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22.12.2004
20.12.2004
Ein Jahr im Bundesrat
Bundesrat Christoph Blocher zieht Bilanz 20.12.2004 Es gilt das gesprochene Wort I Begrüssung Meine Damen und Herren Ich habe in den vergangenen zwölf Monaten sehr viele Verantwortliche, die an der Front in den Bereichen Migration, Sicherheit, Justiz und Verwaltung arbeiten, getroffen und ihren Anliegen zugehört. Ich kann Ihnen versichern, dass sich mein Eindruck in Bezug auf die Missstände im Land bestätigt und vertieft hat. Die zahlreichen Reaktionen, die Hilferufe und Forderungen der Bevölkerung, der Kantone, der Gemeinden, sowie der Strafvollzugs- und Sozialbehörden wegen der illegalen Einwanderung, der Kriminalität, der Schuldenwirtschaft, der steigenden Defizite, sowie des geringen Wirtschaftswachstums und der Unterwanderung der Selbstverantwortung sind allesamt begründet. II Erwartungen Ich bin in den Bundesrat gegangen um folgende Hauptziele zu erreichen: - die Selbstbestimmung unseres Landes zu bewahren (und damit die Voraussetzung für einen Staat mit Handlungsfreiheit zu sichern) - einen schlanken Staat zu schaffen (und damit den Wohlstand und die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes zu sichern) - den politischen Mentalitätswechsel voranzutreiben Es war dabei mein stets offen deklarierter Anspruch, endlich die Probleme beim Namen zu nennen, um damit die Basis für gute Lösungen zu legen. 1. Die Wahl des 10. Dezembers 2003 und ihre Bedeutung In den letzten Jahrzehnten wurden stets jene Parlamentarier in den Bundesrat gewählt, die nach jahrelanger Vorarbeit Mehrheitspolitik betrieben und nicht all zu pointierte Standpunkte vertraten. Nun aber wählte die Bundesversammlung einen SVP-Vertreter in die Regierung, der als oppositioneller Unruhestifter galt. Das spricht für die ausserordentliche Situation, in der sich die politische Schweiz befand und befindet. Die Zauberformel wurde - allerdings nur vom bürgerlichen Lager - wieder hergestellt: Eine Konkordanzregierung kann nur sinnvoll funktionieren, wenn die Parteien gemäss ihrer Stärke und mit ihren profiliertesten Köpfen vertreten sind. Der neugewählte Bundesrat sucht nicht mehr von vornherein die Harmonie oder den Kompromiss. Im Gremium wird um Lösungen gerungen. Dies aus der Ueberzeugung heraus, dass eine Auseinandersetzung mit klaren Positionen zu besseren Entscheiden führt. Dazu gehört auch, dass politische Verkrustungen mit Tabuverstössen aufgebrochen werden müssen. Der Konsens steht am Schluss einer Entscheidungsfindung. Zuvor muss in möglichst freier Auseinandersetzung nach den besten Lösungen gerungen werden. Politiker sollten sich nicht als eine besondere "Klasse" sehen, weil sie sich sonst vom Volk, dem Souverän, entfremden. Diese Entfremdungstendenzen werden oft mit der wachsenden Globalisierung entschuldigt- was eine teure Ausrede ist. Globalisierung bedeutet: Global denken und lokal handeln. Das heisst in grossen Linien denken, die grossen Linien sehen, damit man im Kleinen richtig handeln kann. Dies gilt insbesondere für einen Kleinstaat. Leider wird das Gegenteil praktiziert. Es wird "klein" gedacht und zu wenig um gute Lösungen gerungen. Dafür ist man "gross" im globalen Handeln, was aber oft in nutzlosem, aber kostspieligem Aktivismus endet. Die Brauchbarkeit von Politik kann jedoch nur im Kleinen gemessen werden - wenn es etwa um den Nutzen eines neuen Lohnausweises geht. 2. Was nicht sein darf, ist nicht - oder was ist, darf nicht sein! Mein Hauptvorwurf vor der Wahl lautete: Die Probleme des Landes werden nicht gesehen oder falsch eingeschätzt. Am meisten sorgt sich die Bevölkerung zurzeit um die Arbeitslosigkeit. Doch deren Ursachen, der Ist-Zustand, die Zukunftsentwicklung und die Lösungsmöglichkeiten werden nicht ergründet. Was aber hindert die Wirtschaft daran zu florieren und neue Arbeitsplätze zu schaffen? Das Grundproblem liegt in der Verregulierung aller politischer, gesellschaftlicher und ökonomischer Bereiche. Wer sich nur ein wenig bei den Praktikern umhört und nur etwas genauer hinschaut, weiss sofort, welche Faktoren zum Erfolg führen: Der Aufschwung findet dort statt, wo die Unternehmen steuergünstig produzieren können; wo gut ausgebildete Leute zu realistischen Löhnen zur Verfügung stehen; wo Baubewilligungen und andere offizielle Dokumente rasch auf dem Tisch liegen; wo die Verwaltung der Privatwirtschaft dient und nicht umgekehrt; wo die Unternehmen also in einem entkrampften Umfeld tätig sein können und nicht in einer alles erstickenden Regulierung. Diese Probleme werden nicht in ihrer ganzen Ernsthaftigkeit erkannt. Weshalb werden das wahre Ausmass der Staatsverschuldung und die zunehmende Regulierung der Wirtschaft nicht wirklich wahrgenommen? Weil es an Realitätssinn mangelt. Weil die herrschende political correctness die Wirklichkeit leugnet und Realisten regelrecht kriminalisiert. Ein Beispiel aus meinem Departement: - Die Realitätsverweigerer behaupten, es gäbe nicht vor allem Missbrauch beim Asylverfahren, denn alle Asylsuchenden seien bei Nacht und Nebel als Verfolgte des Heimatstaates geflohen und könnten folglich gar keine Papiere vorweisen. - Es gibt deshalb auch - laut den selben Realitätsverweigern - keine Asylsuchenden, die ihre Papiere vor dem Grenzübertritt wegwerfen, weil diese wissen, dass sie so - unter dem Schutz des Asylverfahrens - ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz ergattern können. Die Realität sieht anders aus: Die grosse Mehrheit aller Asylsuchenden werden durch organisierte Schlepper, aber auch durch Verwandte oder Bekannte ins Land geschleust. Laut dem Bericht "Illegale Migration" verfügen nur 20 Prozent der Gesuchsteller über ordentliche Ausweispapiere. Darum muss es oberstes Ziel unserer Asylpolitik sein, dass künftig nicht mehr jene belohnt werden, die sich der Papiere entledigen, die durch organisierte Kriminalität und unter Verschleierung ihrer wahren Identität in die Schweiz gelangen. 