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28.04.2008

Das Bundesgericht hat die Gemeinden entmündigt

Weshalb kämpft Christoph Blocher derart vehement für die Einbürgerungsinitiative seiner Partei? Und wie kommentiert er den Fall Widmer-Schlumpf? Das BT sprach mit ihm im Vorfeld seines heutigen Auftritts in Landquart. Interview mit dem "Bündner Tagblatt" vom 28. April 2008

24.04.2008

Il n’existe pas de droit à la naturalisation

Interview dans «REGION» du 24 avril 2008 Interview: Alex Piazza Conseiller fédéral hier, stratège de parti aujourd'hui: Christoph Blocher se sent bien dans son rôle de leader de l'opposition. Avant son intervention à Emmen, il a évoqué l'initiative sur les naturalisations dans un entretien accordé à "REGION" (Alex Piazza). Christoph Blocher, depuis votre éviction du Conseil fédéral, un certain silence s'est fait autour de votre personne. Qu'avez-vous fait entre-temps? Christoph Blocher: J'ai d'abord pris des vacances. Quatre semaines de pages blanches dans mon agenda, il y a longtemps que cela n'est pas arrivé. J'ai fait avec ma femme une randonnée pédestre en Amérique du Sud. Je travaillerai entièrement pour mon parti jusqu'en été. En tant que vice-président de l'UDC Suisse, je m'occupe plus particulièrement du secteur de la stratégie et je suis responsable des campagnes. Il est possible que je reprenne après les vacances d'été certaines activités dans l'économie. Je suis en effet toujours entrepreneur. Regrettez-vous certaines parties de votre ancienne fonction de conseiller fédéral? Non, je ne vois rien de particulier à regretter. Au lieu d'influencer directement l'administration, je fais avancer mes thèmes via le parti et le peuple. On sait que le peuple est le souverain en Suisse. Le Parlement vient en deuxième position et le Conseil fédéral en troisième. De ce point de vue, j'ai passé du troisième au premier échelon hiérarchique. Le 1er juin le peuple suisse décide de l'initiative UDC sur les naturalisations. Voulez-vous remettre en vigueur, dans ce domaine, les votations dans l'urne? Il ne s'agit pas de cela. Cette initiative demande uniquement que chaque commune puisse décider elle-même à qui elle entend donner son droit de cité et selon quelle procédure cela doit se faire. Et la décision de naturalisation doit être définitive. C'est ainsi que nous avons procédé pendant 150 ans en Suisse. Les habitants de la commune sont les mieux à même de juger si un demandeur est intégré dans la vie communale ou s'il ne l'est pas. Ils sont en tout cas mieux placés que les juges fédéraux. Il faut empêcher que les décisions de naturalisation soient dégradées au niveau d'un acte purement administratif. Un étranger doit aussi accepter que le droit de cité suisse lui soit refusé. Mais ces naturalisations peuvent-elles être arbitraires? Une naturalisation est un acte politique comparable à une élection à une fonction politique. Il ne viendrait à l'idée de personne de recourir auprès d'un tribunal contre une décision populaire. Il n'existe pas de droit à la naturalisation. La naturalisation est la dernière étape de l'intégration – et non pas la première. Les adversaires de l'initiative prétendent que celle-ci viole le droit international public. Si cette initiative viole effectivement le droit international public je me demande pourquoi les adversaires de ce projet ont