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31.05.2007
27.05.2007
Manager sollen sich nicht mehr selbst bedienen können
«Bundesrat Christoph Blocher über Abzockerei, Einwanderung und seine Pläne» 27.05.2007, Sonntagszeitung, Victor Weber und Arthur Rutishauser Herr Blocher, die Wirtschaft kommt erst richtig in Fahrt , und Sie warnen bereits vor einer Überhitzung. Es ist schön, dass die Wirtschaft läuft. Doch nun gibt es eindeutig eine Überhitzung, wenngleich noch ohne Inflation. Fragt sich, was passiert, wenn wieder eine Rezession kommt. Eine solche wird bestimmt folgen. Warum? In der freien Wirtschaft folgte der Hochkonjunktur immer eine Rezession. Eine ähnliche Überhitzung erlebten wir zum Beispiel 1989, und die Arbeitslosigkeit war viel tiefer als heute. Der Vorteil ist, dass der Anstieg des Lohnniveaus kleiner ist. Aber es führt in einer Rezession zu einer höheren Arbeitslosigkeit, die sich dann den europäischen Verhältnissen angleichen wird. Nun wandern vor allem Deutsche ein, wobei hochqualifizierte Arbeitskräfte kommen, die Wachstum ermöglichen. Ihre Befürchtungen sind bisher nicht eingetreten. Ich weiss nicht von welchen Befürchtungen Sie sprechen. Mein Statement war klar, die Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber der EU war unvermeidlich. Gerade in der Zeit der starken Konjunktur nimmt die Wirtschaft viele Beschäftigte auf. Auf die Dauer bringt dies eine Verflachung des Lohnniveaus und in der Tendenz eine steigende Arbeitslosigkeit. Dies hat man in Kauf zu nehmen. Wird die Abschaffung der Einwanderungskontigente dies weiter verschärfen? Die letzte Quartalsquote für Daueraufenthalter aus den alten EU-Ländern war innert 41 Minuten vergeben. Am 1. Juni fallen die Kontingente für die alten EU-Staaten ganz weg. Bei der starken Konjunktur werden die bisherigen Quoten gegenüber den „alten“ EU-Ländern mit Bestimmtheit überschritten werden. Sie befürchten eine zweite deutsche Einwanderungswelle?Am Anfang, also Juni/Juli, wird die Zuwanderung wohl relativ stark sein, dann wird sie wieder etwas abflachen. Wir müssen aber das erste Jahr abwarten, um zu wissen, ob man die Kontingente wieder einführen muss oder nicht – so wie dies auch in den Verträgen vorgesehen ist. Das würde aber das Verhältnis zu EU weiter trüben. Brüssel übt ja jetzt schon Druck aus, damit die Schweiz Steuervorteile für ausländische Unternehmen abbaut. Wir dürfen auf die Forderung der EU nicht eingehen, das ist klar. Es geht doch nicht an, dass die EU uns sagen will, wie wir in den Kantonen und im Bund die Steuern gestalten wollen. Die Souveränität der Staaten ist zu achten! Was kann die Schweiz gegen den Machtblock EU setzen? Die Schweiz ist für die EU in vielerlei Hinsicht wichtig. Man denke nur an die Nord-Süd-Verbindung durch die Alpen, an den Strom und die Stromdrehscheibe Schweiz, an die Personenfreizügigkeit. Wir sind ein wichtiges Exportland für die EU, wir zahlen grosse Beiträge, zum Beispiel die Kohäsionsmilliarde, von denen auch neue EU-Mitglieder wie Bulgarien und Rumänien profitieren wollen. Haben Sie in der Steuerfrage einen Mitbericht verfasst, in dem Sie darauf verweisen, dass die Schweiz allenfalls die Kohäsionsgelder sowie die erweiterte Personenfreizügigkeit in die Waageschale werfen soll? Der Bundesrat hat beschlossen, dass er mit der EU reden, aber nicht verhandeln will, was auch richtig ist. Die Schweiz kann es sich leisten, nicht auf alle Forderungen der EU einzutreten. Jetzt muss die Schweiz Flagge zeigen. Sehen sie eine Möglichkeit, dass man sagt, wir besteuern ausländische und schweizerische Unternehmen gleich? Mein ursprünglicher Antrag für die Unternehmensbesteuerung war: Abschaffung der Unternehmensgewinnsteuern. Die Steuern werden ja bei der Ausschüttung der Dividenden erhoben. Bundesrat und Parlament sind aber andere Wege gegangen. Mit den feindlichen Übernahmen von Sulzer und Co. ist die Diskussion aufgeflammt, ob schon Pakete von unter fünf Prozent gemeldet werden müssen. Offenbar ist es heute zu einfach, heimlich eine beherrschende Beteiligung aufzubauen. Das Problem ist nicht ein zu hoher Schwellenwert. Sondern die Melderegeln werden heute nicht durchgesetzt. Also muss dafür gesorgt werden. Folglich müssten die Sanktionen verschärft werden? Vor allem muss gehandelt werden. Wenn sich dann die heutigen Sanktionsmöglichkeiten als unbrauchbar erweisen, so sind diese zu verschärfen. Diese Frage liegt aber in der Kompetenz der Schweizer Börse, der