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Mandat de Conseiller Fédérale

24.08.2007

Arbeitslosigkeit, Jugendgewalt, Bildungsverfall – Antworten von Bundesrat Christoph Bloche

Biel. An der Informationsveranstaltung SVP in Biel, Murten und Neuenburg sprach Bundesrat Christoph Blocher über Jugendgewalt, Arbeitslosigkeit und Bildungsverfall. Jugendliche Ausländer, namentlich aus dem Balkan, gehörten oft zu den Tätern. Zudem hält Justizminister Blocher das Verleugnen der Ausländerkriminalität für eine gefährlich-feige Haltung. 24.08.2007, Biel Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Meine Damen und Herren 1. Statistiken Die Jugendgewalt und vor allem das Ausmass der Gewalt haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Jugendliche Ausländer, namentlich aus dem Balkan, gehören überdurchschnittlich oft zu den Tätern. Vier Pressemitteilungen aus den vier grössten Deutschschweizer Städten verdeutlichen das Problem: Bern, 30.1.2007 Die jüngste Kriminalstatistik zeigt: Jugendliche schlagen immer häufiger zu. «Es ist zu einer beliebten Freizeitbeschäftigung geworden, dass Jugendliche aus Fun und Langeweile zuschlagen und Leute ausnehmen», so Kripo-Chef Florian Walser. «Täter sind immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene, sehr oft mit Migrationshintergrund.» Winterthur, 1.2.2007 «Die Delinquenz von jugendlichen Ausländern in Winterthur hat sich erhöht.» (Polizeisprecher Peter Gull) Basel, 8.2.2007 Der Ausländeranteil bei den erwachsenen Tätern betrug im letzten Jahr rund 55 (2005: 57) Prozent. Bei den Jungen habe man zudem «keine Ausländer-Kriminalität, sondern eine Balkan-Kriminalität». Zürich, 8.2.2007 «Sorgenkind Nummer eins ist und bleibt die Jugendkriminalität», so der Zürcher Kripo-Chef Bernhard Herren. Namentlich Jugendliche aus den Balkanländern träten überproportional in Erscheinung. Bei den Delikten gegen Leib und Leben machen sie 52,6 Prozent von allen ausländischen tatverdächtigen Jugendlichen aus. Politiker, Beamte, Experten werfen oft mit Prozentzahlen und Statistiken um sich. Aber hinter all diesen Zahlen stecken Menschen und Schicksale. Für die Opfer und ihr Umfeld sind Statistiken verbunden mit viel Leid und teilweise furchtbaren Erlebnissen, die ein ganzes Leben zerstören können. 2. Verbrechen und Strafe Ich halte das Verleugnen der Ausländerkriminalität für eine gefährlich-feige Haltung. Wer ein Problem lösen will, muss das Problem beim Namen nennen können – und wir haben ein Problem. Als zuständiger Justizminister halte ich es für wichtiger, die Bürger vor Kriminellen zu schützen – als Kriminelle mit allen möglichen und unmöglichen Therapieformen zu beglücken. Als zuständiger Justizminister, der auch für die Migration (Zuwanderung) verantwortlich ist, bin ich der Meinung, dass eine Ausschaffung von kriminellen Ausländern nicht nur möglich sein muss, sondern auch verpflichtend sein sollte. Wir haben festgestellt, dass sich viele jugendliche Opfer von Gewalt, Bedrohung und Nötigung aus Angst nicht melden. Sie getrauen sich weder mit den Eltern, der