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Federal Councillorship

25.07.2006

Die Kirchen reden schön, doch sie machen nichts

Das revidierte Asylgesetz ist unmenschlich und schafft mehr Sans-Papiers – sagen die Kirchen und opponieren vehement gegen die Vorlage. Das revidierte Asylgesetz verhindert Missbräuche und wahrt die humanitäre Tradition – sagt Bundesrat Christoph Blocher und bezichtigt die Kirchen der Heuchelei. Ein Gespräch. 25.07.2006, Saemann, Matthias Herren, Martin Lehmann Herr Blocher, dem revidierten Asylgesetz erwächst grosse Opposition, gerade auch von Seiten der Kirchen. Sie sind Pfarrerssohn und Pfarrersbruder – ärgert Sie das? Ich habe keine Mühe mit Menschen, die anderer Meinung sind als ich. Was mich hingegen erstaunt, ist die oberflächliche Opposition der Kirchen: Man bekommt fast den Eindruck, sie hätten das Gesetz gar nicht gelesen. Wie kommen Sie denn darauf? In einer kirchlichen Stellungnahme zum Asylgesetz war zu lesen, dass Asylsuchende ohne Reisedokumente inskünftig nicht mehr als Flüchtlinge aufgenommen werden. Das ist Blödsinn. Auch mit dem neuen Asylgesetz werden alle, die an Leib und Leben verfolgt sind, in der Schweiz aufgenommen – mit oder ohne Ausweis. Die Kirchen machen sich im Asylbereich für den Schutz aller Menschen stark – sie setzen sich dafür ein, dass auch illegal Anwesende hier bleiben. Damit verunmöglichen sie, dass echte Flüchtlinge aufgenommen werden. Das ist heuchlerisch. Die Kirchen reden schön, doch sie machen nichts. «Christ sein heisst nicht christlich schwätzen», hat Zwingli gesagt. Mit Verlaub, immerhin setzen sich die Kirchen an vorderster Front und ganz praktisch für Asylsuchende ein… Dagegen habe ich nichts. Aber sie sorgen nicht dafür, dass in der Schweiz jene aufgenommen werden, die wirklich verfolgt sind – und die anderen gar nicht erst kommen. Wo ist da die Verantwortung? Das ist aber bisweilen schwierig auseinander zu halten. Über die Aufgabe der Kirche hat ein Theologe einmal gesagt: «Lieber dreimal zu viel für die Schwachen eintreten als einmal zu wenig, lieber unangenehm laut die Stimme erheben, wo Recht und Freiheit gefährdet sind, als etwa angenehm leise.» – Wissen Sie, von wem das Zitat stammt? Nein, doch es ist gut. Es ist von Karl Barth, einem Theologen, der Ihnen, wie wir hören, sehr viel bedeutet. Ich habe dem Satz nichts beizufügen und rufe die Kirchen auf, danach zu handeln. Aber das tun sie doch gerade – z.B. mit ihrem Widerstand gegen das Asylgesetz: Sie stehen für die Schwachen ein. Wer sind die Schwachen? Unter anderen jene Menschen, die aus Ländern kommen, wo Not herrscht. Dann müssten die Kirchen konsequent sein und für die Aufnahme aller plädieren, denen es schlechter geht als uns. Aber Sie wissen so gut wie ich, dass das nicht geht. Nicht einmal die Kirchen sind der Meinung, es solle kommen, wer wolle. Aber sie befürchten, dass mit den Verschärfungen die Menschenwürde mit Füssen getreten wird. Von welchen Menschen? Von jenen, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen… ...und keine Flüchtlinge sind. Wie wollen Sie das wissen? Behaupten Sie, dass der Staat Flüchtlinge zurückschickt? Seit 1964 haben wir 530000 Asylgesuche behandelt, 165000 Menschen wurden aufgenommen. Mir ist nur ein Fall bekannt, wo wir jemanden nicht hätten zurückschicken sollen. Er bekam bei der Rückkehr eine unverhältnismässige Gefängnisstrafe. Darauf haben wir die Rückführung in dieses Land eingestellt. Menschenrechtsorganisationen haben weit mehr Fälle dokumentiert. Wie wollen Sie mit dem neuen, noch schärferen Gesetz garantieren, dass an Leib und Leben bedrohte Menschen auch weiterhin aufgenommen werden? Wie gesagt: Mir sind keine anderen Fälle bekannt. Aber wo Menschen Verantwortung tragen, kann man nie ganz ausschliessen, dass Fehler passieren. Garantieren kann ich aber, dass es auch künftig nicht zu mehr Fehlentscheiden kommen wird. Auch im neuen Asylverfahren sind sehr viele Sicherungen eingebaut. Sie verkaufen die Asylgesetzrevision als Stärkung der humanitären Tradition der Schweiz… …ich verkaufe nichts – ich bitte Sie, die Ernsthaftigkeit dieser Vorlage anzuschauen! Das Ziel dieser Revision ist es, die humanitäre Tradition der Schweiz zu bewahren – und Missbräuche zu verhindern. Damit die Bevölkerung die Aufnahme von Flüchtlingen weiter unterstützt, müssen wir konsequenter gegen den Asylmissbrauch vorgehen – denken Sie an die Schlepper, an die Kriminellen. Das wird mit dem neuen Asylgesetz möglich. Tatsächlich werden die Hürden massiv