Bundesrat Christoph Blocher: «Wir lassen hier niemanden verhungern
Der Bundesrat Christoph Blocher tritt heute Abend als Gastredner in Pratteln auf. Die SVP Baselland hat in Zusammenarbeit mit der FDP Baselland und der Wirtschaftskammer Baselland den Justizminister an eine “Landsgemeinde” eingeladen. Bundesrat Christoph Blochers Vortrag trägt den Titel “Humanitäre Tradition wahren – Missbräuche vermeiden”
15.08.2006, Basler Zeitung, Niklaus Ramseyer
Herr Bundesrat Blocher, Sie werben heute in Pratteln für das Asyl- und das Ausländergesetz, die am 24. September vors Volk kommen. Warum gerade in Pratteln?
Ich habe im Hinblick auf diese Abstimmung sehr viele Anfragen bekommen, kann aber nur etwa 10 Auftritte annehmen. Da muss ich mich konzentrieren, und im Raum Basel Land trete ich nun in Pratteln öffentlich auf.
Sie haben solche Abstimmungskampagnen der Bundesräte in der Vergangenheit oft kritisiert. Machen Sie jetzt selber Regierungs-Propaganda?
Nein. Ich habe die Auftritte von Bundesräten nie kritisiert. Ich habe die Abstimmungspropaganda des Bundesrates kritisiert. Das ist etwas anderes: Der Bundesrat darf nicht Abstimmungskämpfe führen, Broschüren veröffentlichen, Umfragen machen, Steuergelder einsetzen. Er muss sich zurückhalten, aber sachlich informieren. Darum halte ich auch in Pratteln nur einen Vortrag und werde Fragen beantworten.
Wie machen Sie denn die Trennung zwischen bundesrätlicher Information und Abstimmungs-Propaganda?
Den Abstimmungskampf sollen Parlamentarier, Parteien und Private führen. Das war früher demokratisch anerkannt. Sie engagieren sich für oder gegen eine Vorlage, vertreten wie gute Anwälte, alles was für eine Vorlage spricht. Ich als Bundesrat werde einfach die Situation darlegen und zeigen, was die beiden Vorlagen neu bringen.
Sie stellen sich also über den Parteienstreit. Dazu müssten Sie aber auch die Nachteile Ihrer Vorlagen erwähnen. Welche Nachteile werden Sie in Pratteln konkret ansprechen?
Die neuen Gesetze haben im Gesamten gesehen wesentlich mehr Vorteile. Sie haben aber auch gewisse Nachteile, wenn sie nicht richtig angewendet würden.
Zum Beispiel?
Probleme gibt es beispielsweise beim Nachzug der Kinder. Ausländische Eltern, die hier arbeiten, lassen ihre Kinder oft bei den Grosseltern zurück und holen sie erst zu sich, wenn sie die Schule abgeschlossen haben. Weil diese Jugendlichen unsere Sprachen nicht können, haben sie dann grössere Integrationsprobleme.
Und die jetzt vorgeschlagene Altersgrenze von 12 Jahren für den Kinder-Nachzug ist doch willkürlich.
Das ist so. Und Altersgrenzen haben immer auch Nachteile. Aber solche Willkürlichkeiten könne Sie nicht vermeiden. Die linke Ratsseite hat in der Parlamentsberatung 15 Jahre gefordert. Diese Limite wäre aber genau gleich willkürlich. Und mit 12 Jahren bleiben den Kindern drei wichtige Schuljahre um hier die Sprache zu lernen, bevor sie ihre Berufslehre beginnen. Zudem ist es auch mit dem neuen Gesetz noch möglich, Kinder nach dem 12. Altersjahr nachzuziehen – innerhalb eines Jahres nach Einreise der Eltern.
Das Ausländergesetz schafft Rechtsungleichheiten zwischen EU-Bürgern und anderen Ausländern. Und bei diesen anderen Ausländern bevorzugt es dann noch jene aus den Chefetagen und Leute mit mehr Geld. Ist das nicht fragwürdig?
