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18.09.2011

50 Jahre schweizerische Landeshymne

Jubiläums-Ansprache am Bettag, Sonntag, 18. September 2011, 17 Uhr in der Klosterkirche Wettingen Meine sehr verehrte Festgemeinde, I. Geburtsstunde Der 14. November des Jahres 1841 war kein Tag wie jeder andere. An diesem Tag sang eine Zürcher Sängerrunde in privatem Kreis zum ersten Mal den „Schweizerpsalm“. Fast ein halbes Jahr lang hatten Pater Alberik Zwyssig und der Freizeitdichter Leonhard Widmer Melodie und Verse aufeinander abgestimmt. Zwyssig und Widmer – so ungleich sie von Herkunft, Überzeugung und Lebensumständen waren –, hatten sich zusammengetan, um etwas Harmonisches, Weihevolles, Patriotisches und Naturfrommes zu schaffen. Und es gelang. Der „Schweizerpsalm“ eroberte im Sturm die Chorliteratur, gehörte bald zum Repertoire geistlicher wie weltlicher Konzerte und fand Aufnahme im katholischen wie im reformierten Kirchengesangbuch. 1961 – vor fünfzig Jahren – wurde der „Schweizerpsalm“ zur provisorischen, zwanzig Jahre später zur definitiven schweizerischen Nationalhymne. II. Feier am Eidgenössischen Dank-,Buss- und Bettag Die heutige Feier verdanken wir der Initiative von ebenso kunstsinnigen wie heimatliebenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Und es ist eine glückliche Idee, die Würdigung der schweizerischen Landeshymne am heutigen nationalen Feiertag vorzunehmen. Denn der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag wurde vor über zweihundert Jahren als äusseres Zeichen der Verbundenheit aller Landesteile, Sprachen und Konfessionen geschaffen. Nachdem der Sonderbundskrieg um 1847 – eine Mischung zwischen Religions-, Bürger- und ein Bruderkrieg unter den Eidgenossen –erhebliche Wunden ins eidgenössische Zusammenleben geschlagen hatte, galt es durch einen gemeinsamen Akt die Wunden im noch jungen Bundesstaat zu heilen! III. Geboren in stürmischen Zeiten Versetzen wir uns zurück ins Jahr 1841, ins Jahr, als der "Schweizer Psalm" erstmals in einem privaten Kreis gesungen wurde. Die Zeiten waren stürmisch, die eidgenössischen Orte zerstritten, das politische Klima in der Schweiz war vergiftet, der Hass zwischen Konservativen und Liberalen so tiefgreifend, dass es sogar zu bewaffneten Freischarenzügen mit Toten und Verletzten kam. Vor diesem Hintergrund erscheint es uns fast wie ein Wunder: Über kaum unüberwindliche, schmerzvolle Gräben hinweg trafen sich zwei gleichaltrige Männer und schufen ein vaterländisches Lied, das nach über hundert Jahren zu unserer Nationalhymne werden sollte. Pater Zwyssig übertrug einen früher von ihm komponierten lateinischen Messgesang auf den Text von Leonhard Widmer. Die Gegensätze hätten nicht grösser sein können: Die beiden Schweizer verkündeten nicht prahlerisch und selbstgerecht Toleranz und Solidarität. Aber sie handelten entsprechend. – Hier der liberale Feuerkopf Leonhard Widmer – dort der konservative Zisterzienser Alberik Zwyssig. – Hier der Reformierte und dort der Katholische – Hier der Zürcher und dort der Urner. – Hier der Geschäftsmann und dort der Geistliche. – Hier der Heftige und dort der Sanftmütige. – Hier der umtriebige Städter und dort der zurückgezogene Mönch. – Hier der kraftvoll Gesunde und dort der ständig Kränkliche. – Hier das Vaterlandslied und dort der Messgesang. – Hier die deutsche und dort die lateinische Sprache. All diese Gegensätze sind in diesem Schweizerpsalm – gleichsam unfreiwillig als Symbol gestaltet – heute in der Landeshymne vereint. Ganz ähnlich geschah es übrigens in jener Zeit mit dem Lied „O mein Heimatland, o mein Vaterland!“, das zeitweise ebenfalls als schweizerische Nationalhymne diskutiert wurde. Dichter des Textes war der junge Zürcher Gottfried Keller. In Töne setzte die Verse sein damals wohl bester Freund, der früh verstorbene Thurgauer Katholik Wilhelm Baumgartner. Beide bedeutungsvollen Schweizerlieder sind nicht die Frucht selbstgerecht gepredigten und prahlerisch verkündetem Bekenntnis für billige Toleranz und schwächlicher Solidarität. Nein, es sind die Früchte von tiefsinnigem und echt freund-eidgenössischem Denken und Handeln. IV. Entstehung des Schweizerpsalms Die Entstehungsgeschichte des Schweizerpsalms ist kurz. Leonhard Widmer kannte und schätzte Pater Alberik Zwyssig, der gelegentlich Musikalien aus dessen lithographischer Anstalt bezog. Im Sommer 1841 schickte ihm Widmer seinen Liedtext. Noch waren die Strophen etwas breiter, zerdehnter und holpriger. Doch die Kraft, der Glaube und der Patriotismus des Textes müssen Zwyssig tief beeindruckt und inspiriert haben. Er erinnerte sich an einen sechs Jahre zuvor komponierten Messgesang auf den Psalmtext „Diligam te Domine“ – Dich will ich lieben, Herr! Nun galt es, diese feierliche Melodie dem Text Widmers rhythmisch anzugleichen. Wie genau sich Töne und Text, in welchem Hin und Her sich Widmer und Zwyssig zusammenfanden, ist nicht mehr zu klären. Aber jedenfalls: Ende gut – alles gut. Und so kam es: Etwa gleichzeitig, wie in Zürich Widmers Freunde den Psalm sangen, waren es in Buonas am Zugersee bei Zwyssig vier Zuger Stadtbürger, die das Lied als Quartett mit erstem und zweitem Tenor sowie mit erstem und zweitem Bass intonierten. 