Wie unsozial darf der Sozialstaat sein?
Mein Artikel in der „Weltwoche“ vom 17. Juli 2003
Der Missbrauch der Invalidenversicherung habe in unserem Land beängstigende Ausmasse angenommen, meint Christoph Blocher. Versicherungsbetrug gehöre zur Tagesordnung.
Von Christoph Blocher
Ärzte, Psychologen, Anwälte, Unternehmer, Journalisten, Politiker, die Ämter, die Soziallobby, alle wissen es: Die Scheininvalidität ist zu einem gravierenden Problem geworden. Doch öffentlich darüber reden? Lieber nicht. Aus falscher Rücksicht. Aus Feigheit. Aus Eigennutz. Aus Bequemlichkeit.
Waren 1990 noch rund 160000 Personen IV-Bezüger, sind es 2002 schon knapp 260000. Der Anteil der IV-Renten ist auch im Verhältnis zur arbeitenden Bevölkerung rasant angestiegen: Seit 1990 um über fünfzig Prozent. Entsprechend düster sehen die Finanzen aus. Kostete die Invalidenversicherung 1990 noch etwa vier Milliarden Franken, sind es heute bereits zehn Milliarden pro Jahr. Gemäss den zuständigen Ämtern in Bern sollen die Kosten weiterhin um jährlich fünf bis acht Prozent steigen. Das heisst für 2010 IV-Kosten in Höhe von zwanzig Milliarden Franken, für 2020 vierzig Milliarden Franken, sofern nicht Einhalt geboten wird.
In den letzten Wochen erreichten mich zahlreiche Briefe von Ärzten, Juristen, Sozialstellen und Privatleuten, die das Missbrauchspotenzial der gegenwärtigen Invalidenversicherung belegen. Ein Anwalt schreibt: «Es gibt nichts Besseres, als ein Mandat im IV-Bereich zu haben. Wird für eine IV-Rente gekämpft, werden die Anwaltsrechnungen – und erst noch grosszügig – durch die IV bezahlt.» Dies gilt ebenso für die zahlreichen Gutachten, Expertisen, Sonderabklärungen und Spezialbehandlungen. Die Losung heisst: zum Nulltarif durch die Instanzen.
Wer eine Rente will, bekommt sie auch
Ein empörter Unternehmer berichtet von einem jugoslawischen Mitarbeiter (Jahrgang 1960), der am 30. November 1993 seine Firma verlassen habe. Im Jahr 2002 wird ihm mitgeteilt, der ehemalige Mitarbeiter habe nun eine hundertprozentige IV-Rente erhalten, rückwirkend auf den 1. Juli 2001. Kurz darauf macht der Mitarbeiter geltend, dass er eigentlich seit Januar 1994 invalid sei, aber den Antrag aus verschiedenen Gründen nicht gestellt habe. Die AHV/IV versucht darauf, die Pensionskasse des damaligen Arbeitgebers finanziell haftbar zu machen.
In einer Dissertation der Universitätspoliklinik Zürich wurde schon vor Jahren die Anerkennungsquote «psychogener Invalidität» erforscht. Bei den 31 untersuchten Fällen empfahlen die Psychiater lediglich sieben Vollrenten und eine Halbrente. Schliesslich erkämpften sich 23 Personen eine volle Rente und vier eine Halbrente. Originalton des Autors Hans R. Früh: «Es zeigt sich eine imponierende Durchsetzungsfähigkeit der Patienten, die ja schliesslich alle eine Vollrente wollten.» Fazit: Wer unbedingt eine Rente will, bekommt sie auch.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass vor allem grosse Gemeinden geradezu darauf spezialisiert sind, betreuungsintensive Sozialfälle in die Invalidität zu «entsorgen». Hauseigene Sozialexperten weisen den Weg, wie etwa der Psychiatrisch-psychologische Dienst der Stadt Zürich. Dieser erstellt IV/Suva-Gutachten «für Patienten und Patientinnen, die seit langem chronisch krank unerkannt dahingelebt hatten». Es braucht offenbar städtische Angestellte, die den Mitmenschen beibringen, dass es ihnen krankheitsbedingt so schlecht geht, dass belastende Fürsorgefälle in IV-Fälle umgewandelt und damit die Kosten elegant abgewälzt werden können. Solche Amtsanstrengungen zielen besonders häufig auf Drogensüchtige, entlassene Strafgefangene und Kriegsgeschädigte aus Ex-Jugoslawien.
