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24.07.2008
09.07.2008
Christoph Blocher zum Bankgeheimnis: Konsequent bleiben
Christoph Blocher zum Druck auf das Bankkundengeheimnis, zu der empfehlenswerten Taktik der Schweiz und den Trümpfen unserer Banken. Interview in der "Finanz + Wirtschaft" vom 9. Juli 2008 Interview: Peter Schuppli «Wäre wie die Feuerwehr abschaffen, weil es gerade nicht brennt» Die Grossbank UBS, ohnehin mit happigen Problemen konfrontiert, sieht sich in den USA zusätzlich wegen angeblicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung, nach amerikanischer Diktion Steuerbetrug, unter Druck. Soll die Bank die Daten von US-Bankkunden herausrücken, um weiteren Schaden abzuwenden, damit aber das Bankkundengeheimnis verletzen? Ist dieses grundsätzlich gefährdet? Christoph Blocher, ehem. Bundesrat und einst SBG-Verwaltungsrat, nimmt Stellung. Herr Blocher, sehen Sie das Schweizer Bankgeheimnis angesichts des aus den USA stammenden Drucks, Kundendaten von bis zu 20 000 US-Bankkunden offenzulegen, akut gefährdet? Das Bankgeheimnis ist grundsätzlich immer gefährdet. Neben dem Bankgeheimnis stört sie auch die doppelte Strafbarkeitbedingung. Was heisst doppelte Strafbarkeit? Rechts- und Amtshilfe gibt es nur, wenn ein Verhalten für beide Staaten unter Strafe gestellt ist. Das ist insofern wichtig, als die Steuerhinterziehung in der Schweiz ein Vergehen ist und kein Verbrechen. Ich betrachte das Bankkundengeheimnis aber nicht als stärker gefährdet als früher. Es gibt Einzelfälle in den USA, die, so wird dort behauptet, passiert sind, weil gewisse Personen versagt haben. Haben Sie den Eindruck, der Bundesrat unternehme genug, um das Bankgeheimnis und damit den Finanzplatz Schweiz zu verteidigen? Es scheint, dass im vorliegenden Fall der Bundesrat überzeugt hinter dem Bankgeheimnis steht. Er hat die Banken darauf hingewiesen, dass die Bank sich strafbar macht, wenn sie das Bankkundengeheimnis verletzt. Der Bundesrat hat richtigerweise die Banken auf die Rechts- und Amtshilfe verwiesen. Wie soll sich die Schweizer Regierung gegenüber dem Druck aus den USA verhalten – Gesprächsbereitschaft signalisieren oder eine ‹harte Linie› einschlagen? Es braucht beides: Gesprächsbereitschaft signalisieren, gleichzeitig aber eine konsequente Linie einschlagen. Den Amerikanern ist einerseits klarzumachen, dass die Schweiz respektive die Schweizer Bevölkerung am Bankkundengeheimnis festhält und dass wir von diesen vom Volk grossmehrheitlich befürworteten Grundsätzen nicht abweichen können. Ebenso ist aber auch ausdrücklich festzuhalten, dass die Schweizer Banken – oder sonst jemand – keine Beihilfe zu Steuerbetrug leisten dürfen. Diese Botschaft muss immer wieder überbracht werden. Kann sich ein Kleinstaat wie die Schweiz überhaupt eine harte Linie erlauben? Es ist ein konsequenter Kurs. Ein Staat, auch ein Kleinstaat, der sich konsequent ans Recht hält, geniesst Respekt. Das waren auch meine Erfahrungen als Bundesrat in schwierigen Verhandlungen mit den USA. Können Sie das konkretisieren? Den USA ist die Staatsordnung der Schweiz, und wie diese funktioniert, eher fremd: die direkte Demokratie, der ausgeprägte Föderalismus, die Pulverisierung der Staatsmacht. Aber wenn man das erklärt, wird es verstanden. Gerade in den USA, wo auf Ebene der Verfassung eine grosse Verwandtschaft zur Schweiz besteht, wurde es sogar bewundernd zur Kenntnis genommen. Dazu kommt: Auch grosse Staaten verderben es sich nicht gerne mit kleinen Staaten, die gesinnungsmässig auf ihrer Seite stehen. Rechnen Sie damit, dass auch die EU den Druck auf das Bankgeheimnis und den Finanzplatz Schweiz erhöhen wird? Wurde das Bankkundengeheimnis nicht mit dem Schengen-Abkommen gesichert? Der Druck wird erhöht, um den Schweizer Bankplatz zu schwächen. Das ist ein Dauerzustand. Mit der im Schengen-Abkommen getroffenen Zinsbesteuerung wollte man die Steuerflucht eindämmen, ohne Kundendaten preisgeben zu müssen. Doch es war klar, dass das Ausland den Kampf mit anderen Mitteln fortsetzen würde. Wie soll die Schweiz diesem Druck aus dem Ausland