1843 figurierte der Schweizerpsalm erstmals in einem Festheft der Zürcher Studentenverbindung Zofingia. Im gleichen Jahr wurde er am Eidgenössischen Sängerfest in Zürich vorgetragen, und die Männerchöre überlieferten Melodie und Text fortan über Generationen. Bald schon erfolgte die Übersetzung ins Französische, und es war denn auch ein Genfer Gesangslehrer, der 1894 den Schweizerpsalm erstmals als Nationalhymne vorschlug. Doch vorerst überwogen die Bedenken: Die Komposition sei zu schwierig, der Schluss zu wenig straff, der religiös-hymnische Charakter ungeeignet. Am 12. September 1961 beschloss der Bundesrat nach einer Befragung der Kantone, den Schweizerpsalm einstweilen als Nationalhymne einzuführen. Nach dreijähriger Versuchsperiode erfolgte eine erneute breite Befragung. Schliesslich am 1. April 1981 der erneute, unbefristete Beschluss. Positiv gewürdigt wurde vor allem, dass diese Hymne im Gegensatz zum etwas martialischen „Rufst Du mein Vaterland“ keine Gewalt und Waffentaten verherrliche, sondern die Liebe zu Gott, Heimat und Naturschönheit. Denn der Schweizerpsalm – so meinte der Bundesrat – sei „ein rein schweizerisches Lied, würdig und feierlich, so wie eine Grosszahl unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger sich eine Landeshymne wünschen“. V. Ein Feldmeilemer als Texter Doch erinnern wir uns etwas eingehender der beiden denkwürdigen Männer, denen wir den Schweizerpsalm verdanken. Der Textdichter, Leonhard Widmer, wurde 1808 in Feldmeilen am Zürichsee geboren. Jenem Ort am rechten Zürichseeufer übrigens, wo ich mit meiner Familie über zwanzig Jahre gelebt habe und die zusammen mit meiner heutigen Wohngemeinde Herrliberg den Bahnhof teilt. Der Gedenkstein, der 1908 zu Leonhard Widmers 100. Geburtstag gesetzt wurde, ist allerdings kaum mehr sichtbar. Er steht zwischen Bahnschienen eingeklemmt, von Efeu überwachsen unweit des Bahnhofgebäudes Herrliberg-Feldmeilen, wo sein Geburtshaus dem Bahnbau weichen musste. Wer den Gedenkstein nicht sucht, findet ihn auch nicht! Familie Widmer lebte am Zürichsee in ärmlichen Verhältnissen, bis der Vater in Hirslanden recht erfolgreich eine Gärtnerei betreiben konnte, aber früh verstarb. Der Berufsweg von Leonhard Widmer entsprach den unruhigen Zeiten: Er absolvierte eine kaufmännische Ausbildung in einem Seidenhandelsgeschäft, wechselte in eine Musikalienhandlung, lebte in Lausanne als Hauslehrer und in Morges als Pensionatslehrer, kehrte zurück, verlor wegen politischer Heftigkeit eine gute Stelle in einer konservativen Druckereifirma. Widmer gab zeitweilig das kämpferisch liberale „Neumünster-Blatt“ heraus. Er, der uns im Schweizerpsalm so innig naturfromm und gottvertrauend entgegentritt, war ein begeisterter Anhänger des 1839 aus Deutschland berufenen Theologen Friedrich Strauss, den konservative Reformierte schlicht als Unchristen bekämpften. Später betrieb Widmer selber ein Lithographiegeschäft und versuchte in jeder Art, seine Familie und sich wirtschaftlich über Wasser zu halten. Schliesslich pflegte er die Geselligkeit als Gastwirt „Zum schönen Grund“ in Oberstrass. Widmers Leidenschaft galt der Politik. Er vertrat mit Energie die liberal-radikale Richtung und folgte ihr auch in den extremen Auswüchsen. So verehrte er den Aargauer Klostergegner Augustin Keller und pflegte dennoch Freundschaft mit dessen Opfer, Pater Alberik Zwyssig. Als sich der von Widmer mitbegründete Grütliverein immer mehr sozialistischen und gar kommunistischen Gedanken annäherte, kam es zum Bruch. Am meisten aber liebte Leonhard Widmer den Gesang und die Verskunst. Er beteiligte sich begeistert am 1841 gegründeten liberalen Sängerverein „Harmonie“ und später im Sängerbund Zürich. Viele seiner Texte sind vergessen. Der Schweizerpsalm aber ist geblieben und etwa noch das Lied „Wo Berge sich erheben“, doch leider auch dieses nur noch der älteren Generation bekannt. Es war damals die ganz grosse Zeit des vierstimmigen Männerchorgesangs. Ausgezeichnete Musiker vertonten die Verse ausgezeichneter Dichter. Die eidgenössischen, kantonalen und regionalen Sängerfeste vereinigte Tausende von Sängern und bildeten machtvolle Demonstrationen vaterländischer Gesinnung. Leonhard Widmer war stets eifrig dabei, sang im Quartett, im grossen Chor, verfasste Sängerzeitungen und gab Liedersammlungen heraus. Im Alter von sechzig Jahren verstarb der merkwürdige Mann, dessen Gesichtszüge kraftvolle Energie und kluge Aufmerksamkeit ausstrahlen. VI. Alberik Zwyssig: Melodie aus dem Kloster Wettingen Ganz anders verlief der Lebenslauf des Komponisten Alberik Zwyssig. Als „Johann Josef Maria“ 1808 in Bauen am Urnersee, mitten in der Wiege der Eidgenossenschaft, geboren, verlor er früh seinen Vater, dessen Spur sich in holländischen