Eidgenössischen Bankenkommission und des Finanzdepartements. Welche Sanktionen könnten Sie sich vorstellen? Das kann eine happige Busse sein oder noch besser: Die heimlich erworbenen Aktien werden nicht anerkannt, die Transaktionen gelten nicht. Nächste Woche referieren Sie bei einer Veranstaltung am Novartis-Hauptsitz über den Schutz des Patentrechts. Ich fordere die chemische und die pharmazeutische Industrie auf, sich gegen die im Parlament zu beobachtende Tendenz zur Wehr zu setzen, das Patentrecht zu durchlöchern, indem Parallelimporte patentgeschützter Güter zugelassen werden. Das ist unverantwortlich: Nur Entwicklungsländer - wie es die Schweiz im 19. Jahrhundert war - kennen das Prinzip der internationalen Erschöpfung, das es einem Hersteller untersagt, dem ausländischen Abnehmer Auflagen zu machen. Das ist doch ein gutes Mittel gegen die steigenden Medikamentenkosten und Krankenkassenprämien. Kurzfristig hätte dies vielleicht eine geringe preissenkende Wirkung, das ist immer so, wenn Eigentum enteignet und verteilt wird. Es ginge ja um eine Enteignung von geistigem Eigentum. Die Wirtschaft investiert jedoch nicht Milliarden in Forschung und Entwicklung, wenn ihr Eigentum an den patentierten Resultaten ausgehöhlt wird. Die Schweiz liegt mit 9,6 Milliarden Franken privaten Forschungsaufwendungen an der Spitze. Die Hälfte davon investiert allein die Pharmaindustrie. Bezeichnenderweise haben die USA als innovativstes Land der Welt auch den stärksten Patentschutz. …und das teuerste Gesundheitswesen. In den USA sind neue Medikamente teurer, nach kurzer Zeit aber brechen die Preise zusammen, weil sie keine Preisbindung haben und oft neue andere Patentprodukte kommen. Der Wettbewerb schliesst die Möglichkeit aus, hohe Preise zu verlangen. Patente schützen aber vor Nachahmung, aber nicht vor Konkurrenz durch vergleichbare Produkte. Innovationsgewinne während des Patentschutzes sind gewollt. Sie sind die Triebfeder für Forschung und Entwicklung. Der Pharmamarkt ist aber ein verzerrtes Beispiel, weil hier die Preise in Europa staatlich geregelt sind. Für die Schweiz ist aber der Patentschutz für die gesamte Wirtschaft – auch für die innovative Apparate-, Uhren- und Biotech-Industrie – eminent wichtig. Letztlich geht es um den Interessenskonflikt zwischen der innovativen Industrie und dem Zwischenhandel, der möglichst billig Produkte einführen will, um seine Marge zu verbessern. Bei der Revision des Unternehmerrechts wollten Sie die Inhaber-Aktie abschaffen, nach dem Protest der Wirtschaft sind Sie davon abgekommen Auf internationalem Druck unter dem Stichwort Geldwäscherei wollte der Bundesrat die Inhaber-Aktien abschaffen, die nicht ins Aktienbuch eingetragen werden müssen und darum dem Eigener eine gewisse Anonymität gewähren. Inzwischen haben wir festgestellt, dass Europa gesamthaft nicht vorwärts macht, so dass wir keinen Grund sehen, voranzugehen und die in der Schweiz beliebte Inhaber-Aktie als eines der ersten Länder abzuschaffen. Selbst in zwei US-Bundesstaaten gibt es sie noch. Der Bundesrat hat beschlossen, diese zu belassen. Knatsch gibt es wegen der vorgesehenen Einführung einer einjährigen Amtszeit für Verwaltungsräte. Die Wirtschaftsverbände sind von den Managern der grossen Publikumsgesellschaften geführt. Man hat die Stellungnahmen der Führungsorgane, ob die Generalversammlung über die Festsetzung der Bezüge der Verwaltungsräte entscheiden soll, entsprechend zu gewichten. Heute funktioniert der Schutz des Aktionärs, also des Eigentümers, in grossen Publikumsgesellschaften schlecht. Das ist fast wie im Kommunismus: Die Produktionsmittel gehören allen, alle können bestimmen, das heisst keiner, ausser der Nomenklatura. Mit der einjährigen Wiederwahl des Verwaltungsrats kann das stark pulverisierte Aktionariat verstärkt Einfluss nehmen auf die Salärpolitik, was dem Management nicht passt. Diejenigen, denen die Firma gehört, sollen aber entscheiden können, wie viel aus der Firmenkasse ausbezahlt werden soll. Der Selbstbedienungsmentaliät soll ein Riegel geschoben werden? So ist es. Aber der Generalversammlung zwingend jedes Einzelsalär der Verwaltungsrats- und Geschäftsleitungsmitglieder vor Beschlussfassung vorzulegen, das würde zu weit gehen. Hingegen sollen die Aktionäre die Mitglieder des Verwaltungsrates, deren Leistung und deren Bezüge beurteilen können und jedes Jahr über das Mandat entscheiden. Findet der Aktionär, dass die offen gelegte