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Indépendance

03.11.2010

Christoph Blocher: «Je n’ai pas de contacts avec Eric Stauffer

Interview «Tribune de Genève» 3.11.2010 L’ex-conseiller fédéral, de passage à Genève, livre sa stratégie pour l’UDC et milite pour le renvoi des criminels étrangers. Fusionner l’UDC genevoise et le MCG? Pas question! A l’occasion de sa venue à Genève pour un débat sur le renvoi des criminels étrangers, l’ex-conseiller fédéral Christoph Blocher dément tout contact entre l’Union démocratique du centre et le Mouvement citoyens genevois. Rencontre. Quel regard portez-vous sur la section genevoise de l’UDC? Les UDC genevois ont perdu du temps à cause de querelles de personnes, c’est dommage. Ces querelles n’intéressent pas les électeurs. Mais la section est encore jeune, elle est comme un vin qui a besoin de mûrir. Avec la nouvelle présidente, Céline Amaudruz, la situation s’est améliorée. L’UDC genevoise a laissé le MCG s’emparer du thème des frontaliers. Une erreur? Oui, peut-être. Je suis un entrepreneur; quand je suis venu à Genève il y a un an, je leur ai dit: ne travaillez pas contre la concurrence. Travaillez pour la Suisse, parlez de la souveraineté suisse et des problèmes avec les étrangers! Eric Stauffer, président du MCG, dit être en contact avec vous… Non, ce n’est pas vrai! La dernière fois que je l’ai vu, c’était sur le plateau de Léman Bleu. On s’est dit bonjour, c’est tout. Il n’y a pas de négociations avec le MCG. Stauffer m’a écrit ensuite deux ou trois fois, mais je n’ai pas répondu. Donc un rapprochement entre l’UDC et le MCG n’est pas prévu? A Berne, c’est l’UDC qui compte, pas le MCG. Je connais ce genre de groupes, on vit la même situation au Tessin avec la Lega. Ils partagent les vues de l’UDC sur certains points, pas sur d’autres. Ces groupes se créent quand la section UDC ne travaille pas bien, puis ils régressent ou disparaissent. L’UDC genevoise souffre aussi de son manque de leaders… Oui, on n’en voit pas encore émerger. C’est le problème avec les jeunes sections, même si, en Valais, on a Oskar Freysinger, par exemple. A Genève, Yves Nidegger a voulu entrer au gouvernement. Mais c’est trop tôt! Il faut d’abord lutter comme parti d’opposition, se renforcer dans les Parlements avant de songer au Conseil d’Etat. Les partis bourgeois promettent de discuter avec l’UDC, de l’aider… Mais j’ai l’expérience de la politique, je connais ces promesses faites au moment des élections. Vous visez 30% des voix aux élections fédérales 2011. A Genève, l’UDC a fait 20% en 2007. Quel est votre objectif cantonal? On ne vise pas 30% dans tous les cantons: certains font plus, d’autres moins, là où les sections sont plus jeunes. Pour Genève, le but sera de faire mieux qu’en 2007. Les opposants à votre initiative sur les délinquants affirment qu’elle ne respecte pas le droit international. Que leur dites-vous ? C’est faux. Elle est compatible avec le droit international contraignant qui proscrit la torture et le refoulement de réfugiés reconnus. Mais de toute manière aujourd’hui, si quelqu’un n’est pas d’accord, il dit toujours que le droit international interdit ceci ou cela, mais c’est faux. On peut être amené à négocier tels ou tel point avec un pays, c’est tout. S’il est condamné un criminel étranger paye deux fois : une fois par la prison, une fois par l’expulsion. Un Suisse criminel ne paye qu’une fois. Normal ? Mais oui ! Tous les pays expulsent les criminels étrangers, les USA par exemple. C’est de la responsabilité d’un pays de reprendre ses citoyens qui se conduisent mal. Et parfois, un pays expulse même si un crime n’a pas été commis : on le voit en France avec les Roms. Un étranger de la deuxième ou de la troisième génération née en