attendu 150 ans pour agir. On n'y a même pas songé il y a quelques années quand la Constitution fédérale a été révisée. Non, notre pratique de naturalisation, qui a fait ses preuves depuis longtemps, n'est pas contraire au droit international public. Est-il donc juste que des demandeurs italiens soient naturalisés sans aucun problème alors que ceux venant des Balkans sont régulièrement refusés? On ne peut pas dire que cela se produit régulièrement. Mais cela peut effectivement arriver. Il est toutefois parfaitement légitime que l'on soit plus prudent à l'égard d'un groupe d'étrangers avec lesquels on a fait des expériences négatives. Il n'y a rien de discriminatoire à cela. Finalement, les personnes refusées ont aussi la possibilité de renouveler leur candidature à une date ultérieure. Dans votre campagne de propagande vous mettez en garde contre des naturalisations en masse. Pourquoi au fait? Depuis la publication de l'arrêt du Tribunal fédéral de 2003, le nombre de naturalisations a certes augmenté, mais non pas de manière exponentielle. Nous relevons clairement des premiers indices dans ce sens. Et le mouvement s'accélérera quand toutes les communes auront adapté leur procédure et quand les candidats refusés feront systématiquement recours. Si nous ne corrigeons pas le cap aujourd'hui, chaque étranger, dont la demande de naturalisation a été refusée, fera recours. Et pour ne pas devoir systématiquement se présenter devant un juge, les autorités communales choisiront automatiquement la voie de la facilité et naturaliseront aussi en cas de doute. La nouvelle pratique judiciaire facilite la naturalisation, et non pas l'inverse. Et cela bien que le peuple ait déjà refusé trois fois dans l'urne toute forme de naturalisation facilitée. La semaine prochaine vous intervenez à Emmen pour parler de l'initiative sur les naturalisations. A votre avis, quelle est la meilleure procédure pour Emmen? Il appartiendra aux citoyens d'Emmen d'en décider. Si cette initiative est acceptée, ils pourront choisir eux-mêmes leur procédure de naturalisation. S'ils préfèrent donner cette compétence à une commission des droits civiques, il en sera ainsi, sinon ils choisiront une autre procédure. Ce qui compte, c'est que la décision de naturalisation soit à chaque fois définitive. Mon opinion personnelle est que plus une commune est grande, plus les décisions dans l'urne sont problématiques. Comptez-vous sur le soutien actif de milieux proches du PDC et du PRD en vue du scrutin du 1er juin? Il est évident que dans leur for intérieur de nombreux membres du PDC et du PRD – notamment en Suisse centrale – partagent l'objectif de l'initiative sur les naturalisations. Nous recevons aussi le soutien de milieux des arts et métiers. La semaine dernière, la chambre du commerce du canton de Lucerne a décidé à l'unanimité de recommander l'acceptation de l'initiative. Et ces gens ne sont évidemment pas tous des membres de l'UDC. Celles et ceux qui se battent avec nous se retrouveront finalement aussi dans le camp des vainqueurs. Vous prévoyez-donc que cette initiative sera acceptée? J'en suis convaincu. La pratique de naturalisation trop laxiste préoccupe le peuple. Et le peuple fait confiance à l'UDC: preuve en est, par exemple, que l'UDC a conquis quatre sièges sur neuf lors de l'élection de la commission des droits civiques d'Emmen.

