Articles

Institutions

03.10.2011

Nous sommes les seuls à aborder les vrais problèmes

Interview, Le Temps, 3 octobre 2011, Pierre-Emmanuel Buss En campagne électorale, rien de tel que de répéter les fondamentaux. Lors de son assemblée des délégués, samedi à Gossau, l'UDC a joué la carte du «seul contre tous» avec vigueur et détermination. Comme prévu, le parti a lancé une nouvelle initiative populaire sur le renvoi des étrangers criminels. Objectif: faire appliquer la modification constitutionnelle acceptée par le peuple et les cantons le 28 novembre dernier, ce que la Conseil fédéral et les autres partis «refusent de faire». L'initiative veut fixer directement dans la Constitution les modalités de renvois des criminels étrangers. La volonté de l'UDC est de rendre l'expulsion automatique quelque soit la peine prononcée. Une option rejetée par le groupe de travail nommé par la Conseillère fédérale Simonetta Sommaruga pour traduire le contenu de la première initiative dans une loi (LT du 29.06.2011). Pour l'éminence grise de l'UDC Christoph Blocher, «seule compte la volonté du peuple». Entretien. Vous décidez de lancer votre nouvelle initiative à trois semaines des élections fédérales. Une façon de durcir le ton de la campagne? Nous voulons simplement mettre sur la table les sujets qui intéressent les Suisses. Cette année, il n'y a pas de campagne. A part nous, personne n'aborde les vrais problèmes du pays que sont l’immigration et la libre circulation des personnes. Nos adversaires politiques préfèrent se taire sur le mode du «circulez, il n'y a rien à voir». Cela ne peut pas continuer ainsi. Il y a quatre ans, l'UDC était parvenue à imposer très tôt la problématique des étrangers criminels avec l'affiche des moutons noirs. Pourquoi ce thème a-t-il été moins utilisés cette année? C'est en grande partie la responsabilité des médias. Depuis 2007, il y a eu une très forte concentration dans la presse écrite. Les groupes Tamedia et NZZ ont mis la main sur plusieurs titres régionaux. Avec en plus le monopole de la Radio Télévision Suisse (RTS), la liberté des journalistes a été réduite. Certains sujets ne sont plus thématisés. Notre initiative constitue un moyen de corriger cela. Aujourd'hui, une majorité de Suisses n'a plus confiance dans le travail des autorités politiques. On le constate en faisant signer notre initiative «contre l'immigration de masse». Les gens sont désabusés. Ils se demandent à quoi bon signer l'initiative puisque les autorités fédérales ne font pas leur travail. C'est pour ça que nous voulons écrire les modalités de renvoi des étrangers criminels directement dans la Constitution. Je le regrette, mais nous sommes contraints d'aller jusque là. Pouquoi lancer une nouvelle initiative populaire et pas un référendum contre la loi d'application à venir? Dans l'hypothèse où nous lancerions un référendum et que nous gagnions devant le peuple, c'est la loi actuelle qui s'appliquerait. C'est justement ce que souhaiteraient nos adversaires et le groupe de travail mis en place par Madame Sommaruga. Nous ne sommes pas tombés dans ce piège. Nous ne sommes pas naïfs. Si votre deuxième initiative aboutit, la question de la compatibilité avec la libre circulation des personnes et la Convention européenne des droits de l'homme se posera avec d'autant plus d'acuité.... Mais c'est le peuple qui décide, pas le droit international! Pour un pays souverain comme la Suisse, le seul impératif est de respecter le droit international contraignant. Cela comprend par exemple l'interdiction de la torture, pas l'expulsion des criminels. La preuve: le Danemark est membre de l'Union européenne, pourtant il a adopté une règlementation plus stricte pour les criminels étrangers que ce qui est prévu dans notre initiative. Le droit international est un prétexte pour ne pas appliquer la volonté populaire. Si on nous y contraint, on peut imaginer de renégocier la Convention européenne. La Suisse l'a ratifiée car elle est censée protéger les droits de l'homme. C'est le cas de la sécurité et de la souveraineté nationale: ce sont des droits qui doivent être garantis pour chacun. L'UDC a pour objectif de dépasser le cap des 30% lors de l'élection au conseil national le 23 octobre prochain. Selon le dernier sondage gfs.bern, vous atteignez 28%. Est-ce un constat d'échec pour le parti? Notre objectif est de faire au moins assui bien qu'il y a quatre ans (28,9%), malgré un contexte difficile avec la sission du PBD. Qu'on atteigne 28% ou 30% n'est pas si important. Nous sommes le plus grand parti du pays et, quoi qu'il arrive, on n'aura pas droit à plus de deux sièges au Conseil fédéral. Nous ne sommes même pas certains de récupérer le deuxième siège. Les autres partis disent qu'ils veulent la concordance. Mais à condition que notre candidat répondent à les critères qu'ils ont eux-mêmes fixé. Ce n'est pas notre vision de la concordance. Vous avez laissé entendre récemment que l'UDC romande pourrait avoir un candidat au Conseil fédéral le 14 décembre. Jean-François Rime tient-il la corde? Il y a Monsieur Rime, mais il n'est pas seul. Monsieur Parmelin est aussi un bon candidat. Si nous devons remplacer un candidat issu de la Suisse alémanique, nous aurons aussi plusieurs possibilités. Caspar Baader est-il votre premier choix? C'est un très bon candidat. Mais il est prématuré d'évoquer le Conseil fédéral. On en parlera après le 23 octobre. La course à la succession d'Yvan Perrin comme vice-président romand de l'UDC s'est ouverte la semaine dernière avec la candidature spontanée d'Oskar Freysinger. Est-ce un candidat crédible? Freysinger? C'est possible. Mais il y a aussi Monsieur Rime et Monsieur Parmelin. On décidera tout cela en février 2012.

