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Personal

26.08.2012

Natürlich sind Zweifel da

Interview in der NZZ am Sonntag vom 26. August 2012 mit Herr Daniel Friedli Die Beschaffung der neuen Kampfjets gibt weiter zu reden. Was sagen Sie dazu? Das ist doch selbstverständlich. Ich nehme zur Kenntnis, dass die kritische Kommission, die Beschaffung des Gripen trotz grosser Risiken nicht ausschliesst. Jetzt muss man warten mit dem Entscheid bis die Vorlage kommt. Die Kommission schreibt, es gebe grosse technische, finanzielle und politische Risiken. Ist ein Kauf unter diesen Umständen zu verantworten? Eine solche Beschaffung ist stets mit technischen, finanziellen und politischen Risiken verbunden. Ob sie tragbar sind, wird die Botschaft zeigen. Der Bundesrat hat dies darzulegen. Können die Schweden wirklich liefern? Wann ist der Jet fertig entwickelt? Welche Garantien bekommen wir? Und so weiter. Gestützt auf die Botschaft des Bundesrates wird dann zu entscheiden sein, ob die Risiken tragbar sind. Sind diese tragbar, können wir den Gripen kaufen. Wenn nicht, ist eine Alternative zu wählen. Wie schätzen Sie denn die Situation ein? Natürlich sind Zweifel da. Das ist auch gut so, denn nun kann offen debattiert werden. Wir müssen die Nerven haben, das Ende der Verhandlungen abzuwarten. Die Linke ist gegen die Armee also sind ihre Motive bei der Ablehnung des Gripen nicht zu beachten! Wer keinen Luftschirm will, kann den Jet nicht auswählen. Wir bitten auch nicht Vegetarier zu bestimmen, welches Fleisch wir essen sollen. Ist es nicht vielmehr so, dass Sie gute Miene zum risikoreichen Spiel machen müssen, weil SVP-Bundesrat Ueli Maurer dafür verantwortlich ist? Nein. Wenn es notwendig ist, tritt die SVP auch gegen eigene Bundesräte an, das haben wir zur Genüge bewiesen. Die SVP-Fraktion hat auch noch keinen Entscheid getroffen. Bis jetzt gibt es keinen Grund, das Verfahren abzubrechen. Trotzdem bleibt der Eindruck, es wurde gemurkst, getrickst und gar gelogen, damit die Wahl auf den Gripen fallen konnte. Ich erlebe nun schon die vierte Flugzeugbeschaffung, und auch diese läuft nach gewohntem Drehbuch. Es wird lobbyiert, gekämpft, verdächtigt, verunglimpft und skandalisiert. Letztlich ist es aber, wie wenn eine Familie ein neues Auto kauft: Alle streiten und reden mit, bis der Vater einmal sagt: «Wir können uns keinen Rolls-Royce leisten, wir nehmen den Kleinwagen.» Gäbe es keine finanziellen Schranken, würde die Schweiz wohl nicht den Gripen beschaffen. Denn dieser ist von der Leistung her den Konkurrenten unterlegen. Wir kaufen aber nicht das Beste, sondern das Mögliche. Und selbst die Verantwortlichen der Luftwaffe erklären, der Gripen genüge den Ansprüchen der schweizerischen Landesverteidigung. Allerdings nur mit Vorbehalten Vorbehalte gibt es immer. Selbstverständlich möchte die Luftwaffe lieber den besten, d.h. aber auch den teuersten. Ist es aus militärpolitischen Gründen besser, mit Schweden zusammenzuarbeiten als mit Frankreich oder Deutschland? Als kleines, neutrales Land hat Schweden auch seine Vorteile. Dennoch hat der Bundesrat eine grosse Chance vertan. Er hätte die Beschaffung mit anderen strittigen Fragen verknüpfen müssen. Es ist unverständlich, dass die Schweiz z.B. mit Deutschland ein Steuerabkommen und einen Luftverkehrs-Staatsvertrag aushandelt, ohne die Jet-Beschaffung mit dem Eurofighter in die Waagschale zu werfen. Der Bundesrat hätte auch schauen müssen, dass die USA mit ihren F/A-18 im Offertverfahren bleiben. Wäre man mit USA oder Deutschland einig geworden, dann wäre wohl im leidigen Bankenstreit, Steuerstreit, Flughafen etc. viel herauszuholen gewesen. International richtig Verhandeln heisst immer verknüpfen, verknüpfen, verknüpfen....

