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17.09.2004
16.09.2004
Die Zürcher Freiheitsrede: Ein Versuch, sich Winston Churchills Charakter zu nähern
Ansprache von Bundesrat Christoph Blocher anlässlich des Churchill-Symposiums vom 16. September 2004 in Zürich 16.09.2004, Zürich Es gilt das gesprochene Wort Herr Staatspräsident Kwasniewski Liebe Gäste aus Polen Meine Damen und Herren Es ist ein symbolträchtiges Zusammentreffen, wenn sich heute Polens Staatspräsident und ein Vertreter der Schweizer Regierung hier in Zürich begegnen, um an den grossen Engländer Churchill zu erinnern. Die historischen Verflechtungen lassen niemanden ungerührt: Unmittelbar nach dem Warschauer Aufstand, am 5. Oktober 1944, sprach Churchill die Bedeutung dieses heroischen Kampfes aus: "Es wird eine unvergängliche Erinnerung der Polen und der Freunde der Freiheit in aller Welt sein." In den 80er Jahren war es wiederum Polen, das den entscheidenden Freiheitskampf führte und damit der Freiheit und Unabhängigkeit der Staaten in Osteuropa Auftrieb verlieh. Churchill begegnete auch der Schweiz mit grösster Sympathie, besonders wegen ihrer aussenpolitischen Zurückhaltung. Er anerkannte, dass unser Land gerade dank der dauernd bewaffneten Neutralität vom Krieg verschont blieb und mit ihm mehr als 10'000 polnische Soldaten, die hier ab 1940 Zuflucht gefunden hatten. Churchills Widersprüchlichkeit und sein historisches Denken Churchills Wirken für ein freies Europa ist allgemein anerkannt - weit weniger aber seine Person und sein Charakter. Als ob sich Taten von einer Persönlichkeit trennen liessen, machen viele einen vorsichtigen Bogen um die komplexe Gestalt Churchills. Winston Churchill ist der einzige Politiker von Weltrang, der je den Nobelpreis erhalten hat - nicht etwa für Friedensbemühungen, was bei Staatsmännern üblich ist - sondern für Literatur. Und zwar für seine mehrbändige Geschichte des Zweiten Weltkrieges, die 1953 - im Todesjahr Stalins - erschienen ist. Seine Autobiographie, 30 Bände stark - identisch mit der Weltgeschichte des halben Jahrhunderts und zweier erdballbewegender Kriege - runden dieses literarische Schaffen ab. Und all dies schrieb der gleiche Churchill, der Jahre zuvor noch erklärte: "Ich bin kein Journalist, der über Ereignisse schreibt, ich mache Ereignisse, über die Journalisten berichten." Hier zeigt sich eines: Die kantige Widersprüchlichkeit Churchills. Genau diese fasziniert. Denn widersprüchliche Menschen entwickeln ein positives Verhältnis zur Kritik. In ihrer Brust führen mindestens zwei Seelen eine dauernde Auseinandersetzung, was ihre Entscheide und ihre Sicherheit nach aussen stärkt. Diese Widersprüchlichkeit paarte sich bei Churchill mit einem ausgesprochen konservativen Temperament, das im historischen Denken selbst gründete. Dieses Denken immunisierte ihn gegen alle totalitären oder utopischen Versuchungen der Zeit. Ohne seine innere Kritikfähigkeit, ohne sein geschichtliches Verständnis wäre Churchills Leistung kaum denkbar. Vorbild Churchill war ein Politiker mit der Fähigkeit zur schonungslosen Analyse und einer fast beängstigenden Weitsicht: Schon 1933, kurz nach dem Machtantritt Hitlers, redete er illusionslos über die aufziehende Gefahr des Nationalsozialismus. Er nannte diese Bedrohung zu einer Zeit beim Namen, als sie kaum jemand wahr haben mochte. Mit seinen Kassandra-Reden schreckte er regelmässig und unbeirrbar Englands Politiker auf, predigte den Widerstand, warnte vor der nazistischen Expansionslust. Mit wenig Erfolg. Noch schlimmer: mit gegenteiligem Erfolg. Er gilt damals als anachronistischer