21.09.2011

Interview mit Martin Andereggen, Theologe und Moderator Wallistalk

21.09.2011, Visp, TV-Interview Link zum Video

18.09.2011

50 Jahre schweizerische Landeshymne

Jubiläums-Ansprache am Bettag, Sonntag, 18. September 2011, 17 Uhr in der Klosterkirche Wettingen Meine sehr verehrte Festgemeinde, I. Geburtsstunde Der 14. November des Jahres 1841 war kein Tag wie jeder andere. An diesem Tag sang eine Zürcher Sängerrunde in privatem Kreis zum ersten Mal den „Schweizerpsalm“. Fast ein halbes Jahr lang hatten Pater Alberik Zwyssig und der Freizeitdichter Leonhard Widmer Melodie und Verse aufeinander abgestimmt. Zwyssig und Widmer – so ungleich sie von Herkunft, Überzeugung und Lebensumständen waren –, hatten sich zusammengetan, um etwas Harmonisches, Weihevolles, Patriotisches und Naturfrommes zu schaffen. Und es gelang. Der „Schweizerpsalm“ eroberte im Sturm die Chorliteratur, gehörte bald zum Repertoire geistlicher wie weltlicher Konzerte und fand Aufnahme im katholischen wie im reformierten Kirchengesangbuch. 1961 – vor fünfzig Jahren – wurde der „Schweizerpsalm“ zur provisorischen, zwanzig Jahre später zur definitiven schweizerischen Nationalhymne. II. Feier am Eidgenössischen Dank-,Buss- und Bettag Die heutige Feier verdanken wir der Initiative von ebenso kunstsinnigen wie heimatliebenden Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Und es ist eine glückliche Idee, die Würdigung der schweizerischen Landeshymne am heutigen nationalen Feiertag vorzunehmen. Denn der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag wurde vor über zweihundert Jahren als äusseres Zeichen der Verbundenheit aller Landesteile, Sprachen und Konfessionen geschaffen. Nachdem der Sonderbundskrieg um 1847 – eine Mischung zwischen Religions-, Bürger- und ein Bruderkrieg unter den Eidgenossen –erhebliche Wunden ins eidgenössische Zusammenleben geschlagen hatte, galt es durch einen gemeinsamen Akt die Wunden im noch jungen Bundesstaat zu heilen! III. Geboren in stürmischen Zeiten Versetzen wir uns zurück ins Jahr 1841, ins Jahr, als der "Schweizer Psalm" erstmals in einem privaten Kreis gesungen wurde. Die Zeiten waren stürmisch, die eidgenössischen Orte zerstritten, das politische Klima in der Schweiz war vergiftet, der Hass zwischen Konservativen und Liberalen so tiefgreifend, dass es sogar zu bewaffneten Freischarenzügen mit Toten und Verletzten kam. Vor diesem Hintergrund erscheint es uns fast wie ein Wunder: Über kaum unüberwindliche, schmerzvolle Gräben hinweg trafen sich zwei gleichaltrige Männer und schufen ein vaterländisches Lied, das nach über hundert Jahren zu unserer Nationalhymne werden sollte. Pater Zwyssig übertrug einen früher von ihm komponierten lateinischen Messgesang auf den Text von Leonhard Widmer. Die Gegensätze hätten nicht grösser sein können: Die beiden Schweizer verkündeten nicht prahlerisch und selbstgerecht Toleranz und Solidarität. Aber sie handelten entsprechend. – Hier der liberale Feuerkopf Leonhard Widmer – dort der konservative Zisterzienser Alberik Zwyssig. – Hier der Reformierte und dort der Katholische – Hier der Zürcher und dort der Urner. – Hier der Geschäftsmann und dort der Geistliche. – Hier der Heftige und dort der Sanftmütige. – Hier der umtriebige Städter und dort der zurückgezogene Mönch. – Hier der kraftvoll Gesunde und dort der ständig Kränkliche. – Hier das Vaterlandslied und dort der Messgesang. – Hier die deutsche und dort die lateinische Sprache. All diese Gegensätze sind in diesem Schweizerpsalm – gleichsam unfreiwillig als Symbol gestaltet – heute in der Landeshymne vereint. Ganz ähnlich geschah es übrigens in jener Zeit mit dem Lied „O mein Heimatland, o mein Vaterland!