Auch andere Institutionen und Firmen sehen in der IV ein praktisches Auffanglager für Probleme aller Art. Das ist zynisch und gegen den eigentlichen Sinn der Invalidenversi-cherung gerichtet. Nicht selten schieben Unternehmen überzählige Mitarbeiter ganz einfach in die Invalidenversicherung ab. Gerade staatliche Regiebetriebe, wie etwa die SBB, betreiben ihre Personal- und Pensionierungspolitik auf Kosten der arbeitenden Allgemeinheit. 2002 erreichten bei den SBB von total 586 Pensionierten nur gerade 28 Personen das ordentliche Rentenalter von 65 Jahren. Dafür wurden beinahe vierzig Prozent (!) im Durchschnittsalter von 51 Jahren als Invalide frühpensioniert. Da muss sich jeder dumm vorkommen, der bis 65 arbeitet und solche Missbräuche noch mit zusätzlichen Steuern und Lohnabzügen querfinanzieren muss.
Wie selbstverständlich diese Abschiebepraxis geworden ist, zeigt folgendes Beispiel: Im Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates über die SBB vom 18. November 1999 steht vieldeutig: «Gemäss Atag Ernst & Young AG ist die Tendenz zu beobachten, dass ein Teil der vom Arbeitgeber initiierten vorzeitigen Pensionierungen durch ‹Invaliditätsfälle› gelöst wird. Dies ist aus Sicht des Arbeitgebers interessant, führt aber auf Seiten der Pensionskasse zu nicht budgetierten und versicherungstechnischen Verlusten.» Auf gut Deutsch: Hier ist ein Versicherungsbetrug im Gange, und niemand schreitet ein. Er gehört anscheinend zur Tagesordnung.
Nicht nachweisbare Krankheiten
Die Zusammensetzung der Invaliden zeigt, dass immer mehr psychische Ursachen (bereits 39 Prozent) eine IV-Rente nach sich ziehen.
Eine Vielzahl neuer psychiatrischer Krankheitsbilder («Schmerzsyndrom», «psychosoziale Depression», «Entwurzelungssyndrom», «Kriegstrauma» etc.) oder Erkrankungen an Muskeln und Bewegungsorganen («Rückenschmerzen», «Schleudertrauma») dienen als kaum überprüfbarer Einstieg zur Invalidität.
In manchen Spitälern gibt es ganze Abteilungen, die sich auf das diffuse Gebiet der Psychosomatik spezialisiert haben. Die Universitätsklinik Zürich etwa listet «Risikofaktoren für eine Schmerzkarriere» auf. Eine Auswahl: «niedriger Sozialstatus», «geringe Arbeitszufriedenheit», «psychische und soziale Schwierigkeiten», «eine belastende Kindheit», «mangelhafte emotionale Beziehung», «geringe Ge- borgenheit», «häufiger Streit im Elternhaus oder Scheidung». Das sind alles bedauernswerte Umstände. Aber wohin führt das, wenn jede Belastung im Leben zum medizinischen Problem wird? Am Ende wird die ganze Bevölkerung für spitalreif erklärt.
Der rasante Anstieg der Invalidität ist auch eine Folge des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) von 1994. Die SVP hat diese kostentreibende Revision als einzige Bundesratspartei bekämpft. Heute beeinflusst der Anbieter (Arzt) die Nachfrage (medizinische Leistung); sicher zum Wohl der Patienten, aber auch im eigenen Interesse. Auffällig ist, dass Gebiete mit hoher Ärztedichte eine weit höhere Invaliditätsrate aufweisen als solche mit niedriger Dichte. Hier wird offenbar ein Ärztekarussell angestossen, bis sich der entsprechend «verständnisvolle» Gutachter findet. Mit weitreichenden Folgen: Statt dass die (Wieder-)Eingliederung in die Arbeitswelt betrieben wird, führt die unerschöpfliche, rein medizinische Ursachenforschung zu einer rentenbeanspruchenden Haltung. Die IV wird zum Sammelbecken sozialer Schwächefälle aller Art. Was, wie Professor Erwin Murer von der Universität Freiburg ausführt, weder «sozial» noch «moralisch gut» ist: «Die Berentung muss Ultima Ratio sein – Eingliederung vor Rente!» Die auf diese Weise in die Invalidenversicherung ab-geschobenen Kosten veranschlagt Murer auf zwei bis vier Milliarden Franken.
