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Federal Councillorship

19.06.2007

Zukunft Marke Schweiz

Referat von Bundesrat Christoph Blocher an der Generalversammlung von Swiss Label, 19. Juni 2007, in Bern 19.06.2007, Bern Bern. Eine wahre Zukunftspersektive für die Marke Schweiz ergibt sich nur, wenn die Wirtschaftsteilnehmer zu klaren Regeln Hand bieten, die von Produzenten und Konsumenten mitgetragen werden. Dies sagte Bundesrat Christoph Blocher an der GV von Swiss Label und stellte die Eröffnung der Vernehmlassung zur Gesetzesrevision noch für dieses Jahr in Aussicht. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Sehr geehrte Damen und Herren 1. Bedeutung Marke Schweiz Die Zukunft der Marke Schweiz betrifft uns alle als Schweizer und Sie zudem als Mitglieder von Swiss Label direkt. Dabei geht es nicht um eine Marke im rechtlichen Sinn, die auf die betriebliche Herkunft hinweist. Es geht um die geografische Herkunft. Als „Marke Schweiz“ nimmt die Öffentlichkeit das Schweizerkreuz sowie Bezeichnungen wie „Swiss“ oder "made in Switzerland" oder „Swiss made“ wahr. Auch Bildzeichen, die auf die Schweiz hinweisen, wie etwa das Matterhorn oder Wilhelm Tell, gehören dazu. Die sogenannte Swissness wird automatisch mit positiven Vorstellungen wie Hochwertigkeit, Präzision und Zuverlässigkeit verbunden. Diese Prägung ist das Resultat des über Jahrzehnte geleisteten Einsatzes unserer Vorfahren zur Herstellung von Qualitätsprodukten. Kein Wunder, dass Produzenten das Kreuz und swiss made immer häufiger als Marketing-instrument verwenden. Dieses wertvolle Gut gilt es deshalb sorgfältig zu erhalten und zu verteidigen. 2. Schutz heute Vorab zum Schweizer Kreuz. Es prangt auf Joghurtbechern, Beisszangen und Vitamintabletten. Das ist illegal, weil das Kreuz als Herkunftsangabe auf Waren gemäss Wappenschutzgesetz verboten ist. Zulässig ist es nur, wenn ein rein dekorativer Zweck verfolgt wird (klares Beispiel: T-Shirt für die WM; weniger klar: Sackmesser). Im Gegensatz dazu dürfen Unternehmen das Kreuz jedoch zur Kennzeichnung einer schweizerischen Dienstleistung brauchen (Beispiel: Swiss Life). Bei der Bezeichnung Schweiz nennt das Markenschutzgesetz nur sehr allgemeine Voraussetzungen: Die Herkunft einer Ware bestimmt sich nach dem Ort der Herstellung oder nach der Herkunft der verwendeten Ausgangsstoffe und Bestandteile. Der Bundesrat kann diese Voraussetzungen konkretisieren, wenn das allgemeine Interesse der Wirtschaft oder einzelner Branchen es rechtfertigt. Bisher hat er dies einzig in der „Swiss made“-Verordnung für Uhren von 1971 getan. Und dies nach längerer Auseinandersetzung mit den höchst kontroversen Interessen der Uhrenbranche. Abgesehen von dieser Verordnung kann man sich einzig auf die spärliche Rechtsprechung stützen. Danach muss der schweizerische Wertanteil an den Herstellungskosten der Ware mindestens 50% betragen und der wesentliche Fabrikationsprozess in der Schweiz stattgefunden haben. Die Strafverfolgung obliegt den Kantonen. Im Inland müssten sie bei Verstössen gegen das Wappenschutzgesetz von Amtes wegen einschreiten. Zudem könnte jedermann Strafanzeige erstatten. Bei der Bezeichnung Schweiz stehen den Betroffenen (typischerweise Schweizer Produzenten) sowie den Branchen- und Konsumentenorganisationen Zivil- und Strafklage offen, während der gewerbsmässige Missbrauch ebenfalls