28.07.2012

«Ich bin immer wieder erstaunt, wie viel sie ähnlich macht wie ich»

Interview im Tages-Anzeiger vom 28. Juli 2012 mit Iwan Städler Frau Martullo, was ist das Wertvollste, das Sie von Ihrem Vater geerbt haben? Martullo: Sicher unser Unternehmen, die Ems-Chemie. Auch wenn wir Kinder ja nur einen kleinen Teil erbten und uns für den Rest verschulden mussten, ist es schon einmalig, wenn man eine solch innovative Firma übernehmen kann. Und vom Materiellen abgesehen? Um welche vererbten Eigenschaften sind Sie besonders dankbar? Martullo: Das Unternehmerische. Ob über die Gene oder in der Erziehung – irgendwie haben wir es alle vier Geschwister mitbekommen. Haben Sie auch Dinge geerbt, die eher mühsam sind? Martullo: Mühsam sind die Journalisten mit ihrer Christoph-Blocher-Manie und ihren Vorurteilen. Welchen Vorurteilen denn? Martullo: Wir seien engstirnig und konservativ. Dabei sind wir gerade unkonventionell und deshalb oft auch innovativ und offen. Wir trauen uns, das Bestehende zu hinterfragen und denken heute schon an die Zukunft. Blocher: Ich habe nie darauf hingearbeitet, dass die Kinder dem Vater folgen. Man muss sie sich frei entwickeln lassen. Bis jetzt ist es bei allen gut gekommen, was aber nicht heisst, dass sie nicht darunter leiden, einen bekannten Vater zu haben. Wie war es als Kind, Blocher zu heissen? Martullo: Von den anderen Kindern gab es immer wieder blöde Sprüche.  Dahinter stecken ja meist die Eltern. Blocher: Am ersten Kindergartentag eines meiner Enkelkinder sagten alle Eltern: «Schau mal, das ist jetzt Blochers Enkel». Darauf konterte er: «Dann heisse ich jetzt eben Christoph Blocher». Gut gemacht! Man muss es mit Humor nehmen. Martullo: Mein Sohn ist acht Jahre alt und hat für seinen ersten kleinen Vortrag in der Schule das Thema Ems-Chemie gewählt. Das hat mich überrascht. Bis jetzt hatte er noch nicht viel mit der Firma zu tun. Lediglich an unserer Generalversammlung müssen er und seine ältere Schwester jeweils teilnehmen. Müssen? Martullo: Ja, das ist eine Pflicht für sie. Wobei die Generalversammlung bei uns eher einem grossen Volksfest gleicht. Mitarbeiter demonstrieren neue Entwicklungen, junge Musiker treten auf und bei den rund 1’500 Anwesenden herrscht Feststimmung. Blocher: Die Kinder nehmen mehr auf, als man denkt. Das war auch bei meinen Kindern so. Ich bin immer wieder erstaunt, wie viel Magdalena ähnlich macht wie ich seinerzeit. Zum Beispiel, dass sie in der Silvesternacht ins Werk in Domat/Ems geht, um dort den Schichtarbeitern ein gutes neues Jahr zu wünschen. Das zeigt die Einstellung, welche die Kinder wohl unbewusst übernommen haben: Man lebt fürs Unternehmen, nicht in erster Linie vom Unternehmen. Wie haben Sie, Frau Martullo, Ihren Vater als Kind erlebt? Fanden Sie, er sei zu wenig zu Hause? Martullo: Nein, diesen Eindruck hatte ich nie. Dies hilft mir natürlich heute bezüglich meiner eigenen Kinder. Wie mein Vater früher, verbringe auch ich die Wochenenden vor allem mit der Familie. Und wie haben Sie Ihren Vater erlebt? Martullo: Ganz anders als in den Medien dargestellt. Welche Facetten sind in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt? Martullo: Zum Beispiel sein Humor. Blocher: Den verträgt es im Privaten eben besser als in der Politik. (lacht) Viele Politiker haben ja keinen Humor. Martullo: Er kann es auch sehr gut mit Kindern, erzählt theatralisch Geschichten und bringt sie zum Lachen. Er ist stets die grosse Attraktion. Sie sollen an Familienfesten auch gezaubert haben, Herr Blocher? Blocher: Ja, das stimmt. Aber es war stets derselbe Trick: Ich zauberte Gummibänder von einem Ort zum andern. Ich musste die Kinder bloss genügend ablenken. Ihnen selbst hat ein Zauberer später einmal die Krawatte vom Hemd weg gezaubert. Blocher: Ja, dieser Zauberer war der