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Federal Councillorship

12.09.2007

Sind die Schweizer KMU spitze?

Referat von Bundesrat Christoph Blocher beim Kantonalen Gewerbeverband Solothurn, 12. September 2007, in Dornach 12.09.2007, Dornach Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Meine Damen und Herren Bevor wir uns der Hauptfrage zuwenden, wollen wir uns erst einmal klar darüber werden, wie wichtig die KMU für die Schweizer Volkswirtschaft insgesamt sind. 1. Bedeutung der KMU 99,7 Prozent aller Betriebe in der Schweiz sind kleine und mittlere Unternehmen. Rund zwei Drittel aller Beschäftigten arbeiten gesamtschweizerisch in KMU-Betrieben. In den ländlicheren Regionen werden es noch wesentlich mehr sein. Die KMU sind der wichtigste Berufsausbildner für junge Menschen. Die KMU bilden den heimischen Mittelstand und sind also auch jene Gruppe, die das Steuersubstrat wesentlich erbringen. Oder anders gesagt: Es sind gerade die Leistungsträger aus dem Mittelstand, die vom Staat besonders mit Steuern und Abgaben belastet werden. 2. Wie wird man erfolgreich? Ob ein Unternehmen Erfolg hat, liegt natürlich im Wesentlichen am Unternehmen. Sie kennen meinen Leitsatz: Es gibt keine schlechten Untergebenen, es gibt nur schlechte Chefs! Aber die Frage ist: * Gibt es Methoden, die zum Erfolg führen? * Was kann ich als Unternehmer tun, um an der Spitze zu sein? * Was kann die Politik dazu beitragen, dass sich die Wirtschaft, das Gewerbe, die Unternehmen, die KMU erfolgreich entwickeln können? Als ehemaliger Unternehmer kann ich nur meine Erfahrungen, die zum Erfolg führen können, vermitteln. Nachdem aber der Schriftsteller, Matthias Ackeret, ein Führungsbuch unter dem Titel: „Das Blocher-Prinzip“ veröffentlicht hat, kann ich auf dieses Buch verweisen (Sie können es getrost kaufen, ich verdiene nichts daran!) 3. Und die Politik? Nochmals! Die Politik ist nicht verantwortlich für den Erfolg privater Unternehmen. Den Erfolg müssen die Unternehmen schon selbst bringen. Aber die Politik kann verantwortlich sein für deren Misserfolg: * Weil die Politik den Erfolg verunmöglichten kann, z. Bsp. durch Bürokratie und unzählige Gesetze und Vorschriften. * Weil die Politik den Erfolg bestrafen lassen: Z. Bsp. durch übermässige Steuern und Abgaben. Jeder Politiker unterschreibt Ihnen folgende Sätze: * KMU sind das Rückgrad unserer Volkswirtschaft * Die KMU müssen gefördert werden. Auch fordern alle Politiker im Grundsatz weniger Bürokratie. Und trotzdem nimmt diese zu. Also forsten die gleichen Politiker, die den Papierkram sonst wortreich beklagen, den Bürokratiedschungel ungerührt auf. Mit entsprechenden Folgen: Jedes der über 300'000 Schweizer KMU ist heute durchschnittlich während 650 Stunden pro Jahr (1986: noch 370 Stunden) einzig und allein mit der Erledigung des staatlich verordneten Papierkriegs beschäftigt. Der staatlich bedingte Administrativaufwand (Umweltschutz, Statistiken, Sozialversicherungen, Lehrlinge, Militär, ausländische Arbeitskräfte, betriebsbezogene Auflagen, handelsrechtliche Auflagen, direkte Steuern, MWSt-Abrechnung usf.) verursacht Kosten in der Höhe von 7 Milliarden Franken jährlich. Auf einen KMU-Betrieb heruntergerechnet sind das gut 20'000 Franken im Jahr. Eine Abnahme dieses Aufwandes ist nicht abzusehen – im Gegenteil. Es besteht ein eklatanter Widerspruch zwischen den Absichten und den Ergebnissen in der Politik. 4. Gute Lösungen sind einfache Lösungen Ein ähnliches Bild zeigt sich auch, wenn es um die Forderung nach mehr Wirtschaftswachstum geht. Wachstum heisst mehr Wohlstand, heisst gesicherte Sozialwerke, heisst weniger Arbeitslosigkeit, heisst neue Ausbildungsplätze für junge Menschen. Auch in dieser Frage hören sie von Politikern aller Parteien nur Zustimmung. Aber wie sorgen wir für mehr Wachstum? Durch eine geschickte Steuerpolitik. Während die Linke auf staatliche Wirtschaftsprogramme setzt (dass mit diesem Prinzip der ganze Osten Europas bankrott ging, interessiert offenbar keinen mehr), setzen viele Bürgerliche auf die „Förderung“ und „Wirtschaftshilfen“, indem sie Geld verteilen an die Wirtschaft.. Damit schwächen sie die guten Unternehmen, indem die schlechten Geld bekommen. Müssen aber wiederum Geld beim Mittelstand – das heisst bei den guten Unternehmen – holen. Womit diese ein zweites Mal geschwächt werden. Es wäre so einfach: je weniger die KMU mit Steuern und anderen Auflagen behindert werden, desto mehr Mittel haben sie zur Verfügung, um zu investieren, um zu forschen, um zu entwickeln, was schliesslich zu mehr Arbeitsplätzen und Wohlstand führt. Das klingt alles so furchtbar einfach, finden Sie? Meine jahrzehntelange Arbeit in der Politik und der Wirtschaft haben mich eines gelehrt: Gute Lösungen sind immer einfache Lösungen. Sie wollen Beweise? Nehmen wir