von den Kantonen von Amtes wegen zu verfolgen ist. Missbräuche werden trotz diesen rechtlichen Möglichkeiten im Inland kaum verfolgt. Unklar ist, ob bei den Herstellungskosten zur Bestimmung der schweizerischen Herkunft Forschungskosten mitberücksichtigt werden dürfen. Eine aktuelle Frage, da auch renommierte Schweizer Firmen wie Juvena, Mövenpick oder Raichle „Swiss“ verwenden, obwohl sie ihre Produktion grösstenteils ins Ausland verlagert haben. Auch im Ausland werden kaum Verfahren angestrengt, weil Prozesse mit zu hohen Risiken verbunden sind. 3. Wo stehen wir heute? Letztes Jahr haben Postulate die mangelnde Durchsetzung des Schutzes schweizerischer Herkunftsbezeichnungen aufgegriffen. In Erfüllung der Postulatsanliegen hat der Bundesrat bereits im letzten November einen Bericht zum Schutz der Bezeichnung „Schweiz“ und des Schweizerkreuzes vorgelegt. Darin nimmt er die heutige Situation unter die Lupe und schlägt vier konkrete Massnahmen für einen konsequenteren Schutz vor. 1. soll mit einer Gesetzesrevision mehr Klarheit geschaffen werden. Das Schweizerkreuz soll auf Schweizer Produkten künftig erlaubt sein. Für die Verwendung der Bezeichnung Schweiz sollen präzisere Kriterien formuliert werden. 2. signalisiert der Bundesrat den Branchenverbänden seine Bereitschaft, bei entsprechendem Interesse und klarer Initiative eine oder mehrere Verordnung(en) auszuarbeiten, um den Gebrauch der Bezeichnung Schweiz für spezifische Wirtschaftszweige zu regeln. 3. soll der Schutz der Bezeichnung Schweiz / des Schweizerkreuzes in der Schweiz verstärkt werden. Neu soll das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum bei Missbräuchen nicht nur abmahnen, sondern auch anzeigen können. 4. soll der Schutz im Ausland, soweit möglich und zweckmässig, verstärkt werden. Das Institut kann bei Missbräuchen allein oder mit Unterstützung der betroffenen Branchenverbände intervenieren. Das Institut für Geistiges Eigentum arbeitet gegenwärtig auf Hochtouren an der vorgeschlagenen Gesetzgebungsrevision. 4. Was ist zu tun? Ganz gleich, ob schliesslich strengere oder liberalere Regeln formuliert werden: Eine wahre Zukunftsperspektive für die Swissness ergibt sich nur dann, wenn die Wirtschaftsteilnehmer zu klaren Regeln Hand bieten, die von Produzenten und Konsumenten mitgetragen werden. Zu diesem Mittragen gehört auch das Ausnützen des zur Verfügung gestellten rechtlichen Instrumentariums. Darüber hinaus ist es entscheidend, dass der Charakter der Bezeichnung „Schweiz“ / des Schweizerkreuzes und deren Kommunikation im In- und Ausland gepflegt und weiter entwickelt wird. 1. Das Parlament soll den Bundesratsbericht diesen Sommer behandeln. 2. Für die Gesetzesvorlage beschliesst der Bundesrat voraussichtlich noch vor Jahresende über die Eröffnung der Vernehmlassung. 3. Sollten zu wesentlichen Punkten erhebliche Meinungsverschiedenheiten bestehen, wird der Bundesrat im ersten Halbjahr 2008 über das weitere Vorgehen beschliessen. Andernfalls kann er eine Gesetzesbotschaft zur Revision des Marken- und des Wappenschutzgesetzes ausarbeiten. Sie entscheiden, ob Sie mit der Armbrust allenfalls in Richtung Positionierung eines Qualitätszeichens "Schweiz plus" gehen und strengere Anforderungen für die Schweizer Herkunft definieren wollen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei dieser kreativen Auseinandersetzung.