erhöht: Wer ohne Papiere einreist, auf dessen Asylgesuch wird gar nicht mehr eingetreten. Und reichte bislang ein Hinweis auf Verfolgung, muss sie neu glaubhaft belegt werden. Nochmals: Ich bitte Sie, das Gesetz zu lesen! Echte Flüchtlinge erhalten weiterhin Asyl, mit oder ohne Papiere. Aber es ist heute so, dass ein grosser Teil jener Asylsuchenden, die keine Flüchtlinge sind, ihre Ausweise vernichten oder verstecken. Sie weigern sich, zu sagen, wer sie sind und woher sie kommen. Wer heute die Ausweise fortwirft, ist gegenüber Asylsuchenden mit Reisedokumenten sogar im Vorteil. Das ist nicht richtig, und das müssen wir ändern, um nicht diejenigen zu bestrafen, die zur Zusammenarbeit bereit sind. Übrigens haben von den anerkannten Flüchtlingen rund achtzig Prozent einen Ausweis. Bei den Nichtflüchtlingen ist es umgekehrt. 48 Stunden, um die Papiere zu beschaffen: Das ist sehr kurz – auch im internationalen Vergleich. Wenn jemand seine Papiere wegwirft, reichen auch zwei Stunden. Und wenn einer glaubhaft erklären kann, warum die Papiere fehlen, kommt er weiterhin ins Verfahren – selbst dann, wenn Zweifel bestehen. Dieses Vorgehen gibt Gewähr, dass alle echten Flüchtlinge aufgenommen werden. Jeder Entscheid, ob Nichteintreten oder Abweisung, kann bei der Asylrekurskommission angefochten werden. Wer aber einen negativen Bescheid erhält, muss das Land verlassen, wenn er nicht vorläufig aufgenommen wird. Seit der Einführung des Sozialhilfestopps für Personen mit rechtskräftigem Nichteintretensentscheid im Frühjahr 2004 ist jedenfalls die Anerkennungsquote bei den Flüchtlingen von sieben auf fünfzehn Prozent gestiegen – weil weniger unechte Flüchtlinge und weniger illegale Einwanderer kommen. Und der Prozentsatz jener, die untergetaucht sind? Kirchen befürchten, dass dieser steigt, Hilfswerke sprechen gar davon, das neue Gesetz sei eine «Sans-Papier-Fabrik», und neuerdings opponieren auch Stadtregierungen gegen die Vorlage. Die Städte waren schon dagegen, als man beschloss, Leuten mit Nichteintretensentscheid nur noch die Nothilfe auszurichten. Die Ängste sind aber nicht gerechtfertigt. Die Ergebnisse aus dem Monitoring zeigen das Gegenteil: Nur rund ein Drittel aller Personen mit einem Nichteintretensentscheid haben Nothilfe bezogen, mehr als die Hälfte sind nie in Erscheinung getreten. Es konnte zudem weder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit noch ein Anstieg der Kriminalität festgestellt werden. Personen mit einem Nichteintretensentscheid sind im Bereich der Kriminalität nicht problematischer als andere Personen aus dem Asylbereich. Und wie erklären Sie sich das? Wer hier mit Sozialhilfe einigermassen gut lebt, geht nicht gerne heim, das ist klar. Doch diese Leute müssen gehen, und darum bekommen sie nach dem ablehnenden Entscheid nur noch Nothilfe. Illegales Verhalten kann man nicht noch mit grosszügiger Sozialhilfe belohnen. Warum ist eine weitere Verschärfung des Asylgesetzes überhaupt nötig? Wir stimmen über die nunmehr achte Revision ab, über ein Gesetz, das weiter geht als die 2002 abgelehnte SVP-Asylmissbrauchsinitiative, in einer Zeit, in der die Zahl der Asylgesuche kontinuierlich abnimmt – und sogar Sie reden von Erfolgen im Asylwesen. Es gibt Erfolge, ja, aber es gibt immer noch grosse Probleme. Tausende weigern sich, ihre Identität offen zu legen, oder vernichten ihre Ausweispapiere. Dank einem strafferen Verfahren und dank der ruhigen Lage in Europa hatten wir teilweise Erfolg. Nach wie vor aber suchen wir die Papiere für 7000 Personen. Schlussfrage, Herr Blocher: Angenommen, ein Pfarrer hat sich nach der Lektüre dieses Interviews von Ihrer Argumentation überzeugen lassen und möchte die Thematik auch im Gottesdienst aufgreifen – welchen Bibeltext würden Sie ihm für die Sonntagspredigt empfehlen? Man findet für jede Situation und Argumentation einen passenden Bibeltext, da braucht es keine Empfehlung von mir. Worüber würden Sie denn predigen? Über die Verantwortung für die Gemeinschaft. Oder über die Nächstenliebe: Dass wir jemanden abweisen müssen, steht nicht im Widerspruch zur Nächstenliebe. Meinen Sie, eine Familie, die abgewiesen wird, aber lieber hier bleiben würde, tue mir nicht Leid? Es ist schwerer, Nein zu sagen; ich möchte die Leute auch lieber hier behalten. Aber wir dürfen den Blick aufs Ganze nicht verlieren, und darum muss man Verantwortung übernehmen und Menschen auch zurückweisen, wenn es nötig und zumutbar ist. Man tut es für diejenigen, die unsere Hilfe dringend brauchen!