24.04.2008

Es gibt kein Recht auf Einbürgerung

Interview in der „REGION“ vom 24. April 2008 Von Alex Piazza Gestern Bundesrat, heute Parteistratege. Christoph Blocher fühlt sich wohl in seiner neuen Rolle als Oppositionsführer. Vor seinem Auftritt in Emmen sprach er mit der REGION (Alex Piazza) über die Einbürgerungsinitiative. Christoph Blocher, seit Ihrer Abwahl aus dem Bundesrat ist es ruhig geworden um Ihre Person. Was haben Sie in der Zwischenzeit getan? Christoph Blocher: Zuerst habe ich mal Ferien gemacht. Plötzlich vier Wochen weiss im Kalender: das habe ich bisher noch nie erlebt. Ich war mit meiner Frau auf Wandertour in Südamerika. Bis Sommer arbeite ich voll und ganz für die Partei. Als Vizepräsident der SVP Schweiz leite ich das Ressort Strategie, und bin für die Kampagnen zuständig. Es ist gut möglich, dass ich nach den Sommerferien zusätzlich etwas in der Wirtschaft tue. Ich bin ja Unternehmer. Gibt es etwas, das Sie an Ihrem Bundesratsamt vermissen? Es kommt mir gerade nichts in den Sinn. Statt direkt auf die Verwaltung Einfluss zu nehmen, bringe ich meine Themen nun über die Partei und das Volk ein. Und das Volk ist bekanntlich der Souverän. An zweiter Stelle kommt das Parlament, an dritter der Bundesrat. So gesehen bin ich von der dritten Hierarchiestufe auf die erste geklettert. Am 1. Juni entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Einbürgerungsinitiative der SVP: Wollen Sie die Urnenabstimmung wieder aufs Tapet bringen? Darum geht es nicht. Die Initiative verlangt einzig und allein, dass jede Gemeinde wieder selber entscheiden kann, wer und wie eingebürgert wird. Und dieser Entscheid ist dann definitiv. So wie das in der Schweiz 150 Jahre lang galt. Die Einwohner einer Gemeinde können am besten beurteilen, ob sich ein Gesuchsteller in das Gemeindeleben integriert hat oder nicht. Besser jedenfalls als die Bundesrichter. Einbürgerungen dürfen nicht zu einem Verwaltungsakt mit Rekursrecht degradiert werden. Auch einen ablehnenden Entscheid hat ein Ausländer zu akzeptieren. Dürfen sie willkürlich erfolgen? Einbürgerungen sind ein politischer Akt, vergleichbar mit einer Wahl in ein politisches Amt. Da käme auch niemandem in den Sinn, einen Volksentscheid vor dem Gericht anzufechten. Es gibt kein Recht auf Einbürgerung. Die Einbürgerung ist die Folge der Integration, nicht ihr erster Schritt. Die Gegner der Initiative behaupten, sie verstosse gegen geltendes Völkerrecht. Wenn die Initiative gegen das Völkerrecht verstossen würde, frage ich mich, warum diese Gegner während 150 Jahren nichts daran geändert haben. Man kam nicht einmal auf diese Idee, als vor einigen Jahren die Bundesverfassung revidiert wurde. Nein, unsere bewährte Einbürgerungspraxis ist nicht völkerrechtswidrig. Ist es denn gerecht, dass Gesuchsteller aus Italien problemlos eingebürgert werden, während solche aus dem Balkan regelmässig abblitzen? Von Regelmässigkeit kann man nicht sprechen. Aber es kann vorkommen. Es ist jedoch legitim, dass man bei einer Volksgruppe, mit der man negative Erfahrungen gemacht hat, etwas vorsichtiger ist beim Einbürgern. Das ist nicht diskriminierend. Schliesslich haben die Abgewiesenen die Möglichkeit, die Einbürgerung zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu beantragen. In Ihrer Abstimmungspropaganda warnen Sie vor Masseneinbürgerungen. Wieso eigentlich? Seit dem Bundesgerichtsurteil von 2003 ist die Anzahl Einbürgerungen zwar weiter angestiegen, aber nicht exponentiell. Erste Anzeichen sind klar vorhanden. Und das wird noch zunehmen, sobald alle Gemeinden ihr Verfahren angepasst haben und die Rekurrierenden auf den Geschmack gekommen sind. Wenn wir jetzt nicht Gegensteuer geben, wird in Zukunft jeder abgewiesene Ausländer Einspruch erheben können. Um nicht ständig vor dem Richter antraben zu müssen, werden die Gemeindebehörden automatisch den Weg des geringsten Widerstands gehen und im Zweifelsfall einbürgern. Mit der neuen Gerichtspraxis wird die Einbürgerung erleichtert, nicht erschwert. Und dies obwohl das Schweizer Volk an der Urne bereits dreimal jegliche Form der erleichterten Einbürgerung abgelehnt hat. Nächste Woche referieren Sie in Emmen über die Einbürgerungsinitiative. Welches Verfahren ist für Emmen das beste? Das müssen die Emmer entscheiden. Wird die Initiative angenommen, können die Emmer ihr Einbürgerungsverfahren wieder selber festlegen. Wenn sie eine Bürgerrechtskommission vorziehen, dann gilt dieses Verfahren, und sonst halt ein anderes. In jedem Fall ist der Entscheid aber abschliessend. Meine persönliche Meinung: Je grösser eine Gemeinde ist, desto kritischer wird es mit der Urnenabstimmung. Rechnen Sie am 1. Juni mit aktiver Unterstützung aus CVP- und FDP-Kreisen? Innerlich stehen mit Sicherheit viele CVPler und FDPler hinter der Einbürgerungsinitiative – gerade in der Zentralschweiz. Die Frage ist nur, ob sie es wagen, aktiv dafür zu werben. Wir erhalten aber auch Unterstützung aus dem Gewerbe. Gerade letzte Woche hat die Gewerbekammer des Kantons Luzern einstimmig die Ja-Parole zur Einbürgerungsinitiative beschlossen. Und das sind weiss Gott nicht alles SVPler. Wer mit uns kämpft, gehört am Schluss ebenfalls zu den Siegern. Sie rechnen also damit, dass die Initiative angenommen wird? Davon bin ich überzeugt. Das Stimmvolk beschäftigt die zu large Einbürgerungspolitik. Dass die SVP hier viel Vertrauen geniesst, erkennt man nicht zuletzt am Wahlergebnis bei der Bürgerrechtskommission in Emmen, wo die SVP am Wochenende vier von neun Sitzen eroberte