Querulant. Das Parlament lässt seine Reden stoisch über sich ergehen, sofern die Abgeordneten überhaupt im Saal verbleiben. Man wirft ihm schliesslich Populismus vor, um so alle Mahnungen in den Wind zu schlagen. Der gefeierte Mann der Stunde ist Chamberlain und dessen Appeasement-Politik. Nach dem Münchner Abkommen lässt sich der Rückkehrer Chamberlain von allen als Friedensretter bejubeln (Peace for our time), während Churchill einsam von einer "vollständigen Niederlage" (total and unmitigated defeat) spricht und anfügt, dass es besser sei, genau zu sagen, "was wir über öffentliche Angelegenheiten denken", und dass jetzt sicherlich nicht die Zeit sei, "in der es irgend jemandem anstünde, um politische Popularität zu werben". Davon mochte freilich niemand etwas hören. Der Zeitgeist scheute sich, der hässlichen Wirklichkeit ins Gesicht zu schauen. So wie sich der Zeitgeist immer scheut, die unangenehmen Dinge zu sehen, geschweige denn zu benennen. Mann der Stunde und seine Abwahl Erst als buchstäblich jedes Wort eintraf, das Churchill über München und seine Folgen vorausgesagt hatte, wurde er - dieser gescholtene Querulant und Einzelgänger - 1940 in der grössten Not zum Kriegspremier gemacht. Erst jetzt - unter dem Druck der Not und leider sehr spät - war man bereit, die Wirklichkeit zu hören. Angesichts des entfesselten Hitlers sprach der mutige Realist wiederum nur die Wirklichkeit ungeschminkt aus! Er versprach bei seiner Antrittsrede seinem Volk Blut, Schweiss, Tränen und Mühsal. Doch diesmal fand er dank seiner Glaubwürdigkeit und trotz der bitteren Worte sogar Zustimmung. Glaubwürdigkeit hat eben viel mit Realitätssinn zu tun. Aber 1945 - der Krieg war gewonnen - wählte das britische Volk seinen Helden ab. Die Sehnsucht nach endgültigem Frieden war im Volk nach dem Krieg begreiflicherweise stark und Churchills Opposition nährte diese Friedenssehnsucht nach Kräften und verhiess Ruhe und Versöhnung. Hätte es Churchill auch getan - er wäre spielend wiedergewählt worden. Doch er handelte anders: Trotz heftiger Bedenken seiner eigenen Partei weigerte er sich, in diese Schalmeienklänge einzustimmen. Er warnte kurz nach der Kapitulation Deutschlands prophetisch vor einer neuen Tyrannei, nämlich dem drohenden Polizeistaat im Osten. "They would have to fall back on some form of Gestapo." (BBC, 4. Juni 1945), prophezeite er nicht einmal einen Monat nach dem Kriegsende. Heute, bald 60 Jahre nach diesen Worten, wissen wir, wie berechtigt auch hier seine Weitsicht war. Churchills Charaktergrösse und seine Verpflichtung zur Sache wird noch sichtbarer durch diese Abwahl. Die Nachkriegsjahre Doch der 71jährige, abgewählte Energiemensch wollte nichts von Ruhestand wissen. Kaum abgewählt, arbeitete er von der ersten Stunde an auf seine Rückkehr ins höchste Amt hin, was ihm 1951 auch gelang. Daneben tat er, was er immer getan hatte: er schrieb und hielt Reden. Wie er vor seinem Rücktritt 1944 für ein unabhängiges Polen kämpfte, prägte er nach seinem Rücktritt 1946 in Fulton das berühmte Wort vom "Eisernen Vorhang". Er sprach auch hier aus, was wohl viele dachten, aber nicht zu sagen wagten: "Das sind die betrübenden Tatsachen am Morgen nach einem Sieg, der in so herrlicher Waffenbrüderschaft und im Dienste von Freiheit und Demokratie errungen wurde." (Fulton, 5. März 1946) Ein grosser Teil Europas sollte erneut einem totalitären Regime zufallen. Churchill in der Schweiz Im gleichen Jahr nahm Churchill die Einladung einer Gruppe schweizerischer Unternehmer an und verbrachte einen Monat in unserem Land. Domizil bot das malerische Bursinel oberhalb