als Beispiel den Kanton Obwalden. Obwalden gehörte jahrelang zu jenen Kantonen mit extrem hohen Steuersätzen. Trotzdem reichte das Geld hinten und vorne nicht aus, worauf der Steuersatz jeweils stets von neuem wieder erhöht wurde. Mit dem gleichen Ergebnis und ohne Erfolg auf Besserung. Nun hat Obwalden vor zwei Jahren einen radikal anderen Weg begangen und die Steuern massiv gesenkt. Heute gehört der Kanton zu den Top-Fünf-Adressen in ganz Europa, was die Unternehmenssteuern betrifft! Zuerst hat der Kanton aber gespart: Obwalden hat die Regierung verkleinert, die Ämter reduziert, die Ausgaben eingefroren, die Schulden abgebaut. Einfach so? Aus Plausch? Aus Neugier? Nein. Weil es der richtige Weg ist, den schon andere Kantone beschritten haben (etwa Zug, Nidwalden, Appenzell). Vielleicht auch, weil ihnen eine Partei im Nacken sass, die diesen Richtungswechsel konsequent einforderte. Eine Partei, die mit Erfolg eine Verkleinerung der Regierung per Volksinitiative durchsetzte. (Meine Bescheidenheit und mein Amt als Bundesrat verbieten mir jetzt, den Namen dieser Partei zu nennen, sonst würde man mir Wahlkampf vorwerfen.) 5. Entlastung, Entlastung, Entlastung Wer also Wirtschaftswachstum will, muss die Unternehmen entlasten. Und zwar radikal. Wer Wirtschaftswachstum will, darf Arbeit nicht mit Sondersteuern belegen. D.h. beispielsweise keine IV-Sanierung mit Lohnprozenten. Die Arbeit verteuern, heisst aber nur, dass die Unternehmer gezwungen werden, irgendwo wieder Kosten zu senken, was leider oft auch durch Entlassungen geschieht. Wer also glaubt, die Invaliden-versicherung sanieren zu können, indem er die Arbeit verteuert, verstärkt nur das Problem. In diesem Frühjahr hat das Parlament einer Unternehmenssteuerreform zugestimmt. Sie hat zum Ziel, die wirtschaftliche Doppelbelastung von Unternehmergewinnen zu beseitigen. Endlich wird eingesehen, dass ein Unternehmen den ausgeschütteten Gewinn nicht zweimal versteuern muss. Diese Doppelbesteuerung trifft vor allem die vielen kleineren Firmen, wo Unternehmer und Besitzer in einer Person agieren. Es darf doch nicht sein, dass jeder Erfolg doppelt besteuert, also doppelt bestraft wird. Dass nun ausgerechnet jene, die sich sonst gerne als Anwälte der „Steuergerechtigkeit“ ausgeben, dieses offensichtlich ungerechte Konstrukt beibehalten wollen, spricht Bände. (Dieses Mal gebietet mir nicht nur mein Bundesratsmandat, sondern auch die Höflichkeit, den Namen der verantwortlichen Partei zu verschweigen.) Sicher: Besser wäre es gewesen, alle Aktionäre, nicht nur die grossen, zu entlasten – wie dies der Bundesrat vorgeschlagen hatte. 6. Die beste Förderung ist die Nicht-Behinderung Was hat die Politik zu tun? Die beste Förderung der Wirtschaft besteht immer noch darin, sie nicht unnötig zu behindern in Form von Vorschriften, Regulierungen, Eingriffen, Steuern und Abgaben. Die beste Wirtschaftsordnung ist eine Freiheitliche! Die freie Marktwirtschaft erscheint nur dem denkfaulen Beobachter brutal. Denn die Geschichte beweist das Gegenteil: Es ist einzig die Marktwirtschaft, die so viel Wohlstand unter so viel Menschen gebracht hat, und es ist einzig die Marktwirtschaft, in der sich der Tüchtige dank seiner Tüchtigkeit durchsetzen kann – ungeachtet seiner Hautfarbe, Religion oder Herkunft. Die Neigung der Politik, und namentlich der Politiker, in die Marktwirtschaft einzugreifen, war und ist gross. Immer wieder und überall versucht man diesen Markt zu „gestalten“, zu „formen“, zu „bemuttern“. Diese Eingriffe werden meistens für besonders „sozial“ oder „gerecht“ erklärt – aber wir haben es in Wahrheit nur mit besonders sozialem Geschwätz zu tun. Darum lautet die letzte und wichtigste Schlussfolgerung: Die beste Förderung der Wirtschaft ist ihre Nichtbehinderung durch den Staat. 7. Voraussetzung für den Erfolg: Handlungsfreiheit Was können wir zum Schluss festhalten? Die Schweizer Wirtschaft ist erfolgreich, so lange die Politik ihr diesen Erfolg ermöglicht. Optimale Rahmenbedingungen für einen Kleinstaat wie die Schweiz können wir aber nur als selbstständiger Staat schaffen. Ich sage Ihnen mit Überzeugung: Ja, die Schweiz hat Zukunft. Ja, die Schweiz wird ihren Weg finden. Unter einer Voraussetzung: Wenn ein Land seine Geschicke bestimmen will, muss es frei handeln können. Die Handlungsfreiheit, die Selbstbestimmung, die Unabhängigkeit ist das höchste Gebot! Genau darum haben auch die KMU eine Zukunft. Die internationalen Grossgebilde wie die EU mit ihren Nivellierungen sind KMU – feindlich! Wenn wir nicht selber bestimmen können, sondern fremd bestimmt werden, müssen wir uns gar nicht den Kopf zerbrechen, ob wir auf dem richtigen Weg sind. Denn andere werden diesen Weg bestimmen – doch die haben verständlicherweise andere Ziele, als die schweizerischen KMU zu erhalten!!