In den letzten Jahren ging fast jede zweite neu gesprochene IV-Rente an einen Nichtschweizer. Bereits heute werden Zehntausende von Renten ins Ausland bezahlt. In gewissen Ländern ist das allgemeine Lohn- und Preisniveau so tief, dass jemand mit der Schweizer Mindestrente das x-fache eines ortsüblichen Monatseinkommens erhält. Das ist eine verführerische Konstellation, zumal die Kontrolle in den jeweiligen Staaten kaum gewährleistet ist. Selbst die NZZ zitiert Ärzte und IV-Verantwortliche dahin gehend, dass «Angehörige zweier Nationalitäten» auffallend häufig eine IV-Rente beanspruchen würden.
Um welche Nationalitäten es sich dabei handelt, wurde – politisch korrekt, feige wie immer – verschwiegen. Ein ehemaliger Leiter für Berufserprobungen bei der Suva sieht die Entwicklung grundsätzlicher: «Am Anfang hatten wir siebzig Prozent berufsgelernte Schweizer abzuklären. Am Schluss, nach 15 Jahren, waren es siebzig Prozent Ausländer. Da habe ich an der ganzen Geschichte zu zweifeln begonnen.» Unqualifizierte, «bildungsferne» Immigranten (viele davon mit Asylstatus oder Illegale) strapazieren nicht nur die schweizerische Fürsorge, die Arbeitslosenkasse, das Bildungswesen und die Justiz, sie landen auch überproportional häufig in der IV.
Lukrative Sozialindustrie
Ursprünglich wurde die Invalidenversicherung geschaffen, um Behinderte wieder einzugliedern und ihnen ein Existenzminimum zu sichern. Mittlerweile fliessen zehn Milliarden Franken pro Jahr in den IV-Trog. Davon gehen weit über drei Milliarden an Einrichtungen, Organisationen und individuelle Massnahmen. An diesen drei Milliarden hängen gewaltige Interessen. Deshalb kann es nicht verwundern, dass dieser «gemeinnützige» Filz manchen Fürsprecher in Parlamenten, Institutionen und in der Verwaltung findet.
«Soziale» Interessen lassen sich eben besonders weihevoll vertreten. Dabei sind es allzu oft die vehementesten Verteidiger des Sozialstaates, die persönlich von diesen Geldern profitieren. Nicht zu vergessen sind in diesem Zusammenhang die Milliardenbeträge für das Gesundheits- und Asylwesen. Unser Sozialstaat ist darum schon lange nicht mehr sozial und längst nicht mehr nur auf schwache Randgruppen und Bedürftige ausgerichtet. Er ist vielmehr unter dem Mantel der mitmenschlichen Hilfe und Nächstenliebe zu einem Umverteilungsstaat geworden, mit dem Ziel, das von Privaten erarbeitete Geld zugunsten einer durchorganisierten Staats- und Hilfsorganisationenelite samt ihrer Klientel zu verteilen.
Zurück zur Verantwortung
Wir haben es beim Sozialmissbrauch mit einem Konglomerat von Faktoren und Ursahen zu tun: renitente Scheininvalide, ein missglücktes KVG, eine gierige Soziallobby, überforderte Mediziner, wachsende Anforderungen vom Arbeitsmarkt, zu späte Massnahmen zur Wiedereingliederung, Psychologisierung der Gesellschaft, eine verfehlte Zuwanderungspolitik und nicht zuletzt der Ausbau der Schweiz zum sozialistischen Umverteilungsstaat. Dieser gefährdet unsere Volkswirtschaft, zerstört produktive Arbeitsplätze, bedroht den allgemeinen Wohlstand und verhindert echte Für- und Vorsorge.
Ausser der SVP wollen alle anderen Parteien die Probleme durch immer neue Zwangsabgaben finanzieren und vor den Missbräuchen die Augen verschliessen. Sie setzen damit völlig falsche Signale. Es darf nicht sein, dass der verantwortungsbewusste Bürger für politisches Versagen zur Kasse gebeten wird. Allein in diesem Jahr beschloss das Parlament für die AHV, IV und Mutterschaftsversicherung zusätzliche 4,8 Milliarden Franken Zwangsabgaben. Für eine vierköpfige Familie bedeutet das im Durchschnitt 2600 Franken Mehrabgaben an den Staat pro Jahr. Ist das sozial?
Was wir brauchen, ist ein Systemwechsel. Unser Sozialstaat begünstigt den Nutzniesser und bestraft die verantwortungs-bewussten Bürger, die für sich selbst sorgen und arbeiten. Darum gehört die Verantwortung gegenüber sich selbst und gegenüber der Gesellschaft wieder in den Mittelpunkt unserer Sozialpolitik.
Christoph Blocher, 62, Unternehmer, seit 1977 Präsident der SVP des Kantons Zürich und seit 1979 Nationalrat.
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