Suisse subirait le même sort. C’est normal aussi ? Oui, mais il peut tout faire pour ne pas être criminel, et il peut demander sa naturalisation. Les chiffres sont très clairs : nous avons 22% d’étrangers en Suisse, or ils commettent 59% des crimes graves, 54% des lésions corporelles, 62% des viols. Il faut agir. Mais notre initiative a surtout un effet dissuasif. Parce qu’aujourd’hui, les étrangers criminels n’ont pas peur de faire de la prison ici, avec la télévision en cellule et un bon menu. Mais chez eux, c’est une autre affaire… Vous liez le crime et la nationalité. Mais les étrangers sont aussi proportionnellement plus pauvres, moins formés que les Suisses. Vous pourriez déclarer la guerre aux inégalités pour diminuer la criminalité… Ces causes existent peut-être, mais il faut surtout diminuer la criminalité étrangère qui est considérable et n’est pas engendrée par des Allemands, des Autrichiens ou des Français, il faut le dire. Les étrangers et l’ouverture des frontières sont liés à beaucoup de problèmes : ceux de l’assurance invalidité, du chômage, le trafic routier. Il faut corriger la situation. Cela se fait en Hollande, et en Allemagne ou Angela Merkel a dit que la société multiculturelle était finie. Ici, l’UDC est le seul parti à défendre la souveraineté suisse et le non-entrée dans l’Union européenne. En tant qu’entrepreneur vous savez que la prospérité suisse est aussi liée à la main d’œuvre étrangère. Oui et non. On doit chercher d’abord des employés en Suisse. Evidemment, c’est plus pratique pour un entrepreneur d’avoir plus de monde à disposition pour faire ses choix. Mais après, c’est le pays qui paye. Pour expulser, il faut signer des accords de réadmission. Visiblement, c’est difficile. Que faire ? Il faut négocier avec les pays concernés et bloquer l’aide au développement si cela ne marche pas. Si on veut, on peut faire beaucoup de choses, je l’ai vu au Conseil fédéral ! Si votre initiative est conforme au droit international, pourquoi les Chambres ont-elles présenté un contreprojet ? Pour priver l’UDC d’un succès ! Ils nous disent toujours : « Nous sommes d’accord avec vous, mais… ». Mais quoi ? Leur contreprojet ne dit pas combien de temps un étranger expulsé doit rester hors de Suisse. Il peut faire recours. Cela peut durer des années. Le contreprojet cherche en fait à ne renvoyer personne. De plus en plus, des initiatives fédérales jouent avec les limites du droit international. Selon vous, la souveraineté du peuple l’emporte toujours sur le droit international ou y a-t-il une limite ? Il y a une limite, le droit international contraignant. La peine de mort n’est pas interdite par ce droit. Vous auriez voté pour un rétablissement si l’initiative en sa faveur était passée devant le peuple ? Non, je suis contre. Il y a trop d’erreurs judiciaires possibles. Mais ce genre de proposition reviendra toujours, c’est un sujet émotionnel et quand des crimes horribles sont commis, certains y pensent. Le PSS vient de publier son nouveau programme. Il réclame notamment la fin de l’armée et la rupture avec le capitalisme. Pour vous, ce parti garde-t-il sa place au Conseil fédéral ? Quand le PSS a annoncé qu’il voulait supprimer l’armée, j’ai cru que j’avais mal entendu ! C’est absurde. Le PS veut retourner au communisme. Comment peut-on chercher des compromis avec lui? Cela dit, arithmétiquement, le PS a sa place au Conseil fédéral. Mais il faut voter pour nous bien sûr! Après les élections, je pense qu’il faudra discuter avec les quatre grands partis d’une réforme de notre système. La concordance a bien-sûr des avantages, mais on peut envisager d’aller vers un système bipolaire, avec des majorités et des minorités. On verrait mieux les responsabilités des uns et des autres.

