Das heutige System ist schlecht

Bundesrat Christoph Blocher strebt einen Systemwechsel im Asylwesen an. Und die vom Ständerat beschlossenen Verschärfungen will er trotz gegenteiligem Bundesgerichtsentscheid weiterverfolgen.

19.03.2005, Berner Zeitung (David Sieber)

Am Donnerstag wurden gleich zwei historische Entscheide gefällt: Erstmals wurde ein Rüstungsprogramm ablehnt. Und es wurde ein Asylgesetz beschlossen, welches das Ende der humanitären Tradition der Schweiz bedeutet.

Bundesrat Christoph Blocher: Das sind keine historischen Entscheide. Die politische Landschaft ist bloss zur Normalität zurückgekehrt. Das ist die Gemeinsamkeit zwischen Rüstungsprogramm und Asylgesetz. Beim Rüstungsprogramm wurde normal darüber entschieden, ob es nun zwei Transportflugzeuge braucht oder nicht. Bisher konnte sich dies eine Partei, die zur Landesverteidigung steht, nicht erlauben. Und in der Debatte über das Asylgesetz wurden endlich die Missbräuche und Probleme beim Namen genannt. Das stellt die humanitäre Tradition in keiner Weise in Frage. Echte Flüchtlinge sind nach wie vor willkommen.

War denn die Schweiz bisher politisch nicht normal?
In verteidungspolitischen Fragen war sie es in der Tat nicht. Es wurden oft Rüstungsprogramme verabschiedet, obwohl die bürgerlichen Parteien eigentlich Vorbehalte hatten. Und im Asylgesetz, das ja erst Anfang der 80er Jahre entstand, galt es bis Donnerstag als unschicklich und politisch nicht korrekt, auf Probleme hinzuweisen. Man kam schnell in den Ruf eines Menschenfeindes. Das ist eigentlich die grosse änderung, welche die Wahlen 2003 gebracht haben: Jetzt wird über die Sache gesprochen. Das ist der erste Schritt, um Probleme zu lösen.

Hat Sie überrascht, dass die Mitteparteien FDP und CVP in der Asyl- und Ausländerdebatte versuchten, die SVP rechts zu überholen?
Nein, denn die Ständeräte haben die Kantone im Nacken. Nachdem der Bundesrat zwei meiner Vorschläge – die Durchsetzungshaft und eine Neuregelung der humanitären Aufnahme – nicht genehmigt hatte, haben die Kantone die Ständeräte zum Handeln aufgefordert. Es mag sein, dass auch eine parteipolitische Komponente mitgespielt hat, schliesslich wollen FDP und CVP bei den nächsten Wahlen nicht wieder zu den Verlierern gehören.

Es hiess aus der vorberatenden Kommission, Sie hätten auch bei den beiden vom Bundesrat abgelehnten Vorschlägen indirekt, aber kräftig zur Meinungsbildung beigetragen.
Ich verleugne nicht, dass ich persönlich anderer Meinung war als der Bundesrat. Ich habe in der Kommission gesagt, ihr müsst das jetzt machen, das ist nicht mehr meine Angelegenheit.

Immerhin schrieb der Chef Ihres Amtes für Migration, Eduard Gnesa, den Ständeräten einen Brief, in dem er die strittigen Punkte ausführte.
Das geschah auf Anfrage der Ständeräte, welche vertiefende Informationen verlangten. Herr Gnesa kam mit diesem Anliegen zu mir und ich sagte, er solle es machen. Es ging aber nicht darum, zu sagen, wie die Ständeräte entscheiden sollen, sondern darum, aufzuzeigen, was inhaltlich korrekt ist. Ich habe ihm auch gesagt, er solle in klaren und einfachen Worten schreiben, weil der Brief sowieso den Weg in die Medien finden werde.

Ungewöhnlich war auch, dass das Aussendepartement ebenfalls an die Ständeräte gelangte und die Verfassungsmässigkeit sowie die Menschenrechtskonformität der geplanten Verschärfungen bezweifelte.
Das geht natürlich nicht, dass ein als geheim deklarierter Mitbericht zusammengefasst und dann verteilt wird. Das muss Konsequenzen haben.

Welche?
Frau Calmy-Rey weiss, dass Sie handeln muss. Sie sagt, sie habe davon nichts gewusst.