Kriegsdiensten verlor. Schon seine Mutter war Novizin gewesen, und vier ihrer fünf Kinder wählten später den Ordensstand. Nach einer Ausbildung in Menzingen trat Zwyssig im 13. Altersjahr ins 1227 gegründete Zisterzienserkloster Wettingen ein. Neben der theologischen spielte hier die musikalische Ausbildung eine bedeutende Rolle; Alberik wurde zum vielseitigen Instrumentalisten und vorzüglichen Kantor. Im alten Klostergemäuer ging es durchaus auch fröhlich zu; Zwyssigs erste musikalische Schöpfung war ein Trinklied. Sein humorvolles, heiteres und mildes Wesen liess den begabten Mönch später Freunde auch ausserhalb des Klosters, ja ausserhalb seiner eigenen Konfession gewinnen. Er wurde Novize und nach einem Jahr mit dem Namen „Alberik“ nach Ablegung der Profess freudig als Mönch aufgenommen. Nach weiteren theologischen und musikalischen Studien erfolgten 1832 in Luzern die Priesterweihe und danach war er manche Jahre als Stiftskapellmeister und Sekretär von Abt Alberik Denzler tätig. Es wird bezeugt, dass der junge Zisterzienser äussert unzufrieden war mit der alten Klosterorgel. Darum habe er die altersschwachen Tasten so sehr traktiert, um sie vollends zu ruinieren… Bald schon nahmen die politischen unruhigen Zeiten Zwyssig mehr und mehr in Beschlag. Die Wahl des neuen, eher entscheidungsschwachen Abtes Leopold Höchle machten seine Sekretärspflichten nicht leichter. Am 13. Januar 1841 verfügte schliesslich der Grosse Rat die Aufhebung der aargauischen Klöster, und Pater Zwyssig hat diesen rechtlich gewiss fragwürdigen Akt mitsamt militärischer Besetzung für die Nachwelt aufgezeichnet. Die vertriebene Klostergemeinschaft fand zuerst im Schloss Buonas eine neue Bleibe. An eine Rückkehr war nach der Einrichtung eines Lehrerseminars in den Wettinger Konventsgebäuden im Jahr 1846 nicht mehr zu denken. Vorübergehend in Werthenstein bei Wolhusen untergebracht, vertrieb der Sonderbundskrieg 1847 die Klostergemeinschaft erneut. So folgten weitere sechs Jahre im Kloster Wurmsbach in Jona am Obersee. Alberik Zwyssig leitete am dort neu gegründeten Töchterinstitut den Musikunterricht und schuf zahlreiche geistliche und weltliche Werke. 1854 bezog er mit sechs anderen Patres und drei Brüdern das wiederbelebte Benediktinerkloster Mehrerau in Bregenz. Zwyssig aber – stets von schwächliche Konstitution und nach grossen Anstrengungen meistens längere Zeit leidend – verstarb schon ein halbes Jahr nach dieser letzten Umsiedlung im Alter von erst 46 Jahren. VII. Nationalhymne in unserer Zeit Meine Damen und Herren, wir haben hier unseren Schweizerpsalm und dessen weitgehend vergessene Urheber gewürdigt. Erlauben Sie mir zum Schluss ein Wort über das Wesen und die Bedeutung einer Nationalhymne in unserer Zeit ganz allgemein. Eine Nationalhymne hat ja eine Bedeutung, die heute weit über die Repräsentation der Staaten bei Staatsbesuchen und ähnlichen diplomatischen oder militärischen Ereignissen hinausgeht. Sie ist – ähnlich wie die Flagge – ein äusseres Zeichen der Einmaligkeit von jedem einzelnen der immer noch zahlreichen Staaten dieser Welt. Gerade in Zeiten der Vermassung und Gleichmacherei entsprechen solche Unterscheidungsmerkmale einem tiefen menschlichen Bedürfnis nach Verwurzelung und Heimatgefühl. Gerade bei Sportveranstaltungen und deren Übertragung für ein Millionenpublikum am Fernsehen bildet die Nationalhymne ein wichtiges emotionales Mittel der Identifikation. Die jungen Fussballfans singen zumindest die erste Strophe kräftig mit und man schaut genau hin, ob die Stars bei Spielbeginn kräftig mitsingen oder wenigstens die Lippen ein bisschen dazu bewegen. Beim gegenwärtig feststellbaren, neu erwachenden Patriotismus der jungen Generation spielt die Nationalhymne eine nicht zu unterschätzende Rolle. So vielfältig und unterschiedlich die Staaten sind, so verschieden sind auch ihre Nationalhymnen. Länder wie Grossbritannien, Dänemark, Schweden oder Norwegen würdigen ihre Monarchen und wünschen ihnen ein langes, gesundes Leben. Wieder andere Hymnen haben einen kriegerisch-militärischen Charakter, etwa jene der Grossmacht Amerika, das irische „Soldatenlied“ oder – besonders bekannt – die französische „Marseillaise“ aus blutiger Revolutionszeit. Die Schweiz aber besitzt eine Nationalhymne mit ausgeprägt sakralem, chorartigem Charakter, die sogar Aufnahme in die kirchlichen Gesangbücher unseres Landes fand. Ist es nicht bemerkenswert und Grund zur Freude, dass unsere Schweiz auch diesbezüglich von der Norm abweicht und einen Sonderfall darstellt? Wir verdanken diesen Sonderfall den dichterischen Versuchen eines idealistisch gesinnten, kleinbürgerlichen Zürcher Freiheitsfreundes. Und den musikalischen Fähigkeiten eines begabten, empfindsamen „grauen Mönchs“, der in dieser Wettinger Klosterkirche zur Ehre Gottes musizierte. So ungleich die beiden Schöpfer unseres Schweizerpsalmes waren: Wir sind ihnen zutiefst dankbar, dass es ihnen gelang, bleibend Ergreifendes für eine ganze Nation zu schaffen.