Entschädigung im Vergleich zur erbrachten Leistung zu hoch ist, stimmt er gegen die Wiederwahl, und zwar in Einzelwahlgängen. So hat er Einfluss auf die Entschädigungen. Thomas Minder will mit seiner Volksinitiative der GV die Kompetenz geben, die Gesamtvergütungen von Konzernleitung und VR zu bewilligen. Insgesamt ist es ja noch eine gemässigte Initiative. Zu bedenken ist aber, dass auch eine solche Regelung sehr nachteilig sein kann. Der Konzernchef reisst im Extremfall den Löwenanteil der bewilligten Gesamtvergütungen an sich und speist die anderen mit den Resten ab. Während vier Jahren ist er mit hohen Bezügen und schlechtem Resultat im Amt, ohne die Gesamtentschädigung zu überschreiten. Die Wirtschaftsverbände sind indes alarmiert. Die in einigen Fällen übertriebenen Managervergütungen beschäftigen halt die Bevölkerung. Sie sind zu einem grossen politischen Thema gemacht worden. Die geplante Revision des Aktienrechts ist aber die bessere Lösung als die Abzocker-Initiative. Die Manager müssen einfach bereit sein, vor die Aktionäre hin zu stehen! Soll auch der Konzernchef jährlich bestätigt werden? Für den Verwaltungsratspräsidenten und den allfälligen Verwaltungsratsdelegierten wäre das so. Der Konzernchef allerdings wird nach wie vor vom Verwaltungsrat angestellt. Betroffen wäre er aber, wenn er gleichzeitig VR-Präsident beziehungsweise VR-Delegierter ist. In jedem Fall aber sind seine Bezüge offen zu legen. Bringen Sie die einjährige Amtszeit gegen den Widerstand von Economiesuisse durch? ABB und sechs andere SMI-Grossfirmen haben sie bereits von sich aus eingeführt. Bei ABB kennt man ja die himmeltraurige Vorgeschichte von schlechtem Management und ungerechtfertigt hohen Abgangsentschädigungen. Bald werden Sie in Ihrem Departement alle grossen Baustellen geschlossen haben. Stimmt. Zumindest die wichtigsten Baustellen. Und was kommt dann, eine Departementswechsel? Mal sehen. Das Justiz- und Polizeidepartement haben sie mir gegeben. Nun geht es nicht mehr in erster Linie um neue Gesetze, sondern um die konsequente Anwendung der bestehenden. Sie würden gerne ein neues Departement übernehmen. Ja, das EJPD gibt dann nicht mehr sehr viele Probleme auf. Behalte ich es, dann habe ich noch mehr Zeit für die Gesamtpolitik des Bundesrates. Welches Departement hätten Sie am liebsten? Wo grosse Probleme anstehen, etwa das EDI mit den Sozialwerken. AHV und IV sanieren, das wären die ganz grossen Brocken. Dann gehen Sie in Pension? Wo denken Sie hin! Politische Freunde sagen, ich müsse bleiben, bis ich jedes Departement geführt habe (lacht).
26.05.2007
Klare Schranken für die Sterbehilfe
Beitrag von Bundesrat Christoph Blocher in der Neuen Zürcher Zeitung vom 26. Mai 2007 26.05.2007, Beitrag von Bundesrat Christoph Blocher in der Neuen Zürcher Zeitung Seit altersher beschäftigen sich die Menschen mit Fragen des Überganges vom Leben zum Tod und mit der Sterbehilfe. Dass sich die Schüler der Heilkunde mit dem Hippokratischen Eid verpflichteten, keine Tötung auf Verlangen und keine Beihilfe zur Selbsttötung durchzuführen, weist darauf hin, dass bereits in der Antike solche Anfragen an Ärzte gerichtet wurden und manche Ärzte solche Handlungen auch durchführten. In den letzten Jahren hat in der Schweiz insbesondere das Phänomen des so genannten Sterbetourismus die Diskussion um die Sterbehilfe neu entfacht. Der Bundesrat hat in seinem, Ende Mai 2006, veröffentlichten Bericht über Sterbehilfe und Palliativmedizin ausführlich dargelegt, dass das geltende Recht klare Schranken setzt und dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Fragen muss man sich allerdings, ob die Strafvollzugsbehörden in allen Kantonen ihrer Pflicht nachkommen. Ihnen obliegt es nämlich, bei jedem Todesfall abzuklären, ob es mit rechten Dingen zugegangen ist. Am absoluten Tötungsverbot nicht rütteln Der Schutz des menschlichen Lebens gehört zu den vornehmsten und primären Aufgaben des Staates. Bisher haben es sowohl der Bundesrat wie das Parlament entschieden abgelehnt, das unserer Rechtsordnung zugrunde liegende absolute Tötungsverbot zu lockern. Zwar waren die parlamentarischen Vorstösse zur Legalisierung der direkten aktiven Sterbehilfe restriktiv formuliert. Nur in extremen Ausnahmefällen sollten jene von einer Strafe befreit werden, die aus Mitleid einen unheilbar und schwer kranken, vor dem Tode stehenden Menschen, auf sein eindringliches Verlangen hin von einem unerträglichen und menschenunwürdigen