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07.07.2007

«1000 Jahre und no e Wili»

Referat von Bundesrat Christoph Blocher anlässlich der Feier "1000 Jahre Stein am Rhein" vom 7. Juli 2007 07.07.2007, Stein am Rhein Stein am Rhein. An der Feier "1000 Jahre Stein am Rhein", die auch den Auftakt zum Freilichtspiel "No e Wili" bildet, richtete Bundesrat Christoph Blocher die Grüsse des Bundesrates aus und wünschte der Stadt weitere 1000 Jahre Bestehen. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Meine Damen und Herren 1. Sichtbare Geschichte 1000 Jahre Stein am Rhein! Dieses Städtchen am Auslauf des Bodensees ist also ein Gewächs mit Wurzeln, die tausend Jahre zurückreichen. Das Mittelalter ist hier Gegenwart, und der Stolz des Bürgertums zeigt sich noch heute in den wunderschön bemalten Häuserfassaden, an den Schildern der Handwerker und Wirtsleute. Der Marktplatz, das Rathaus und die Kirche bilden das gesellschaftliche Dreieck: Wirtschaft (Marktplatz), Politik (Rathaus) und Religion (Kirche). Umschlossen wird die Stadt von einer Mauer. Stein am Rhein ist zwar eine Handelsstadt an bester Lage – gleichwohl war es ganz selbstverständlich, dass man wissen wollte, wer hier rein und raus geht und ausserdem bot die Mauer Schutz in Kriegs- und Krisenzeiten. Diese mittelalterlichen Mauern demonstrieren die Wehrbereitschaft, sie stehen für Recht und Ordnung innerhalb der Stadt, sie stecken den Verantwortungsbereich ab, innerhalb dessen die Stadtoberen ihren Pflichten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nachzukommen hatten – schliesslich wurden solche Mauern meist unter gemeinsamer materieller und persönlicher Anstrengung errichtet. 2. Tausend Jahre bewährt 1000 Jahre Stein am Rhein! 1000 Jahre haben hier Menschen gearbeitet, geheiratet, gestritten, sich wieder vertragen, gefeiert, getrauert – was halt das Leben so bereit hält und das war bei unseren Vorfahren nicht viel anderes als heute. Tausend Jahre haben sich Menschen hier zu Hause gefühlt, haben die verwinkelten Gassen geliebt und den Blick auf den langsam gleitenden Fluss genossen, und heute feiert Stein am Rhein sich selbst und seine Geschichte. Ich kann nur sagen: Was tausend Jahre besteht, ist Zeichen der Bewährung. Stein am Rhein ist älter als die Eidgenossenschaft, fünfhundert Jahre älter als der Kanton Schaffhausen (1501), dem es heute angehört und viel älter als unser Bundesstaat, den es erst seit 1848 in dieser Form gibt. Sie verstehen meine Freude, dass ich dieser besonderen Stadt die Gratulationen und Glückwünsche des schweizerischen Bundesrates – unserer Landesregierung – überbringen darf. Was hat Stein am Rhein alles in seiner Geschichte schon kommen und gehen sehen! Drei deutsche Reiche sind an seiner Grenze mehr oder eher weniger friedlich zu Grunde gegangen. Dutzende Kriege wurden ausgefochten. Es mussten Feuersbrünste, feindliche Bedrohungen, wirtschaftlicher Niedergang überstanden werden. Und Stein am Rhein steht noch heute da. In seiner ganzen Pracht. Darum ist dieses Jubiläum auch ein Fest der Dankbarkeit. Zum Seitenanfang Zum Seitenanfang 3. Keine Steuern für alle Einige interessante Details aus ihrer neuen Stadtchronik sind bereits bekannt: So erhob Stein am Rhein bis 1912 offenbar keine Gemeindesteuern – was eine Vielzahl reicher "Privatiers" anzog (sind Sie froh, dass es damals noch keine EU gab, sonst würden die intervenieren, damit Sie die Steuern erhöhen müssten). Sie bauten herrschaftliche Villen und genossen die schöne Lage, das ruhige Städtchen und die niedrigen Steuern. 4. 1000 Jahre überstanden Wer tausend Jahre überstanden hat, verfügt über einen langen Atem. Wer sich seiner Vergangenheit bewusst ist, spürt die Verwurzelung, die Verankerung im Boden der Geschichte. Wer verwurzelt ist, wird auch nicht so schnell umfallen. Er spürt den Halt. Dieser Halt ist wichtig, besonders in einer Zeit, die uns immer schneller, anonymer, globaler vorkommt. Heimat, Verbundenheit, Traditionen sind nötige Rückzugsorte. Man hat uns lange genug eingeredet, das sei alles veraltet und engstirnig. Die Rückbesinnung der Menschen auf ihre Herkunft und ihre Traditionen beweist das Gegenteil. Darum feiern Sie heute mit Recht und mit Stolz diese 1000 Jahre Stein am Rhein. 5. Selbstbestimmung ist nicht gratis Die heutige Feier ist ja auch der Auftakt für das Freilichtspiel "No e Wili". Das Spiel bezieht sich auf das 15. Jahrhundert und den Unabhängigkeitskampf des Städtchens. Sehen Sie, auch hier dient uns die Geschichte als Mahnmal und als Beispiel. Stein am Rhein unterstand damals lokalen Adeligen, den so genannten Landesherren: Erst den Zähringern, später dem Kloster St. Georgen, den Freiherren von Hohenklingen, der Familie Klingenberg. War nicht diese Familie hoch verschuldet und bereit, ihre Vogteirechte an die Stadt zu verkaufen? Und Stein am Rhein griff zu. Die Steiner Bürger haben sich wortwörtlich freigekauft. Das ist doch ein beeindruckender Akt. Nach dem Prinzip: Wir wollen selber für uns schauen. Wir wollen selber bestimmen. Aber auch selber für unser Gemeinwesen aufkommen. Zum Seitenanfang Zum Seitenanfang 6. Aus "no e Wili" lernen Das Freilichtspiel "no e Wili" beschreibt den Verrat eines habsburgerfreundlichen Steiners, der mit der neuen Unabhängigkeit nicht einverstanden war. Der Sage nach bemerkte ein aufmerksamer Bäckermeister den Plan, als er frühmorgens verdächtige Geräusche hörte und beim Tor stehen blieb, worauf eine Stimme ihn von ausserhalb fragte: "Ist’s Zeit?" Der Bäcker erkannte sofort die Gefahr und flüsterte zurück: "No e Wili", rannte zum Bürgermeister, worauf Sturm geläutet wurde und die Bürger zu den Waffen eilten und die Angreifer in die Flucht schlugen. Was kann die moderne Schweiz daraus lernen? Erstens: Sei stets auf der Hut. Nicht jeder, der zu Dir kommt, meint es gut! Zweitens:Der Bäckermeister bewies: Der Schlaue ist der Starke. Drittens: Gut gibt es fleissige Handwerker, die bereits am frühen Morgen auf sind. Frühaufsteher braucht das Land und nicht Langschläfer. Ich wünsche Ihnen im Namen des Bundesrates ein schönes Fest, eine schöne Jubiläumsfeier und ich wünsche Ihnen nochmals tausend Jahre – und "no e Wili"!