17.06.2007

Gesundheitsvorsorge in Eigenverantwortung

Grussbotschaft von Bundesrat Christoph Blocher an der 87. Veteranentagung der Veteranenvereinigung des Zürcher Turnverbandes 17.06.2007, Frauenfeld Frauenfeld. An der Veteranentagung der Veteranenvereinigung des Zürcher Turnverbandes äusserte sich Bundesrat Christoph Blocher positiv zur Eigenverantwortung, mit der die Turnvereine Gesundheitsvorsorge betrieben. Zu häufig erschalle im Namen der Prävention der Ruf nach staatlichen Verboten, die den Bürger entmündigten und in seine privatesten Lebensverhältnisse eingriffen. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Sehr geehrte Damen und Herren Ein neues Modewort macht die Runde: Prävention, Gesundheitsvorsorge. Landauf landab wird die Prävention gepredigt. Wenn einem Politiker nichts mehr einfällt, dann spricht er über Prävention. Das macht sich gut, denn die Zustimmung aller ist ihm sicher! Also will ich nicht hintenanstehen! 1. Prävention Die Bevölkerung hat Übergewicht? Sofort erschallt der Ruf: Der Staat muss eingreifen. Mit Präventionsmassnahmen. Die Kinder ernähren sich nicht richtig? Der Staat muss eingreifen. Unter dem Stichwort Prävention will man ein allgemeines Rauchverbot in den Gaststätten erzwingen. Ich warte nur darauf, bis man den Wirten vorschreibt, mindestens ein kalorienarmes Tagesmenü (wenn möglich vegetarisch) anzubieten, weil sie sich sonst mitschuldig machen, wenn die Bürger sich zu fett ernähren. Ja, Prävention hat Hochkonjunktur! 2. Eigenverantwortung Aber worauf laufen diese Massnahmen bei der Gesundheitsvorsorge letztlich heraus? Statt auf die Eigenverantwortung zu bauen, setzt der Gesetzgeber auf mehr Staat, auf Verbote und Bevormundung. Der Bürger wird systematisch entmündigt und nachher wundert sich die Politik, wenn sie es mit unmündigen Bürgern zu tun hat, die nicht mehr fähig und nicht mehr willens sind, für sich selber zu sorgen und zu entscheiden, was gut ist und was nicht. Im Namen der Prävention wird letztlich zerstört, was man vorgibt zu fördern: nämlich die persönliche Vorsorge. Mit solchen Präventionsmassnahmen masst sich der Staat auch an, in die privatesten Lebensverhältnisse der Menschen einzugreifen. Das geht nämlich gar nicht anders: Prävention ist ein hübsch verpacktes Diktat, wie der einzelne Bürger zu leben hat. Das Diktat lautet: Sei gesund! Und der Staat beginnt zu diktieren, wie dieses gesunde Leben auszusehen hat. Und er darf das: Er will ja schliesslich nur das Beste für uns. Er will gesunde Bürgerinnen und Bürger. Wer kann da schon etwas dagegen einwenden? 3. Der Weg der Turner Mir ist Ihr Weg lieber. Die Turnvereine betreiben schon lange Prävention, nur sprechen Sie nicht darüber. Sie haben schon Prävention vorgelebt, schon lange bevor dieses Modewort überhaupt erfunden wurde. Ich habe gesehen, die Veteranen des Zürcher Turnvereines gibt es seit 1920. Über siebentausend Mitglieder sind darin allein in unserem Kanton organisiert. Sie bewegen sich und Sie bewegen die Schweiz. Sie tun das nicht verbissen oder sektiererisch. Sondern privat organisiert in Vereinen, in freiwilliger Vereinsarbeit und Sie vergessen dabei nicht, die Geselligkeit zu pflegen. Gesundheit ist nicht bloss eine Summe von Kalorien und Kilometern. Zur Gesundheit gehört auch der Genuss. Zum Leben gehört auch, sich ab und zu mehr zu erlauben, als gerade überlebensnotwendig ist. Die Vereine, die Turnvereine leben das vor: Trainieren, laufen, turnen und sich danach im Wirtshaus zu treffen muss kein Gegensatz sein. Ich hoffe, Sie werden noch lange mit gesundem Menschenverstand vorleben, was gesund ist. Die Turnveteranen sind die wahre Prävention – nur sagen Sie dem nicht so.

16.06.2007

Laudatio von Bundesrat Christoph Blocher an der Verleihung des SwissAward an Herrn Köbi Kuhn, 16. Juni 2007, Älggialp (OW)