10.07.2006

Wenn Sehnsucht auf den Holzweg führt

Rede von Bundesrat Christoph Blocher vom 10. Juli 2006 vor dem 9. Holzbildhauersymposium in Brienz zum Thema "Sehnsucht" 10.07.2006, Brienz Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Liebe Symposium-Teilnehmer Es ist mir eine Freude Ihnen, die Sie hier an einem exklusiven Symposium teilnehmen, die Grüsse des Bundesrates zu überbringen. Wie wird aus einem Stück Holz Sehnsucht? Das diesjährige Brienzer Symposium hat sich kein einfaches Thema gesetzt: Holzbildhauer aus aller Welt sollen ihre Vorstellung von „Sehnsucht“ in ein Kunstwerk umarbeiten. Was heisst Sehnsucht? Nun gehört Sehnsucht zu jenen Wörtern der deutschen Sprache, die sich kaum übersetzen lassen. Neben „Weltschmerz“ nannte der Theaterregisseur und Autor George Tabori „Sehnsucht“ als einen jener fast mystischen Begriffe im Deutschen, bei denen es keine befriedigende Entsprechung in einer anderen Sprache gebe. Tabori muss es wissen: 1914 in Ungarn geboren, musste er als Jude vor den Nationalsozialisten fliehen, nahm die britische Staatsangehörigkeit an, lebt heute in Deutschland und hat insgesamt in 17 verschiedenen Ländern gearbeitet. Es ist für uns Muttersprachler schon schwierig, die Sehnsucht zu beschreiben. Ein liebendes Verlangen paart sich mit der schmerzlichen Gewissheit, das Ersehnte wohl nie ganz zu erhaschen. Ja, man ahnt sogar, dass die Erfüllung eines sehnlichen Wunsches wohl auch umgehend die Zerstörung des Ersehnten bedeuten würde. Der englische Dichter Oscar Wilde hat das Dilemma einmal treffend beschrieben. Es gebe zwei Tragödien im Leben: Die Nichterfüllung eines Herzenswunsches – und die Erfüllung eines Herzenswunsches. Der Begriff Sehnsucht vermag diesen Konflikt in sich selbst darzustellen. Trotz dieser rationalen Einwände kann der einmal von der Sehnsucht erfasste Mensch nicht von seinem Verlangen lassen. Es ist diese in einem Wort zusammengebrachte enge Verbindung von brennendem Verlangen (dem Sehnen) und der Sucht , die eben hinter jedem Verlangen lauert und dieses in eine zerstörerische, gegen sich selbst gerichtete Kraft umschlagen lassen kann. Wenn es denn so ist, dass der Begriff „Sehnsucht“ unübersetzbar ist – in den meisten Sprachen behilft man sich mit dem Wort „Verlangen“ (désire, desire) oder „Nostalgie“ (nostalgie, nostalgia) – heisst das aber noch lange nicht, dass die Sehnsucht als Gefühl ein den deutschsprachigen Menschen vorbehaltener Zustand wäre. Das Gefühl der Sehnsucht ist universal. Und gerade in der nonverbalen Ausdrucksweise – in der Malerei, durch die Musik, in der darstellenden Kunst – lässt sich dieser universale Charakter am besten belegen. Etwa im portugiesischen Musikstil Fado, der die Armut besingt und sich nach besseren Zeiten sehnt. Ich persönlich bin ein grosser Liebhaber des Schweizer Malers Albert Anker. Auch in seinen Werken, in der häufigen Darstellung junger Menschen, zeigt sich die Sehnsucht nach der unschuldigen Ernsthaftigkeit, wie sie nur Kinder in dieser Unmittelbarkeit ausstrahlen. Umso gespannter bin ich auf die hier zusammengetragenen Werke. Zum Seitenanfang Zum Seitenanfang Nun haben Sie mich aber als Politiker, als Vertreter der Regierung eingeladen, hier ein paar begrüssende Worte zu sprechen. Und so habe ich mich zu fragen: Ist die Sehnsucht überhaupt eine brauchbare Kategorie in der Politik? Ich meine, ja. Und ich meine, nein. Natürlich muss auch der Politiker vom Verlangen, von der Sehnsucht nach einer besseren Welt getragen sein. Er wäre ein armseliger Mensch, würde ihm dieser Wunsch fremd sein. Aber nie dürften wir die Politik in dem Sinne als Kunsthandwerk verstehen, dass wir die Welt einem Holzblock gleich mit dem Beil so herrichten, so gestalten, wie wir sie uns wünschten. Damit würden wir das Lebendige, die Wirklichkeit, das Sein missachten. Es sind die Ideologen – und sie haben es in der Geschichte zur Genüge bewiesen – die mit dem Beil die Gesellschaft zurechthauen wollen und damit letztlich das Leben selbst gefährden. Denn entscheidend in der Politik ist der Lebensbezug: Auf das Leben (die Wirklichkeit) kommt alles an! Denn nur das Leben selbst ist unser Auftrag! Gleichzeitig ist dies eine Absage an alle Ideologien und Visionen. Im Staat und der Politik geht es darum, dass man als Bürger leben kann. Ein schlichter, aber umso erhabenerer Auftrag. Darum ist die Freiheit das Mass der politischen Arbeit. Denn, wo die Freiheit ist, kann sich auch die Sehnsucht entfalten und wo die Freiheit herrscht, kann der einzelne Mensch nach der Erfüllung seiner Sehnsüchte streben. Diese persönliche Freiheit ist dem Menschen unbedingt zu lassen Und nicht durch die Politik – den Staat zu unterbinden! Ich habe es in all den Jahren immer als grösste Kunst der Politik erachtet, die Wirklichkeit so zu sehen, wie sie ist. Es mag ein pragmatischer, wenig berauschender Ansatz sein: Aber wer die Missstände beseitigen will – damit wieder Platz ist für das Freie und Lebendige – muss diese Missstände erst erkennen. Die Sehnsucht nach besseren Verhältnissen bekommt man gratis dazu. Wenn ich im Titel meines Referats nun schreibe, dass die Sehnsucht auch auf den Holzweg führen kann, ist das eine gewollte Doppelsinnigkeit. In der Politik ist die Gefahr gross, dass die Sehnsucht nur als verkappte Ideologie daherschleicht, die dem Leben feindlich gegenüber steht. Der Holzweg – das weiss jeder, der in einem waldreichen Land aufgewachsen ist – ist eben nur ein vermeintlicher Weg. Er führt zu keinem Ziel, sondern endet plötzlich mitten im Gebüsch. Es waren Holzfäller, die ihre gefällten Baumstämme dorthin schleppten und so eine Schneise im Wald schufen. Wenn aber aus diesen Baumstämmen nun Kunstwerke entstehen, so haben wir es mit einem Weg des Holzes zu tun, dem wir als Betrachter fasziniert folgen wollen. Letztlich versteht jeder unter Sehnsucht etwas anderes, auch wenn das Grundgefühl ein ähnliches ist. Aber den Zustand, wonach man sich sehnt oder den Ort, wohin man sich sehnt, wird bei jedem von uns ein anderer sein. So sieht eben die vielgestaltige Wirklichkeit aus, die sich nach dem Lebendigen ausrichtet. Dieser Sehnsucht nach dem Leben selbst können und dürfen wir uns alle ergeben.