Schule noch mit der Polizei zu sprechen. Das ist schlecht! Zum Seitenanfang Zum Seitenanfang 3. Schule ohne Disziplin? Die Schulen stehen heute nicht besonders gut da. Ich höre viele Klagen von Lehrpersonen über die Schwierigkeiten, im Unterricht bestehen zu können. Lehrmeister kritisieren, dass es Schulabgängern an minimalen Kenntnissen und Fähigkeiten mangelt. Grössere Firmen machen eigene Aufnahmetests, weil sie den Schulzeugnissen nicht mehr trauen. Eltern sind besorgt, weil für ihre Kinder, wegen der schlechten Schulausbildung, die beruflichen Möglichkeiten eingeschränkt sind. Diese Verhältnisse sind Früchte einer verfehlten Schul- und Erziehungspolitik. Vor allem seit den 70er Jahren setzte sich in der Schweiz die Linke mit ihren antiautoritären Rezepten durch. Die Lehrkörper liessen sich von solchen Versprechungen verleiten und bis heute prägt diese Reformpädagogik die Schulen und die Elternhäuser: Ein paar Stichworte dieser gescheiterten Reformpädagogik: * Abschaffung der Noten * Leistungsfeindlichkeit * Antiautoritäre Erziehung * Disziplinlosigkeit * Schule nach dem Lustprinzip * Züchtung und Gewährung einer Anspruchsmentalität * Jedes Fehlverhalten wird mit psychologischen Erklärungen entschuldigt. * Wenn ein Kind nicht stillsitzen und sich konzentrieren kann – wird es zum hochbegabten Sprössling erklärt, das sich angeblich so furchtbar langweilt in der Schule und gar nicht anders kann als stören. Wir müssen uns von dieser gescheiterten Pädagogik radikal lösen. Die linke Pädagogik hat versagt. Wir müssen die Trümmer nun beseitigen. Wir, das heisst alle – allen voran die SVP, die stets diese gescheiterte Pädagogik ablehnte. Wir brauchen eine Hinwendung zum Bewährten: * Erziehung geht nicht ohne Konsequenz. Es gibt kein Vorwärtskommen ohne Anstrengung. * Eine Schule, die nicht auf Leistung und Disziplin setzt, versagt in ihrem elementaren Auftrag. 4. Qualität hat immer Zukunft Wenn wir diese Werte hoch halten und einfordern, dann haben die jungen Schweizer auch eine berufliche Zukunft. Verlässlichkeit, Einsatzbereitschaft, gute Berufsausbildung, Erfindungsreichtum, Fleiss, Disziplin – das sind die Qualitäten die den Schweizer Standort bisher auszeichneten. Auf diese Qualitäten müssen wir bauen. Es ist noch heute so, dass fleissige, gut ausgebildete Berufsleute bei uns sehr gefragt sind. Eine gute Berufsausbildung ist auch mit Anforderungen an den Auszubildenden verbunden. Diese Anforderungen müssen die jungen Menschen selber erfüllen. Das nimmt ihnen niemand ab. Leistungswillen und Fleiss sind keine Schulfächer. Fleiss und Leistungswillen sind eine Frage der Einstellung. Für diese Einstellung ist jeder selber verantwortlich. Das heisst, bei Kindern – die Eltern. Fleiss kann verlangt und gefördert werden. Junge Menschen brauchen eine Perspektive. Sie müssen sehen, dass es sich lohnt zu arbeiten. Sie müssen sehen, dass es sich lohnt, sich anzustrengen. Und ich bin überzeugt, dass Leistung Erfolg bringt. Diese Werte sind zu leben und einzufordern. Damit die Jugend in der Schweiz eine Zukunft hat!