Älggialp (OW). Bundesrat Christoph Blocher würdigt den Preisträger als Vorbild und Führungspersönlichkeit. Kuhn zeichne sich durch Bescheidenheit aus, die mit Schlauheit gepaart sei. Den Jugendlichen sei er nicht nur Vorbild, sondern auch Wegweiser 16.06.2007, Älggialp Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Sehr geehrter Herr Preisträger Jakob Kuhn Liebe Frau Alice Kuhn Meine Damen und Herren Herr Jakob Kuhn ist „Schweizer des Jahres 2006“ geworden: „Gut so. Er hat es verdient“, sage ich spontan – und das, obwohl ich Herrn Kuhn persönlich gar nicht kenne. Vorbild Ich muss Ihnen sagen, Herr Kuhn, es ist eine Ehre für mich, dass Sie mich als Laudator gewünscht haben, denn seit Jahren verfolge ich Sie im Stillen und aus der Ferne. Ich bewundere Sie, Herr Köbi Kuhn. Ich habe ein Bild von Ihnen, Herr Kuhn, und ich glaube, in diesem Bild haben auch viele Schweizerinnen und Schweizer einen Menschen wieder erkannt, den man achtet, den man gerne hat und der ein Vorbild ist. Ich will versuchen, diese Zuneigung vieler Menschen zu erklären: Nicht ein sog. „hochkarätiges Expertengremium“, wie es jeweils heisst, hat den Schweizer des Jahres gekürt, sondern die Bevölkerung. Entsprechend hoch ist diese Ehrung einzuschätzen. Mensch und Bürger Für Ihre Fussballverdienste dürfte nicht ich Sie, Jakob Kuhn, würdigen, weil ich ja erwiesenermassen nichts von Fussball verstehe und im Gegensatz zu vielen anderen auch zu meiner Unwissenheit stehe. Aber Ihre Leistung ist eben nicht nur eine sportliche, sondern geht weit darüber hinaus. Wir feiern heute eine hochstehende Persönlichkeit, als Mensch und Bürger dieses Landes. Eben ein Vorbild! Demut Warum ein Vorbild? Köbi Kuhn ist demütig. Demütig – nicht unbedingt gegenüber Menschen (und schon gar nicht gegenüber Menschen, die nicht bei der Sache sind), aber demütig gegenüber der Sache und das ist bei ihm nun einmal der Fussball. Darum seine Bescheidenheit. Wir Schweizer lieben die Bescheidenheit und die Bescheidenen, gerade weil unsere Bescheidenheit ein Stück weit auch Taktik ist (und was Taktik bedeutet, muss ich einem Fussballtrainer nicht erklären). Wir Schweizer leben gut davon, dass uns andere wegen unserer Bescheidenheit unterschätzen. Aus Köbi Kuhns Augen blitzt immer die Schlauheit des Bescheidenen, der trotzdem weiss, was er kann – und vor allem weiss, was die Unbescheidenen nicht können. Dazu gehört auch die Bodenhaftung von Köbi Kuhn. Gleichgültig, ob ihn die Medien in den Himmel schreiben oder in die Hölle verdammen: Er bleibt auf dem Boden. Die Schweiz erinnert sich Man muss sich in Erinnerung rufen, dass Köbi Kuhn in einer Zeit - es war 2001 - Trainer der Nationalmannschaft wurde, wo nicht nur die Börsenblase platzte, sondern auch ein paar andere Illusionen. Köbi Kuhn verkörperte diese Besinnung der Schweiz auf sich selber. Mit Köbi Kuhn entdeckte die Schweiz sich selber wieder und damit auch ihr Selbstbewusstsein. Als man sich schon fragte, ob man so etwas wie ein schweizerisches Selbstbewusstsein überhaupt noch haben darf – haben Sie, Köbi Kuhn, und Ihre Mannschaft einen guten Teil dazu beigetragen, dass ein neuer, gesunder Patriotismus gefunden werden konnte. Nie habe ich auf den Strassen so viele junge Menschen mit Schweizerkreuzen gesehen wie während der Weltmeisterschaften 2006. Mit Stolz und Selbstbewusstsein haben sie sie getragen. Das ist wichtig, gerade in einer Zeit der Globalisierung. Herr Kuhn, Sie sind für viele junge Leute nicht nur Vorbild, sondern auch Wegweiser geworden. Führungspersönlichkeit Doch Köbi Kuhn ist auch eine Führungspersönlichkeit. Er weiss, wofür er arbeitet, er hat ein klares Ziel, er überträgt es auf seine Mannschaft. Er ist bereit, Entscheidungen zu treffen, Verantwortung zu übernehmen und hinzustehen, auch wenn es schwierig und unbequem ist. Wahrlich nichts Alltägliches. Damit ist Köbi Kuhn ein Vorbild für alle Führungspersönlichkeiten in Wirtschaft, Politik und Armee! Frau Alice Kuhn Meine Damen und Herren Wir feiern heute den „Schweizer des Jahres 2006“. Wir feiern Köbi Kuhn als starke Persönlichkeit. Aber das gleiche gilt auch für seine Frau Alice. Wie sagte es ein Spieler der Nationalmannschaft: „Sie ist der Coach hinter dem Trainer.“ Auch Sie, Frau Kuhn, kenne ich nur aus der Ferne! Doch das genügt, Sie in die Ehrung als „Schweizer des Jahres“ mit einzubeziehen! Schlusswort Lassen Sie mich mit einer kleinen Begebenheit schliessen: Als Köbi Kuhn die Schweizer Nationalmannschaft an der WM 2006 unter die besten sechzehn Teams der Welt führte, sass ich beim entscheidenden Spiel in meiner Berner Altstadtwohnung am Schreibtisch bei offenem Fenster. Es war ein warmer Sommerabend und ich musste arbeiten. Die Stadt war still. Die meisten Menschen sassen wohl gespannt vor dem Fernseher. Dann – das Spiel war zu Ende – hörte ich auf der Gasse ein Mädchen mit weinerlicher Stimme sagen: “Weisch, Grossätti, d’Schwyzer hei nid gwunne.“ Der Grossvater tröstete: „Weisch, das ghört derzue und freu Di, dass si e so wit cho si.“ Darauf das Mädchen: „Weisch, Grossätti, es isch mer meh wäge em Köbi Kuhn!“ Das sagt über Köbi Kuhn mehr als viele Worte. Ich gratuliere Ihnen von Herzen zu Ihrer Ehrung.

