Jubiläumsspende Schweiz 98
Trotz hohen Spenden keine Weiterführung
Pressemitteilung vom 6. Februar 1998
Ausgangslage und Konzept
Am 30. Juli 1997 habe ich anlässlich einer Medienorientierung das Konzept der Jubiläumsspende Schweiz 98 vorgestellt. Basis war der Gedanke, dass im dreifachen Jubiläumsjahr 1998 (150 Jahre Bundesstaat, 200 Jahre kein Krieg, 350 Jahre Unabhängigkeit/Westfälischer Friede) ein Zeichen von Dankbarkeit – ohne äusseren Druck – angebracht wäre. Ich erklärte, dass Leute, welche gerne von Solidarität reden, nur glaubhaft sind, wenn sie zuallererst an sich selbst und nicht primär an die Leistung anderer denken. Auch war ich der Meinung, dass bei der Spendenaktion Wohlhabende mit dem guten Beispiel vorangehen müssten. Deshalb wurde ein enger Personenkreis besonders angesprochen und das definitive Zustandekommen der Aktion davon abhängig gemacht, dass bis Ende 1997 400 Spenden à je Fr. 100’000.00 eingehen oder gesamthaft ein Betrag von 50 Mio. Franken zusammenkommt. Spenden an gemeinnützige Institutionen eigener Wahl von mehr als Fr. 100’000.00 im Jahre 1997 wurden gegen Zahlungsnachweis als anrechenbar erklärt (sog. Drittspenden).
Erzieltes Resultat
Mit Überraschung habe ich zur Kenntnis genommen, dass Privatpersonen in der Schweiz sehr hohe Summen für soziale oder gemeinnützige Zwecke im In- und Ausland aufwenden. Im Verlaufe dieser Aktion wurde mir allein für das Jahr 1997 ein Gesamtbetrag von Fr. 421’687’000.– nachgewiesen. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Einzahlungen auf das Spendenkonto der ZKB Fr. 3’509’000.–
Verbindliche Zusagen für den Fall, dass die Aktion definitiv zu Stande kommt, zahlbar 1998: Fr. 1’970’000.–
Im Jahre 1997 bezahlte Beträge an gemeinnützige Institutionen, bei denen die Spender die Zahlungsbelege zu den Akten geben: Fr. 12’408’000.–
Nachgewiesene Grossspenden an gemeinnützige Institutionen, bei welchen die Spender nicht bereit sind, Zahlungsbelege auszuhändigen: Fr. 403’800’000.–
Gemäss ursprünglichem Konzept können nun aber lediglich Spenden angerechnet werden, bei welchen die Spender bereit sind, ihre Zahlungsbelege zu den Akten zu geben. Der Jubiläumsspende Schweiz 98 ist deshalb nur ein Betrag von Fr. 17’887’000.– anrechenbar. Für das Gelingen der Aktion wären jedoch 50 Mio. Franken nötig gewesen. Die Sammlung wird deshalb nicht weitergeführt.
Geheimhaltung als Problem
Die meisten Grossspender lehnen es ab, Zahlungsbelege zu den Akten zu geben mit der Begründung, die Gefahr einer Geheimnisverletzung sei viel zu gross, insbesondere dann, wenn die Unterlagen an das (für den Fall des Zustandekommens der Aktion) vorgesehene aussenstehende Gremium gelangen sollten. Die negativen Konsequenzen befürchteter Indiskretionen werden als gravierend bezeichnet (Wecken von Missgunst, Neid und Begehrlichkeiten, auch bei nicht berücksichtigten Institutionen; Erklärungsdruck bis hin zu Diffamierung).
Verteilung der Gelder
Da die Aktion beendet ist, werden die eingegangenen Barmittel gemäss Konzept wie folgt verteilt:
50 % Internationales Komitee vom Roten Kreuz
15 % Pro Infirmis Schweiz
15 % Pro Senectute Schweiz
10 % Schweizer Berghilfe
10 % Heilsarmee Schweiz
Allen, welche die Jubiläumsspende Schweiz 98 direkt oder indirekt unterstützt haben, danke ich herzlich.