03.11.2010

Blocher: Herr Nay ist ein Parteigutachter

Interview in der «Südostschweiz» vom 3. November 2010 mit Peter Simmen Herr Blocher, die Bündner SVP hat sich über Jahre gegen den Proporz gewehrt. Jetzt aber hat sie eine Initiative zur Einführung des Proporzes lanciert. Sind Sie selber für den Majorz oder den Proporz? Blocher: Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile. Bei der heutigen Wahlkreiseinteilung in Graubünden mit vielen kleinen Wahlkreisen ist aus politischer Sicht sowohl der Proporz als auch der Majorz möglich. Im Kanton Zürich dagegen wäre ich nie für den Majorz. Die SVP Graubünden hat aber Grund, auch in Graubünden den Proporz zu verlangen. Die Gewährleistung der Bündner Kantonsverfassung mit dem Majorz war 2004 im Bundesparlament umstritten. Sie haben sich damals als Bundesrat für die Bündner Verfassung eingesetzt. Blocher: Ja, weil sie der Kanton Graubünden so wollte. Die Gewährleistung der Verfassung war in der Verwaltung rechtlich umstritten. Das zeigt sich an der Botschaft des Bundesrates, in der abschätzige Bemerkungen gegen den Kanton Graubünden enthalten sind. Die Botschaft wurde noch vor meiner Zeit als Bundesrat geschrieben und ich habe mich darüber aufgeregt. Umstritten war nicht das Wahlsystem sondern die Wahlkreiseinteilung. Im Parlament ging die Diskussion nur ums Wahlverfahren. Als Antwort auf die kritischen Äusserungen des Bundesrats verabschiedete das Parlament sogar einen Bericht, in dem die Verfassungsmässigkeit des Majorz betont wurde. Blocher: Die Frage Majorz oder Proporz ist eine politische Frage, nicht eine rechtliche. Ich stellte mich damals auf den Standpunkt, dass es nicht am Bundesparlament liegen könne, eine vom Volk abgesegnete Verfassung in Frage zu stellen, die nicht offensichtlich bundesverfassungswidrig sei. Das Wahlverfahren ist also kompatibel mit der Bundesverfassung. Blocher: Meines Erachtens sind sowohl das Proporzverfahren als auch das Majorzverfahren kompatibel. Aber ich bin nicht das Bundesgericht. Alt Bundesgerichtspräsident Giusep Nay meint, das Bundesgericht toleriere erstens den Majorz, und das Gericht werde zweitens eine vom Volk erst vor wenigen Jahren verabschiedete und vom Parlament gewährleistete Verfassung nicht antasten. Blocher: Herr Nay kann so wenig für das Bundesgericht sprechen wie ich. Er ist heute ein Parteigutachter und für ihn gilt: Im Zweifel gegen den Standpunkt der SVP. Nicht nur hier! Tatsache ist, dass das Bundesgericht nicht an die Gewährleistung durch das Parlament gebunden ist. Es kann einen Sachverhalt selbstständig prüfen und beurteilen, das macht es auch. So hat das Bundesgericht das Zürcher Wahlverfahren geändert, das auf einer gewährleisteten Verfassung basierte. Auch im Kanton Appenzell i.Rh. hat das Bundesgericht korrigiert. Das Bundesgericht beanstandete im Fall von Zürich die Wahlkreiseinteilung, und die war nicht in der Verfassung sondern auf Gesetzesstufe geregelt. Blocher: Aber sie beruhte auf gewährleisteter Verfassung. Nach dem alten System hatten wir über 100 Jahre gewählt. Es war nie verfassungswidrig. Besonders heikel ist der Fall Appenzell: Bei der Einführung des Frauenstimmrechts auf nationaler Ebene sagten das Bundesparlament und der Bundesrat ausdrücklich, die Kantone seien nicht verpflichtet, dasselbe zu tun. Dennoch mussten die Appenzeller auf Geheiss des Bundesgerichts ihre gewährleistete Verfassung ändern. Die Gewährleistung dieser Verfassung lag zum Zeitpunkt des Bundesgerichtsentscheids Jahrzehnte zurück. Die Bündner Verfassung wurde erst vor sechs Jahren gewährleistet. Sie