18.09.2011

Man wird ein Verbot prüfen müssen

Interview mit der SonntagsZeitung vom 18. September 2011 mit Denis von Burg Die SVP ist gegen diesen Zusatzbericht zum DBA mit den USA. Beschränkt sich diese Opposition auf das Parlament? Der Zusatzbericht hebt das rechtsstaatlich wichtige Verbot der rückwirkenden Gesetzgebung auf und erledigt faktisch das Bankkundengeheimnis. Wird dies vom Parlament gutgeheissen, muss die SVP das Referendum ergreifen. Der Bericht betrifft ja nur das Verhältnis mit den USA. Warum ist denn das Bankgeheimnis aufgehoben? Hebt man das Bankkundengeheimnis mit USA auf, folgen auch andere Staaten. Der Bundesrat sagt ja selbst, man nehme etwas vorweg, dass via die OECD sowieso komme! Die Schweiz ist Mitglied der OECD. Ohne die Schweiz kann dies gar nicht beschlossen werden. Mindestens hat man dem Schweizer Volk versprochen, in der OECD müsse Einstimmigkeit herrschen! Zudem hat Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf – gesetzeswidrig - den Kantonen für später die gleichen Informationen wie ausländischen Behörden versprochen. Damit wäre das Bankkundengeheimnis auch in der Schweiz erledigt. Das lassen wir nicht zu. Sie unterstellen, der Bundesrat wolle schrittweise das Bankgeheimnis aufgeben. Zumindest Frau Widmer-Schlumpf. Aber – wie der Zusatzbericht zeigt –  offenbar auch die Mehrheit des Bundesrates. Wie soll man denn das Problem mit den USA lösen? Primär: Sollten die Banken wirklich kriminelle Geschäfte gemacht haben, müssen diese die Folgen tragen, und die Verantwortlichen müssen gerade stehen. Der Staat hilft im Rahmen der Rechtsordnung. Aber um gewisse Banker zu schützen, setzt doch die Schweiz nicht fundamentale Rechtsgüter aufs Spiel! Nun wird behauptet, die USA drohe den Banken willkürlich mit massiven Gegenmassnahmen, welche die ganze Schweiz treffen könnten. Wenn dem so wäre, dann hat der Bundesrat rechtliche Mittel zur Hand.  (z. Bsp. das Notrecht). Weil er dann aber selbst die Verantwortung tragen muss, will der Bundesrat mit diesem Zusatzbericht seine Verantwortung auf das Parlament und schliesslich auf das Volk abschieben, indem ein Gesetz nun das Bankkundengeheimnis quasi aufhebt und das Rückwirkungsverbot verletzt. Das ist unhaltbar. Würden Sie einem zweiten Staatsvertrag zustimmen? Nein, die SVP hat schon dem UBS-Vertrag nicht zugestimmt. Was dachten Sie, als Sie hörten, dass ein UBS-Banker 2 Milliarden verzockt hat? Meine erste Reaktion: „Schon wieder im riskanten Investmentbanking das sich in London und USA befindet!“ Jetzt müsste eigentlich doch endgültig klar sein, dass Grossbanken wegen der Too-big-to-fail-Problematik  aufgeteilt werden müssen. Die riskanten Investmentbanken in USA und London müssen aus den Geschäftsbanken als unabhängige, selbständige Gesellschaften ausgegliedert werden. Diese reissen sonst die Grossbanken und damit die Schweiz mit und die Steuerzahler haften faktisch. Diese Forderung vertritt die SVP seit jeher. Ursprünglich war auch die Linke auf unserer Seite. Ich bin sogar mit Vater Hayek und SP-Nationalrat Levrat öffentlich aufgetreten um dies zu bekräftigen. Und jetzt verschwindet sie SP im Nebel! Im Parlament fiel das Trennbankensystem aber durch Eben, weil auch die Linke mit CVP und FDP dagegen stimmte. Die SP machte rechtsumkehrt. Wenn die Too-big-too-fail–Vorlage auf Druck von Managern ohne diese Verpflichtung durchgeht, muss sogar ernsthaft geprüft werden, ob man nicht den Geschäftsbanken das Investmentbanking verbieten sollte. Wer so gross ist, dass ihn der Staat retten muss, darf das Investmentbanking nicht im Verbund betreiben. Die Kontrolle des Investmentbanking Geschäftes – und erst noch weit ab von der Schweiz, wo andere Mentalitäten herrschen – ist sehr schwierig. Das zeigt auch wieder der neueste Fall. Zudem steht den Investmentbankern, die in den Geschäftsbanken integriert sind, viel zu billiges Geld für ihre Risikogeschäfte zur Verfügung. Ausgliederung ist darum zwingend. Wenn das Parlament unter Druck der Grossbanken blockt, muss sogar ein Verbot für systemrelevante Banken geprüft werden. Sie gehen sehr weit Wer so gross ist, dass ihn der Staat retten muss, darf das Investmentbanking nicht im Verbund betreiben. Die Kontrolle des Investmentbanking Geschäftes – und erst noch weit ab von der Schweiz, wo andere Mentalitäten herrschen – ist sehr schwierig. Das zeigt auch wieder der neueste Fall. Zudem steht den Investmentbankern, die in den Geschäftsbanken integriert sind, viel zu billiges Geld für ihre Risikogeschäfte zur Verfügung. Ausgliederung ist darum zwingend. Wie stellen Sie sich das Verbot konkret vor? Sowohl bei einem Verbot wie auch bei der Aufteilung darf es keine direkten rechtlichen und finanziellen Verbindungen geben. Die ausgegliederten Banken müssen selbständig und unabhängig sein. Geschäftliche Beziehungen wie mit Drittbanken sind möglich. Die Bank könnte aber auch das Investmentbanking verkaufen. Im Vordergrund steht für mich aber immer noch eine Aufteilung. Weil die weniger weit ginge? Nein, aber weil die Vorlage jetzt im Parlament ist. Bei einer Aufteilung erhielten heutige Bankaktionäre zwei Aktien – eine für die Geschäftsbank und eine für die Investmentbank. Diese beiden Gesellschaften sind unabhängig und haften nicht füreinander. Geht zum Beispiel die amerikanische Investmentbank in Konkurs, wird die schweizerische Geschäfts- und Vermögensverwaltungsgesellschaft nicht mitgerissen und die Schweiz ist unversehrt. Es kann aber auch durch eine Holdingstruktur gelöst werden mit voneinander unabhängigen Töchtern. Funktioniert das Bankensystem noch, wenn die grossen Banken selbst kein Investmentbanking mehr betreiben dürfen? Ohne weiteres. Sie wären einfach kleiner und risikoärmer. Wie stellen Sie sich das Verbot konkret vor?  (Darf es gar keine rechtlichen oder finanziellen Verbindungen zwischen Investmentbanken und Geschäftsbanken mehr geben) Im Vordergrund steht jetzt nicht das Verbot, sondern die gesetzliche Verpflichtung zur Aufspaltung. So oder so! Es darf keine direkten rechtlichen und finanziellen Verbindungen geben. Die ausgegliederten Banken müssen selbständig und unabhängig sein. Geschäftliche Beziehungen wie mit Drittbanken sind möglich.  Also z.Bsp.: Die heutigen Bankaktionäre erhalten zwei Aktien – eine für die Geschäftsbank und eine für die Investmentbank. Diese beiden Gesellschaften sind unabhängig und haften nicht füreinander. Geht z.Bsp. die amerikanische Investmentbank in Konkurs, wird die schweizerische Geschäfts- und Vermögensverwaltungsgesellschaft nicht mitgerissen und die Schweiz ist unversehrt. Es kann aber auch durch eine Holdingstruktur gelöst werden mit voneinander unabhängigen Töchtern. Die Bank könnte aber auch das Investmentbanking verkaufen. Funktioniert das Bankensystem noch, wenn die grossen Banken selbst kein Investmentbanking mehr betreiben dürfen? Ohne weiteres. Sie wären einfach kleiner und risikoärmer. Wären Sie bereit, mit der SP zusammen nochmals das Verbot anzugehen? Die SP will den systemrelevanten Banken das Investmentbanking schon im Rahmen der Too-big-to-fail-Vorlage verbieten. Jetzt plötzlich? Sie hat bei der Too-big-too-fail Vorlage für das Gegenteil gestimmt. Die SVP verlangte, die systemrelevanten Banken aufzuteilen. Die SP hat dies zu unserem Erstaunen still und leise im Verbund mit CVP und FDP abgelehnt! Wenn die SP darauf zurückkommen will, freut es uns. Das Vorgehen bei einem absoluten Verbot ist nicht geklärt. Und es wäre bei einer Aufteilung auch nicht nötig. Wenn die Aufteilung aber politisch nicht durchkommt. wird man den Bundesrat beauftragen müssen, ein Verbot zu prüfen. Inzwischen haben die USA offenbar angeboten, in einem zweiten Schritt eine Globallösung für den ganzen Schweizer Finanzplatz zu treffen. In einem Vergleich würde auf alle weiteren Ansprüche aus der Vergangenheit verzichtet. Im Gegenzug müssten (wohl die Banken) eine Busse bezahlen. Ändert diese Entwicklung etwas an Ihrem Nein zum Zusatz zum DBA? Das kommt darauf an, wie diese Globallösung aussieht. Die Aufhebung des Bankkundengeheimnisses und die Verletzung des Rückwirkungsverbotes der Gesetzgebung kommen nicht in Frage.