begegnen? Leider ist die Schweiz gegenüber der EU sehr willfährig. Der von der EU verlangten Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien hätte die Schweiz unbedingt Gegenforderungen stellen müssen in Bezug auf die Achtung des eigenen Steuerregimes. Diese Chance ist verpasst worden. Wie wichtig ist das Bankkundengeheimnis grundsätzlich noch für die Schweiz und die Bankbranche? Es ist von grosser Bedeutung und eine Besonderheit. Dem Kunden wird klargemacht, dass man die Rechtsordnung respektiert und die Privatsphäre achtet. Welchen Einfluss auf den Finanzplatz Schweiz und damit auf unsere Volkswirtschaft insgesamt hätte eine weitere Aufweichung des Bankkundengeheimnisses? Der Einfluss wäre nicht zu unterschätzen. Das Bankkundengeheimnis kann und darf aber nicht die einzige Stärke unseres Finanzplatzes sein, und das ist es auch nicht. Zuverlässigkeit und Seriosität des Bankgeschäfts sind mindestens ebenso wichtige Aspekte. Es ist vielleicht typisch, dass unsere Banken die grossen Verluste ausgerechnet in den USA erlitten haben. Die Mentalität in den USA ist eine andere. Sehen Sie Auswirkungen auf andere Wirtschaftssektoren für den Fall, dass das Bankkundengeheimnis fällt? Das wäre für die Schweiz sicher eine Schwächung, weil Werk- und Finanzplatz zusammenhängen. Aber dank den anderen Stärken unserer Banken – Seriosität, Professionalität, Zuverlässigkeit – sähe ich für andere Bereiche keine Katastrophe. Das Bankkundengeheimnis hat einen historischen Hintergrund. Ist er obsolet geworden? Das Bankgeheimnis geht zurück auf die Judenverfolgung im Dritten Reich. Jemanden zu schützen bei Geldanlagen – solche Situationen können jederzeit wieder auftreten. Etwas abzuschaffen, weil es im jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig ist, erscheint mir der falsche Ansatz. Das ist wie die Feuerwehr abschaffen, weil es im Moment nicht brennt. Ist es Zufall, dass der Druck auf das Bankgeheimnis ausgerechnet in einem Zeitpunkt steigt, in dem die UBS grosse Probleme mit sich bekundet? Druck auf das Bankgeheimnis wird immer wieder ausgeübt, und zwar immer dann, wenn jemand im Bankbereich versagt. Zudem erachte ich die Kronzeugenregelung in den USA als ein sehr problematisches Instrument. Des Weiteren ist festzustellen, dass die Medien dieser Geschichte nie diese Bedeutung beimessen würden, wenn die UBS glänzend dastünde. In einer Situation der Schwäche wird aber jeder Missstand aufgebauscht. Ich gehe davon aus, dass der Fall UBS in den USA rechtlich und nicht politisch erledigt wird. Welche Zukunft räumen Sie dem Schweizer Bankgeheimnis ein? Wenn die Schweiz will, werden wir das Bankkundengeheimnis halten können. Die Frage ist nur, will die Schweiz, und sind unsere Politiker dem Druck gewachsen. Sind es die Bürgerlichen? Es gibt auch bürgerliche Politiker, die nichts gegen eine Aufweichung des Bankkundengeheimnisses haben. Da weder von linker noch von grüner Seite Unterstützung für das Bankkundengeheimnis zu erwarten ist, müssten die Bürgerlichen zusammenstehen. Was wäre im Falle einer weiteren Aufweichung des Bankgeheimnisses zu tun, um einen spürbaren Abfluss von Kundengeldern zu verhindern? In erster Linie müsste die Leistung gegenüber derjenigen der ausländischen Konkurrenz wesentlich besser sein. Zudem darf die Regulierungsdichte unter keinen Umständen zunehmen, wie das gewisse Kreise fordern. Denn wenn unsere Banken stärker reguliert würden als beispielsweise die englischen Institute, würde die Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigt. Aber die Banken selbst haben ihre Anreizsysteme für Bonuszahlungen zu ändern, damit sie nicht in solche Risiken laufen. Wo sehen Sie die Chancen des Finanzplatzes Schweiz? Wenn die Wettbewerbsfähigkeit unserer Banken nicht durch zusätzliche Regulierungen geschmälert wird, hat unser Finanzplatz grosse Chancen. Erstens, weil die Schweiz ein Kleinstaat ist, und zweitens, weil die Schweiz nicht der EU angehört. Aber die Schweizer Banken, vor allem sie, müssen die traditionellen, soliden Eigenschaften pflegen und dürfen sie auf keinen Fall preisgeben.