setzten sich im Bern ja auch für die Bündner Verfassung ein. Nay meint, es sei nicht Sache des Gerichts, jetzt die Verfassung jetzt schon zu überprüfen. Auch Sie meinen, das Volk sollte das letzte Wort haben, nicht die Richter. Blocher: Ich habe mich als BR für die Gewährleistung ausgesprochen. Hätte der Kanton Graubünden ein Proporzverfahren beschlossen, wie dies die Bündner SVP vorschlägt, hätte ich dies ebenfalls getan. Ich hatte als Bundesrat nur rechtlich zu urteilen. Nay und andere Rechtsexperten sagen, die SVP-Initiative müsse mit Blick auf die ständige Rechtssprechung des Bundesgerichts als ungültig erklärt werden. Das letzte Urteil des Bundesgerichts betrifft den Kanton Nidwalden und wurde in diesem Jahr gefällt. Blocher: Wenn die Initiative eingereicht wird, sollte sie auf keinen Fall aus Respekt vor dem Initiativrecht des Volks für ungültig erklärt werden. Wird sie vom Volk angenommen, sollte sie auch gewährleistet werden, da dies dem Bundesrecht nicht schadet. Und in Nidwalden ging es nicht um die Frage Proporz oder Majorz, sondern um die Wahlkreiseinteilung. Ob die heutige Wahlkreiseinteilung in Graubünden vom Bundesgericht geschützt würde, weiss ich nicht. Wo kein Kläger, ist kein Richter. Der Majorz auf der Basis historisch gewachsener Strukturen, wie er in Graubünden gilt, werde vom Bundesgericht toleriert, sagen Nay und andere Rechtsexperten. Blocher: Ich habe nichts dagegen. Aber das sollte auch für den Proporz gelten, denn bei den heutigen Wahlkreis-Einteilungen werden die Nachteile mit dem Proporz kleiner. Nay betont, dass er sich bei seiner Argumentation an der Rechtssprechung des Bundesgerichts orientiere. Blocher: Das Bundesgericht hat in diesem Falle nichts entschieden. Und auch Herr Nay hat politische Gründe, um zu erreichen, dass die Abstimmung nicht zugelassen wird. Aber er beruft sich lieber auf das Recht und missbraucht seine frühere Stellung als Bundesgerichtspräsident. Die Bündner SVP ist wie ich auch der Meinung, dass mit der heutigen Wahlkreiseinteilung das Proprozverfahren besser und gerechter wäre, als der Majorz. Die Initiative will die Wahlkreise nicht verändern. In einem Zweierwahlkreis braucht ein Kandidat für die Wahl dann 33 Prozent der Stimmen, im Kreis Chur mit 20 Sitzen werden fünf Prozent reichen. Solche Unterschiede halten vor Bundesgericht nicht stand. Blocher: Aber im Majorz ist das noch schlimmer, denn im Majorz braucht es sogar 50 %! Kann das Parlament eine offensichtlich verfassungswidrige Initiative für gültig erklären. Blocher: Die Südostschweiz und Herr Nay bezeichnen dies als offensichtlich. Wenn die Initiative von der CVP, FDP oder der SP eingereicht worden wäre, würden Herr Nay, die Südostschweiz und alle anderen Kritiker die Initiative nicht bemängeln. Das Bundesgericht hat mehrmals gegen Kantone entschieden und einen verfassungswidrigen Proporz korrigiert. Blocher: Aber nicht wegen des Proporzes, den heute praktisch alle Kantone haben. Es ging immer um die Wahlkreise. Ich halte dafür, dass die Politik auch in diesem Falle den Volkswillen respektieren sollte und bei der Beurteilung der Rechtgültigkeit von Initiativen Zurückhaltung üben sollte. Die SVP-Initiative ist vom Volk noch gar nicht gutgeheissen worden. Es geht also nicht um den Volkswillen, sondern um die Verfassungskonformität. Blocher: Das Initiativrecht ist ein Volksrecht, das Politiker verständlicherweise nicht lieben. Leicht findet man rechtliche Gründe, um eine SVP-Initiative für ungültig zu erklären. Nach dem Nidwaldner Urteil geht selbst die Bündner SVP davon aus, dass die