Bessere! (lacht) Er klaute anderen Portemonnaies und Kugelschreiber. Da dachte ich, das passiert mir bestimmt nicht, und konzentrierte mich stets auf diese Gegenstände. Bis er mich darauf aufmerksam machte, dass meine Krawatte fehlte. Das war hohe Klasse. Aber das Prinzip beim Zaubern ist immer dasselbe: Man muss darauf achten, dass alle in die andere Richtung schauen. Auch in der Politik wird das oft so gehandhabt. Sie haben politische Reden vor Ihren Kindern geprobt. Warum? Blocher: Weil ich immer schon so sprechen wollte, dass mich die Leute verstehen. Wenn die Kinder mich nicht verstanden, mussten sie aufstrecken. Dadurch merkte ich, wo ich mich zu wenig einfach ausdrückte. Besonders exponiert haben Sie sich 1992 durch Ihr Engagement gegen den EWR. Wie haben Sie, Frau Martullo, dies als Tochter erlebt? Martullo: Ich studierte damals an der Hochschule St. Gallen, wo alle Professoren und Studenten der EU-Euphorie erlagen. Besonders schlimm wurden die Anfeindungen nach der EWR-Abstimmung. Da wurde ich wirklich schlecht behandelt. Man sah unsere Familie als Verräter an der europäischen Vision. Selbst im Hörsaal fielen von den Professoren wüste Töne. Aufgrund meiner Herkunft wollte man mich gar nicht in die Studentenverbindung eintreten lassen, was durch eine Sonderabstimmung aber  korrigiert wurde. Blocher: Das war eine enorm intensive Zeit. Otto Fischer und ich kämpften ja anfänglich ganz alleine gegen die Classe politique und die Medien. Ein Jahr vor der Abstimmung stellten wir fest, dass wir persönlich an die Leute gelangen müssen und hielten jeder jeden Tag mindestens einen Vortrag. Das Interesse und der Andrang waren riesig. Aber die Belastung natürlich auch. In der Folge hatte ich am Abstimmungssonntag einen Nervenzusammenbruch und zog mich daraufhin für mehrere Wochen zurück. Ich musste sogar Medikamente nehmen. Noch schlimmer erging es dem herzkranken Otto Fischer, der eigentlich längst ins Spital hätte gehen sollen. Doch er kämpfte weiter. In den letzten fünf Wochen vor der Abstimmung konnte er nicht mehr liegen, sondern stand jeweils an die Wand, um zu schlafen! Kurz, nachdem die Schweizer Nein sagten zum EWR-Beitritt, verstarb er. Sie sagten einmal, Sie hätten nebst der Politik und dem Unternehmen keine Zeit für Ferien gehabt und deshalb Ihre Familie einfach auf Geschäftsreisen mitgenommen. Wie war das? Blocher: Interessant. Als China sich öffnete, reisten wir schon anfangs der 80er Jahre in die abgelegensten Orte des noch geschlossenen Chinas. Meine Frau und die vier Kinder (die jüngste  neun Jahre alt!). Die neue Regierung wollte damals vor allem die unterentwickelten Gebiete entwickeln. Also reisten wir dorthin. Martullo: Es gab kein fliessendes Wasser und keinen Strom. Die Autos mussten wir importieren. Blocher: Meine Frau und die Kinder hatten leider noch monatelang danach Magenbeschwerden. Aber es waren Erlebnisse, die geblieben sind. Nehmen Sie Ihre Kinder auch mit auf Geschäftsreisen, Frau Martullo? Martullo: Bis jetzt nicht, aber sie bestürmen mich immer. Vor allem China interessiert sie sehr. Ihre Mutter gab ihren Beruf als Lehrerin auf, um die Kinder aufzuziehen. Sie selbst sind beruflich voll engagiert, während vor allem Ihr Mann und eine Nanny zu den Kindern sehen. Was ist besser? Martullo: Da gibt es keine allgemeingültige Regel. Das muss jede Familie für sich entscheiden. Für mich war immer klar, dass ich weiterarbeiten möchte. Als Hausfrau und Mutter wäre ich nicht geeignet. Mir fällt die Decke schnell auf den Kopf. Das sagte ich meinem Mann auch als erstes, als wir uns kennenlernten. Ihr Vater hat Sie gleich zweimal während einer Schwangerschaft ins kalte Wasser geworfen: Beim ersten Kind mussten Sie Ems-Dottikon in einer Krisensituation übernehmen. Während Ihrer zweiten Schwangerschaft wurde Christoph