Sehen Sie, es wäre natürlich schön, wenn wir sagen könnten, alle aus der ganzen Welt, die in der Schweiz eine Stelle finden, können hier arbeiten kommen. Aber das geht leider nicht. Bisher galt das Prinzip, dass Ausländer hier arbeiten können, wenn ihr Arbeitgeber nachweisen konnte, dass er im einheimischen Markt niemanden findet. Die Freizügigkeit mit der EU führt nun dazu, dass ab 2010 alle Leute aus diesem grossen Raum mit den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern arbeitsrechtlich gleichgestellt werden. Wir können diese Personenfreizügigkeit jedoch nicht auf die ganze Welt ausdehnen, wie dies die Gegner der Vorlage im Prinzip fordern. Hohe Arbeitslosigkeit, grosse Probleme für die Sozialwerke, hohe Sozialhilfen etc. wären die Folge. Das wäre unverantwortlich.
Mehr Widerstand regt sich gegen das neue Asylgesetz. Dass künftig auf ein Asylgesuch gar «nicht eingetreten» werden soll, wenn der Flüchtling nicht innerhalb von 48 Stunden Reise- oder Identitätspapiere präsentieren kann, finden die Gegner der Vorlage schlimm. Werden künftig Verfolgte schon an der Schweizer Grenze ohne Verfahren abgewiesen?
Nein. Diese Unwahrheit wird von den Gegnern leider verbreitet. Auch Asylsuchende auf deren Gesuch nicht eingetreten wird, kommen ins Verfahren. Das gilt für alle, und sie haben auch alle Rekursmöglichkeit. Die neue Bestimmung wurde jedoch nötig, weil zwischen 70 und 80 Prozent jener Leute, die ohne Asylgründe bei uns Asylgesuche stellen, ihre Papiere nicht vorweisen. Oft verstecken oder vernichten sie diese. Das tun sogar Leute, die mit dem Flugzeug zu uns kommen. Wenn sie aber glaubhaft machen können, dass sie unverschuldeterweise keine Reisepapiere haben, dann wird auf ihr Gesuch eingetreten. Diese Regelung wurde nötig, weil hier eines unserer Hauptprobleme liegt: Mehr als 85 Prozent der Afrikaner, die bei uns Asylgesuche stellen, weisen keine Papiere vor. Sie werden von den Schleppern, die sie hierher schleusen, auch entsprechend beraten. Es ist jedoch jedem Flüchtling, der zu uns kommt zuzumuten, dass er sagt, woher er kommt, wie er heisst – und dass er seine Reisepapiere vorweist. Bedenken Sie: Zur Zeit suchen wir für gut 6200 Personen, die illegal hier sind und eimkehren müssten, die erforderlichen Ausweise.
Warum soll denn ein Fahrausweis nun nicht mehr als Identitätsausweis gelten? In den meisten Ländern – auch etwa in den USA – tragen die meisten Leute ja nur dieses Papier und keine Pässe auf sich.
Es gibt weltweit kein einziges Land, das den Fahrausweis als Einreisedokument akzeptiert. Amerikaner, die in die Schweiz kommen, müssen über Pässe verfügen.
Sie sind aber meist nicht auf der Flucht.
Das schon. Aber wir haben einfach festgestellt, dass Fahrausweise und andere Dokumente wie zum Beispiel Geburtscheine, die wir bisher noch akzeptiert haben, sehr oft gefälscht sind. Darum müssen wir diesbezüglich strenger werden. Bedenken Sie: Zur Zeit suchen wir für über 6200 Personen, die illegal hier sind und die heimkehren müssten, die erforderlichen Ausweise! Aber ich betone es noch einmal: Alle, die ein Asylgesuch stellen, auch die ohne Papiere und jene die falsche Angaben machen, kommen auch künftig ins Verfahren und haben die Möglichkeit ihren Fall rechtlich weiter zu ziehen. Kein echter Flüchtling muss Angst haben, er werde abgewiesen. Die illegal Anwesenden müssen das Land verlassen. Sonst kommen immer mehr Illegale!
Kritisiert wird auch, dass abgewiesene Asylbewerber nur noch Nothilfe bekommen sollen. Was heisst “Nothilfe” für die Betroffenen konkret?