09.07.2006

Blocher verteidigt Asylgesetz

Echte Flüchtlinge würden weiterhin aufgenommen, sagt der Justizminister. Den Gegner des verschärften Gesetzes wirft er vor, selber nichts für Flüchtlinge zu tun 09.07.2006, NZZ am Sonntag, Markus Häfliger Im September wird über das Asylgesetz abgestimmt. Ist das Ihr erster grosser Wurf als Bundesrat? Nein, kein grosser Wurf, aber es ist gut, dass das Parlament jetzt mit dem Asyl- und Ausländergesetz eine klare Politik vertritt: Eine Politik, die unsere humanitäre Tradition bewahrt und zugleich den Missbrauch verhindert. Dank unserer Asyl- und Ausländerpolitik funktioniert das Zusammenleben der einheimischen und der ausländischen Bevölkerung im Ganzen recht gut. Leider gibt es im Asylbereich und bei der illegalen Einwanderung Probleme, die nun gelöst werden sollen. Was meinen Sie genau mit Problemen? Von diesen rund 10'000 Asylsuchenden sind nur ca. 1’500 echte Flüchtlinge, dazu kommen noch zahlreiche vorläufig Aufgenommene. Und die illegale Einwanderung nimmt zu. Darunter verbirgt sich auch viel Kriminalität. Besonders der Drogenhandel wird wesentlich von illegal Anwesenden bestimmt. Viele Asylsuchende vernichten zudem ihre Papiere und geben ihre Identität nicht preis. Wir haben in der Schweiz derzeit allein aus dem Asylbereich etwa 10 000 Personen, die zurückreisen müssten. Rund 7’000 Personen davon kehren nicht zurück, weil sie tatsächlich oder angeblich über keine Ausweispapiere verfügen. Das bringt der Schweiz hohe Kosten und unhaltbare Zustände. Was bringt hier das neue Gesetz? In Zukunft soll es nicht mehr attraktiv sein, seine Ausweise wegzuwerfen. Wer innerhalb von 48 Stunden keine Identitätspapiere vorweisen kann und seine Identität verschweigt, auf dessen Gesuch wird nicht mehr eingetreten, ausser er kann glaubhaft begründen, warum er keine Ausweise hat. Echte Flüchtlinge werden weiterhin aufgenommen, gleichgültig, ob sie Ausweise haben oder nicht. Das ist bereits heute so geregelt. Der einzige Unterschied besteht darin, dass neu explizit nur noch Reise- und Identitätspapiere anerkannt werden. Reise- und Identitätspapiere sind in der Regel gültige Papiere. Führerscheine, Geburtsurkunden und andere Papiere sind dagegen sehr oft gefälscht. Echte Flüchtlinge haben in rund 80 Prozent Papiere. Bei den andern, die keine Flüchtlinge sind, ist es gerade umgekehrt. Es gibt aber auch jene 20 Prozent echte Flüchtlinge, die keine Papiere haben. Diese müssen ihren Namen und die Herkunft angeben. Das kann überprüft werden. Wenn die Flüchtlingseigenschaft glaubhaft gemacht wird, werden sie aufgenommen. Auch Zweifelsfälle kommen ins Asylverfahren. Selbst wenn das neue Gesetz zu weniger Asylgesuchen führen sollte, bleibt die Schweiz für Leute aus armen Ländern attraktiv. Sie werden statt auf dem Asylweg illegal einreisen und sich jeder behördlichen Kontrolle entziehen. Dann sind sie von Anfang an illegal im Land und bekommen nicht - wie Personen im Asylbereich - Sozialhilfe. Oft arbeiten sie schwarz. Das ist ein kleineres Problem, aber auch das müssen wir lösen. Sie erhoffen sich eine abschreckende Wirkung auch vom Sozialhilfestopp für abgewiesene Asylbewerber. Sie sollen nur noch Nothilfe erhalten, damit sie rascher ausreisen. Das funktioniert? Das ist wirksam. Wir haben bereits zwei Jahre Erfahrung mit dem Sozialhilfestopp für jene, auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde. Viele verlassen sofort die Schweiz. Als wir das eingeführt haben, warnten die Städte, dass einfach mehr Leute untertauchen und in die Kriminalität abrutschen würden. Diese Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet. Ihr Ziel ist die Ausreise. Man weiss aber, dass nur knapp 15 Prozent kontrolliert ausreisen. Was ist mit den anderen 85 Prozent? Zusätzlich führen wir rund 10 Prozent zurück. Und rund zwei Drittel reisen unkontrolliert ab. Dies ist zusehends besser als früher, als auch Personen mit einem Nichteintretensentscheid noch Sozialhilfe bezahlt wurde. Zudem: Auf Schlepperorganisationen wirkt die rasche Ausreise belastend und hindernd. Die Einreise unechter Flüchtlinge ist dadurch bereits zurückgegangen. Woher wissen Sie, dass sie ausgereist sind? Wir wissen es natürlich nicht ganz genau. Aber wir haben verschiedene Hinweise, dass sie nicht mehr hier sind, weil sie nicht auftauchen und Nothilfe beziehen und auch nicht mehr aufgegriffen werden. Aber Sie wissen nicht, wo sie sind. Das müssen wir auch nicht wissen. Wenn so viele noch hier wären, würden sie aufgegriffen, denn die Schweiz ist zu dicht besiedelt, als dass Tausende nicht bemerkt würden. Es gibt immerhin gegen 100 000 Sans-Papiers, deren Aufenthalt man offiziell auch nicht kennt. Sans-Papiers sind Leute ohne Aufenthaltsbewilligung. Meist solche in Schwarzarbeit. Die genaue Zahl kennt niemand. Mit Rolf Bloch kämpft einer der prominentesten Schweizer Juden gegen das Asyl- und Ausländergesetz. Was sagen Sie ihm? Ich würde ihm nichts anderes sagen als Ihnen: Mit dem neuen Gesetz werden die Ausländer hier besser behandelt, Flüchtlinge aufgenommen, aber Missbräuche verhindert. Die Juden denken an die Situation im Zweiten Weltkrieg, als es vorkam, dass jüdische Menschen an der Grenze abgewiesen wurden, obwohl sie im heutigen Sinn echte Flüchtlinge waren. Die damalige Situation ist nicht zu vergleichen mit den heutigen Massenbewegungen von Asylsuchenden, die keine echten Flüchtlinge sind. Damalss gab es noch kein Asylgesetz und keine Flüchtlingskonvention. Heute wird jeder Fall einzeln geprüft. Es mag edel tönen, wenn man gegen das Asylgesetz ist. Man kann sagen «Ich bin für die Armen und die Schwachen», ohne selber etwas tun zu müssen. Die Leute, die entscheiden müssen, wer bleiben kann und wer gehen muss, haben es viel schwieriger. Sie sind es, die sich für die Schwachen einsetzen, indem sie auch Missbräuche verhindern. Die Gegner befürchten, dass gerade aufgrund der Verschärfung bei den Anforderungen an die Papiere das Risiko steigt, dass auch echte Flüchtlinge zurück geschickt werden. Wie gesagt, das Risiko steigt nicht. Jeder Abgewiesene hat zudem das Recht, Beschwerde bei der Asylrekurskommission einzureichen. Die neuen Gesetze bringen zudem den ausländischen Menschen, die bereits in unserem Land leben, zahlreiche Verbesserungen. Was für Verbesserungen? Es gibt neu Verbesserungen bei der vorläufigen Aufnahme und bei der neuen Härtefall-Regelung. Diese Härtefall-Regelung ermöglicht es auch bei einem hängigen oder abgeschlossenen Asylverfahren in Sonderfällen eine Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen zu erteilen. Im Weiteren konnten bisher Ausländer innerhalb der Schweiz ihren Arbeitsort nur mit grossem bürokratischem Aufwand wechseln: dies wird viel einfacher. Neu dürfen Ausländer beim Familiennachzug nicht mehr zuwarten, bis die Kinder beinahe volljährig sind. Das ist für die Integration eine wichtige Massnahme. Je früher die Kinder eingeschult werden können, desto besser werden sie integriert und werden eher eine Lehrstelle finden und eine Lehre erfolgreich abschliessen können. Sie forderten stets, der Bundesrat dürfe keine Abstimmungskämpfe führen. Jetzt kämpfen Sie selber für das Asyl- und das Aulsändergesetz. Ich führe keinen Abstimmungskampf, ich bitte Sie. Früher finanzierte der Bund zum Beispiel Broschüren und zahlte Meinungsumfragen, die geheim geblieben sind. Damit ist in meinem Departement Schluss. Was machen Sie denn jetzt anders? Ich informiere über die Vorlage, halte Vorträge und gebe Interviews. Mehr nicht. Das habe ich auch nie beanstandet.