17.09.2011

Hütet Euch am Morgarten

Rede anlässlich des «Morgarten-Treffen» vom 17. September 2011 Sehr geehrte Herren Regierungsräte Herren Nationalräte Damen und Herren Kantonsräte, Gemeindepräsidenten und Gemeinderäte Liebe Zugerinnen und Zuger, liebe Freunde der Zuger SVP Liebe Frauen und Männer Sie hatten die gute Idee, das 20-jährige Jubiläum der SVP des Kantons Zug hier an dieser historischen Stätte, beim Schlachtgelände von Morgarten, zu begehen. Kapelle, Denkmal und Schützenhaus sind Orte der Erinnerung: Erinnerung an den Kampf um Freiheit, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung. Genau dafür haben die Eidgenossen am 15. November 1315 gegen eine riesige Übermacht von Gegnern gekämpft. Und dafür kämpft die Zuger SVP seit zwanzig Jahren – ebenfalls gegen eine riesige Übermacht von Gegnern! Gewiss: Die Schlacht am Morgarten war eine blutige Auseinandersetzung, bei der es um Leben oder Tod ging. Die politische Arbeit im Kanton Zug ist glücklicherweise friedlich und gewaltlos. Und dennoch musste der Kanton Zug vor nicht allzu langer Zeit erleben, dass die Politik auch heute noch eine ungeheuer ernsthafte, gefährliche Sache sein kann: Und im Extremfall Tod, Verletzung und Traumatisierung bedeutet. Das schreckliche Attentat im Rathaus von Zug vom 27. September 2001 – vor ziemlich genau zehn Jahren also – hat die Menschen weit über die Schweiz hinaus erschüttert. I. Eidgenossenschaft gegen Grossmachtmachtpolitik Im Jahre 1291 schlossen die Urschweizer ihren ewigen Bund gegen die Ansprüche des machtbewussten, zunehmend europäisch herrschenden Hauses Habsburg. Ziel des Adelsgeschlechts war es, ein einheitlich organisiertes, geschlossenes, zentralistisch regiertes Herrschaftsgebiet durchzusetzen. Schon damals ging es um die Beherrschung der Nord-Süd-Verbindung des Gotthardpasses. Doch die Eidgenossen von Uri, Schwyz und Unterwalden beriefen sich auf ihre alten Freiheitsrechte. Sie bekräftigten im besiegelten Bundesbrief zu Anfang August 1291 ihren Willen, dass sie keine fremden Richter dulden und sich gegenseitig beistehen wollten. In den folgenden Jahren rüsteten die Habsburger vorerst noch nicht zum bewaffneten Krieg. Die Habsburger führten aber einen wirtschaftlichen und kirchlichen Kampf gegen die Urschweiz. Wegen Grenzstreitigkeiten und einem Überfall der Schwyzer auf das Kloster Einsiedeln verhängte der Bischof von Konstanz den Kirchenbann über Schwyz, Uri und Unterwalden. Weil aber die Gottesdienste nur „auf“ der Erde verboten waren, grub man in Schwyz einen Teil der alten Dorfkirche zwei Meter unter den Boden und feierte so munter weiter die heilige Messe… Als die Habsburger seit 1314 mit den bayerischen Wittelsbacher um die deutsche Königswürde stritten, stellten sich die Eidgenossen auf die Seite der Wittelsbacher, weil sie sich so Unterstützung gegen die habsburgischen Ansprüche erhofften. Der Habsburger König Friedrich sprach die Reichsacht gegen die Waldstätte aus und beauftrage seinen jüngeren Bruder Leopold, gegen die widerspenstigen Eidgenossen vorzugehen. Dieser bot nun ein Heer von etwa 9000 Mann auf, darunter etwa 2000 Ritter aus dem süddeutschen Adel und Abordnungen der damals habsburgischen Städte Zürich, Winterthur, Luzern – und auch aus Zug. Die Zuger kämpften also damals noch auf der falschen Seite. Bis Zug dann 1352 ebenfalls der Eidgenossenschaft beitrat. Leider ein volles Jahr später als wir Zürcher! II. Ein Zuger als Warner Und dennoch hat ein Zuger am Morgarten eine rühmliche Rolle gespielt und die Eidgenossen rechtzeitig gewarnt. Ritter Heinrich von Hünenberg soll ihnen mit einem Pfeil über die Befestigung von Arth folgende Warnung geschickt haben: „Hütet Euch am Morgarten am Tage vor St. Othmar!“ Die Landleute von Uri, Schwyz und Unterwalden erwarteten nämlich die habsburgischen Eindringlinge unter Herzog Leopold bei Arth, bei Rothenturm oder am Brünigpass und hatten dort die Zugänge durch Schutzmauern gesichert. Auch ein Einfall vom Vierwaldstättersee her war durch Palisaden bei Brunnen, Stansstad und Buochs verunmöglicht. Ungesichert aber blieb der Weg von Ägeri über den Sattel zwischen dem Rossberg und Morgarten. Das blieb den österreichischen Angreifern und deren Spionen nicht unbekannt. Doch Ritter von Hünenberg sagte voraus, wann genau der weit übermächtige Feind zu erwarten sei. Zu Sankt Othmar – am 15. November. Die Hauptmacht des habsburgischen Heers startete in Zug und zog entlang des Ägerisees in einer mehrere Kilometer langen Kolonne Richtung Morgarten, die Ritter an der Spitze, das Fussvolk dahinter. An der engen Stelle zwischen Hang und versumpftem Ufer des Ägerisees hatten die Schwyzer mit den befreundeten Urnern einen Hinterhalt errichtet und fielen mit Steinen, Baumstämmen und Hellebarden über die Ritter her. Diese hatten im engen Gelände kaum Möglichkeiten zur Gegenwehr, so dass schliesslich 2000 Tote auf der habsburgischen Seite liegenblieben. Die Eidgenossen sollen nur gerade 12 Mann verloren haben. Sie hatten alle entscheidenden Faktoren einer erfolgreichen Kriegsführung auf ihrer Seite: Ortskenntnis, Überraschungseffekt, geschickte Ausnützung des Geländes, infanteristischer Nahkampf. So verhinderten sie mit unglaublicher Kampfkraft diese unfriedliche habsburgische „Masseneinwanderung“. „Hütet Euch am Morgarten!