3. Fehlende Transparenz - Politik im Halbdunkel Wo der Realitätssinn fehlt, bleiben Probleme in ihrer wahren Tiefe unerkannt. Man tappt im Halbdunkeln. Nur wenn klar und transparent wird, wer weshalb welcher Meinung ist, wird die Politik für das Volk wieder fassbar und glaubwürdig. Nur die richtige Fragestellung und die schonungslose Analyse führen weiter. Das offene Benennen von Problemen ist oft bereits die halbe Lösung. Daran krankt aber die Politik und die Verwaltung. Vor dem Eintritt in den Bundesrat habe ich dies gespürt. Heute sehe ich es. III Bilanz nach einem Jahr im Bundesrat Die erwartete Isolation im Bundesrat ist nicht eingetroffen. Es hat keine Ausgrenzung meiner Person durch das ganze Gremium stattgefunden. Die Anerkennung ist grösser als erwartet, obschon ich weder mit meiner Meinung noch in der Stossrichtung meiner Kritik zurückgesteckt habe. Der Bundesrat diskutiert. Längst nicht alle meine Anliegen werden abgeschmettert, wie dies zu Beginn erwartet worden war. 1. Die Lageanalyse der Verwaltung nach einem Jahr Die Befürchtungen haben sich bewahrheitet, dass die Verwaltung überdotiert ist und zu wenig realitätsbezogen handelt. - Dies zeigt sich vor allem im einseitigen Führungsverständnis: Viele glauben, Führung bedeute, möglichst viele Entscheidungen in möglichst wenig Zeitraum zu fällen. Dabei ist das Ringen um den Entscheid das bedeutsame in der Führung. Die Entscheidung selbst ist bloss der letzte, man möchte beinahe sagen, banale Akt des Führens. Die schonungslose Problembestimmung und die tabulose Suche nach möglichst originellen Lösungsansätzen ist keine Stärke der Verwaltung. Die Fähigkeit verschiedene Varianten aufzuzeigen, ist noch zu wenig ausgebildet und an manchen Orten geradezu verpönt - es herrscht Variantenarmut statt eine lebendige Sammlung von Ideen. Wer nach Varianten etwa zum Wirtschaftswachstum oder Kostensenkungen fragt, löst leider sofort Abwehrreflexe aus und gilt als konsensgefährdender Störfaktor. - Bürgerinnen und Bürger werden zu wenig Ernst genommen. Dies zeigt sich schon im Kleinen: Die Verwaltung ist nicht erreichbar, es wird nicht zurückgerufen oder zu spät. Man regt sich eher über Bürger, die Briefe schreiben, auf, als dass man sich deren Probleme annimmt. - Es besteht die Gefahr einer Abhängigkeit von der herrschenden Mehrheitsmeinung. Allzu rasch wird nach einer Sprachregelung gerufen, wo es nichts zu regeln gibt, wo man einfach sagen müsste, wie es ist. Zu oft bestimmen die Medien in der Politik und Verwaltung das Agendasetting. - Das Kostenbewusstsein ist nicht vorhanden. Es wird nicht gefragt: Was kostet was? Wo gibt es kostengünstigere, aber dennoch gute Lösungen? Im Gegenteil: Gegen Ende Jahr muss Geld ausgegeben werden, weil es im Budget so vorgesehen ist. Entsprechend desolat zeigt sich auch der Zustand des öffentlichen Rechnungswesens. Erfreulich ist, dass der Bund wenigstens ein neues Rechnungsmodell beschlossen hat. 2. Zentrale politische Anliegen Als zentrale politische Anliegen sind zu nennen: - Wahrung der Souveränität und Schaffung von Handlungsspielraum - Gesunder Haushalt und Wirtschaftswachstum - Innere und äussere Sicherheit - Eine interessensbezogene Ausländerpolitik 2.1 Wahrung der Souveränität und Schaffung von Handlungsspielraum Es ist ein Erfolg, dass der Bundesrat den EU-Beitritt nicht mehr als strategisches Ziel bezeichnet. Gleichwohl arbeiten Regierung, Verwaltung und Parlament weiterhin auf eine EU-Mitgliedschaft hin - obschon das Stimmvolk die Beitrittsinitiative (2001) mit 77 Prozent abgelehnt hat. Hier hat sich nicht viel bewegt. 2.2 Innere und äussere Sicherheit Eine direkte Gefährdung der Schweiz durch terroristische Anschläge besteht derzeit kaum. Aber die Schweiz steht in Gefahr als Vorbereitungs- und Ruheraum für den internationalen Terror benutzt zu werden. Das Neutralitätsprinzip ist der beste Schutz vor dem globalen Terror. Die Zusammenarbeit mit den europäischen Polizeistellen wurde ausgebaut. Die Prävention von Gewalt wird verstärkt (Terrorismus, Sportveranstaltungen). Viel zu hoch ist nach wie vor die Ausländerkriminalität. Die Zuwanderung muss sich darum verstärkt nach den Faktoren Herkunft und Anzahl richten - nur so kann eine erfolgreiche Integration stattfinden. Die Revision des Ausländer- und des Asylgesetzes gehen in die richtige Richtung. 