16.06.2007

125 Jahre im Dienste der Natur und des Artenschutzes

Ansprache von Bundesrat Christoph Blocher am Jubiläumstag 125 Jahre Jagd Schweiz und Diana Suisse und 25. Eidg. Jagdhornbläserfest, 16. Juni 2007, in Château-d’Oex 15.06.2007, Château-d’Oex Château-d’Oex. Anlässlich des Jubiläumstages 125 Jahre Jagd Schweiz und Diana Suisse und des eidgenössischen Jagdhornbläserfestes würdigte Bundesrat Christoph Blocher die wertvollen Arbeit der Jäger, die diese unentgeltlich im Dienste der Natur und des Artenschutzes verrichteten. Er plädierte überdies für eine intelligente Naturschutzpolitik und rief die die Jäger auf, sich - wie bereits die Naturschutzorganisationen - in die Politik einzubringen. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. 1. Würdigung einer freiwilligen Leistung Ich möchte Ihnen zuallererst die Glückwünsche des Bundesrates überbringen und Ihnen zu Ihrem Jubiläum 125 Jahre Jagd Schweiz gratulieren. Dass ich Ihnen die Grüsse der Gesamtregierung überbringe, beweist die Wertschätzung, die der wertvollen Arbeit der Jäger entgegengebracht wird. Denn 125 Jahre Jagd Schweiz heisst 125 Jahre im Dienste der Natur und des Artenschutzes. Diese Arbeit sollte endlich entsprechend gewürdigt und verdankt werden. Denn was Sie leisten, gehört zu den wichtigen Aufgaben unserer Landschaftspflege. Und Sie tun es auf gut schweizerische Art und Weise: Nämlich freiwillig. Sie organisieren sich selber und Sie tun es unentgeltlich – im Gegenteil: der Staat verdient sogar noch an Ihrer freiwilligen Arbeit durch eine Vielzahl von Gebühren. Und wenn Sie mich fragen, der Staat tut dies (wie in anderen Bereichen auch) immer unverschämter. 2. Auch Tell war ein Jäger Leute, die nichts verstehen, meinen, Jagd heisse, ich hole mir eine Waffe, gehe in den Wald und erschiesse das nächstbeste Wild, das mir vor die Flinte kommt. Wer ein solches "Ballermänner"-Image verbreitet, hat von der schweizerischen Jagd keine Ahnung. Das Patent bekommt nur, wer eine entsprechende Prüfung abgelegt hat und dafür geeignet ist. Dann beginnt die eigentliche Arbeit. Ein Jäger beobachtet den Wildbestand über ein ganzes Jahr. Die Weidmänner werden zu wahren Kennern des Wildes und ihrer Lebensräume. Ohne dafür Jahre an der Universität verbringen zu müssen. Sondern durch die Anschauung. Durch die Erfahrung. Die Jäger haben sich schon zu einer Zeit um die Erhaltung und die Vermehrung des Wildes gekümmert, als die Grünen noch gar nicht wussten, dass sie grün sind. Und wo immer die Jagd eingeschränkt oder gar abgeschafft wird, muss der Staat Angestellte finanzieren, die dann die Arbeit der Jäger ausüben. Das kann doch nicht die Lösung sein. Übrigens: Auch Wilhelm Tell war ein braver Gebirgsjäger, bis ihn Gessler und seine Schergen in den Widerstand trieben. Oder wie Tell es sagte, als er den Tyrannen Gessler in der Hohlen Gasse erwartete: "Ich lebte still und harmlos – das Geschoss war auf des Waldes Tiere nur gerichtet." 3. Weg vom ideologischen Naturschutz Heute weiss man: Nicht nur eine Übernutzung der natürlichen Ressourcen gefährdet die Artenvielfalt, sondern auch ein Nutzungsverbot und die mangelnde Pflege! Es ist der Mensch, der die Artenvielfalt ermöglicht. Die Erhebung Biodiversität Schweiz des Jahres 2006 hat ergeben, dass es an vielen Orten grosse Defizite beim Schutz der Artenvielfalt gibt. Selbst die Naturschutzorganisationen rufen "Alarm" aus: Die geschützten Moore vertrocknen, die Flächen wachsen ein. Der Wald erobert und beeinträchtigt die Lebensräume von seltenen Pflanzen und Tieren. Ich kann mich gut erinnern, wie in den 80er Jahren das grosse "Waldsterben" ausgerufen wurde und jetzt beklagen die gleichen Kreise die drohende "Verwaldung"! Sie sehen, wohin diese ideologischen Ansätze führen: Von einem Extrem ins andere. 