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Federal Councillorship

05.04.2007

Da ist es einem schon nicht wohl

«Das präventive Aushorchen sei nötig für die Sicherheit, meint Bundesrat Christoph Blocher. Er glaubt, dass sich die SVP trotz anfänglicher Skepsis überzeugen lässt.» 05.04.2007, Neue Luzerner Zeitung, Eva Novak Ihre Partei stellt grundsätzlich in Frage, ob der Staatsschutz zusätzliche Kompetenzen braucht. Wie lautet Ihre Antwort? Die lautet klar Ja: Die Gefährdung ist aber darzulegen. Ich glaube nicht, dass die SVP, die so viel Wert auf Sicherheit legt, das verneinen können wird. Sie befürchtet aber zu Recht Missbräuche, wenn der Staat stark in die persönliche Freiheit eingreift. Deshalb wollen wir klare Restriktionen in das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit einbauen. Damit wird die SVP wohl auch zustimmen können, denn für sie ist beides wichtig: Eine sichere Zukunft ebenso wie die Freiheit. Inwiefern wird das Treiben der Terroristen in der Schweiz künftig erschwert? Heute können keine Informationen mit besonderen Massnahmen über Personen gesammelt werden, denen man nicht bereits strafbare Handlungen vorwerfen kann. Nach dem jetzigen Vorschlag soll sich das ändern. Wenn man zum Beispiel weiss, dass sich in einem Haus Leute mit Verbindungen zu terroristischen Organisationen treffen und der Verdacht gross ist, dass es sich um konspirative Treffen handelt, könnte neu angeordnet werden, diese zu überwachen, obwohl noch kein konkreter Tatverdacht besteht, dass dies eine strafbare Handlung begehen werden. Die nachgewiesene Gefährdung genügt. Die Nachrichtendienste sind trotzdem nicht sehr zufrieden, weil sie weiterhin nicht die gleichen Möglichkeiten erhalten sollen wie ihre Partnerdienste. Ja, das ist so. Man muss aber sehen, dass Nachrichtendienste am liebsten überall Nachrichten beschaffen möchten. Das ist ja ihre Aufgabe. Und es gibt immer irgendwo eine Lücke. Es ist Aufgabe der politischen Instanz, zu bestimmen, wie weit sie gehen sollen. So weit wie das Ausland werden wir sicher nie gehen können, die Schweiz bleibt auch in dieser Beziehung ein Sonderfall. Inwiefern genau? Nehmen wir zum Beispiel die USA: Die Behörde hat viele Kompetenzen. Seit dem 11. September 2001 wird jeder sehr misstrauisch behandelt. Er muss am Flughafen die Schuhe und den Gürtel auszie-hen, weil man ihm nicht traut. Damit hat man eine grössere Sicherheit, aber auch einen grösseren Eingriff in die Freiheit. Viele Staaten haben eigentliche Geheimdienste, was wir nicht haben, sondern lediglich gesetzlich geregelte Nachrichtendienste. Andere Länder haben umfassende Kompetenzen auch auf Ministerebene, da wird praktisch alles gemacht, was möglich ist. Wir aber leben in einem ausgesprochenen Rechtsstaat, weshalb wir keine grenzenlose Überwachung wollen. Ich finde auch, das sei richtig so. Umgekehrt gehen Ihre Vorschläge den Linken und Grünen viel zu weit. Fürchten Sie keine unheilige Allianz mit der SVP im Parlament? Das ist ein Risiko, das wir ernst nehmen müssen. Ich glaube aber, dass wir diese Vorlage im Parlament und auch in einer Volksabstimmung durchbringen können. Das Problem ist ja nicht neu: Für die Sicherheit zu sorgen, bedeutet immer auch einen Eingriff in die Freiheit der Bürger. Wenn man die Freiheit des Bürgers unbeschränkt hoch hält, hat man keine Sicherheit mehr. Und wenn man die Sicherheit zu gross wertet, hat man keine Freiheit mehr. Es ist stets eine Gratwanderung. Mit unserem Vorschlag haben wir sie jetzt gut bewältigt, glaube ich. Wie schlimm wäre es für Sie, falls die Revision trotzdem scheitern würde? Für mich persönlich wäre es nicht weiter schlimm, solange ich nicht Opfer eines Terroranschlags werde. Das Land würde aber weniger sicher. Es gibt bereits Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit in der Verbrechensbekämpfung mit anderen Staaten. Diese klagen darüber, dass sie zu wenig wissen, ob es bei uns verdächtige Zellen gebe. Wir müssten solche Personen ja nicht gerade verhaften, aber wenigstens schauen können, was Sache ist. Wenn wir das nicht tun, sind wir in den Augen dieser Länder kein zuverlässiger Staat. Zudem geben uns die anderen auch keine Informationen mehr, die für unsere Sicherheit wichtig sind, wenn die Schweiz diese nicht seriös weiter bearbeiten kann. Wenn die Revision scheitert, wäre es nicht gut für die Sicherheit des Landes. Heisst das, dass wir zurzeit in einem unsicheren Land leben, da der Staatsschutz nicht präventiv überwachen kann? In dieser Beziehung ist das richtig. Da können wir uns glücklich schätzen, dass wir noch keinen Terrorangriff hatten. In gewisser Weise ist es einem schon nicht wohl.