Leiden befreien. Dass diese Vorstösse abgelehnt wurden ist auf den breiten Konsens zurückzuführen, dass selbst eine äussert restriktive Strafbefreiung der direkten aktiven Sterbehilfe ein Tabu brechen, Hemmschwellen senken und gefährliche Schleusen zur unfreiwilligen Sterbe-„Hilfe“ öffnen würde. Man erkannte bisher, dass wir die Geister, die wir gerufen haben, nicht mehr loswerden würden. Gesetz oder eigene Verantwortung? Die indirekte aktive und die passive Sterbehilfe dagegen gehören seit langem zum Schweizer Spitalalltag und sind in den standesrechtlichen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften detailliert geregelt. Dennoch fordern parlamentarische Vorstösse, diese unter bestimmten Voraussetzungen straflosen Formen der Sterbehilfe auch ausdrücklich im Strafgesetzbuch zu regeln. Die Befürworter einer Regelung im Strafgesetzbuch sind sich allerdings uneinig, ob eine restriktivere oder liberalere Lösung anzustreben ist, und bezeichnenderweise schweigen sich die Vorstösse über den genauen Inhalt einer solchen Regelung aus. Es wäre zwar durchaus möglich, im Strafgesetzbuch festzulegen, unter welchen allgemeinen Voraussetzungen etwa der Verzicht auf lebenserhaltende Massnahmen (passive Sterbehilfe) oder eine Schmerzbehandlung mit lebensverkürzenden Nebenwirkungen (indirekte aktive Sterbehilfe) straflos sind. Doch eine abstrakte, allgemeingültige Regelung könnte nicht alle möglichen Einzelfälle und heiklen Fragen erfassen und wäre deshalb nicht von praktischem Nutzen. Das Standesrecht auf der Grundlage des absoluten Tötungsverbotes eignet sich viel besser, um komplexe und vielfältige Fallkonstellationen detailliert und konkret zu regeln. Und letztlich muss der Arzt oder die Ärztin in eigener Verantwortung, je nach Gegebenheiten des Einzelfalls, entscheiden, welche Massnahmen unterlassen werden können und welche Therapie unerlässlich oder zulässig ist. Dieser Entscheid kann und darf ihm ein Gesetzesartikel nicht abnehmen, auch wenn dies viele Ärzte fordern. Liberale Regelung der Suizidhilfe Die Bundesverfassung schützt nicht nur das Recht auf Leben, sondern auch das Recht auf persönliche Freiheit. Die individuelle Selbstbestimmung schliesst das Recht ein, auch über die Beendigung des eigenen Lebens frei zu entscheiden und unter Umständen den Freitod zu wählen. Indem der Staat die Beihilfe zum Suizid ohne selbstsüchtige Beweggründe zulässt, hilft er dem Einzelnen in dieser Situation seinen Willen frei zu bilden und danach zu handeln. Gerade diese Straflosigkeit der uneigennützigen Beihilfe zum Suizid erleichtert es, konsequent und ohne Abstriche am absoluten Tötungsverbot festzuhalten. Die liberale Regelung der Suizidhilfe, die seit Inkrafttreten des schweizerischen Strafgesetzbuches gilt, ist eine Ausnahme im Vergleich mit den umliegenden Ländern. Aber gerade sie hat zur Entstehung von Suizidhilfeorganisationen geführt und ist eine Hauptursache für das Aufkommen des sog. Sterbetourismus. Die Schweiz ist allerdings kein Sonderfall: In Holland und Belgien ist die Suizidhilfe unter bestimmten Bedingungen ebenfalls legal. Bisher wurde in der Schweiz von keiner Seite eine Revision der geltenden Gesetzesbestimmung gefordert, um diese liberale Regelung aufzuheben. Es besteht vielmehr ein breiter Konsens, dass diese bewährte Regelung, die sowohl das menschliche Leben schützt als auch den Willen der sterbewilligen Person respektiert, nicht angetastet werden soll. Missbräuche bei der Suizidhilfe unterbinden In rund 20% aller Suizidfälle wird heute in der Schweiz der Suizid mit Hilfe einer Suizidhilfeorganisation begangen. In höchstens 7% der Suizidfälle handelt es sich um Personen mit Wohnsitz im Ausland. Auch, wenn man in Anbetracht dessen nicht von einem Boom des Sterbetourismus sprechen kann, sind mit der Zunahme der organisierten Suizidbeihilfe zweifellos Missbrauchsgefahren verbunden, die dazu führen können, dass die Grenze vom legalen zum strafbaren Verhalten überschritten wird. Und selbst wenn keine strafbaren Handlungen begangen werden, zieht namentlich der Sterbetourismus eine Reihe unerwünschter Folgen nach sich: So stellt der Betrieb von Suizidhospizen weit über deren unmittelbare Nachbarschaft hinaus eine Störung und Belastung dar. Ferner drohen die schnelle „Abwicklung“ und andere stossende Begleiterscheinungen des Sterbetourismus dem Ruf der Schweiz zu schaden und er bewirkt einen beträchtlichen Arbeitsaufwand und entsprechende Kosten für die betroffenen