“, das zeitweise ebenfalls als schweizerische Nationalhymne diskutiert wurde. Dichter des Textes war der junge Zürcher Gottfried Keller. In Töne setzte die Verse sein damals wohl bester Freund, der früh verstorbene Thurgauer Katholik Wilhelm Baumgartner. Beide bedeutungsvollen Schweizerlieder sind nicht die Frucht selbstgerecht gepredigten und prahlerisch verkündetem Bekenntnis für billige Toleranz und schwächlicher Solidarität. Nein, es sind die Früchte von tiefsinnigem und echt freund-eidgenössischem Denken und Handeln. IV. Entstehung des Schweizerpsalms Die Entstehungsgeschichte des Schweizerpsalms ist kurz. Leonhard Widmer kannte und schätzte Pater Alberik Zwyssig, der gelegentlich Musikalien aus dessen lithographischer Anstalt bezog. Im Sommer 1841 schickte ihm Widmer seinen Liedtext. Noch waren die Strophen etwas breiter, zerdehnter und holpriger. Doch die Kraft, der Glaube und der Patriotismus des Textes müssen Zwyssig tief beeindruckt und inspiriert haben. Er erinnerte sich an einen sechs Jahre zuvor komponierten Messgesang auf den Psalmtext „Diligam te Domine“ – Dich will ich lieben, Herr! Nun galt es, diese feierliche Melodie dem Text Widmers rhythmisch anzugleichen. Wie genau sich Töne und Text, in welchem Hin und Her sich Widmer und Zwyssig zusammenfanden, ist nicht mehr zu klären. Aber jedenfalls: Ende gut – alles gut. Und so kam es: Etwa gleichzeitig, wie in Zürich Widmers Freunde den Psalm sangen, waren es in Buonas am Zugersee bei Zwyssig vier Zuger Stadtbürger, die das Lied als Quartett mit erstem und zweitem Tenor sowie mit erstem und zweitem Bass intonierten. 1843 figurierte der Schweizerpsalm erstmals in einem Festheft der Zürcher Studentenverbindung Zofingia. Im gleichen Jahr wurde er am Eidgenössischen Sängerfest in Zürich vorgetragen, und die Männerchöre überlieferten Melodie und Text fortan über Generationen. Bald schon erfolgte die Übersetzung ins Französische, und es war denn auch ein Genfer Gesangslehrer, der 1894 den Schweizerpsalm erstmals als Nationalhymne vorschlug. Doch vorerst überwogen die Bedenken: Die Komposition sei zu schwierig, der Schluss zu wenig straff, der religiös-hymnische Charakter ungeeignet. Am 12. September 1961 beschloss der Bundesrat nach einer Befragung der Kantone, den Schweizerpsalm einstweilen als Nationalhymne einzuführen. Nach dreijähriger Versuchsperiode erfolgte eine erneute breite Befragung. Schliesslich am 1. April 1981 der erneute, unbefristete Beschluss. Positiv gewürdigt wurde vor allem, dass diese Hymne im Gegensatz zum etwas martialischen „Rufst Du mein Vaterland“ keine Gewalt und Waffentaten verherrliche, sondern die Liebe zu Gott, Heimat und Naturschönheit. Denn der Schweizerpsalm – so meinte der Bundesrat – sei „ein rein schweizerisches Lied, würdig und feierlich, so wie eine Grosszahl unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger sich eine Landeshymne wünschen“. V. Ein Feldmeilemer als Texter Doch erinnern wir uns etwas eingehender der beiden denkwürdigen Männer, denen wir den Schweizerpsalm verdanken. Der Textdichter, Leonhard Widmer, wurde 1808 in Feldmeilen am Zürichsee geboren. Jenem Ort am rechten Zürichseeufer übrigens, wo ich mit meiner Familie über zwanzig Jahre gelebt habe und die zusammen mit meiner heutigen Wohngemeinde Herrliberg den Bahnhof teilt. Der Gedenkstein, der 1908 zu Leonhard Widmers 100. Geburtstag gesetzt wurde, ist allerdings kaum mehr sichtbar. Er steht zwischen Bahnschienen eingeklemmt, von Efeu überwachsen unweit des Bahnhofgebäudes Herrliberg-Feldmeilen, wo sein Geburtshaus dem Bahnbau weichen musste. Wer den Gedenkstein nicht sucht, findet ihn auch nicht! Familie Widmer lebte am Zürichsee in ärmlichen Verhältnissen, bis der Vater in Hirslanden recht erfolgreich eine Gärtnerei betreiben konnte, aber früh verstarb. Der Berufsweg von Leonhard