04.04.2007

Ein Lob dem Steuerföderalismus – die Schweiz bewegt sich

Referat von Bundesrat Christoph Blocher an der Informationsveranstaltung SVP, 4. April 2007, in Oberengstringen ZH 04.04.2007, Oberengstringen Oberengstringen. Anlässlich einer SVP-Informationsveranstaltung sprach Bundesrat Christoph Blocher über den Steuerföderalismus in der Schweiz. Er bezeichnete dabei den Steuerwettbewerb als grosse Stärke der Schweiz, die eng mit zwei wichtigen Faktoren verbunden ist: dem Föderalismus, der den Steuerwettberweb erst ermöglicht, und den Volksrechten. Diese geben den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, über die Höhe der Steuern an der Urne mitzubestimmen. Der Bund solle in Zukunft noch mehr Aufgaben abbauen und dadurch den finanziellen Spielraum der Kantone und Gemeinden erhöhen, forderte Bundesrat Blocher. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. 1. Die dekadenten 90er Jahre Wenn wir heute über den Steuerwettbewerb reden und vor allem über die Notwendigkeit des Steuerwettbewerbs, dann müssen wir zuerst einmal zurückblenden. Denn wir korrigieren heute mühsam, was in den 90er Jahren mit leichter Hand alles falsch gemacht wurde. Erinnern Sie sich? In den 90er Jahren haben wir nichts gehört von der EU in Steuerfragen. Da hat kein EU-Botschafter den Zeigefinger erhoben und unseren Steuerwettbewerb für schädlich bezeichnet. Da belehrte uns kein deutscher Finanzminister über unser Fiskalsystem. Da kam keine Kritik aus den Nachbarstaaten. Warum auch? In den dekadenten 90er Jahren pfiff die Schweiz auf ihre Stärken und kopierte die Fehler anderer Länder, vor allem auch jener EU-Staaten, die uns heute kritisieren. Wenn alle das gleiche tun, kann sich auch keiner positiv abheben. Auch in der Schweiz wurden die Steuern kräftig erhöht. Auch in der Schweiz wuchsen die Ausgaben des Staates ungebremst. Auch in der Schweiz gehörten Milliardenschulden zur Tagesordnung. Die dekadenten 90er Jahre waren Jahre der Verschwendung und der Verschuldung. Die Ausgaben des Bundes wuchsen von 31,6 Mia. Franken (1990) auf 51,4 Mia. Franken (2005). Die Schulden des Bundes haben sich von 38,5 Mia. Franken (1990) auf 130,3 Mia. Franken (2005) erhöht. 2. Besinnung auf Schweizer Stärken Was war passiert in den 90er Jahren? Nach dem Zusammenbruch des Sozialismus, nach dem Fall der Berliner Mauer glaubten gerade die führenden Leute in der Politik und in den Medien ein neues, wunderbares, friedliches Zeitalter sei angebrochen. Es gibt keinen Krieg mehr, wurde verkündet. Also braucht die Schweiz auch keine Armee. Es gibt keinen Krieg mehr, also gehört auch die Neutralität in den Sperrmüll. Zu Ehren der SVP sei gesagt, sie stimmte nicht in diesen naiven Chor ein. Sie verteidigte die Neutralität. Mit der gleichen Naivität setzten die Schweizer Eliten in den 90er Jahren unsere Selbstbestimmung aufs Spiel. Einhellig hiess es: Lasst uns ein gemeinsames Europa „gestalten“. Wir bauen am Haus Europa. Wir möchten die Vereinigten Staaten von Europa. Politiker, Professoren, Zeitungen, Fernsehen, Wirtschaftsverbände, Parteien: Alle sangen sie das gleiche Lied. Unabhängigkeit, direkte Demokratie, unsere einmaligen Volksrechte, die Neutralität, der Föderalismus, die Steuerhoheit galten plötzlich als antiquierte Werte und gehörten nach dem Willen dieser EU-Phantasten auf den Müllhaufen der Geschichte. Diese Phantasten pfiffen letztlich auf all das, was unser Land einmalig, stark und erfolgreich werden liess. Die SVP, die aber diese schweizerischen Werte hoch hielt, geriet dadurch unweigerlich in die Opposition. 3. Der Wandel Und plötzlich drehte der Wind und mit ihm die Stimmung. Die Wirtschaft will nicht mehr in die EU. Der Bundesrat hat das „strategische Ziel“ EU-Beitritt gestrichen. Die Mitte-Parteien vermeiden wenn immer möglich das Thema EU. Selbst die SP hat den Beitritt an Bedingungen geknüpft, die kaum zu erfüllen sind. Die Stimmung beginnt zu kehren. Nicht einfach so. Sondern, weil wir die Schweiz auch dann verteidigten, als es nicht Mode war. „Nid lugg lo gwünnt!“ 4. Die Schweiz bewegt sich Ja, heute können wir feststellen: Die Schweiz bewegt sich. Sie besinnt sich wieder auf ihre Stärken. Wir müssen doch auf das setzen, was uns besonders macht, was uns unterscheidet, worin wir besser sind als die anderen. Und sehen Sie, der Steuerwettbewerb zeigt sehr augenfällig die Stärke unseres Systems. Unsere Steuern sind ganz eng verbunden mit zwei Säulen der Schweiz: Der Föderalismus ermöglicht den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen. Weil wir eben keine Vereinheitlichung kennen. Der Föderalismus schafft Auswahlmöglichkeiten. Die Bürger können sich in rund 3000 Schweizer Gemeinden umsehen und ihren Wohnort entsprechend auswählen. Gewiss: Die Steuern sind bloss ein Faktor bei dieser Entscheidung. Bestimmt nicht der einzige, sonst würden ja 7,5 Millionen Menschen nach Wollerau oder Pfäffikon oder Hergiswil ziehen. Aber die Steuersätze sind ein wichtiger Faktor und das ist auch richtig so. Den zweiten Pluspunkt in unserem politischen System bilden unsere Volksrechte, die Mitbestimmung der Menschen in Sachgeschäften. Die Höhe der Steuern wird durch den Souverän, durch die Bürgerinnen und Bürger an der Urne bestimmt. Das ist einmalig auf der Welt und vor allem der Hauptgrund, warum die direkten Steuern in der Schweiz immer noch vergleichsweise niedrig sind. Nach den dekadenten 90er Jahren, nach den Jahren der Verschwendung, Verschuldung und Stagnation, können wir heute jedoch feststellen: Die Schweiz bewegt sich. Seit zwei, drei Jahren haben die Kantone Steuersenkungsprogramme angekündigt, beschlossen oder bereits durchgeführt. Nicht immer freiwillig. Oft auf Druck, weil die Leute das Weite suchten, weil der Steuerwettbewerb funktioniert oder weil an der Urne entsprechende Abstimmungen gutgeheissen wurden. Denken sie an den Kt. Zürich. Abschaffung der Erbschaftssteuern, Steuerfuss-Senkung: Ohne die beharrliche Tätigkeit der SVP, die ich damals anführte, wäre dies nie möglich geworden. 