06.09.2007

Was tun gegen wir gegen Jugendgewalt und Ausländerkriminalität?

Brig. Referat von Bundesrat Christoph Blocher an der SVP-Informationsveranstaltung, 6. September 2007, in Brig/VS. 06.09.2007, Brig Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Meine Damen und Herren 1. Alles nur Hirngespinste? Sind Jugendgewalt und Ausländerkriminalität nur Hirngespinste? Sind die laufenden Debatten allein ein aufgebauschtes Produkt der Medien und Parteien? Hat die Gewalt unter Jugendlichen etwa gar nicht zugenommen, sondern bloss die „Sensibilisierung“, man sei halt heute mehr auf dieses Problem fokussiert und deshalb eher bereit, Anzeige zu erstatten? Werden die Jugendlichen, wie andere wortreich bedauern, in die kriminelle Ecke gedrückt? Dazu vorneweg ein paar Bemerkungen. Die Kriminalität von Ausländern (und ich spreche hier von schweren Vergehen, Gewalt- und Drogendelikten) ist statistisch so augenfällig, dass es selbst notorischen Verharmlosern schwer fällt, das Ausmass zu leugnen. Zur Jugendgewalt: Ist die Zunahme von Jugendgewalttaten nur gefühlt und nicht belegt? Wir müssen diese Vermutung mit einem klaren Nein beantworten. Seit Ende der 80er Jahren haben sich die Gewalttaten (je nach Bereich) verdoppelt oder verdreifacht. Als Opfer sind viel häufiger Jugendliche betroffen. (Prof. Martin Killias, Tages-Anzeiger vom 7.8.2007). Auf der Täterseite ergibt sich ein ähnliches Bild: Die Zahl jugendlicher Straftäter ist markant gestiegen – und zwar trotz rückläufiger Anzeigenrate! 2. Statistiken Wir kommen zu folgenden Ergebnissen: Die Jugendgewalt und vor allem das Ausmass der Gewalt hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Jugendliche Ausländer, namentlich aus dem Balkan, gehören überdurchschnittlich oft zu den Tätern. Vier Pressemitteilungen aus den vier grössten Deutschschweizer Städten verdeutlichen das Problem: Bern, 30.1.2007 Die jüngste Kriminalstatistik zeigt: Jugendliche schlagen immer häufiger zu. «Es ist zu einer beliebten Freizeitbeschäftigung geworden, dass Jugendliche aus Fun und Langeweile zuschlagen und Leute ausnehmen», so Kripo-Chef Florian Walser. «Täter sind immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene, sehr oft mit Migrationshintergrund.» Winterthur, 1.2.2007 «Die Delinquenz von jugendlichen Ausländern in Winterthur hat sich erhöht.» (Polizeisprecher Peter Gull) Basel, 8.2.2007 Der Ausländeranteil bei den erwachsenen Tätern betrug im letzten Jahr rund 55 (2005: 57) Prozent. Bei den Jungen habe man zudem «keine Ausländer-Kriminalität, sondern eine Balkan-Kriminalität». Zürich, 8.2.2007 «Sorgenkind Nummer eins ist und bleibt die Jugendkriminalität», so der Zürcher Kripo-Chef Bernhard Herren. Namentlich Jugendliche aus den Balkanländern träten überproportional in Erscheinung. Bei den Delikten gegen Leib und Leben machen sie 52,6 Prozent von allen ausländischen tatverdächtigen Jugendlichen aus. Politiker, Beamte, Experten werfen oft mit Prozentzahlen und Statistiken um sich. Aber hinter all diesen Zahlen stecken Menschen und Schicksale. Es kennt jeder in seinem persönlichen Umfeld Opfer von Gewalt und Übergriffen. Für die Opfer und ihr Umfeld sind Statistiken verbunden mit viel Leid und teilweise furchtbaren Erlebnissen, die ein ganzes Leben zerstören können. Denken wir an die Vergewaltigungsfälle der letzten Monate. 3. Schicksale In der Stadt Zürich vergewaltigt eine Bande von Jugendlichen ein dreizehnjähriges Mädchen. Alle zwölf Verdächtige haben polizeiliche Vorakten, unter anderem wegen Raubdelikten. Die Medien und Behörden versuchen die Herkunft der Täter zu vertuschen. Erst Tage später schreibt der Tages-Anzeiger: „Unter den zwölf Verhafteten sind sechs Schweizer. Es soll sich um eingebürgerte Jugendliche aus dem Balkan und der Türkei handeln; die restlichen stammen ebenfalls aus dem Balkan sowie je einer aus Italien und der Dominikanischen Republik.“ (Tages-Anzeiger, 18.11.2006) Im November 2006 wird eine Massenvergewaltigung in Steffisburg (BE) bekannt. Die Beschuldigten: Zwei albanische Brüder (15 und 16 Jahre alt), ein Pakistani (15), ein Schweizer tamilischer Herkunft (16), ein Brasilianer (18) und zwei weitere 18jährige Ausländer. (Blick, 15.11.2006) Was haben diese Meldungen gemeinsam? * Das Ausmass der Jugendgewalt und die Brutalität haben erschreckend         zugenommen. * Viele der jugendlichen Täter sind Ausländer, namentlich aus dem Balkan. * Nach wie vor versuchen gewisse Medien und politische Kreise das Thema Gewalt von jungen Ausländern zu leugnen, zu vertuschen oder zu verharmlosen. 