Das Monitoring zum neuen Nothilfe-Regime ist noch nicht abgeschlossen. Und schon wird es auf alle abgewiesenen Asylsuchenden ausgedehnt. Ist es dazu nicht zu früh?
Ein Monitoring ist nie abgeschlossen. Wir haben jetzt neun Monate Erfahrung. Zudem können wir von den Erfahrungen anderer Länder, wie Norwegen oder Dänemark, profitieren, die abgewiesenen Asylsuchenden ebenfalls die Sozialhilfe gestrichen haben. Es hat sich gezeigt, dass wesentlich weniger Asylsuchende kommen, wenn man die Attraktivität bricht. Denn der Schleppermarkt wird stillgelegt. Dass die Schweiz erstmals seit 20 Jahren weniger Asylgesuche aufweist als die andern europäischen Länder, liegt auch daran, dass Asylsuchende mit einem Nichteintretensentscheid keine Sozial- sondern nur noch Nothilfe erhalten.

Das Bundesgericht sieht das aber anders: Asylsuchenden mit einem Nichteintretensentscheid darf die Nothilfe nicht gestrichen werden.
Die Streichung von Nothilfe wurde in extremen Fällen angeordnet. Das Bundesgericht verlangt, dass auch dann Nothilfe ausgerichtet wird. Das ist seine Beurteilung, allerdings haben wir die genaue Begründung noch nicht studieren können und diese ist in diesem Fall wichtig.

Was bedeutet dieses Urteil konkret? Werden Sie nun die Verfassung ändern? Ist der Ständeratsentscheid damit Makulatur?
Wenn die Streichung der Nothilfe für die Lösung eines tatsächlichen Problems etwas bringt, dann sollten wir den Entscheid des Ständerates weiterverfolgen und uns eine änderung des Gesetzes und allenfalls der Verfassung vorbehalten.

Die Kantone beklagen sich, der Bund würde ihnen die Kosten aufhalsen.
Die Kantone müssen dafür sorgen, dass die abgewiesenen Asylsuchenden, von denen sich rund 14 000 hier aufhalten, nach Hause gehen. Und sie können nach Hause gehen. Sie müssen nur wollen. Die Nothilfe wird im übrigen vom Bund bezahlt.

Für die altrechtlichen Fälle gibt es aber nur eine Pauschale von 5000 Franken. Eine übergangsfrist wird den Kantonen nicht gewährt.
Für die Kantone, welche ihre Aufgaben gut machen ist es zuviel, für jene, die nicht handeln nicht. 5000 Franken sind 125 Tage Nothilfe. Diese Zeit muss reichen, um die Leute heimzuschicken. Auf die Dauer werden wir aber nicht 5000 Franken bezahlen, sonst bleiben ja alle vier Monate hier. Es ist klar, dass die Kantone mit der Summe nie zufrieden sind. Das ist verständlich.

Besteht nicht die Gefahr, dass die härtere Gangart mehr Papierlose produziert?
Bisher ist dies nicht der Fall. Wir stellen fest, dass vom 1. April 2004 bis Ende des letzten Jahres 80 Prozent der Personen mit einem Nichteintretensentschied nicht mehr da sind. Natürlich gibt es viele Illegale, doch sind das nicht alles abgewiesene Asylsuchende.Ich begrüsse es, dass der Ständerat den Nationalrat korrigiert hat, und die Sans-Papiers keinen Rechtsanspruch auf Neuüberprüfung erhalten, bloss weil sie seit vier Jahren hier leben.

Wie geht es zusammen, dass man die Sans-Papiers so hart anfasst, aber gleichzeitig die Wirtschaft, die solche Menschen beschäftigt, schont?
Die Grossunternehmen beschäftigen keine Illegalen. Das ist gar nicht machbar. Das Risiko ist zu gross. Wenn, dann gibt es in Kleinbetrieben, in der Landwirtschaft und in den Haushalten solche Fälle. Schwarzarbeit ist im übrigen nicht nur eine Sache der Illegalen. Es gibt viele Leute, die völlig legal hier leben und schwarz arbeiten. Suchen Sie mal eine Putzfrau. Die meisten wollen nicht, dass die AHV abgerechnet wird. Der Ständerat hat die Bestimmung leicht abgeschwächt, wonach Unternehmen, die wegen Schwarzarbeit verurteilt worden sind, von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. Er hat eine Kann-Formulierung eingefügt, um den Kantonen Handlungsspielraum zu geben und um nicht eine ganze Firma und deren Arbeitsplätze aufs Spiel zu setzen, nur weil der Chef verurteilt worden ist. Das bezieht sich vor allem auf Unternehmen, die von öffentlichen Aufträgen leben, wie etwa eine Tiefbaufirma.