5. Das Beispiel Obwalden Vor rund zwei Jahren hat der Kanton Obwalden in gut demokratischer Weise ein neues Steuergesetz beschlossen. Was ist daraufhin passiert? Ein Schrei geht durch das Land. Kantone, die durch eine Hochsteuerpolitik und ein schlechtes Finanzgebaren den Weg Obwaldens nicht gehen wollen, sprechen von Wettbewerbsverzerrung. Politiker von links bis ins bürgerliche Lager kritisierten diesen Schritt, und schliesslich glaubte auch die EU, die kantonale Steuerhoheit in der Schweiz tadeln zu müssen. Ein Kanton hat sich erfrecht, eigene Wege im Kampf um Arbeitsplätze und Steuerzahler zu gehen. Vor Obwalden sind andere Kantone Zug, Nidwalden, Schwyz ähnliche Wege gegangen. Mit Erfolg. Der Staat redet ja viel von Wettbewerb. Nur meint er dann immer den Wettbewerb der Anderen - der Privaten. Im eigenen Bereich lässt er lieber keinen zu. Verständlich, denn man hat sich stets mit dem Tüchtigeren zu messen. Das zwingt jeden, es noch besser zu machen. Das ist anstrengend. Viele möchten dieser Anstrengung lieber aus dem Weg gehen. Wettbewerb ist jedoch notwendig. Denn er zwingt alle Beteiligten, besser, effizienter, günstiger zu werden und trotzdem gute Leistungen und Qualität zu bieten. Der Steuerwettbewerb zwingt die Politik, besser zu arbeiten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir uns an den dynamischen Kantonen ausrichten. Die Harmonisierungsbestrebungen laufen in die andere Richtung. Dort orientiert man sich am Schwachen. Es ist eine Illusion zu glauben, der Schwache werde stärker, wenn man den Starken schwächt. Zurück zu Obwalden. Was hat dieser kleine, bisher kaum beachtete Bergkanton getan? Zuerst hat der Kanton seine Regierung verkleinert. Am Anfang stand eine SVP-Initiative, die im Volk Zustimmung fand! Kleinere Regierung, weniger Ämter, höhere Effizienz, schnellere Entscheidungswege, niedrigere Kosten. Als nächster Schritt hat die Regierung ihre Ausgaben stabilisiert. Praktisch auf der Basis der Teuerung eingefroren. Hier braucht es schon mehr Standhaftigkeit. Und man darf sich ruhig fragen, woher der Wille kommt, auch auf der Ausgabenseite anzusetzen. Ganz so freiwillig macht das keine Regierung. Dazu braucht es unbequeme Partner. Die SVP muss diese Aufgabe übernehmen. 6. Der Domino-Effekt Nachdem Obwalden demokratisch und mit überwältigender Mehrheit sein neues Steuergesetz verabschiedet hatte, wollte die SP Schweiz den Kanton umgehend einklagen. So machen es die Linken: Sie rufen die Gerichte an, um die Demokratie auszuhebeln. Die Begründung lieferte der sozialdemokratische Parteipräsident Hans-Jürg Fehr: „Wir befürchten einen Dominoeffekt – wie bei der Erbschaftssteuer“ (Berner Zeitung, 19.12.2005). Ich kann nur sagen: Zum Glück gibt es diesen Domino-Effekt. Zum Glück bewegt sich die Schweiz. Zum Glück löst sich unser Land aus der Erstarrung der 90er Jahre. Zum Glück geht es vorwärts und aufwärts. Der Steuerföderalismus sorgte für den Wettbewerb und der Wettbewerb sorgte für den Druck, etwas für die Bürger zu tun. Ja, der Domino-Effekt, den die Linken als so furchtbar denunzieren, ist eingetreten. Glücklicherweise. In den letzten zwei Jahren beschlossen verschiedenste Kantone Steuersenkungen: Die beiden Appenzell, die Kantone Aargau, Bern und Glarus, Jura, Nidwalden, Thurgau. Auch der Heimatkanton des SP-Präsidenten Hans-Jürg Fehr, Schaffhausen, senkte seine Steuern: Das Steuerpaket, inklusive degressive direkte Steuern, wurde übrigens mit ausdrücklichem Segen der dortigen SP verabschiedet. Es folgten weiter die Kantone Solothurn, St. Gallen, Uri, Wallis und Zug. Zwei Drittel der Kantone ziehen mit. Viele unter Klagen und Murren. Andere Kantone tun nichts. Sie sind es meistens, die dann tüchtigere Kantone als „unfair“ hinstellen. 7. Und im Kanton Zürich? Der SP-Präsident Hans-Jürg Fehr befürchtete einen „Domino-Effekt“, wir haben es gehört, und verwies auf das Beispiel Erbschaftssteuer. Es war die SVP des Kantons Zürich, die der Erbschaftssteuer den Todesstoss versetzt hat. Sie hat 1998 mit einer Initiative deren Abschaffung durchgesetzt. Zürich spielte also bei den Erbschaftssteuern eine wichtige Rolle. Wie steht es bei den jetzigen Steuerentlastungsprogrammen? Wir stellen fest, dass das starke Zürich langsam aber sicher von steuergünstigen Kantonen umzingelt wird. Als Bundesrat will ich nicht in die kantonalen Angelegenheiten reden. Darum schweige ich jetzt zu den kantonalen Angelegenheiten. 8. Was ist zu tun? Erfolgreiche Volkswirtschaften sorgen dafür, dass das Geld bei den Menschen und den Unternehmen bleibt. Damit die Leute konsumieren können, was sie wollen. Damit die Unternehmen investieren können, Arbeitsplätze schaffen können und damit Wohlstand für alle entsteht. Darum muss gelten: 1. Anstatt den Kantonen und Gemeinden mit immer neuen Bundesbeiträgen zu Hilfe zu eilen, sollte der Bund mit einem Abbau seiner Aufgaben und seiner Steuerlast die finanziellen Spielräume der Kantone und Gemeinden erhöhen. 2. Anstatt der Vereinheitlichung und Harmonisierung das Wort zu reden, ist der Wettbewerb der Systeme zu fördern. Nur der Föderalismus schafft diesen Freiraum. 3. Statt Zwangsumverteilung muss ein Wettbewerbssystem gelten. Die hohe Steuerbelastung ist eines der grössten Probleme der westlichen Industrieländer. Mit unserem Steuerföderalismus können wir diesen fatalen Kreislauf durchbrechen.