Blocher in den Bundesrat gewählt, worauf Sie alleinige Chefin der ganzen Ems-Gruppe wurden. Wie gingen Sie damit um? Martullo: Man arrangiert sich eben. Mir war es wichtig, nach dem Ausscheiden meines Vaters Präsenz zu zeigen. Alle drei Schwangerschaften waren medizinisch kritisch. Beim dritten Kind stellten die Ärzte gar die Prognose, es werde nicht überleben. Zum Glück kam aber alles gut und wir haben drei fröhliche gesunde Kinder. Dafür sind wir dankbar, das ist nicht selbstverständlich. Blocher: Als wir eine etwaige Wahl in den Bundesrat und die Übernahme besprachen, machte sie mich drauf aufmerksam, dass sie in drei Monaten das zweite Kind erwarte. Ich sagte: Das macht doch dem Kindchen nichts. Martullo: Am Freitag hielt ich meine erste Medienkonferenz ab und am Montag darauf gebar ich unseren Sohn. Wenn es nötig ist, ist viel möglich. Herr Blocher, Sie schenkten Ihren Kindern die Ems-Aktien nur zu einem Drittel. Für den Rest mussten sie sich verschulden. Warum? Blocher: So mussten sie vom ersten Tag an darauf achten, dass das Unternehmen rentiert. Das Dümmste, was man machen kann, ist jemandem ein Unternehmen zu schenken. Da besteht die Gefahr, dass sich der Beschenkte zurücklehnt und dann nur noch vom statt für das Unternehmen lebt. Bei Ihrer Tochter hat es offenbar funktioniert. Sie hat den Gewinn und den Aktienkurs im Vergleich zu Ihrer Zeit massiv gesteigert. Was macht sie besser als Sie? Blocher: Magdalena macht es sicher sehr gut, wie die anderen Kinder übrigens auch. Sie machen vieles besser als ich. Sie sind ja auch besser ausgebildet und kennen sich mit der modernen Kommunikation aus. Martullo: Ich habe auch mehr Zeit als du. Du hattest immer noch die Politik. Wer würde die Ems übernehmen, wenn Ihnen etwas zustossen würde? Martullo: Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ich Ihnen das jetzt mitteile, oder? Dieser Fall ist bei uns aber selbstverständlich vorbereitet. Ihr Vater hat ja einmal gesagt, er wäre als Bundesrat zurückgetreten, um bei der Ems einzuspringen, wenn es nicht gut gelaufen wäre. Blocher: Das stimmt. Aus Verantwortung dem Unternehmen gegenüber. Peter Bodenmann ist ja auch aus der Walliser Regierung ausgetreten, als sein Hotel-Projekt in Schwierigkeiten geriet. Nur hat er dann einem primitiven Brief der CVP die Schuld gegeben. Ich glaube, ich wäre in einem solchen Fall zum Rücktrittsgrund gestanden. An einer Medienkonferenz der Ems haben Sie, Frau Martullo, die chinesische Regierung als «die kompetenteste Exekutive der Welt» bezeichnet. Muss man sich in China so einschmeicheln oder meinen Sie das im Ernst? Martullo: Ich sagte dies nicht für die Chinesen, sondern für die Schweizer. Meine Beurteilung bezieht sich nur auf die Wirtschaftspolitik. Diesbezüglich agiert die chinesische Regierung wirklich äusserst kompetent – vor allem wenn man sie zum Beispiel mit europäischen Regierungen vergleicht. Letztere wollen ja in erster Linie sich selber profilieren und handeln nicht aus Verantwortung für ihr Land. Ungeliebte Probleme gehen sie deshalb oft nicht an. Die chinesische Regierung hingegen denkt und handelt sehr fundiert, professionell und sehr langfristig ausgerichtet. Der Erfolg gibt ihr recht. Finden Sie nicht, in China gebe es etwas gar wenig Demokratie und Menschenrechte? Martullo: Man kann China diesbezüglich natürlich nicht mit der Schweiz vergleichen. Aber was nützt Europa deren Demokratie: Da werden den Leuten Leistungen versprochen, die nicht bezahlbar sind. Das Volk wird hinters Licht geführt. Der Chinese ist in wirtschaftlicher Hinsicht heute besser bedient, die Regierung orientiert sich nämlich an seinem langfristigen Wohlergehen. Und wo stehen Sie selbst politisch? Wählen Sie stets SVP? Martullo: Ja, je länger je exklusiver. Parteimitglied sind Sie aber nicht? Martullo: Nein. Blocher: Ich begreife das. Meine Kinder denken in den Grundsätzen gleich: Sie sind für eine freiheitliche und unabhängige Schweiz. Aber sie engagieren sich parteipolitisch nicht. Das wäre für sie auch schwierig, weil man sie nicht als eigenständige Personen wahrnehmen würde, sondern immer als Kinder von Christoph Blocher. Könnten Sie, Frau Martullo, sich vorstellen, irgendwann wie Ihr Vater in die Politik einzusteigen? Martullo: In gleichem Ausmass? Nein. Ihr Nein zum Einstieg in die Politik scheint aber nicht definitiv zu sein. Jedenfalls hängten Sie auch schon den Nachsatz an: «Ausser ich muss.» Wie darf man dies verstehen? Martullo: Wenn es für die Schweiz notwendig und sinnvoll ist. Ich müsste schon eine gewisse Zuversicht haben, etwas zum Vorteil der Schweiz bewegen zu können. Herr Blocher, hätte Ihre Tochter das Zeug zur Politikerin? Blocher: Sie hat sicher eine starke Meinung und eine gute Grundhaltung – und auch Durchsetzungsvermögen. Sie führt aber bereits ein grosses, internationales Unternehmen und hat eine noch junge Familie. Ich kann nachvollziehen, dass es sie zur Zeit nicht in die Politik zieht. Kommt dazu, dass die eidgenössischen Räte derart bürokratisch geworden sind, dass ich mich selbst manchmal frage, was ich dort noch bewirken kann. War es ein Fehler, nach 24 Jahren Nationalrat und 4 Jahren Bundesrat nochmals ins Parlament zurückzukehren? Blocher: Ich weiss es noch nicht. Aber ich merke, dass der Anteil an Berufspolitikern nochmals massiv zugenommen hat. Heute sind diese in der Mehrheit, was auch mit den zu hohen Entschädigungen zu tun hat. Nun geht es im Nationalrat steriler zu und her. Aber die Legislatur machen Sie noch fertig? Blocher: Ja, ja, selbstverständlich. Sie fürchten offenbar den sogenannten Blair-Effekt. Was verstehen Sie darunter? Blocher: Plötzlich hat man genug von Politikern, die lange etwas zu sagen hatten – vor allem auch in den eigenen Reihen. Tony Blair machte eigentlich nichts Schlechtes. Allein wegen des Irakeinsatzes musste er nicht gehen. Man hatte einfach genug von ihm, wollte einen Wechsel. Das könnte Ihnen auch passieren? Blocher: Natürlich. Aber vielleicht gehe ich vorher. Ich politisiere ja nicht für mich, sondern für die Schweiz. Damit sie gesund bleibt. Sie haben einen Auftrag? Blocher: Ja. Von wem denn? Blocher: Von den Wählern. Aber diese haben Sie ja nicht gezwungen zu kandidieren. Irgend etwas treibt Sie an. Was? Blocher: Natürlich habe ich eine eigene Verpflichtung für die Schweiz. Ich sehe: Ich bin noch einer der wenigen, die unabhängig politisieren können. Ich bin weder vom Staat, der Presse, noch von einem Amt abhängig. Wer ausser mir hätte sonst erfolgreich gegen den Blender Philipp Hildebrand vorgehen können? Niemand. Da sage ich mir: Wenn du schon diesen Vorteil hast, musst du ihn auch nutzen. Gott spielt da keine Rolle? Blocher: Sie und ich stehen beide unter der Gnade Gottes. Ich habe ein gesundes Gottvertrauen. Aber ich bin kein Frömmler. Ich versuche einfach, das Richtige zu tun. ZUM ORT Christoph Blocher und seine Tochter Magdalena Martullo-Blocher wählten für dieses Gespräch die Büros der EMS-Gruppenleitung in Herrliberg. Sie befinden sich direkt unterhalb der Villa von Christoph Blocher und sind heute Magdalena Martullos Arbeitsort. Vor seiner Wahl in den Bundesrat wirkte hier Christoph Blocher als Konzernchef der Ems-Chemie. Um keine Zeit mehr fürs Pendeln zu verlieren, hatte er sein Büro von Zürich nach Herrliberg gezügelt. Das war 2001. „Zwei Jahre später arbeitete ich dann in Bern“, scherzt Blocher. Seine Tochter übernahm mit der EMS-CHEMIE auch die repräsentativen Räumlichkeiten an der Zürcher Goldküste mit Blick bis in die Berner Alpen - und behielt sie auch nach Christoph Blochers Abwahl als Bundesrat. Er selber bezog bescheidenere Büros in Männedorf. (is.)