Sie haben einige Besuche «an der Front»– <<an></an>>- in Durchgangszentren etc. – gemacht. Konnten Sie angesichts der menschlichen Schicksale der nüchterne Beobachter bleiben?
Ich bin froh, habe ich die Krankheit eines Industriellen: Der will immer alles an der Front sehen. Und dies unangemeldet, damit ich sehe, wie es wirklich ist. Das ist viel wertvoller, als irgendwelche Berichte zu lesen. Natürlich weiss ich, dass es um menschliche Schicksale geht. Aber daneben habe ich die Erfahrung gemacht, dass der Missbrauch viel grösser ist, als ich mir gedacht habe. Da war zum Beispiel ein junger Mann, der behauptet aus dem Sudan zu kommen, 17 Jahre alt zu sein und mit einer Nonne, die er am Bahnhof Zürich verloren habe, ins Land gekommen zu sein. Die Befragerin glaubte kein Wort, denn sie hat die Geschichte schon 20 Mal gehört. Aufnehmen musste sie die Aussage dennoch.

Haben Sie auch Menschen angetroffen, die Ihnen Leid getan haben, weil sie ausreisen müssen?
Ja, natürlich. Zum Beispiel jene Frau aus Russland, die sich freute mich zu sehen. Sie sagte mir, sie würde gerne hier bleiben, weil sie zuhause keine Arbeit finde. Ich habe ihr gesagt, wir können nicht alle hier behalten. Nehmen sie ihr Schicksal positiv in die Hand. Wir müssen ihnen das zumuten. Das ist hart, aber wir sind nicht dafür gewählt, so jemandem sein schweres Schicksal abzunehmen und dafür die eigene Bevölkerung und die Gesetze zu missachten. Das ist das Vorrecht der Kirche.

Haben Sie die massiven Attacken der Kirchen gegen die Verschärfung des Ausländer- und Asylgesetzes überrascht?
Nein, ich kenne beide Kirchen gut, einer gehöre ich an. Sie versuchen ihre Gutmenschlichkeit nach aussen zu tragen.Ich bin höchstens überrascht, dass so wenige Fakten dahinter stecken. Ich habe all jenen, die behaupten, sie kennen Fälle, in denen jemand – obwohl berechtigt – keine Nothilfe erhält, einen Brief schreiben lassen. Das Resultat: Es gibt keinen einzigen Fall. Es gibt aber Fälle wie diesen, wo mehrere Drogenhändler, die aus nahe liegenden gründen keine Nothilfe beantragen – in einer von einer Kirchgemeinde zur Verfügung gestellten Wohnung lebten. Haben die Kirchen in dem Fall all jene auf dem Gewissen, die von diesen Drogenhändlern angefixt wurden? Es heisst schon in der Bibel, seid ohne Falschheit wie die Taube. Aber es heisst auch: Seid klug wie die Schlange.

Es trifft Sie also nicht, dass sie von den Kirchen zum «Bösen» stilisiert werden?
Damit kann ich umgehen. Das Evangelium zu verkünden, ist eine schwierige Angelegenheit. Das haben die Kirchen zu tun. Das Asylgesetz durchzusetzen ist ebenfalls schwierig. Das ist unsere Aufgabe. Es kommt nicht gut, wenn ich beginne, das Evangelium zu verkünden. Und es kommt auch nicht gut, wenn die Bischöfe das Asylproblem lösen wollen. Das haben die letzen vier Wochen gezeigt.

Wird das Asylrecht weiter verschärft?
Man sollte es umbauen, denn das heutige System ist schlecht. Die Leute erst hereinlassen, jeden Fall prüfen und dann 90 Prozent wieder heimschicken, kann nicht die Lösung sein. Es braucht ein international koordiniertes Vorgehen, wie es in Italien und Deutschland diskutiert wird. Die Triage sollte bereits in Afrika erfolgen. Deshalb bräuchte es Auffangzentren vor Ort. Die echten Flüchtlinge könnten dann zu uns kommen.

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