Initiative für ungültig erklärt werden wird. Prophylaktisch zeigt sie sich schon bereit, eine Änderung der Wahlkreise zu unterstützen. Blocher: Wenn der Proporz mit den heutigen Wahlkreisen nicht möglich ist, muss man die Änderung der Wahlkreiseinteilung prüfen. Dazu zwingen dann die Ungültigerklärer. Das ist opportunistisch, nicht ehrlich. Die SVP hat noch im Sommer Wahlkampf gemacht mit dem Argument, mit der Proporzinitiative könnten die Wahlkreise beibehalten werden. Jetzt sind die Grossratswahlen vorbei, und schon ist die SVP bereit, bei der strittigen Frage der Wahlkreiseinteilung Hand zu bieten. Blocher: Ihre parteiische Betrachtung übersieht: Die SVP hat versprochen: Proporz ohne Änderung der Wahlkreise. Das will sie. Wenn man ihr das mit rechtlichen Tricks verbietet, muss sie einen anderen Weg finden. Wer die beste Lösung nicht haben kann, muss die zweitbeste wählen, damit aus Sicht der SVP die schlechteste Lösung – d.h. der Majorz – nicht bleibt. Die SVP wusste von Beginn an, dass die Initiative rechtlich heikel ist. Hätte die SVP aber zusätzlich eine neue Wahlkreiseinteilung gefordert, hätte die Initiative bei der eigenen Basis keine Chance gehabt. Blocher: Die Initiative ist rechtlich nicht heikler als das Majorzverfahren mit den heutigen Wahlkreisen. Die SVP will die gleichen Wahlkreise mit Proporz. Lassen Sie das Volk entscheiden und argumentieren Sie politisch und nicht rechtlich. Das wäre ehrlicher! Bisher war die SVP mit Vehemenz gegen eine neue Wahlkreiseinteilung. Noch vor zwei Monaten spielte sich die SVP als Bewahrer der Kreise auf. Jetzt will sie die Kreise aufgeben. Blocher: Wie oft muss ich es Ihnen noch sagen: Die SVP will die heutigen Kreise nicht aufgeben. Das Verhalten gibt aber jenen Recht, die sagen, die SVP sei eine Slalom-Partei. Blocher: Das sagen unsere Gegner. Es gibt keine Partei, die so geradlinig politisiert wie die SVP. Ständerat Christoffel Brändli hat die Meinung zum Proporz seit 2004 um 180 Grad geändert. Das ist schwarz auf weiss belegbar. Blocher: Aus damaliger Sicht machte der Proporz für die SVP auch keinen Sinn. Die Zeiten haben sich seither geändert. Heute wird die SVP in Graubünden ausgegrenzt – von den anderen Parteien und von den Medien. Deshalb braucht sie das Proporzsystem. Jetzt, wo es der SVP nützt, ist sie für den Proporz. Blocher: Ist das anders bei den anderen Parteien? Weshalb wollen CVP, BDP und FDP den Majorz behalten? Weil er ihnen mehr nützt als der Proporz. Und die SP als kleine Partei ist seit Jahren für den Proporz. Die SVP könnte ja die Initiative zurückziehen und zusammen mit der SP eine echte Proporzinitiative mit grösseren Wahlkreisen lancieren. Blocher: Die SVP will die Wahlkreise behalten. Wenn sie ausgetrickst wird, muss sie eine andere Lösung prüfen. Vor dem Bundesparlament sagten Sie, Sie seien froh um die Klarstellung, dass der Majorz bei kantonalen Verfassungen  möglich ist, wenn das Volk das so will. Wären Sie dafür, wenn die SVP das Resultat der nächsten Wahlen, die sicher noch nach dem Majorz stattfinden werden, mit einer Beschwerde in Frage stellt. Blocher: Wenn man ihr den Proporz versperrt, ist dagegen nichts einzuwenden. Die SVP müsste sich also mit einer Beschwerde gegen die Verfassung wehren, für deren Gewährleistung Sie sich im Bundesrat noch gewehrt hatten. Blocher: Damit habe ich keine Mühe. Wenn man den Proporz bei den heutigen Wahlkreisen als verfassungswidrig erklärt, gilt das für den Majorz bei den heutigen Kreisen noch viel mehr. Ich bin nicht der oberste Richter und sage nicht, über mir steht niemand mehr.