4. Nötige Fragen und Klärungen Ich meine, man müsste ein paar grundsätzliche Gedanken zum Naturschutz anbringen: Einerseits verbietet man die Nutzung (durch die Ausscheidung von Schutzgebieten und durch Jagdverbot), dann aber fordert man die "aktive Aufwertung", Pflegemassnahmen und Schutzmassnahmen – eine solche Politik ist illusorisch und inkonsequent. Nutzungsverbot heisst sehr oft eben auch einseitige Nutzung. Jagdverbot heisst nicht gleichzeitig Aufwertung. Es kann auch Armut bedeuten. Es muss aber auch diskutiert werden, wie viel Nutzung die Erhaltung der Artenvielfalt benötigt! Wir müssen uns klar werden darüber, was unter einer "intakten Natur" zu verstehen ist? Intakte Natur und nachhaltige Nutzung schliessen sich nicht aus. Im Gegenteil, sie bedingen einander. Artenvielfalt ist nicht zum Nulltarif zu haben. Eine intelligente Naturschutzpolitik versucht aber, die Nutzungsinteressen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Jagd und Fischerei einzubinden, nicht sie auszuschliessen. Mit diesen Fragen und Gedanken verbindet sich allerdings auch ein Auftrag an Sie: Die Jäger müssen sich einbringen in der Politik. Die Naturschutzorganisationen machen dies erfolgreich vor – aus Sicht der Jäger wohl oft zu erfolgreich. Denn Naturschutzorganisationen und Jäger wollen nicht immer dasselbe, obschon beide sich den Schutz und den Erhalt der Natur auf die Fahne schreiben. Die Jäger sind also stärker gefordert, ihre Sicht geeint zu vertreten und sich mit Gleichgesinnten zusammen zu tun. Ich denke da vor allem an die Landwirte und Förster. Die Jäger bringen persönlich, finanziell und tatsächlich einen grossen Einsatz. Vielerorts sind sie deshalb nicht so stark in der Politik vertreten. Diejenigen, die vor allem Geld holen und fordern, drängt es begreiflicherweise umso mehr in die Politik! 5. Eine intelligente Naturschutz-Politik Ich glaube, eine intelligente Naturschutz-Politik (Förderung der Artenvielfalt) darf sich nicht auf den Schutz einzelner spektakulärer Tierarten konzentrieren. Eine intelligente Naturschutz-Politik muss weit mehr berücksichtigen. Unsere vielfältige Kulturlandschaft mit all den Pflanzenarten und Wildtieren sind ein Reichtum erster Güte. Die Nutzer – Bauern, Förster, Jäger und Fischer – haben sie geschaffen und gepflegt. Die Erhaltung der Artenvielfalt in den Alpen benötigt eine gut funktionierende Berglandwirtschaft und Forstwirtschaft sowie die Jagd. Darum braucht es eine (Jagd-)Politik, die davon ausgeht, dass es keine intakte Natur gibt ohne eine angemessene Nutzung durch den Menschen. Unser Wald ist kein Ergebnis von Wildwuchs, von einer sich selbst überlassenen Natur. Sondern er wird von Forstwarten, von Holzunternehmen, Bauern, Jägern gleichermassen genutzt und gepflegt. Ihnen als Jäger gebührt Dank für Ihren Teil. Ich schätze Ihre Arbeit und hoffe, Sie werden Ihren Dienst weiter in gut schweizerischer Art und Weise verrichten: Für die Natur und für den Menschen.

