Den Bürger vor den Politikern schützen
Mein Beitrag für den Tages Anzeiger vom 29. Mai 1998
Meine ausgewählte Karikatur zum Thema: Ein Schweizer Parlamentarier: Vor der Wahl und nach der Wahl („Nebenspalter“ vom 28. Oktober 1899)
Auch wenn sich die Geschichte nicht wiederholt, bietet sie uns zumindest Hinweise, welche Irrwege wir auf keinen Fall beschreiten dürfen. Das ist der Sinn des dreifachen Jubiläumsjahres 1998.
Souveränität und Neutralität als Zukunftswerte
Im Jahre 1648 erreichte die Schweiz in mühsamsten bilateralen Verhandlungen die Loslösung vom Deutschen Reich und damit die formelle schweizerische Souveränität und Unabhängigkeit. Vor 350 Jahren konnte alle Welt zur Kenntnis nehmen: „Es ist reichs- und weltkündig, dass die Eidgenossenschaft ein freier Stand ist, so neben Gott einzig von sich selbst abhängt.“ Dieser diplomatische Erfolg war nur möglich geworden, weil sich die Eidgenossenschaft im vorangegangenen Dreissigjährigen Krieg strikte Neutralität auferlegt hatte. Hätten sich damals nicht die Befürworter einer strikten Neutralität durchgesetzt, wäre die Schweiz zweifellos in die verheerende Kriegskatastrophe hineingezerrt worden und damit als selbständiger Staat untergegangen. Das offizielle Bern schweigt zu diesem Jubiläum. Schämt sich der Bundesrat etwa unserer Souveränität? Aber vielleicht können wir froh sein über das bundesrätliche Schweigen. Sonst müssten wir vielleicht noch erleben, dass sich unsere Regierung 350 Jahre nach Erringung der Unabhängigkeit gegenüber dem Ausland offiziell für die damalige Tat entschuldigen würde. Dabei steht fest: Wir brauchen in der Zukunft einen Staat, der seine Souveränität und Neutralität verteidigt, auch wenn beides bei den „besseren Kreisen“ gerade einmal nicht hoch im Kurs steht.
Eine Zukunft ohne „Gnädige Herren“
Was gibt es denn 1798 zu feiern? Einen Einmarsch fremder Truppen? Den ruhmlosen Untergang der Alten Eidgenossenschaft von 1798? Ja. So kommt es heraus, wenn die notwendigen Reformen in Politik und Wirtschaft nicht aus eigener Kraft durchgesetzt werden, sondern von der Einmischung fremder Mächte erwartet werden. Die Ereignisse von 1798 waren die Quittung für die Herrschaft einer kleinen aristokratischen Oberschicht über die Masse der Untertanen; grosse Teile der Bevölkerung wurden von der Politik und von manchen Zweigen des Erwerbslebens ausgeschlossen. Die „Gnädigen Herren“ vor 1798 waren dünkelhaft, borniert und selbstgefällig. Und heute? Die „Gnädigen Herren“ sind im Anmarsch auf leisen Sohlen. Der Genfer Nationalrat Peter Tschopp beispielsweise – ein Freisinniger – will neuerdings das „Informationsmonopol“ des Bundesrates durch ein Gesetz sicherstellen, um künftig zu verhindern, dass eine „einfache Privatperson“ eine EU-kritische Broschüre in allen Haushaltungen senden darf. Nationalrat Franz Steinegger – der Präsident der Freisinnigen – findet es „unerträglich“, wenn ich mir das Recht herausnehme, unsere Regierung und das Parlament zu kritisieren, weil sie sich immer öfters gegen den erklärten Volkswillen stellen. Figuren des Ancien Régime gibt es in der Schweizer Politik heute in zunehmendem Masse, auch wenn sie statt gepuderten Perücken nur Glatzen tragen. Die künftige Schweiz braucht keine „Gnädigen Herren“.
Gegen die Rückkehr zum Feudalismus
Vor 200 Jahren wurde hierzulande das Prinzip der Gleichheit aller Staatsbürger und der persönlichen Freiheit verwirklicht. Die Herrschaft einiger weniger über viele wurde gebrochen. Der vor 200 Jahren überwundene Feudalismus – die Herrschaft weniger über viele – soll nun aber wieder auferstehen. „Auf in die EU, auf zur Rückkehr in feudalistische Zustände, Rückkehr zur Verminderung der Zahl der Entscheidungs-Träger und zur Einschränkung der Mitspracherechte des Volkes.“ – So die Devise der Regierung und des Parlamentes. Die Zukunft braucht aber das Gegenteil.
Verrat an den Ideen von 1848
Vor 150 Jahren hatte die Schweiz den Mut, im Europa der Monarchen den Sonderfall einer demokratischen Republik zu schaffen.
Dank eines freiheitlichen Wirtschaftssystems, dank eines schlanken Staates, der die Verantwortung des Einzelnen in den Mittelpunkt stellte, dank wagemutiger Unternehmer entwickelte sich die Schweiz zu einem der wohlhabendsten und gleichzeitig friedlichsten Länder der Welt. Ohne sich in fremde staatliche Interessen einbinden zu lassen, war sie stets weltoffen – globalisiert. Das globalisierte wirtschaftliche Denken prägte die Schweiz längst bevor es zum Schlagwort wurde. Handel mit aller Welt war die Devise der Glarner „Tüechler“, der Aargauer Strohhütefabrikanten, der St. Galler Stickerei, der Winterthurer Maschinenbauer oder der Westschweizer Uhrenfabrikanten. Nicht die Einbindung in bürokratische Systeme, wo der Bürger machtlos wird, ist gefragt. Weltoffenheit ohne Einbindung, Kooperation statt Integration – das sei die Devise der Zukunft. Die Zukunft braucht den liberalen, auf Selbstverantwortung des Bürgers beruhenden, schlanken Staat.
