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03.11.2010

Blocher: Herr Nay ist ein Parteigutachter

Interview in der «Südostschweiz» vom 3. November 2010 mit Peter Simmen Herr Blocher, die Bündner SVP hat sich über Jahre gegen den Proporz gewehrt. Jetzt aber hat sie eine Initiative zur Einführung des Proporzes lanciert. Sind Sie selber für den Majorz oder den Proporz? Blocher: Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile. Bei der heutigen Wahlkreiseinteilung in Graubünden mit vielen kleinen Wahlkreisen ist aus politischer Sicht sowohl der Proporz als auch der Majorz möglich. Im Kanton Zürich dagegen wäre ich nie für den Majorz. Die SVP Graubünden hat aber Grund, auch in Graubünden den Proporz zu verlangen. Die Gewährleistung der Bündner Kantonsverfassung mit dem Majorz war 2004 im Bundesparlament umstritten. Sie haben sich damals als Bundesrat für die Bündner Verfassung eingesetzt. Blocher: Ja, weil sie der Kanton Graubünden so wollte. Die Gewährleistung der Verfassung war in der Verwaltung rechtlich umstritten. Das zeigt sich an der Botschaft des Bundesrates, in der abschätzige Bemerkungen gegen den Kanton Graubünden enthalten sind. Die Botschaft wurde noch vor meiner Zeit als Bundesrat geschrieben und ich habe mich darüber aufgeregt. Umstritten war nicht das Wahlsystem sondern die Wahlkreiseinteilung. Im Parlament ging die Diskussion nur ums Wahlverfahren. Als Antwort auf die kritischen Äusserungen des Bundesrats verabschiedete das Parlament sogar einen Bericht, in dem die Verfassungsmässigkeit des Majorz betont wurde. Blocher: Die Frage Majorz oder Proporz ist eine politische Frage, nicht eine rechtliche. Ich stellte mich damals auf den Standpunkt, dass es nicht am Bundesparlament liegen könne, eine vom Volk abgesegnete Verfassung in Frage zu stellen, die nicht offensichtlich bundesverfassungswidrig sei. Das Wahlverfahren ist also kompatibel mit der Bundesverfassung. Blocher: Meines Erachtens sind sowohl das Proporzverfahren als auch das Majorzverfahren kompatibel. Aber ich bin nicht das Bundesgericht. Alt Bundesgerichtspräsident Giusep Nay meint, das Bundesgericht toleriere erstens den Majorz, und das Gericht werde zweitens eine vom Volk erst vor wenigen Jahren verabschiedete und vom Parlament gewährleistete Verfassung nicht antasten. Blocher: Herr Nay kann so wenig für das Bundesgericht sprechen wie ich. Er ist heute ein Parteigutachter und für ihn gilt: Im Zweifel gegen den Standpunkt der SVP. Nicht nur hier! Tatsache ist, dass das Bundesgericht nicht an die Gewährleistung durch das Parlament gebunden ist. Es kann einen Sachverhalt selbstständig prüfen und beurteilen, das macht es auch. So hat das Bundesgericht das Zürcher Wahlverfahren geändert, das auf einer gewährleisteten Verfassung basierte. Auch im Kanton Appenzell i.Rh. hat das Bundesgericht korrigiert. Das Bundesgericht beanstandete im Fall von Zürich die Wahlkreiseinteilung, und die war nicht in der Verfassung sondern auf Gesetzesstufe geregelt. Blocher: Aber sie beruhte auf gewährleisteter Verfassung. Nach dem alten System hatten wir über 100 Jahre gewählt. Es war nie verfassungswidrig. Besonders heikel ist der Fall Appenzell: Bei der Einführung des Frauenstimmrechts auf nationaler Ebene sagten das Bundesparlament und der Bundesrat ausdrücklich, die Kantone seien nicht verpflichtet, dasselbe zu tun. Dennoch mussten die Appenzeller auf Geheiss des Bundesgerichts ihre gewährleistete Verfassung ändern. Die Gewährleistung dieser Verfassung lag zum Zeitpunkt des Bundesgerichtsentscheids Jahrzehnte zurück. Die Bündner Verfassung wurde erst vor sechs Jahren