30.06.2007

Fragen der Migration und Integration

Referat von Bundesrat Christoph Blocher an der Delegiertenversammlung der SVP Schweiz, 30. Juni 2007, Liestal 30.06.2007, Liestal Liestal. Anlässlich der Delegiertenversammlung der SVP Schweiz sprach Bundesrat Christoph Blocher Themen wie die Bekämpfung des Asylmissbrauchs, das neue Ausländergesetz und die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit an. Probleme müssten benannt und konsequent angegangen werden; wer wegschaue oder bestehende Probleme unter den Teppich kehre, handle unverantwortlich und fahrlässig. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Meine Damen und Herren 1. Missbrauchsbekämpfung im Zentrum Die Migrationspolitik, insbesondere die Asylpolitik, beschäftigt die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sehr stark. Nicht die Aufnahme von tatsächlich verfolgten Menschen, nicht die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, welche eine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben, sind Stein des Anstosses: Nein, für den Unmut in der Bevölkerung sorgen all jene, die missbräuchlich ein Asylgesuch einreichen oder diejenigen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten. Es ist das Anliegen jedes Staates, für seine Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Jede Regierung auf der Welt bestimmt auch, wann ausländische Menschen eine Aufenthaltsbewilligung erhalten und wann nicht. Mit Ausländerinnen und Ausländern, welche eine Aufenthaltsbewilligung korrekt beantragen und eine solche Bewilligung auch erhalten, hat die Schweiz im Grossen und Ganzen keine Probleme. Ein grosser Teil der ausländischen Bevölkerung ist gut integriert und leistet ihren Beitrag am Wohlergehen unseres Landes. Mit einem Ausländeranteil von rund 22 Prozent stehen wir an der Spitze der europäischen Staaten. 2. Auswirkungen der Personenfreizügigkeit Durch das Personenfreizügigkeitsabkommen mit den EU-Mitgliedstaaten hat sich die Zusammensetzung der ausländischen Bevölkerung in den vergangenen Jahren stark zugunsten der EU-Staatsangehörigen verändert und auf besser Qualifizierte verlagert. Der Anteil der Drittstaatsangehörigen hingegen ist rückläufig. Diese Entwicklung entspricht den ausländerpolitischen Zielsetzungen von Bundesrat und Parlament. Seit dem 1. Juni 2007 sind die Kontingente für die alten 15 EU-Länder weggefallen. Vorerst gibt es nun für ein Jahr probeweise den freien Personenverkehr. Dadurch wird der zurzeit grosse Bedarf an Arbeitskräften wohl gedeckt werden können. Zum heutigen Zeitpunkt ist allerdings noch nicht abschätzbar, wie sich die Zuwanderung entwickeln wird. Sollte sich im Verlaufe dieses Jahres, vom 1. Juni 2007 bis 31. Mai 2008, eine hohe Zuwanderung aus den EU-15 Ländern ergeben, d. h. mehr als 10 % als im Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre, so würde das Freizügigkeitsabkommen der Schweiz ermöglichen, ab dem 1. Juni 2008 wieder für zwei Jahre Kontingente einzuführen. Damit die verschiedenen Menschen in einem Land jedoch miteinander leben können, braucht es Regeln und diese müssen auch von allen respektiert und eingehalten werden. 3. Neues Ausländergesetz Das neue Ausländergesetz, das am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, bietet die Grundlage dafür, dass die Schweiz die erforderlichen Arbeitskräfte erhält, ohne das Arbeitslosigkeit entsteht und ohne dass die Sozialwerke unverhältnismässig belastet werden. Es geht auch darum, die unbestritten vorhandenen Probleme zu lösen. So muss die heute oft ungenügende Integration von ausländischen Menschen stark verbessert werden. Der Gesamtbundesrat hat auf meinen Antrag hin eine interdepartementale Arbeitsgruppe beauftragt, dem Bundesrat bis Ende Juni 2007 konkrete Massnahmen für die Verbesserung der Integration in den verschiedenen Bereichen, wie z. B. Spracherwerb, Bildung, Erwerbstätigkeit, usw., vorzuschlagen. Eine Arbeitsgruppe meines Departementes ist zurzeit auch daran, Massnahmen zur Bekämpfung der Jugendgewalt zu erarbeiten. Probleme müssen benannt und konsequent angegangen werden. Wer wegschaut oder bestehende Probleme unter den Teppich kehrt, handelt unverantwortlich und fahrlässig. Wir müssen bei der Integration vor allem fordern. So sind auch Integrationsvereinbarungen vorgesehen. Sollte sich jemand jedoch nicht integrieren wollen oder sich nicht um seine Integration bemühen, muss dies bei der Erteilung oder eben bei der Nicht-Erteilung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung und bei der Einbürgerung berücksichtigt werden. Mit dem neuen Ausländergesetz werden ebenfalls die Massnahmen gegen Missbräuche wie Schleppertätigkeit, Schwarzarbeit und Scheinehen verstärkt. 