27.03.2007

Jugendgewalt und Jugendkriminalität

Referat von Bundesrat Christoph Blocher an der Informations-veranstaltung der SVP Bezirk Pfäffikon, 27.03.2007, Illnau-Effretikon ZH 27.03.2007, Illnau-Effretikon Illnau-Effretikon. An der Informationsveranstaltung der SVP Bezirk Pfäffikon sprach Bundesrat Christoph Blocher über Ursachen und Ausmass der Jugendgewalt und informierte über verschiedene Massnahmen zur Bekämpfung dieses Problems. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. 1. Das Ausmass der Taten In der Stadt Zürich vergewaltigt eine Bande von Jugendlichen ein dreizehnjähriges Mädchen. Alle zwölf Verdächtigen haben polizeiliche Vorakten, unter anderem wegen Raubdelikten. Die Medien und Behörden versuchen die Herkunft der Täter zu vertuschen. Erst Tage später schreibt der Tages-Anzeiger: „Unter den zwölf Verhafteten sind sechs Schweizer. Es soll sich um eingebürgerte Jugendliche aus dem Balkan und der Türkei handeln; die restlichen stammen ebenfalls aus dem Balkan sowie je einer aus Italien und der Dominikanischen Republik.“ (Tages-Anzeiger, 18.11.2006) Im November 2006 wird eine Massenvergewaltigung in Steffisburg (BE) bekannt. Die Beschuldigten: Zwei albanische Brüder (15 und 16 Jahre alt), ein Pakistani (15), ein Schweizer tamilischer Herkunft (16), ein Brasilianer (18) und zwei weitere 18jährige Ausländer. (Blick, 15.11.2006) Ebenfalls im November 2006 wird die Schändung der katholischen Kirche von Muttenz bekannt. Die jugendlichen Täter aus dem Balkan (alle nichtchristlichen Glaubens) haben den Innenraum mit Kot und Urin besudelt. (Basellandschaftliche Zeitung, 21.11.2006) Bereits im Juni 2006 ereignete sich im bündnerischen Rhäzüns eine brutale Schändung eines 5jährigen Mädchens. Die Täter: Zwei Jungen (10 und 13 Jahre alt) stammen aus dem Kosovo. Was ist diesen vier Meldungen gemeinsam? Das Ausmass der Jugendgewalt und die Brutalität haben erschreckend zugenommen. Viele der jugendlichen Täter sind schlecht integrierte Ausländer, namentlich aus dem Balkan. Es herrscht allgemeine Hilflosigkeit gegenüber dieser Entwicklung. Alle fühlen sich zuständig – also ist niemand wirklich zuständig. Alle halten die anderen für schuldig – also trägt keiner Verantwortung. Nach wie vor versuchen gewisse Medien und politische Kreise das Thema Gewalt von jungen Ausländern zu leugnen, zu vertuschen oder zu verharmlosen. 2. Arbeitsgruppe zur Jugendgewalt Die Gewalt unter Jugendlichen beschäftigt viele Menschen. Die Bürgerinnen und Bürger – vor allem auch Eltern und andere Erziehungsverantwortliche – sind beunruhigt über die Entwicklungen in der Jugendkriminalität. Ausserdem sind verschiedene Fachleute, Direktbetroffene, Ämter an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement gelangt. Die eingangs erwähnten Vorfälle haben uns weiter bestärkt, die Jugendgewalt zur Kernaufgabe im Jahr 2007 zu erklären. Seit Dezember 2006 ist unter meinem Vorsitz mit den Bundesämtern für Justiz, Migration und Polizei eine Projektgruppe intensiv an der Arbeit. Mehrere Aussprachen sind erfolgt, eine mit rund 30 Fachleuten, die sich in ihrer täglichen Arbeit mit Jugendgewalt befassen. Bei diesem und anderen Treffen wurde klar: Es besteht Handlungsbedarf. Die Jugendgewalt hat massiv zugenommen. Zugenommen hat nicht nur das Ausmass. Beängstigend ist, dass die Gewalt härter, brutaler und gnadenloser geworden ist. Es wird auf Schwache eingeprügelt, auch wenn das Opfer bereits wehrlos am Boden liegt. Und es gibt immer mehr auch organisierte Gewalt durch Gruppen und Banden, die sich oft ad hoc zusammensetzen und aktiv werden. Die Gesamtzahl der Jugendstrafurteile wegen Gewaltdelikten hat von 2000 bis 2005 um mehr als 80 % zugenommen, hat sich also fast verdoppelt (Statistik der Jugendstrafurteile 2006, S. 26). Markant sind die Steigerungsraten insbesondere bei bestimmten Gewaltdelikten: Jugendstrafurteile nach Delikt, 2000-2005 (Statistik der Jugendstrafurteile 2006, Tabelle 14) 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Einfache Körperverletzung 265 381 401 466 519 638 Raub (Art. 140 StGB) 209 241 259 322 332 374 Drohung (Art. 180 StGB) 148 208 218 244 298 317 Bekanntlich lässt sich von Strafanzeige- bzw. Strafurteilsstatistiken nicht ohne weiteres auf die tatsächliche Häufigkeit von Straftaten schliessen (sog. Dunkelfeldproblematik), so dass über das Ausmass und die Entwicklung der Jugendgewalt keine vollständige Klarheit besteht. Die Dunkelziffer dürfte aber erheblich sein: Oftmals getrauen sich die Opfer nicht, die Strafbehörden einzuschalten, häufig aus Furcht vor weiteren Repressalien. Vor diesem Hintergrund scheint es weitgehend sinnlos, sich über Steigerungsraten zu streiten. Fakt ist: Jugendgewalt besteht in einem beunruhigenden Ausmass und Jugendgewalt nimmt stark zu. Grundsätzlich stellen wir fest, dass die Hemmschwelle bei Jungen stark gesunken ist; sie schlagen schneller zu. Dabei spielt zum Teil übertriebener Alkoholgenuss eine Rolle, aber auch die omnipräsenten Gewaltdarstellungen im Alltag. Die Ausländerfrage spielt mit hinein. Die Zahlen und die Erfahrungen der Fachleute sprechen ein klare Sprache: Auffallend hoch ist der Anteil von Tätern mit „Migrationshintergrund“. Und dort wieder vor allem von Jugendlichen aus dem Balkan. Das ist die übereinstimmende Aussage der Verantwortlichen. Jugendstrafurteile nach Aufenthaltsstatus, 2005 (Statistik der Jugendstrafurteile 2006, Tabelle 12) Total Schweizer/innen Ausländer/innen mit Wohnsitz in der Schweiz Anzahl Anzahl % Anzahl % Einfache Körperverletzung 638 270 42,3 347 54,4 Raub 374 161 43,0 198 52,9 Drohung 317 147 46,4 159 50,2 Setzt man die Anzahl der Verurteilungen zur Anzahl der Angehörigen der entsprechenden Wohnbevölkerung in Beziehung, so akzentuieren sich die Unterschiede: Bei verschiedenen Delikten werden jugendliche Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz um ein Mehrfaches häufiger straffällig als Schweizer ihrer Altersgruppe (vgl. die Statistik der Jugendstrafurteile 2006, Tabelle 10). Aber auch unter den Jugendlichen ausländischer Herkunft bestehen beträchtliche Unterschiede. So machen gemäss den neuesten Zahlen aus dem Kanton Zürich bei Delikten gegen Leib und Leben Jugendliche aus Balkanländern 52,6 Prozent von allen ausländischen tatverdächtigen Jugendlichen aus. (Neue Zürcher Zeitung, 9.2.2007. Daten aus der Kriminalstatistik der Kantonspolizei Zürich.) So weit die ersten Erkenntnisse. So weit die ersten Schlüsse. So weit die erste Einkreisung des Problems. 3. Das übliche Reaktionsschema Als ich ein erstes Mal über die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe sprach, lief das übliche Reaktionsschema ab (wir kennen den Vorgang ja aus anderen Zusammenhängen): Die einen verharmlosen den Sachverhalt oder streiten ihn rundweg ab. Aus diesen Kreisen tönt es dann, die Jugendkriminalität habe im Vergleich zum Vorjahr gar nicht zugenommen. Es komme einfach auf das Zählverfahren an. Interessant. Die Kriminalität ist also bloss eine Frage der Buchhaltung. Andere rufen sofort: Aber halt! Der Justizminister ist für diese Frage gar nicht zuständig! „Eigenmächtige Einmischung“, betitelte eine Sonntagszeitung ihren Kommentar. Die Bekämpfung der Jugendkriminalität sei doch Sache der Kantone. Der Bundesrat dürfte ja gar nichts unternehmen gegen die Jugendgewalt. Eine dritte Gruppe beschwichtigt: Wir haben doch schon alles bestens geregelt. Wir verfügen über die nötigen Gesetze. Keine der vorgeschlagenen Massnahmen sei wirklich neu. Die Ausweisung von notorischen Jugendstraftätern etwa werde bereits praktiziert. Besonders beliebt ist es auch nach wie vor, jeden Hinweis auf den auffallend hohen Ausländeranteil unter jugendlichen Straftätern als „fremdenfeindlich“ abzutun. Auf die gleiche Weise wurde jahrelang der Asylmissbrauch verschlampt. Auf die gleiche Weise wurden sämtliche Ausländerprobleme geleugnet. Schlimmer noch: Wer die Ausländerkriminalität beim Namen nannte, wer die hohen Sozialkosten von Ausländern kritisierte, wer eine kontrollierte Zuwanderung forderte, wer auf die Gewaltbereitschaft von Leuten aus dem Balkan verwies, wer auf die grossen Probleme in Schulen mit hohem Ausländeranteil zu sprechen kam, wurde sofort selbstherrlich von den Linken, den Medien und Gerichten in die fremdenfeindliche Ecke gestellt. Beim Thema Jugendgewalt läuft es ähnlich ab. Die einen sagen: Das Problem ist herbeigeredet. Die Anderen sagen: Doch, doch, wir haben ein Problem – aber schuld sind die anderen. Die Jugendämter sprechen von der Verantwortung der Schule. Die Schulen von der Verantwortung der Eltern. Die Eltern von der Verantwortung der Schulen. Die Politik von der Verantwortung der Polizei. Die Polizei von der Verantwortung der Politik. Das Fazit der ganzen Aufregung: Am Ende passiert gar nichts. 