Man muss immer einen Entscheid treffen
14.09.2006, Schaffhausner Nachrichten, Michael Brunner
Herr Bundesrat Blocher, Sie werden heute Donnerstag in Schaffhausen über das neue Asylgesetz und das Ausländerrecht informieren. Was darf das Publikum von Ihnen erwarten?
Als Parlamentarier trat ich in Streitgesprächen auf. Das war lebendiger. Dafür kann ich nun das Publikum detaillierter informieren. Zudem können die Bürger Fragen stellen, selbstverständlich auch kritische. Als Bundesrat ist es meine Aufgabe zu orientieren und nicht, einen Abstimmungskampf zu führen.
Der vielleicht umstrittenste Punkt des neuen Asylgesetzes ist, dass Asylsuchende, die innerhalb der ersten 48 Stunden keine Identitätspapiere oder einen Reisepass vorlegen, keine Chance mehr auf ein ordentliches Asylverfahren haben. Eine Ausnahme wird nur gemacht, wenn sie das Fehlen der Papiere gut begründen können. Warum ist diese Verschärfung aus Ihrer Sicht nötig?
Der einzige Unterschied zur bisherigen Regelung besteht darin, dass wir Dokumente wie Fahrausweis oder Geburtsurkunde nicht mehr als Beweis für die Identität werten. Diese Dokumente können zu leicht gefälscht werden. Die Frist von 48 Stunden gilt schon heute. Wir geben damit denen, die keine Papiere vorweisen, die Möglichkeit, sich diese zu beschaffen oder, wenn sie wirklich keine besitzen, sich bei ihrer Botschaft welche zu beschaffen. Und wer beispielsweise schon illegal in der Schweiz lebt und die Papiere bei Verwandten hat, kann sie dort holen. Wer nach 48 Stunden noch immer keine Papiere vorweist, muss zumindest seine Identität, seine Herkunft und seine Asylgründe offen legen. Hingegen haben alle ein Asylverfahren.
Warum ist es wichtig, möglichst rasch zu wissen, wer jemand ist?
Damit unechte Flüchtlinge nach Hause geschickt werden können, müssen wir wissen, aus welchem Land sie kommen. Heute legen 70 bis 80 Prozent derer, die keine Asylgründe haben, keine Papiere vor. Bei echten Flüchtlingen ist es gerade umgekehrt: 70 bis 80 Prozent von ihnen reisen mit gültigen Identitätspapieren ein. Die neue Regelung wird dazu führen, dass wir nicht mehr so viele Asylsuchende haben, von denen wir nicht wissen, in welches Land sie gehören.
Das wird von den Gegnern bestritten. Und tatsächlich hat doch ein Afrikaner, der aus einem sicheren Land kommt, auch weiterhin kein Interesse daran, seine Papiere vorzulegen.
Sicher wird auch weiterhin ein Teil der Personen, die offensichtlich keine Flüchtlinge sind, ohne Identitätspapiere in die Schweiz reisen. Wenn sich herumspricht, dass wir falsche Flüchtlinge rasch wieder nach Hause schicken, wird das Schlepperwesen kaum mehr Kunden finden. Schliesslich ist die von Schleppern organisierte Reise in die Schweiz eine teure Sache. Im Weiteren wird durch den Ausschluss aus der Sozialhilfe der Aufenthalt für diejenigen weniger attraktiv, die die Schweiz nach einem rechtskräftigen Entscheid verlassen müssen und illegal hier sind.
Hilfswerksvertreter kritisieren, viele echte Flüchtlinge könnten es unter Umständen künftig gar nicht mehr ins ordentliche Asylverfahren schaffen. Folteropfer etwa hätten oft Mühe, rasch über das Erlebte zu berichten. Ohne Reisepass oder Identitätspapiere riskierten diese Menschen einen Nichteintretensentscheid.