31.10.2010

Der Teufel liegt im Detail

Interview mit der «NZZ am Sonntag» vom 31.10.2010 mit Stefan Bühler und Markus Häfliger NZZ am Sonntag: Hans-Rudolf Merz hat mit England und Deutschland Vereinbarungen über eine Abgeltungssteuer getroffen. Ist das ein Schweizer Sieg, wie viele Kommentatoren meinen? Christoph Blocher: Bisher haben wir erst zwei Absichtserklärungen. Das ist noch wenig. Die Verhandlungen - das Seilziehen - fangen erst an. Jetzt schon von einem Sieg zu sprechen, ist leichtsinnig und gefährlich. Die Stossrichtung der Verhandlungen ist bekannt – was halten Sie davon? Dass man für ausländische Guthaben auf Schweizer Banken eine Abgeltungssteuer analog unserer Verrechnungssteuer einführt, ist eine langjährige Forderung auch der SVP, denn wir wissen, dass das Bankkundengeheimnis für Steuerhinterziehung und -betrug missbraucht werden kann. Dadurch wird das Bankkundengeheimnis gewahrt. Erfreulich ist auch ein zweiter Punkt…. Welchen? Dass die Schweiz endlich mit den EU-Ländern direkt verhandelt, statt mit dem Bürokratie-Wasserkopf in Brüssel. Aber neben diesen positiven Punkten bleibt noch vieles im Dunkeln. Es müssen klare Bedingungen erfüllt sein. Welche? Problematisch ist die Amtshilfe: in unserem Staat gilt das Prinzip der doppelten Strafbarkeit: Fremde Staaten bekommen nur Rechts-oder Amtshilfe über Verdächtige, wenn deren Delikt auch in der Schweiz als Verbrechen strafbar ist. Darum hat die Schweiz bei Steuerhinterziehung, (in der Schweiz ein Vergehen), bisher keine Rechtshilfe geleistet. Leider wurde dieser Grundsatz  bereits preis-gegeben, als der Bundesrat 2009 den OECD-Standard – gegen den Willen der SVP - akzeptierte. Wird jetzt auch noch das aufgeweicht, muss die SVP den ganzen Vertrag ablehnen. Es ist nötig, dass der ausländische Staat nicht nur den Namen eines Verdächtigen, sondern auch konkrete Verdachtsmomente glaubhaft machen muss. Sonst erhält die EU den automatischen Informationsaustausch durch die Hintertüre. Und Ihre weiteren Bedingungen? Dass mit diesem Vertrag, der automatische Informationsaustausch vom Tisch ist. Ebenfalls haben sich die Staaten zu verpflichten, weder gestohlene Bankdaten zu kaufen, noch solche als Beweise zu verwenden. Zwingend ist, dass die Schweizer Banken in Deutschland den vollen Marktzutritt erhalten. In diesen Punkten sind die Vereinbarungen neblig. Der Teufel liegt im Detail. Das ist bei solchen Verhandlungen naturgemäss so. Ja. Darum ist es zum Jubeln viel zu früh. Aber die nächsten Monate sind günstig: Die EU-Staaten brauchen dringend Geld. Das muss jetzt ausgenutzt werden für gute Abkommen. Derzeit sind die EU-Staaten eher bereit, ihre ideologischen Forderun-gen fallen zu lassen – wie alle Menschen in der Not. Wann ist der Punkt erreicht, an dem die SVP das Referendum ergreift? Man kann diese erst nach der Schlussabstimmung im Parlament entscheiden. Ist es für Sie nicht prinzipiell störend, wenn Schweizer Banken für ausländische Staaten Steuern eintreiben? Das wird die Schweiz nicht. Sondern es wird von den ausländischen Bankkunden – wie den Schweizern – ein Prozentbetrag abgezogen und pauschal an den auslän-dischen Staat überwiesen, wo es der Bankkunde zurückfordern kann. Neben der Abgeltungssteuer ist eine einmalige Sondersteuer zur Regularisierung unversteuerter Altgelder geplant. Das ist der problematischere Teil. Doch der Vorschlag für diese Sondersteuer kommt ja von den Bankiers selbst. Wenn sie das im Interesse ihrer Kunden wollen, ist die SVP sicher nicht dagegen. Es geht um enorme Summen. Deutsche Quellen rechnen damit, dass die Schweiz schon nächstes Jahr einmalig 30 Milliarden Euro überweist. Diese Beträge sind reine Vermutungen. Es weiss ja niemand, wie viel unversteuer-tes Geld in der Schweiz liegt und allein davon hängt die Höhe der Summe ab. Diese Summen haben die ausländischen Kunden aber nur zu tragen, wenn es unver-steuertes Vermögen betrifft. Sind Sie zuversichtlich, dass die Verantwortlichen in Bern Ihre Bedingungen erfüllen werden? Nein. Ohne gewaltigen Druck der SVP kommt das nicht gut. Sogar deutsche Zeitungen sprechen von einem Triumph für Bundesrat Merz. Ich mag es ihm ja gönnen. Aber es schwächt die Verhandlungen, jetzt schon so zu tun, als wäre alles erreicht. Es liegen lediglich unverbindliche Absichtserklärungen vor. Gefragt ist jetzt Widerstand und nicht gegenseitige Beweihräucherung. Welche Auswirkungen hat eine Abgeltungssteuer für die Schweizer Banken? Der Schweizer Finanzplatz wird weniger konkurrenzfähig sein. Und trotzdem sind Sie dafür? Ja, weil es im zentralen Punkt nicht um die Banken, sondern um den Bürger geht: nämlich, dass sein Bankkundengeheimnis gewahrt bleibt. Das ist der Sinn der Ab-geltungssteuer. Ich bin überzeugt, dass die Schweizer Banken weiterhin erfolgreich geschäften können. Heute gibt es doch ganz andere Kriterien für die Geldanlage: Die Sicherheit, die politische Stabilität. Gerade wer heute sein Geld in die Schweiz bringt, tut es nicht mehr wegen dem Bankkundengeheimnis, sondern weil er dem Euro und der Politik nicht traut. Noch vor wenigen Monaten sagten viele, gegen die EU können wir die Abgeltungssteuer niemals durchsetzen . . . Jetzt sehen wir: Wenn man konsequent bleibt, bringt man eine gute Sache durch – selbst gegen die EU. Meinen 70. Geburtstag verbrachte ich unlängst in Namibia und hatte in der Wüste auch Zeit für die Rückschau. Ich habe mich gefragt, welche politi-schen Fehler ich in meinem Leben gemacht habe und kam zum Schluss: Ich habe viel zu wenig oft Nein gesagt – und ich habe ja weiss Gott oft Nein gesagt. Es ist halt so: Wer am längsten stur ist, gewinnt.