23.08.2007

5 Jahre SVP Wallis – Warum es eine starke SVP braucht

Hérémence. An der Informationsveranstaltung der SVP in Hérémence erläuterte Bundesrat Christoph Blocher die Stärken seiner Partei. Ohne die SVP und ohne die direkte Demokratie wäre die Schweiz schon lange Mitglied der Europäischen Union, aber nur eine unabhängige, handlungsfreie Schweiz könne ihre Zukunft selbst bestimmen. 23.08.2007, Hérémence Hérémence. An der Informationsveranstaltung der SVP in Hérémence erläuterte Bundesrat Christoph Blocher die Stärken seiner Partei. Ohne die SVP und ohne die direkte Demokratie wäre die Schweiz schon lange Mitglied der Europäischen Union, aber nur eine unabhängige, handlungsfreie Schweiz könne ihre Zukunft selbst bestimmen. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Meine Damen und Herren 1991 hatte die SVP einen Wähleranteil von rund 11 Prozent. Sie war mit Abstand die kleinste Regierungspartei. Zwölf Jahre später, 2003, avancierte die SVP zur wählerstärksten Partei der Schweiz. Die SVP-Fraktion konnte ihre Sitze mehr als verdoppeln. Sie stellt heute zwei Bundesräte in der Landesregierung. Was ist passiert? Warum hat ausgerechnet die SVP so massiv zulegen können? Die Antwort liegt einerseits in der Politik der SVP und anderseits in der Politik der anderen Parteien. 1. Die fatalen 90er Jahre 1989 fiel die Mauer zwischen West- und Ostdeutschland: Das illustrierte der Zusammenbruch des Sozialismus. Eine ganze Reihe von Staaten in Osteuropa und die Sowjetunion gingen buchstäblich Bankrott. Der Sozialismus hatte versagt. Und zwar auf allen Ebenen: Wirtschaftlich, politisch, gesellschaftlich, kulturell. Aber in der Schweiz geschah eigenartiges: Während der Sozialismus in Osteuropa zusammenbrach, ging die Schweiz daran, die verfehlten sozialistischen Konzepte durchzusetzen. Gerade weil man das abschreckende Beispiel im Osten nicht mehr sehen konnte, wurden bei uns linke Ideen – besser linke Illusionen – mehrheitsfähig. Die Zürcher SVP titelte: „Das haben wir den Linken und den Netten zu verdanken.“ Die fatalen 90er Jahre wurden damit zum Jahrzehnt der Linken und ihrer Mitläufer und Mehrheitsbeschaffer. Mit verheerenden Folgen: * Milliardenschulden, * immer höhere Steuern und Abgaben, * Sicherheitsprobleme, * Massenzuwanderung, * Verfall der Schulen, * Verlust von Respekt und Disziplin, * massive Sozialmissbräuche, * milliardenteurer Asylbetrug, * steigende Ausländerkriminalität * dazu die Leugnung dieser Auswüchse * falscher Moralismus * Unterdrückung anderer Meinungen im Zeichen der politischen Korrektheit * Verachtung der Schweiz und ihrer geschichtlichen Leistungen. Gleichzeitig wurde die Selbstbestimmung der Schweiz preisgegeben. Die politischen Eliten waren besessen von der Idee des Internationalismus. Man glaubte 1989 in einem Zeitalter des ewigen Friedens angekommen zu sein. Die Mehrheit des Bundesrates und der Parteien strebten darum in internationale Organisationen: EWR, EU, UNO und NATO hiessen die illusorischen Verheissungen. Die politischen Eliten waren bereit, dafür die Volksrechte, die Neutralität, die Souveränität der Schweiz zu opfern. Nur die SVP – oder korrekter die Mehrheit der SVP – widerstand dieser fatalen Politik. Die SVP war das Bollwerk der direkten Demokratie. Trotz heftigster Angriffe auf unsere Politik durch die politische und zum Teil auch die wirtschaftliche Schweiz blieb die SVP standhaft. Die SVP hatte die Schweiz gegen ihre inneren Zersetzer zu verteidigen. Die SVP hielt die Werte hoch, die unserem Land Erfolg brachten: * Freiheit, * Selbstbestimmung, * Eigenverantwortung, * Leistungsbereitschaft. 