4. Schengen/Dublin Durch die Teilnahme der Schweiz an Schengen/Dublin soll die innere Sicherheit und der Kampf gegen die Missbräuche verbessert werden. Dies u. a. durch den Zugriff auf die Datenbanken wie das VIS für die Visa-Erteilung, EURODAC für den Asylbereich und das Schengener Informationssystem (SIS) für die Polizei. Beim SIS hat sich der Bundesrat für die Teilnahme am Übergangssystem "SISone4all" entschieden. Die Einführung ist frühestens auf Ende 2008 vorgesehen. 5. Asylbereich In den ersten fünf Monaten des Jahres 2007 wurden 4'684 neue Asylgesuche in der Schweiz eingereicht. Dies entspricht einem Anstieg um 15.9 % im Vergleich zu den ersten fünf Monaten im Jahre 2006. 769 Gesuche, d. h. ein Sechstel aller Gesuche, wurden von eritreischen Personen, 471 Gesuche von irakischen Personen und 461 von Personen aus Serbien eingereicht. Die grosse Zahl von eritreischen Asylgesuchen kann auf ein publiziertes ARK-Urteil zurückgeführt werden. Gemäss diesem Urteil, sind Dienstverweigerer und Deserteure aus Eritrea als Flüchtlinge zu anerkennen. Mit systematischen Abklärungen im Einzelfall (Nationalität, Möglichkeit von Rückübernahmen durch Drittstaaten) wirkt das Bundesamt für Migration vor allem dieser Sogwirkung entgegen. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2007 stellten 495 rumänische Personen ein Asylgesuch. Im Monat Mai hielten sich rund 300 rumänische Staatsangehörige in den Empfangs- und Verfahrenszentren auf und reichten ein Asylgesuch ein. Ein grosser Teil von ihnen wollte von der Rückkehrhilfe profitieren. Das Bundesamt für Migration strich daraufhin die Rückkehrhilfe für Angehörige von europäischen Staaten und führte die betroffenen rumänischen Personen mit zwei Sonderflügen nach Bukarest zurück. Diese Vorgehensweise zeigte Wirkung: In den vergangenen Wochen stellten nur noch 15 rumänische Staatsangehörige ein Asylgesuch. Durch konsequente Rückführungen konnte der Bestand der Personen im Vollzugsprozess im Vergleich zum Vorjahr um 28.8 % auf 6'713 Personen Ende Mai 2007 gesenkt werden. Von diesen 6'713 Personen müssen für 4'637 Personen Papiere beschafft werden. Der Bestand der Personen im Asylprozess betrug Ende Mai 2007 43'485 Personen. Ende Mai 2006 waren es noch 46'465. Seit dem 1. Januar 2007 wird auf Asylgesuche nicht mehr eingetreten, wenn keine gültigen Reisedokumente abgegeben werden und keine entschuldbaren Gründe vorliegen. In den ersten fünf Monaten waren dies 572 Nichteintretensentscheide wegen fehlenden gültigen Reisedokumenten. Auch die neu eingeführte Durchsetzungshaft wird von den Kantonen angewandt. Das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht haben die von den Gegnern der Vorlage vor der Abstimmung als völkerrechts- und verfassungswidrig bezeichnete Haft und den sogenannten "Papierentscheid" als völkerrechts- und verfassungskonform bezeichnet. Ab dem 1. Januar 2008 wird auch der zweite Teil der Bestimmungen des revidierten Asylgesetzes in Kraft treten. Die Regelung, wonach alle Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, keine Sozialhilfe mehr erhalten werden, soll das Ausreiseverhalten der Betroffenen verbessern. Ein Schwerpunkt im laufenden Jahr ist die verbesserte Integration von anerkannten Flüchtlingen. Unter anderem soll vor allem der Spracherwerb und die Erwerbstätigkeit von anerkannten Flüchtlingen gefördert werden. 6. Konsequente Um- und Durchsetzung Nach der Annahme des revidierten Asylgesetzes und des neuen Ausländergesetzes sind die Behörden auf allen Stufen verpflichtet, die vom Schweizer Volk gutgeheissenen Bestimmungen konsequent durchzusetzen. Die politische Herausforderung besteht darin, legitime Bedürfnisse – freier Personenverkehr und kontrollierte Zuwanderung - auszubalancieren und gleichzeitig, die humanitäre Tradition zu wahren. Das können wir nur, indem wir Regelungen finden, die unser Staat gesellschaftlich und volkswirtschaftlich tragen kann und indem wir die Missstände beseitigen. Nur so kann die Bereitschaft, tatsächlich verfolgte Menschen aufzunehmen, in der Bevölkerung verankert bleiben. Der Bundesrat hat die Pflicht, hin zu schauen, Probleme zu analysieren und hat den Auftrag, Lösungen zu finden. Wegsehen, Probleme zu bagatellisieren oder diese schön zu reden hilft niemanden. Ich versichere Ihnen, weiterhin hinzuschauen und Lösungen vorzuschlagen. Ich will, dass die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land sich sicher sind und sich wohl fühlen können.