Widmer entsprach den unruhigen Zeiten: Er absolvierte eine kaufmännische Ausbildung in einem Seidenhandelsgeschäft, wechselte in eine Musikalienhandlung, lebte in Lausanne als Hauslehrer und in Morges als Pensionatslehrer, kehrte zurück, verlor wegen politischer Heftigkeit eine gute Stelle in einer konservativen Druckereifirma. Widmer gab zeitweilig das kämpferisch liberale „Neumünster-Blatt“ heraus. Er, der uns im Schweizerpsalm so innig naturfromm und gottvertrauend entgegentritt, war ein begeisterter Anhänger des 1839 aus Deutschland berufenen Theologen Friedrich Strauss, den konservative Reformierte schlicht als Unchristen bekämpften. Später betrieb Widmer selber ein Lithographiegeschäft und versuchte in jeder Art, seine Familie und sich wirtschaftlich über Wasser zu halten. Schliesslich pflegte er die Geselligkeit als Gastwirt „Zum schönen Grund“ in Oberstrass. Widmers Leidenschaft galt der Politik. Er vertrat mit Energie die liberal-radikale Richtung und folgte ihr auch in den extremen Auswüchsen. So verehrte er den Aargauer Klostergegner Augustin Keller und pflegte dennoch Freundschaft mit dessen Opfer, Pater Alberik Zwyssig. Als sich der von Widmer mitbegründete Grütliverein immer mehr sozialistischen und gar kommunistischen Gedanken annäherte, kam es zum Bruch. Am meisten aber liebte Leonhard Widmer den Gesang und die Verskunst. Er beteiligte sich begeistert am 1841 gegründeten liberalen Sängerverein „Harmonie“ und später im Sängerbund Zürich. Viele seiner Texte sind vergessen. Der Schweizerpsalm aber ist geblieben und etwa noch das Lied „Wo Berge sich erheben“, doch leider auch dieses nur noch der älteren Generation bekannt. Es war damals die ganz grosse Zeit des vierstimmigen Männerchorgesangs. Ausgezeichnete Musiker vertonten die Verse ausgezeichneter Dichter. Die eidgenössischen, kantonalen und regionalen Sängerfeste vereinigte Tausende von Sängern und bildeten machtvolle Demonstrationen vaterländischer Gesinnung. Leonhard Widmer war stets eifrig dabei, sang im Quartett, im grossen Chor, verfasste Sängerzeitungen und gab Liedersammlungen heraus. Im Alter von sechzig Jahren verstarb der merkwürdige Mann, dessen Gesichtszüge kraftvolle Energie und kluge Aufmerksamkeit ausstrahlen. VI. Alberik Zwyssig: Melodie aus dem Kloster Wettingen Ganz anders verlief der Lebenslauf des Komponisten Alberik Zwyssig. Als „Johann Josef Maria“ 1808 in Bauen am Urnersee, mitten in der Wiege der Eidgenossenschaft, geboren, verlor er früh seinen Vater, dessen Spur sich in holländischen Kriegsdiensten verlor. Schon seine Mutter war Novizin gewesen, und vier ihrer fünf Kinder wählten später den Ordensstand. Nach einer Ausbildung in Menzingen trat Zwyssig im 13. Altersjahr ins 1227 gegründete Zisterzienserkloster Wettingen ein. Neben der theologischen spielte hier die musikalische Ausbildung eine bedeutende Rolle; Alberik wurde zum vielseitigen Instrumentalisten und vorzüglichen Kantor. Im alten Klostergemäuer ging es durchaus auch fröhlich zu; Zwyssigs erste musikalische Schöpfung war ein Trinklied. Sein humorvolles, heiteres und mildes Wesen liess den begabten Mönch später Freunde auch ausserhalb des Klosters, ja ausserhalb seiner eigenen Konfession gewinnen. Er wurde Novize und nach einem Jahr mit dem Namen „Alberik“ nach Ablegung der Profess freudig als Mönch aufgenommen. Nach weiteren theologischen und musikalischen Studien erfolgten 1832 in Luzern die Priesterweihe und danach war er manche Jahre als Stiftskapellmeister und Sekretär von Abt Alberik Denzler tätig. Es wird bezeugt, dass der junge Zisterzienser äussert unzufrieden war mit der alten Klosterorgel. Darum habe er die altersschwachen Tasten so sehr traktiert, um sie vollends zu ruinieren… Bald schon nahmen die politischen