4. Probleme erkennen und benennen Der erste Schritt zur Problemlösung ist immer der gleiche: Zuerst muss das Problem erkannt werden und zweitens muss das Problem beim Namen genannt werden. Wie sieht es mit dem Anstieg der Jugendkriminalität aus? Es gibt Zahlen, soweit sich diese polizeilich erfassen lassen. Doch die Dunkelziffer ist relativ hoch. Einerseits stellt man fest, dass die Opfer sich aus Furcht vor Repressalien oft nicht getrauen, die Polizei einzuschalten. Andererseits bestehen namentlich in Schulen Hemmungen, die Polizei einzuschalten. Wie sieht es mit der Zusammensetzung bei den Jugendstraftätern aus? Der Anteil von Tätern mit „Migrationshintergrund“ ist sehr hoch. Dabei handelt es sich vor allem um Jugendliche mit Identitätsproblemen. Diese führt zu Unsicherheit und Minderwertigkeitsgefühlen. Unsicherheitsgefühle werden sehr oft durch Gewaltanwendung kompensiert. Wenn wir die Probleme lösen wollen, muss man sie ansprechen dürfen, ohne dass einem Rassismus vorgeworfen wird. Durch Verdrängen löst man keine Probleme. Wie sieht es mit den Erziehungsverantwortlichen aus? Wir leiden heute unter den Spätfolgen antiautoritärer Erziehungsformen. Die Kinder werden alleine gelassen. Die Eltern setzen oft keine Grenzen oder stellen Schranken zu spät auf. Oft erst, wenn die Kinder und Jugendlichen am Rand der Kriminalität stehen. Und verstehen Sie mich richtig: Die Erziehungsfrage betrifft uns alle. Schweizer und Ausländer. Es beginnt damit, dass nicht mehr feststeht, wer verantwortlich für die Erziehung ist. Ist es die Schule? Sind es die Eltern? Ist es „die Gesellschaft“? Eltern haben begonnen, einen Teil der Erziehung an die Schule auszulagern – das überfordert die Lehrer. Man kann nicht verlangen, dass die Schule allein für die Erziehung verantwortlich ist. Fachleute sprechen von einer eigentlichen „Erziehungsverweigerung“ der Eltern. Bei aller Idealisierung der externen Kinderbetreuung: Die Eltern sind und bleiben verantwortlich für das, was ihre Kinder tun. Sie sind auch in die Pflicht zu nehmen. Wie jeder Obhutspflichtige müssen auch Eltern zur Rechenschaft gezogen werden: Mit Schadenersatzzahlungen, bei ausländischen Kindern bis hin zur Ausweisung der ganzen Familie. Natürlich kann sich auch die Schule nicht aus der Erziehungsaufgabe abmelden. Die Lehrpersonen brauchen darin aber Unterstützung, was oft fehlt. In schweren Fällen hat die Schule mit der Polizei zusammenzuarbeiten. Lange Zeit hatten viele Lehrpersonen ein gestörtes Verhältnis zur Polizei; sie duldeten keine Polizei im Schulumfeld. Erste Versuche zeigen, dass wir Gewaltprävention auch in den Schulen brauchen: Erziehung zum gewaltfreien Zusammenleben an Schulen durch dafür ausgebildete Personen wie etwa Polizisten, ähnlich der Verkehrserziehung. Passieren Straftaten auf den Pausenplätzen, muss die Schule die Polizei rufen: Verletzung von Regeln ist konsequent zu sanktionieren. Dort, wo die Situation sehr problematisch ist, sind regelmässige Polizeipatrouillen sinnvoll. 5. Was ist zu tun? Wo haben wir also anzusetzen? Ein Missstand ist, dass die Strafverfolgung nicht immer effizient funktioniert. Es scheint nicht in erster Linie ein Problem der Gesetze zu sein, sondern des Vollzugs. Die Verfahren dauern zu lange, die angeordneten Sanktionen greifen oft zu kurz und verfehlen deshalb ihre Wirkung, die Koordination staatlicher Tätigkeiten ist mangelhaft. Die Folgen sind gravierend: Polizisten und andere Vollzugsleute sind frustriert, weil sie sehen, dass nichts passiert. Das lähmt die Arbeit. Resignation ist weit verbreitet. Auch bei Lehrern. Tatsache ist auch, dass die Behörden zu wenig gut vernetzt sind; oft weiss die eine Behörde nicht, was die andere tut. Migrations-, Einbürgerungs- und Polizei-, Zivilstands- und Schulämter müssen besser zusammenarbeiten und gemeinsame Ziele verfolgen. Die ersten Ergebnisse bringen uns zu folgenden Schlüssen: Die Eltern sind durch geeignete Massnahmen zu unterstützen: Eine Vielzahl von Studien geht heute davon aus, dass eine Ursache für Jugendgewalt durch Beziehungsdefizite in den Generationenbeziehungen zu erklären ist – also gestörte Beziehungen zwischen Jugendlichen und ihren Eltern, Lehrern oder anderen erwachsenen Bezugspersonen. Auch die COCON Studie des Jacobs Centers for productive youth development bestätigt, wie wichtig die emotionale Verbundenheit zwischen Eltern und Kindern ist und wie prägend für den Entwicklungsstand des Mitgefühls und der Verantwortungsbereitschaft von Jugendlichen. Zu prüfen ist aber auch eine verstärkte Verpflichtung der Eltern zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung in der Erziehung. Denkbar wäre z.B. eine Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung der Eltern bei Vernachlässigung elementarer Erziehungspflichten. Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden muss verbessert werden: Das gilt zunächst einmal für Migrations-, Einbürgerungs- und Polizeibehörden. Es darf nicht sein, dass diese Amtsstellen unabhängig voneinander vorgehen und die eine Behörde nicht weiss, was die andere tut. Hier ist vermehrte Koordination unabdingbar. Zentral erscheint aber die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Polizei: Hier ist zu prüfen, ob für die Lehrkräfte bei Delikten einer bestimmten Schwere eine Anzeigepflicht geschaffen werden soll. Wenn auf Pausenplätzen gravierende Straftaten begangen werden, muss die Polizei darüber informiert werden. Diese Massnahmen haben aber nur dann Erfolg, wenn die Lehrerinnen und Lehrer in ihrer pädagogischen und erzieherischen Funktion gezielt geschult und unterstützt werden sowie im Zusammenspiel mit präventiven und intervenierenden und repressiven Massnahmen im Rahmen der Schulsozialarbeit umgesetzt werden. Die Präventionsarbeit muss intensiviert werden, vorab an der Schule. Gewalt ist nicht nur als Thema in den Unterricht einzubauen, denkbar scheint insbesondere auch der Beizug erfahrener Polizeibeamter nach dem Vorbild des sog. Verkehrsunterrichts. Viele Präventionsmassnahmen erfordern ferner die aktive Beteiligung der Familien. Aus diesem Grund müssen Bemühungen vermehrt darauf ausgerichtet werden, auch fremdsprachige und wenig gebildete Familien ausländischer Herkunft für Präventionsmassnahmen zu erreichen. Die Integration ausländischer Jugendlicher muss stärker forciert werden. Namentlich Sprachkenntnisse müssen so früh als möglich vermittelt werden. Wo die Integration aber konsequent verweigert wird, müssen effiziente ausländerrechtliche Massnahmen zur Verfügung stehen. Das muss bis zur Ausweisung führen können. Die Strafverfahren sollen nach Möglichkeit verkürzt werden: Jugendliche müssen für begangenes Unrecht so rasch als möglich sanktioniert werden. Erfahrungen in der Jugendarbeit belegen, dass grosse zeitliche Distanzen zwischen Straftat und Sanktionsmassnahmen zusätzlich zu problematischem Verhalten führen. Dabei geht es nicht darum, um jeden Preis eine hohe Strafe zu fordern. Es müssen "massgeschneiderte", dem Täter angepasste Sanktionen verhängt werden. Das neue Jugendstrafgesetz ist jetzt seit dem 1.1.2007 in Kraft. Es sieht eine breite Palette von Sanktionsmöglichkeiten vor, es können nun auch härtere Strafen verhängt werden (Freiheitsentzug bis zu vier Jahren: Art. 25 JStG; statt wie bisher Einschliessung bis zu einem Jahr: Art. 95 StGB alte Fassung). Die weiteren Entwicklungen in diesem Bereich sind genau zu beobachten. Sollte sich das neue Gesetz als unzureichend erweisen, sind möglichst rasch entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Wir wollen, dass Kriminelle und Integrationsverweigerer die Konsequenzen ihres Handelns spüren. Wir wollen, dass auch jugendliche Problemausländer hart angefasst werden, zum Schutz all jener Immigranten, die sich bemühen in unserem Land, die arbeiten, Leistung erbringen, sich an die Gesetze halten und sich mit der Schweiz identifizieren. Wir wollen, dass die Jugendkriminalität als gesellschaftliche Fehlentwicklung angegangen wird. Da sind wir alle gefordert: Schweizer und Ausländer. Eltern und Schulen. Behörden und Private.