09.10.2010

Die EU und die Schweiz – wie weiter?

Mein Beitrag für die «Schaffhauser Nachrichten», Beilage «Zeitfragen» vom 9. Oktober 2010 In der bundesrätlichen Europapolitik herrscht gegenwärtig ein beunruhigendes Durcheinander. Bundespräsidentin Doris Leuthard spricht von „Fortführung des bilateralen Weges“ als das für unser Land „am besten geeignete Instrument“. Gleichzeitig verkündet Aussenministerin Micheline Calmy-Rey: „Die Weiterführung des bilateralen Weges gemäss den bisher geltenden Modalitäten ist nicht denkbar.“ Noch-Bundesrat Moritz Leuenberger sagt: "Die Schweiz sollte der EU beitreten." Was gilt nun? Verdecktes Ziel Hier wird mit gezinkten Karten gespielt. Mit Ausnahme der SVP haben alle Regierungsparteien den EU-Beitritt seit den 90iger Jahren in ihrem Programm. In Brüssel liegt ein offizielles Gesuch zum EU-Beitritt der Schweiz. Das Schweizervolk, das die Vorteile einer unabhängigen Schweiz im Hinblick auf die Krisen in der EU immer mehr gewahr wird, ist immer mehr gegen einen EU-Beitritt. Es ist dem Bundesrat peinlich, dass er jetzt vor dem Wahljahr 2011 zur EU-Frage Stellung beziehen muss. Die offizielle Erklärung ist darum: "Heute kommt ein EU-Beitritt nicht in Frage, es gilt der bilaterale Weg". Doch sofort stellen sich Fragen: Wie ist es morgen? Wohin mit dem bilateralen Weg? Wie soll es nun konkret weiter gehen? Der Bundesrat handelt nach dem bewährten Grundsatz: Wer gar nicht mehr weiter weiss, gründet einen Arbeitskreis. So soll also eine gemischte Arbeitsgruppe aus Vertretern der EU und unserer Bundesverwaltung über „institutionelle Fragen“ beraten. EU-Funktionäre sollen also mitbestimmen, welche institutionelle Bindungen die Schweiz  eingehen soll! Mit neuen Institutionen soll still und heimlich – möglichst ohne Parlament und ganz sicher ohne Volk – künftiges EU-Recht übernommen werden. Das ist zum Nachteil der Schweiz. EU in schlechter Verfassung Als man 1992 den Kampf gegen den EWR führte, wusste man noch nicht, wie sich die damalige EG entwickeln würde. Die EG war noch ein Projekt. Unterdessen ist sie zur EU mutiert, bildet für 17 Staaten eine Währungsunion, hat die Sozialunion und eine gemeinsame Sicherheitspolitik. Gewiss, ich war schon damals tief überzeugt, dass es sich bei der EU – erst recht mit einer gemeinsamen Euro-Währung – um eine intellektuelle Fehlkonstruktion handle. Aber die gesamte politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Elite sah dies anders. Es gab fast nur Propheten, die der Schweiz ausserhalb der EU keine Chance beimassen. Heute sehen wir, dass es falsche Propheten waren. Zum Glück. Von den Schweizer Tageszeitungen sahen in der EWR-Frage einzig die „Schaffhauser Nachrichten“ klar.  Heute sehen wohl viele - auch die falschen Propheten - klarer: Unserem Land geht es ausserhalb von EWR und EU wesentlich besser als den andern europäischen Staaten. Die EU befindet sich in einer tiefen Krise und muss einzelne Mitgliedstaaten mit Milliardenversprechen vor dem Bankrott bewahren. Der Euro verliert massiv an Vertrauen und wird – nicht wegen des Bankkundengeheimnisses – auf die Schweizer Banken gebracht. Der verspottete Sonderfall wird plötzlich zum beneideten Vorbild. Neu aufflackernde EU-Diskussion Trotz des offensichtlichen Scheiterns der zentralistischen Brüsseler Bürokratie ist die Beitrittsdiskussion hierzulande wieder neu aufgeflackert. Mitte Juli forderte einerseits die angeblich liberale Avenir Suisse den EU- oder zumindest den EWR-Beitritt. Die EU-Spitze andrerseits diktierte, die Schweiz müsse künftig EU-Recht übernehmen und ihre Gerichte anerkennen. Der EU-Botschafter liess uns wissen, dass wir bei einem EU-Beitritt den Euro übernehmen müssten. 