Articles
Mandat de Conseiller Fédérale
24.08.2007
23.08.2007
5 Jahre SVP Wallis – Warum es eine starke SVP braucht
Hérémence. An der Informationsveranstaltung der SVP in Hérémence erläuterte Bundesrat Christoph Blocher die Stärken seiner Partei. Ohne die SVP und ohne die direkte Demokratie wäre die Schweiz schon lange Mitglied der Europäischen Union, aber nur eine unabhängige, handlungsfreie Schweiz könne ihre Zukunft selbst bestimmen. 23.08.2007, Hérémence Hérémence. An der Informationsveranstaltung der SVP in Hérémence erläuterte Bundesrat Christoph Blocher die Stärken seiner Partei. Ohne die SVP und ohne die direkte Demokratie wäre die Schweiz schon lange Mitglied der Europäischen Union, aber nur eine unabhängige, handlungsfreie Schweiz könne ihre Zukunft selbst bestimmen. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Meine Damen und Herren 1991 hatte die SVP einen Wähleranteil von rund 11 Prozent. Sie war mit Abstand die kleinste Regierungspartei. Zwölf Jahre später, 2003, avancierte die SVP zur wählerstärksten Partei der Schweiz. Die SVP-Fraktion konnte ihre Sitze mehr als verdoppeln. Sie stellt heute zwei Bundesräte in der Landesregierung. Was ist passiert? Warum hat ausgerechnet die SVP so massiv zulegen können? Die Antwort liegt einerseits in der Politik der SVP und anderseits in der Politik der anderen Parteien. 1. Die fatalen 90er Jahre 1989 fiel die Mauer zwischen West- und Ostdeutschland: Das illustrierte der Zusammenbruch des Sozialismus. Eine ganze Reihe von Staaten in Osteuropa und die Sowjetunion gingen buchstäblich Bankrott. Der Sozialismus hatte versagt. Und zwar auf allen Ebenen: Wirtschaftlich, politisch, gesellschaftlich, kulturell. Aber in der Schweiz geschah eigenartiges: Während der Sozialismus in Osteuropa zusammenbrach, ging die Schweiz daran, die verfehlten sozialistischen Konzepte durchzusetzen. Gerade weil man das abschreckende Beispiel im Osten nicht mehr sehen konnte, wurden bei uns linke Ideen – besser linke Illusionen – mehrheitsfähig. Die Zürcher SVP titelte: „Das haben wir den Linken und den Netten zu verdanken.“ Die fatalen 90er Jahre wurden damit zum Jahrzehnt der Linken und ihrer Mitläufer und Mehrheitsbeschaffer. Mit verheerenden Folgen: * Milliardenschulden, * immer höhere Steuern und Abgaben, * Sicherheitsprobleme, * Massenzuwanderung, * Verfall der Schulen, * Verlust von Respekt und Disziplin, * massive Sozialmissbräuche, * milliardenteurer Asylbetrug, * steigende Ausländerkriminalität * dazu die Leugnung dieser Auswüchse * falscher Moralismus * Unterdrückung anderer Meinungen im Zeichen der politischen Korrektheit * Verachtung der Schweiz und ihrer geschichtlichen Leistungen. Gleichzeitig wurde die Selbstbestimmung der Schweiz preisgegeben. Die politischen Eliten waren besessen von der Idee des Internationalismus. Man glaubte 1989 in einem Zeitalter des ewigen Friedens angekommen zu sein. Die Mehrheit des Bundesrates und der Parteien strebten darum in internationale Organisationen: EWR, EU, UNO und NATO hiessen die illusorischen Verheissungen. Die politischen Eliten waren bereit, dafür die Volksrechte, die Neutralität, die Souveränität der Schweiz zu opfern. Nur die SVP – oder korrekter die Mehrheit der SVP – widerstand dieser fatalen Politik. Die SVP war das Bollwerk der direkten Demokratie. Trotz heftigster Angriffe auf unsere Politik durch die politische und zum Teil auch die wirtschaftliche Schweiz blieb die SVP standhaft. Die SVP hatte die Schweiz gegen ihre inneren Zersetzer zu verteidigen. Die SVP hielt die Werte hoch, die unserem Land Erfolg brachten: * Freiheit, * Selbstbestimmung, * Eigenverantwortung, * Leistungsbereitschaft. 