2.3 Gesunder Haushalt Das erklärte Ziel des neu gewählten Bundesrates bestand darin, einen starken Einfluss auszuüben auf die Entwicklung der Ausgaben, Kosten und Steuern. Konkret heisst das: Sanierung der öffentlichen Haushalte, Senkung von Kosten und Steuern, Schuldenabbau, Reduktion der Staatstätigkeit auf ihre Kernaufgaben. Mit dem Ziel, dass die Wirtschaft wieder besser gedeihen kann und sich Erfolg und Eigenverantwortung lohnen. Die Reduktion der Kosten, der Steuern und Abgaben, kurz - alles, was dem Wirtschaftswachstum und der Konkurrenzfähigkeit der Schweiz dient, habe ich mit aller Kraft vorangetrieben. Der Bundesrat hat das Ziel der besseren Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit in die Legislaturplanung 2005 aufgenommen. - Leider noch nicht erfolgreich war das Wirken auf die Finanzen des Bundes. Wir leben nach wie vor weit über unsere Verhältnisse und betreiben eine Schuldenwirtschaft. - Die Ausgaben wurden nur mässig erfolgreich gesenkt. - Das Kostenbewusstsein ist leicht gestiegen. Gute Erfolge haben wir auch im eigenen Departement auszuweisen. Das EJPD soll hier vorangehen, insbesondere was den Stellenetat, die Kosten und den Finanzplan betrifft. - Die wirtschaftspolitischen Erfolge sind eher gering. Immerhin hat der Bundesrat keine gravierenden Fehlentscheidungen und schwerwiegende Interventionen neu beschlossen. 2.4 Konsequente Asylpolitik Es freut mich, dass heute offen über Asylmissstände gesprochen und diskutiert werden kann. Es wurde anerkannt, dass das Asylrecht in grossem Stil missbraucht wird und rasch geändert werden muss. Diese Einschätzung teilt der Gesamtbundesrat und er hat deshalb einen Teil der notwendigen Verschärfungen beschlossen. (Vgl. Kapitel V "Bilanz im EJPD") 3. Positive Entkrampfung Erfreulich ist zudem die enorm veränderte politische Mentalität. Die Verhältnisse haben sich positiv entkrampft. - Ein Beispiel dafür ist das Funktionieren der Regierung. Es wird untereinander anders kommuniziert. Das macht die Politik offener und transparenter für die Bürgerinnen und Bürger. So können Entscheidungen besser nachvollzogen werden. - Es wird direkter über Probleme gesprochen. Begriffe wie "Scheininvalide" werden über die Parteigrenzen hinweg und in der Öffentlichkeit verwendet, um ein Problem zu beschreiben, das tatsächlich existiert. - Andersdenkende können weniger ausgegrenzt werden, auch im Bundesrat nicht. - Die Wirklichkeit ist stärker als die Verdrängungsversuche seitens der Mainstream-Presse und der political correctness. IV Bilanz im Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) 1. Erste Schritte zu einem schlanken Staat Ich bin mit dem festen Willen angetreten innerhalb der Verwaltung ein aktives Kostenbewusstsein durchzusetzen, auch in den kleinen Bereichen. An Stelle einer hochtrabenden Staatsleitungsreform, die den Verwaltungsapparat noch weiter aufgebläht, ist eine umfassende Reform der Verwaltung beschlossen worden. Es muss für die Bürgerinnen und Bürger sichergestellt sein, dass jeder Steuerfranken sinnvoll eingesetzt wird. Dafür müssen die oft verschlungenen Wege der Entscheidfindung vereinfacht und die Führung der Verwaltung verbessert werden. (Vgl. Beilage 3.1 Staatsleitungsreform) 2. Justiz- und Polizeidepartement - Erfolge bei Finanzen und Personal Das Budget 2004 des EJPD betrug 1,493 Milliarden Franken. Das EJPD wird um etwa 60 Millionen Franken besser abschliessen. Die Ausgaben 2005 werden trotz Lohnerhöhungen und zusätzlichen gesetzlichen Anforderungen erneut gesenkt werden können. Der Personalbestand des EJPD wurde reduziert. Per 30 November 2004 sind gegenüber 31. Dezember 2003 110 Stellen weniger zu verzeichnen. Allerdings kamen im selben Zeitraum 59 neue Stellen für das Projekt "EffVor" dazu (vor dem 1.1.2004 beschlossen). 3. Erste Erfolge in der Asylpolitik - Probleme bleiben Das Ziel die Zahl der Asylgesuche zu senken ist erreicht worden. Der Rückgang dauerte auch im Herbst an, einem Zeitraum mit sonst ansteigenden Gesuchszahlen. Im Oktober 2004 lag die Zahl unter 1'000, im November unter 900 Gesuchen (883 Gesuche) Seit April dieses Jahres hat die Schweiz die grösste Abnahme zu verzeichnen. Die Gründe für die erfreuliche rückläufige Gesuchsentwicklung in der Schweiz dürften die folgenden sein: - Kürzere Behandlungsfristen, da mehr Entscheide in den vier Empfangsstellen des Bundes gefällt werden und besser darauf geachtet wird. - Seit dem 1. April 2004 erhalten Personen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wird, keine Sozialhilfe mehr. - Rückschaffungen werden konsequenter ausgeführt. Ein grosses Problem besteht jedoch weiterhin bei der Identitätsfeststellung. Rund 80 Prozent der Asylsuchenden haben auch dieses Jahr bei der Einreichung ihres Gesuchs keine Papiere vorgewiesen. Bei den anerkannten Flüchtlingen haben jedoch 80 Prozent Identitätspapiere. Zudem konnten etliche neue Rückführungsabkommen abgeschlossen werden. 4. Justizreform auf gutem Weg Einer Arbeitsgruppe unter Führung des EJPD gelang es die Probleme rund um das Bundesgerichtsgesetz zu lösen. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat seine Arbeit mit reduziertem Personalbestand aufgenommen, da die Auslastung noch unklar ist. Der Bau eines neuen Gerichtsgebäudes ist vorerst bis im Frühling 2005 sistiert. V Ziele 2005 Das wichtigste Ziel 2005 bleibt der politische Mentalitätswechsel: An erster Stelle steht die gründliche Analyse eines Problems, sonst ergibt sich keine gute Lösung. Dies bedingt einen ungeschminkten Blick auf die Realität und einen echten Variantenreichtum an Problemlösungsideen. Dieses Vorgehen hat nichts mit Links oder Rechts oder sonst einer Ideologie zu tun. Erst wenn das Problem für alle transparent und damit einsichtig ist, sind die Leute sensibilisiert und offen für neue Lösungen. Ein Höchstmass an Mitwirkung ist gegeben. - Verwaltung entsprechend dem Hauptziel schulen in Führung, Auftragserledigung und Entscheidfindung - Problembewusstsein und offenes Denken in der Verwaltung steigern. - Verstärktes Kostenbewusstsein in Politik und Verwaltung. - Bürgernähe statt Verwaltungsnähe. Die Verwaltung hat den Bürgern zu dienen und nicht umgekehrt. - Ausgaben bei Bund und Kantonen senken. Als Voraussetzung für niedrige Steuern, Abgaben und Prämien. Damit das Geld in der Wirtschaft und bei den Bürgern bleibt und nicht im Umverteilungsstaat versickert. - Bund: Keine Einnahmen und Ausgaben erhöhen! Aus der Überzeugung heraus, dass Wirtschaftswachstum nur möglich ist, wenn die Finanzen gesund sind. - Druck auf die Kosten verstärken. Im EJPD werden die Ressourcenbereiche (Information, Informatik, Personal, Finanzen, Logistik) unter die Lupe genommen. Ziel des Projektes ist die Konzentration auf die zwingend nötigen Aufgaben. - Das EJPD geht voran - Kostenreduktion auch im Kleinen! Die dem Departement zugehörigen Institute müssen eine Erhöhung der Eigenwirtschaftlichkeit erreichen. Das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) wird auf den Beitrag des Staates in der Höhe von 3 Millionen Franken verzichten müssen. - Asylpolitik Konsequente Umsetzung der verschärften Gesetzgebung. Der Sozialhilfestopp muss auf alle Asylsuchenden ausgedehnt werden, die kein Aufenthaltsrecht haben. Nächster Schritt: Der konsequente Vollzug von Asylentscheiden.
16.12.2004
Bern II Konferenz
Ansprache von Bundesrat Christoph Blocher anlässlich der Bern II Konferenz, von Donnerstag, 16. Dezember 2004, in Bern 16.12.2004, Bern Es gilt das gesprochene Wort Begrüssung Exzellenzen, sehr geehrte Damen und Herren Im Namen der Schweizer Regierung begrüsse ich Sie zu dieser zweiten internationalen Konferenz der Berner Initiative. Ich freue mich über Ihr grosses Interesse. Die Internationale Agenda für Migrationsmanagement (IAMM) Die Berner Initiative wurde im Juni 2001 gegründet. Sie ist seither weltweit auf grosses Interesse gestossen. Insbesondere in den letzten 6 Monaten, in deren Verlauf sie von zahlreichen Regierungen begutachtet werden konnte. Die Ansichten von Regierungsvertretern aller Weltregionen wurden in die "Internationale Agenda für Migrationsmanagement" (IAMM) aufgenommen, welche nun vorliegt. Ich hoffe, dass dieses repräsentative Dokument nun sowohl Ziel- als auch Herkunfts- oder Transitstaaten als Referenzsystem dienen wird. Bei der Agenda für Migrationsmanagement handelt es sich um ein unverbindliches Dokument, welches nicht in einem Verhandlungs- sondern in einem Konsultationsprozess erstellt wurde. Die Berner Initiative anerkennt explizit die Souveränität der Staaten im Bereich der Migrationskontrolle. Sie macht aber auch deutlich, wie wichtig eine verstärkte Zusammenarbeit zur Lösung der Migrationsprobleme ist. Migration als internationale Herausforderung Die internationale Migration stellt eine der bedeutendsten Herausforderungen unserer Zeit dar. Die Zahl der weltweiten Migranten wird in den nächsten Jahren kaum abnehmen: Einkommensunterschiede zwischen den Regionen, unterschiedliche Geburtenraten, Krisen, Konflikte, Umweltkatastrophen und kriegerische Auseinandersetzungen mit entsprechenden Flüchtlingsströmen können nicht ausgeschlossen werden. Dazu kommt, dass die Globalisierung, die leichteren Reisemöglichkeiten und billigen Transportmöglichkeiten die Migration begünstigen. Unkontrollierte "Migration" stellt die Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten vor Herausforderungen: Fragen nach der Integration von Migranten in die Gesellschaften ihrer Zielstaaten, der Durchführung von Grenzkontrollen, Fragen der nationalen Sicherheit und Fragen nach der Rückübernahme von Personen durch ihre Heimatstaaten sowie der Schutz von Migranten vor krimineller Ausbeutung zählen dabei zu den Hauptproblemen. Demgegenüber kann eine gelenkte Migration auch Nutzbringend sein. Sie kann sowohl zum Wohlstand der Zielstaaten als auch der Herkunftsstaaten beitragen. In den Zielstaaten sind die Migranten als Arbeitskräfte willkommen und ein Teil des erarbeiteten Vermögens fliesst in die Herkunftsländer zurück. Die Situation in der Schweiz Diese Fragen beschäftigt auch die Schweiz. Erlauben Sie mir daher einen Blick auf unsere Situation: Die Schweiz weist eine der höchsten Ausländerquoten aus: 20 % der Gesamtbevölkerung sind Ausländer. Auch im Bereich der Asylgesuche lag die Schweiz in den OECD-Staaten an der Spitze. Ins Gewicht fällt auch die Arbeitsmigration: Jede vierte erwerbstätige Person in unserem Land ist Ausländerin oder Ausländer. Die Integration der Ausländerinnen und Ausländer in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft funktioniert im Allgemeinen gut. Trotzdem gibt es auch Probleme: Die Arbeitslosigkeit ist bei Ausländerinnen und Ausländern mehr als doppelt so hoch wie bei Einheimischen. Vielen ausländischen Jugendlichen bereitet der Übergang von der obligatorischen Schule zur Berufslehre grosse Mühe. In den Städten stellt die hohe Zahl von fremdsprachigen Kindern aus zahlreichen Kultur- und Sprachgebieten in vielen Schulklassen ein Problem dar. Negative Schlagzeilen über Gewalttätigkeiten