2. Warum braucht es eine starke SVP im Bundesrat? Unsere Gegner, die die schlechte Politik der 90er Jahre zu verantworten haben, wollen keine SVP oder nur eine schwache SVP im Bundesrat. Schwache Parteien können eine starke SVP nicht ertragen. Folgerichtig rufen die Linken und Grünen zu meiner Abwahl auf: Weil sie die Erfolge im Bundesrat sehen. Beunruhigen kann dies nicht. Zum Seitenanfang Zum Seitenanfang 3. Der Auftrag der SVP * Die SVP steht für eine unabhängige Schweiz ein. Darum lassen wir uns nicht institutionell einbinden. Ein EU-Beitritt ist mit der Unabhängigkeit, der dauernd bewaffneten Neutralität, der schweizerischen direkten Demokratie nicht vertretbar. Dafür gilt es zu kämpfen. * Wir wollen eine unabhängige Schweiz, damit wir unsere Handlungsfreiheit bewahren können. Nur wer Handlungsfreiheit besitzt, kann seine Zukunft selbst bestimmen. * Die SVP setzt auf die Stärken der Schweiz: Selbstverantwortliche Bürger, beschränkte Macht des Staates, wenig Regulierungen, tiefe Steuern, möglichst viel Eigenverantwortung. * Ohne die SVP und ohne die direkte Demokratie wäre die Schweiz schon lange Mitglied der Europäischen Union. * Heute – d.h. 15 Jahre nach dem EWR-Nein – hat eine Studie des WEF (World Economic Forum) ergeben, dass die Schweiz das wettbewerbsfähigste Land der Welt ist. * Dies ohne EWR und ohne EU. Aber dank unserer Unabhängigkeit, dank der direkten Demokratie, dank der Standhaftigkeit unserer Bürgerinnen und Bürger, dank einer starken SVP. 4. Warum sind wir stark geworden? * Weil die SVP in den dunklen 90-er Jahre Grundsätze vertrat. Gegen den Modetrend. * Weil die SVP die Wirklichkeit sehen wollte. * Weil die SVP damit Probleme sehen und sie auch benennen konnte. * Weil die SVP Lösungen bot. Andere als die anderen – die falschen. * Aufbauend auf dem Boden der Wirklichkeit, den Problemen offen in die Augen schauend, die Lösungen unbeirrt vertretend – trotz aller Anfeindungen – das hat die SVP stark gemacht. Nur: Dieser Kampfeswille darf nicht erlahmen! 5. Es beginnt zu tagen Seit 2004 – nach dem Wahlsieg von 2003 und der Doppelvertretung im Bundesrat – beginnt es zu tagen: Wir konnten den Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments wenigstens für einen Teil unserer Lösungen gewinnen. Und schliesslich hat das Volk mit fast siebzig Prozent dem neuen Asylgesetz und dem neuen Ausländergesetz zugestimmt. Ein Lichtblick! Der Bund schreibt erstmals seit Jahren wieder schwarze Zahlen. Seit 2003 wurden im Bund keine höheren Steuern erhoben. Es werden, wenn auch noch zaghaft, frühere Tabu-Themen diskutiert: Ausländerkriminalität, nutzlose Entwicklungshilfe, Jugendgewalt, Missbräuche in der IV, den Sozialversicherungen etc. Der Bundesrat hat den EU-Beitritt als „strategisches Ziel“ aufgegeben. Das Volk hat die 5. IV-Revision genehmigt. Sie sehen: Es braucht Zeit. Aber es lohnt sich. Das Wichtigste ist durchhalten. Und an den Grundsätzen festhalten. Für die Bürgerinnen und Bürger heisst darum die entscheidende Frage vor den Wahlen 2007: Zurück in die fatalen 90er Jahre – oder die zaghafte Verbesserung fortsetzen? Jubiläen sind da, um kurz innezuhalten. Aber wichtiger ist die Fortsetzung. Die SVP steht nie am Ende ihrer Aufgabe, sondern stets am Anfang einer neuen.