4. Verbrechen und Strafe Ich halte das Verleugnen der Ausländerkriminalität für eine gefährlich-feige Haltung. Wer ein Problem lösen will, muss das Problem beim Namen nennen können. Als zuständiger Justizminister halte ich es für wichtiger, die Bürger vor Kriminellen zu schützen – als Kriminelle mit allen möglichen und unmöglichen Therapieformen zu beglücken. Als zuständiger Justizminister, der auch für die Migration (Zuwanderung) verantwortlich ist, bin ich der Meinung, dass eine Ausschaffung von kriminellen Ausländern nicht nur möglich sein muss, sondern auch verpflichtend sein sollte. Wer Straftaten begeht, muss die Konsequenzen spüren. Und zwar unmittelbar auf die Tat. Wenn Monate oder sogar Jahre vergehen, bis jemand für seine Straftaten büssen muss, verfehlt die Strafe ihre beabsichtigte Wirkung. Wir haben festgestellt, dass sich viele jugendliche Opfer von Gewalt, Bedrohung und Nötigung aus Angst nicht melden. Sie getrauen sich weder mit den Eltern, der Schule noch mit der Polizei zu sprechen. Das ist eine verheerende Entwicklung. Wenn wir solche Entwicklungen zulassen, dann ernten wir die Saat. Es braucht eine verbesserte Zusammenarbeit der Jugendämter, der Einbürgerungsbehörden, der Polizei, des Strafvollzugs, der Schule, der Fürsorge. Es kann nicht sein, dass die eine Stelle ein Einbürgerungsverfahren behandelt und eine andere Stelle die gleiche Person wegen einer Gesetzesübertretung vorlädt – aber beide Stellen wissen nichts voneinander. Eine gegenseitige Information und ein Austausch von Daten ist unerlässlich! 5. Was ist zu tun? Wo haben wir also anzusetzen? Ein Missstand ist, dass die Strafverfolgung nicht immer effizient funktioniert. Es scheint nicht in erster Linie ein Problem der Gesetze zu sein, sondern des Vollzugs. Die Verfahren dauern zu lange, die angeordneten Sanktionen greifen oft zu kurz und verfehlen deshalb ihre Wirkung, die Koordination staatlicher Tätigkeiten ist mangelhaft. Die Folgen sind gravierend: Polizisten und andere Vollzugsleute sind frustriert, weil sie sehen, dass nichts passiert. Das lähmt die Arbeit. Resignation ist weit verbreitet. Auch bei Lehrern. Die ersten Ergebnisse bringen uns zu folgenden Schlüssen: 1. Die Eltern sind durch geeignete Massnahmen zu unterstützen und in die Verantwortung zu nehmen. Zu prüfen ist aber auch eine verstärkte Verpflichtung der Eltern zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung in der Erziehung. Denkbar wäre z.B. eine Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung der Eltern bei Vernachlässigung elementarer Erziehungspflichten. 2. Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden muss verbessert werden: Das gilt zunächst einmal für Migrations-, Einbürgerungs- und Polizeibehörden. Es darf nicht sein, dass diese Amtsstellen unabhängig voneinander vorgehen und die eine Behörde nicht weiss, was die andere tut. Hier ist vermehrte Koordination unabdingbar. Zentral erscheint aber die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Polizei: Hier ist zu prüfen, ob für die Lehrkräfte bei Delikten einer bestimmten Schwere eine Anzeigepflicht geschaffen werden soll. Wenn auf Pausenplätzen gravierende Straftaten begangen werden, muss die Polizei darüber informiert werden. Diese Massnahmen haben aber nur dann Erfolg, wenn die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer pädagogischen und erzieherischen Funktion gezielt geschult und unterstützt werden sowie im Zusammenspiel mit präventiven und intervenierenden und repressiven Massnahmen im Rahmen der Schulsozialarbeit umgesetzt werden. 3. Die Präventionsarbeit muss intensiviert werden, vorab an der Schule. Gewalt ist nicht nur als Thema in den Unterricht einzubauen, denkbar scheint insbesondere auch der Beizug erfahrener Polizeibeamter nach dem Vorbild des sog. Verkehrsunterrichts. Viele Präventionsmassnahmen erfordern ferner die aktive Beteiligung der Familien. Aus diesem Grund müssen Bemühungen vermehrt darauf ausgerichtet werden, auch fremdsprachige und wenig gebildete Familien ausländischer Herkunft für Präventionsmassnahmen zu erreichen. 4. Die Integration ausländischer Jugendlicher muss stärker forciert werden. Namentlich Sprachkenntnisse müssen so früh als möglich vermittelt werden. Wo die Integration aber konsequent verweigert wird, müssen effiziente ausländerrechtliche Massnahmen zur Verfügung stehen. Das muss bis zur Ausweisung führen können. 5. Die Strafverfahren sollen nach Möglichkeit verkürzt werden: Jugendliche müssen für begangenes Unrecht so rasch als möglich sanktioniert werden. Erfahrungen in der Jugendarbeit belegen, dass grosse zeitliche Distanzen zwischen Straftat und Sanktionsmassnahmen zusätzlich zu problematischem Verhalten führen. Dabei geht es nicht darum, um jeden Preis eine hohe Strafe zu fordern. Es müssen "massgeschneiderte", dem Täter angepasste Sanktionen verhängt werden. 6. Das neue Jugendstrafgesetz ist jetzt seit dem 1.1.2007 in Kraft. Es sieht eine breite Palette von Sanktionsmöglichkeiten vor, es können nun auch härtere Strafen verhängt werden (Freiheitsentzug bis zu vier Jahren: Art. 25 JStG; statt wie bisher Einschliessung bis zu einem Jahr: Art. 95 StGB alte Fassung). Die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich sind genau zu beobachten. Sollte sich das neue Gesetz als unzureichend erweisen, sind möglichst rasch entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Wir wollen, dass Kriminelle und Integrationsverweigerer die Konsequenzen ihres Handelns spüren. Wir wollen, dass auch jugendliche Problemausländer hart angefasst werden, zum Schutz all jener Immigranten in unserem Land, die sich bemühen, die arbeiten, die die Leistung erbringen, sich an die Gesetze halten und sich mit der Schweiz identifizieren. Wir wollen, dass die Jugendkriminalität als gesellschaftliche Fehlentwicklung angegangen wird. Da sind wir alle gefordert: Schweizer und Ausländer. Eltern und Schulen. Behörden und Private.