gewährleistet. Sie setzten sich im Bern ja auch für die Bündner Verfassung ein. Nay meint, es sei nicht Sache des Gerichts, jetzt die Verfassung jetzt schon zu überprüfen. Auch Sie meinen, das Volk sollte das letzte Wort haben, nicht die Richter. Blocher: Ich habe mich als BR für die Gewährleistung ausgesprochen. Hätte der Kanton Graubünden ein Proporzverfahren beschlossen, wie dies die Bündner SVP vorschlägt, hätte ich dies ebenfalls getan. Ich hatte als Bundesrat nur rechtlich zu urteilen. Nay und andere Rechtsexperten sagen, die SVP-Initiative müsse mit Blick auf die ständige Rechtssprechung des Bundesgerichts als ungültig erklärt werden. Das letzte Urteil des Bundesgerichts betrifft den Kanton Nidwalden und wurde in diesem Jahr gefällt. Blocher: Wenn die Initiative eingereicht wird, sollte sie auf keinen Fall aus Respekt vor dem Initiativrecht des Volks für ungültig erklärt werden. Wird sie vom Volk angenommen, sollte sie auch gewährleistet werden, da dies dem Bundesrecht nicht schadet. Und in Nidwalden ging es nicht um die Frage Proporz oder Majorz, sondern um die Wahlkreiseinteilung. Ob die heutige Wahlkreiseinteilung in Graubünden vom Bundesgericht geschützt würde, weiss ich nicht. Wo kein Kläger, ist kein Richter. Der Majorz auf der Basis historisch gewachsener Strukturen, wie er in Graubünden gilt, werde vom Bundesgericht toleriert, sagen Nay und andere Rechtsexperten. Blocher: Ich habe nichts dagegen. Aber das sollte auch für den Proporz gelten, denn bei den heutigen Wahlkreis-Einteilungen werden die Nachteile mit dem Proporz kleiner. Nay betont, dass er sich bei seiner Argumentation an der Rechtssprechung des Bundesgerichts orientiere. Blocher: Das Bundesgericht hat in diesem Falle nichts entschieden. Und auch Herr Nay hat politische Gründe, um zu erreichen, dass die Abstimmung nicht zugelassen wird. Aber er beruft sich lieber auf das Recht und missbraucht seine frühere Stellung als Bundesgerichtspräsident. Die Bündner SVP ist wie ich auch der Meinung, dass mit der heutigen Wahlkreiseinteilung das Proprozverfahren besser und gerechter wäre, als der Majorz. Die Initiative will die Wahlkreise nicht verändern. In einem Zweierwahlkreis braucht ein Kandidat für die Wahl dann 33 Prozent der Stimmen, im Kreis Chur mit 20 Sitzen werden fünf Prozent reichen. Solche Unterschiede halten vor Bundesgericht nicht stand. Blocher: Aber im Majorz ist das noch schlimmer, denn im Majorz braucht es sogar 50 %! Kann das Parlament eine offensichtlich verfassungswidrige Initiative für gültig erklären. Blocher: Die Südostschweiz und Herr Nay bezeichnen dies als offensichtlich. Wenn die Initiative von der CVP, FDP oder der SP eingereicht worden wäre, würden Herr Nay, die Südostschweiz und alle anderen Kritiker die Initiative nicht bemängeln. Das Bundesgericht hat mehrmals gegen Kantone entschieden und einen verfassungswidrigen Proporz korrigiert. Blocher: Aber nicht wegen des Proporzes, den heute praktisch alle Kantone haben. Es ging immer um die Wahlkreise. Ich halte dafür, dass die Politik auch in diesem Falle den Volkswillen respektieren sollte und bei der Beurteilung der Rechtgültigkeit von Initiativen Zurückhaltung üben sollte. Die SVP-Initiative ist vom Volk noch gar nicht gutgeheissen worden. Es geht also nicht um den Volkswillen, sondern um die Verfassungskonformität. Blocher: Das Initiativrecht ist ein Volksrecht, das Politiker verständlicherweise nicht lieben. Leicht findet man rechtliche Gründe, um eine SVP-Initiative für ungültig zu erklären. Nach dem Nidwaldner Urteil geht selbst die Bündner SVP davon aus, dass die Initiative für