unter Jugendlichen unterschiedlicher Nationalität und die hohe Ausländerkriminalität führen in weiten Kreisen der Bevölkerung zu Verunsicherung. Gesetzesrevisionen Auch wenn ein bedeutender Teil der heutigen Asylsuchenden nicht mehr dem Bild des klassischen Flüchtlings entspricht, wie es 1951 für die Flüchtlingskonvention entworfen wurde, gibt es auch heute noch Menschen, die an Leib und Leben gefährdet sind und unseren Schutz brauchen. Die Schweiz wird auch in Zukunft verfolgten Menschen Schutz gewähren. Aber Menschen welche ohne asylrelevante Gründe in die Schweiz kommen, müssen so schnell wie möglich in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Internationales Engagement In vielen Fällen werden Migranten von Schleppern ausgenützt. Um diesem Problem entgegenzutreten, unterstützt die Schweiz die Convention Plus Initiative des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge und hat zusammen mit Südafrika die Co-Leitung des Projekts "Irreguläre Zweitbewegungen von Flüchtlingen und Asylsuchenden" übernommen. Die Schweiz hat sich ferner aktiv für die Einsetzung der "Global Commission on International Migration" engagiert, welche im Dezember 2003 gegründet wurde. Eine der Hauptaufgaben der Kommission ist es, die Migrationsthematik nachhaltig in die globale politische Agenda einzubringen. Und schliesslich ist auch die Berner Initiative ein Teil des Schweizerischen Beitrages an die globale Migrationsdebate. Ziel der Konferenz Mit der heutigen Konferenz hat die Berner Initiative: "Steuerung der internationalen Migration durch Zusammenarbeit", zu welcher wir mehr als 100 Staaten eingeladen haben, einen entscheidenden Punkt erreicht. Ziel dieser zweitägigen Diskussionen ist es, die Agenda den teilnehmenden Regierungsvertretern zu überreichen und sie als Arbeitsinstrument für den Migrationsdialog auf nationaler, regionaler oder globaler Ebene zu empfehlen. Von Bedeutung wird aber auch die Debatte über die weitere Entwicklung des Prozesses der Berner Initiative sein, welche von zahlreichen Partnerstaaten gewünscht wurde. Hier stellen sich folgende Fragen: - Wie können und sollen die Resultate des Prozesses auf regionaler und globaler Ebene verwendet werden? - Welche Rolle kann und soll die Berner Initiative im Rahmen der UNO Debatte über die Herausforderungen der internationalen Migration einnehmen, welche für den Herbst 2006 vorgesehen ist? - Wie soll die vorliegende Agenda der "Global Commission on International Migration" als Ergänzung ihres Berichtes zuhanden des UNO Generalsekretärs Kofi Annan im Herbst 2005 zur Verfügung gestellt werden? Ich wünsche ihnen für Ihre Arbeit in den kommenden zwei Tagen viel Erfolg und danke Ihnen für die Unterstützung, welche Sie im Rahmen der Berner Initiative geleistet haben.
19.11.2004
Die aktuelle Lage in der Asylpolitik
Referat von Herrn Bundesrat Christoph Blocher an der Jahresversammlung der Sozialdirektorenkonferenz (SODK) am 19. November 2004, in Neuenburg 19.11.2004, Neuenburg Es gilt das gesprochene Wort Sehr geehrte Damen und Herren Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren Ich danke Ihnen für die Einladung zu Ihrer Jahreskonferenz und benutze gerne die Gelegenheit, eine Standortbestimmung in der Schweizerischen Asylpolitik vorzunehmen. 1. Entspannung in der Asylpolitik? 1.1 Rückläufige Gesuchszahlen Ich beginne mit dem Erfreulichen: Die Zahl der Asylgesuche in der Schweiz ist in den ersten 10 Monaten dieses Jahres weiter gesunken. Besonders ausgeprägt war dieser Rückgang in den letzten zwei Monaten dieses Jahres: Seit dem Frühjahr sind die monatlichen Asylgesuchszahlen in der Schweiz um 29 Prozent zurückgegangen. Dieser Trend dauerte auch im Herbst an, einem Zeitraum, in dem bisher immer ein Anstieg der Gesuchseingänge zu verzeichnen war. Das ist bemerkenswert: Denn Länder wie Schweden, Norwegen oder Holland haben im gleichen Zeitraum eine Zunahme zu verzeichnen, andere stagnierten. Nur in Deutschland sanken die Asylgesuchszahlen ebenfalls, allerdings nur um minus 8 Prozent. Dies ist eine neue, interessante Entwicklung. Noch während des vergangenen Winters entsprach die Entwicklung der Asylgesuche in der Schweiz in etwa dem europäischen Durchschnitt, wobei der Rückgang in unserem Land geringer war, als in andern europäischen Ländern. Der Rückgang, der weit höher ist als der anderer europäischer Länder, dürfte auf 3 Gründe zurückzuführen sein: Bei aller Vorsicht in der Interpretation der Daten: 1. Seit dem 1. April dieses Jahres sind in der Schweiz Personen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde, von der Sozialhilfe ausgeschlossen. 2. Auch wirkt sich der höhere Druck auf eine konsequente Vollzugspolitik aus. 3. Schliesslich trägt auch die Beschleunigung des Asylverfahrens dazu bei, welche dadurch erreicht wurde, dass mehr Entscheide in den vier Empfangsstellen des Bundes gefällt werden. Dass die Reduktion der Sozialleistungen an die Asylsuchenden und die konsequente Handhabung des Asylverfahrens die Gesuchszahlen senken, deckt sich mit der Erfahrung anderer Länder (Dänemark, Norwegen, Holland, Deutschland). 