Ich weiss nicht, warum Hilfswerksvertreter diese Bedenken haben. Wer ohne Papiere kommt, wird – wie gesagt – angehört. Dann hat er Zeit, Papiere zu beschaffen. Hat er danach immer noch keine Papiere, wird er nochmals angehört. Bei diesen Gesprächen sind Hilfswerksvertreter dabei. Folgt danach tatsächlich ein Nichteintretensentscheid, kann der Fall an die Asylrekurskommission weitergezogen werden. Scheint es zudem nur schon möglich, dass jemand ein Flüchtling ist oder dass weitere Abklärungen nötig sind, wird kein Nichteintretensentscheid gefällt und die betroffene Person kommt ins ordentliche Asylverfahren. Auch das neue Gesetz gewährleistet also, dass Flüchtlinge aufgenommen werden – ob mit oder ohne Papiere.
Daran scheint aber selbst Ihr Rechtsgutachter Kay Hailbronner, laut dem das neue Gesetz der Genfer Konvention gerecht wird, seine Zweifel zu haben. So spricht er davon, dass die Aufnahme echter Flüchtlinge nur mit hinreichender Sicherheit gewährleistet bleibe. Nehmen Sie es zu Gunsten der Missbrauchsbekämpfung also in Kauf, dass echte Flüchtlinge eher einen Nichteintretensentscheid erhalten?
Nein. Aber klar, man muss immer einen Entscheid treffen. Mehr als hinreichende Sicherheit kann nie jemand garantieren. Doch wir können nicht einfach alle aufnehmen, damit ja nie ein Fehlentscheid getroffen wird. Bis heute ist ein einziger Fall eines falschen Entscheides bekannt – von gesamthaft über 530 000 Entscheiden seit 1964.
Sie rechnen also wegen des neuen Gesetzes nicht mit mehr Fehlentscheiden zu Ungunsten der Asylsuchenden?
Nein, nein. Die zuständigen Stellen bleiben ja die gleichen. Wir haben bisher sicher viel häufiger Fehlentscheide getroffen, indem wir falsche Flüchtlinge aufnahmen. Einige dieser Flüchtlinge wurden später kriminell – und nun kann man sie nicht zurückschicken.
Heute hat eine nicht aussergewöhnlich hoch qualifizierte Peron aus Afrika, die in der Schweiz arbeiten will, nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie heiratet eine Schweizerin oder einen Schweizer, oder sie versucht es über das Asylwesen. Müsste die Schweiz diesen Leuten nicht einen anderen Weg anbieten?
Die Gegner des neuen Ausländergesetzes fordern, dass alle Menschen den Europäern und den Schweizern gleichgestellt werden. Das würde Personenfreizügigkeit für die ganze Welt bedeuten. Das wäre zwar wunderschön, ist aber praktisch nicht machbar. Daher haben diese Menschen tatsächlich keine Chance auf eine Arbeitsstelle in der Schweiz. Einzige Ausnahme: Es gibt für eine Stelle keinen qualifizierten schweizerischen oder europäischen Bewerber.
Es müsste ja nicht gleich volle Personenfreizügigkeit herrschen. Die Schweiz könnte Greencards verlosen oder Tests durchführen, bei denen die Besten eine Aufenthaltsbewilligung gewinnen.
Die Schweiz muss zuerst die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union verkraften. 450 Millionen Menschen sind ab 2011 im Schweizer Arbeitsmarkt den Einheimischen rechtlich gleichgestellt. Das müssen wir zunächst ohne höhere Arbeitslosigkeit und grössere Spannungen über die Bühne bringen. Zudem würde eine Verlosung von Greencards auch nichts bringen. Diejenigen, die nicht gewinnen, wären dann doch nicht zufrieden. Entscheidend ist daher, dass afrikanische Staaten Wirtschaftsreformen durchführen. Ziel muss es sein, dass diese Leute in ihrer Heimat Arbeitsstellen finden.
Herr Bundesrat, Sie wollen wie gesagt orientieren und nicht Abstimmungskampf betreiben. Orientieren heisst, Vor- und Nachteile aufzuzeigen. Haben das neue Asylgesetz und das neue Ausländerrecht auch Nachteile?
Selbstverständlich. Der Nachteil des Ausländergesetzes ist, dass nicht alle Ausländer in der Schweiz arbeiten können. Manche haben weniger Rechte als Schweizer und Europäer, das stimmt. Beim Asylgesetz ist der Nachteil, dass wir Menschen nach Hause schicken müssen. Ich mache das nicht gerne, die tun auch mir leid. Aber es geht nicht anders.