ungültig erklärt werden wird. Prophylaktisch zeigt sie sich schon bereit, eine Änderung der Wahlkreise zu unterstützen. Blocher: Wenn der Proporz mit den heutigen Wahlkreisen nicht möglich ist, muss man die Änderung der Wahlkreiseinteilung prüfen. Dazu zwingen dann die Ungültigerklärer. Das ist opportunistisch, nicht ehrlich. Die SVP hat noch im Sommer Wahlkampf gemacht mit dem Argument, mit der Proporzinitiative könnten die Wahlkreise beibehalten werden. Jetzt sind die Grossratswahlen vorbei, und schon ist die SVP bereit, bei der strittigen Frage der Wahlkreiseinteilung Hand zu bieten. Blocher: Ihre parteiische Betrachtung übersieht: Die SVP hat versprochen: Proporz ohne Änderung der Wahlkreise. Das will sie. Wenn man ihr das mit rechtlichen Tricks verbietet, muss sie einen anderen Weg finden. Wer die beste Lösung nicht haben kann, muss die zweitbeste wählen, damit aus Sicht der SVP die schlechteste Lösung – d.h. der Majorz – nicht bleibt. Die SVP wusste von Beginn an, dass die Initiative rechtlich heikel ist. Hätte die SVP aber zusätzlich eine neue Wahlkreiseinteilung gefordert, hätte die Initiative bei der eigenen Basis keine Chance gehabt. Blocher: Die Initiative ist rechtlich nicht heikler als das Majorzverfahren mit den heutigen Wahlkreisen. Die SVP will die gleichen Wahlkreise mit Proporz. Lassen Sie das Volk entscheiden und argumentieren Sie politisch und nicht rechtlich. Das wäre ehrlicher! Bisher war die SVP mit Vehemenz gegen eine neue Wahlkreiseinteilung. Noch vor zwei Monaten spielte sich die SVP als Bewahrer der Kreise auf. Jetzt will sie die Kreise aufgeben. Blocher: Wie oft muss ich es Ihnen noch sagen: Die SVP will die heutigen Kreise nicht aufgeben. Das Verhalten gibt aber jenen Recht, die sagen, die SVP sei eine Slalom-Partei. Blocher: Das sagen unsere Gegner. Es gibt keine Partei, die so geradlinig politisiert wie die SVP. Ständerat Christoffel Brändli hat die Meinung zum Proporz seit 2004 um 180 Grad geändert. Das ist schwarz auf weiss belegbar. Blocher: Aus damaliger Sicht machte der Proporz für die SVP auch keinen Sinn. Die Zeiten haben sich seither geändert. Heute wird die SVP in Graubünden ausgegrenzt – von den anderen Parteien und von den Medien. Deshalb braucht sie das Proporzsystem. Jetzt, wo es der SVP nützt, ist sie für den Proporz. Blocher: Ist das anders bei den anderen Parteien? Weshalb wollen CVP, BDP und FDP den Majorz behalten? Weil er ihnen mehr nützt als der Proporz. Und die SP als kleine Partei ist seit Jahren für den Proporz. Die SVP könnte ja die Initiative zurückziehen und zusammen mit der SP eine echte Proporzinitiative mit grösseren Wahlkreisen lancieren. Blocher: Die SVP will die Wahlkreise behalten. Wenn sie ausgetrickst wird, muss sie eine andere Lösung prüfen. Vor dem Bundesparlament sagten Sie, Sie seien froh um die Klarstellung, dass der Majorz bei kantonalen Verfassungen  möglich ist, wenn das Volk das so will. Wären Sie dafür, wenn die SVP das Resultat der nächsten Wahlen, die sicher noch nach dem Majorz stattfinden werden, mit einer Beschwerde in Frage stellt. Blocher: Wenn man ihr den Proporz versperrt, ist dagegen nichts einzuwenden. Die SVP müsste sich also mit einer Beschwerde gegen die Verfassung wehren, für deren Gewährleistung Sie sich im Bundesrat noch gewehrt hatten. Blocher: Damit habe ich keine Mühe. Wenn man den Proporz bei den heutigen Wahlkreisen als verfassungswidrig erklärt, gilt das für den Majorz bei den heutigen Kreisen noch viel mehr. Ich bin nicht der oberste Richter und sage nicht, über mir steht niemand mehr.

09.10.2010

Die EU und die Schweiz – wie weiter?