29.06.2007

Vor- und Nachteile offener Arbeitsmärkte

Referat von Bundesrat Christoph Blocher am Tag der Bauwirtschaft, 29. Juni 2007, in Luzern 29.06.2007, Luzern Luzern. In seiner Rede am Tag der Bauwirtschaft ging Bundesrat Christoph Blocher auf die Schweizer Erfolge bei der Integration von Ausländern in den Arbeitsmarkt, die Ziele der Arbeitsmarktpolitik und die Bedeutung der Personenfreizügigkeit ein. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Meine Damen und Herren 1. Die Schweiz als Arbeitsmarkt In der Schweiz leben etwas mehr als 1,5 Millionen Ausländerinnen und Ausländer, d.h. 20,4 % der Gesamtbevölkerung. Und die Einbürgerungen pro Bevölkerung sind im internationalen Vergleich sehr hoch: in den letzten 20 Jahren wurden gut 430'000 Personen eingebürgert, allein 46'711 im letzten Jahr. Die Schweiz liegt damit nach den klassischen Einwanderungsländern Kanada, USA und Schweden an vierter Stelle. Meine europäischen Regierungskollegen staunen regelmässig ab diesem hohen Anteil. Kürzlich sagte mir ein Minister: "20,4 % Ausländer? Da sind natürlich auch alle bisher eingebürgerten Ausländer mitgezählt". Dies stimmt selbstverständlich nicht. Die Kollegen staunen, weil sie zum Teil schon mit 5, 7, 8 % grösste Schwierigkeiten haben. Ich betone dies, weil die Schweiz bisher grosse Erfolge bei der Integration von Ausländern in den Arbeitsmarkt ausweisen kann. Trotz dem hohen Ausländeranteil ist die Arbeitslosigkeit aber relativ gering. Spannungen zwischen der einheimischen und ausländischen Bevölkerung blieben bisher weitgehend aus. Das neue Ausländergesetz einerseits und die bilateralen Verträge andererseits sind eine logische Folge der bisherigen Ausländerpolitik. Diese strebt gegenüber der EU schrittweise - auf der Basis strikter Gegenseitigkeit - die volle Personenfreizügigkeit an. Die Zulassung von Arbeitskräften von ausserhalb der EU/EFTA begrenzt sich auf qualifizierte, hier nicht verfügbare Arbeitskräfte. Ich gehe davon aus, dass das Thema "Offene Arbeitsmärkte" gerade für Ihre Branche eine grosse Bedeutung hat: 2004 wurden gemäss Bundesstatistik 36 % des Arbeitsvolumens im Baugewerbe von ausländischen Arbeitskräften verrichtet, also deutlich mehr als die 26 % des Durchschnitts aller Branchen. 2. Ziele der Arbeitsmarktpolitik Die Arbeitsmarktpolitik hat zum Ziel, die Schweizer Wirtschaft zu stärken, um den Wohlstand zu erhalten und zu fördern. Dafür müssen wir gute Rahmenbedingungen für den Standort Schweiz haben. Die Schweiz, ein kleines Binnenland ohne Bodenschätze und nur mit einem kleinen Heimmarkt ist auf offene Märkte für Import und Export angewiesen. Sie muss alles unternehmen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Schweiz hat nur Chancen, wenn sie die besseren Produkte und Dienstleistungen zu konkurrenzfähigen Preisen anbietet. Bei billigen Massenprodukten, welche in rohstoffreichen Niedriglohnländern hergestellt werden, kann die Schweiz nicht mithalten. Das Schwergewicht muss auf der Entwicklung von hochspezialisierten Produkten für besondere Märkte liegen. Entscheidend ist die Qualität, welche wir mit spezialisierten Arbeitskräften unter Ausnutzung von preisgünstigem Kapital erreichen. Diese Ausrichtung hat sich als Erfolgsrezept erwiesen. Wir verfügen über eine der höchsten Erwerbsbeteiligungen und einen hohen Lebensstandard. 3. Das wirtschaftliche Umfeld Die Arbeitslosigkeit ist zurzeit niedrig. Ein schwach regulierter Arbeitsmarkt ist flexibler und begünstigt die notwendigen Anpassungen in der Wirtschaft. Folgende Stärken sind dabei entscheidend: * Ein praxisnahes Bildungssystem, welches die Jugend auf das Erwerbsleben vorbereitet und in die Arbeitswelt integriert. Mit unserem Ausbildungssystem entsprechen wir den Anforderungen der Wirtschaft. Es gibt bei uns viele gut qualifizierte Berufsleute. Die "Berufslehre" ist - neben einem praxisbezogenen Hochschulabschluss - von besonderer Bedeutung; * Eine geringe Regulierungsdichte. Bisher konnte die Regulierungsdichte des Arbeitsmarktes im internationalen Vergleich noch tief gehalten werden. Ein übertriebener Kündigungsschutz, vom Gesetzgeber verordnete Mindestlöhne oder eine 35-Stunden-Woche kennt die Schweiz zu ihrem Vorteil nicht. Das führt dazu, dass die Schweizer Unternehmen bei gutem Geschäftsgang auch schneller Personal einstellen. Es gibt Staaten, welche solche Massnahmen kennen, aber gerne wieder rückgängig machen würden. * Sozialpartnerschaft. Die Schweiz hat eine insgesamt gut funktionierende Sozialpartnerschaft. Übertriebene Lohnforderungen und wirtschaftsschädigende Streiks gehören nicht zur Tagesordnung. * Verantwortungsbewusstsein. Die Schweizer Arbeitgeber - und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - zeichnen sich mehrheitlich durch ein grosses Verantwortungsbewusstsein aus. Die Kluft zwischen den Chefs und den Mitarbeitern ist normalerweise geringer als im Ausland. * Steuerniveau. Ein vergleichsweise günstiges Steuerniveau begünstigt Investitionen in Betriebe und Arbeitsplätze. Ein massvoller Steuerwettbewerb trägt dazu bei, dass sich auch ausländische Unternehmungen in der Schweiz niederlassen. * Die Schweizerische Ausländerpolitik Unser Arbeitsmarkt wurde immer stark durch ausländische Arbeitskräfte gestützt. Rund ein Viertel der Arbeit wird durch Ausländerinnen und Ausländer erledigt. Die Ausländerpolitik muss sich aber den rasant veränderten Bedürfnissen anpassen. Unsere Wirtschaft benötigt heute mehr denn je gut ausgebildetes Personal. Dementsprechend hat sich auch der Anteil der Zugewanderten mit abgeschlossener Berufs- oder Hochschulbildung in den letzten Jahren markant erhöht. 