Behörden. Mögliche Missbräuche im Rahmen der Suizidhilfe sind durch eine konsequente Anwendung des Straf- und Gesundheitsrechts zu unterbinden, was auch möglich ist. Zuständig dafür sind die Kantone und Gemeinden. Wenn zum Beispiel die Grenzen von der uneigennützigen - und damit straflosen Beihilfe zur Selbsttötung - zur Fremdtötung überschritten werden oder bei der Verschreibung des todbringenden Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital (NAP) der Sterbewunsch nicht sorgfältig und fachkundig abgeklärt wird, sind die Behörden und nicht der Gesetzgeber gefordert. Es ist unerlässlich, dass auch nach jeder Selbsttötung die Strafverfolgungsbehörden sorgfältig und umfassend die Todesart abklären, da bei einem aussergewöhnlichen Todesfall eine strafbare Handlung von Dritten grundsätzlich nie ausgeschlossen werden kann. Diese Behörden haben einen Augenschein vor Ort zu nehmen, Einvernahmen durchzuführen und eine Untersuchung der Leiche durch einen sachverständigen Arzt anzuordnen, um den Sachverhalt abzuklären. Ebenso müssen die Gesundheitsbehörden konsequent gegen Sorgfaltspflichtverletzungen von Ärzten vorgehen und ihnen allenfalls die Bewilligung zur Berufsausübung entziehen. Diese konsequent eingeführte Praxis, die die Handlungsmöglichkeiten konsequent nutzt, verfehlt seine Wirkung nicht. So ist. z.B. der Sterbetourismus im Kanton Aargau dadurch praktisch zusammengebrochen. Die Kontroll- und Interventionsmöglichkeiten, die das geltende Recht bietet und zu nutzen gebietet, werden jedoch nicht immer voll ausgeschöpft. Ein Aufsichtsgesetz? Statt die Gesetze zu vollziehen, wird in der Öffentlichkeit immer wieder der Erlass eines Bundesgesetzes über die Zulassung und Beaufsichtigung von Suizidhilfeorganisationen gefordert. Doch neue Gesetze schützen nicht vor der Passivität der Behörden, sondern beschönigen diese. Auch die Schaffung eines Aufsichtsgesetzes hat der Bundesrat abgelehnt, denn es bietet keine taugliche und brauchbare Lösung, um Missbräuche zu verhindern. Die Gefahr ist sehr gross, dass dadurch lediglich von der eigentlichen Aufgabe abgewichen wird, die geltenden Gesetze konsequent anzuwenden. Noch schlimmer: Ein Aufsichtsgesetz könnte die verantwortlichen Behörden dazu verleiten, die Fälle nicht mit der notwendigen Konsequenz und Gründlichkeit abzuklären, da sogenannt staatlich qualifizierte und beaufsichtigte Organisationen über jeglichen Zweifel und Verdacht erhaben zu sein scheinen. Statt Fremdtötung zu verhindern, würde ein solches Gesetz diese in der Praxis fördern! Es ist ausserordentlich gefährlich, dass der Staat durch ein Aufsichtsgesetz gleichsam nach aussen diese Organisationen und deren Tätigkeit legitimieren oder ihnen gar ein Gütesiegel verleihen würde. Ob ein Aufsichtsgesetz tatsächlich einen besseren Einblick in die Finanzen einzelner Organisationen ermöglicht, um allfällige selbstsüchtige Beweggründe leichter nachweisen zu können, ist fraglich. Die nicht unentgeltlich tätigen Suizidhilfeorganisationen sind nämlich zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet und können im Unterlassungsfall von Amtes wegen zwangsweise eingetragen werden. Damit sind sie auch verpflichtet, ihre Geschäftsbücher ordnungsgemäss zu führen und aufzubewahren. Im Falle eines Zweifels an der Rechtmässigkeit einer Suizidbegleitung können sich also die Strafverfolgungsbehörden einen Einblick in die Art und den Umfang der Geschäfte verschaffen, was Behörden häufig unterlassen. Kein rechtsfreier Raum Sterbehilfe ereignet sich in der Schweiz nicht in einem rechtsfreien Raum. Die Regeln sind heute in der Bundesverfassung, im Bundesrecht und im kantonalen Recht, in Gemeindebeschlüssen sowie im Standesrecht gegeben. Hinsichtlich der Strafbarkeit der direkten aktiven Sterbehilfe besteht keine Rechtsunsicherheit. Sie ist verboten. Unvermeidliche Grenzzonen (z.B. im Grenzbereich zwischen Schmerztherapie und gezielter Lebensverkürzung) lassen sich nicht durch gesetzliche Regelungen aus der Welt schaffen. Jede Regelung würde dazu führen, dass Töten in Ausnahmefällen grundsätzlich erlaubt wäre. Töten muss aber grundsätzlich verboten bleiben. Erstrebenswert ist hingegen ein Ausbau des Angebots der Palliativmedizin. Denn eine umfassende Unterstützung und Betreuung todkranker Patienten ermöglicht es diesen Menschen, in Würde zu leben und zu sterben. Die Palliativmedizin trägt damit dazu bei, den Sterbewunsch und die Nachfrage nach Suizidhilfe abzuschwächen.