Mein Beitrag für die «Schaffhauser Nachrichten», Beilage «Zeitfragen» vom 9. Oktober 2010 In der bundesrätlichen Europapolitik herrscht gegenwärtig ein beunruhigendes Durcheinander. Bundespräsidentin Doris Leuthard spricht von „Fortführung des bilateralen Weges“ als das für unser Land „am besten geeignete Instrument“. Gleichzeitig verkündet Aussenministerin Micheline Calmy-Rey: „Die Weiterführung des bilateralen Weges gemäss den bisher geltenden Modalitäten ist nicht denkbar.“ Noch-Bundesrat Moritz Leuenberger sagt: "Die Schweiz sollte der EU beitreten." Was gilt nun? Verdecktes Ziel Hier wird mit gezinkten Karten gespielt. Mit Ausnahme der SVP haben alle Regierungsparteien den EU-Beitritt seit den 90iger Jahren in ihrem Programm. In Brüssel liegt ein offizielles Gesuch zum EU-Beitritt der Schweiz. Das Schweizervolk, das die Vorteile einer unabhängigen Schweiz im Hinblick auf die Krisen in der EU immer mehr gewahr wird, ist immer mehr gegen einen EU-Beitritt. Es ist dem Bundesrat peinlich, dass er jetzt vor dem Wahljahr 2011 zur EU-Frage Stellung beziehen muss. Die offizielle Erklärung ist darum: "Heute kommt ein EU-Beitritt nicht in Frage, es gilt der bilaterale Weg". Doch sofort stellen sich Fragen: Wie ist es morgen? Wohin mit dem bilateralen Weg? Wie soll es nun konkret weiter gehen? Der Bundesrat handelt nach dem bewährten Grundsatz: Wer gar nicht mehr weiter weiss, gründet einen Arbeitskreis. So soll also eine gemischte Arbeitsgruppe aus Vertretern der EU und unserer Bundesverwaltung über „institutionelle Fragen“ beraten. EU-Funktionäre sollen also mitbestimmen, welche institutionelle Bindungen die Schweiz  eingehen soll! Mit neuen Institutionen soll still und heimlich – möglichst ohne Parlament und ganz sicher ohne Volk – künftiges EU-Recht übernommen werden. Das ist zum Nachteil der Schweiz. EU in schlechter Verfassung Als man 1992 den Kampf gegen den EWR führte, wusste man noch nicht, wie sich die damalige EG entwickeln würde. Die EG war noch ein Projekt. Unterdessen ist sie zur EU mutiert, bildet für 17 Staaten eine Währungsunion, hat die Sozialunion und eine gemeinsame Sicherheitspolitik. Gewiss, ich war schon damals tief überzeugt, dass es sich bei der EU – erst recht mit einer gemeinsamen Euro-Währung – um eine intellektuelle Fehlkonstruktion handle. Aber die gesamte politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Elite sah dies anders. Es gab fast nur Propheten, die der Schweiz ausserhalb der EU keine Chance beimassen. Heute sehen wir, dass es falsche Propheten waren. Zum Glück. Von den Schweizer Tageszeitungen sahen in der EWR-Frage einzig die „Schaffhauser Nachrichten“ klar.  Heute sehen wohl viele - auch die falschen Propheten - klarer: Unserem Land geht es ausserhalb von EWR und EU wesentlich besser als den andern europäischen Staaten. Die EU befindet sich in einer tiefen Krise und muss einzelne Mitgliedstaaten mit Milliardenversprechen vor dem Bankrott bewahren. Der Euro verliert massiv an Vertrauen und wird – nicht wegen des Bankkundengeheimnisses – auf die Schweizer Banken gebracht. Der verspottete Sonderfall wird plötzlich zum beneideten Vorbild. Neu aufflackernde EU-Diskussion Trotz des offensichtlichen Scheiterns der zentralistischen Brüsseler Bürokratie ist die Beitrittsdiskussion hierzulande wieder neu aufgeflackert. Mitte Juli forderte einerseits die angeblich liberale Avenir Suisse den EU- oder zumindest den EWR-Beitritt. Die EU-Spitze andrerseits diktierte, die Schweiz müsse künftig EU-Recht übernehmen und ihre Gerichte anerkennen. Der EU-Botschafter liess uns wissen, dass wir bei einem EU-Beitritt den Euro übernehmen müssten. 