Christoph Blocher
* * *
Merkblatt zur Jubiläumsspende Schweiz 98
Konto 1100-1998
Kontoführende Stelle: Zürcher Kantonalbank, Postfach, 8010 Zürich
Im Jahre 1998 feiert die Schweiz ein dreifaches Jubiläum: 150 Jahre Bundesstaat, 200 Jahre kein Krieg, 350 Jahre Unabhängigkeit/Westfälischer Friede. Die Jubiläumsspende Schweiz 98 ist ins Leben gerufen worden, um dieses einmalige Ereignis zu würdigen: mit Dankbarkeit und dem Ausdruck echter Solidarität mit in Not geratenen Menschen.
Sofern sich bis spätestens am 31. Dezember 1997 entweder 400 Personen mit Beträgen von mindestens 100’000 Franken beteiligen oder – auch mittels Kleinspenden – gesamthaft 50 Millionen Franken zusammenkommen, wird die Jubiläumsspende Schweiz 98 auf breiter Basis propagiert. Nebst den Konto-Einzahlungen werden auch Beträge ab Fr. 100’000.– berücksichtigt, welche natürliche Personen im Jahre 1997 an gemeinnützige Institutionen des In- oder Auslandes überwiesen haben und von sich aus an die Jubiläumsspende Schweiz 98 anrechnen lassen möchten. Der Nachweis solcher Zahlungen wäre zu leisten an die Zürcher Kantonalbank, Jubiläumsspende Schweiz 98, Postfach, 8010 Zürich. Diese Stelle nimmt auch verbindliche (und damit anrechenbare) Zahlungsversprechen für den Fall entgegen, dass die Aktion definitiv zustande kommt. Bareinzahlungen, nachgewiesene Drittspenden sowie Zahlungsversprechen werden auf Verlangen streng vertraulich behandelt. Sobald das Gelingen der Spendenaktion feststeht, wird der Bundesrat ersucht, innert zwei Monaten ein Leitungsgremium zu bestimmen. Unterbleibt die rechtzeitige Ernennung, würde das Gremium von Dr. Ch. Blocher zusammengesetzt (mit fünf unabhängigen Persönlichkeiten). Das Gremium hat anschliessend die definitive rechtliche Struktur der Jubiläumsspende Schweiz 98 sowie deren Organisation festzulegen, eine breit angelegte Spendenaktion im Jubiläumsjahr 98 in die Wege zu leiten und die Richtlinien für die Verwendung der Spendengelder zu erlassen. Dabei gilt folgender Grundsatz: Die Gelder dürfen nur Personen oder Personengruppen zugute kommen, welche aus irgendwelchen Gründen in Not geraten sind, sich aus dieser Notlage mit eigenen Kräften nicht mehr zu befreien vermögen und von Dritten nicht genügend unterstützt werden. Dabei sollen vor allem Institutionen Gelder erhalten, welche Personen und Personengruppen mit vertretbarem Verwaltungsaufwand in dieser Weise Hilfe leisten.
Falls es bis zum 31. Dezember 1997 nicht gelingen sollte, die eingangs genannten Mindestbeträge zu erreichen, würde die Aktion abgebrochen und die auf das Spendenkonto einbezahlte Summe definitiv wie folgt verwendet: 50 % Internationales Komitee vom Roten Kreuz, 15 % Pro Infirmis Schweiz, 15 % Pro Senectute Schweiz, 10 % Schweizer Berghilfe, 10 % Heilsarmee Schweiz.
Die ATAG Ernst & Young AG, Zürich, ist beauftragt, die Verwendung der einbezahlten Gelder nach den hier genannten Grundsätzen zu prüfen und den Prüfungsbericht auf Wunsch auszuhändigen.
Die Jubiläumsspende Schweiz 98 soll sich zu einer echten, vom Volk freiwillig getragenen Bewegung des Dankes ausweiten. Gelingt das Vorhaben, wäre es hervorragend geeignet, den Begriff Solidarität mit Inhalt zu füllen und dem dreifachen Jubiläum des Jahres 1998 zur Zierde zu gereichen.
← Back to: Articles