2. Warum braucht es eine starke SVP im Bundesrat? Unsere Gegner, die die schlechte Politik der 90er Jahre zu verantworten haben, wollen keine SVP oder nur eine schwache SVP im Bundesrat. Schwache Parteien können eine starke SVP nicht ertragen. Folgerichtig rufen die Linken und Grünen zu meiner Abwahl auf: Weil sie die Erfolge im Bundesrat sehen. Beunruhigen kann dies nicht. Zum Seitenanfang Zum Seitenanfang 3. Der Auftrag der SVP * Die SVP steht für eine unabhängige Schweiz ein. Darum lassen wir uns nicht institutionell einbinden. Ein EU-Beitritt ist mit der Unabhängigkeit, der dauernd bewaffneten Neutralität, der schweizerischen direkten Demokratie nicht vertretbar. Dafür gilt es zu kämpfen. * Wir wollen eine unabhängige Schweiz, damit wir unsere Handlungsfreiheit bewahren können. Nur wer Handlungsfreiheit besitzt, kann seine Zukunft selbst bestimmen. * Die SVP setzt auf die Stärken der Schweiz: Selbstverantwortliche Bürger, beschränkte Macht des Staates, wenig Regulierungen, tiefe Steuern, möglichst viel Eigenverantwortung. * Ohne die SVP und ohne die direkte Demokratie wäre die Schweiz schon lange Mitglied der Europäischen Union. * Heute – d.h. 15 Jahre nach dem EWR-Nein – hat eine Studie des WEF (World Economic Forum) ergeben, dass die Schweiz das wettbewerbsfähigste Land der Welt ist. * Dies ohne EWR und ohne EU. Aber dank unserer Unabhängigkeit, dank der direkten Demokratie, dank der Standhaftigkeit unserer Bürgerinnen und Bürger, dank einer starken SVP. 4. Warum sind wir stark geworden? * Weil die SVP in den dunklen 90-er Jahre Grundsätze vertrat. Gegen den Modetrend. * Weil die SVP die Wirklichkeit sehen wollte. * Weil die SVP damit Probleme sehen und sie auch benennen konnte. * Weil die SVP Lösungen bot. Andere als die anderen – die falschen. * Aufbauend auf dem Boden der Wirklichkeit, den Problemen offen in die Augen schauend, die Lösungen unbeirrt vertretend – trotz aller Anfeindungen – das hat die SVP stark gemacht. Nur: Dieser Kampfeswille darf nicht erlahmen! 5. Es beginnt zu tagen Seit 2004 – nach dem Wahlsieg von 2003 und der Doppelvertretung im Bundesrat – beginnt es zu tagen: Wir konnten den Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments wenigstens für einen Teil unserer Lösungen gewinnen. Und schliesslich hat das Volk mit fast siebzig Prozent dem neuen Asylgesetz und dem neuen Ausländergesetz zugestimmt. Ein Lichtblick! Der Bund schreibt erstmals seit Jahren wieder schwarze Zahlen. Seit 2003 wurden im Bund keine höheren Steuern erhoben. Es werden, wenn auch noch zaghaft, frühere Tabu-Themen diskutiert: Ausländerkriminalität, nutzlose Entwicklungshilfe, Jugendgewalt, Missbräuche in der IV, den Sozialversicherungen etc. Der Bundesrat hat den EU-Beitritt als „strategisches Ziel“ aufgegeben. Das Volk hat die 5. IV-Revision genehmigt. Sie sehen: Es braucht Zeit. Aber es lohnt sich. Das Wichtigste ist durchhalten. Und an den Grundsätzen festhalten. Für die Bürgerinnen und Bürger heisst darum die entscheidende Frage vor den Wahlen 2007: Zurück in die fatalen 90er Jahre – oder die zaghafte Verbesserung fortsetzen? Jubiläen sind da, um kurz innezuhalten. Aber wichtiger ist die Fortsetzung. Die SVP steht nie am Ende ihrer Aufgabe, sondern stets am Anfang einer neuen.
18.08.2007
Ist die Schweiz auf dem richtigen Weg?