1. August-Redner wie Bundesrat Moritz Leuenberger oder alt Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz erklärten unsere Souveränität kurzerhand zum Mythos. Und alt Bundesrat Couchepin prophezeite, die Schweiz müsse wegen des starken Franken der EU beitreten. Nach Couchepins Logik müsste die Schweiz eigentlich Somalia beitreten, denn die dortige Währung ist noch schwächer als der Euro. Was ist zu tun? Die Erklärung, der „bilaterale Weg“ sei das Ziel unserer Europapolitik ist dumm. Die Erklärung hält sich an das Bonmot: "Der "Weg ist das Ziel". Wir lieben zwar diesen Satz. Er ist eine typische Erscheinung der Freizeit- und Vergnügungsgesellschaft. Darum wird einem ganz wohlig zumute. Wer immer diese Gedanken einbringt, erntet daher zustimmendes Gemurmel. Weil das Erreichen eines Zieles eben mühsam ist und verpflichtet, erklärt man den Weg zum Ziel. Denn wer kein messbares Ziel hat, muss schliesslich auch nichts erreichen. Doch genau besehen: "Der Weg ist das Ziel" ist eine der dümmsten Sätze. Er mag vielleicht für den Sonntagsspatziergang mit der Familie richtig sein. Aber auch dort nur bedingt und allenfalls für die Eltern, denn die Kinder wissen meist genau, wohin sie wollen - ihr Ziel ist das nächste Ausflugsrestaurant! Für die Schweizer Politik ist das Ziel unmissverständlich festgehalten in Artikel 2 unserer Bundsverfassung: „Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Sicherheit und Unabhängigkeit des Landes.“ Darum darf und kann die Schweiz weder dem EWR noch der EU noch der NATO beitreten. Bilaterale Verträge sind dieser Zielsetzung vollumfänglich unterzuordnen und dürfen keinerlei institutionelle Bindungen eingehen. Bilaterale Verträge dürfen nur dem Zweck dienen, die Interessen der Schweiz zu wahren und nicht EU-Recht zu übernehmen, um schliesslich der EU beizutreten. Der Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs ist die zwingende Logik und der erste Tatbeweis. Wir haben an unserer eigenständigen Währung festzuhalten und jede weitere Staatsverschuldung ist zu vermeiden. Die Personenfreizügigkeit mit sofortigem Zugang zu den Sozialwerken ist unhaltbar und muss neu verhandelt werden. Der Schengen-Vertrag ist zu kündigen um ihn neu auszuhandeln: Die Kriminalität hat dank Schengen enorm zugenommen. Die SVP kämpft als einzige Partei konsequent gegen den EU-Beitritt der Schweiz. Wenn die SVP die Wahlen gewinnt, bleibt die Schweiz unabhängig. Im andern Fall geht der „bilaterale Weg“ unaufhaltsam in Richtung EU-Beitritt. Das schwächt Wohlfahrt, Freiheit und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.

23.09.2010

Blind in diesen Fragen

Interview zu den Bundesratsersatzwahlen mit der Weltwoche vom 23. September 2010 Mit Johann Schneider-Ammann und Simonetta Sommaruga gehe es im Bundesrat «weiter wie vorher», sagt SVP-Vizepräsident Christoph Blocher. Herr Blocher, darf man der SVP zur Nichtwahl von Jean-François Rime gratulieren? Nein, sicher nicht. Wenn Rime gewählt worden wäre, wäre die SVP endlich wieder voll in der Regierung. Auch wenn man natürlich nicht weiss, wie SVP-Leute behandelt werden. Und jetzt sind halt wieder dreissig Prozent der Bevölkerung, die SVP wählten, im Bundesrat untervertreten. Jetzt müssen wir unsere Anliegen Ausländer und EU-Beitritt ausserhalb vertreten, was wir etwas freier tun können. Die Chancen von Herrn Rime waren von Beginn weg eher klein. Musste er als Bauernopfer der Partei herhalten? Er war allererste Wahl! Wir haben ihn als Einzigen angefragt, nachdem Caspar Baader absagen musste. Die Wahlchancen waren gering, vielleicht bei zwei Prozent. Obwohl die CVP und die Grünen aus strategischen Gründen hätten