unruhigen Zeiten Zwyssig mehr und mehr in Beschlag. Die Wahl des neuen, eher entscheidungsschwachen Abtes Leopold Höchle machten seine Sekretärspflichten nicht leichter. Am 13. Januar 1841 verfügte schliesslich der Grosse Rat die Aufhebung der aargauischen Klöster, und Pater Zwyssig hat diesen rechtlich gewiss fragwürdigen Akt mitsamt militärischer Besetzung für die Nachwelt aufgezeichnet. Die vertriebene Klostergemeinschaft fand zuerst im Schloss Buonas eine neue Bleibe. An eine Rückkehr war nach der Einrichtung eines Lehrerseminars in den Wettinger Konventsgebäuden im Jahr 1846 nicht mehr zu denken. Vorübergehend in Werthenstein bei Wolhusen untergebracht, vertrieb der Sonderbundskrieg 1847 die Klostergemeinschaft erneut. So folgten weitere sechs Jahre im Kloster Wurmsbach in Jona am Obersee. Alberik Zwyssig leitete am dort neu gegründeten Töchterinstitut den Musikunterricht und schuf zahlreiche geistliche und weltliche Werke. 1854 bezog er mit sechs anderen Patres und drei Brüdern das wiederbelebte Benediktinerkloster Mehrerau in Bregenz. Zwyssig aber – stets von schwächliche Konstitution und nach grossen Anstrengungen meistens längere Zeit leidend – verstarb schon ein halbes Jahr nach dieser letzten Umsiedlung im Alter von erst 46 Jahren. VII. Nationalhymne in unserer Zeit Meine Damen und Herren, wir haben hier unseren Schweizerpsalm und dessen weitgehend vergessene Urheber gewürdigt. Erlauben Sie mir zum Schluss ein Wort über das Wesen und die Bedeutung einer Nationalhymne in unserer Zeit ganz allgemein. Eine Nationalhymne hat ja eine Bedeutung, die heute weit über die Repräsentation der Staaten bei Staatsbesuchen und ähnlichen diplomatischen oder militärischen Ereignissen hinausgeht. Sie ist – ähnlich wie die Flagge – ein äusseres Zeichen der Einmaligkeit von jedem einzelnen der immer noch zahlreichen Staaten dieser Welt. Gerade in Zeiten der Vermassung und Gleichmacherei entsprechen solche Unterscheidungsmerkmale einem tiefen menschlichen Bedürfnis nach Verwurzelung und Heimatgefühl. Gerade bei Sportveranstaltungen und deren Übertragung für ein Millionenpublikum am Fernsehen bildet die Nationalhymne ein wichtiges emotionales Mittel der Identifikation. Die jungen Fussballfans singen zumindest die erste Strophe kräftig mit und man schaut genau hin, ob die Stars bei Spielbeginn kräftig mitsingen oder wenigstens die Lippen ein bisschen dazu bewegen. Beim gegenwärtig feststellbaren, neu erwachenden Patriotismus der jungen Generation spielt die Nationalhymne eine nicht zu unterschätzende Rolle. So vielfältig und unterschiedlich die Staaten sind, so verschieden sind auch ihre Nationalhymnen. Länder wie Grossbritannien, Dänemark, Schweden oder Norwegen würdigen ihre Monarchen und wünschen ihnen ein langes, gesundes Leben. Wieder andere Hymnen haben einen kriegerisch-militärischen Charakter, etwa jene der Grossmacht Amerika, das irische „Soldatenlied“ oder – besonders bekannt – die französische „Marseillaise“ aus blutiger Revolutionszeit. Die Schweiz aber besitzt eine Nationalhymne mit ausgeprägt sakralem, chorartigem Charakter, die sogar Aufnahme in die kirchlichen Gesangbücher unseres Landes fand. Ist es nicht bemerkenswert und Grund zur Freude, dass unsere Schweiz auch diesbezüglich von der Norm abweicht und einen Sonderfall darstellt? Wir verdanken diesen Sonderfall den dichterischen Versuchen eines idealistisch gesinnten, kleinbürgerlichen Zürcher Freiheitsfreundes. Und den musikalischen Fähigkeiten eines begabten, empfindsamen „grauen Mönchs“, der in dieser Wettinger Klosterkirche zur Ehre Gottes musizierte. So ungleich die beiden Schöpfer unseres Schweizerpsalmes waren: Wir sind ihnen zutiefst dankbar, dass es ihnen gelang, bleibend Ergreifendes für eine ganze Nation zu schaffen.