23.06.2006

Sicher und zuverlässig; Zum Erfolgsgeheimnis schweizerischer Finanztugenden

Referat von Bundesrat Christoph Blocher zum 75-Jahr-Jubiläum der Pfandbriefzentrale der Schweizerischen Kantonalbanken, am 23. Juni 2006 in Zürich 23.06.2006, Bern Bern. In seiner Rede zum 75-Jahr-Jubiläum der Pfandbriefzentrale der Schweizerischen Kantonalbanken rühmte Bundesrat Christoph Blocher den Schweizer Finanzplatz und gratulierte der Jubilarin, die ihren Beitrag zu einer prosperierenden Marktwirtschaft mit der Zuverlässigkeit und der Ausdauer eines Schweizer Präzisionsuhrwerks leiste. 1. Was ist eigentlich eine Pfandbriefzentrale? Als Politiker hat man sich zu vielem zu äussern. Das umgibt ihn mit der Aura der Allwissenheit. Der Politiker hat zu allem und jedem eine Meinung. Zum Glück werden meist nur Oberflächlichkeiten von ihm verlangt. So kann er sich zu gesellschaftlichen Fragen, zu wirtschaftspolitischen Themen, zu juristischen Spitzfindigkeiten, zu aktuellen Vorgängen in der Welt, zur Kultur, zur Wissenschaft und in diesen Tagen sogar zum Fussball äussern. Die Bandbreite ist horrend und eigentlich ohne ein gewisses Mass an Schauspielkunst und Bluff nicht zu bewältigen. Als mich der Bundesrat zum 75-Jahr-Jubiläum der Pfandbriefzentrale delegierte, fragte ich mich, was das eigentlich genau sei: Pfandbriefzentrale? Pfandbriefe? Es war gar nicht so leicht herauszufinden. Die meisten, die ich gefragt habe, begannen jeweils so: „Das ist wie wenn…“. Ich will aber nicht wissen, „wie wenn“ etwas ist, sondern was es ist. Dafür gibt es geeignete Nachschlagewerke. Hier findet sich folgende Definition: „Der schweizerische Pfandbrief ist ein mit besonderen Sicherheiten ausgestattetes obligationenähnliches Wertpapier. Er wird nicht durch einzelne Banken herausgegeben, sondern ausschliesslich durch die besonders hiefür geschaffenen beiden Pfandbriefzentralen.“ Die Pfandbriefzentrale gibt es, seitdem es ein Pfandbriefgesetz gibt. 1930 beschloss die Bundesversammlung eine Erlaubnis für so genannte Pfandbriefzentralen mit folgendem Ziel (Artikel 1, Absatz 1): „Die Pfandbriefzentralen haben den Zweck, dem Grundeigentümer langfristige Grundpfanddarlehen zu möglichst gleichbleibendem und billigem Zinsfusse zu vermitteln.“ Das ist eine schöne, löbliche, hehre Absicht. Jeder Wohneigentümer, jeder Gewerbetreibende, der einen Betrieb baut oder erweitert, wünscht sich stabile und günstige Darlehen. Absatz 2 des Pfandbriefgesetzes definiert das Ausgaberecht: „Das Recht zur Ausgabe von Pfandbriefen steht zwei Anstalten zu, nämlich je einer Zentrale der Kantonalbanken und der übrigen Kreditanstalten.“ 2. Wer garantiert die Sicherheit? Wir feiern heute die Zentrale der Kantonalbanken. 75 Jahre das ist nicht nichts. 75 Jahre haben Sie sich mit den Pfandbriefen langfristige, möglichst günstige Mittel zur Pflege des Hypothekargeschäftes beschafft. Im Unterschied zu gewöhnlichen Anleihensobligationen bietet der Pfandbrief besonders weitgehende, gesetzlich geregelte Sicherheiten, deshalb wird der Pfandbrief als mündelsicher bezeichnet. Die Rückzahlungs- und Zinsansprüche des Gläubigers sind speziell abgesichert. Unter anderem haftet das Pfandbriefinstitut – in diesem Fall die Kantonalbanken – mit seinem ganzen Vermögen und Besitz. Da die Kantonalbanken – mit wenigen Ausnahmen – eine umfassende Staatsgarantie ablegen, haftet letztlich der Staat. Diese garantierten Sicherheiten machen denn auch die Attraktivität der Geldanlage aus. Besonders Versicherungen und Pensionskassen schätzen den Pfandbrief. Eben all jene, die nach einer solchen Mündelsicherheit verlangen. * Der Pfandbrief ist gut für die Gläubiger: Die Banken refinanzieren damit ihre Hypotheken. * Der Pfandbrief ist gut für die Schuldner: Sie bekommen eine äusserst sichere Geldanlage. * Der Pfandbrief ist gut für die Bürger: Sie bekommen günstige Darlehen für ihr Wohneigentum von den Banken. Und sie können eine relativ sichere Verzinsung ihrer Pensionskassengelder erwarten. Und der Bürger lernt auch die Zusammenhänge des Geldmarktes kennen: Wer auf der einen Seite möglichst günstige Hypothekarzinsen wünscht, muss auf der anderen Seite in Kauf nehmen, dass auch sein Vermögen – beispielsweise in der Pensionskasse – entsprechend niedrig verzinst wird. 3. Der Pfandbrief als Perpetuum mobile des Geldmarktes? Der Pfandbrief scheint auf den ersten Blick also eine segensreiche, kaum mit Risiken behaftete Geldanlage zu sein. Aber, wie jeder Ingenieur weiss, es gibt kein Perpetuum mobile. Auch der Pfandbrief ist kein Perpetuum mobile des Geldgeschäftes. Das kann nicht funktionieren, genauso wenig wie die Nationalbanken einfach Geld drucken dürfen, um die Staatsdefizite zu decken. Es hängt somit alles zusammen: * Es braucht Pensionskassen, die Pfandbriefe als Geldanlage kaufen. * Es braucht Kantonalbanken, die die Pfandbriefe ausgeben, um ihr Hypothekargeschäft zu finanzieren. * Es braucht Wohneigentümer, die die Banken um Kredite für ihr Wohneigentum angehen. * Es braucht Arbeitnehmer, die ihre Sozialversicherungsbeiträge einzahlen in der Hoffnung, dass sie diese mit einer guten Verzinsung als Rente wieder erhalten. * Es braucht Arbeitgeber, die dafür sorgen, dass es Arbeitnehmer gibt, die überhaupt etwas einzahlen können. Und spätestens hier kommt der Staat ins Spiel. 4. Pfandbrief und Staat Der Staat muss wirtschaftliche Rahmenbedingungen setzen, damit sich die Unternehmen erfolgreich entfalten können. Was heisst das? Möglichst wenig Regulierung, möglichst viele Freiheiten, ein investitionsfreundliches Klima, niedrige Steuern und Abgaben, damit diese Gelder dort eingesetzt werden können, wo es die Privatwirtschaft für sinnvoll erachtet. Eine prosperierende Volkswirtschaft bildet die Grundlage des allgemeinen Wohlstandes. Und somit auch der Institution Pfandbrief und Pfandbriefzentrale. Wo es keine starke Wirtschaft gibt, hat der Bürger kein Geld. Ohne Bürger mit Geld werden keine Pfandbriefe gekauft. Wo keine Pfandbriefe gekauft werden, sind die Bedingungen für die Hypotheken schlecht, wo es schlechte Hypothekarbedingungen gibt, gibt es keinen Wohnungsbau, wo es keinen Wohnungsbau gibt, gibt es keine Bauwirtschaft, wo es keine Bauwirtschaft gibt, kommt es zum wirtschaftlichen Niedergang! 5. Bedeutung des Finanzsektors Neben guten wirtschaftlichen Bedingungen, braucht es auch tüchtige Banken. Wir können es drehen und wenden, wie wir wollen: Der Schweizer Finanzplatz ist mit dem Gedeihen der Schweiz verbunden und die Schweiz mit dem Gedeihen des Finanzplatzes. Das verdeutlichen drei Kennzahlen. * Der Finanzsektor (dazu gehören auch die Versicherungen und Pensionskassen) erwirtschaftet rund 14 Prozent der Wertschöpfung in der Schweiz. * Ein Viertel des schweizerischen Ertragsbilanzüberschusses geht auf den Finanzsektor zurück. * Der Anteil des Steueraufkommens des Finanzsektors am gesamten Steueraufkommen (juristische und natürliche Personen) betrug in den letzten Jahren durchschnittlich rund 10 Milliarden Franken. Das sollten auch diejenigen wissen, die diese Milliarden dann gerne wieder verteilen, ja deren ganzes politische Programm darin besteht, das von anderen erwirtschaftete Geld umzuverteilen. Warum sind die Banken so erfolgreich? Die Banken haben begriffen, dass trotz oder gerade wegen des rasanten Wandels bestimmte Faktoren Bestand haben müssen. Es ist kein Zufall, dass der Finanzsektor an Werten festhält, die man gerne als „konservativ“ oder „altbacken“ denunziert. Werte, wie: Vertrauen. Konstanz. Verlässlichkeit. Diskretion. Stabilität. Der Pfandbrief scheint nachgerade die zur Geldanlage gewordene Verkörperung solcher Tugenden zu sein. 6. Kreatives Kapital Wir müssen also besorgt sein, dass wir die wirtschaftliche Kraft erhalten und die politische Sicherheit bewahren können. Sicherheit und Verlässlichkeit strahlen vom Staat auf die Wirtschaft und von der Wirtschaft auf den Staat zurück. Aber um Missverständnissen gleich vorzubeugen: Die Grundlage des Wohlstandes bildet noch immer eine prosperierende Marktwirtschaft. Wo sie nicht existierte, gingen Staaten und Völker gleichermassen Bankrott. Die Aufrechterhaltung der Marktwirtschaft ist die soziale Forderung unserer Tage! Die Pfandbriefzentrale leistet dazu seit 75 Jahren ihren Beitrag. Zuverlässig und mit der Ausdauer eines Schweizer Präzisionsuhrwerks. Ich darf Ihnen – jetzt, wo ich weiss, was die Pfandbriefzentrale ist und was sie tut – mit Überzeugung zu Ihrem 75. Geburtstag gratulieren.