18.08.2007

Ist die Schweiz auf dem richtigen Weg?

Referat von Bundesrat Christoph Blocher am ausserordentlichen Parteitag der SVP, 18. August 2007, in Basel 18.08.2007, Basel Basel. Am ausserordentlichen Parteitag der SVP in Basel sprach Bundesrat Christoph Blocher über die höchsten Gebote eines Landes: Handlungsfreiheit, Sicherheit und Eigenverantwortung. Dazu betonte er auch, dass die Schweiz eine starke Zukunft haben könnte, wenn die Schweizer das wollten. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Meine Damen und Herren Wir haben in eindrücklichen Szenen auf die Ursprünge der Schweiz zurückgeschaut. Nun gilt es, nach vorne zu blicken und uns zu fragen: * Ist die Schweiz auf dem richtigen Weg? * Kann sich unser Land behaupten? * Seinen Wohlstand, seine Wirtschaftskraft, seinen Unternehmergeist sichern? * Ist ein so kleines Land überhaupt fähig, sein ihm zustehendes Plätzchen in dieser globalisierten Welt zu schaffen? Ich sage Ihnen mit Überzeugung: Ja, die Schweiz hat Zukunft. Ja, die Schweiz wird einen erfolgreichen Weg gehen! Wenn die Schweizerinnen und Schweizer dies wollen! Was heisst das? 1. Handlungsfreiheit Wer seine Geschicke selbst bestimmen will, muss frei handeln können. Das gilt erst recht für ein Land! Die Handlungsfreiheit, Selbstbestimmung, Unabhängigkeit ist das höchste Gebot für jedes Land! Das war so, ist so und wird so sein! Ein Land, das darauf verzichtet, wird fremd bestimmt. Fremde werden sagen was gilt – nicht die Schweizerinnen und Schweizer. Die Selbstbestimmung ist ein Gut, für das man wachsam sein muss. Zurzeit ist wohl ein Beitritt der Schweiz zur EU oder bilaterale Verträge, die die Handlungsfähigkeit einschränken, die grösste Gefahr. Nicht, weil wir von aussen bedrängt werden, sondern weil viele Politiker und führende Leute meinen, die Heimat sei zu eng, man müsse sich in den Schoss der Grossmächte legen. Konkret heisst dies: Die Schweiz ist dann auf dem richtigen Weg, wenn die Schweiz nein sagt zum EU-Beitritt, nein sagt zu internationalen Verträgen, die die Handlungsfähigkeit einschränken. Hingegen sagen wir ja zu einer weltoffenen Schweiz; Zu einer Schweiz, die sich anderen Ländern gegenüber freundschaftlich erweist, auf dem Boden der dauernden Neutralität steht, aber ohne sich einbinden zu lassen. Dafür hat die SVP zu kämpfen! 2. Sicherheit Eine Grundlage unseres Staates ist also die Selbstbestimmung und die Handlungsfreiheit nach aussen. Und was ist die Grundlage im Innern? Es ist die Anerkennung, dass die oberste Pflicht eines Staates darin besteht, für die Sicherheit seiner Bewohnerinnen und Bewohner zu sorgen. Nur wenn der Staat für den Schutz von Leib und Gut der Bürger sorgt, ist eine Zukunft in Freiheit gewährleistet. Zur inneren Sicherheit gehört sowohl der Schutz von Leib und Leben als auch der Schutz des Eigentums vor allen Übergriffen. Auch staatlichen Übergriffen! Die Kinder und Schüler sollen in Sicherheit leben – ohne, dass sie angepöbelt, erpresst, gedemütigt, genötigt und geschlagen werden. Das heisst heute: Den schweren Gewalttaten, leider auch zunehmend unter Jugendlichen, entgegenzutreten. Der starke Anstieg der Kriminalität, z.Z. insbesondere der Ausländerkriminalität, hat die SVP entschieden anzutreten. Das heisst Grenzen setzen und Regeln fordern! Die SVP hat hier mutig anzutreten! 3. Eigenverantwortung Werden diese Grundwerte Selbstbestimmung und Wahrung der Sicherheit eingefordert, so ist dem Bürger im persönlichen Leben und als Staatsbürger viel Vertrauen zu schenken. Die SVP vertraut den Menschen, schenkt und verlangt Eigenverantwortung. Dies ist gewähr für die Wohlfahrt für alle. Nicht nur der Staat braucht Handlungsfreiheit, sondern und vor allem auch die Bürger brauchen Handlungsfreiheit. Hier sind gerade dem Staat Grenzen zu setzen: Die Lust des Staates zu regulieren, zu bevormunden, zu fördern schwächt die Eigeninitiative und die Eigenverantwortung. Aber auch durch laufend höhere Steuern, Abgaben, Prämien und Gebühren, wird dem Bürger Handlungsfreiheit genommen und er wird materiell entmündigt. Diese Trends sind zu unterbinden. * Freiheit statt mehr Regulierung * Steuern, Abgaben, Prämien und Gebühren sind zu senken! 4. Die Eid-Genossen In Landsgemeinden war es Sitte und Brauch, dass nicht nur die Amtsträger einen Eid leisten, sondern alle. Auch die Landsleute – also die Bürger - schwörten, „des Landes Nutz und Ehre zu fördern und den Schaden zu wenden“. Das ist eine „Eid-Genossenschaft“ im tiefsten Sinne des Wortes. Jeder sorgt an seinem Ort zum Wohl des Landes. Und bezeugt dies durch den Eid. Darum ist es von tieferem Sinn, dass die bisherigen, die heutigen, die künftigen Amtsträger einen Vertrag schliessen mit dem Volk. Zum Wohl des Landes – und zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger unserer freien Schweiz. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden an der Urne mit ihrer Stimmabgabe diesen Vertrag besiegeln. Darum gilt es ernst: Zum Wohl von «Land und Lüt» zum Wohl einer sicheren Zukunft in Freiheit!