4. Erfahrungen der Schweiz mit der Personenfreizügigkeit Einerseits führte die Personenfreizügigkeit zu einer erhöhten Zuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum. Andererseits mässigte sich die Zuwanderung aus Drittstaaten. Diese hohe Zuwanderung entsprach vor allem der konjunkturellen Nachfrage des Schweizer Arbeitsmarktes. Der grösste Teil dieser zugewanderten Arbeitskräfte war gut bis sehr gut qualifiziert. Trotz der Zuwanderung hat sich die Arbeitslosenquote nicht erhöht. 5. Was ändert sich mit der Öffnung des Arbeitsmarktes? Für die Schweiz, welche im internationalen Wettbewerb gut ausgebildete Arbeitskräfte benötigt, darf die Bedeutung der Personenfreizügigkeit nicht unterschätzt werden. Firmen, welche technologisch zuvorderst mitmachen wollen, sind auf das Wissen ausländischer Spezialisten angewiesen. Ich gehe davon aus, dass auch Sie in der Bauwirtschaft entsprechende Erfahrungen gemacht haben. Das Baugewerbe verzeichnete zwischen 2004 und 2006 ein deutlich überdurchschnittliches Beschäftigungswachstum. Ich bin schon - anders als früher - dem einen oder andern deutschen Facharbeiter auf einer Baustelle begegnet. Auch Sie hätten wohl Mühe gehabt, Ihren Arbeitskräftebedarf ohne Ausländer zu decken. Ich bin mir aber bewusst, dass die Öffnung des Arbeitsmarktes sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer eine Herausforderung ist. Schweizerische Unternehmen sind wegen den europäischen - und internationalen (GATS) Dienstleistungserbringern auch stärkerer Konkurrenz ausgesetzt. Da ist es wichtig, dass durch die nötige Regelung und Kontrolle unter den schweizerischen und ausländischen Konkurrenten für "gleich lange Spiesse" gesorgt wird. Bezüglich der Kontrolle der Zuwanderung sind drei Absicherungen von Bedeutung: * Erstens wurden mit der EU Übergangsfristen vereinbart. Gegenüber der EU-15 liefen diese am 31. Mai dieses Jahres aus. Für die neuen osteuropäischen Staaten sind Zuwanderungsbeschränkungen bis 2011 möglich. Diese Fristen schränken das Risiko einer unkontrollierten Zuwanderung ein. Mit Rumänien und Bulgarien beginnen erst die Verhandlungen. * Zweitens wurde das Abkommen 2002 für eine erstmalige Zeitperiode von sieben Jahren abgeschlossen. Vor Ablauf des Abkommens im Jahr 2009 wird die Schweiz in Form eines referendumsfähigen Bundesbeschlusses über die Weiterführung beschliessen. * Drittens können bis 2014 bei einer übermässigen Zuwanderung mit der sog. Ventilklausel die Aufenthaltsbewilligungen erneut beschränkt werden. 6. Fazit und Schluss Mit dem Freizügigkeitsabkommen hat sich die Schweiz gegenüber der EU geöffnet. Bei Mangel können Schweizer Unternehmen darüber hinaus gut qualifizierte Arbeitskräfte in begrenzter Zahl auch von ausserhalb des EU-Raums rekrutieren. Die Schweiz hat als Unternehmensstandort damit weiter an Attraktivität gewonnen. Experten gehen davon aus, dass das Wirtschaftswachstum in den letzten Jahren auch durch den freien Personenverkehr mit der EU gestützt wurde. Negative Auswirkungen für die Schweiz wurden während der guten Wirtschaftsentwicklung bisher kaum festgestellt. Die wirkliche "Nagelprobe" wird man jedoch bei einem Konjunkturabschwung genau prüfen müssen. Die Personenfreizügigkeit soll strikt auf den EU/EFTA-Raum begrenzt bleiben. Gegenüber Drittstaaten bleibt die Ausländerpolitik weiterhin restriktiv und im Wesentlichen auf gut qualifizierte Arbeitskräfte beschränkt. Diese Zulassungspolitik wurde vom Schweizer Volk in mehreren Abstimmungen eindrücklich bestätigt. Die mangelnde Integration eines Teils der ausländischen Bevölkerung muss verbessert werden und Missbräuche sind rigoros zu bekämpfen. Nur so wird die Migrationspolitik des Bundesrates auch inskünftig vom Volk mitgetragen. Wir stecken in dieser Beziehung mitten in der Arbeit.

28.06.2007

Wirtschaftsstandort Schweiz – quo vadis?

Referat von Bundesrat Christoph Blocher am „Swissmem Industrietag“, 28. Juni 2007, in Zürich 28.06.2007, Zürich Zürich. Am Swissmem Industrietag in Zürich hat Bundesrat Christoph Blocher angesichts der guten Konjunktur vor der Gefahr einer Überhitzung der Wirtschaft gewarnt. Er wandte sich auch gegen die parlamentarischen Versuche, den Patentschutz durch Parallelimporte auszuhöhlen. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Meine Damen und Herren 1. Demut Ich lese die Wirtschaftszeitungen. Was lese ich? Die Wirtschaft brummt, die Auftragsbücher sind voll, die Volkswirtschaft wächst wie schon lange nicht mehr, im letzten Jahr sind 50'000 neue Stellen geschaffen worden, im März 2007 waren die Kontingente für Daueraufenthalter innerhalb von 41 Minuten ausgebucht, es werden Höchstgewinne veröffentlicht, Rekorde gefeiert, die Börsekurse rauschen nach oben, es herrscht Zuversicht, Optimismus, Partylaune, die Investitionen fliessen, es wird fusioniert, eingekauft, übernommen, Produktionen werden ausgebaut… es ist herrlich! Doch dank langjähriger wirtschaftlicher und politischer Erfahrung stimme ich in diesen Jubelchor nicht mit ein: Genau jetzt, auch in diesen Minuten, werden die Fehler gemacht - ohne dass man sie realisierte - die morgen zur Katerstimmung führen. Die gefährlichsten Jahre für ein Unternehmen sind seine guten Jahre. Erfolg führt regelmässig zu Selbstüberschätzung und Übermut. Gute Jahre heisst: Viele Unternehmer verlieren ihre Demut vor der Aufgabe. Sie vergessen, dass auch sie einen Auftrag zu erfüllen haben: Nämlich das Unternehmen kurz-, mittel- und langfristig erfolgreich zu führen, ständig die Konkurrenz zu analysieren, und stets die eigene Beschränktheit zu beachten. Vor allem aber gilt es zu bedenken: Es geht im Leben nie nur aufwärts, sondern immer auch wieder abwärts. Das gilt insbesondere für die Wirtschaft. 