1.2 Bestandeszahlen Weniger ausgeprägt ist der Rückgang der Bestandeszahlen: Ende Oktober 2004 hielten sich rund 57'000 Personen des Asylbereichs in der Schweiz auf. Ende August waren es erstmals seit 1990 weniger als 60'000 Personen. Immerhin sind mehr Personen aus dem Asylprozess ausgeschieden als neu dazugekommen. Allerdings ist der Rückgang von rund 12% gegenüber dem Bestand des Vorjahres ungenügend. Das zeigt der Blick auf die Zusammensetzung der anwesenden Personen aus dem Asylbereich. Der Bestand setzt sich zusammen aus: - 7'000 Personen, deren Gesuch erstinstanzlich hängig ist, (Okt.03/04 -37,9 Prozent) - 11'400 Personen, deren Gesuch noch nicht rechtskräftig ist (-11,8 Prozent) - 15'000 Personen im Vollzug (- 10 Prozent) - und 23'000 vorläufig Aufgenommenen. (-0,8 Prozent) Hierzu ist folgendes zu sagen: Vor allem der Rückgang der Vollzugspendenzen von minus 10 Prozent ist noch ungenügend, ebenso der Rückgang der Pendenzen bei der Asylrekurskommission (ARK) von nur 11,8 Prozent. In der Schweiz leben insgesamt rund 20'000 anerkannte Flüchtlinge, welche nicht mehr im Asylprozess sind und deshalb in den Bestandstatistiken des BFF nicht mitgezählt werden. Dazu kommen rund 4'500 Flüchtlinge, welche sich noch in der finanziellen Zuständigkeit des Bundes befinden. Die übrigen Flüchtlinge haben vor mehr als fünf Jahren Asyl erhalten und sind in die Zuständigkeit der Kantone übergegangen. 1.3 Unbefriedigende Situation bei der Zahl der papierlosen Asylsuchenden Ganz unerfreulich ist die mangelnde Bereitschaft der Asylsuchenden ihre Identität offen zu legen. Rund 80% der Asylsuchenden weisen keine Papiere vor. Derzeit befinden sich rund 10'200 Personen - also etwa gleich viel wie vor einem Jahr - im Prozess der Papierbeschaffung. Diese Arbeit ist äusserst aufwendig, kostenintensiv, personalintensiv und führt in vielen Fällen nicht zum Erfolg. Dies deshalb, weil eine grosse Anzahl von Asylsuchenden sich der Ausschaffung widersetzt, untertaucht oder sich plötzlich als Angehörige eines anderen Staates erklärt. In all diesen Fällen sind die beschafften Papiere hinfällig und so auch die investierte Arbeit. Obwohl die Asylgesuche im vergangen Jahr gesunken sind, ist die Zahl derjenigen Personen, die sich im Prozess der Papierbeschaffung befinden, praktisch gleich geblieben. Dies zeigt, dass alles daran gesetzt werden muss, dass die Asylsuchenden bereits zu Beginn des Asylverfahrens Papiere einreichen, damit der aufwändige Prozess der Papierbeschaffung entfällt. 2. Die aktuelle Diskussion zum Thema Sozialhilfestopp und Nothilfe Das Solothurner Verwaltungsgericht hat am 10. November in vier Fällen entschieden, dass der Bezug der Nothilfe in Fällen unkooperativen Verhaltens der Ausreisepflichtigen unter Umständen verweigert werden darf. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat am 15. November 2004 gerade gegenteilig entschieden, und die Beschwerde von fünf Personen mit rechtskräftigem Nichteintretensentscheid gutgeheissen, denen der Kanton Bern die Nothilfe wegen unkooperativen Verhaltens verweigert hat. Für eine einheitliche Praxis muss eventuell das Bundesgericht in Lausanne sorgen. Ich halte hier mit aller Deutlichkeit fest, dass die Gewährung von Nothilfe lediglich in Nothilfesituationen zu erfolgen hat und dass es sich dabei um eine punktuelle, zeitlich befristete Unterstützung handeln muss. Falsch ist es aber, die Nothilfe als eine Art Sozialhilfesystem auf tiefem Niveau aufzuziehen und damit falsche Anreize zu schaffen. Personen mit rechtskräftigem Nichteintretensentscheid müssen die Schweiz selbstverantwortlich und unverzüglich verlassen, denn sie haben keine Aufenthaltsbewilligung. Sie sind illegal hier. Sie können bei der Vorbereitung der Ausreise organisatorische und finanzielle Unterstützung beanspruchen, haben aber keinen Anspruch auf weitere Unterstützung. 2.1 Monitoring Das Bundesamt für Flüchtlinge überprüft zusammen mit den Kantonen in einem Monitoring die Folgen des Ausschlusses von Personen mit rechtskräftigem Nichteintretens- und Wegweisungsentscheid aus dem Sozialhilfesystem. Der Bericht über die Erhebungen der ersten drei Monate (April bis Juni 2004) nach Inkrafttreten der Entlastungsmassnahmen liegt vor. Dieser erste Bericht entstand nicht zuletzt dank der Mithilfe der kantonalen Kontaktpersonen, also auch Ihren Mitarbeitenden. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die seit 1. April 2004 geltende Regelung der Nothilfe zu keinen grösseren Problemen geführt hat. Auch im Gesundheitsbereich nicht. Insgesamt sind während dieser drei Monate 1'788 Nichteintretensentscheide in Rechtskraft erwachsen. Für 273 Personen oder 15% der Personen mit rechtskräftigem Nichteintretensentscheid mussten die Kantone Nothilfe ausrichten. Unter denjenigen Personen, welche ihr Gesuch nach dem 1. April 2004 eingereicht haben, forderten nur rund 8% Nothilfe. Es ist nochmals zu betonen: Der Sinn der Regelung ist nicht der Bezug der Nothilfe, sondern die Heimreise derjenigen, auf deren Asylgesuch rechtskräftig nicht eingetreten wurde. Die Kosten für individuelle Nothilfe, die mit dem Monitoring erfasst wurden, beliefen sich in den Kantonen in diesem Zeitraum auf rund 162'000 Franken. Zusätzlich wurden jedoch in 13 Kantonen Nothilfestrukturen errichtet, welche Kosten von 449'000 Franken verursacht haben. Das sind keine guten Investitionen: Der Aufbau von speziellen und zusätzlichen Nothilfestrukturen könnte zu einer erhöhten Nachfrage nach Nothilfe führen, was nicht das Ziel der neuen Regelung ist. Ohne diese nicht gerechtfertigten