18.09.2011

Man wird ein Verbot prüfen müssen

Interview mit der SonntagsZeitung vom 18. September 2011 mit Denis von Burg Die SVP ist gegen diesen Zusatzbericht zum DBA mit den USA. Beschränkt sich diese Opposition auf das Parlament? Der Zusatzbericht hebt das rechtsstaatlich wichtige Verbot der rückwirkenden Gesetzgebung auf und erledigt faktisch das Bankkundengeheimnis. Wird dies vom Parlament gutgeheissen, muss die SVP das Referendum ergreifen. Der Bericht betrifft ja nur das Verhältnis mit den USA. Warum ist denn das Bankgeheimnis aufgehoben? Hebt man das Bankkundengeheimnis mit USA auf, folgen auch andere Staaten. Der Bundesrat sagt ja selbst, man nehme etwas vorweg, dass via die OECD sowieso komme! Die Schweiz ist Mitglied der OECD. Ohne die Schweiz kann dies gar nicht beschlossen werden. Mindestens hat man dem Schweizer Volk versprochen, in der OECD müsse Einstimmigkeit herrschen! Zudem hat Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf – gesetzeswidrig - den Kantonen für später die gleichen Informationen wie ausländischen Behörden versprochen. Damit wäre das Bankkundengeheimnis auch in der Schweiz erledigt. Das lassen wir nicht zu. Sie unterstellen, der Bundesrat wolle schrittweise das Bankgeheimnis aufgeben. Zumindest Frau Widmer-Schlumpf. Aber – wie der Zusatzbericht zeigt –  offenbar auch die Mehrheit des Bundesrates. Wie soll man denn das Problem mit den USA lösen? Primär: Sollten die Banken wirklich kriminelle Geschäfte gemacht haben, müssen diese die Folgen tragen, und die Verantwortlichen müssen gerade stehen. Der Staat hilft im Rahmen der Rechtsordnung. Aber um gewisse Banker zu schützen, setzt doch die Schweiz nicht fundamentale Rechtsgüter aufs Spiel! Nun wird behauptet, die USA drohe den Banken willkürlich mit massiven Gegenmassnahmen, welche die ganze Schweiz treffen könnten. Wenn dem so wäre, dann hat der Bundesrat rechtliche Mittel zur Hand.  (z. Bsp. das Notrecht). Weil er dann aber selbst die Verantwortung tragen muss, will der Bundesrat mit diesem Zusatzbericht seine Verantwortung auf das Parlament und schliesslich auf das Volk abschieben, indem ein Gesetz nun das Bankkundengeheimnis quasi aufhebt und das Rückwirkungsverbot verletzt. Das ist unhaltbar. Würden Sie einem zweiten Staatsvertrag zustimmen? Nein, die SVP hat schon dem UBS-Vertrag nicht zugestimmt. Was dachten Sie, als Sie hörten, dass ein UBS-Banker 2 Milliarden verzockt hat? Meine erste Reaktion: „Schon wieder im riskanten Investmentbanking das sich in London und USA befindet!“ Jetzt müsste eigentlich doch endgültig klar sein, dass Grossbanken wegen der Too-big-to-fail-Problematik  aufgeteilt werden müssen. Die riskanten Investmentbanken in USA und London müssen aus den Geschäftsbanken als unabhängige, selbständige Gesellschaften ausgegliedert werden. Diese reissen sonst die Grossbanken und damit die Schweiz mit und die Steuerzahler haften faktisch. Diese Forderung vertritt die SVP seit jeher. Ursprünglich war auch die Linke auf unserer Seite. Ich bin sogar