2. Gefahr der Überhitzung Ich weiss, wenn die Korken knallen, mag man die Partykiller nicht besonders. Trotzdem: Wir haben zurzeit mehr als eine Hochkonjunktur, ich würde eher von einer Überhitzung sprechen. Was heisst eine gute Konjunktur? In der freien Marktwirtschaft ist es klar, was das heisst: Die Nachfrage ist ausserordentlich gross und das Angebot zu klein. In der Regel expandieren alle Firmen, um die noch nicht befriedigte Nachfrage zu decken. Diese Expansionen übertreffen aber bald diese Nachfrage und so entsteht ein Überangebot. Deshalb folgen nach fetten Jahren die mageren. Warum investieren alle gleichzeitig. Die Sache ist einfach. Lassen Sie mich dies an einem Beispiel erklären: Die Unternehmer A, B und C haben die gleichen Produktionsbetriebe. Jetzt kommt ein Kunde zur Firma A, um 1 000 Tonnen Material zu kaufen. Dieser kann nicht liefern, weil er ausgelastet ist. Der Kunde bietet für diese 1 000 Tonen jeden Preis. Aufgrund dieser Anfrage gehen A’s Untergebene zu A und fordern ihn auf zu investieren, damit man zu diesen guten Preisen liefern könne. A investiert. Und was tut der Kunde? Er geht zu B, um das gesuchte Material bei diesem zu kaufen. Auch dieser ist ausgelastet und kann nicht liefern, worauf auch dessen Mitarbeiter ihren Chef auffordern zu expandieren. Auch B investiert. Das Gleiche wiederholt sich bei C. Am Ende bauen die drei Unternehmer aufgrund der gleichen Nachfrage und aufgrund der gleichen Preiskalkulationen in einem verknappten Markt neue Produktionsanlagen, die alle gleichzeitig in Betrieb genommen werden. Dadurch verändert sich die Situation. Wenn A dem Kunden nach dem Ausbau die damals gewünschten 1 000 Tonnen Material anbietet, merkt er, dass der Kunde nun über weitere Möglichkeiten verfügt: B oder C können die gleiche Menge auch anbieten. Ein Preisdruck entsteht. Dies hat zur Folge, dass am Ende der Markt zusammenbricht. Aus diesen Überlegungen heraus habe ich in unserer Firma bei Hochkonjunktur stets einen Investitionsstopp angeordnet. In der Rezession hingegen habe ich die Investitionen erhöht. Regelmässig bin ich auf Unverständnis gestossen. Doch Betriebe gehen in der Regel in guten Zeiten zu Grunde, weil diese Zeiten zu Fehlinvestitionen, Übertreibungen, zu Grössenwahn und Abkehr von der unternehmerischen Disziplin verleiten. „Nichts ist schwerer zu ertragen als eine Reihe guter Tage.“ Das Gesagte gilt noch ausgeprägter für die Politik! 3. Wirtschaftsstandort Schweiz - quo vadis? Wirtschaftsstandort Schweiz – quo vadis, wohin führt dein Weg? lautet der Titel der diesjährigen Swissmem-Tagung und ich bekenne: Ich weiss es nicht. Ich weiss nicht, wohin der Schweizer Wirtschaftsstandort gehen wird. Ich bin kein Prophet und will auch keiner sein. Ich weiss nur, dass vor zweihundert Jahren die Schweiz so etwas wie der Vietnam Europas war. Ein Billig-Lohn-Land, stark in der Textilherstellung, sonst bäuerlich geprägt. Hätte damals einer voraussagen können, wohin der „Wirtschaftsstandort Schweiz“ geht? Nein. Man kann bloss im Nachhinein eine gewisse Logik in der Entwicklung erkennen. Eine wichtige Voraussetzung für die rasante Entwicklung der Schweiz war, dass sie ein liberales – ich sage lieber freiheitliches -Selbstverständnis pflegte: Tüchtigkeit, Fleiss, Qualitätsbewusstsein, wenig Staat und Bevormundung, Leistungsbereitschaft, Erfindungsgeist, Strebsamkeit bildeten das Fundament. Dann stellt sich das Unternehmertum von alleine ein, sofern der Erfolg und die Leistung nicht umgehend durch den Staat in Form von Steuern und Regulierungen bestraft wird. Wachstum und Wohlstand sind die Früchte eines freiheitlichen Staates. Das – und hier wage ich doch eine Prognose – hatte die letzten zweihundert Jahre Gültigkeit und wird auch in Zukunft so bleiben. Wann immer die Schweiz ihre freiheitlichen Grundsätze verlassen und verraten hat – ich erinnere an die unsäglichen neunziger Jahre – musste sie es mit Missständen, Schulden, Wachstumsschwäche bezahlen. 4. Was macht die Schweiz als Wirtschaftsstandort stark? Eine souveräne, neutrale, föderalistische Schweiz bietet den idealen politischen Rahmen, damit die Wirtschaft sich entfalten kann. Das heisst aber: Souverän sein, das heisst selbst bestimmen zu wollen und zu müssen. Es heisst, die Neutralität pflegen, ohne sie durch umtriebigen Aktionismus aufzuweichen. Das heisst aber auch Föderalismus bzw. Dezentralismus, so weit es nur möglich ist, zu wahren. Wenn heute die Wirtschaft im Blick auf Obwalden noch nicht bemerkt haben sollte, was der Segen des Föderalismus bedeutet, dann kann man nicht mehr helfen. Nicht die Gleichmacherei, nicht die Nivellierung ist gefragt, sondern die Herausforderung durch den Wettbewerb, das heisst Wettbewerb der Regeln und Systeme! Notwendig ist schliesslich der dauernde politische Kampf: Für eine freiheitliche Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Nicht mehr Staat ist gefragt, sondern mehr Freiheit für den Bürger! 