19.06.2006

Wie viel Unternehmertum erträgt die Politik?

Referat von Bundesrat Christoph Blocher an der Generalversammlung des Verbandes der Schweizerischen Cementindustrie cemsuisse, 19. Juni 2006 in Bern 19.06.2006, Bern Bern. Bundesrat Christoph Blocher sprach sich an der Generalversammlung des Verbandes der Schweizerischen Cementindustrie cemsuisse für vermehrtes unternehmerisches Handeln in der Politik aus. Er zog Parallelen zwischen privaten Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung und zeigte auf, dass an beiden Orten nur mit einer deutlichen Führungsstruktur, Effizienz, sowie ausgeprägtem Kostenbewusstsein die Ziele erreicht werden können. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. 1. Wie viel Unternehmertum erträgt die Politik? Wie viel Unternehmertum erträgt die Politik? lautet die Frage meines Referats. Ich könnte jetzt sagen: Die Politik erträgt ziemlich wenig Unternehmertum und damit meine Ausführungen beenden. Aber wir wollen ja nicht die Bereitschaft der Politiker unternehmerisch zu denken als Massstab heranziehen. In meiner jetzt zweieinhalbjährigen Tätigkeit im Bundesrat habe ich feststellen können: Es ist mehr Unternehmertum möglich in der Verwaltung, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Dazu braucht es aber 1. eine entsprechende Führung. 2. eine klare Zuteilung der Verantwortungsbereiche. 3. ebenso klar definierte Ziele, die es zu erreichen gilt. Bevor ich auf einzelne Beispiele zu sprechen komme, möchte ich zuerst einmal das Grundsätzliche geklärt wissen. Ich habe festgestellt, dass heutzutage viele Begriffe und ihre eigentliche Bedeutung verschüttet sind. Wir müssen also zunächst einmal festhalten: Was ist ein Unternehmer und worin besteht das unternehmerische Handeln? 2. Was ist ein Unternehmer? Ein klassischer Unternehmer ist ein Mensch, dem eine Firma gehört und der diese auch selbst führt. Er ist Manager und Eigentümer in einem. Sein Dasein – man könnte etwas pathetisch auch von Schicksal reden – ist eng mit der Firma verbunden, weil sein Kapital in der Firma steckt. Das unterscheidet ihn vom Manager, der als Angestellter die Firma führt. Aufgrund der Erfahrungen der letzten 200 Jahre ist es wohl unbestritten, dass privatwirtschaftliche, florierende Unternehmen die besten Arbeitsplätze bereit stellen, hohen Verdienst, breiten Wohlstand, Reichtum, Steuersubstrat ermöglichen und damit die Voraussetzungen für einen sozialen Staat schaffen. Als Unternehmer sagte ich mir stets: „Meine sozialste Aufgabe ist, das Unternehmen erfolgreich zu führen“, denn erfolgreiche Unternehmen schaffen Beschäftigung und sind die Quelle für allgemeine Wohlfahrt. Als Bundesrat sage ich mir, es ist die sozialste Aufgabe, dafür zu sorgen, dass im Land möglichst viele Unternehmer ihr Unternehmen erfolgreich führen können. 3. Unternehmerisch handeln Der Erfolg eines Unternehmens ist abhängig von der Führung. Entscheidend ist die Führungspersönlichkeit oder das Management an der Spitze: „Es gibt keine schlechten Mitarbeiter, sondern nur schlechte Chefs!“ Das gilt überall: In den Unternehmen, in Organisationen, Verbänden und Parteien. Das gilt auch in den Schulen und Universitäten und – wenn Sie mir diese kollegiale Bemerkung erlauben – das gilt auch für den Bundesrat. Darum ist es die Hauptaufgabe des Unternehmers, ein gutes Management bereit zu stellen. Das heisst aber auch: Ein Versager an der Spitze des Unternehmens ist unverzüglich abzusetzen, denn die Spitze des Unternehmens sorgt für das Resultat – für das gute oder das schlechte. Wer Verantwortung übernimmt, muss also auch unangenehme Entscheidungen auf sich nehmen und bereit sein, diese Unannehmlichkeiten zu tragen. Wie aber kommt man zu Entscheidungen? Im Unternehmen läuft die Entscheidungsfindung zweistufig ab. Wir haben uns immer zwei Fragen zu stellen. Erstens: Wie ist es? (Wo stehen wir?) Und zweitens: Wie sollte es sein? (Wohin sollen wir kommen?). Wie es sein sollte, ist einfach und schnell gesagt. Besonders Politiker lassen sich gerne und sehr ausführlich darüber aus, wie