26.05.2007
«Ist die Schweiz spitze?»
Referat von Bundesrat Christoph Blocher am Wirtschaftsforum der SVP St. Gallen, 26. Mai 2007, in Altstätten SG 26.05.2007, Altstätten Altstätten. Am Wirtschaftsforum der SVP St. Gallen warf Bundesrat Christoph Blocher die Frage auf, ob die Schweiz noch zu den führenden Wirtschaftsnationen der Welt gehöre. In der Vergangenheit hätten bürgerliche Tugenden wie Tüchtigkeit, Fleiss und Eigenverantwortung die Schweiz erfolgreich gemacht. Heute könne man nicht mehr eindeutig sagen, dass die Schweiz spitze sei; Ursache dafür sei die Politik der 90er Jahre. Diese habe zur Ausweitung der staatlichen Tätigkeit, zu Verschuldung und Anstieg der Staatsausgaben geführt. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. 1. Ist die Schweiz noch spitze? Wenn wir uns fragen, ob die Schweiz spitze ist, also ganz vorne mitspielt bei den Volkswirtschaften, dann schwingt eigentlich bei dieser Frage stets das Wörtchen "noch" mit: Ist die Schweiz noch spitze? Gehört unser Land nach wie vor zu den erfolgreichsten Volkswirtschaften der Welt? Steht die Schweiz noch für Reichtum, für Forschung, Export, niedrige Arbeitslosigkeit, hohe Löhne, Sicherheit, Qualität? Ist die Schweiz also noch spitze? Wir können festhalten: So eindeutig lässt sich diese Frage zunächst nicht beantworten. Ob die Schweiz spitze war, allerdings schon. Was wir ohne Zweifel sagen können: Die Schweiz gehörte bis Anfang der 90er Jahre zu den führenden Wirtschaftsnationen der Welt. Die Schweiz war führend im Pro-Kopf-Einkommen. Die Schweiz nahm einen der ersten Ränge ein in der Produktivität, in der Entwicklung, im Export, im allgemeinen Wohlstandsniveau. In Zeiten der Hochkonjunktur tendierte unsere Arbeitslosigkeit gegen null. Die Schweiz stand für niedrige Steuern und für eine niedrige Staatsquote. Hier drängt sich nun eine weitere Frage auf: Wie erklärt sich dieser Erfolg? Wie konnte ein so kleines Land, arm an Rohstoffen, ländlich geprägt, sich so fulminant entwickeln? Gab es Rezepte, gibt es vielleicht sogar nach wie vor gültige Rezepte für diesen Erfolg? 2. Was machte die Schweiz erfolgreich? Es ist die bürgerliche Schweiz, die unser Land erfolgreich werden liess. Es ist die bürgerliche Mentalität, die unser Land nach vorne brachte. Es ist die bürgerliche Substanz, von der unser Land noch heute zehrt. Was meine ich mit "bürgerlicher Mentalität"? Tüchtigkeit, der absolute Wille zu Qualität und Präzision, Fleiss, Unternehmertum, und Eigenverantwortung, immer wieder Eigenverantwortung. Das Fundament dieser bürgerlichen Schweiz war und ist unsere direktdemokratische, föderalistische Schweiz. Das Fundament dieser bürgerlichen Schweiz ist eine politische Kultur, die der classe politique grundsätzlich misstraut. Denn das Misstrauen hat eine positive Kehrseite. Misstrauen heisst: Ich mache die Sache lieber selber, ich kontrolliere lieber selber, ich schaue lieber selber zum Rechten. Das ist gelebte, praktizierte Eigenverantwortung. Bürgerliche Tugenden sind keine einfachen Tugenden. Denn sie fordern den Einzelnen. Sie verlangen Anstrengung, Selbstüberwindung, Disziplin. Das ist nicht der bequeme Weg. Der bequeme Weg lautet: Bei jedem kleinen Hindernis kapitulieren, sofort nach dem Staat rufen, dauernd Ansprüche stellen – aber immer an die anderen, nie an sich selber. Nur eine Klammerbemerkung. Der Niedergang unseres Bildungswesens hat ganz entscheidend damit zu tun, dass sich die Schulen von diesen bürgerlichen Tugenden verabschiedet haben: Von Fleiss, Anstand, Selbstdisziplin, vom Glück der Anstrengung, von der Leistungsbereitschaft. Stattdessen predigten die Reformpädagogen die 68er-Ideale: antiautoritäre Erziehung, Leistungsfeindlichkeit, Abschaffung von Noten, Lustprinzip statt Selbstdisziplin. 