09.06.2007

Justizreform

Referat von Bundesrat Christoph Blocher am Kongress des Schweizerischen Anwaltsverbandes, 9. Juni 2007, in Luzern 09.06.2007, Luzern Luzern. In seinem Referat am Kongress des Schweizerischen Anwaltsverbandes informierte Bundesrat Christoph Blocher über den bereits umgesetzten Teil der Justizreform und den Stand der Projekte, die sich noch im Entwurf befinden. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Sehr geehrte Damen und Herren 1. Ziele der Justizreform Vor etwas mehr als sieben Jahren haben Volk und Stände mit der deutlichen Annahme der Verfassungsänderung vom 12. März 2000 den Startschuss gesetzt zu einer umfassenden Justizreform. Diese setzt sich zum Ziel, den Rechtsschutz zu verbessern, das Bundesgericht funktionsfähig zu erhalten und die Grundlagen für ein einheitlicheres schweizerisches Prozessrecht zu schaffen. Gestärkt werden soll die Justiz auf Kantons- wie auf Bundesebene. 2. Was umfasst die Justizreform? Auf Verfassungsebene gibt es folgende Neuerungen: * In Art. 29a BV wird mit der Rechtsweggarantie ein neues Grundrecht verankert. Dieses gewährt den Bürgerinnen und Bürgern bei praktisch allen Rechtsstreitigkeiten den Zugang zu einem unabhängigen Gericht. * Die Stellung und die Zuständigkeiten des Bundesgerichts sowie der Zugang zum höchsten Gericht werden neu umschrieben (Art. 188-191 BV). * Die Justizreform legt die verfassungsrechtlichen Grundlagen für das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht (Art. 191a BV). * Die Kantone werden verpflichtet, für die Beurteilung von Streitigkeiten aus allen Rechtsbereichen (Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht) Gerichte einzusetzen (Art. 191b BV). * Der Bund erhält die Kompetenz, das Straf- und das Zivilverfahren einheitlich zu regeln (Art. 122 und 123 BV). Diese verfassungsrechtlichen Vorgaben werden auf Gesetzesstufe in drei Teilen umgesetzt: durch * die Totalrevision der Bundesrechtspflege, welche das Bundesgerichtsgesetz, das Verwaltungsgerichtsgesetz und das Strafgerichtsgesetz umfasst * den Erlass einer Schweizerischen Strafprozessordnung * und den Erlass einer Schweizerischen Zivilprozessordnung * und den Erlass einer Jugendstrafprozessordnung 3. Was ist bereits gemacht? Seit dem 1. Januar 2007 sind alle Verfassungsbestimmungen der Justizreform in Kraft. Ebenfalls seit dem 1. Januar 2007 ist die neue Bundesrechtspflege in Kraft. Mit der Rechtspflegereform sind Organisation und Verfahren des Bundesgerichts, seine Vorinstanzen sowie die Rechtsmittel, die an das oberste Gericht führen, umfassend neu geregelt worden. Diese Massnahmen bezwecken, das Bundesgericht zu entlasten, den Rechtsschutz zu verbessern sowie die Verfahren zu vereinfachen. Damit ist ein wichtiger Teil der Justizreform auf Gesetzesstufe heute bereits umgesetzt: Seit dem 1. Januar 2007 präsentiert sich das Bundesgericht in Lausanne mit einer strafferen Leitungsstruktur. Die neuen Einheitsbeschwerden und die subsidiäre Verfassungsbeschwerde sind an die Stelle des alten komplizierten Rechtsmittelsystems getreten. Direktprozesse vor Bundesgericht sind nur noch in wenigen Fällen möglich. Unser höchstes Gericht kann sich wieder auf seine eigentliche Funktion, die Gewährleistung der einheitlichen Rechtsanwendung und der Rechtsfortbildung, konzentrieren. Auf den 1. Januar 2007 hat ferner das Bundesverwaltungsgericht - vorerst in Bern - seine Arbeit aufgenommen. Das neue Gericht hat die alten eidgenössischen Rekurs- und Schiedskommissionen abgelöst und die Aufgaben der Beschwerdedienste der Departemente sowie die meisten Rechtspflegeaufgaben des Bundesrates übernommen. Die erste Bilanz des Bundesverwaltungsgerichts darf sich sehen lassen: Ende April 2007 hat das Gericht trotz Umstellung auf eine ungewohnte Informatik bereits 2000 Fälle erledigen können. Bereits seit dem 1. April 2004 urteilt das Bundesstrafgericht in Bellinzona in Strafsachen, die der Bundesgerichtsbarkeit unterstehen. Es handelt sich dabei etwa um Straftaten von Bundesbeamten oder um Fälle von Wirtschaftskriminalität. Das Bundesstrafgericht hat ferner die Aufgaben der früheren Anklagekammer des Bundesgerichts übernommen. So beurteilt es namentlich Beschwerden gegen die Bundesanwaltschaft oder entscheidet über Zwangsmassnahmen in Strafverfahren des Bundes. Die neuen Bundesgerichte gewähren als unmittelbare Vorinstanzen des Bundesgerichts umfassenden Rechtsschutz und entlasten dadurch unser höchstes Gericht. Ferner setzt der Bund durch die neuen Gerichte in seinem Zuständigkeitsbereich die allgemeine Rechtsweggarantie des Art. 29a BV um. 4. Was ist noch "unterwegs?" In parlamentarischer Beratung befinden sich der Entwurf für eine Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) und der Entwurf für