Rime wählen müssen – denn sie dürften kein Interesse daran haben, dass die FDP ihren zweiten Sitz betonieren kann. Aber der Neid gegen die SVP liess sie kopflos handeln. Die einzige Überraschung war, dass sich Herr Rime bis in den Schlussgang gehalten hat. Für Sie ist es doch besser, dass Rime nicht gewählt wurde. So bleibt ein Platz für die SVP frei. Sie können wieder antreten. Nein, nein (lacht), dass ich unbedingt wieder in den Bundesrat will und kein anderes Ziel habe, ist eine Theorie von Roger Schawinski. Ich muss ihn enttäuschen. Die Konkordanz in der Regierung stimmt noch immer nicht – was heisst das für die Bundesratswahlen 2011? Wir werden wieder antreten. Man hat jetzt der SVP hoch und heilig versprochen, 2011 würde unser Anspruch erfüllt. Aber auf solche Politiker-Versprechen kann man nichts geben. Im Wahlkampf vor drei Jahren hiess der Slogan «Blocher stärken, SVP wählen!». Dieses Magnet fehlt bei den nächsten Parlamentswahlen. Wie kompensiert die SVP das? Die Verliererparteien drücken uns in die Ecke der untervertretenen Partei. Dank der Verliererkoalition haben wir auch weiter eine Mitte-links-Regierung. Für uns bedeutet das, dass wir eben noch stärker werden müssen. Wir sind die einzige liberal-konservative Partei, die voll zur Schweiz steht, und das liberal-konservative Gedankengut vertritt. Kandidieren Sie für den Nationalrat? Ich entscheide im Frühjahr. Der Druck der Partei ist relativ gross. Aber ich werde dieses Jahr siebzig, da entscheidet man nicht mehr einfach so im Voraus. Wenn es nötig ist und die Gesundheit es zulässt, trete ich an. Was halten Sie von der neuen Bundesrätin Simonetta Sommaruga? Sie hätten sich ja Hildegard Fässler gewünscht. Bei der SP hatte ich gar keine Wunschkandidatin. Ich bin nie für Sozialismus. Die Linke macht Politik gegen das Land. Aber wir müssen in der Konkordanz eben auch Kandidaten der anderen Parteien wählen. Und da ist es mir lieber, jemanden zu wählen, bei dem ich klar weiss, wofür die Person steht. Bei Fässler ist das der Fall, aber nicht bei Sommaruga. Sie bezieht nie klar Stellung. Sie beginnt immer schon mit dem Kompromiss. Das ist nicht gut. Mit Johann Schneider-Ammann ist dafür wieder ein Unternehmer im Bundesrat. Hoffentlich kann er diese Erfahrung auch einbringen. Er wird aber zwangsläufig anstossen, weil ihm die Unterstützung fehlt. Ich hoffe, er erträgt das. Keller-Sutter steht der SVP näher. Aber es fehlte ihr an Erfahrung, das wäre ein Nachteil gewesen. Erstmals besteht im Bundesrat eine Frauenmehrheit. Es heisst jetzt, das sei ein historisches Ereignis. Ich habe jedes Jahr irgendwelche historischen Ereignisse erlebt, nur die Historie nimmt es nie zur Kenntnis. Schauen wir mal, wie sie miteinander auskommen. Für die Schweiz spielt das keine grosse Rolle, weil die Regierung zum Glück nur begrenzten Einfluss hat. Was bedeutet die neue Zusammensetzung eigentlich für die entscheidenden Dossiers: Wirtschaftspolitik, EU-Beitritt, Zuwanderung? Wir haben weiterhin eine Mitte-links-Regierung. Da ist leider nichts zu erwarten, es geht gleich weiter wie vorher. Beide Neuen sind blind in diesen Fragen. Schneider ist blindlings für die Personenfreizügigkeit und kehrt alle Zuwanderungsprobleme unter den Tisch. Und Sommaruga will sogar noch mehr Ausländer und ist gegen einen Asylmissbrauch-Stopp. Falls es bei der Departementsverteilung zu Rochaden kommt: Soll Ueli Maurer Verteidigungsminister bleiben? Unbedingt. Ich rate ihm zu bleiben. Es ist ein schwieriges Departement, und er macht seine Sache sehr gut. Im Uvek würde ich mir einen Bürgerlichen wünschen. Aber die SP und die FDP werden das im Päckli wohl verhindern.