06.09.2007

Die Stärken fördern

Referat von Bundesrat Christoph Blocher am Wirtschaftsforum der wufa, 6. September 2007 in Wil/SG 06.09.2007, Wil Wil. Bundesrat Christoph Blocher rief anlässlich des Wirtschaftsforums wufa auf, den Erfolg als Ziel zu sehen. Erfolgreiche Unternehmer sollen sich auf ihre Stärken und auf Weniges konzentrieren. Dies brauche die Stärke zur selbstkritischen Analyse, den Mut Dinge wegzulassen, sowie die Demut gegenüber der Sache. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Meine Damen und Herren 1. Was ist ein Unternehmer? Ein klassischer Unternehmer ist ein Mensch, dem eine Firma gehört und der diese auch selbst führt. Er ist Manager und Eigentümer in einem. Sein Dasein – man könnte etwas pathetisch auch von Schicksal reden – ist eng mit der Firma verbunden, weil sein Kapital in der Firma steckt und er diese auch führt. Das unterscheidet ihn vom Manager, der als Angestellter die Firma (nur) führt. Bei den börsenkotierten Unternehmen ist es allerdings anders. Dort gibt es den klassischen Unternehmer – der Eigentümer und Manager zugleich ist – selten. Führung und Eigentum fallen nicht zusammen. Der Eigentümer besteht darüber hinaus aus einer Vielzahl von Aktionären. Ohne die Leistungen von Managern in irgendeiner Form zu schmälern oder zu bewerten: Ein Unternehmer, der sein Kapital in der Firma hat, spürt eine ganz andere Verantwortung als ein Angestellter. Wenn ich aber heute zum Thema „Die Stärken fördern“ spreche, gelten die Gedanken für jeden, der eine führende Stellung in einem Unternehmen wahrnimmt. Ob Manager, Unternehmer, leitender Angestellter: Es gilt für alle Führungspersönlichkeiten. 2. Das Ziel ist das Ziel (oder der Erfolg) Es gibt den verführerischen Satz: „Der Weg ist das Ziel“. Nicht das tatsächliche Erreichen eines Ziels, also nicht der Erfolg, zählt, sondern der Weg. Das tönt angenehm und bequem, das erinnert uns an einen sonntäglichen Spaziergang. Der „Weg ist das Ziel“ meint, es ist nicht so wichtig, wohin wir gehen; vielleicht weiss man nicht einmal, ob der Weg überhaupt an ein Ziel führt. Hauptsache, man ist unterwegs und hat es gut miteinander, man geht miteinander. Für einen Unternehmer ist dies ein unbrauchbarer Satz. Leider wird er in der Politik häufig befolgt. Für den Unternehmer gilt: Das Ziel ist das Ziel. Das heisst: Auf die Zielerreichung, den Erfolg, die Auftragserfüllung allein kommt es an. 3. Wann habe ich Erfolg? * Die Konzentration auf die eigene Stärke ist – das sage ich aus Erfahrung – etwas vom Wichtigsten, um Erfolg zu haben. Dies ist einfach einzusehen: Muss ich hundert gleichwertige Dinge tun, kann ich jeder Sache nur einen Hundertstel meiner Energie widmen. Mache ich nur eine Sache, so kann ich meine ganze Energie dieser einen Sache widmen, also fliesst in diese Sache hundertmal mehr Energie. Da ist das Geheimnis der Konzentration. Sie ist für den Erfolg entscheidend. Bei voller Konzentration auf eine Sache wird das Risiko, dass sie scheitert, kleiner. Wer sich mit hundert verschiedenen Dingen abgibt, wird sich beruhigen, er habe ja noch 99 andere, falls eine Sache schief gehe. In der Regel funktionieren aber alle 100 schlecht. Die Erfahrung zeigt, dass diejenigen Unternehmen, die sich voll auf ihr Gebiet konzentriert haben, erfolgreicher waren. „Gemischtwarenläden“, die meinen, Maschinenfabriken, Banken, Hotels, Versicherungen und vieles mehr führen zu können, waren nicht erfolgreich. Es gab zwar Jahre – wirtschaftlich gute Jahre – da predigte man Diversifikation und meinte Risikoverteilung. Am Anfang – weil die Konjunktur beflügelte – funktionierte dies. Sobald die Wirtschaft lahmte – und erst dann zeigt sich die Tauglichkeit einer Strategie – brach dieses System regelmässig zusammen. Diversifikationen überfordern die Führung, vor allem die Spitze des Unternehmens. Man muss sich gleichzeitig verschiedenen Gebieten widmen. Aber der Mensch ist beschränkt. Bei zu vielen Gebieten leidet sowohl die notwendige Tiefe in der Bearbeitung als auch der Überblick. Wenn es überall brennt, dann kann man nirgends mehr löschen. * Der Unternehmer muss sich stets behaupten. Er ist von der Konkurrenz stets bedroht! Dadurch hat er stets Angst, es könnte scheitern. Aber hier etwas Tröstliches: Man muss nicht gut sein, sondern nur besser als die Konkurrenz! Sie werden einwenden: Wer sich auf eine Sache konzentriert, kann sich ja auch auf die falsche Sache konzentrieren und damit seinen Untergang erst recht einläuten. Natürlich kann ich mich auch auf das Falsche konzentrieren. Sich auf eine Sache festzulegen, ist noch keine Garantie auf Erfolg. Doch wer sich voll und ganz einer Sache widmet, läuft weniger Gefahr, dass er sich auf das Falsche konzentriert. Er merkt früher, ob es die richtige oder die falsche Sache ist. Natürlich: Man muss sich stets auf die Stärke – auf das, wo ich besser und anders bin, als der Konkurrent - konzentrieren. Nur, wie findet man das „Richtige“? Diese Frage ist zu vertiefen. Wo habe ich eine Stärke? Das heisst: Wo bin ich anders und besser als die Konkurrenten und ist diese Stärke auf dem Markt gefragt? Darum gehört die Konkurrenzanalyse zu den Grundvoraussetzungen für jeden, der selber erfolgreich sein will. Unternehmerisches Schaffen ist stets begleitet durch die bange Frage. Wo bin ich weniger schlecht als die Konkurrenz? Werfe ich dann all meine Kraft und die all meiner Mitarbeiter, alles Geld und alles, was ich habe auf meine Stärke, bin ich erfolgreich. Mit aller Kraft die Stärke meiner Position zu pflegen ist erfolgreicher als Schwächen auszumerzen. Dieser Weg erfordert freilich gründliche Analysen und viel Selbstkritik. Sie müssen bereit sein, sich und alles immer wieder zu hinterfragen. Sie müssen kontroverse Meinungen zulassen, Sie müssen sie sogar einfordern. Doch je mehr Sie sich in eine Frage vertiefen, desto besser erkennen Sie ihre Stärken. Die Erfolgschance zu erkennen, ist für jeden Unternehmer überlebensnotwendig. Aber wie gesagt: Ich muss nicht, absolut gesehen, stark sein. Es genügt, wenn ich besser bin als der Konkurrent. Weniger schwach! * Was heisst aber, „sich konzentrieren“? Die Kunst des sich Konzentrierens heisst: Weglassen! Weglassen können! Weglassen müssen! Abschneiden! Vernachlässigen! Das Falsche nicht tun! Nicht die Konzentration ist die Hauptschwierigkeit, sondern das Weglassen von Geschäftstätigkeiten. Konzentration heisst Abschied nehmen von Dingen, die auch gut, einem auch lieb sind, aber eben doch zu wenig wichtig. Man glaubt immer, man könne dies auch noch tun. Man überschätzt und überfordert sich in der Regel. Persönlich hilft stets die Konzentration auf Weniges. Was kann ich wegschneiden. Ordnung „im Fadezeinli“ machen. Vor allem aber muss man darauf dringen, dass sich der Verantwortliche auf den Auftrag konzentrieren kann. Zersplitterung ist ein häufiger Grund für das Scheitern. 4. Unternehmer sein heisst demütig sein Ein guter Chef zeichnet sich vor allem durch Demut aus. Demut gegenüber der Sache, gegenüber dem Auftrag - nicht so sehr gegenüber Personen und schon gar nicht gegenüber Personen, die nicht bei der Sache sind. Ebenso ist die Einsicht in die Beschränktheit des eigenen Handelns erforderlich. Unter diesen Voraussetzungen wird man fähig, ein Problem zu erkennen und zu analysieren. Man gewinnt die Kraft zu entscheiden und den Mut, seine Untergebenen auf ein gemeinsames Ziel einzuschwören und mit diesen das Ziel zu erreichen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie die Kraft und den Mut und eben auch die Demut aufbringen, ihren Auftrag zu finden, ihre Stärken zu erkennen und ihre Ziele zu erreichen.

05.09.2007

Sind Jugendgewalt und Ausländerkriminalität nur Hirngespinste?