05.07.2008
Combat pour les droits du peuple: les pratiques UE n’ont pas leur place en Suisse
Assemblée des délégués de l'UDC Suisse du 5 juillet 2008 à Brigue Le discours prononcé oralement fait foi Le «paquet» Ce que les partis gouvernementaux se sont permis durant la dernière session d'été est sans doute unique dans les annales du Parlement: ne reculant pas devant la sournoiserie la plus basse, ils ont lié deux projets de lois totalement distincts pour empêcher le peuple de se prononcer séparément sur chacun d'eux. L'un de ces textes concerne l'extension de la libre circulation des personnes à la Roumanie et la Bulgarie et l'autre la poursuite de la libre circulation actuelle avec les anciens Etats membres de l'UE. La majorité du Parlement a décidé de réunir ces deux projets pour en faire un "paquet", fort répugnant en l'occurrence, dans le but d'empêcher l'expression fidèle de la volonté populaire. Quelle est la conséquence de ce "paquet"? Le citoyen, qui veut dire NON à un projet mais OUI à l'autre, ne peut plus voter. S'il dit OUI, il approuve aussi le projet qu'il veut rejeter, s'il dit NON, il s'oppose également au texte qu'il souhaite accepter. Mesdames et Messieurs, il est intolérable de confronter le souverain à une question qui viole les règles de la Constitution fédérale! Or, celui qui lance un référendum contre ce projet, prête main à cette tromperie; il prend au sérieux cette fausse question et contribue en fait à ce que les citoyennes et les citoyens doivent trancher une question dont la formulation est indigne de la démocratie directe. Pourquoi cette lamentable mise en scène? Les partis gouvernementaux le savent bien: l'extension de la libre circulation des personnes à la Roumanie et à la Bulgarie telle qu'elle est présentée et à l'heure actuelle suscite beaucoup de scepticisme et risque donc d'être rejetée par le peuple. L'UDC a déjà clairement pris position: l'accord portant sur l'extension de la libre circulation des personnes à la Roumanie et à la Bulgarie doit être combattu. Le Parlement tente donc d'obtenir par des méthodes trompeuses un OUI à l'extension de la libre circulation des personnes à la Roumanie et à la Bulgarie. Et plus tard, on attribuera la responsabilité de cette décision au peuple. On les entend déjà, ces hypocrites: "C'était la volonté du peuple, le peuple a dit OUI" et ils tairont bien sûr soigneusement le fait que cette votation n'était qu'une tricherie. Et ces mêmes milieux pourront annoncer fièrement à Bruxelles: "Vous le voyez: la Suisse est le seul pays d'Europe où le peuple a pu se prononcer sur l'extension de la libre circulation des personnes, et ce peuple a dit oui." Et, bien évidemment, on omettra de préciser à cette occasion qu'en réalité le peuple suisse n'a pas pu participer à une votation libre. Mesdames et Messieurs, vous le sentez déjà: le but de ces manigances est de pousser la Suisse à adopter les pratiques antidémocratiques de l'UE. Avez-vous suivi la votation populaire en Irlande et les réactions des autres Etats de l'UE? Il y a là de quoi faire dresser les cheveux sur la tête d'un vrai démocrate. Et on voudrait que ces méthodes soient étendues à la Suisse? Fossoyeurs et faux-monnayeurs à l'œuvre Vous souvenez-vous des innombrables promesses que le gouvernement et le Parlement ont faites quand il s'agissait de faire accepter au peuple suisse la libre circulation des personnes? Il est intéressant à ce propos de relire les explications de vote du Conseil fédéral de 1999 à propos du projet de libre circulation des personnes avec l'UE. Je cite (traduction de l'allemand): "…; dans la septième année suivant l'entrée en vigueur, l'Assemblée fédérale décide si l'accord de libre circulation des personnes doit être poursuivi. Le peuple pourra en décider une fois de plus si un référendum est lancé." Et le Conseil fédéral poursuit: "Le Parlement décidera de plus si l'accord de libre circulation des personnes s'applique aussi aux Etats qui adhèrent ultérieurement à l'UE. Sur ce point aussi le peuple peut décider en cas de référendum." Cette promesse a été clairement rompue durant la session de juin 