3. Die fatalen 90er Jahre Zusammengefasst kann man sagen: Die Politik der 90er Jahre schädigte die Schweiz enorm. Wir nahmen plötzlich in Bereichen eine "Spitzenstellung" ein, die wir uns nicht wünschen konnten: * Kein anderes Industrieland der Welt hat in den 90er Jahren die staatliche Tätigkeit dermassen ausgeweitet wie die Schweiz. * Die Ausgaben des Bundes wuchsen von 31,6 Mia. Franken (1990) auf 51,4 Mia. Franken (2005). * Die Schulden des Bundes haben sich von 38,5 Mia. Franken (1990) auf 130,3 Mia. Franken (2005) erhöht. Rechnet man die Schulden von Bund, Kantonen und Gemeinden zusammen, ist eine Erhöhung von 97,7 Mia. Franken (1990) auf 246,5 Mia. Franken (2004) festzustellen. * Die Ausgaben des Bundes wuchsen weit schneller als die Volkswirtschaft. Der Staat beansprucht heute fast jeden zweiten Franken, der in der Schweiz verdient wird: Der Durchschnittsbürger unseres Landes arbeitet im Schnitt die ersten 156 Tage – also bis zu den Sommerferien! – ausschliesslich für den Staat * Wir litten an einer massiven, nicht mehr steuerbaren Zuwanderung. Es kamen Leute mit schlechter Ausbildung, die sich kaum integrierten und für viele war es attraktiver, direkt in den Sozialstaat einzuwandern als sich im Arbeitsmarkt zu bewähren. Je mehr die Probleme wuchsen, desto mehr wurden die Probleme totgeschwiegen, verleugnet, klein geredet. Die SVP musste einer solchen Politik entgegen wirken. Wir wurden durch die Politik der 90er Jahre regelrecht in die Opposition getrieben. Wer die bürgerliche Schweiz in dieser Zeit verteidigte, musste zwangsläufig gegen alle anderen Parteien Stellung beziehen. Ganz fundamental zeigte sich das in der Europa-Frage, die letztlich unser Land und die bürgerliche Schweiz spaltete. 4. Aushöhlung der bürgerlichen Schweiz Man hat in den 90er Jahren die Schweiz und ihre Sonderstellung systematisch schlecht geredet. Der Wille zur Selbstbestimmung wurde als "Isolationismus" denunziert. Die Neutralität für "überholt" und "verlogen" abgetan. Den für unseren Zusammenhalt so wichtigen Föderalismus belächelte man als "Kantönligeist". Die bürgerliche Schweiz wurde verspottet und demontiert. Dafür setzte jene politische Seite ihre Konzepte durch, die für mehr Staat in allen Bereichen steht. Die Verschuldung und der Anstieg der Staatsausgaben ist der konkrete Ausdruck dieser Politik. Ein überbordender Sozialstaat war die Folge. Statt auf Erfolg und Leistung zu setzen und sich für jene Menschen einzusetzen, die sich durch Eigenverantwortung auszeichnen, wurde die Politik pervertiert: Im Zentrum standen plötzlich jene, die vom Staat etwas holen, sich von der Allgemeinheit aushalten lassen, die vor allem durch Ansprüche von sich reden machten. Wer diese Missstände anprangerte, wurde mit der Moralkeule mundtot gemacht. Asylmiss-bräuche, Ausländerkriminalität, Scheininvalide, Bildungsverfall, ausufernder Sozialstaat durften nicht beim Namen genannt werden. Wer sich davon nicht abschrecken liess, wurde umgehend moralistisch abgeurteilt: Fremdenfeind! Sozialabbauer! Populist! Ewiggestriger! Wir haben uns von diesem falschen Moralismus nicht beeindrucken lassen. 5. Wo steht die Schweiz heute? Heute gibt die Schweiz ein sehr unterschiedliches Bild ab. Man könnte es zusammengefasst so beschreiben: Die Wirtschaft hat ihre Hausaufgaben gemacht, die Politik weniger. Die Schweiz hat sich im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit verbessern können und steht heute auf dem sechsten Rang weltweit. Jedes Jahr verlegen Hunderte Firmen ihren Sitz in die Schweiz. Die Schweiz gilt als zweitattraktivstes Land für ausländische Arbeitnehmer. Jahr für Jahr strömen Tausende EU-Bürgerinnen und Bürger in die Schweiz und auch die Zahl der Grenzgänger hat stark zugenommen. Was sagen uns diese Fakten? Erstens, die Schweiz konnte ihre Attraktivität behaupten, weil sie sich für einen Weg ausserhalb der EU entschieden hat. Wir sind weltoffen, europafreundlich – aber wir lassen uns nicht institutionell einbinden, wir lassen unsere Selbstbestimmung nicht beschneiden. Das ermöglicht uns eine