des Lac Léman. Erst gegen Ende seines Aufenthalts folgte ein offizielles Besuchs-programm, das ihn auch nach Bern führte. Tausende Schweizer bereiteten ihm - dem abgewählten Premier - auf seiner Fahrt begeisterte Empfänge. Auf der Freitreppe des Berner Rathauses hielt er eine kurze Ansprache an das Volk. In spontanen Worten erklärte Churchill den Zuhörern, dass er nicht als Feind irgendeines Landes in den Krieg gezogen sei, auch nicht als Feind Deutschlands, sondern einzig und allein gegen die Tyrannei. Oder eben für die Freiheit aller. Das offizielle London beobachtete zunehmend nervös Churchills Redetour und liess über das Foreign Office knapp verlauten, seine Reden nicht kommentieren zu wollen. Die Erklärungen des ehemaligen Premiers seien jedenfalls streng privater Natur und für die britische Regierung in keiner Weise verbindlich. (Solche Distanzierungen kommen uns ja nicht unbekannt vor.) Zürcher Rede Am 19. September 1946 sprach Churchill dann in Zürich. Seine Rede wurde seither oft zitiert und noch öfter missverstanden. Unbestritten dürfte sein, dass Churchill darin Freiheit, Demokratie und Sicherheit für Europa forderte. Also Volksherrschaft im Innern und Selbstbestimmung nach aussen. Er verweist in seiner Ansprache ausdrücklich auf die vier Freiheiten Roosevelts aus dem Jahre 1941 und die Atlantik-Charta, worin der amerikanische Präsident und er selber ihre Grundsätze für die Nachkriegspolitik festhielten: - Freiheit der Rede, das heisst freie Meinungsäusserung - Religionsfreiheit - freie Weltwirtschaft, freie Meere - und das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Weitblickend führt er einen Satz an, der typischerweise selten zitiert wird: "Ich will nicht versuchen, ein detailliertes Programm für Hunderte von Millionen Menschen zu entwerfen, die jene vier Freiheiten [.] geniessen wollen". Spüren Sie wieder seinen Weitblick? Er warnt bereits davor, Politiker könnten einst versucht sein, unter Anrufung der Freiheit und eines "visionären" Europas diese Freiheit zu programmieren, zu legiferieren und so einzuschränken. Auch hier müssen wir heute anerkennen, wie klar der Brite die Zukunft erfasste. Europa Was meinte Churchill mit Europa? Es gilt zu bedenken, dass dieser Aristokrat und Politiker in seinem Denken immer ein Mann des 19. Jahrhunderts und insofern auch Anhänger des britischen Imperiums geblieben ist. Was er auch nach 1945 anstrebte, war ein von Grossbritannien tariertes Gleichgewicht zwischen den europäischen Kontinentalmächten. Folglich will er auch keine französische Dominanz, fordert schon 1946 einen "Akt des Vergessens" und Versöhnung mit Deutschland: "Ohne ein geistig grosses Frankreich und ein geistig grosses Deutschland kann Europa nicht wieder aufleben." Vor allem wäre es zu wenig robust gegen die "fünften Kolonnen" Moskaus. Mit Europa meinte er den Kontinent: Frankreich, Deutschland, die Benelux-Staaten, Italien, wen auch immer - nur nicht Grossbritannien. Sein Land, aber auch das "mächtige Amerika", sah er in der Rolle eines "Freundes und Förderers dieses neuen Europa". Die immer noch lebendigen imperialen Sehnsüchte stillte er woanders: "Wir Briten haben unser eigenes Commonwealth." Churchill wünschte sich hier in Zürich, dass Europa "so frei und glücklich" werde wie die Schweiz. Diese "freie und glückliche" Schweiz hat für sich entschieden, einen anderen, eigenständigen Weg in Europa zu gehen, anders als die meisten anderen Staaten. Das gilt es zu respektieren. Vor allem von denen, die an die gemeinsamen Ideale Churchills appellieren, für die er sich mit seiner ganzen Schaffenskraft politisch