24.07.2012

Warum Christoph Blocher den Rockmusiker Chris von Rohr ins Bundeshaus holt

Artikel in der Basler Zeitung vom 24. Juli 2012 mit Martin Furrer

15.06.2012

Die parlamentarische Immunität als Farce

Pressekonferenz der SVP Schweiz, Christoph Blocher, 15.06.2012 I. Das Gesuch der Staatsanwaltschaft Am 27. März 2012 stellte die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich das "Gesuch um Entscheid über parlamentarische Immunität" mit folgenden Anträgen: 1.1. Es sei festzustellen, dass vorliegend keine Immunität gegeben ist. 1.2. Eventualiter sei die Ermächtigung zur Weiterführung der Strafuntersuchung gegen Herrn Nationalrat Dr. Christoph Blocher zu erteilen. 2. Diese Gesuchsanträge haben einen von der Staatsanwaltschaft sehr bewusst gewählten, klar formulierten Wortlaut. Die Staatsanwaltschaft verlangt von den beiden parlamentarischen Kommissionen des National- und Ständerats die Feststellung, dass bei mir für alle den 3. und 27. Dezember 2011 betreffenden Handlungen keine Immunität gegeben sei oder – falls Immunität bestehen sollte –, dass diese aufgehoben werde. Etwas anderes beantragt die Staatsanwaltschaft nicht. II. Hausdurchsuchung ohne erforderliche Bewilligung 3. Art. 18 Abs. 2 ParlG schreibt vor, dass die Strafverfolgungsorgane vorgängig die Ermächtigung der Ratspräsidien einholen müssen, wenn sie gegen ein Ratsmitglied Massnahmen zur Beweissicherung durchführen wollen. Darauf können sie nur dann verzichten, wenn ein Fall offensichtlich und unbestritten fehlender Immunität vorliegt. Ein solcher liegt hier nicht vor. Das beweisen die differierenden Beschlüsse der beiden Kommissionen. 4. Die Staatsanwaltschaft begründete die Rechtmässigkeit des Hausdurchsuchungsbefehls damit, dass ich mich am 3. und am 27. Dezember 2011 rechtswidrig verhalten hätte. Mein Verhalten vom 3. Dezember bzw. dasjenige vom 27. Dezember 2011 allein hätten der Staatsanwaltschaft offenbar nicht ausgereicht, um bei mir Hausdurchsuchungen durchzuführen. Deshalb braucht sie eine vollständige, beide relevanten Daten abdeckende Ermächtigung, um ihr Verhalten nachträglich zu legitimieren. 5. Die Staatsanwaltschaft braucht eine vollständige Gutheissung ihres Gesuchs gemäss den von ihr gestellten Anträgen. III. Parlamentskommissionen missachten das Gesetz 6. Für die Gutheissung des Gesuchs der Staatsanwaltschaft müssen beide parlamentarischen Kommissionen die gestellten Anträge übereinstimmend gutheissen, d.h. entweder übereinstimmend Nichteintreten beschliessen und damit i.S. des Gesuchsantrags 1 feststellen, dass keine Immunität besteht. Oder sie müssen übereinstimmend feststellen, dass Immunität besteht, diese aber vollumfänglich aufgehoben wird. Kommen keine solchen übereinstimmenden Beschlüsse zustande, ist das Gesuch abgelehnt. IV. IK-N hebt Immunität nicht auf 7. Die IK-N hat am 25. April 2012 beschlossen, auf das Gesuch nicht einzutreten, soweit es sich auf die Handlungen vor meiner Vereidigung am 