2008 lorsque le Parlement a décidé de réunir les deux projets en un seul "paquet". Le peuple suisse ne peut plus décider de l'extension de la libre circulation des personnes à la Roumanie et à la Bulgarie! Il est tout aussi intéressant de relire les explications de vote du Conseil fédéral concernant l'extension de la libre circulation des personnes avec l'UE en 2005. Je cite (traduction de l'allemand): "En 2009, le Parlement décidera si l'accord de libre circulation des personnes doit être poursuivi; en cas de référendum, les citoyens auront une fois de plus le dernier mot." Un peu plus loin on peut lire ce qui suit: "Une extension de la libre circulation des personnes à de futurs Etats membres de l'UE doit également être approuvée par le Parlement et elle est soumise au référendum facultatif." Cette promesse faite par le Conseil fédéral en 2005 a été rompue comme les autres. Les citoyennes et les citoyens ne pourront pas voter sur l'extension de la libre circulation des personnes à la Roumanie et à la Bulgarie. Cette politique est indigne de la Suisse. Que doit faire l'UDC? Mesdames et Messieurs, en analysant cette affaire dans tous ses détails et en prenant en considération les conséquences de cette violation d'une règle constitutionnelle et légale élémentaire, on doit bien se rendre à l'évidence: un référendum ne serait qu'un faux-semblant. Voilà pourquoi un parti démocratique comme l'UDC doit y renoncer! Un faux semblant de référendum et un faux-semblant de votation populaire sont indignes de la démocratie suisse. L'UDC ne doit pas participer à ce jeu. Nous ne jouons pas avec des dés pipés. Nous regrettons qu'il ne soit pas possible de lancer un référendum et que le Parlement prive le peuple de la possibilité de voter sur deux importants objets concernant l'UE. L'unique manière de contrer réellement pareils agissements est de voter à l'avenir pour l'Union démocratique du centre. L'UDC est le seul part qui défend sans concession la démocratie directe et qui combat les combines antidémocratiques visant à tromper le souverain. Voilà pourquoi, Mesdames et Messieurs, je vous propose de renoncer à lancer un faux-semblant de référendum et aussi à soutenir un faux-semblant de référendum. Laissons les partis gouvernementaux porter la responsabilité de leurs agissements quasi-dictatoriaux concernant la libre circulation des personnes avec la Bulgarie et la Roumanie. Ils entreront dans l'histoire comme les fossoyeurs de la démocratie directe.
05.07.2008
Kampf für die Volksrechte: Keine EU-Verhältnisse in der Schweiz
- Es gilt das gesprochene Wort - Referat vom 5. Juli 2008 an der SVP-Delegiertenversammlung in Brig Meine Damen und Herren, Das "Päckli" Was sich die Regierungsparteien in der Juni-Session geleistet haben, ist wohl einmalig: In schlaumeierischer und hinterhältiger Manier haben sie zwei völlig verschiedene Gesetzesvorlagen zusammengebunden, damit nicht mehr einzeln darüber abgestimmt werden kann. Eine betrifft die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien und die zweite betrifft die Weiterführung der bisherigen Personenfreizügigkeit mit den alten EU-Staaten. Diese beiden Vorlagen haben die Politiker in ein schmuddeliges "Päckli" zusammengebunden, um eine echte Stimmabgabe des Stimmbürgers zu verunmöglichen. Was ist die Folge dieses "Päcklis"? Der Stimmbürger, der zur einen Vorlage NEIN und zur anderen Vorlage JA sagen will, kann nicht mehr abstimmen! Sagt er JA, so heisst er eine Vorlage gut, die er ablehnen möchte, und sagt er NEIN, so verwirft er eine Vorlage, die er bejahen will! Meine Damen und Herren: Eine solch verfassungswidrige Abstimmungsfrage zu unterbreiten, ist unerhört! Wer nun ein Referendum zu dieser Vorlage ergreift, nimmt teil an diesem betrügerischen Spiel, nimmt diese Scheinfrage ernst, und hilft, sie dem Stimmbürger vorzulegen, was einer direkten Demokratie unwürdig ist! Warum dieses Trauerspiel? Die Regierungsparteien wissen: Die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien in der vorgelegten Form und zum jetzigen Zeitpunkt stösst auf grosse Skepsis und könnte vom Schweizer Volk abgelehnt werden. Die