“ – Dank der Warnung eines befreundeten Zugers standen die Eidgenossen am 15. November 1515 genau am richtigen Ort. Sie vermochten das feindliche Ritterheer vernichtend zu schlagen und die junge Eidgenossenschaft zu retten. „Hütet Euch am Morgarten!“ – möchte man heute den Schweizerinnen und Schweizern zurufen, wenn wir die Politik in Bundesbern betrachten. Da wird unentwegt versucht, das Volk mit nebligen Erklärungen über wahre Absichten zu täuschen, mit unbestimmten Begriffen die Tatsachen zu verschleiern und in Verhandlungen fortwährend Positionen preiszugeben – bis wir die von den alten Eidgenossen erkämpfte Unabhängigkeit und Freiheit verloren haben. III. Hütet Euch vor der Masseneinwanderung! Es gibt heute viele Gründe, sich am Morgarten zu hüten. „Hütet Euch vor der Masseneinwanderung!“ ¬– sollte man unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zurufen. Wenn ein Land die Zuwanderung nicht mehr selber steuern kann, ist es nicht mehr unabhängig. Heute gibt es keine wirksamen Instrumente mehr, um die Einwanderung zu steuern und zu begrenzen. Die nachteiligen Folgen werden immer offensichtlicher. Die Schweiz hat immer grosszügig, aber kontrolliert Zuwanderer aufgenommen. In den letzten fünf Jahren sind beinahe 400‘000 Menschen mehr in die Schweiz ein- als ausgewandert. Der Ausländeranteil hat sich seit 1950 um ein Vierfaches vermehrt – trotz jährlichen Einbürgerungen von gegen 50‘000 Personen. Geht es so weiter, müssen wir in den nächsten Jahrzehnten mit einem weiteren massiven Bevölkerungswachstum rechnen; möglicherweise mit zehn Millionen Einwohnern schon in zwanzig Jahren. Alle drängen in die angeblich so abgeschottete, isolierte Schweiz. Die Armen, die hier ein besseres Leben suchen, die Arbeitswilligen, die hier berufstätig sein wollen, die Reichen, die hier ihr Vermögen in Sicherheit bringen wollen, die Asylsuchenden und Flüchtlinge, ja selbst die fernen Afrikaner finden die angeblich so isolierte „Insel“ Schweiz. Hier gibt es höhere Löhne und Renten, bessere Sozialwerke, ein bestens ausgebautes Gesundheits- und Bildungswesen, mehr Sicherheit. Die Folgen der ungebremsten Zuwanderung sind überlastete Infrastrukturen, verstopfte Strassen, überfüllte Züge, explodierende Mieten und Bodenpreise. EU-Zuwanderer verdrängen Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die nicht in ihre Heimatländer zurückkehren, sondern unsere Sozialwerke belasten. Die Löhne geraten unter Druck. Asylmissbrauch und Ausländerkriminalität steigen. Die SVP will mit ihrer Volksinitiative „Gegen die Masseneinwanderung“ wieder eine Zuwanderung, die sich nicht nur am Interesse der Zuwanderer, sondern auch am Gesamtinteresse der Schweiz orientiert. Wir wollen wieder selber bestimmen, welche Ausländerinnen und Ausländer für wie lange in unser Land kommen dürfen. IV. Hütet Euch vor dem EU-Beitritt! Gegenwärtig, vor den Wahlen, sagen die Politiker aller Parteien, sie wollten nicht der EU beitreten. Nach den Wahlen sieht die Sache dann wieder ganz anders aus. Hütet Euch vor dem EU-Beitritt! Hütet Euch vor schlauen Abmachungen, die dem EU-Beitritt nahe kommen! Betrachten wir den realistischen Zustand der heutigen EU: Das Euroland ächzt unter der hohen Staatsverschuldung, den darob wankenden Banken und der Euro-Fehlkonstruktion. und den Nachteilen einer gemeinsamen Währung. Die Tüchtigen zahlen und jene, die über ihre Verhältnisse leben, werden belohnt. Die Empfänger verliessen sich immer mehr auf die Geber, tricksten und fälschten Statistiken und Bilanzen, arbeiteten immer weniger, gingen immer früher in Rente und schufen statt Arbeitsstellen in der Wirtschaft ständig neue Staatsstellen. Kommt es selbstverschuldet zum Kollaps, werden Unsummen gesprochen, die niemand besitzt. Auch unser Land musste sich – obwohl nicht EU-Mitglied – an diesen Rettungsaktionen beteiligen. Dies ist umso sinnloser, als ein brauchbares Konzept zur nachhaltigen Gesundung der Staatsfinanzen nicht vorliegt. Die EU verlangt von der Schweiz, dass diese in Zukunft – ob als EU- oder als EWR-Mitglied oder als bilateraler Vertragspartner – mit neuen "institutionellen" Einrichtungen unbesehen das EU-Recht übernimmt. Sollte unsere Regierung auf die Forderungen der EU eintreten, hiesse das: Die Schweiz muss künftiges, heute noch nicht bekanntes EU-Recht übernehmen. Und in Streitfällen würde ein EU-Gericht entscheiden. Was die Eidgenossen in ihrem Bundesbrief von 1291 nicht wollten, ja der eigentliche Grund, weshalb sie den Schweizer Bund gründeten, würde dann Tatsache: Wir bekämen fremde Richter! Da können wir nur sagen: „Hütet Euch am Morgarten!