Referat von Bundesrat Christoph Blocher am ausserordentlichen Parteitag der SVP, 18. August 2007, in Basel 18.08.2007, Basel Basel. Am ausserordentlichen Parteitag der SVP in Basel sprach Bundesrat Christoph Blocher über die höchsten Gebote eines Landes: Handlungsfreiheit, Sicherheit und Eigenverantwortung. Dazu betonte er auch, dass die Schweiz eine starke Zukunft haben könnte, wenn die Schweizer das wollten. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Meine Damen und Herren Wir haben in eindrücklichen Szenen auf die Ursprünge der Schweiz zurückgeschaut. Nun gilt es, nach vorne zu blicken und uns zu fragen: * Ist die Schweiz auf dem richtigen Weg? * Kann sich unser Land behaupten? * Seinen Wohlstand, seine Wirtschaftskraft, seinen Unternehmergeist sichern? * Ist ein so kleines Land überhaupt fähig, sein ihm zustehendes Plätzchen in dieser globalisierten Welt zu schaffen? Ich sage Ihnen mit Überzeugung: Ja, die Schweiz hat Zukunft. Ja, die Schweiz wird einen erfolgreichen Weg gehen! Wenn die Schweizerinnen und Schweizer dies wollen! Was heisst das? 1. Handlungsfreiheit Wer seine Geschicke selbst bestimmen will, muss frei handeln können. Das gilt erst recht für ein Land! Die Handlungsfreiheit, Selbstbestimmung, Unabhängigkeit ist das höchste Gebot für jedes Land! Das war so, ist so und wird so sein! Ein Land, das darauf verzichtet, wird fremd bestimmt. Fremde werden sagen was gilt – nicht die Schweizerinnen und Schweizer. Die Selbstbestimmung ist ein Gut, für das man wachsam sein muss. Zurzeit ist wohl ein Beitritt der Schweiz zur EU oder bilaterale Verträge, die die Handlungsfähigkeit einschränken, die grösste Gefahr. Nicht, weil wir von aussen bedrängt werden, sondern weil viele Politiker und führende Leute meinen, die Heimat sei zu eng, man müsse sich in den Schoss der Grossmächte legen. Konkret heisst dies: Die Schweiz ist dann auf dem richtigen Weg, wenn die Schweiz nein sagt zum EU-Beitritt, nein sagt zu internationalen Verträgen, die die Handlungsfähigkeit einschränken. Hingegen sagen wir ja zu einer weltoffenen Schweiz; Zu einer Schweiz, die sich anderen Ländern gegenüber freundschaftlich erweist, auf dem Boden der dauernden Neutralität steht, aber ohne sich einbinden zu lassen. Dafür hat die SVP zu kämpfen! 2. Sicherheit Eine Grundlage unseres Staates ist also die Selbstbestimmung und die Handlungsfreiheit nach aussen. Und was ist die Grundlage im Innern? Es ist die Anerkennung, dass die oberste Pflicht eines Staates darin besteht, für die Sicherheit seiner Bewohnerinnen und Bewohner zu sorgen. Nur wenn der Staat für den Schutz von Leib und Gut der Bürger sorgt, ist eine Zukunft in Freiheit gewährleistet. Zur inneren Sicherheit gehört sowohl der Schutz von Leib und Leben als auch der Schutz des Eigentums vor allen Übergriffen. Auch staatlichen Übergriffen! Die Kinder und Schüler sollen in Sicherheit leben – ohne, dass sie angepöbelt, erpresst, gedemütigt, genötigt und geschlagen werden. Das heisst heute: Den schweren Gewalttaten, leider auch zunehmend unter Jugendlichen, entgegenzutreten. Der starke Anstieg der Kriminalität, z.Z. insbesondere der Ausländerkriminalität, hat die SVP entschieden anzutreten. Das heisst Grenzen setzen und Regeln fordern! Die SVP hat hier mutig anzutreten! 3. Eigenverantwortung Werden diese Grundwerte Selbstbestimmung und Wahrung der Sicherheit eingefordert, so ist dem Bürger im persönlichen Leben und als Staatsbürger viel Vertrauen zu schenken. Die SVP vertraut den Menschen, schenkt und verlangt Eigenverantwortung. Dies ist gewähr für die Wohlfahrt für alle. Nicht nur der Staat braucht Handlungsfreiheit, sondern und vor allem auch die Bürger brauchen Handlungsfreiheit. Hier sind gerade dem Staat Grenzen zu setzen: Die Lust des Staates zu regulieren, zu bevormunden, zu fördern schwächt die Eigeninitiative und die Eigenverantwortung. Aber auch durch laufend höhere Steuern, Abgaben, Prämien und Gebühren, wird dem Bürger Handlungsfreiheit genommen und er wird materiell entmündigt. Diese Trends sind zu unterbinden. * Freiheit statt mehr Regulierung * Steuern, Abgaben, Prämien und Gebühren sind zu senken! 