und schriftstellerisch eingesetzt hat. Sein Verhältnis zu Europa fasst er in seinen letzten Lebensjahren wie folgt zusammen: "But we have our own dream and our own task. We are with Europe, but not of it. We are linked, but not combined. We are interested and associated, But not absorbed." (Winston Churchill) England hat also seinen eigenen Traum, seine eigene Aufgabe: Es fühlt sich Europa zugetan. Nur vereinnahmen, aufsaugen lassen, muss es sich deswegen nicht. Auf diese Worte Churchills verweise ich als Schweizer gerne, besonders in Erinnerung an die Zürcher Freiheitsrede. Ihnen, Herr Staatspräsident, mag dieses Churchill-Wort am Ende Ihres zweitägigen Staatsbesuches die Schweiz besser erklären helfen. Londoner Times Mit heute selten gewordener Klarsicht kommentierte damals die Londoner Times Churchills Zürcher-Rede: "Die Schweiz war ein besonders geeigneter Ort, um die Forderung nach den Vereinigten Staaten von Europa zu erheben [...] Jedoch hat sich die Schweiz, indem sie sich an ihre Neutralität als ihren besten Schutz klammert, bisher von allen Staaten Europas am wenigsten bereit erwiesen - und die Geschichte rechtfertigt ihre Weisheit - zu einer Einigung mit ihren Nachbarn in einem gemeinsamen Unternehmen. Das lehrt uns, dass, wenn die Vereinigten Staaten von Europa Churchills jemals Wirklichkeit werden sollten, die Schweiz kaum eine Mitgründerin dieser Union sein wird." In der Tat: Sie war weder Mitgründerin, noch ist sie heute Mitglied der Union. Kein einfacher Charakter Churchill war mit Sicherheit kein einfacher Charakter, oft auch kein angenehmer. Aber Leute, die Wohlanständigkeit als wichtigste Charaktereigenschaft vor sich hertragen, haben die Welt noch nie weiter gebracht. Sein Handeln und Denken wird nur auf dem Hintergrund dieses komplexen Charakters sichtbar. Seine innere Widersprüchlichkeit, der ungeschminkte Realitätssinn, seine positive Kraft der Sturheit und die manchmal fast kindliche Provokationslust waren dazu Voraussetzung. Die "Guten" wollten damals alle den Frieden mit Hitler und bekamen den totalen Krieg. Die Freiheit für Europa rettete das "Monster", wie ihn seine Gegner schimpften: Der von den Wohlanständigen geächtete Winston Churchill. Zum Wohle aller hat er es getan, nicht zuletzt auch zum Wohle der Wohlanständigen.
16.09.2004
Einweihung des Bundesstrafgerichts in Bellinzona
Ansprache von Bundesrat Christoph Blocher 16.09.2004, Bellinzona Es gilt das gesprochene Wort Herr Gerichtspräsident, Herr Regierungsrat Herr Ständerat, Sehr geehrte Richter und Richterinnen des Bundesstrafgerichts, Meine sehr verehrten Damen und Herren Die Justiz ist ein kostbares Gut. Ein Land, in dem die Gerichte rasch, unabhängig, unparteiisch und sorgfältig urteilen, hat einen unschätzbaren Vorteil gegenüber Ländern, in denen die Justiz schlecht funktioniert. Je mehr Gesetze ein Land kennt, umso wichtiger ist, dass den Rechts-unterworfenen eine korrekte und rechtsgleiche Anwendung des Rechtes garantiert ist. Dies schafft bei den Bürgern und Bürgerinnen, aber auch bei der Wirtschaft des In- und Auslands, Vertrauen. Vertrauen in die Gerichte erhöht die Verlässlichkeit der Rechts- und Geschäfts-beziehungen des Wirtschaftslebens. Darum: Es ist alles daran zu setzen, dass die Schweizer Justiz ihre Aufgabe effizient, unbeeinflusst und nur dem Recht verpflichtet erfüllt. Denn damit leistet die Justiz einen wesentlichen Beitrag für den Wohlstand unseres Landes. Kann unsere Justiz diese Ansprüche erfüllen? Unser bisheriges Justizsystem stammt aus einer Zeit der lokalen Verhältnisse. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern und Bürgerinnen spielten sich zur Zeit der Gründung unseres Bundesstaats bis weit ins 20. Jahrhundert hinein mehrheitlich in den jeweiligen Regionen ab. Grenzüberschreitende Geschäfte waren selten, ebenso die grenzüberschreitende Kriminalität. Das hat sich grundlegend geändert. Die rasant wachsende Mobilität hat die Welt in den letzten Jahrzehnten kleiner gemacht. Globalisiert wurden Gesellschaft und Wirtschaft - aber auch die Kriminalität. Die im Jahre 2000 von Volk und Kantonen beschlossene Neu-Organisation der dritten Staatsgewalt ist Antwort auf diese Entwicklung. Sie will den Anforderungen unserer heutigen Gesellschaft an die Justiz Rechnung tragen. Zu diesen Anforderungen gehört im Bereich der Straf-Justiz, dass bestimmte grenzüberschreitende Delikte, also Straftaten mit interkantonalem und internationalem Bezug, auch vom Bund verfolgt und beurteilt werden. Mit der Schaffung des Bundesstrafgerichts - das wir heute einweihen dürfen - wurde dieser Internationalisierung der Kriminalität Rechnung getragen. Neben der Neu-Organisation der Strafgerichtsbarkeit bringt die Justizreform zudem eine Vereinheitlichung der Prozessverfahren: Sowohl im Bereich des Zivilrechts als auch im Bereich des Strafrechts sollen die heutigen 26 kantonalen Prozessordnungen bereits in wenigen Jahren durch ein einheitliches eidgenössisches Verfahrensgesetz abgelöst werden. Es ist geplant, dass der Bundesrat dem Parlament bereits im nächsten Jahr die Botschaft zu einer vereinheitlichten Strafprozess-ordnung unterbreiten wird. Der Entwurf für die gesamtschweizerische Zivilprozessordnung soll dann ein weiteres Jahr später folgen. Vereinfachung Auf höchster Gerichtsebene des Landes zeichnet sich ferner eine Vereinfachung der Rechtsmittel ans Bundesgericht ab. Damit einher geht die Schaffung eines Bundesverwaltungsgerichts für die Beurteilung von Streitigkeiten des öffentlichen Rechts. Mit diesen Neuerungen, die zur Zeit vom Nationalrat behandelt werden, soll die in der Verfassung verankerte Rechtsweggarantie eingelöst werden. Wir feiern mit der heutigen Einweihung des Bundesstrafgerichts ein erstes konkretes Ergebnis der Justizreform. Das neue Gericht, welches sich als dritte Justizbehörde neben - oder wenn Sie wollen "unter" - die beiden bereits bestehenden obersten Gerichte in Lausanne und Luzern reiht, stellt eine erste Säule des neu gebauten - oder zumindest grundlegend renovierten - Justizgebildes dar, zu dem Volk und Stände mit ihrem JA vom 12. März 2000 den Grundstein gelegt haben. Was ist nun von diesem neuen Bundesstrafgericht in Bellinzona zu erwarten? - Das Bundesstrafgericht Bellinzona leistet bei neuen Erscheinungsformen der Kriminalität und bei der Bekämpfung dieser neuen Delikte einen wichtigen Beitrag. Es kann dies aus mehreren Gründen besser tun als seine Vorgängerinstitutionen, die Anklagekammer des Bundesgerichts und die kantonalen Gerichte. - Das neue Gericht kann die Beurteilung der zur Anklage gebrachten Sachverhalte rascher, zielgerichteter und konsequenter vornehmen, als dies mit den alten Strukturen der Fall gewesen wäre. - Der Rechtsschutz ist für die von einem Strafverfahren betroffenen Personen deutlich besser: Wer der Bundesstrafgerichtsbarkeit untersteht, hat neu die Möglichkeit, das erstinstanzliche Urteil an eine zweite Instanz, weiterzuziehen. Das war bis Ende März dieses Jahres nicht der Fall. - Der Ersatz der Anklagekammer des Bundesgerichts durch die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts bringt eine willkommene Entlastung unseres obersten Gerichts. - Und es bringt - das nur nebenbei gesagt - auch