5. Der Schutz des geistigen Eigentums 1789 wurden in Frankreich die Menschen- und Bürgerrechte erklärt. Neben den persönlichen Freiheitsrechten hielt das Dokument ausdrücklich das „Recht auf Eigentum“ fest und damit verbunden ist der Schutz des Eigentums. Es gehört zu den vornehmsten Pflichten des Staates, den Schutz des Eigentums zu garantieren. Ein Spötter mag jetzt einwerfen, wie kann der Staat sich als Hüter des Privateigentums aufspielen, wo er doch selber den Bürger zu fünfzig Prozent enteignet durch die grosse Zahl von Zwangsabgaben. Wir müssen dem Spötter Recht geben. Gewissermassen sollte der Staat den Bürger auch vor dem Raubtier Staat schützen. Ich will jetzt aber auf einen Bereich hinweisen, wo besonders fahrlässig der Schutz des Eigentums, nämlich der Schutz des geistigen Eigentums, missachtet wird. Es geht um den Patentschutz. Die derzeitigen Versuche im Parlament die Patentrechte – das geistige Eigentum – unter dem Stichwort „Parallelimporte“ auszuhöhlen, sind tatsächlich schwer verständlich. Gerade die erfolgreichsten Branchen der Schweizer Wirtschaft (wie Chemie und Pharma, die Uhrenindustrie, die innovativen Firmen der Biotechnologie und des Apparatebaus, welche einen Grossteil der Wertschöpfung in der Schweiz ausmachen) stützen sich auf die Forschung und Entwicklung und damit auf einen wirksamen Schutz des geistigen Eigentums. Allein die chemische und pharmazeutische Industrie ist mit einem Anteil an den schweizerischen Gesamtexporten von 34 % von allen Industriezweigen die wichtigste Exportbranche und steigerte von 1980 bis 2006 ihren Export um jährlich durchschnittlich 24,7 %! Allein in den letzten 10 Jahren stieg die Produktion um 124 %. (Als Vergleich dazu dient der Maschinenbau mit einem Produktionswachstum von lediglich 7,3 %). Die Unternehmen der schweizerischen chemischen und pharmazeutischen Industrie gehören zu den weltweit innovativsten Unternehmen der Branche. Sie investieren einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes in die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren. Von den – im weltweiten Vergleich – sehr hohen privaten Forschungsausgaben von 9,6 Milliarden fallen über 50 % allein in die chemisch-pharmazeutische Industrie! Die weltweit führende Rolle der schweizerischen privaten Forschung gilt es zu behaupten. Daher müssen die Rahmenbedingen für die Forschung und Entwicklung in der Schweiz erhalten und weiter verbessert werden. Ohne Patente gäbe es hier keine durch Unternehmen finanzierte Forschung. 6. Den Forschungsstandort behaupten Die Gegner des umfangreichen Patentschutzes rufen jetzt nach der internationalen Erschöpfung. Dass sich so viele Parlamentarier daran beteiligen, ist umso erstaunlicher, als kein einziges Industrieland auf der Welt eine solche internationale Erschöpfung kennt. Nur Länder, die wirtschaftlich rückständig sind, haben die internationale Erschöpfung, vor allem Schwellen- und Entwicklungsländer. Ein Systemwechsel bei der Erschöpfung würde vor allem dem Forschungs- und Entwicklungsstandort Schweiz schaden. Der ökonomische Nutzen, der im besten Fall erwartet werden könnte, ist unbedeutend und würde die Nachteile eines Wechsels nicht aufwiegen. Deshalb sprach sich der Bundesrat immer für die nationale Erschöpfung aus. Diese Haltung bekräftigte er seither mehrfach. Würden wir diese Haltung auflösen, dann hiesse diese Tagung nicht mehr „Wirtschaftsstandort Schweiz – quo vadis?“. Sondern „Wirtschaftsstandort Schweiz – ade!“

28.06.2007

Mit eigenen Stärken auf dem Weg zum Erfolg

Referat von Bundesrat Christoph Blocher an der Verleihung des Vigier-Preises, 28. Juni 2007, in Solothurn 28.06.2007, Solothurn Solothurn. Bundesrat Christoph Blocher rief die Jungunternehmer anlässlich der Verleihung des Vigier-Preises auf, den Erfolg als Ziel zu sehen. Erfolgreiche Unternehmer sollen sich auf ihre Stärken und auf Weniges konzentrieren. Dies brauche die Stärke zur selbstkritischen Analyse, den Mut Dinge wegzulassen, sowie die Demut gegenüber der Sache. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Meine Damen und Herren 1. Was ist ein Unternehmer? Ein klassischer Unternehmer ist ein Mensch, dem eine Firma gehört und der diese auch selbst führt. Er ist Manager und Eigentümer in einem. Sein Dasein – man könnte etwas pathetisch auch von Schicksal reden – ist eng mit der Firma verbunden, weil sein Kapital in der Firma steckt und er diese auch führt. Das unterscheidet ihn vom Manager, der als Angestellter die Firma nur führt. Bei den börsenkotierten Unternehmen ist es allerdings anders. Dort gibt es den klassischen Unternehmer – der Eigentümer und Manager zugleich ist – nicht. Führung und Eigentum fallen nicht zusammen. Der Eigentümer besteht darüber hinaus aus einer Vielzahl von Aktionären. Die Börsenkotierung dürfte allerdings nicht das Problem der heutigen Preisträger sein. Ihr Problem ist vielmehr: Sie wollen Unternehmer werden bzw. Sie haben eine Geschäftsidee, aber Ihnen fehlen noch Mittel, diese umzusetzen. Wenn Sie die Stiftung Vigier überzeugen, werden Sie mit 100'000 Franken Startkapital ausgestattet. Das ist ein schöner Erfolg. Nun geht es darum, den Erfolg zu verfestigen. Der Vigier-Preis soll ja der Auftakt einer Erfolgsgeschichte bilden und nicht deren Abschluss. 