14.08.2007

Wer setzt Recht in unserem Land?

«Christoph Blocher: Die Tendenz, dem Volk schleichend Rechte wegzunehmen, muss gebremst werden.» 14.08.2007, Aargauer Zeitung, Peter Buri, Christoph Bopp Herr Bundesrat Blocher, kann man ein bisschen schwanger sein?   Nach meiner Erfahrung als Vater nicht.   Die Frage stellen wir deshalb, weil Ihnen etwas in dieser Richtung vorschwebt. Sie stellen den Vorrang des Völkerrechts gegenüber dem nationalen in Frage und plädieren für eine Beachtung nach dem Prinzip: "Internationales Recht ist, was uns recht ist". Wird die Schweiz damit nicht zu einem unzuverlässigen, unglaubwürdigen Partner?   Nein, das wird sie nicht. Es gibt in anderen Staaten die Praxis, dass internationales Recht erst gilt, wenn es ordnungsgemäss ins nationale Recht überführt worden ist. Die Juristen nennen ein solches System Dualismus. Demgegenüber haben wir heute in der Schweiz ein monistisches System. Das bedeutet, dass völkerrechtliche Normen in der Schweiz direkt anwendbar sind und keine Überführung ins nationale Recht brauchen. Früher bestand das internationale Recht aus einigen unbestrittenen Normen. Mit der Globalisierung haben wir aber einen Katalog von teilweise diffusen Grundsätzen bekommen, deren Interpretation gelinde gesagt strittig ist. Und worauf ich besonders Wert lege: Es ist Mode geworden, Volksanliegen auszuhebeln, indem man sich auf internationales Recht beruft. Dem könnte man entgegen wirken, indem internationales Recht in der Schweiz erst gilt, wenn es ordnungsgemäss ins nationale Recht durch den Gesetzgeber übernommen worden ist.   Sie wollen für die Schweiz quasi ein übergeordnetes Recht à la carte zusammenstellen?   Es gibt das so genannte zwingende Völkerrecht und es gibt internationale Verträge, die rechtmässig abgeschlossen worden sind, die man einhalten muss. Werden diese Verträge vom Gesetzgeber ausdrücklich übernommen, so werden dadurch Unklarheiten ausgeräumt und Interpretationsspielräume eingeschränkt. Mit übergeordnetem Recht à la carte hat das nichts zu tun.   Und wenn bei uns die Kantone Bundesrecht à la carte anwenden würden?   Da muss man unterscheiden. Die Schweiz ist ein Bundesstaat, hier bricht Bundesrecht kantonales Recht. In Bezug auf das internationale Recht sind die Verhältnisse viel weniger klar. Dadurch droht Expertokratie: Experten sagen uns, wie wir dieses internationale Recht anwenden müssen, und die Richter legen es aus und schaffen damit neues Recht. Sie kritisieren ja auch das Bundesgericht. Widerspricht das nicht unserem Grundsatz der Gewaltentrennung?   Nein, sicher nicht. Bei meiner 1.-August-Rede hatte ich auch nicht die Justiz speziell im Visier, sondern alle Gewalten, die Regierung, die Verwaltung, das Parlament und natürlich auch die Gerichte. Entscheide, auch wenn sie einem nicht passen, muss man akzeptieren; aber das heisst nicht, dass man sie nicht kritisieren darf. Montesquieu hat ja den Grundsatz der Gewaltentrennung eingeführt, damit die Gewalten sich gegenseitig kontrollieren und hemmen. Besonders störend ist, wenn bei uns etwas nicht gehen soll, was in anderen Staaten gang und gäbe ist.   Können Sie uns ein Beispiel geben?   Bei uns hat der Ständerat zunächst beschlossen, dass abgewiesene Asylbewerber, die nicht kooperativ sind, die ihre Identität nicht preisgeben und die sich illegal hier aufhalten, keine Nothilfe erhalten sollen. Das Bundesgericht hat das gestützt auf die Grundrechte abgelehnt. So konnte der verfassungsmässige Gesetzgeber diese Norm nicht verwirklichen. Aber andere Länder handhaben dies anders, obwohl diese die gleichen Konventionen und Abkommen unterschrieben haben.   Auf welche Grundsätze hat sich das Bundesgericht berufen?   Das Gericht meinte, so etwas würde der Bundesverfassung widersprechen. Also hätte man die Verfassung ändern müssen. Aber da haben die Völkerrechtler argumentiert, dass man damit das Völkerrecht umgehen wolle. Dadurch wird eine Verfassungsänderung zum vornherein verunmöglicht.   Gibt es noch andere Beispiele als aus dem Asylbereich?   Volk und Stände haben die Verwahrungsinitiative angenommen. Nun hat die Rechtskommission des Nationalrats beschlossen, dass sie nicht umgesetzt werden könne, weil sie der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspreche. Das sind Missbräuche. Man beruft sich auf Normen, die nur schwer fassbar sind. Verschiedene Völkerrechtler äussern sich oft kontrovers.   Halten Sie das Völkerrecht für uneinheitlich?   Ich habe erst im Lauf meiner Amtszeit als Vorsteher des EJPD gemerkt, dass das meiste Völkerrecht ausserordentlich schwammig ist. Da gibt es so viele Meinungen, dass man am Schluss auf unklarer Grundlage entscheiden muss. Wir leben in einer Demokratie. Ein möglicher Volksentscheid darf nicht leichtfertig als völkerrechtswidrig erklärt werden. Das ist undemokratisch, die Demokratie, wo der Bürger entscheidet, wird damit ausgehebelt.   