eine Entlastung der Bundeskasse. Dezentrale Lage im Zentrum Das Bundesstrafgericht liegt in Bellinzona. Die Berner Verwaltung sagt dem dezentral. Sie hat die Schweiz nicht begriffen. Die Schweiz hat kein Zentrum. Das Bundesgericht liegt zwar fernab von der Verwaltungs-betriebsamkeit Bern, dafür im Zentrum der Alpensüdseite. Dieser Umstand ist positiv nicht nur für den Kanton Tessin, der sich ja in der Standortdebatte mit grossem Engagement dafür eingesetzt hatte, den Zuschlag für eine der neuen Justizbehörden zu erhalten. Nein, diese Lage ist auch positiv für das Gericht selbst. Die Justiz als dritte Staatsgewalt tut nämlich gut daran, ein wenig Distanz zu Bern zu haben. Das hat sich beim Bundesgericht in Lausanne und beim Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern bewährt, und es wird sich auch beim Bundesstrafgericht in Bellinzona und beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen bewähren. Die Dezentralisierung entspricht dem Wesen unseres föderalistischen Landes, das kein Zentrum hat und auch kein Zentrum haben will. Welche positiven Auswirkungen hat die Distanz zu Bern nun für Sie, sehr geehrte Richter und Richterinnen des Bundesstrafgerichts? Ganz einfach: Die (strenge) Fuchtel von Regierung und Parlament in Bern ist weit entfernt! Und auch die Fuchtel des grossen Bruders in Lausanne wird weit entfernt sein. Diese Vorteile sind für Ihre Tätigkeit nicht unwesentlich, auch wenn sie vielleicht «nur» psychologischer Natur sein mögen. Sie geben Ihnen nämlich die Möglichkeit, Ihren Beruf noch unbeeinflusster und freier auszuüben. Ergreifen Sie daher diese Chance! Nutzen Sie Ihre Unabhängigkeit «ännet dem Gotthard» - diesem Schutzwall richterlicher Unabhängigkeit. Grösse und Auslastung Mein Grusswort an das neue Gericht wäre aber unvollständig, wenn ich mich nicht zuletzt auch noch zu seiner Zukunft äussern würde. Dies umso mehr, als ja in letzter Zeit viel über die Auslastung des Gerichts geredet und geschrieben wurde. Das neue Gericht ist zur Zeit ein relativ kleines Gericht und wird möglicherweise auch in Zukunft ein relativ kleines Gericht bleiben. Denn es gilt halt auch heute noch, was der Chronist Johannes Meyer schon im Jahre 1875 in seiner Geschichte des Schweizerischen Bundesrechts geschrieben hat. Ich zitiere: «Während die Legislative und die Exekutive auch dann noch, wenn ihnen nichts vorliegt, eine Art von geschäftigem Müßiggange sich hingeben und sich Traktanden schaffen können, falls solche fehlen: ist dies bei der Justiz unmöglich. Der Richter spricht nur in streitigen Fällen; er urtheilt nur, wenn man bei ihm klagt.» Sie werden daher Verständnis haben, dass ein Ausbau des Gerichts, sei es in räumlicher oder personeller Hinsicht, sich einzig und allein nach der künftigen Geschäftslast richten kann. Wie sich diese entwickelt, ist im Moment schwer abzuschätzen. Ich bin aber überzeugt, dass wir bereits im nächsten Jahr etwas mehr Klarheit haben werden, um dann gestützt auf die neuesten Schätzungen die nötigen Entscheide über die Entwicklung des Gerichts treffen zu können. Bis dahin müssen Sie mit der derzeitigen Infrastruktur Vorlieb nehmen. Und im Übrigen hat ein kleines Gericht ja auch vielerlei Vorteile: Es ist überblickbar, einfacher zu führen, und auch wirtschaftlicher als ein grosses Gericht. Ich hüte mich daher davor, Ihnen möglichst viele Fälle zu wünschen. Stattdessen wünsche ich Ihnen und Ihrem Gericht, dass Sie die Ihnen zur Beurteilung vorgelegten Fälle - seien es nun viele oder wenige - unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen beurteilen werden. Es lebe die Justitia!