mit Vater Hayek und SP-Nationalrat Levrat öffentlich aufgetreten um dies zu bekräftigen. Und jetzt verschwindet sie SP im Nebel! Im Parlament fiel das Trennbankensystem aber durch Eben, weil auch die Linke mit CVP und FDP dagegen stimmte. Die SP machte rechtsumkehrt. Wenn die Too-big-too-fail–Vorlage auf Druck von Managern ohne diese Verpflichtung durchgeht, muss sogar ernsthaft geprüft werden, ob man nicht den Geschäftsbanken das Investmentbanking verbieten sollte. Wer so gross ist, dass ihn der Staat retten muss, darf das Investmentbanking nicht im Verbund betreiben. Die Kontrolle des Investmentbanking Geschäftes – und erst noch weit ab von der Schweiz, wo andere Mentalitäten herrschen – ist sehr schwierig. Das zeigt auch wieder der neueste Fall. Zudem steht den Investmentbankern, die in den Geschäftsbanken integriert sind, viel zu billiges Geld für ihre Risikogeschäfte zur Verfügung. Ausgliederung ist darum zwingend. Wenn das Parlament unter Druck der Grossbanken blockt, muss sogar ein Verbot für systemrelevante Banken geprüft werden. Sie gehen sehr weit Wer so gross ist, dass ihn der Staat retten muss, darf das Investmentbanking nicht im Verbund betreiben. Die Kontrolle des Investmentbanking Geschäftes – und erst noch weit ab von der Schweiz, wo andere Mentalitäten herrschen – ist sehr schwierig. Das zeigt auch wieder der neueste Fall. Zudem steht den Investmentbankern, die in den Geschäftsbanken integriert sind, viel zu billiges Geld für ihre Risikogeschäfte zur Verfügung. Ausgliederung ist darum zwingend. Wie stellen Sie sich das Verbot konkret vor? Sowohl bei einem Verbot wie auch bei der Aufteilung darf es keine direkten rechtlichen und finanziellen Verbindungen geben. Die ausgegliederten Banken müssen selbständig und unabhängig sein. Geschäftliche Beziehungen wie mit Drittbanken sind möglich. Die Bank könnte aber auch das Investmentbanking verkaufen. Im Vordergrund steht für mich aber immer noch eine Aufteilung. Weil die weniger weit ginge? Nein, aber weil die Vorlage jetzt im Parlament ist. Bei einer Aufteilung erhielten heutige Bankaktionäre zwei Aktien – eine für die Geschäftsbank und eine für die Investmentbank. Diese beiden Gesellschaften sind unabhängig und haften nicht füreinander. Geht zum Beispiel die amerikanische Investmentbank in Konkurs, wird die schweizerische Geschäfts- und Vermögensverwaltungsgesellschaft nicht mitgerissen und die Schweiz ist unversehrt. Es kann aber auch durch eine Holdingstruktur gelöst werden mit voneinander unabhängigen Töchtern. Funktioniert das Bankensystem noch, wenn die grossen Banken selbst kein Investmentbanking mehr betreiben dürfen? Ohne weiteres. Sie wären einfach kleiner und risikoärmer. Wie stellen Sie sich das Verbot konkret vor?  (Darf es gar keine rechtlichen oder finanziellen Verbindungen zwischen Investmentbanken und Geschäftsbanken mehr geben) Im Vordergrund steht jetzt nicht das Verbot, sondern die gesetzliche Verpflichtung zur Aufspaltung. So oder so! Es darf keine direkten rechtlichen und finanziellen Verbindungen geben. Die ausgegliederten Banken müssen selbständig und unabhängig sein. Geschäftliche Beziehungen wie mit Drittbanken sind möglich.  