“ "Hütet Euch vor fremden Richtern! Die zwangsweise Übernahme von noch unbekanntem Recht entspricht einem Kolonialvertrags-Verhältnis. Die Schweiz würde zur Kolonie der EU. Der Bundesrat muss der EU endlich klarmachen, dass die Schweiz nicht beitreten will, weil das mit der Souveränität unseres Landes und den Rechten seines Volkes nicht vereinbar ist. Wie will man gegenüber der EU die Interessen unseres Landes glaubwürdig vertreten, wenn seit bald zwanzig Jahren ein Beitrittsgesuch der Schweiz in Brüssel liegt? Und wie soll die EU verstehen, warum wir bei Verträgen hartnäckig um Details feilschen, wenn die Regierung ja längst beitreten möchte? Warum zieht denn der Bundesrat nicht endlich dieses Beitrittsgesuch zurück? Aus einem einzigen Grund: Weil der Bundesrat – ohne es dem Schweizer Volk zu sagen – in die EU drängt. Wir sollten nicht nur hören, was sie sagen, sondern vor allem, was sie denken. „Hütet Euch am Morgarten!“ "Hütet Euch vor "institutionellen Bindungen"! "Hütet Euch vor Kolonialverträgen!" Die besondere Stellung der Schweiz verdanken wir allein der besonderen Staatsform der Schweiz. Einer Verfassung, die dank der direkten Demokratie den Bürgern die letzte Entscheidungsmacht überlässt. Es war das Volk, das in der wichtigsten Volksabstimmung des letzten Jahrhunderts, am 6. Dezember 1992, mit dem Nein zum EWR den Eintritt in die EU versperrte. Wir verdanken die bessere Situation also einzig dem Sonderfall Schweiz mit der weltweit einzigartigen direkten Demokratie. Durch einen EU-Beitritt und neuen bildenden Verträgen soll gerade diese direkte Demokratie geopfert werden. V. Hütet Euch vor den Antidemokraten! Auch hierzulande gibt es leider zunehmend Leute, denen die direkte Demokratie nicht passt. Im blütenreinen Mantel von Gutmenschen, Moralisten und Rechtsstaatlern verkünden sie, sie wüssten besser als das Volk, was dem Volk dient. Hütet Euch vor den Antidemokraten! Sie wollen lieber selber bestimmen, statt sich vom Volk dreinreden zu lassen. Sie verhindern die Umsetzung von gültigen Volksabstimmungen wie etwa der SVP-Ausschaffungsinitiative. Darum muss die SVP eine neue Volksinitiative starten, die den Volkswillen wie in einem Gesetz im Wortlaut in der Verfassung festsetzt. Diese Antidemokraten wollen Warnungen bei Volksabstimmungen anbringen, damit die angeblich dummen Bürger nicht falsch abstimmen. Sie wollen Volksinitiativen möglichst frühzeitig für ungültig erklären. Sie fordern „Wahrheitskommissionen“, die beurteilen sollen, ob die Propaganda bei Abstimmungen richtig oder falsch sei. Eigentlich müssten Regierung, Parlament und Richter laut Verfassung die Rechte des Volkes schützen. Doch in Wirklichkeit schränken sie die Rechte des Volkes immer mehr ein. Die Einbürgerungen werden zum reinen Verwaltungsakt degradiert. Weil bei Steuererhöhungen die Bürger mitbestimmen können, werden immer mehr Abgaben, Gebühren und Prämien erhoben, um den Bürgerwillen zu umgehen. Das sogenannte Völkerrecht wird immer mehr über den verfassungsmässigen Gehalt hinaus ausgeweitet, ebenso der Kerngehalt der Grundrechte. Dies widerspricht zunehmend dem verfassungsmässigen Gehalt der direkten Demokratie. Zum Gehalt unserer Demokratie gehört das Vertrauen in die Bürger. Wir müssen über alles reden, debattieren, streiten – und abstimmen können. Doch heute stösst auch das verfassungsmässige Initiativrecht immer mehr an Schranken von internationalen Konventionen, Vereinbarungen und Staatsverträgen. Unzählige internationale Paragrafen führen dazu, dass berechtigte und mehrheitsfähige Volksinitiativen nicht mehr gemäss dem Willen des Souveräns umgesetzt werden. So geschah es bei der Verwahrungsinitiative und bei der Unverjährbarkeitsinitiative; bei der siegreichen Minarett- wie auch bei der SVP-Ausschaffungsinitiative werden völkerrechtliche Einwände erhoben, um sie nicht gemäss Wortlaut umsetzen zu müssen. Kurz: Die Richter stellen sich über Volk und Volksvertreter. Da gilt für die Bürgerinnen und Bürger die Devise: Hütet Euch vor dem Richterstaat VI. Schweizer wählen SVP! Wer verhindern will, dass die Schweiz schleichend der EU beitritt, hat nur eine Wahl: Er oder sie muss am 23. Oktober 2011 SVP wählen. Denn es geht weniger um Wahlen als um eine Sachfrage: Wie hältst Du es mit der Schweiz? Bist Du für oder gegen die Schweiz? Ein EU-Beitritt zerstört die Schweiz. Wer das will, den bezeichne ich nicht als Schweizer. Denn der Schweizer wird zum Schweizer durch die Schweiz. Und die Schweiz ist undenkbar ohne Freiheitsrechte der Bürger, ohne direkte Demokratie, ohne Föderalismus und Neutralität. Wer für die Schweiz ist, muss SVP wählen. Schweizer wählen SVP! Nur wer SVP wählt, hat die Gewähr, dass die Personenfreizügigkeit mit ihrem gewaltigen Zuwanderungsdruck und sofortigem Zugang zu den Sozialwerken neu verhandelt wird. Nur wer SVP wählt, hat die Gewähr, dass die direkte Demokratie und die Rechte der Bürger gegen die Anmassung von Antidemokraten verteidigt werden. Dafür kämpfen die Vertreter der SVP – vor und nach den Wahlen. Wir kämpfen mit voller Überzeugung, kraftvoll und wenn nötig auch listig – wir dereinst die Ahnen am Morgarten!

10.09.2011

Jetzt aber SVP!