Kosten, entstanden den Kantonen für die Nothilfe somit Kosten in der Höhe von 162'000 Franken. Dabei ist zu beachten, dass Erhebungsverzögerungen sowie Kosten, welche in den ersten Monaten noch nicht abgerechnet werden konnten (insbesondere im medizinischen Bereich), noch zu einer Korrektur führen dürften. Die Nothilfe- und Vollzugspauschalen, die der Bund den Kantonen für den gleichen Zeitraum ausrichtet, belaufen sich auf 1'072'000 Franken. Aufgrund des Vergleichs der Nothilfekosten von ca. 200'000 Franken mit den Bundesabgeltungen in der Höhe von etwas mehr als einer Million Franken ist daher nicht davon auszugehen, dass die Kantone bisher (April 2004 - Juni 2004) von einer nicht kompensierten Kostenverlagerung betroffen waren. Weiter wurde im Monitoring die Dauer des Verfahrens beleuchtet: Von den 1'788 Nichteintretensentscheiden, die von April 2004 bis Juni 2004 in Rechtskraft erwachsen sind, hat das Verfahren bei rund 20% der Personen länger als 6 Monate gedauert (bei gut 7% sogar länger als 1 Jahr). Besonders die Anwendung der neuen Massnahmen auf Personen, die sich lange Zeit in der Schweiz aufhalten und damit ihr Gesuch vor dem 1. April 2004 eingereicht hatten, gestaltet sich für die Kantone und Betroffenen weniger einfach als für die neuen Gesuche. Für diese Personengruppe haben die Kantone grosse Anstrengungen unternehmen müssen und tun dies auch weiterhin, damit diese die Schweiz auch tatsächlich bis Ende dieses Jahres verlassen. Solche Fälle werden jedoch in der Zukunft immer seltener sein. Die Einführung des Sozialhilfestopps bei Personen, die ihr Gesuch nach dem 1. April 2004 gestellt haben, ist vergleichsweise gut verlaufen und es ergaben sich keine grösseren Schwierigkeiten. Eine besondere Problemlage besteht bei den unbegleiteten Minderjährigen. Die Kantone müssen diese wegen des übergeordneten internationalen Rechts unterbringen (Kinderschutzkonvention), erhalten vom Bund aber keine Sozialhilfepauschalen mehr. Das BFF hat diese Problematik erkannt und prüft Lösungen. Schliesslich wurde das Verhalten der betroffenen Personen in den Empfangstellen und den Kantonen sowie gegenüber den Hilfswerken betrachtet. Den Empfangsstellen bringen die neuen Massnahmen bis anhin keine Probleme, weder bezüglich Umsetzung noch bezüglich Auswirkungen. Die Asylsuchenden verhalten sich nach Erhalt des Nichteintretensentscheides im Grossen und Ganzen ruhig und verlassen in aller Regel die Empfangsstelle von sich aus. Mit Hilfe von qualitativen Interviews sollen weitere Auswirkungen des Sozialhilfestopps eruiert werden. Diese Erkenntnisse werden in den Monitoring Jahresbericht Eingang finden, der Mitte 2005 erscheinen wird. Vorher werden zwei weitere Quartalsberichte publiziert, der nächste voraussichtlich Ende 2004. 2.2 Kriminalität Im Monitoringbericht wurde auch die Frage nach allfällig veränderten Verhaltensstrategien der Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid bezüglich Ausreise, Delinquenz und Schwarzarbeit betrachtet. Auch wenn eine abschliessende Beurteilung zur Zeit noch nicht möglich ist, lässt sich sagen, dass innerhalb der ersten 3 Monate 200 Personen (das sind 11%) aller Personen mit einem Nichteintretens-Entscheid, insgesamt 265 Mal durch die Polizei angehalten worden sind. Bei 39 Prozent der Anhaltungen ist ausschliesslich der illegale Aufenthalt der angehaltenen Person festgestellt worden. Daneben führten insbesondere Betäubungsmitteldelikte, geringfügiger Diebstahl sowie Hausfriedensbruch zu Anhaltungen durch die Polizei. Bezogen auf alle erfassten Personen mit Nichteintretens-Entscheid ist die von April 2004 bis Juni 2004 beobachtete Delinquenz der Personen mit rechtskräftigem Nichteintretens-Entscheid eher tief. Er betrug 1,1 Prozent bei Diebstahldelikten und 1,6 Prozent bei Delikten gegen das Betäubungsmittelgesetz. Diese Zahlen liegen weit unter den Deliktsraten der Asylsuchenden generell. 3. Geplante Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen Die unbefriedigende Situation in einzelnen Bereichen des Asylverfahrens erfordern weitere Massnahmen. Ich habe deshalb dem Bundesrat auf dringende Bitte seitens der Kantone am 25. August 2004 einige Änderungen in der Vorlage zur Teilrevision des Asylgesetzes vorgeschlagen, welchen er in den wesentlichen Punkten zugestimmt hat. Neben der Asylgesetzrevision braucht es weitere Anstrengungen wie den Abschluss von Rückübernahmeabkommen oder die Konzentration der Kräfte im Migrationsbereich durch die Schaffung des Migrationsamtes. Die laufende Asylgesetzrevision, beinhaltet gemäss Botschaft eine Reihe von wesentlichen Änderungen: - Neue Haftbestimmungen - Die humanitäre Aufnahme an Stelle der heutigen vorläufigen Aufnahme - Ein neues Finanzierungsmodell - Die Ablösung des Sicherheits- und Rückerstattungssystems (SiRück) durch ein vereinfachtes System - Anpassungen im Bereich der Krankenversicherung mit dem Ausschluss der Asylsuchenden aus dem Risikoausgleich Der Bundesrat hat zudem am 25. August 2004 beschlossen, die folgenden Ergänzungs- und Änderungsanträge in die Staatspolitische Kommission des Ständerates einzubringen. Im Bereich der Zwangsmassnahmen sind dies: - Die Verlängerung der Maximaldauer der Ausschaffungshaft - Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Ein- und Ausgrenzung und - die Einführung der kurzfristigen Festhaltung, dies