SVP hat klar entschieden: Das Abkommen betreffend Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien ist abzulehnen. Das Parlament versucht nun mit einer Schein-Abstimmung ein JA zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien hinzuschwindeln. Später wird man dann aber die Verantwortung dem Schweizer Volk zuschieben. Wir hören schon die Ausreden: "Ja, das war der Wille des Volkes, das Volk hat JA gesagt" und man wird verschweigen, dass es sich um gar keine echte Volksabstimmung gehandelt hat. Ebenso wird man dann der EU freudig mitteilen: "Ihr seht, die Schweiz ist das einzige Land Europas, wo das Volk über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit abstimmen konnte, und dieses Volk hat JA gesagt zu dieser Ausdehnung". Selbstverständlich wird man auch hier die Tatsache unterschlagen, dass das Volk nicht an einer freien Abstimmung teilnehmen konnte. Meine Damen und Herren, Sie ahnen es bereits: Die Schweiz soll sich den undemokratischen Zuständen in der EU annähern. Haben Sie die Volksabstimmung in Irland und die Reaktionen in den EU-Staaten miterlebt? Einem Demokraten muss es bange werden. Und jetzt soll es bei uns ähnlich zugehen. Totengräber und Falschmünzer am Werk Was haben Regierung und Parlament nicht alles versprochen, als es darum ging, die Personenfreizügigkeit dem Schweizer Volk schmackhaft zu machen? Lesen Sie in diesem Zusammenhang das Abstimmungsbüchlein zur Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahre 1999. Ich zitiere: "...; im siebten Jahr nach Inkrafttreten entscheidet die Bundesversammlung, ob das Abkommen über die Freizügigkeit weitergeführt wird. Darüber kann das Volk erneut abstimmen, sofern das Referendum ergriffen wird." Der Bundesrat fährt weiter: "Das Parlament wird zudem entscheiden, ob das Abkommen über die Freizügigkeit auch für Staaten gilt, die später der EU beitreten. Auch darüber kann das Volk im Falle eines Referendums abstimmen." Nach dem Päckli-Beschluss in der Juni-Session 2008 sind diese Versprechen gebrochen worden: Über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien kann das Schweizer Volk nicht mehr abstimmen! Lesen Sie auch das Abstimmungsbüchlein zur erweiterten Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahre 2005. Ich zitiere: "Im Jahr 2009 entscheidet das Parlament, ob das Freizügigkeitsabkommen weiterzuführen ist; im Falle eines Referendums haben die Stimmberechtigen erneut das letzte Wort." Und dann wird weiter gesagt: "Auch eine Ausdehnung der Freizügigkeit auf künftige neue EU-Staaten muss vom Parlament genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum." Auch dieses bundesrätliche Versprechen vom Jahre 2005 ist gebrochen worden. Der Stimmbürger kann nicht über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien entscheiden. Das ist eines Landes wie der Schweiz unwürdig. Was hat die SVP nun zu tun? Meine Damen und Herren, wenn man jetzt die Sache in der ganzen Tiefe betrachtet und die Folgen des verfassungswidrigen Einbruchs in unsere Rechtsordnung bedenkt, hat man keine Möglichkeit für ein Referendum mehr, sondern lediglich noch für ein Schein-Referendum. Darauf muss aber eine demokratische Partei wie die SVP verzichten. Ein "Schein-Referendum" und eine "Schein-Volksabstimmung" ist der schweizerischen Demokratie unwürdig! Die SVP darf hier nicht mitspielen. Wir spielen nicht mit verzinkten Karten. Wir bedauern, dass man kein Referendum ergreifen kann und dass das Parlament dem Stimmbürger wichtige Vorlagen - die EU betreffend - entzieht. Wirklich helfen kann dabei letzlich wirksam nur eines, nämlich dass man in Zukunft die Schweizerische Volkspartei wählt. Sie ist die Partei, welche noch zur direkten Demokratie steht und undemokratische Tricks gegenüber dem Souverän ablehnt. Darum meine Damen und Herren, ich beantrage Ihnen auf dieses Schein-Referendum zu verzichten und auch kein Schein-Referendum zu unterstützen. Die Verantwortung für dieses geradezu diktatorische Vorgehen betreffend die Personenfreizügigkeit mit Bulgarien und Rumänien sollen die Regierungsparteien tragen! Als Totengräber der direkten Demokratie.
25.06.2008