29.08.2004
Bundesräte haben immer wieder Unhaltbares versprochen
Justizminister Blocher über Glaubwürdigkeit, Asylgesetze und das Kollegialitätsprinzip 29.08.2004, SonntagsZeitung (Denis von Burg und Andreas Windlinger) Herr Bundesrat Blocher, mit distanzierten Auftritten zu Schengen haben Sie Schlagzeilen gemacht. Warum sind Sie so erstaunt, dass man Ihnen den Bruch mit der Kollegialität vorwirft? Ich bekämpfe Schengen nicht. Das sähe anders aus. Ich informiere über die Vorlage. Und damit halte ich mich an den Beschluss des Bundesrates, wonach eine beschlossene Vorlage von Bundesräten nicht bekämpft werden darf und glaubwürdig zu vertreten ist. Ihr Auftritt vor Ihrer Partei wurde als Anti-Schengen-Werbespot interpretiert. Ich bitte Sie! Man hat im Interesse der Glaubwürdigkeit davon zu sprechen, dass sich durch den Abbau der Grenzkontrolle Sicherheitsfragen stellen. Wir müssen aufpassen: Das Kollegialitätsprinzip darf nicht zum Alibi dafür werden, dass wir uns nicht mehr mit den Problemen unserer Vorlagen auseinandersetzen müssen. Wenn ein Bundesrat seine Dossiers nur halbherzig vertritt, wird es schwierig Abstimmungen zu gewinnen. Das Problem mit den Abstimmungen ist ein anderes: Die Leute haben das Gefühl, man versuche sie zu manipulieren, indem man nur die positiven Aspekte einer Vorlage präsentiert und die Nachteile verschweigt. Deshalb hat die Politik die Glaubwürdigkeit verloren. Das kommt daher, dass Bundesräte und Bundesämter immer wieder Propaganda und unhaltbare Versprechungen gemacht haben. Das ist zu ändern. Wo zum Beispiel? Die Behauptung, mit den Schengen- und Dublin-Abkommen würden wir im Asylwesen 100 Millionen sparen, ist nicht zu belegen. In Wahrheit weiss heute niemand, ob die Schweiz mit diesen Abkommen wirklich mehr Asylbewerber abgeben kann als sie zurücknehmen muss. Glaubwürdigkeit erreichen wir nur, wenn wir dem Volk die Vor- und Nachteile von Vorlagen darlegen. Ich werde nie Propagandasprüche machen, nur weil eine Bundesratsvorlage vor der Abstimmung steht. Auch wenn sie dereinst Ihre Asylvorschläge vor dem Volk vertreten müssen? Ich werde keine Kampagne machen, keine Steuergelder einsetzen und auch keine Meinungsumfragen durchführen, die dann erst noch geheimgehalten werden. Dafür rufen Sie nach Niederlagen im Bundesrat zur Opposition auf. Ihnen ist es im Bundesrat nicht gelungen, die humanitäre Aufnahme aus der Asylgesetzrevision zu streichen, im Bundesrat unterlegen. Darauf haben sie den Ständerat aufgefordert, dies zu korrigieren. Davon weiss ich nichts. Die meisten Kantone sind gegen die humanitäre Aufnahme, weil die Aufgenommenen nach sieben Jahre in ihre Obhut übergehen und ihnen damit zusätzliche Kosten verursachen können. Ich befürchte, dass die Kantone in einer Volksabstimmung die Asylgesetzrevision deshalb wohl bekämpfen würden. Darum hoffe ich, dass der Ständerat eine mehrheitsfähige Lösung finden wird. Früher haben Sie von einem grundlegend falschen System in der Asylpolitik gesprochen. Wo bleibt jetzt der grosse Wurf? Kurzfristig lässt sich das Asylproblem nur über die laufende Asylgesetzrevision entschärfen. Aber wenn die Revision über die Bühne ist, muss man das Problem grundlegender und auf internationaler Ebene angehen. Es darf doch nicht sein, dass jährlich zwischen 20'000 und 25'000 Asyl Suchende in die Schweiz einreisen, deren Gesuche dann jahrelang geprüft werden und von denen am Schluss dann etwa 2000 bleiben dürfen. Derweil muss man den grossen Teil der abgewiesenen Aslybewerber mühsam ausser Landes schaffen und hat insgesamt Kosten von fast einer Milliarde Franken pro Jahr. Das geht nicht. Dafür will ich Lösungen suchen. Und wie würde die