insbesondere zur Klärung der Identität. Im Bereich der Beschleunigung von Asylverfahren: - Die Änderung des Nichteintretenstatbestandes bei Papierlosen - Die Einführung von Gebühren im Wiedererwägungs-Verfahren vor dem BFF - Die Erweiterung der Datenbekanntgabe im Rahmen des Weg- und Ausweisungsvollzugs - und Massnahmen zur Beschleunigung von Beschwerdeverfahren Schliesslich im Bereich von sozialpolitischer und finanzrelevanter Massnahmen: - Einen Sozialhilfestopp für alle Personen mit einem rechtskräftig negativen Asylentscheid. Als Folge der Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle abgewiesenen Asylsuchenden befürchtet eine Mehrheit der Kantone eine Kostenverlagerung auf die Kantone. Sorgen bereiten insbesondere jene Personen, welche sich bereits im Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Massnahmen in der Vollzugsphase befinden. Ich habe diese Bedenken ernst genommen und dem Bundesrat eine Übergangsregelung unterbreitet, wonach der Bund den Kantonen die Sozialhilfe noch während längstens drei Jahren ab Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung pauschal rückerstattet. Die Kantone können damit selbst bestimmen, wen sie wann aus der Sozialhilfe ausschliessen. Damit erhalten sie den nötigen Spielraum um den Sozialhilfestopp ihren Möglichkeiten entsprechend umzusetzen und der Situation von besonders verletzlichen Personen Rechnung zu tragen. Sind einzelne der betroffenen Personen nach drei Jahren immer noch in der Schweiz, erhält der Kanton in jedem Fall die Nothilfepauschale. Für Personen, die nach Ablehnung ihres nach Inkrafttreten der neuen Regelung eingereichten Asylgesuchs die Schweiz verlassen müssen, wird eine einmalige Pauschale ausgerichtet. Die Höhe der Nothilfepauschale wird auf Verordnungsstufe zu regeln sein. Eine Erhöhung gegenüber dem im Rahmen der informellen Konsultation vorgesehenen Betrag wird angesichts ihrer Rückmeldungen geprüft. Mit der neuen Übergangsregelung und mit einer allfälligen Anhebung dieser Nothilfepauschale sollte es den Kantonen ohne Kostenverlagerung möglich sein, das neue Konzept umzusetzen. 4. Rückübernahmeabkommen Die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender ist weiterhin ein vorrangiges Ziel. Um die Rückkehr in gewisse Herkunftsländer zu deblockieren braucht es Abkommen mit diesen Staaten. In den vergangenen Jahren wurden rund 20 Abkommen abgeschlossen. In diesem Jahr traten ein Rückübernahme-Abkommen mit Moldavien und der Ukraine in Kraft. Unterzeichnet wurde ein Abkommen mit Slowenien. Mit Georgien und Libanon wurden dieses Jahr Abkommen bereit zur Paraphierung. Zurzeit sind zudem mehrere Abkommen in Vorbereitung und Verhandlung, insbesondere mit Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie einigen afrikanischen Staaten. 5. Die Zusammenlegung vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) und vom Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) Seit 1. Januar 2004 amte ich als Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes. Am 7. Juni 2004 hat der Bundesrat der Zusammenlegung des BFF und des IMES im Grundsatz zugestimmt und am 3. November 2004 Herrn Eduard Gnesa zum Direktor des neuen Amtes gewählt. Ab 1. Januar 2005 wird das Bundesamt für Migration in seinen neuen Strukturen operationell sein. Weshalb diese Zusammenlegung und was soll damit erreicht werden? Eine Analyse der Situation im Asyl- und Ausländerbereich zeigt deutlich, dass nur mit einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise die Probleme im Migrationsbereich gelöst werden können. Die Zusammenlegung der beiden verantwortlichen Ämter ist deshalb ein logischer Schritt weg von einer getrennten Behandlung des Ausländer- und Asylbereichs. Die Idee der Fusion ist nicht neu und stand seit Jahren immer wieder zur Diskussion. Nun wird diese überfällige Zusammenlegung realisiert. 6. Die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen In den letzten Monaten ist es offenbar in den Kantonen und in den verschiedenen Konferenzen zu einer gewissen Verunsicherung gekommen. Die einleitenden Ausführungen Ihrer Präsidentin, Frau Staatsrätin Lüthi, haben dies deutlich gemacht. Der Bund und die Kantone müssen noch besser zusammenarbeiten. Das gemeinsame Tragen der jeweiligen Politik ist deshalb zentrale Voraussetzung für das Funktionieren unseres Staatswesens. Ich habe in den letzten 10 Monaten besonders intensiv mit den Kantonen und besonders intensiv im Asyl- und Sicherheitsbereich zusammengearbeitet. Allerdings sind meine Hauptansprechpartner die Justiz- und Polizeidirektoren. Auch die neuen Asylvorschläge sind auf Wunsch der Kantone entstanden. Und sie wurdenden Kantonen in einer erneuten Konsultation unterbreitet. Was heisst das konkret? - Wir brauchen regelmässige Kontakte und einen offenen Dialog. In welcher Form dieser am besten sichergestellt werden kann, muss noch festgelegt werden. Am Schluss sind es natürlich die Gesamtregierungen, welche die Stellungnahmen abgeben. - Städte und Gemeinden sind keine institutionellen Partner des Bundes, spielen aber heute in vielen Bereichen, insbesondere auch im Migrationsbereich eine wesentliche Rolle und ihr Einbezug ist unerlässlich. In welcher Form die Kantone diesen Einbezug sehen, ist Ihrer Initiative überlassen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
18.11.2004