Referat von Bundesrat Christoph Blocher an der SVP-Informationsveranstaltung, 5.September 2007, in Zollbrück BE 05.09.2007, Zollbrück Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Meine Damen und Herren 1. Alles nur Hirngespinste? Sind Jugendgewalt und Ausländerkriminalität nur Hirngespinste? Sind die laufenden Debatten allein ein aufgebauschtes Produkt der Medien und Parteien? Hat die Gewalt unter Jugendlichen etwa gar nicht zugenommen, sondern bloss die „Sensibilisierung“, man sei halt heute mehr auf dieses Problem fokussiert und deshalb eher bereit, Anzeige zu erstatten? Werden die Jugendlichen, wie andere wortreich bedauern, in die kriminelle Ecke gedrückt? Dazu vorneweg ein paar Bemerkungen. Die Kriminalität von Ausländern (und ich spreche hier von schweren Vergehen, Gewalt- und Drogendelikten) ist statistisch so augenfällig, dass es selbst notorischen Verharmlosern schwer fällt, das Ausmass zu leugnen. Zur Jugendgewalt: Ist die Zunahme von Jugendgewalttaten nur gefühlt und nicht belegt? Wir müssen diese Vermutung mit einem klaren Nein beantworten. Seit Ende der 80er Jahren haben sich die Gewalttaten (je nach Bereich) verdoppelt oder verdreifacht. Als Opfer sind viel häufiger Jugendliche betroffen. (Prof. Martin Killias, Tages-Anzeiger vom 7.8.2007). Auf der Täterseite ergibt sich ein ähnliches Bild: Die Zahl jugendlicher Straftäter ist markant gestiegen – und zwar trotz rückläufiger Anzeigenrate! 2. Statistiken Wir kommen zu folgenden Ergebnissen: Die Jugendgewalt und vor allem das Ausmass der Gewalt hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Jugendliche Ausländer, namentlich aus dem Balkan, gehören überdurchschnittlich oft zu den Tätern. Vier Pressemitteilungen aus den vier grössten Deutschschweizer Städten verdeutlichen das Problem: Bern, 30.1.2007 Die jüngste Kriminalstatistik zeigt: Jugendliche schlagen immer häufiger zu. «Es ist zu einer beliebten Freizeitbeschäftigung geworden, dass Jugendliche aus Fun und Langeweile zuschlagen und Leute ausnehmen», so Kripo-Chef Florian Walser. «Täter sind immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene, sehr oft mit Migrationshintergrund.» Winterthur, 1.2.2007 «Die Delinquenz von jugendlichen Ausländern in Winterthur hat sich erhöht.» (Polizeisprecher Peter Gull) Basel, 8.2.2007 Der Ausländeranteil bei den erwachsenen Tätern betrug im letzten Jahr rund 55 (2005: 57) Prozent. Bei den Jungen habe man zudem «keine Ausländer-Kriminalität, sondern eine Balkan-Kriminalität». Zürich, 8.2.2007 «Sorgenkind Nummer eins ist und bleibt die Jugendkriminalität», so der Zürcher Kripo-Chef Bernhard Herren. Namentlich Jugendliche aus den Balkanländern träten überproportional in Erscheinung. Bei den Delikten gegen Leib und Leben machen sie 52,6 Prozent von allen ausländischen tatverdächtigen Jugendlichen aus. Politiker, Beamte, Experten werfen oft mit Prozentzahlen und Statistiken um sich. Aber hinter all diesen Zahlen stecken Menschen und Schicksale. Es kennt jeder in seinem persönlichen Umfeld Opfer von Gewalt und Übergriffen. Für die Opfer und ihr Umfeld sind Statistiken verbunden mit viel Leid und teilweise furchtbaren Erlebnissen, die ein ganzes Leben zerstören können. Denken wir an die Vergewaltigungsfälle der letzten Monate. 3. Schicksale In der Stadt Zürich vergewaltigt eine Bande von Jugendlichen ein dreizehnjähriges Mädchen. Alle zwölf Verdächtige haben polizeiliche Vorakten, unter anderem wegen Raubdelikten. Die Medien und Behörden versuchen die Herkunft der Täter zu vertuschen. Erst Tage später schreibt der Tages-Anzeiger: „Unter den zwölf Verhafteten sind sechs Schweizer. Es soll sich um eingebürgerte Jugendliche aus dem Balkan und der Türkei handeln; die restlichen stammen ebenfalls aus dem Balkan sowie je einer aus Italien und der Dominikanischen Republik.“ (Tages-Anzeiger, 18.11.2006) Im November 2006 wird eine Massenvergewaltigung in Steffisburg (BE) bekannt. Die Beschuldigten: Zwei albanische Brüder (15 und 16 Jahre alt), ein Pakistani (15), ein Schweizer tamilischer Herkunft (16), ein Brasilianer (18) und zwei weitere 18jährige Ausländer. (Blick, 15.11.2006) Was haben diese Meldungen gemeinsam? * Das Ausmass der Jugendgewalt und die Brutalität haben erschreckend         zugenommen. * Viele der jugendlichen Täter sind Ausländer, namentlich aus dem Balkan. * Nach wie vor versuchen gewisse Medien und politische Kreise das Thema Gewalt von jungen Ausländern zu leugnen, zu vertuschen oder zu verharmlosen. 