17.03.2008

J’étais un trop bon conseiller fédéral

Interview dans «Migros Magazine» du 17 mars 2008

17.03.2008

Die EU-Forderungen müssen vom Tisch

Interview mit der "Thurgauer Zeitung" vom 17. März 2008 von Ursula Fraefel und Marc Haltiner Christoph Blocher gibt sich kämpferisch – und bekräftigt die Oppositionsrolle der SVP: Der Bundesrat dürfe im Steuerstreit mit der EU nicht nachgeben, andernfalls werde die SVP gegen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit antreten. Den Agrarfreihandel mit der EU lehnt der abgewählte Bundesrat vehement ab. Die Vorlage gefährde bis zu 100 000 Arbeitsplätze und opfere die Schweizer Landwirtschaft. Nach dem Dok-Film des Schweizer Fernsehens ist die Diskussion über den Parteiausschluss von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf neu entbrannt. Ihre Meinung? Christoph Blocher: Viele Bürger sind sehr aufgebracht. Denn aus dem Film geht hervor, dass Frau Widmer-Schlumpf eng mit der SP konspirierte, um einen SVP-Bundesrat aus dem Amt zu drängen. Es wird auch klar, dass es anders war, als es Frau Widmer-Schlumpf dem Schweizervolk nach der Wahl zum Bundesrat dargestellt hatte. Auch hat sie die Parteispitze hinters Licht geführt. Was die Folge ist, muss die Partei entscheiden. Ich rede da nicht mit. Ihre Prognose? Keine. Ich werde auch in der Partei bei diesen Entscheiden in den Ausstand treten. Wichtig ist, dass Samuel Schmid und Frau Widmer-Schlumpf nicht die SVP-Bundesräte sind. Das war das eindeutige Abstimmungsergebnis in der SVP-Fraktion und an der Delegiertenversammlung der SVP Schweiz. Damit bleibt die SVP vertrauenswürdig. Kann das die SVP auf die Länge durchhalten? Im Bundesrat hat man mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Gestaltungsmöglichkeiten hat eine Partei nur, wenn sie Gewähr hat, dass ihre Vertreter im Bundesrat dort auch ihr Gedankengut vertreten. Und Sie persönlich? Was überwiegt, das Bedauern über die Abwahl oder die Freude über die politische Narrenfreiheit, die sie wieder haben? Nicht dass Sie meinen, ich hätte diese Abwahl gesucht. Ich hatte mich entschieden weiterzumachen, weil ich noch viel bewegen wollte, in weiteren vier Jahren. Im Rückblick hat die SVP aber Fehler gemacht, die zu Ihrer Abwahl führten, zum Beispiel der Ausschluss einzelner Nationalräte aus den Kommissionen. Die SVP hat niemanden aus einer Kommission ausgeschlossen. Ich war als Bundesrat an der entscheidenden Fraktionssitzung zufällig dabei. Der Bündner Nationalrat Hassler wollte in die sozialpolitische Kommission, obwohl er der Einzige in der Fraktion ist, der die Mehrwertsteuer erhöhen will, alle anderen Fraktionsmitglieder lehnen dies ab. Es ist doch verständlich, dass eine Fraktion ihre Meinung in der Kommission vertreten muss. Und der Film mit Ihrem Bruder? Das ist der Film meines Bruders. Übrigens: Was er darin drastisch sagt, in Bern sei ein «Sauladen», hat sich als Wahrheit bestätigt. Er ist Pfarrer und kann die Wirklichkeit aussprechen. Sagen Sie das auch mit Ihrer vierjährigen Erfahrung im Bundesrat? Sprechen Sie den koordinierten Putschversuch vom 5. September an, wo Bundesanwaltschaft, Bundesrat und vor allem die Geschäftsprüfungskommission zusammenspannten, um mich aus dem Bundesratsamt zu drängen? Das waren DDR-Verhältnisse. Wie stehen Sie zum Agrarfreihandel, den der Bundesrat jetzt will? Wir haben den Freihandel mit der EU. Was jetzt darüber hinaus gemacht wird, schadet der Schweiz, kostet viele Arbeitsplätze und opfert die Landwirtschaft. Den österreichischen Bauern nützt der freie Handel aber. Österreich hat keinen Freihandel, sondern ist in der EU. Die österreichischen Bauern sagen, die Situation sei schlecht. Auch die Schweiz könnte den Freihandel schon lange haben, wenn sie ihn wollte. Er schadet aber nicht