eine Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) und der Jugendstrafprozessordnung (JStPO). Ferner steht den Kantonen noch viel Arbeit bei der Umsetzung der Vorgaben der Justizreform bevor. Weit fortgeschritten sind die Arbeiten zur StPO: Der Nationalrat berät die Vorlage als Zweitrat in der laufenden Sommersession. Ziel ist, dies noch in dieser Legislatur abzuschliessen und auf den 1.1.2010 in Kraft zu setzen. Eine Vereinheitlichung des Strafprozessrechts ist aus folgendem Grund geboten: Moderne Formen der Kriminalität halten sich nicht an Staats- oder Kantonsgrenzen. Oft sind deshalb Behörden mehrerer Staaten oder Kantone mit der Aufklärung eines Deliktes beschäftigt. Demgegenüber bestehen in der Schweiz 29 verschiedene Strafprozessordnungen, nämlich 26 kantonale und 3 eidgenössische. Diese Rechtszersplitterung führt zu komplizierten, langen und teuren Verfahren. Die StPO wird die 26 kantonalen Prozessgesetze und den Bundesstrafprozess (BStP) ersetzen. Bewusst ausgeklammert wurden der Verwaltungsstrafprozess und der Militärstrafprozess, da es sich dabei um besondere Verfahrensarten handelt. Parallel zur StPO entsteht ferner eine schweizerische Jugendstrafprozessordnung. Die einheitliche Verfahrensordnung soll namentlich die Effizienz bei der Verbrechensbekämpfung steigern. Die StPO knüpft so weit als möglich an Bewährtes an. Die kantonalen Strafprozessordnungen weisen indessen teilweise erhebliche Unterschiede auf. Der Bundesgesetzgeber hat sich deshalb oft für die eine oder andere Variante entscheiden müssen. Das gilt in erster Linie für die Frage des Strafverfolgungsmodells. Der Entwurf zur StPO basiert auf dem so genannten Staatsanwaltsmodell II: Die Staatsanwaltschaft leitet die Untersuchung, ordnet Zwangsmassnahmen an, erlässt Strafbefehle oder erhebt Anklage und sie vertritt die Anklage auch vor Gericht. Diese Machtfülle der Staatsanwaltschaft steht für Effizienz der Strafverfolgung, birgt aber die Gefahr des Machtmissbrauchs. Um die Macht der Staatsanwaltschaft zu kontrollieren und zu beschränken haben Kantone und Bund Zwangsmassnahmengerichte einzuführen. Diese entscheiden etwa über die Untersuchungshaft. Im Übrigen hat der Angeschuldigte umfassende Informations-, Verteidigungs- und Mitwirkungsrechte. Auf gutem Weg ist auch die Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts. Die Rechtskommission des Ständerats hat die Beratungen abgeschlossen. Der Ständerat behandelt die Vorlage in der laufenden Sommersession. Die Schweiz ist das letzte Land in Europa, dessen Zivilprozessrecht noch nicht vereinheitlicht ist. Jeder Kanton hat seine eigene Zivilprozessordnung. Die kantonalen Ordnungen haben sich zwar im Laufe der Zeit immer mehr angenähert. Trotz dieser Annäherung haben die verbliebenen Unterschiede gewichtige Nachteile: Prozessieren ausserhalb des eigenen Kantons ist immer mit erheblichen Zusatzrisiken und Kosten verbunden, denn prozessrechtlich ist man dort eigentlich schon im Ausland. Zudem wird der Zugang zur Justiz verteuert und erschwert - zum Nachteil der einzelnen Bürgerinnen und Bürger, zum Nachteil aber auch unserer Wirtschaft. Die zukünftige ZPO ersetzt die 26 verschiedenen kantonalen Prozessordnungen durch eine grundsätzlich abschliessende Kodifikation. Die Kantone bleiben indessen weiterhin zuständig für die Organisation der Gerichte, deren sachliche Zuständigkeit und die Kostentarife. 5. Sind die Ziele erreicht? Folgende Ziele wurden bisher erreicht: * Die rechtlichen Grundlagen für die Verbesserung des Rechtsschutzes sowie die Optimierung des Justizsystems auf kantonaler und auf Bundesebene wurden in Kraft gesetzt (Rechtsweggarantie, BGG, VGG, SGG). * Es wurden zwei neue erstinstanzliche Bundesgerichte ins Leben gerufen und mit der nötigen Infrastruktur versehen. Das Bundesgericht ist neu organisiert worden. * Der Bund verfügt über die Kompetenz zur Vereinheitlichung des Straf- und Zivilprozessrechts. Die bundesrätlichen Entwürfe sind auf breite Zustimmung gestossen. Die parlamentarische Beratung ist auf gutem Wege. Für folgende Fragen ist eine Beurteilung noch verfrüht: Werden die gesetzlichen Massnahmen die gewünschten Wirkungen zeitigen? Wird sich der Rechtsschutz tatsächlich verbessern? Funktioniert das Justizsystem auf Bundesebene effizienter? Können die Kantone die Vorgaben der Justizreform rechtzeitig und mit vernünftigem Aufwand bewältigen? Erst eine umfassende Evaluation der Wirkungen der Justizreform wird hier verlässliche Antworten bringen können. 6. Schluss Eine gut funktionierende Justiz ist von unschätzbarem Wert. Sie schafft bei den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei der Wirtschaft Vertrauen. Die Justizreform will hier einen Beitrag für gute rechtliche Rahmenbedingungen leisten.