Heute bekommen Abgewiesene, die in ihr Land zurück sollten, bei uns die volle Sozialhilfe. Das kann für einen Vater, eine Mutter und zwei Kinder 4800 Franken im Monat ausmachen. Und es ist klar, dass die alles machen, damit sie nicht in ihr Land zurück müssen. Die so genannte Nothilfe, die heute schon für Leute mit einem Nichteintretensentscheid gilt, ist bedeutend tiefer. Pro Person sind das gesamtschweizerisch durchschnittlich zwischen 160 und 170 Franken in der Woche.
Also knapp 700 Franken im Monat.
Ja. Diese Regelung der Nothilfe statt Sozialhilfe gilt bereits seit zwei Jahren für Personen mit einem Nichteintretensentscheid. Die Erfahrungen damit sind gut. Sie gilt künftig für jene Leute, die illegal hier sind, und
das Land verlassen müssen.
Im Gesetz steht aber, Nothilfe solle möglichst «in Form von Sachleistungen» gewährt werden. Was bedeutet das?
Das bedeutet, Essen und eine Schlafstelle. Und solche Naturalleistungen sind besser als Bargeld. Es ist das unbedingt erforderliche, bis die Leute abreisen. Sachleistungen sind meist zu wenig interessant, um lange Zeit hier zu bleiben. Andere Länder stellen die Hilfe für Ausreisepflichtige ein. Wir lassen niemanden verhungern.
Auch prominente Bürgerliche kritisieren die beiden Gesetze massiv, weil dieses unmenschlich seien. Warum wollen Sie die Vorlagen nicht in der Fernseh-Arena gegen diese Opposition verteidigen?
Bürgerlich ist ja ein breiter Begriff. Und es gibt immer Leute, die solche Gesetze als unmenschlich bezeichnen – und sich selber als gute Menschen darstellen wollen. Verantwortung übernehmen sie aber keine. Natürlich ist es nicht schön, wenn wir Leute, die hierher kommen, wieder zurückschicken müssen. Unmenschlich wäre, dies aber nicht zu tun. Die dadurch entstehenden Zustände wären untragbar und die Folgen unabsehbar. Mit den beiden Vorlagen wahren wir weiterhin unsere humanitäre Tradition, aber wir bekämpfen die Missbräuche. An diesen Gesetzen gibt es nichts, was unmenschlich ist.
Und warum wollten Sie diesen Standpunkt nicht in der Arena vertreten?
Die «Arena» hat gemäss ihrem neuen Konzept in der Mitte zwei Gegner, denen zwei Befürworter gegenüberstehen. Da wird der Abstimmungskampf hart und auch polemisch geführt. Das ist auch richtig so. Ein Bundesrat ist jedoch der Bundesrat der ganzen Bevölkerung, darum ist er in seiner Kampfführung eingeschränkt. Er muss Zurückhaltung üben, kann weniger direkt sein und sollte die Haltung des Gesamtbundesrates vertreten, nicht seine eigene Meinung. Ein Bundesrat soll also nicht als Abstimmungskämpfer an der Seite eines andern Befürworters der Vorlagen auftreten. Darum gehe ich nicht in eine solche Arena.
In welche Arena würden Sie denn gehen?
Früher war es anders gelöst: Ein Befürworter und ein Gegner im Zentrum – und der Bundesrat in der dritten Position. Das ist eine Möglichkeit. Aber das Fernsehen muss selber entscheiden, wie es die Sendung konzipieren will. Das ist zu respektieren. So wie das jetzt angelegt ist, kommt diese Sendung für einen Bundesrat nicht in Frage.
Die neuen Asyl- und Ausländergesetze werden schon als «Lex Blocher» bezeichnet. Läuft die Abstimmung somit am 24. September auf ein Plebiszit «für oder gegen Blocher» hinaus?
Das ist eine alte Masche. Wer keine stichhaltigen Argumente in einer Sache hat, der versucht die Gegenpartei zu verunglimpfen und dann den Abstimmungskampf gegen eine Person zu führen. Man versucht so, den Stimmbürger vom Denken zu dispensieren. Das Ausländer- und das Asylgesetz wurden jedoch vom Gesamtbundesrat und dann vom National- und vom Ständerat verabschiedet. Über diese Gesetze wird am 24. September abgestimmt – und nicht über Bundesrat Blocher.