nur den Bauern, es geht auch um die Qualität und um die nachgelagerten Betriebe. Es betrifft über 100 000 Arbeitsplätze. Die Landwirtschaft könnte aber international konkurrenzfähiger werden. Das schon. Aber sie kann im völligen Freihandel nicht überleben. Natürlich könnte sie unternehmerischer werden. Aber dann müssen Sie vor allem die wettbewerbsbehindernden Auflagen streichen, etwa im Umweltschutz. Und wer will das? Es ist auch nicht die Wirtschaft, die auf dieses Abkommen drängt, sondern klar die Bundesräte und Beamten, die die Schweiz in die EU führen wollen. Aber da geht es doch um die wirtschaftliche Zusammenarbeit und nicht um politische Integration. Das angestrebte Abkommen greift tief in die politische Integration ein. Die Regeln der Wirtschaftspolitik kann man nicht von der Politik trennen. Wirtschaft ist Freihandel. Wirtschaftliche Zusammenarbeit ist das, was wir mit den Bilateralen machen. Das, was auch im EWR vorgesehen war. Wirtschaft ist doch nicht Freihandel. Freihandel ist ein kleiner Teil davon. Der EWR war ein klarer Kolonialvertrag. Die EU hätte über ein fremdes Staatsgebiet – die Schweiz – Recht gesetzt. Wir haben seit 1972 Freihandelsverträge. Aber eigene Qualitätsnormen. Die Schweiz müsste auf ihren Perfektionismus verzichten. Freut mich, das Sie das sagen. Gerade die perfektionistischen Normen bekämpft die SVP seit zwanzig Jahren schon bei der Einführung. Die Mitte-links-Mehrheit hat uns überstimmt. Sie wollte diese Sondernormen. Die Produzenten – namentlich kleine und mittlere Betriebe – haben ihre Produktion so einrichten müssen. Bestimmt haben sie Vorschriften, die unsinnig sind. Diese sind für alle abzuschaffen. Der Freihandel wäre im Interesse der Konsumenten. Die Preise sinken. Das ist die nächste Illusion. Ein Land, das einen so hohen Lebensstandard hat, hat einfach höhere Preise. Aber – da haben Sie recht – wenn Sie alle Qualitätsnormen abschaffen, dann haben Sie tiefere Preise, aber schlechtere Qualität. Aber Qualität macht die Schweiz aus. Zu den Bilateralen: Sie wollen den Steuerstreit mit der EU mit der Personenfreizügigkeit verknüpfen. SVP-Nationalrat Peter Spuhler wehrt sich dagegen. So hat er mir dies nicht gesagt. Es geht bei dieser Frage einerseits um die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien. Die brauchen wir nicht, auch die Wirtschaft braucht sie nicht. Wenn wir Hunderttausende von Rumänen als Arbeitskräfte wollten, würden wir sie morgen schon erhalten – auch ohne Personenfreizügigkeit. Die EU hingegen braucht sie dringend, auch um zu zeigen, dass die Schweiz mitmacht, obwohl sie nicht in der EU ist. Das verstehe ich. Aber wenn wir ihr das geben, dann müssen die EU-Steuerforderungen zuerst vom Tisch. Stellen Sie mit Ihrer Forderung nicht alle bilateralen Verträge mit der EU in Frage? Niemand in der EU wird doch im Ernst Verträge kündigen, die ihm nützen. Das Transitverkehrsabkommen zum Beispiel, der Nord-Süd-Verkehr kostet die Schweiz viel Geld, nützt aber der EU. Und dieses soll dahinfallen? Wenn dieser Vertrag nicht mehr wäre, könnte die Schweiz wieder machen, was sie will. Das weiss die EU. Jeden bilateralen Vertrag will der Bundesrat mit Drohungen erpressen. Das führt zu Kleinmut. Letztlich führt man mit stets neuen Verträgen und kleinmütigem stetigem Akzeptieren der EU-Forderungen die Schweiz zum EU-Beitritt. Ein Nein zur Personenfreizügigkeit würde die Exportwirtschaft schädigen. Warum auch? Natürlich hätten die Rumänen und Bulgaren nicht gerade Freude. Aber die Einmischung der EU in die Schweizer Steuerhoheit ist eine ganz gefährliche Sache, die auf uns zukommt. Die EU fordert, dass die Kantone ihre Steuergesetze ändern und droht bereits mit Sanktionen. Nur die Schweiz ist so naiv und gewährt Zugeständnisse ohne Gegenleistung.