07.09.2010

Gespräch mit Christoph Blocher

Interview im »Schweizer Monatsheft» Herr Blocher, was halten Sie von einem Quiz? Das kommt auf die Quizfrage an. Warum haben wir ein chronisches Regierungsproblem? Antwort eins: Es ist ein Problem der Institutionen bzw. Wahlmechanismen. Antwort zwei: Es ist ein Problem der Persönlichkeiten bzw. ihrer Prinzipien. Die Regierungskrise ist eine Folge der unbefriedigenden Bundesrats-wahlen. Sie sind zu einem unappetitlichen Gesellschafts- und Karrierespiel ausgeartet. Wer will noch? Wer hat noch nicht? Wer ver-zichtet, obwohl er gar nie gefragt wurde? Niemand fragt: Wer ist fähig? Wer vertritt glaubwürdig klare Positionen? Wer hat die Kraft, zu streiten und sich in die Konkordanzregierung einzubringen? Es sind die Parteien, die dieses Spiel orchestrieren. Ja, weil das Parlament - der Wahlkörper - aus Parteipolitikern besteht. Es geht diesem Land seit 50 Jahren gut, besser jedenfalls als unseren Nachbarn. Als Unternehmer weiss ich: Gute Zeiten sind gefährlich. Der Zwang zur Leistung fehlt, die Kultur der Ernsthaftigkeit verlottert. Gute Zeiten spülen meist schwache Leute in die Spitzenpositio-nen. Die Parteien bezeichnen starke Persönlichkeiten als nicht „konsensfähig“ und halten ihre Parlamentarier an, sie nicht zu wählen. Hier vermischen sich zwei irrige Meinungen. Erstens: Was ist eine starke Persönlichkeit? Nicht eine, die sich an der staatlichen Macht berauscht, sondern eine, die freiheitlich denkt und sich an die Devise hält „Nur so viel Staat wie nötig!“. Zweitens: Die Rede von der „Konsensfähigkeit“ ist dummes Zeug. Die Konkordanz funktioniert nur, wenn starke Personen in den Bundesrat gewählt werden, die die Positionen ihrer Partei glaubwürdig vertreten. Sonst ist es eine blosse Scheinkonkordanz. Die Konkordanz will bewusst eine Regierung in der die vier grössten  Parteien vertreten sind, mit je verschiedener Auffassung. Anspruchsvoll, aber machbar. Die Polarisierung fiel damals weniger ins Gewicht. Die Linken waren früher viel provokativer als heute, weil sie einem geschlossenen bürgerlichen Block gegenüberstanden. Die Politiker hatten mehr Kampfgeist, waren aber gleichzeitig toleranter. Sie wussten: Erst wenn unterschiedliche Positionen in den Bundesrat einfliessen, kann sinnvoll über einen Kompromiss gestritten werden. Heute hingegen denken viele: Zuerst muss man seine Positionen preisgeben oder am besten gar keine haben, und dann einigt man sich mit den anderen am schnellsten. Oft wählt man harmoniefähige Konsensfiguren in den Bundesrat und wundert sich, wenn die Bundesräte von einem Fettnäpfchen ins nächste treten. Typische Erscheinung guter Jahre - auch in  der Wirtschaft. Die Bundesräte sind so harmoniesüchtig wie viele ihrer Miteidgenossen. Viele Politiker sind heute oft vor allem daran interessiert, ein gutes Ämtchen zu bekommen und Karriere zu machen. Als Bundesrat ist man angesehen, hat einen guten Lohn, eine schöne Pension. Aber wo sind die Leute, mit dem Motiv: "Auf in die Regierung, um zu sorgen, dass es den Schweizern - nicht mir selbst - gut geht, weil wir dem Druck der EU, dem Druck der USA standhalten müssen!" Hier liegen die Schwierigkeiten. Denn was ist das Wohl des Landes? Darüber besteht eben keine Einigkeit. Darüber muss auch keine Einigkeit bestehen. Jeder soll seine Vorstellung im Bundesrat einbringen, deshalb wurde er ja gewählt. Dann wird gestritten, abgewogen – der errungene Kompromiss ist eine gute Sache, aber nur der errungene. Warum halten Sie wie alle anderen auch an dieser Konkordanz fest? Die Idee ist nicht gottgegeben, sondern gilt erst seit 1943, als der erste SP-Vertreter in den Bundesrat gewählt wurde. Eine Konkordanzregierung, in die die grössten Parteien eingebunden sind, macht in der Schweiz Sinn. Denn in der direkten Demokratie ist das Volk die wahre Opposition. Es hat die Möglichkeit Nein zu sagen. Zweitens: Es ist einfacher, unter sieben Leuten einen Kompromiss zu erzielen als unter 200 wie im Parlament. Und drittens: Wir haben mit der Konkordanz gute Erfahrungen gemacht. Warum sollen wir das Bewährte