4. Verbrechen und Strafe Ich halte das Verleugnen der Ausländerkriminalität für eine gefährlich-feige Haltung. Wer ein Problem lösen will, muss das Problem beim Namen nennen können. Als zuständiger Justizminister halte ich es für wichtiger, die Bürger vor Kriminellen zu schützen – als Kriminelle mit allen möglichen und unmöglichen Therapieformen zu beglücken. Als zuständiger Justizminister, der auch für die Migration (Zuwanderung) verantwortlich ist, bin ich der Meinung, dass eine Ausschaffung von kriminellen Ausländern nicht nur möglich sein muss, sondern auch verpflichtend sein sollte. Wer Straftaten begeht, muss die Konsequenzen spüren. Und zwar unmittelbar auf die Tat. Wenn Monate oder sogar Jahre vergehen, bis jemand für seine Straftaten büssen muss, verfehlt die Strafe ihre beabsichtigte Wirkung. Wir haben festgestellt, dass sich viele jugendliche Opfer von Gewalt, Bedrohung und Nötigung aus Angst nicht melden. Sie getrauen sich weder mit den Eltern, der Schule noch mit der Polizei zu sprechen. Das ist eine verheerende Entwicklung. Wenn wir solche Entwicklungen zulassen, dann ernten wir die Saat. Es braucht eine verbesserte Zusammenarbeit der Jugendämter, der Einbürgerungsbehörden, der Polizei, des Strafvollzugs, der Schule, der Fürsorge. Es kann nicht sein, dass die eine Stelle ein Einbürgerungsverfahren behandelt und eine andere Stelle die gleiche Person wegen einer Gesetzesübertretung vorlädt – aber beide Stellen wissen nichts voneinander. Eine gegenseitige Information und ein Austausch von Daten ist unerlässlich! 5. Was ist zu tun? Wo haben wir also anzusetzen? Ein Missstand ist, dass die Strafverfolgung nicht immer effizient funktioniert. Es scheint nicht in erster Linie ein Problem der Gesetze zu sein, sondern des Vollzugs. Die Verfahren dauern zu lange, die angeordneten Sanktionen greifen oft zu kurz und verfehlen deshalb ihre Wirkung, die Koordination staatlicher Tätigkeiten ist mangelhaft. Die Folgen sind gravierend: Polizisten und andere Vollzugsleute sind frustriert, weil sie sehen, dass nichts passiert. Das lähmt die Arbeit. Resignation ist weit verbreitet. Auch bei Lehrern. Die ersten Ergebnisse bringen uns zu folgenden Schlüssen: 1. Die Eltern sind durch geeignete Massnahmen zu unterstützen und in die Verantwortung zu nehmen. Zu prüfen ist aber auch eine verstärkte Verpflichtung der Eltern zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung in der Erziehung. Denkbar wäre z.B. eine Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung der Eltern bei Vernachlässigung elementarer Erziehungspflichten. 2. Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden muss verbessert werden: Das gilt zunächst einmal für Migrations-, Einbürgerungs- und Polizeibehörden. Es darf nicht sein, dass diese Amtsstellen unabhängig voneinander vorgehen und die eine Behörde nicht weiss, was die andere tut. Hier ist vermehrte Koordination unabdingbar. Zentral erscheint aber die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Polizei: Hier ist zu prüfen, ob für die Lehrkräfte bei Delikten einer bestimmten Schwere eine Anzeigepflicht geschaffen werden soll. Wenn auf Pausenplätzen gravierende Straftaten begangen werden, muss die Polizei darüber informiert werden. Diese Massnahmen haben aber nur dann Erfolg, wenn die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer pädagogischen und erzieherischen Funktion gezielt geschult und unterstützt werden sowie im Zusammenspiel mit präventiven und intervenierenden und repressiven Massnahmen im Rahmen der Schulsozialarbeit umgesetzt werden. 3. Die Präventionsarbeit muss intensiviert werden, vorab an der Schule. Gewalt ist nicht nur als Thema in den Unterricht einzubauen, denkbar scheint insbesondere auch der Beizug erfahrener Polizeibeamter nach dem Vorbild des sog. Verkehrsunterrichts. Viele Präventionsmassnahmen erfordern ferner die aktive Beteiligung der Familien. Aus diesem Grund müssen Bemühungen vermehrt darauf ausgerichtet werden, auch fremdsprachige und wenig gebildete Familien ausländischer Herkunft für Präventionsmassnahmen zu erreichen. 4. Die Integration ausländischer Jugendlicher muss stärker forciert werden. Namentlich Sprachkenntnisse müssen so früh als möglich vermittelt werden. Wo die Integration aber konsequent verweigert wird, müssen effiziente ausländerrechtliche Massnahmen zur Verfügung stehen. Das muss bis zur Ausweisung führen können. 5. Die Strafverfahren sollen nach Möglichkeit verkürzt werden: Jugendliche müssen für begangenes Unrecht so rasch als möglich sanktioniert werden. Erfahrungen in der Jugendarbeit belegen, dass grosse zeitliche Distanzen zwischen Straftat und Sanktionsmassnahmen zusätzlich zu problematischem Verhalten führen. Dabei geht es nicht darum, um jeden Preis eine hohe Strafe zu fordern. Es müssen "massgeschneiderte", dem Täter angepasste Sanktionen verhängt werden. 6. Das neue Jugendstrafgesetz ist jetzt seit dem 1.1.2007 in Kraft. Es sieht eine breite Palette von Sanktionsmöglichkeiten vor, es können nun auch härtere Strafen verhängt werden (Freiheitsentzug bis zu vier Jahren: Art. 25 JStG; statt wie bisher Einschliessung bis zu einem Jahr: Art. 95 StGB alte Fassung). Die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich sind genau zu beobachten. Sollte sich das neue Gesetz als unzureichend erweisen, sind möglichst rasch entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Wir wollen, dass Kriminelle und Integrationsverweigerer die Konsequenzen ihres Handelns spüren. Wir wollen, dass auch jugendliche Problemausländer hart angefasst werden, zum Schutz all jener Immigranten in unserem Land, die sich bemühen, die arbeiten, die die Leistung erbringen, sich an die Gesetze halten und sich mit der Schweiz identifizieren. Wir wollen, dass die Jugendkriminalität als gesellschaftliche Fehlentwicklung angegangen wird. Da sind wir alle gefordert: Schweizer und Ausländer. Eltern und Schulen. Behörden und Private.