4. Die Eid-Genossen In Landsgemeinden war es Sitte und Brauch, dass nicht nur die Amtsträger einen Eid leisten, sondern alle. Auch die Landsleute – also die Bürger - schwörten, „des Landes Nutz und Ehre zu fördern und den Schaden zu wenden“. Das ist eine „Eid-Genossenschaft“ im tiefsten Sinne des Wortes. Jeder sorgt an seinem Ort zum Wohl des Landes. Und bezeugt dies durch den Eid. Darum ist es von tieferem Sinn, dass die bisherigen, die heutigen, die künftigen Amtsträger einen Vertrag schliessen mit dem Volk. Zum Wohl des Landes – und zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger unserer freien Schweiz. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden an der Urne mit ihrer Stimmabgabe diesen Vertrag besiegeln. Darum gilt es ernst: Zum Wohl von «Land und Lüt» zum Wohl einer sicheren Zukunft in Freiheit!
14.08.2007
Wer setzt Recht in unserem Land?
«Christoph Blocher: Die Tendenz, dem Volk schleichend Rechte wegzunehmen, muss gebremst werden.» 14.08.2007, Aargauer Zeitung, Peter Buri, Christoph Bopp Herr Bundesrat Blocher, kann man ein bisschen schwanger sein? Nach meiner Erfahrung als Vater nicht. Die Frage stellen wir deshalb, weil Ihnen etwas in dieser Richtung vorschwebt. Sie stellen den Vorrang des Völkerrechts gegenüber dem nationalen in Frage und plädieren für eine Beachtung nach dem Prinzip: "Internationales Recht ist, was uns recht ist". Wird die Schweiz damit nicht zu einem unzuverlässigen, unglaubwürdigen Partner? Nein, das wird sie nicht. Es gibt in anderen Staaten die Praxis, dass internationales Recht erst gilt, wenn es ordnungsgemäss ins nationale Recht überführt worden ist. Die Juristen nennen ein solches System Dualismus. Demgegenüber haben wir heute in der Schweiz ein monistisches System. Das bedeutet, dass völkerrechtliche Normen in der Schweiz direkt anwendbar sind und keine Überführung ins nationale Recht brauchen. Früher bestand das internationale Recht aus einigen unbestrittenen Normen. Mit der Globalisierung haben wir aber einen Katalog von teilweise diffusen Grundsätzen bekommen, deren Interpretation gelinde gesagt strittig ist. Und worauf ich besonders Wert lege: Es ist Mode geworden, Volksanliegen auszuhebeln, indem man sich auf internationales Recht beruft. Dem könnte man entgegen wirken, indem internationales Recht in der Schweiz erst gilt, wenn es ordnungsgemäss ins nationale Recht durch den Gesetzgeber übernommen worden ist. Sie wollen für die Schweiz quasi ein übergeordnetes Recht à la carte zusammenstellen? Es gibt das so genannte zwingende Völkerrecht und es gibt internationale Verträge, die rechtmässig abgeschlossen worden sind, die man einhalten muss. Werden diese Verträge vom Gesetzgeber ausdrücklich übernommen, so werden dadurch Unklarheiten ausgeräumt und Interpretationsspielräume eingeschränkt. Mit übergeordnetem Recht à la carte hat das nichts zu tun. Und wenn bei uns die Kantone Bundesrecht à la carte anwenden würden? Da muss man unterscheiden. Die Schweiz ist ein Bundesstaat, hier bricht Bundesrecht kantonales Recht. In Bezug auf das internationale Recht sind die Verhältnisse viel weniger klar. Dadurch droht Expertokratie: Experten sagen uns, wie wir dieses internationale Recht anwenden müssen, und die Richter legen es aus und schaffen damit neues Recht. Sie kritisieren ja auch das Bundesgericht. Widerspricht das nicht unserem Grundsatz der Gewaltentrennung? Nein, sicher nicht. Bei meiner 1.