2. Das Ziel ist das Ziel (oder der Erfolg) Es gibt den verführerischen Satz: „Der Weg ist das Ziel“. Nicht das tatsächliche Erreichen eines Ziels, also nicht der Erfolg, zählt, sondern der Weg. Das tönt angenehm und bequem, das erinnert uns an einen sonntäglichen Spaziergang. Der „Weg ist das Ziel“ meint, es ist nicht so wichtig, wohin wir gehen; vielleicht weiss man nicht einmal, ob der Weg überhaupt an ein Ziel führt. Hauptsache, man ist unterwegs und hat es gut miteinander, man geht miteinander. Für einen Unternehmer ist dies ein unbrauchbarer Satz. Leider wird er in der Politik häufig befolgt. Für den Unternehmer gilt: Das Ziel ist das Ziel. Das heisst: Auf die Zielerreichung, den Erfolg, die Auftragserfüllung allein kommt es an. Zum Seitenanfang Zum Seitenanfang 3. Wann habe ich Erfolg? * Die Konzentration auf die eigene Stärke ist – das sage ich aus Erfahrung – etwas vom Wichtigsten, um Erfolg zu haben. Dies ist einfach einzusehen: Muss ich hundert gleichwertige Dinge tun, kann ich jeder Sache nur einen Hundertstel meiner Energie widmen. Mache ich nur eine Sache, so kann ich meine ganze Energie dieser einen Sache widmen, also fliesst in diese Sache hundertmal mehr Energie. Da ist das Geheimnis der Konzentration. Sie ist für den Erfolg entscheidend. Bei voller Konzentration auf eine Sache wird das Risiko, dass sie scheitert, kleiner. Wer sich mit hundert verschiedenen Dingen abgibt, wird sich beruhigen, er habe ja noch 99 andere, falls eine Sache schief gehe. In der Regel funktionieren aber alle 100 schlecht. Die Erfahrung zeigt, dass diejenigen Unternehmen, die sich voll auf ihr Gebiet konzentriert haben, erfolgreicher waren. „Gemischtwarenläden“, die meinen, Maschinenfabriken, Banken, Hotels, Versicherungen und vieles mehr führen zu können, waren nicht erfolgreich. Es gab zwar Jahre – wirtschaftlich gute Jahre – da predigte man Diversifikation und meinte Risikoverteilung. Am Anfang – weil die Konjunktur beflügelte – funktionierte dies. Sobald die Wirtschaft lahmte – und erst dann zeigt sich die Tauglichkeit einer Strategie – brach dieses System regelmässig zusammen. Diversifikationen überfordern die Führung, vor allem die Spitze des Unternehmens. Man muss sich gleichzeitig verschiedenen Gebieten widmen. Aber der Mensch ist beschränkt. Bei zu vielen Gebieten leidet sowohl die notwendige Tiefe in der Bearbeitung als auch der Überblick. Wenn es überall brennt, dann kann man nirgends mehr löschen. * Der Unternehmer muss sich stets behaupten. Er will gut sein. Dadurch hat er stets Angst, es könnte scheitern. Aber hier etwas Tröstliches: Man muss nicht gut sein, sondern nur besser als die Konkurrenz! Sie werden einwenden: Wer sich auf eine Sache konzentriert, kann sich ja auch auf die falsche Sache konzentrieren und damit seinen Untergang erst recht einläuten. Natürlich kann ich mich auch auf das Falsche konzentrieren. Sich auf eine Sache festzulegen, ist noch keine Garantie auf Erfolg. Doch wer sich voll und ganz einer Sache widmet, läuft weniger Gefahr, dass er sich auf das Falsche konzentriert. Er merkt früher, ob es die richtige oder die falsche Sache ist. Natürlich: Man muss sich stets auf die Stärke konzentrieren. Nur, wie findet man das „Richtige“? Diese Frage ist zu vertiefen. Wo habe ich eine Stärke? Das heisst: Wo bin ich anders und besser als die Konkurrenten und ist diese Stärke auf dem Markt gefragt? Darum gehört die Konkurrenzanalyse zu den Grundvoraussetzungen für jeden, der selber erfolgreich sein will. Unternehmerisches Schaffen ist stets begleitet durch die bange Frage. Wo bin ich weniger schlecht als die Konkurrenz? Werfe ich dann all meine Kraft und die all meiner Mitarbeiter, alles Geld und alles, was ich habe auf meine Stärke, bin ich erfolgreich. Mit aller Kraft die Stärke meiner Position zu pflegen ist erfolgreicher als Schwächen auszumerzen. Dieser Weg erfordert freilich gründliche Analysen und viel Selbstkritik. Sie müssen bereit sein, sich und alles immer wieder zu hinterfragen. Sie müssen kontroverse Meinungen zulassen, Sie müssen sie sogar einfordern. Doch je mehr Sie sich in eine Frage vertiefen, desto besser erkennen Sie ihre Stärken. Die Erfolgschance zu erkennen, ist für jeden Unternehmer überlebensnotwendig. Aber wie gesagt: Ich muss nicht, absolut gesehen, stark sein. Es genügt, wenn ich besser bin als der Konkurrent. Weniger schwach! * Was heisst aber, „sich konzentrieren“? Die Kunst des sich Konzentrierens heisst: Weglassen! Weglassen können! Weglassen müssen! Abschneiden! Vernachlässigen! Das Falsche nicht tun! Nicht die Konzentration ist die Hauptschwierigkeit, sondern das Weglassen von Geschäftstätigkeiten. Konzentration heisst Abschied nehmen von Dingen, die auch gut, einem auch lieb sind, aber eben doch zu wenig wichtig. Man glaubt immer, man könne dies auch noch tun. Man überschätzt und überfordert sich in der Regel. Persönlich hilft stets die Konzentration auf Weniges. Was kann ich wegschneiden. „Ordnung im Fadezeinli machen.“ Vor allem aber muss man darauf dringen, dass sich der Verantwortliche auf den Auftrag konzentrieren kann. Zersplitterung ist ein häufiger Grund für das Scheitern. 4. Unternehmer sein heisst demütig sein Ein guter Chef zeichnet sich vor allem durch Demut aus. Demut gegenüber der Sache, gegenüber dem Auftrag - nicht so sehr gegenüber Personen und schon gar nicht gegenüber Personen, die nicht bei der Sache sind. Ebenso ist die Einsicht in die Beschränktheit des eigenen Handelns erforderlich. Unter diesen Voraussetzungen wird man fähig, ein Problem zu erkennen und zu analysieren. Man gewinnt die Kraft zu entscheiden und den Mut, seine Untergebenen auf ein gemeinsames Ziel einzuschwören und mit diesen das Ziel zu erreichen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie die Kraft und den Mut und eben auch die Demut aufbringen, ihren Auftrag zu finden, ihre Stärken zu erkennen und ihre Ziele zu erreichen.