1. August-Redner wie Bundesrat Moritz Leuenberger oder alt Bundeskanzlerin Annemarie Huber-Hotz erklärten unsere Souveränität kurzerhand zum Mythos. Und alt Bundesrat Couchepin prophezeite, die Schweiz müsse wegen des starken Franken der EU beitreten. Nach Couchepins Logik müsste die Schweiz eigentlich Somalia beitreten, denn die dortige Währung ist noch schwächer als der Euro. Was ist zu tun? Die Erklärung, der „bilaterale Weg“ sei das Ziel unserer Europapolitik ist dumm. Die Erklärung hält sich an das Bonmot: "Der "Weg ist das Ziel". Wir lieben zwar diesen Satz. Er ist eine typische Erscheinung der Freizeit- und Vergnügungsgesellschaft. Darum wird einem ganz wohlig zumute. Wer immer diese Gedanken einbringt, erntet daher zustimmendes Gemurmel. Weil das Erreichen eines Zieles eben mühsam ist und verpflichtet, erklärt man den Weg zum Ziel. Denn wer kein messbares Ziel hat, muss schliesslich auch nichts erreichen. Doch genau besehen: "Der Weg ist das Ziel" ist eine der dümmsten Sätze. Er mag vielleicht für den Sonntagsspatziergang mit der Familie richtig sein. Aber auch dort nur bedingt und allenfalls für die Eltern, denn die Kinder wissen meist genau, wohin sie wollen - ihr Ziel ist das nächste Ausflugsrestaurant! Für die Schweizer Politik ist das Ziel unmissverständlich festgehalten in Artikel 2 unserer Bundsverfassung: „Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Sicherheit und Unabhängigkeit des Landes.“ Darum darf und kann die Schweiz weder dem EWR noch der EU noch der NATO beitreten. Bilaterale Verträge sind dieser Zielsetzung vollumfänglich unterzuordnen und dürfen keinerlei institutionelle Bindungen eingehen. Bilaterale Verträge dürfen nur dem Zweck dienen, die Interessen der Schweiz zu wahren und nicht EU-Recht zu übernehmen, um schliesslich der EU beizutreten. Der Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs ist die zwingende Logik und der erste Tatbeweis. Wir haben an unserer eigenständigen Währung festzuhalten und jede weitere Staatsverschuldung ist zu vermeiden. Die Personenfreizügigkeit mit sofortigem Zugang zu den Sozialwerken ist unhaltbar und muss neu verhandelt werden. Der Schengen-Vertrag ist zu kündigen um ihn neu auszuhandeln: Die Kriminalität hat dank Schengen enorm zugenommen. Die SVP kämpft als einzige Partei konsequent gegen den EU-Beitritt der Schweiz. Wenn die SVP die Wahlen gewinnt, bleibt die Schweiz unabhängig. Im andern Fall geht der „bilaterale Weg“ unaufhaltsam in Richtung EU-Beitritt. Das schwächt Wohlfahrt, Freiheit und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.

04.09.2010

La Svizzera è tradita dall’UE?

Discorso tenuto il 4 settembre 2010 su invito dell'UDC del canton Zurigo, presso l’albergo Mariott a Zurigo