26.03.2007

Schweizer Wirtschaft – Stiefkind der Schweizer Politik?

Referat von Bundesrat Christoph Blocher vor der Statistisch-Volkswirtschaftlichen Gesellschaft, 26. März 2007, Universität Basel 26.03.2007, Basel Basel. In seinem Referat vor der Statistisch-Volkswirtschaftlichen Gesellschaft in der Universität Basel vertrat Bundesrat Christoph Blocher den Standpunkt, dass die beste Förderung der Wirtschaft ihre Nichtbehinderung durch den Staat sei. Die Swiss sei ein besonders anschauliches Beispiel dafür, dass die Vermischung von Staat und Wirtschaft nichts Gutes bringe. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. 1. Etwas mehr Vernachlässigung, bitte Die Frage, der wir heute nachgehen wollen, lautet: Ist die Wirtschaft tatsächlich ein Stiefkind der Schweizer Politik? Oder mit anderen Worten ausgedrückt: Wird der Schweizer Wirtschaft von der Politik zu wenig Beachtung geschenkt? Wird sie gar – wie es eine Redensart beschreibt – stiefmütterlich behandelt? Man denkt bei "Stiefkind" gewöhnlich an das Schicksal Aschenbrödels, an die böse Schwiegermutter, an Erbsen zählen, Gemeinheiten, Bevorzugung, Benachteiligung. Wer stiefmütterlich behandelt wird, der wird – so versteht es der Volksmund – vernachlässigt. Aber das Problem des Aschenbrödels – und jedes Kindes – ist nicht unbedingt das Problem der Wirtschaft. Wenn unter "Stiefkind" eine gewisse Vernachlässigung verstanden würde, wäre das für die Wirtschaft – im Gegensatz zu Kindern – gar nicht so schlimm. Das Problem der Wirtschaft ist eher in der staatlichen Überbetreuung zu suchen. An zu viel von allem. Zu viel Beachtung in Form von Vorschriften, Kontrollen, Regulierungen. Zu viel Hinwendung in Form von staatlichen Eingriffen. Zu vielen politischen Gelüsten, Erfolg umgehend mit Steuern zu bestrafen und zu vielen Politikern, die unbedingt in Bereiche eingreifen wollen, von denen sie nichts verstehen. So können wir festhalten: Wenn die Politik die Wirtschaft vernachlässigen, wie ein Stiefkind behandeln würde, wäre das allemal besser, als wenn die Politik sich wie eine fürsorgliche Hyäne auf die Wirtschaft stürzt. 2. Swissair-Swiss-Debakel Wir erinnern uns mit Schaudern an das Swissair-Swiss-Debakel. Dass die Swissair Konkurs ging, war bedauerlich, aber letztlich die Folge von Fehlentscheidungen seitens der Unternehmensführung. Der Prozess in Bülach scheint mir da mehr eine therapeutische Aufarbeitung zu sein als ein wirklich brauchbarer Umgang mit Missmanagement. Denn letztlich hat der Markt das Unternehmen und seine Führung genügend abgestraft. Weit lohnender wäre eine Beschäftigung mit der Swissair-Nachfolgerin Swiss. Denn dort glaubte die Politik, als staatlicher Erziehungsverantwortlicher eingreifen zu müssen. Um im Ausgangsbild zu bleiben: Die Swiss wurde von der Politik alles andere als wie ein Stiefkind behandelt. Die Politiker entdeckten und propagierten bei der Swiss-Entstehung das "Primat der Politik". Mit dem "Primat der Politik" wurden Eingriffe in die Wirtschaft verteidigt, die den Schweizer Steuerzahler am Ende mehrere Milliarden Franken kosteten. Ich will Ihnen diese Aktion mit ein paar Beispielzitaten aus jener Zeit versüssen. Der Bündner SP-Nationalrat Andrea Hämmerle in der Herbstsession 2001: "Wir müssen das Primat der Politik unbedingt wiederherstellen." Der Aargauer SP-Nationalrat Urs Hofmann: "Staatliche Wirtschaftspolitik heisst, das Primat der Politik im richtigen Moment, wenn es nötig ist, zu unterstreichen und auch mit staatlichen Geldern zu intervenieren." Die SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer aus Basel-Land: "Wir dürfen das Geschäft nicht weiter den Banken und der Privatwirtschaft überlassen. Sie haben das Meisterstück mit dem Ruin der Swissair bereits vorgeführt." Die Zürcher SP-Nationalrätin Barbara Marty Kälin: "Wer, wenn nicht der Staat, soll denn handeln, wenn die Wirtschaft offensichtlich unfähig dazu ist?" Das sind alles Aussagen aus dem Herbst 2001. Das sind alles Aussagen, die den Weg ebneten, um ein staatlich finanziertes und gewerkschaftlich diktiertes Airlinemodell namens Swiss zu kreieren. Das sind alles Aussagen, die uns zeigen, dass die Politik die Wirtschaft alles andere als "stiefmütterlich" behandelte. Leider. Was wir heute wissen: Die Swiss flog genau so lange, bis das anfänglich noch vorhandene Eigenkapital (sprich: die eingeschossenen Steuergelder) verflogen war. Was wir weiter wissen: Das 26/26/82-Modell (26 Lang- und Mittelstreckenlinien, 82 Kurzstreckenlinien) orientierte sich nicht an den Bedürfnissen des Marktes, sondern an den Bedürfnissen der Gewerkschaften. Was wir vor allem feststellen konnten: Das Primat der Politik in einem privaten Unternehmen führt fast zwangsläufig in den Ruin. Ich erinnere daran, dass der Staat schon bei der Swissair als grösster Einzelaktionär fungierte, aber da war niemand aus der Politik, der je den Verwaltungsrat kritisiert hätte oder die Hunterstrategie oder das Management. Der Grund dafür ist simpel: Schon für Private, die ein Unternehmen führen müssen, ist es schwierig – wie die SWISSAIR gezeigt hat. Für den Staat ist es nur in einer Monopolstellung möglich! Das ist nicht Ideologie, sondern Erfahrung. Auf schwierigem bis gefährlichem Gelände befindet sich die Schweiz übrigens derzeit auch mit der SWISSCOM, die – obwohl kein Monopolist mehr – nach wie vor mehrheitlich in staatlichen Händen liegt, und im Interesse der SWISSCOM und der Schweiz privatisiert werden sollte! 3. Der Staat als Unternehmer? In einem freien Wettbewerb darf der Staat nicht als Unternehmer auftreten. Er ist grundsätzlich der falsche Eigentümer. Erst recht, wenn damit eine internationale und damit zwangsläufig risikoreiche Tätigkeit verbunden ist. Dies zeichnet sich für die Swisscom immer deutlicher ab. Unsere nationale Telekommunikationsgesellschaft steht auch als privatisierter Betrieb weiterhin unter dem Schutz des Bundes, denn dieser hält die Mehrheit des Aktienkapitals. Damit ist die Eidgenossenschaft als grösster Wettbewerbsteilnehmer und gleichzeitig als Wettbewerbshüter in eine unmögliche Rolle geraten. Bundesräte sind und bleiben politische Behörden und sind nicht dafür gewählt, Unternehmen zu führen. Aber unabhängig davon, ob wir fähig sind oder nicht, dem Bundesrat obliegt nun mal die Verantwortung über die zum Staat gehörenden Unternehmen. Diese Verantwortung nicht wahrzunehmen – sei es aus Unfähigkeit, Furcht oder Schlamperei – auch das geht nicht. Darum musste der Bundesrat entscheiden, als er die Expansionsstrategie der Swisscom unterband. Und er hat richtig entschieden. Gleichwohl ist die Situation nach wie vor unbefriedigend: Die Stiefmutter Staat müsste das Stiefkind Swisscom eigentlich in die Unabhängigkeit entlassen. Die Swisscom ist kein Kind mehr, sondern erwachsen. Das gilt auch für alle anderen teil- und scheinprivatisierten Betriebe. 