04.09.2007

Zusammenarbeit zwischen privaten Sicherheitsfirmen und Polizei

Referat von Bundesrat Christoph Blocher an der 100 Jahr-Jubiläumsfeier der Securitas AG, 4. September 2007, in Bern 04.09.2007, Bern Bern. An der Jubiläumsfeier der Securitas AG überbrachte Bundesrat Christoph Blocher die Gratulationen des Bundesrates zum 100-jährigen Bestehen des Unternehmens und sprach die verschiedenen Aufgaben an, die die Securitas im Auftrag der öffentlichen Hand - für Gemeinden, Städte, Kantone und für den Bund - übernimmt. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Sehr geehrter Herr Generaldirektor Winzenried Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Securitas Sehr geehrte Damen und Herren Es freut mich, Ihnen die Gratulationen des Bundesrates zum 100-jährigen Bestehen Ihres Unternehmens überbringen zu dürfen. 1. Schutz und Sicherheit als Urbedürfnis Das Bedürfnis der Menschen nach Schutz und Sicherheit besteht seit Beginn der Menschheit. Im Altertum und Mittelalter galt das Faustrecht. Entsprechend gefährlich war das Leben für die damaligen Menschen. Zunächst schützten sich die Stadt- und Dorfbewohner durch Nachtwachen vor Angriffen, Plünderungen, Raubüberfällen und Feuersbrunst. Erste Belege für den Einsatz von Nachtwächtern im deutschsprachigen Raum stammen aus dem Jahre 1430. Während der Industrialisierung um 1800 entstand ein grösserer Bedarf an Nachtwächtern. Dabei handelte es sich um private Wächter, die nachts auf Fabrikarealen für Ruhe und Ordnung sorgten. Um 1900 löste die staatliche Polizei das kommunale Nachtwachensystem ab. Der Schutzgedanke lebte aber in Form von Privatwächtern weiter, die für Auftraggeber nächtliche Kontrollgänge und Schliessdienste ausführten. 2. Die Gründung der Securitas AG 1907 war dann das Gründungsjahr der Securitas AG. Damals soll Ihre Firma 70 Mitarbeiter gezählt haben. Heute – 100 Jahre später – ist die Securitas, die grösste und bekannteste Sicherheitsunternehmung der Schweiz mit fast 9000 Mitarbeitenden. Sie sehen: Nachtwächter sterben nicht aus – im Gegenteil! 3. Vielfältige Aufgaben Doch neue Aufgaben sind seither hinzugekommen. Tatsächlich ist die Fülle von Dienstleistungen, die Sie anbieten gross: * Bewachungsdienste, * Veranstaltungsdienste - vom kleinen Firmenanlass bis zur grossen Sportveranstaltung. * Personenschutz, * aber auch viele präventive Dienstleistungen wie Brandverhütung oder Diebstahlsicherung. 4. Öffentliche Hand als Auftraggeber Aber nicht nur das. Die Securitas erfüllt seit jeher auch Aufgaben im Auftrag der öffentlichen Hand - für Gemeinden, Städte, Kantone und für den Bund. Wie den Annalen der Securitas AG zu entnehmen ist, unterstützte das Unternehmen die Polizei bereits am Eidgenössischen Schützenfest 1910 und an der Landesausstellung 1914. Diese Unterstützung hat sich seither stetig entwickelt, sodass heute das Public-Private-Partnership eine wichtige Voraussetzung für die Sicherheit des Landes ist. 5. Euro 08 Nehmen wir als Beispiel die Fussball-Europameisterschaft im nächsten Jahr. Während der Euro 08 werden Sicherheitsvorkehrungen im ganzen Land erforderlich sein: in den Stadien, bei den Hotels für Gäste und Mannschaften, bei den Trainingsplätzen, den Host-City-Installationen und den Public-Viewing-Zonen. Mit der Polizei allein lassen sich die immensen Sicherheitsaufgaben nicht erfüllen. Für die bevorstehende Euro 08 haben sich private Sicherheitsfirmen wie bei der EXPO 2002 in einem Konsortium zusammengeschlossen und schweizweit eine einheitliche Führungs- und Leistungsstruktur mit einer Ansprechstelle geschaffen. Diese Organisation verspricht den Veranstaltern und Vertretern der öffentlichen Sicherheit Vorteile bei der Umsetzung ihrer Sicherheitsaufgaben. 6. Sicherheit bei Grossanlässen Private Sicherheitsunternehmen arbeiten aber nicht nur ergänzend zur Polizei. Sie erledigen auch Aufgaben im Auftrag eines Gemeinwesens und arbeiten so anstelle der Polizei. Erwähnt sei hier einmal der interkantonale Häftlingstransport, der von der Arbeitsgemeinschaft Securitas/SBB im Auftrag der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren betrieben und vom Bund zu rund 1/3 mitfinanziert wird. Dieses so genannte Jail-Transport-System hat gezeigt, dass es als System zwischen privaten und polizeilichen Stellen bestens funktionieren und menschenrechtskonform betrieben werden kann. 7. Securitas und Bundesamt für Migration Weiter greift das Bundesamt für Migration auf die Securitas AG zurück, um die Empfangsstellen in den Asylbewerberzentren an der schweizerischen Grenze zu betreiben. Bei Kollektivbefragungen in Wabern stellt sie den Schutz der Personen sicher und überprüft in Zusammenarbeit mit der Polizei die Liste der zu befragenden Personen. Zum Seitenanfang Zum Seitenanfang 8. Anforderungen an Sicherheitsfirmen Die Beispiele zeigen: Der Staat muss nicht alle seine Sicherheitsaufgaben selber wahrnehmen. Er kann damit auch private Sicherheitsfirmen beauftragen. Private Sicherheitsunternehmen sind faktischer Bestandteil der inneren Sicherheit geworden und sollen es auch bleiben. Aber natürlich müssen solche Unternehmen zuverlässig sein und rechtlich einwandfrei arbeiten. Es ist daher notwendig, dass nur Firmen zum Zug kommen, die folgende Anforderungen erfüllen: 1. Seriosität und Integrität – unzuverlässige Firmen würden auf Dauer keine Akzeptanz bei den Bürgern finden. 2. Berufliche Qualifikation – das Personal muss über eine praxisbezogene Aus- und Weiterbildung verfügen. Nur Professionalität garantiert auf Dauer Markterfolg. 3. Qualität der Leistungserbringung – die Firmen müssen mit einem geeigneten Qualitätssicherungssystem das eingesetzte Personal überwachen und kontrollieren. 9. Verordnung des Bundes Hinsichtlich der Vergabe von Bundesaufträgen an private Sicherheitsfirmen wird der Bundesrat eine Verordnung erlassen, die noch in diesem Jahr in Kraft treten soll. Die Verordnung hat zum Ziel, die Mindestvoraussetzungen festzulegen, unter denen der Bund öffentlich-rechtliche Schutz- und Sicherheitsaufgaben im In- und Ausland an private Sicherheitsfirmen vergeben kann. Insbesondere müssen neben den bereits genannten Anforderungen wie * guter Ruf des Aktionariates * Seriosität der Ausbildung * internes Kontrollsystem weitere Voraussetzungen erfüllt werden, wie * die Beachtung eines firmeneigenen Verhaltenskodexes * das Vorweisen gesunder finanzieller Verhältnisse * eine ausreichende Haftpflichtversicherung 10. Grenzen Wo aber ist die Grenze der Übertragung polizeilicher Aufgaben auf Private? Die Aufträge für die öffentliche Hand haben in den letzten Jahren an Bedeutung und Umfang gewonnen. Die Mitarbeiter der privaten Sicherheitsunternehmen üben dabei in der Regel keine hoheitlichen polizeilichen Befugnisse aus. Und über die Frage der hoheitlichen Befugnisse dreht sich heute vor allem die politische Diskussion. Es ist sachlich zu analysieren, welche Funktionen zu den unverzichtbaren Kernaufgaben des Staates gehören, weil sie regelmässigen polizeilichen Zwang erfordern. Die Befugnis zur Ausübung des voraus planbaren unmittelbaren Zwangs muss bei der Polizei bleiben. Dies gilt nicht nur mit Blick auf bewaffnete Einsätze, sondern auch von solchen Interventionen, welche in die Privat- und Intimsphären der Bürgerinnen und Bürgen eingreifen. Die Übertragung derartiger Eingriffsbefugnisse auf Private ist ausgeschlossen, weil dadurch die Exklusivität des Gewaltmonopols des Staates verloren ginge. Die Übertragung von polizeilichen Aufgaben auf Private ist indessen dort möglich, wo deren Ausübung keine spezifisch polizeilichen Interventionsbefugnisse voraussetzt: Zu nennen sind Bewachungs- und Kontrolltätigkeiten. Es geht aber auch um Hilfstätigkeiten wie z.B. im Strassenverkehr, die Suche nach vermissten Personen und Sachen, und selbst bei Personenkontrollen ist zu überlegen, in wie weit diese nicht auch von Privaten durchgeführt werden können. 11. Dank Im Namen der Landesregierung danke ich der Securitas AG für ihren grossen Beitrag an die öffentliche Sicherheit. Sie hat dazu beigetragen, dem Image der Schweiz als sicheres Land im Ausland nachhaltig Geltung zu verschaffen. Für die Zukunft wünsche ich ihr weiterhin unternehmerischen Erfolg.