ändern? In einer zerfahrenen Lage sollte man zumindest einmal über ein System von Regierung und Opposition nachdenken, wie wir es vor 1943 kannten. Dafür ist es zu früh. Die Bevölkerung will die Konkordanz, das sehen Sie in den Exekutivwahlen der Kantone. Sie will, dass alle grösseren Parteien mit verschiedenen Positionen in der Regierung vertreten sind. Den Vorschlag unserer Partei kennen Sie: Volkswahl des Bundesrats. Damit würden die Parteienspielchen endlich weitgehend beendet. Führt die Mediengesellschaft die Arbeitsmethoden des Bundesrats nicht ad absurdum? Jede Woche werden neue Indiskretionen bekannt. Das stimmt. Aber nicht die Medien sind das Problem, sondern die läppische - auch verlogene - Geheimniskultur. Es gibt zu viele Ge-heimnisse, die gar keine sind. Die Bundesratssitzungen müssten eben öffentlich sein, damit die Bürger auch sehen, wie die Bundesräte un-tereinander streiten. Das gäbe Vertrauen in die Regierung. Damit würden auch Spielchen im Bundesrat unterbunden. Ich weiss aus Erfah-rung: Es gibt da die seltsamsten Manöver und Versteckspiele. Keine Amtsgeheimnisse mehr und dafür gläserne Bundesräte? Gläsern nicht - aber transparent. Geheimnis nur, wo dies die Sache gebietet. Es gibt natürlich Personelles, Sicherheitsfragen oder Abmachungen mit dem Ausland, die nicht öffentlich verhandelt werden sollten. Diese Dinge sind dann aber wirklich geheim und Vertraulich zu behandeln. Bei der Volkswahl des Bundesrats könnten sich Regierung und Parlament auf den Volkswillen als Quelle der Souveränität berufen. Das gäbe endlose Debatten. Das glaube ich nicht. Es wäre ein gutes System von Checks and Balances, (wie wir es heute in allen Kantonen haben). Die Exekutive stünde ja nicht über der Legislative, aber sie wäre unabhängiger von ihr, müsste aber mehr auf die Bürger hören als heute. Bundesrat und Parlament könnten auf Augenhöhe miteinander kommunizieren. Wichtig ist jedenfalls: Wenn das Volk statt das Parlament den Bundesrat wählt, wird die Wahl wieder zu einer ernsthaften Angelegenheit, wie in den Kantonen und Gemeinden. Wären Sie auch für eine Volkswahl des Bundespräsidenten? Nein. Ein starker Präsident würde dem nonzentralistischen Staatsmodell der Schweiz widersprechen. Das bisherige Modell mit einem primus inter pares, der ein Jahr das Präsidentenamt bekleidet, hat ganz gut funktioniert. Damit bleiben wir der Binnenperspektive verhaftet. Ausländische Regierungen brauchen einen verlässlichen Ansprechpartner über mehrere Jahre. Das wird völlig überschätzt. In meiner nur vierjährigen Amtszeit war ich am Schluss der amtsälteste Sicherheits- und Justiz-Verantwort-liche von allen ausländischen Kollegen. Eine Konstanz gibt und braucht es nicht. Schauen wir zurück in die Geschichte. Zweiter Weltkrieg, Nachkriegsverhandlungen mit den Amerikanern, WTO-Ver-handlungen – unsere Bundesräte haben das sehr gut hinbekommen. Warum? Weil sie nicht selbst verhandeln gingen. Das bundesrätliche Verhandeln widerspricht unserem System, da ein Bundesrat nicht allein entscheiden kann. Deshalb schickt er seine Diplomaten und Direktoren und führt die Verhandlungen von hinten. Früher galt die Regel: Ein Bundespräsident bleibt zu Hause. Da gehört er hin, und da kann er Probleme lösen. Die ausländischen Regierungen dürften aber für unser System kaum Verständnis haben. Meine Erfahrung lehrt mich das Gegenteil. Unternehmensführer, aber auch Staatsleute aus allen Herren Länder haben grossen Respekt vor Traditionen. Das Problem ist, dass wir nicht mehr in Übereinstimmung mit unseren Prinzipien handeln. Sie halten nicht viel von den kursierenden Vorschlägen für eine Regierungsreform? Sieben oder neun Bundesräte? Ein einjähriges oder zweijähriges Präsidium? Die Einführung von Staatssekretären, damit die Bundesräte mehr Zeit haben, um aufzutanken und in der Welt herumzureisen? Lassen wir doch diesen Chabis. Wählen wir besser, dann regieren sie besser. Es ist einfach! </body>

04.09.2010

La Svizzera è tradita dall’UE?

Discorso tenuto il 4 settembre 2010 su invito dell'UDC del canton Zurigo, presso l’albergo Mariott a Zurigo