4. Der staatlichen Förderung entgeht nichts. Die Swiss war bloss ein besonders extremes und daher besonders anschauliches Beispiel dafür, dass die Vermischung von Staat und Wirtschaft nichts Gutes bringt. Die Swisscom-Geschichte wäre uns Auftrag genug, die Staatsbeteiligung an Unternehmen im freien Markt sofort herunterzufahren. Nun begnügt sich der Staat nicht mit Beteiligungen an jenen Betrieben, die den Bürgern so wolkig-gemütlich als "Service public" verkauft werden. Der Staat will auch sonst nur das Beste für die Unternehmen… Es wird gefördert, unterstützt, subventioniert, "anstossfinanziert", wo man nur kann – und natürlich immer mit dem besten Willen. Es ist erstaunlich, was in diesem Land alles gefördert werden muss. Dem Förderungsdrang entgeht sozusagen nichts und niemand. Wir kennen zum einen die "Klassiker" unter den Beförderten: Die Exportförderung, die Wohnbauförderung, die Tourismus- und Regionalförderung, die Kulturförderung und neuerdings auch die Gesundheitsförderung. Sie dienen alle meist nur der Beruhigung des schlechten Gewissens, aber ein positiver Nutzen ist kaum auszumachen. Ich möchte Ihnen anhand von ein paar unrepräsentativ zusammengestellten Beispielen aufzeigen, wie weit der Förderungsdschungel in der Politik schon gediehen ist. So gibt1 es unter anderem in der Schweiz eine… "Kommission für Technologie und Innovation zur Förderung des Kontaktes zwischen der Wissenschaft und der Wirtschaft insbesondere der Klein- und Mittelbetriebe" (das nützt wahrscheinlich so viel, wie es kompliziert klingt); dann gibt es eine Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie. Diese fordert, der Bundesrat solle einen Entwurf für ein Gesetz ausarbeiten, das den Ersatz von Zweiradfahrzeugen mit Zweitaktmotoren durch solche mit Viertaktmotoren fördert (jetzt sehen Sie, welche wichtigen Aufgaben der Bundesrat zu erledigen hat – da verblassen die Milliarden Staatsschulden daneben…); dann will die Redaktionskommission eines Verfassungsrates "Massnahmen zur Förderung geschlechterparitätischer Besetzung politischer Gremien" (die Frauenförderung begleitet uns schon seit ein paar Jahrzehnten); weiter will eine Kommission für Wirtschaft und Abgaben die "Förderung der Biervielfalt durch Entlastung der Kleinbrauereien" (Prost!); dann haben wir ein Jugendförderungsgesetz, eine Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens, eine Kommission für Integration und Förderung des interkulturellen Austausches, eine Förderung der gegenseitigen Achtung und Toleranz aller EinwohnerInnen, eine Förderung der Forschungskompetenz… …und schliesslich widmet sich die Schweizerische Kommission für die Erhaltung der Pilze (SKEP) intensiv den Fragen und Problemen rund um die Erhaltung und Förderung der wildlebenden Pilze in der Schweiz. Hinter all diesen Bemühungen mögen die besten Absichten stecken. Aber sind sie nötig? Ist diese Förderungsmanie nicht bloss ein Ausdruck dafür, dass der Staat an anderer Stelle so viele Auflagen und Regulierungen erlässt, dass die Förderung überhaupt nötig wird? Es wird ja oft und gerne die Landwirtschaft als besonders abschreckendes Beispiel der staatlichen Unterstützungspolitik herangezogen. Nur können die Bauern nicht viel dafür. Ich habe schon vor Jahren gesagt: Man könnte die Ausgaben in der Landwirtschaft um eine Milliarde senken, ohne dass deswegen die Bauern nur einen Franken weniger bekämen. Allein dadurch, indem die Gelder nicht in politisch bevorzugte (vornehmlich ökologische) Projekte flössen, indem man die Agrarbürokratie abbaute und den Produzenten und Grossverteiler mehr Freiraum gäbe die verschiedenen Standards selber untereinander zu regeln. Wir haben ja schliesslich bereits bestehende Lebensmittel- und Tierschutzgesetze und -verordnungen. Jetzt hat eine Studie die Agrar-Geldflüsse für das Jahr 2002 näher untersucht. Von den 4,1 Milliarden Franken kamen 900 Millionen gar nie bei den Bauern direkt an. Dafür fliessen grosse Summen in nicht landwirtschaftliche Betriebe (608 Millionen), in die Verwaltung (107 Millionen) und Produzentenorganisationen (54 Millionen), zu Beratern (18 Millionen) und in die Forschung (153 Millionen). So geht das. Die Politik muss Abermillionen ausgeben, um jene Fehler auszugleichen, die sie selber mitzuverantworten hat. Die beste Förderung bestünde doch darin, die Wirtschaft (auch die Landwirtschaft) sich so weit selber zu überlassen, wie es nur irgendwie möglich ist. 5. Gut gemeint ist selten gut gemacht Gut gemeint ist selten gut gemacht. Man kennt in der Volkswirtschaft den so genannten "Kobra-Effekt". Benannt ist dieser Effekt nach einer kleinen Geschichte aus Indien. Dort litt ein Landstrich unter einer besonders grossen Kobra-Plage. Daraufhin setzte der Herrscher eine Prämie für jede erlegte Kobra aus. Pro abgetrenntem Kobra-Kopf wurde eine bestimmte Summe ausbezahlt. Die Folge davon: Die Menschen begannen massenhaft Kobras zu züchten und verdienten sich so ihren Lebensunterhalt. Wer will es ihnen verübeln? Unser Fazit: Ein an sich gut gemeinter staatlicher Erlass verkehrt sich ins Gegenteil. Wir können diesen Effekt sehr gut in anderen Bereichen aufzeigen, etwa im Arbeitsmarkt, bzw. im Versuch, den Arbeitsmarkt durchzuregulieren. Von Mindestlöhnen, Maximallöhnen, Kündigungsschutz, Betriebsräten, Senkung der Arbeitszeit, Beschränkung der Ladenöffnungszeiten usf. ist, besonders von linker Seite, oft die Rede. Alles gut gemeint. Schauen wir uns ein Beispiel genauer an: Die Linken wollen Arbeitslosigkeit verhindern, indem sie den Kündigungsschutz ausbauen. Nach ihrer Logik bewahrt ein starker Kündigungsschutz die Menschen vor Arbeitslosigkeit. Das stimmt. Aber nur für jene, die bereits eine Arbeit haben. Alle anderen (Arbeitssuchende, Berufseinsteiger, junge Menschen) werden dafür krass benachteiligt, weil sich jeder Arbeitgeber dreimal überlegt, ob er jemanden einstellt, den er nachher kaum mehr loswerden kann. Wer kurzfristig Arbeitskräfte für drei, vier Monate braucht, will sich nicht auf zwei oder noch mehr Jahre hinaus binden – und wird folglich gar niemanden einstellen. Unser Nachbar Deutschland zeigt eigentlich auf abschreckende Weise, dass ein hoher Kündigungsschutz für eine viel höhere Sockelarbeitslosigkeit verantwortlich ist, während unser flexibles, angeblich so unmenschliches Modell viel besser dasteht. Kobra-Effekt pur. Alles gut gemeint. 6. Die beste Förderung ist die Nichtbehinderung Somit kommen wir zum Schluss und den Schlüssen, die wir aus unseren bisherigen Überlegungen ziehen können. 1. Das Problem der Wirtschaft ist nicht ihre Vernachlässigung durch den Staat. Sondern zu viel Staat in Form von Vorschriften, Regulierungen, Eingriffen, Steuern und Abgaben. 2. Die Unternehmer sind keine Engel. Wenn sie an staatliche Fördermittel gelangen können, dann greifen sie ungeniert zu. Auch Unternehmer sind nur Menschen. 3. Nach einer möglichst freien Marktwirtschaft rufen also höchstens die benachteiligten Konkurrenten und zwar genau so lange, bis sie selber eine vorteilhaftere Position erringen, um ihrerseits unliebsame Mitbewerber wieder zu benachteiligen. Eine liberale Wirtschaftsordnung verhindert solche Bestrebungen. 4. Der Staat taugt definitiv nicht als Unternehmer. Verflechtungen mit Unternehmen, die im Markt stehen, schaffen Wettbewerbsverzerrungen und Risiken, die am Ende die Steuerzahler zu tragen haben. 5. Eine Politik, die sich überall einmischt, mag dies vielleicht aus hehren Motiven tun, doch die Folgen verkehren sich meistens ins Gegenteil. Gut gemeint bringt selten gute Resultate. 6. Was wir anstreben, ist eine liberale Wirtschaftsordnung: Die freie Marktwirtschaft erscheint nur dem Laien brutal. Denn die Geschichte beweist das Gegenteil: Es ist einzig die Marktwirtschaft, die so viel Wohlstand unter so viel Menschen gebracht hat, und es ist einzig die Marktwirtschaft, in der sich der Tüchtige dank seiner Tüchtigkeit durchsetzen kann – ungeachtet seiner Hautfarbe, Religion oder Herkunft. Die Neigung der Politik, und namentlich der Politiker, in die Marktwirtschaft einzugreifen, war und ist gross. Immer wieder und überall versucht man diesen Markt zu "gestalten", zu formen, zu bemuttern. Diese Eingriffe werden meistens für besonders "sozial" erklärt – aber wir haben es in Wahrheit nur mit besonders sozialem Geschwätz zu tun. Darum lautet 7. die letzte und wichtigste Schlussfolgerung: Die beste Förderung der Wirtschaft ist ihre Nichtbehinderung durch den Staat. Ein freier Wettbewerb ist immer die fairste Form des Wettbewerbs. Weil alle sich den gleichen Bedingungen stellen müssen. Darum lautet die Devise für die Politik: möglichst wenig Behinderungen und staatliche Eingriffe. Die Marktwirtschaft organisiert sich selber. Qualität und Preis setzen sich immer durch. So will es der Kunde. So will es der Konsument. Und an diesen haben sich die Marktteilnehmer zu richten. Auf dass der Bessere, Günstigere und Tüchtigere gewinne. 1Teilweise handelt es sich im Folgenden auch um historische Beispiele.