Politik, die auf unsere Stärken ausgerichtet ist. Zweitens, es ist die robuste (Aussen-) Wirtschaft, die diese Anziehungskraft ausübt. Nehmen wir die Steuern und die Staatsquote. In den 90er Jahren wurden die staatlichen Tätigkeiten und damit die Ausgaben enorm nach oben geschraubt. In keinem anderen Industrieland ist die Staatsquote – also die Ausgaben des Staates bezüglich der gesamten Wirtschaftsleistung – so stark angestiegen wie in der Schweiz. Immerhin konnten wir jetzt dank Entlastungsprogrammen eine Stabilisierung erreichen. Der Kostentreiber Nummer eins ist und bleibt jedoch der überbordende Sozialstaat – auch eine der unseligen Erbschaften der 90er Jahre. Schauen wir noch den Arbeitsmarkt an. Eine unserer Stärken ist ein wenig regulierter Arbeitsmarkt und die Bereitschaft mehr zu arbeiten als die anderen. Auch diese Stärken sind unter Druck gekommen. Die Gewerkschaften versuchen Mindestlöhne, Kündigungsschutz, niedrige Arbeitszeiten, "flankierende Massnahmen", Frühpensionierungen auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung durchzudrücken – alles Rezepte, die in den wirtschaftlichen Niedergang führen, wie unsere Nachbarländer Frankreich und Deutschland drastisch aufzeigen. Hier gilt es entschieden entgegen zu wirken. Dass im Bildungswesen etwas faul ist, zeigt die mittelmässige Rangierung der Schweiz in der PISA-Studie trotz der weltweit höchsten Bildungsausgaben. Der Mangel an Ingenieuren, Naturwissenschaftern und Mathematikern muss uns zu denken geben. Auch hier haben wir es mit einem Ausfluss dieser technologie- und leistungsfeindlichen "Reformpädagogik" zu tun. 6. Die bürgerliche Wende fortsetzen Doch wir sehen auch Anzeichen der Besserung. Die 2003 eingeleitete bürgerliche Wende muss mit den Wahlen 2007 gestärkt und fortgesetzt werden. Dafür braucht es eine starke SVP. Wo sehen wir Verbesserungen? Der Bundesrat hat sich vom EU-Beitritt als "strategischem Ziel" verabschiedet. Der Bundesrat sagt noch nicht, der EU-Beitritt ist vom Tisch. Aber es ist immerhin eine Verbesserung. Der Bundesrat hat 2006 zum ersten Mal wieder seit 1990 ein ausgeglichenes Budget vorlegen können. Das ist eine Folge der Entlastungs- und Kostensenkungsprogramme. Wir korrigieren mühsam die Verfehlungen der 90er Jahre. Ich konnte in meinem Departement aufzeigen, dass substanzielle Einsparungen im öffentlichen Bereich möglich sind, ohne dass deswegen irgendwelche Leistungen wegfielen. Wir konnten die Kosten im Justizdepartement gegenüber dem Budget vor meiner Departementsübernahme um rund 230 Millionen Franken jährlich senken. Wir können in diesem Land endlich wieder von Missbräuchen sprechen. Sei es in der IV, sei es im Asylwesen oder im Sozialbereich. Selbstverständlich wird nach wie vor versucht, bitter nötige Debatten zu unterdrücken. Ich nenne nur die Bereiche Ausländerkriminalität, Gewalt von Jugendlichen aus dem Balkan oder die Zustände an Schweizer Schulen. Aber wir sind daran, auch diese falschen Tabus aufzubrechen. Was aber fatal wäre, wenn wir auf halbem Weg stehen blieben. Wir müssen unsere Politik fortsetzen. Wir dürfen nicht zurückfallen in die 90er Jahre, wo Verschuldung, und Verschleuderung die Politik bestimmten, wo Probleme und Missstände systematisch unter den Teppich gekehrt wurden. Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern aufzeigen, welche Politik wir wollen. Dass wir für diese Schweiz einstehen. Dass wir diesen Auftrag weiter erfüllen müssen. Dazu braucht es eine starke SVP. Wir können eine Politik machen, die massgeschneidert ist für einen neutralen, föderalistischen Kleinstaat mit einer stark exportorientierten Wirtschaft. Vor allem aber müssen wir wieder jene bürgerlichen Tugenden in den Vordergrund rücken, die uns Wohlstand und Erfolg brachten: Fleiss, Tüchtigkeit, Leistung und Eigenverantwortung, immer wieder Eigenverantwortung. Das ist ein mühsamer, aber letztlich lohnender Weg.
11.05.2007