Alternative aussehen? Wenn ich dann noch im Justizdepartement bin, werde ich mich für eine Kontingentslösung einsetzen. Über die Uno könnten die echten Flüchtlinge auf die Staaten aufgeteilt werden. Ein direktes Asylrecht wie bisher gäbe es nur noch gegenüber den Nachbarländern. Was würde dies für die Schweiz bedeuten? Die Schweiz könnte so doppelt so viele Flüchtlinge pro Jahr aufnehmen wie bisher - also rund 4000 - und hätte trotzdem viel weniger Asyl Suchende im Land als heute. Zudem gibt es die Möglichkeit einer Betreuung der Flüchtlinge in den Krisenregionen. Als neutraler Staat hätten wir hiermit eine unglaubliche Chance. Mein Departement, die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit und die Armee könnten gemeinsam Flüchtlingslager in den Krisenregionen auf die Beine stellen. Sie sind für Auslandeinsätze der Armee? Ich war nie dagegen, nur gegen solche mit Bewaffnung. Die Armee könnte Leute so ausbilden, dass sie innerhalb weniger Tage in der Lage wäre, in einer Krisenregion solche Aufbauarbeiten zu leisten. Mit dieser Idee bin ich nicht alleine: Der deutsche Innenminister Schily hat kürzlich ebenfalls vorgeschlagen, Flüchtlingslager in Afrika einzurichten. Sparen ist Ihr zweites grosses Thema. Als Mitglied des Bundesratsausschusses für die Verwaltungsreform haben Sie jetzt die Möglichkeit dazu. Braucht es Massnahmen beim Bundespersonalrecht? Sagen Sie nicht sparen: Es geht darum, Kosten zu senken, Defizite zu vermindern und Schulden abzubauen. Das unflexible Bundespersonalrecht ist ein ganz grosses Problem bei den Bestrebungen, die Kosten zu senken. Bisher sind in meinem Departement einige Leute freiwillig gegangen, und ich habe freie Stellen nicht mehr besetzt. Aber abbauen kann man so nicht. Was ist Ihre Lösung? Ich meine, die Bundesangestellten sollten privatrechtliche Arbeitsverträge haben. Bei der Abschaffung des Beamtenstatus auf Anfang 2002 hat man nur die Pflichten gestrichen, die Rechte sind weit gehend geblieben. Es ist heute sehr schwierig, Angestellte, die den Anforderungen nicht genügen, zu entlassen. Das muss möglich werden. Auch Abgangsentschädigungen in der Höhe von bis zu zwei Jahresgehältern müssen abgeschafft werden. Welches sind für Sie die weiteren Eckpunkte der Verwaltungsreform? Wir haben vielerorts einen Wildwuchs. Zum Beispiel gibt es heute ein Eidgenössisches Personalamt. Daneben hat jedes Departement und jedes Bundesamt nochmals eigene Personalabteilungen. Ein Beispiel: Gegenüber der Ems-Chemie gibt es beim Bund pro Angestellten sechsmal mehr Personalverantwortliche. Gleiche Probleme gibts bei den Informatikabteilungen, den Informationsdiensten oder den Finanzen. Da stimmt doch etwas nicht. Solche Doppelspurigkeiten muss man abbauen. Inwiefern? Beim Bund sollte die Vollkostenrechnung eingeführt werden. Heute tragen die Departemente ihre Kosten nur zum Teil selbst. Beispielsweise laufen die Mietkosten nicht über die Rechnung der einzelnen Departemente. So gibt es überhaupt keinen Anreiz, für leer stehende Büroräume andere Mieter zu suchen oder einen bescheideneren Standard zu wählen. Nur ein Beispiel in meinem Departement: Das Verwaltungsgebäude des Bundesamtes für Flüchtlinge gleicht dem Head-Quarter einer amerikanischen Grossbank. Mit diesen Vorschlägen riskieren Sie eine weitere Polemik. Ist jede Idee eine Polemik? Wir haben doch schwerwiegende Missstände. Ohne neue Vorschläge lassen sich diese nicht beseitigen. Das sind meine persönlichen Ideen. Der Bundesrat muss dann entscheiden, ob er diese Ideen weiterverfolgen will. Ich bin in den Bundesrat gewählt worden, um die Probleme zu benennen und zu lösen, nicht um sie zu ignorieren.
23.08.2004