-August-Rede hatte ich auch nicht die Justiz speziell im Visier, sondern alle Gewalten, die Regierung, die Verwaltung, das Parlament und natürlich auch die Gerichte. Entscheide, auch wenn sie einem nicht passen, muss man akzeptieren; aber das heisst nicht, dass man sie nicht kritisieren darf. Montesquieu hat ja den Grundsatz der Gewaltentrennung eingeführt, damit die Gewalten sich gegenseitig kontrollieren und hemmen. Besonders störend ist, wenn bei uns etwas nicht gehen soll, was in anderen Staaten gang und gäbe ist. Können Sie uns ein Beispiel geben? Bei uns hat der Ständerat zunächst beschlossen, dass abgewiesene Asylbewerber, die nicht kooperativ sind, die ihre Identität nicht preisgeben und die sich illegal hier aufhalten, keine Nothilfe erhalten sollen. Das Bundesgericht hat das gestützt auf die Grundrechte abgelehnt. So konnte der verfassungsmässige Gesetzgeber diese Norm nicht verwirklichen. Aber andere Länder handhaben dies anders, obwohl diese die gleichen Konventionen und Abkommen unterschrieben haben. Auf welche Grundsätze hat sich das Bundesgericht berufen? Das Gericht meinte, so etwas würde der Bundesverfassung widersprechen. Also hätte man die Verfassung ändern müssen. Aber da haben die Völkerrechtler argumentiert, dass man damit das Völkerrecht umgehen wolle. Dadurch wird eine Verfassungsänderung zum vornherein verunmöglicht. Gibt es noch andere Beispiele als aus dem Asylbereich? Volk und Stände haben die Verwahrungsinitiative angenommen. Nun hat die Rechtskommission des Nationalrats beschlossen, dass sie nicht umgesetzt werden könne, weil sie der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspreche. Das sind Missbräuche. Man beruft sich auf Normen, die nur schwer fassbar sind. Verschiedene Völkerrechtler äussern sich oft kontrovers. Halten Sie das Völkerrecht für uneinheitlich? Ich habe erst im Lauf meiner Amtszeit als Vorsteher des EJPD gemerkt, dass das meiste Völkerrecht ausserordentlich schwammig ist. Da gibt es so viele Meinungen, dass man am Schluss auf unklarer Grundlage entscheiden muss. Wir leben in einer Demokratie. Ein möglicher Volksentscheid darf nicht leichtfertig als völkerrechtswidrig erklärt werden. Das ist undemokratisch, die Demokratie, wo der Bürger entscheidet, wird damit ausgehebelt. Aber gerade Sie und Ihre Partei werden bei heiklen Abstimmungen über internationale Abkommen und Gesetzesinitiativen nicht müde zu betonen, dass hier internationales Recht ohne Volksentscheid nachvollzogen werden müsse. Das Volk weiss das, aber es hat sich trotzdem eine Mehrheit gefunden. Ich weiss nicht recht, wie das mit der Mehrheit steht. Ich habe ja auch erst in den drei Jahren an der Spitze des EJPD gemerkt, wie das geht. Die Fälle haben sich gehäuft, wo man einfach zur Kenntnis nehmen musste, dass etwas nicht geht, weil internationales Recht dagegen spricht. Aber ich habe gemerkt, dass das vielen sehr willkommen ist. Es ist ein klassischer Gegensatz zwischen Obrigkeit und Volkswille. Es geht darum, ob der Volksentscheid bindend ist oder ob die Verwaltung sagt, was aus Gründen des Völkerrechts geht und was nicht. Ist es nicht Legitimation genug, wenn diese Punkte im Volk vor Abstimmungen eingehend diskutiert worden sind? Wenn das Volk über die Aufnahme von internationalem Recht ins schweizerische abstimmen kann, dann habe ich nichts dagegen. Im Gegenteil. Aber immer mehr Dinge werden dem Volk gar nicht vorgelegt und dem Volksentscheid entzogen, weil gesagt wird, es sei - wirklich oder angeblich - völkerrechtswidrig. Und dann gibt es Auslegungen von Konventionen, die wir unterschrieben