es sein sollte. Weit anspruchsvoller ist es aber, den Ist-Zustand zu erkennen. In der Politik kommt dazu, dass die Benennung des Ist-Zustands oft mit Tabus belegt ist. Ich erinnere nur an das Beispiel des IV-Missbrauchs oder den Missstand im Asylwesen. Wenn erst einmal der Ist-Zustand erkannt und der Soll-Zustand benannt ist, gilt es die Differenzen zu beseitigen. Ist also entschieden, muss der Entscheid durchgesetzt werden. Sie mögen einwenden, dass es sich hierbei um Binsenwahrheiten handelt. Aber Hand aufs Herz: Diese Binsenwahrheiten sind weder in Unternehmen und schon gar nicht in der Verwaltung eine Selbstverständlichkeit. 4. Kostenbewusstsein stärken Warum ist es so schwierig in der Bundesverwaltung die Kosten zu senken? Bei dieser Frage sind wir wieder beim Zentralen jeder Entscheidungsfindung angelangt: Bevor ich einen Zustand ändere, muss ich den Ist-Zustand kennen. Das ist beim Bund gar nicht so einfach, besonders dann nicht, wenn es sich um die Kosten handelt, denn das Kostenbewusstsein ist erschreckend mangelhaft ausgeprägt. Weder besteht eine brauchbare Kostenrechnung, noch weiss man, welche Leistung im Staat wie viel kostet. Was für einen Privatunternehmer alles Selbstverständlichkeiten wären. Der Bundesrat will nun aber klarere Kostenrechnungen einführen. Ich hoffe, es gelingt. Als Unternehmer wusste ich: Kosten und Nutzen sind die wichtigen Entscheidungsfaktoren. Nicht so im Bund. Standardantworten – auf bisher kaum gestellte Fragen – finden Sie bis in die obersten Etagen hinauf, die zum Beispiel so lauten: „Im Bund muss man weder mit Abschreibungen noch Zinsen rechnen. Und auch die Personalkosten muss man nicht rechnen, denn die Leute sind ja sowieso da!“ Gezielte Kostensenkungen können auf dieser Basis gar nicht durchgeführt werden. Ich spreche von Kostensenkungen, die keinen Leistungsabbau bringen. Für jeden Handwerker ist es eine Selbstverständlichkeit, dass er in seinem Betrieb Leistung und Effizienz steigert, die Qualität erhöht und gleichzeitig die Kosten tief hält. Sollen nur beim Staat andere Regeln gelten? Warum soll ein Staat denn nicht fähig sein, effizienter zu arbeiten? Warum soll ein Bundesbetrieb sein Angebot nicht verbessern können, ohne gleich an der Preisschraube drehen zu müssen? Ich war von Anfang an überzeugt: Kostensenkungen wären möglich. Aber der Wille fehlt! Vor allem auch deshalb, weil der Druck, der auf dem Unternehmer lastet, beim Politiker fehlt. Der Politiker verlegt sich einfach auf höhere Steuern, Abgaben und Gebühren, um seine höheren Ausgaben zu finanzieren. Der Unternehmer versucht jedoch primär, mit den bestehenden Mitteln und Möglichkeiten bessere Ergebnisse zu erzielen. Dazu muss er auch bereit sein, Unannehmlichkeiten auf sich zu nehmen. Denn die Alternative heisst: Bankrott, Niedergang, Konkurs des Unternehmens. 5. Was uns Erfolg bringt Das schweizerische Erfolgsmodell basiert auf einem massvollen Staat mit freier, prosperierender Wirtschaft. Es gibt keinen vernünftigen Grund, davon abzuweichen! Wir sind uns bloss in den letzten 20 Jahren untreu geworden. Wir sollten uns wieder auf unser liberales Erbe besinnen: Auf Fleiss und Eigenverantwortung, Wettbewerb und offene Märkte, freie Preisbildung und stabile Geldpolitik, auf Privateigentum statt Umverteilung und mehr Freiheit und weniger Staat! Ich sagte Ihnen dies früher als Unternehmer und als Parlamentarier. Diese Überzeugung hat sich bei mir noch verstärkt, seit ich im Bundesrat bin. Im Unterschied zu vielen anderen Politikern sehe ich eine Verwaltung gar nicht als Gegensatz zu einem Unternehmen. Es braucht an beiden Orten eine deutliche Führungsstruktur, die klare Ziele erreicht durch Effizienz und ausgeprägtes Kostenbewusstsein. In diesem Sinn müssen wir uns nicht zaghaft fragen: Wie viel Unternehmertum erträgt die Politik. Sondern: Wir haben die Politik unternehmerisch zu gestalten. Punkt. Denn nur so schaffen wir eine prosperierende Wirtschaft, allgemeine Wohlfahrt und damit die Grundlage für einen Staat, der die ihm zustehenden Aufgaben bewältigen kann.