Aber gerade Sie und Ihre Partei werden bei heiklen Abstimmungen über internationale Abkommen und Gesetzesinitiativen nicht müde zu betonen, dass hier internationales Recht ohne Volksentscheid nachvollzogen werden müsse. Das Volk weiss das, aber es hat sich trotzdem eine Mehrheit gefunden.   Ich weiss nicht recht, wie das mit der Mehrheit steht. Ich habe ja auch erst in den drei Jahren an der Spitze des EJPD gemerkt, wie das geht. Die Fälle haben sich gehäuft, wo man einfach zur Kenntnis nehmen musste, dass etwas nicht geht, weil internationales Recht dagegen spricht. Aber ich habe gemerkt, dass das vielen sehr willkommen ist. Es ist ein klassischer Gegensatz zwischen Obrigkeit und Volkswille. Es geht darum, ob der Volksentscheid bindend ist oder ob die Verwaltung sagt, was aus Gründen des Völkerrechts geht und was nicht.   Ist es nicht Legitimation genug, wenn diese Punkte im Volk vor Abstimmungen eingehend diskutiert worden sind?   Wenn das Volk über die Aufnahme von internationalem Recht ins schweizerische abstimmen kann, dann habe ich nichts dagegen. Im Gegenteil. Aber immer mehr Dinge werden dem Volk gar nicht vorgelegt und dem Volksentscheid entzogen, weil gesagt wird, es sei - wirklich oder angeblich - völkerrechtswidrig. Und dann gibt es Auslegungen von Konventionen, die wir unterschrieben haben, mit denen niemand gerechnet hat. Gegen die Menschrechte kann man ja nicht sein. Aber das Vorgehen ist nicht demokratisch.   Sollen wir dann die Menschenrechtskonvention künden? Oder Artikel per Artikel darüber abstimmen?   Es gab ja einmal einen Vorstoss im Ständerat, die Konvention zu künden und mit Vorbehalt zu unterzeichnen. Eben weil man nicht weiss, wohin sich das alles entwickelt. Aber bei diesen Missständen ist es immer das Gleiche: Man muss sie aussprechen und die Leute dafür sensibilisieren. Was mich stört, ist die Leichtfertigkeit, mit der man sich auf das Völkerrecht beruft. Da stimmen mir sogar meine Kritiker zu.   In den meisten Punkten stimmen Ihnen die Kritiker aber nicht zu?   Das Echo ist eben das Interessante. Man will gar nicht hören, wo das Problem liegt, sondern sagt sofort: "Blocher ist gegen das Völkerrecht!" Und unterstellt mir alles Mögliche, was ich gar nicht gesagt habe. Ich habe nie gesagt, das Völkerrecht sei schlecht. Es geht darum, wer im Land bestimmt. Die Obrigkeit oder das Volk. Können wir da überhaupt etwas machen? Das Völkerrecht hat sich gewandelt. Es regelt nicht nur den Verkehr von Staaten miteinander, sondern bestimmt immer mehr auch, welche Rechte Individuen im zwischenstaatlichen Raum haben? Das muss doch international festgelegt und ausgehandelt werden?   Wir haben doch jetzt ein neues Asylgesetz erlassen. Das zeigt, dass wir national einen Spielraum haben. Ich bin ja nicht gegen das Völkerrecht. Aber gegen den Automatismus, mit dem "übergeordnetes Recht", wie man es vorzugsweise nennt, ins Spiel gebracht wird, und gegen die Leichtfertigkeit, mit der internationales Recht unbesehen übernommen wird, um Landesrecht auszuschliessen.   Und an die Wahlen haben Sie nicht gedacht?   Wir befinden uns stets vor den Wahlen. Wir stehen am Anfang eines grossen Themas: Die Bedeutung des eigenen Rechts vor fremdem Recht. Vielleicht ist dies ein Thema für die Wahlen 2011. Schön wärs. Für dieses Jahr wird die Zeit nicht reichen, um die Menschen zu sensibilisieren.   Sensibilisieren ist das Eine, aber haben Sie auch eine Lösung?   Zuerst muss man das Problem anerkennen, das ist bereits 50 Prozent der Lösung. Wenn man zu früh mit einer Lösung kommt, wird diese Lösung bekämpft. Weil man das Problem nicht wahrhaben will. Die Sensibilität für das Problem schaffen bringt schon viel. Immerhin habe ich am Anfang unseres Gesprächs einen möglichen Lösungsansatz skizziert – nämlich die Umsetzung völkerrechtlicher Normen im nationalen Recht durch den Gesetzggeber.   Um die Tendenz zu brechen, müsste man aber bereits jetzt etwas tun. Eine "Lösung", mit der Sie einverstanden sein könnten, könnte darin bestehen, dass man internationales Recht "portionenweise" und falls es kompatibel ist mit dem nationalen, übernehmen würde? Und: Wer anders als der Justizminister könnte eine Lösung aufzeigen?   Wenn es eine rechtliche Lösung braucht, dann schon. Vielleicht reicht es, vor allem die Behörden zu sensibilisieren. Das mahnt zur Vorsicht beim Abschluss von internationalen Verträgen und beim leichtfertigen Umgang mit dem Völkerrecht.   Ist noch keine Arbeitgruppe an der Arbeit?   Nein. Aber natürlich diskutieren wir immer über solche Probleme. Wir sehen - als Medienleute - ein Muster: Bundesrat Christoph Blocher, mit dem Feuerzeug in der einen Hand, der Feuer macht, damit es Rauch gibt; und einen Bundesrat Christoph Blocher mit dem Feuerlöscher, der wieder abschwächt und differenziert. Auch ein Blocher-Prinzip? (Lacht) Das steht aber nicht im Buch „Das Blocher-Prinzip“. Aber Sie müssen doch sehen: Einen Missstand aufzeigen heisst, den Finger auf den wunden Punkt zu legen. Bedroht ist etwas Urschweizerisches: Die Selbstbestimmung unseres Landes