5.Dezember 2011 bezieht. Soweit sich das Gesuch auf Handlungen bezieht, welche nach dem 5. Dezember erfolgten, trat die IK-N darauf ein, entschied aber, meine Immunität nicht aufzuheben. Damit wurde das Gesuch abgelehnt, denn keiner der gestellten Anträge wurde gutgeheissen. BO: Entscheid der IK-N vom 25.4.2012, Beilage 1 V. Die RK-S tritt nicht auf das Gesuch ein 8. Die RK-S entschied am 31. Mai 2012, sie trete auf das Gesuch nicht ein. BO: Entscheid RK-S vom 31.05.2012, Beilage 2 VI. Klare Gesetzesbestimmung und ein "Faktenblatt" 9. Art. 17a ParlG lautet wie folgt: Stimmen die Beschlüsse der beiden Kommissionen über das Eintreten auf das Gesuch oder über die Aufhebung der Immunität nicht überein, so findet eine Differenzbereinigung zwischen den Kommissionen statt. Die zweite Ablehnung durch eine Kommission ist endgültig. 10. Die Parlamentsdienste veröffentlichten im Internet ein Faktenblatt "Die Immunität der Mitglieder der obersten Bundesbehörden" (Stand 3. April 2012). Dieses Faktenblatt ist auch heute noch im Internet abrufbar. Dort ist auf Seite 2 Absatz 2 zu lesen: Die zwei Kommissionen beraten das Gesuch nacheinander. Handelt es sich um ein Gesuch auf Aufhebung der Immunität eines Ratsmitgliedes wird es von der Kommission zuerst beraten, dem das beschuldigte Ratsmitglied angehört (Art. 17a Abs. 1 ParlG). Bei abweichenden Beschlüssen der beiden Kommissionen ist die zweite Ablehnung (Nichteintreten oder Nichtaufhebung) durch eine Kommission endgültig (Art. 17a Abs. 2 ParlG; Art. 14 Abs. 3 VG). BO: Faktenblatt der Parlamentsdienste Stand 3. April 2012, Beilage 3 VII. Die IK-N hat am 7. Juni 2012 die Immunität zum zweiten Mal nicht aufgehoben 11. Sie entschied erneut, dass ich für die Zeit nach dem 5. Dezember 2012 der Immunität unterstehe und dass diese auf das Gesuch der Staatsanwaltschaft hin nicht aufgehoben werde. BO: Entscheid IK-N vom 07.06.2012, Beilage 4 VIII. Das Ermächtigungsgesuch der Staatsanwaltschaft ist abgewiesen 12. Die beantragte Feststellung, dass keine Immunität gegeben sei, wurde damit zum zweiten Mal genauso abgelehnt wie die beantragte Ermächtigung, mein Verhalten vom 3. und 27. Dezember 2011 strafrechtlich weiter zu verfolgen. Das Gesuch der Staatsanwaltschaft vom 27. März 2012 ist demzufolge definitiv abgewiesen und das Ermächtigungsverfahren abgeschlossen. Eine Gutheissung des Gesuchs widerspricht aus Verfahrensgründen Gesetz und Verfassung. Dies ist festzustellen, ohne auf den materiellen Teil des Entscheids einzugehen. IX. Kompetenzüberschreitung durch die Kommission 13. Das Parlament hat die IK-N und die RK-S gestützt auf eine Kompetenzdelegation nach Art. 153 Abs. 3 BV ermächtigt, die Gesuche um Aufhebung der parlamentarischen Immunität im gesetzlich vorgegebenen Verfahren zu entscheiden (BBl 2010, S. 7361). Nach Art. 153 Abs. 3 BV können den parlamentarischen Kommissionen nur Befugnisse übertragen werden, die nicht rechtsetzender Natur sind. Die IK-N und die Rechtskommission