Volkssouveränität ausbauen
Mit dem Jahr 1848 kam aber die Entwicklung der Eidgenossenschaft noch länst nicht zum Stillstand. In den folgenden Jahrzehnten erfolgte ein eindrücklicher Weiterausbau der Volksrechte und der direkten Demokratie. Bald schon musste das Schweizervolk nämlich merken, dass die von ihm gewählten Vertreter nur zu oft ganz andere Interessen vertreten, als es ihre Wähler erwarten. Locken die Kandidaten in Wahlzeiten mit unendlichen Versprechen, vergessen sie diese bereits am Abend der gesicherten Wahl. Also erkämpft sich das Volk seit den 1860er Jahren schrittweise wesentliche Mitbestimmungsrechte auch bei Sachvorlagen. Wie aber steht es um das Mitbestimmungsrecht des Schweizervolkes bei der Zusammensetzung seiner Regierung? Zu den vornehmsten Grundsätzen jeder echten Volkssouveränität gehört das Prinzip, dass sich das Volk seine Regierung wählt. Nur durch ein Zufallsmehr von 10 gegen 9 Stimmen ist 1848 die Revisionskommission der Bundesverfassung mit der Begründung, die Schulbildung des Volkes sei dafür noch zu gering, abgewichen. Seither hat sich aber in allen Kantonen zur allgemeinen Zufriedenheit die Volkswahl der Kantonsregierungen durchgesetzt. Verkommene, unglaubwürdige Ränkespiele wie sie heute bei jeder Bundesratswahl zur Tagesordnung gehören, würden bei einer Volkswahl der Regierung unmöglich. Und wie oft hat sich der Bundesrat in den vergangenen Jahren über demokratisch zustande gekommene Volksentscheide hinweggesetzt. Heute hat auch die Kumpanei zwischen Bundesräten und Medien geradezu unappetitliche Züge angenommen. Erst bei der Möglichkeit einer Wahl oder Abwahl durch den Souverän wüsste unsere Regierung wieder, wem sie in all ihrem Tun letztlich verantwortlich ist. Wir brauchen einen Staat, in dem die Volkssouveränität durch die Möglichkeit einer Regierungswahl durch das Volk konsequent verwirklicht ist.
Eigentum stärkt den freiheitlichen Staat
Oft genug werden bei den gegenwärtigen Jubiläumsfeiern unsere Freiheits- und Grundrechte bejubelt. Leider stellt sich kaum jemand ernsthaft die Frage, was seither mit ihnen geschehen ist, etwa mit dem Schutz des persönlichen Eigentums. Dabei ist die Möglichkeit des Erwerbs von Eigentum die Voraussetzung für eine freiheitliche Lebensweise. Doch was wir heute erleben, ist nichts anderes als einen staatlich inszenierten Raubzug auf das Eigentum. Vertreterinnen und Vertreter des arbeitenden Mittelstandes werden heute mit saftigen obligatorischen Lohnabzügen eingedeckt. Die Zahlenden erhalten diese entgegen den Versprechungen keineswegs im vollen Umfang als AHV, IV, Pensionskasse usw. zurück. Es wird umverteilt. Auf das Jahreseinkommen sind ständig steigende Steuern, auf das Ersparte Vermögens-Steuern, auf dem Lohn Einkommenssteuern zu bezahlen. Wer etwas kauft, hat Mehrwertsteuern abzuliefern. Der Hausbesitzer versteuert sein Haus nicht nur als Vermögen, sondern zusätzlich als sogenannter Eigenmietwert. Das Verschenken der Ersparnisse an Verwandte wird steuerlich bestraft; nicht besser soll es nach dem Willen vieler Politiker denen ergehen, die etwas anlegen und später einen Gewinn auf dem Ersparten erzielen. Neuerdings wird die Erkenntnis verkündet, die älteren Menschen, die durch Sparen vorgesorgt haben, hätten eigentlich die von ihnen mitgetragene AHV gar nicht nötig. Wer stirbt und etwas hinterlässt, zahlt Steuern. In nichts sind sich die Politiker so schnell einig, wie im Raubzug auf das Eigentum des Bürgers: Steuererhöhungen, Lohnabzüge, neue Mehrwertsteuerprozente etc. Das ist die weit verbreitete Konsenspolitik. Ähnlich verwahrlost präsentiert sich heute der Umgang mit dem Gesamteigentum des Volkes, mit dem Volksvermögen. Es herrscht eine geradezu liederliche Ausgabenmentalität, die einer Verschleuderung des Volksvermögens gleichkommt. Regierung und Politiker gründen unter dem
grossmäuligen Wort „Solidarität“ eine Stiftung und verkünden aller Welt eine grosszügige Geldverteilung – selbstverständlich aus Volksvermögen, das ihnen nicht gehört. Wir brauchen einen Staat, der das Eigentum der Bürgerinnen und Bürger nicht ausplündert, sondern schützt. Wir brauchen wieder einen Staat, der Tüchtigkeit, Eigeninitiative und Risikobereitschaft belohnt statt bestraft.
Dies ist die grosse soziale Forderung der künftigen Schweiz. Für die moderne Schweiz gilt es, den Bürger vor der Raffgier der Politiker zu schützen.
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