23.03.2007

Massnahmenvollzug aufgrund der neuen Strafgesetzgebung

Rede von Bundesrat Christoph Blocher an der Feier zur Eröffnung des Massnahmenzentrums Bitzi, 23. März 2007, Mosnang SG 23.03.2007, Mosnang Mosnang. Anlässlich der Eröffnung des Massnahmenzentrums Bitzi in Mosnang ging Bundesrat Christoph Blocher auf die Grundfrage ein, welches Ziel mit der Strafe verfolgt werde. Gemäss neuem Strafgesetzbuch habe der Strafvollzug das soziale Verhalten des Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. Ein Massnahmenzentrum biete die Möglichkeit, Täter mit psychischen Störungen zu therapieren. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Anrede Lassen Sie mich mit einer Grundfrage beginnen, welche die Menschheit seit Jahrhunderten beschäftigt. Sinn und Zweck der Strafe Was ist Sinn und Zweck der Strafe? Wozu dient die Strafe? Liegt der Sinn der Strafe in der Vergeltung, der Rache? Der Abschreckung, der Prävention? Der Wiedereingliederung in die Gesellschaft oder dem Schutz der Gesellschaft? Nach heutigem Verständnis haben Strafen ihren Zweck einerseits in der Vergeltung und in der ausgleichenden Gerechtigkeit, andererseits aber auch in der Verhinderung von künftigen Straftaten. Das neue Strafgesetzbuch hält fest: Der Strafvollzug hat das soziale Verhalten des Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. (Art. 75 Abs. 1 StGB). Der Förderung des sozialen Verhaltens, dem Gedanken der späteren Wiedereingliederung in die Gesellschaft wird also grosse Bedeutung beigemessen. Was allerdings kein wirklich neuer Ansatz ist, und zudem ein Ansatz, den wir mit nötigen Fragezeichen zu versehen haben. Da alle Straftäter früher oder später aus dem Strafvollzug entlassen werden, ist es sicherlich vernünftig, die Strafe möglichst so zu gestalten, dass der Wiedereintritt des Straftäters in die Gesellschaft einigermassen reibungslos verlaufen kann. Aber: Weder während des Strafvollzuges noch nach dem Strafvollzug darf der Täter eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen! Dieser Gedanke ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten eindeutig zu kurz gekommen. Es mussten erst grausame Verbrechen von Freigängern geschehen, bis der Strafvollzug den Schutz der Bevölkerung wieder ins Zentrum stellte. Dazu musste auch das von den 68ern geprägte Prinzip der „Resozialisierung“ korrigiert werden. Über Jahrzehnte gerieten Rechtssprechung und Strafvollzug ins Fahrwasser einer Ideologie, die im Straftäter in erster Linie ein Opfer der Gesellschaft, des „Systems“ sah. Mit entsprechenden Folgen für die Strafmasse und den Strafvollzug. Warum braucht es Massnahmenzentren wie Bitzi? Umstritten bleibt die Frage, wie man soziales Verhalten fördert und erreicht. Damit beschäftigen sich im ganzen Land über einhundert Gefängnisse und Strafanstalten, in denen Gerichtsurteile vollzogen werden. Sie unterscheiden sich bezüglich Grösse, Sicherheit, Unterbringung, Arbeits- und Bildungsangeboten, Geschlossenheit oder Offenheit. Eine Besonderheit stellen dabei die Massnahmezentren dar. In einem Massnahmezentrum werden so genannte „Massnahmen“ vollzogen. Das heisst, in solchen Zentren werden Behandlungen ermöglicht für Täter, deren Tat auf eine psychische Abnormität, eine psychische Störung oder eine krankhafte Abhängigkeit zurückzuführen ist. Man versucht den Täter so zu therapieren, dass Rückfälle verhindert werden. In schweren Fällen ist dabei die Behandlung in einer geschlossenen Einrichtung unerlässlich. Am besten geschieht dies in Massnahmezentren. Oft muss es auch in weniger geeigneten Strafanstalten geschehen. Massnahmen haben also je nach Täter verschiedene Aufgaben zu erfüllen: Sie dienen der Besserung der Besserungsfähigen – oder der Einsprerrung der Unverbesserlichen. Massnahmen in Gefängnissen oder psychischen Kliniken Psychisch schwer gestörte Insassen in Gefängnissen bringen für den normalen Betrieb grosse Probleme mit sich. Der „normale“ Strafvollzug hat nicht die Mittel, die für diese Täter benötigt werden. Ihnen kann nur mit speziellen Behandlungsmethoden und Betreuungsprogrammen geholfen werden. Eben mit den so genannten Massnahmen. Dazu braucht es aber geeignete Gebäude und geschultes Personal. Schon seit vielen Jahren wird darauf hingewiesen, dass es nicht ausreichend Einrichtungen für die Behandlung von psychisch kranken Tätern gibt. Die psychiatrischen Kliniken können nur wenig beitragen. Sie sind für Straftäter schlecht eingerichtet und in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend offener geworden. Die Betreuung vom flucht- und gemeingefährlichen Straftäter ist dort unmöglich. Genugtuung über die Eröffnung des Massnahmezentrums Bitzi Mit der Eröffnung des Massnahmenzentrums Bitzi werden jetzt zusätzliche Plätze geschaffen. Von allen Strafurteilen, die im letzten Jahr in der Schweiz gefällt wurden, betraf zwar lediglich ein Prozent eine so genannte Massnahme. Aber im Strafvollzug sind Prozentrechnungen nur bedingt eine Richtgrösse. Heute bestehen in der Schweiz Massnahmezentren wie St. Johannsen im Kanton Bern, La Pâquerette im Kanton Genf, Schachen im Kanton Solothurn und jetzt neu Bitzi im Kanton St. Gallen. Massnahmenvollzug nach dem neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches Mit dem neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches wurde bei den Massnahmen eine Reihe von Neuerungen eingeführt. Es sind neu Grundsätze für die Anordnung von Massnahmen festgelegt worden. So beispielsweise das Prinzip der Verhältnismässigkeit, die notwendige Begutachtung und die Möglichkeit eines vorzeitigen Massnahmenantritts. Die stationäre Behandlung von psychischen Störungen soll wenn nötig in einer geschlossenen Einrichtung durchgeführt werden können. Alle fünf Jahre muss sie – falls notwendig – durch ein Gericht verlängert werden. Ebenfalls neu geregelt ist die Entlassung aus einer stationären Massnahme: das entscheidende Kriterium für eine bedingte Entlassung ist eine ausreichend gute Bewährungsprognose. Wichtig ist, dass auch klar definiert ist, wer letztlich eine Entlassung anordnet und damit auch Verantwortung für diesen Entscheid zu übernehmen hat. Eine klare Zuteilung der Verantwortung ist wohl der beste Weg, die Bevölkerung vor Experimenten mit gemeingefährlichen Straftätern zu schützen. Für schwere Straftäter, bei denen die Rückfallgefahr trotz Therapie nicht beseitigt werden kann, ist die nachträgliche Verwahrung ausdrücklich möglich. Besonderheiten des Massnahmenzentrums Bitzi Bitzi schafft hier neu 16 Plätze im geschlossenen Teil und 36 Plätze in der offenen Betreuungsabteilung. Trotz dieses offenen Teils wird den erhöhten Ansprüchen an die Sicherheit genügt. Die Aufteilung in kleine, überschaubare Einheiten lässt für die Zukunft Möglichkeiten offen, ohne grosse Zusatzinvestitionen angemessene Veränderungen vornehmen zu können. In der Landwirtschaft, der Gärtnerei und der Schreinerei gibt es Arbeitsplätze, die den unterschiedlichen Fähigkeiten der Inhaftierten entgegenkommen. Es werden ihnen Entwicklungsschritte ermöglicht. Ich bin überzeugt, dass Lösungen für diese schweren Aufgaben gefunden werden können, wenn das klare Ziel immer vor Augen gehalten wird. Und dieses Ziel ist die Verbesserung des Verhaltens der Inhaftierten, der Schutz vor Rückfällen und damit: der Schutz der Gesellschaft. Dank Den Verantwortlichen und den Mitarbeitenden des Massnahmenzentrums Bitzi wünsche ich für die Zukunft viel Kraft und Erfolg. Sie haben eine schwierige Aufgabe, die Sie – auftragsgemäss – abgeschirmt von der Öffentlichkeit erfüllen. Trotzdem nehmen ich und viele andere wahr, wie wichtig Ihre Arbeit für uns alle ist. Dafür danke ich Ihnen. Und ich gebe meiner grossen Hoffnung Ausdruck, dass Sie die hohen Erwartungen, die mit dieser neuen Einrichtung an Sie gestellt werden, erfüllen; und dass somit diese Einrichtung als Ganzes die hohen Erwartungen, die die Gesellschaft zu Recht an den heutigen Strafvollzug stellt, erfüllen wird. Dem Ostschweizer Konkordat danke ich für die Initiative und die Realisierung dieses Vorhabens!