des Ständerats haben sich deshalb an das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zu halten und sie dürfen dieses nicht abändern. X. Entscheid ohne gesetzliche Grundlage 14. Das Gesetz regelt klar, wie bei der am 7. Juni 2012 vorliegenden Differenz zwischen den Entscheiden der IK-N und der RK-S vorzugehen war. Für etwas anderes als den Verfahrensabschluss festzustellen, gibt es keine gesetzliche Grundlage. Diese müsste erst geschaffen werden und dazu ist einzig und allein die Bundesversammlung zuständig. Den Kommissionen hingegen fehlt die Kompetenz, das Gesuch der Staatsanwaltschaft in Abänderung der gesetzlichen Verfahrensvorschriften gutzuheissen. Ihr Entscheid ist verfassungswidrig. XI. Wo bleibt der Rechtsweg? 15. Gegen den materiellen Entscheid der Kommissionen, d.h. Nichteintreten bzw. Ablehnung gibt es keine Beschwerdemöglichkeit. Inhaltlich gibt es keine Beanstandungen gegen die Entscheide der IK-N vom 25. April und 7. Juni 2012 und den Entscheid der Rechtskommission des Ständerats vom 31. Mai 2012, vorzubringen. Hingegen rüge ich entschieden, dass sich die ständerätliche Kommission am 7. Juni 2012 in Missachtung von Art. 17a Abs. 2 ParlG nochmals mit dem Gesuch der Zürcher Staatsanwaltschaft befasste und zudem behauptet, ihr Nichteintretensentscheid gehe dem zweimaligen Ablehnungsentscheid der IK-N vor. Das widerspricht dem gesetzlich vorgeschriebenen Differenzbereinigungsverfahren. XII. Ausschaltung des Parlaments 16. Das Parlament hat, wenn es Kompetenzen an Kommissionen delegiert, von Verfassungswegen auch zu prüfen, ob die Kommissionen sich im Rahmen ihrer Kompetenzen bewegen. Tun sie dies, wie hier, nicht, so hat das Parlament dagegen einzuschreiten. XIII. Gesetzesauslegung als Politjustiz? 17. Das Gesetz bestimmt unmissverständlich, dass die zweite Ablehnung durch eine Kommission endgültig ist. Im Faktenblatt der Parlamentsdienste wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeder Nichteintretensentscheid oder jede Nichtaufhebung eine Ablehnung sei. Wenn die RK-S und die IK-N etwas anderes geltend machen, so widerspricht dies dem Gesetz. Und die Immunitätsfrage verkommt zur Farce, zur Parteilichkeit und damit zur Politjustiz. Und wenn die Parlamentsdienste etwas anderes behaupten, so widersprechen sie sich selber. XIV. Welche Rechtsmittel? 18.Materiell sind die Entscheide der beiden Kommissionen nicht angefochten. Hingegen ist zu prüfen, ob die Verfahrensfrage allenfalls durch eine Beschwerde ins Parlament gebracht werden müsste. Bevor ein schriftlicher Entscheid vorliegt, kann diese Frage aber nicht entschieden werden. Inhaltsverzeichnis 1. Entscheid IK-N vom 25.04.2012 2. Entscheid RK-S vom 31.05.2012 3. Entscheid Faktenblatt der Parlamentsdienste 4. Entscheid IK-N vom 07.06.2012

14.06.2012

DOK: Der erzwungene Rücktritt

Link zur Sendung mit Hintergründen zum Rücktritt von Philipp Hildebrand, Hansjürg Zumstein, 14.06.2012 «DOK: Der erzwungene Rücktritt»