haben, mit denen niemand gerechnet hat. Gegen die Menschrechte kann man ja nicht sein. Aber das Vorgehen ist nicht demokratisch. Sollen wir dann die Menschenrechtskonvention künden? Oder Artikel per Artikel darüber abstimmen? Es gab ja einmal einen Vorstoss im Ständerat, die Konvention zu künden und mit Vorbehalt zu unterzeichnen. Eben weil man nicht weiss, wohin sich das alles entwickelt. Aber bei diesen Missständen ist es immer das Gleiche: Man muss sie aussprechen und die Leute dafür sensibilisieren. Was mich stört, ist die Leichtfertigkeit, mit der man sich auf das Völkerrecht beruft. Da stimmen mir sogar meine Kritiker zu. In den meisten Punkten stimmen Ihnen die Kritiker aber nicht zu? Das Echo ist eben das Interessante. Man will gar nicht hören, wo das Problem liegt, sondern sagt sofort: "Blocher ist gegen das Völkerrecht!" Und unterstellt mir alles Mögliche, was ich gar nicht gesagt habe. Ich habe nie gesagt, das Völkerrecht sei schlecht. Es geht darum, wer im Land bestimmt. Die Obrigkeit oder das Volk. Können wir da überhaupt etwas machen? Das Völkerrecht hat sich gewandelt. Es regelt nicht nur den Verkehr von Staaten miteinander, sondern bestimmt immer mehr auch, welche Rechte Individuen im zwischenstaatlichen Raum haben? Das muss doch international festgelegt und ausgehandelt werden? Wir haben doch jetzt ein neues Asylgesetz erlassen. Das zeigt, dass wir national einen Spielraum haben. Ich bin ja nicht gegen das Völkerrecht. Aber gegen den Automatismus, mit dem "übergeordnetes Recht", wie man es vorzugsweise nennt, ins Spiel gebracht wird, und gegen die Leichtfertigkeit, mit der internationales Recht unbesehen übernommen wird, um Landesrecht auszuschliessen. Und an die Wahlen haben Sie nicht gedacht? Wir befinden uns stets vor den Wahlen. Wir stehen am Anfang eines grossen Themas: Die Bedeutung des eigenen Rechts vor fremdem Recht. Vielleicht ist dies ein Thema für die Wahlen 2011. Schön wärs. Für dieses Jahr wird die Zeit nicht reichen, um die Menschen zu sensibilisieren. Sensibilisieren ist das Eine, aber haben Sie auch eine Lösung? Zuerst muss man das Problem anerkennen, das ist bereits 50 Prozent der Lösung. Wenn man zu früh mit einer Lösung kommt, wird diese Lösung bekämpft. Weil man das Problem nicht wahrhaben will. Die Sensibilität für das Problem schaffen bringt schon viel. Immerhin habe ich am Anfang unseres Gesprächs einen möglichen Lösungsansatz skizziert – nämlich die Umsetzung völkerrechtlicher Normen im nationalen Recht durch den Gesetzggeber. Um die Tendenz zu brechen, müsste man aber bereits jetzt etwas tun. Eine "Lösung", mit der Sie einverstanden sein könnten, könnte darin bestehen, dass man internationales Recht "portionenweise" und falls es kompatibel ist mit dem nationalen, übernehmen würde? Und: Wer anders als der Justizminister könnte eine Lösung aufzeigen? Wenn es eine rechtliche Lösung braucht, dann schon. Vielleicht reicht es, vor allem die Behörden zu sensibilisieren. Das mahnt zur Vorsicht beim Abschluss von internationalen Verträgen und beim leichtfertigen Umgang mit dem Völkerrecht. Ist noch keine Arbeitgruppe an der Arbeit? Nein. Aber natürlich diskutieren wir immer über solche Probleme. Wir sehen - als Medienleute - ein Muster: Bundesrat Christoph Blocher, mit dem Feuerzeug in der einen Hand, der Feuer macht, damit es Rauch gibt; und einen Bundesrat Christoph Blocher mit dem Feuerlöscher, der wieder abschwächt und differenziert. Auch ein Blocher-Prinzip? (Lacht) Das steht aber nicht im Buch „Das Blocher-Prinzip“. Aber Sie müssen doch sehen: Einen Missstand aufzeigen heisst, den Finger auf den wunden Punkt zu legen. Bedroht ist etwas Urschweizerisches: Die Selbstbestimmung unseres Landes
13.08.2007