13.08.2007

Völkerrecht bricht Volkes Recht

Gastautor Bundesrat Christoph Blocher befürchtet eine Verwässerung der Schweizer Werte 13.08.2007, Beitrag von Bundesrat Christoph Blocher in der Mittelland-Zeitung vom 13. August 2007. Beitrag von Bundesrat Christoph Blocher in der Mittelland-Zeitung vom 13. August 2007. Mit der Internationalisierung der Politik hat die Bedeutung des Völkerrechts stark zugenommen. Gerade weil ein sicherer völkerrechtlicher Rahmen wichtig ist und seine Errungenschaften zum Schutze des Einzelnen unbestritten sind, besteht die Gefahr einer Überhöhung, einer Instrumentalisierung und einer unkritischen, leichtfertigen Übernahme von gültigem oder angeblichem Völkerrecht. Zudem dient es den obrigkeitlichen Behörden allzu oft als Alibi um den demokratischen Willen ins Gegenteil zu kehren. Souveränitätsverlust Es ist eine Tatsache, dass durch Völkerrecht die nationale Souveränität der Schweiz geschmälert wird. Häufig und allzu bereitwillig wird die Entwicklung des internationalen Rechts als unvermeidliche Tatsache dargestellt, die nicht beeinflusst oder abgelehnt, sondern einfach nur hingenommen werden muss. Diese Haltung weicht die demokratischen Werte der Schweiz auf und höhlt die Selbstbestimmung aus. Gerade weil die demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen international nur mangelhaft ausgebildet sind, muss die Schweiz besonders dafür sorgen, dass ihre grundlegenden Werte nicht verwässert werden. Direkte Demokratie Zu diesen grundlegenden Werten gehört die direkte Demokratie. Auch wenn heute das fakultative Referendum für sämtliche Staatsverträge mit Bestimmungen, die in der Schweiz in einem Bundesgesetz erlassen werden müssten, gilt, dürfen die direktdemokratischen Einflussmöglichkeiten auf die Aushandlung von Staatsverträgen nicht verklärt werden. Zwar können Volk und Bundesversammlung Staatsverträge ablehnen, inhaltlich aber ist ihr Einfluss praktisch sehr gering. Und bei multilateralen Konventionen sind die Einflussmöglichkeiten des Kleinstaates Schweiz naturgemäss sehr beschränkt. Oft erzwingt eine diffuse „Solidarität mit der Völkergemeinschaft“ die leichtfertige Übernahme. Schwierige Vertragsänderungen Einmal in Kraft getretene Staatverträge können nicht ohne weiteres abgeändert oder ergänzt werden. Die Erfahrungen mit der EU in den letzten 20 Jahren belegen dies eindrücklich. Ist die Schweiz mit dem Ist-Zustand nicht einverstanden, bleibt als einzige Möglichkeit die Kündigung. Darauf droht man regelmässig mit Retorsionsmassnahmen. Die Diskussionen mit Deutschland um die An- und Abflüge auf den Flughafen Zürich zeigen dies deutlich. Die Starrheit des Völkerrechts schränkt den schweizerischen Gesetzgeber ein. Während bei einer Verfassungsnorm oder einem Bundesgesetz überholte Bestimmungen ohne weiteres geändert werden können, hängt die Änderung von Völkerrecht von Faktoren ab, auf welche die Schweiz keinen Einfluss hat. Dies gilt insbesondere bei multilateralen Konventionen. Aushöhlung durch Auslegung Zudem: Überall dort, wo ein Staatsvertrag ein internationales Gericht vorsieht, wird das Recht über den ursprünglich vereinbarten Zustand hinaus verändert. Eine ungewollte Rechtsfortbildung durch diese internationalen Gerichte kann mittels Rechtsetzung in der Schweiz nicht korrigiert werden. Daraus kann eine Dynamik entstehen, welche bei der Ratifizierung nicht vorhersehbar war. Ein Beispiel ist die Rechtsprechung der Organe der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu Art. 6 EMRK, welche die Schweiz zu tief greifenden Änderungen ihres Prozessrechts gezwungen hat. Der Gerichtshof in Strassburg hat seine Kompetenzen ausgeweitet – wenn nicht überschritten – und schweizerisches Recht zum Nachteil der staatlichen Souveränität verändert. Auch schweizerische Gerichte tragen zu dieser Entwicklung bei, wenn sie in der Auslegung internationaler Verträge nicht äusserst zurückhaltend sind. Auf jeden Fall muss von schweizerischen Gerichten erwartet werden, dass sie Verträge nicht unbesehen in diese verhängnisvolle Richtung weiterentwickeln. Den demokratischen Grundrechten der Schweiz ist Rechnung zu tragen. Sie sind nicht gering zu achten! Extensive Auslegung Es ist nicht zu übersehen: In politischen Debatten wird mit dem „Völkerrecht“ manipuliert. Allzu oft wird es extensiv „ausgelegt“ und dazu benutzt, eine von der Obrigkeit ungewollte Entwicklung des nationalen Rechts zu bremsen. Die Behauptung, es liege eine Verletzung zwingenden Völkerrechts vor, wird häufig nur verwendet, um eine nicht erwünschte politische Debatte zu verhindern. Vorrang des Völkerrechts Der Vorrang des Völkerrechts ist nicht sakrosankt. Die Bundesverfassung verlangt nur dessen „Beachtung“. Nicht zuletzt wegen der zunehmenden Internationalisierung haben in den letzten 20 Jahren vermehrt Stimmen aus der juristischen Lehre und aus der Politik seinen allgemeinen Vorrang in Frage gestellt. Selbst das Bundesgericht hat den Vorrang nicht lückenlos durchgesetzt, sondern anerkennt – seit dem so genannten Schubert-Entscheid – dass der Gesetzgeber und damit wohl auch der Verfassungsgeber bewusst von dem für die Schweiz geltenden Völkerrecht abweichen kann. Leider verhindern aber die selbst gesetzten Schranken in unseren Köpfen und die fast schon bedingungslose Bereitschaft zur Aushöhlung der Selbstbestimmung unserer Bürgerinnen und Bürger, dass der bestehende Spielraum genutzt wird. Eine Sensibilisierung ist dringend nötig! Verhängnis der Musterschülerin Die Schweiz ist eine Musterschülerin bei der Umsetzung ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen. Das Recht aber ist ein dynamisches Gebilde und lebt stark vom Konflikt. Durch den Konflikt wird es weiterentwickelt, durch den Konflikt wird es verbessert. In der Anwendung von Völkerrecht muss die Schweiz vermehrt das Risiko von Konflikten eingehen, statt brav und kopfnickend der eigenen Entmündigung zuzusehen. Hier ist vor allem die Obrigkeit gefordert – Regierung, Parlament, Justiz und Verwaltung – die Wahrung der demokratischen Rechte ihrer Bürger ernst zu nehmen.