Also z.Bsp.: Die heutigen Bankaktionäre erhalten zwei Aktien – eine für die Geschäftsbank und eine für die Investmentbank. Diese beiden Gesellschaften sind unabhängig und haften nicht füreinander. Geht z.Bsp. die amerikanische Investmentbank in Konkurs, wird die schweizerische Geschäfts- und Vermögensverwaltungsgesellschaft nicht mitgerissen und die Schweiz ist unversehrt. Es kann aber auch durch eine Holdingstruktur gelöst werden mit voneinander unabhängigen Töchtern. Die Bank könnte aber auch das Investmentbanking verkaufen. Funktioniert das Bankensystem noch, wenn die grossen Banken selbst kein Investmentbanking mehr betreiben dürfen? Ohne weiteres. Sie wären einfach kleiner und risikoärmer. Wären Sie bereit, mit der SP zusammen nochmals das Verbot anzugehen? Die SP will den systemrelevanten Banken das Investmentbanking schon im Rahmen der Too-big-to-fail-Vorlage verbieten. Jetzt plötzlich? Sie hat bei der Too-big-too-fail Vorlage für das Gegenteil gestimmt. Die SVP verlangte, die systemrelevanten Banken aufzuteilen. Die SP hat dies zu unserem Erstaunen still und leise im Verbund mit CVP und FDP abgelehnt! Wenn die SP darauf zurückkommen will, freut es uns. Das Vorgehen bei einem absoluten Verbot ist nicht geklärt. Und es wäre bei einer Aufteilung auch nicht nötig. Wenn die Aufteilung aber politisch nicht durchkommt. wird man den Bundesrat beauftragen müssen, ein Verbot zu prüfen. Inzwischen haben die USA offenbar angeboten, in einem zweiten Schritt eine Globallösung für den ganzen Schweizer Finanzplatz zu treffen. In einem Vergleich würde auf alle weiteren Ansprüche aus der Vergangenheit verzichtet. Im Gegenzug müssten (wohl die Banken) eine Busse bezahlen. Ändert diese Entwicklung etwas an Ihrem Nein zum Zusatz zum DBA? Das kommt darauf an, wie diese Globallösung aussieht. Die Aufhebung des Bankkundengeheimnisses und die Verletzung des Rückwirkungsverbotes der Gesetzgebung kommen nicht in Frage.

08.09.2011

Citation à propos de la démission de la Présidente de la Confédération Micheline Calmy-Rey

Le Matin, 8 septembre 2011 «Elle est une politicienne sincère et directe, ce que j’apprécie, même si je ne partage absolument pas sa position d’ouverture er de rapprochement avec l’Union Européenne», explique Christoph Blocher, qui l’a côtoyé au Gouvernement. «Il est trop tôt pour faire la nécrologie de Micheline Calmy-Rey. Elle est encore présidente de la Confédération pendant 4 mois. Mais une annonce de départ aussi précoce va la transformer en canard boiteux (lame duck) sur la scène internationale.» Pour Christoph Blocher, le PS va devoir jouer le jeu de la concordance et soutenir un deuxième siège UDC au Conseil fédéral, s’il entend remettre un ou une socialiste sur le siège laissé vide par la Genevoise. «Dans le cas contraire, nous lancerons Jean-François Rime ou Guy Parmelin dans la course.»