Rede anlässlich des Familienfestes vom 10. September 2011 in Bern Herr Präsident, Herr Bundesrat, Liebe SVP-Familie, Liebe Frauen und Männer Wir alle haben uns heute aufgemacht zu dieser kraftvollen Manifestation vor unserem schönen Bundeshaus, auf diesem schönen Bundesplatz, in unserer schönen Bundesstadt mitten in unseren schönen Heimat – unserer schönen Schweiz. Weltpolitische Umschau Doch wir schauen besorgt über die Grenzen. Wir müssen mit Sorge feststellen, dass viele Staaten ächzen unter einer enormen Schuldenlast, einzelne Bankrott sind, Währungen zerfallen und die Wirtschaft gleitet ins Abseits. Staatschefs äussern sich fast täglich, denn alle sind für alles verantwortlich, aber niemand für etwas! Grosse Worte kommen ihnen leicht über die Lippen; Wörter wie „sozial" „solidarisch“, "Friedensgemeinschaft", "Ausgleich", "historisch", "harmonisch" sprudeln daher. Konkret bleibt: Neue Möglichkeiten der Besteuerung, zahlende Bürger. Man holt, wo es hat, notfalls in den Nachbarländern. Ausgabenfreudigkeit, leichtsinniges Handeln und Missachtung der Lebenswirklichkeit, das Streben nach Grösse und Macht sind die Ursache. Tricksen, Fälschen und Schummeln wurden durch Gutmenschen gedeckt. Die Gutmenschen sind jetzt in der Krise. Warum wollen alle in die Schweiz? Meine Damen und Herren, das Gegenmodell ist die Schweiz. Föderalismus - statt europäischer Zentralismus, Bürgernähe - statt Bürokratie, Bürgerstimme - statt Politikerdiktat. Doch leider ist auch die schweizerische Classe politique fasziniert von der Grösse, sie will das Modell EU. Die SVP will das Gegenteil. Uebersichtlichkeit mit Kontrolle der Politiker ist das erfolgreichere Modell. Unser Land, das von der Classe politique verächtlich als abgeschottetes, isoliertes und hinterwäldlerisches Land bezeichnet wird, ist plötzlich die Insel der Glückseligen. Alle wollen auf diese Insel. Die Armen, die sich hier ein besseres Leben erhoffen; die Arbeitnehmer, die hier noch eine Arbeit finden; die Reichen, die ihr Vermögen hierher bringen, damit sie in ihren Herkunftsländern nicht bis aufs Hemd geplündert werden; echte und angebliche Flüchtlinge, weil sie - ob sie echt oder angeblich sind - schlussendlich hierbleiben. Nirgendwo sonst finden sie solche Löhne, Renten, ein so grosszügiges Sozial-, Gesundheits- und Bildungssystem, und Lebensqualität. Staatssäulen der Schweiz in Gefahr Meine Damen und Herren: Bewährte Staatssäulen machen die Schweiz erfolgreich: Die direkte Demokratie, der Föderalismus, die Selbstbestimmung, die Kontrolle der Politiker durch das Volk. Doch die Elite will diese alle abbauen oder schwächen. Nur die SVP verteidigt seit Jahrzehnten als einzige Partei entschieden die Unabhängigkeit gegen Aussen, Föderalismus gegen Innen, direkte Demokratie mit selbstverantwortlichen Bürgern, bewaffnete Neutralität, ein sparsamer Staat, eine weltoffene Marktwirtschaft, die Freiheit und Wohlfahrt für die Bürger. Ohne die SVP hätte das Volk gar keine Möglichkeit gehabt, Widerstand zu leisten, gegen alle die grössenwahnsinnigen Modelle der Schweizer Politiker: Ohne SVP wäre es verheerend. Die Schweiz wäre in der EU, die Steuern wären höher, immer mehr Staatsausgaben, immer höhere Verschuldung, immer höhere Abgaben und Gebühren, immer mehr Sozialleistungen, immer weniger Selbstverantwortung, noch mehr Kriminalität und weniger Sicherheit. Stopp der Masseneinwanderung Meine Damen und Herren, dort wo wir das Heft aus der Hand gegeben haben, rächt es sich: In der Ausländerpolitik: Schengen-Dublin und die Personenfreizügigkeit schaffen riesige Probleme! Sie fuktionieren nicht. Die Folgen sind verheerend. Ein Staat, der nicht mehr selber über seine Zuwanderung bestimmen kann, ist kein souveräner Staat mehr. Schweizer wählen SVP! Damit uns nicht fremde Richter regieren, damit wir nicht von einer Masseneinwanderung überrannt werden, damit wir als Bürger nicht immer weniger zu sagen haben und dafür immer mehr zahlen müssen, damit kriminelle Ausländer endlich ausgeschafft werden, gibt es am 23. Oktober nur eine Antwort: Schweizer wählen SVP! Wer zu den Grundsäulen unseres Erfolgsmodells Schweiz steht, hat keine Alternative. Setzten Sie sich dafür ein, dass am Wahltag vom 23. Oktober mehr SVP und damit mehr Schweiz gewählt wird. Es ist höchste Zeit, die SVP zu wählen! Damit unser Zuhause, unsere Heimat, unsere Schweiz das bleibt, was sie ist: Ein unabhängiger Kleinstaat mit festen Wänden, aber mit offenen Fenstern in alle Welt. Damit wir alle wieder sagen können „Herrgott, ist es schön, Schweizer zu sein!“

08.09.2011

Citation à propos de la démission de la Présidente de la Confédération Micheline Calmy-Rey

Le Matin, 8 septembre 2011 «Elle est une politicienne sincère et directe, ce que j’apprécie, même si je ne partage absolument pas sa position d’ouverture er de rapprochement avec l’Union Européenne», explique Christoph Blocher, qui l’a côtoyé au Gouvernement. «Il est trop tôt pour faire la nécrologie de Micheline Calmy-Rey. Elle est encore présidente de la Confédération pendant 4 mois. Mais une annonce de départ aussi précoce va la transformer en canard boiteux (lame duck) sur la scène internationale.» Pour Christoph Blocher, le PS va devoir jouer le jeu de la concordance et soutenir un deuxième siège UDC au Conseil fédéral, s’il entend remettre un ou une socialiste sur le siège laissé vide par la Genevoise. «Dans le cas contraire, nous lancerons Jean-François Rime ou Guy Parmelin dans la course.»