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30.03.2012

Christoph Blocher zu den Vorwürfen im Fall Hildebrand

Interview mit dem Tages-Anzeiger vom 30. März 2012 mit Herrn Rutishauser Im Fall Hildebrand wird Ihnen vorgeworfen, Sie hätten sich am 3. Dezember, also vor ihrer Vereidigung, mit dem Sarasin-Informanten T. und seinem Anwalt Lei getroffen und seien Gehilfe zur Bankgeheimnisverletzung. Für diese Treffen hätten Sie noch keine Immunität beanspruchen können. Ich wurde von den Informanten als gewählter Nationalrat angegangen und habe dann als solcher gehandelt. T.s Anwalt behauptet, sie hätten T zur Preisgabe von Informationen bringen wollen in dem Sie Ihm Geld und einen Job angeboten haben. Das ist aus der Luft gegriffen. Die beiden Herren kamen zu mir, um mich zu informieren, weil sie überzeugt waren, dass die Nationalbankspitze spekuliert, was sie zu Recht für völlig unhaltbar hielten. Sie erwarteten, dass ich als Nationalrat bei der Lösung mithelfe. Rechnen Sie damit, dass Ihre Immunität aufgehoben wird? Das weiss ich nicht. Wird sie aufgehoben, so ist die Tätigkeit eines Nationalrates bei der Ausübung des Amtes- vor allem wenn es Misstände aufzudecken gilt - sehr erschwert. Die Aufhebung der Immunität ist natürlich ein politischer Entscheid. Wird sie aufgehoben, erfolgt der Ablauf der Strafuntersuchung. Das ist zwar sehr zeitaufwendig, kann aber auch den Vorteil bringen, dass dann die Fakten auf den Tisch kommen und jedermann kann sehen, wie das ganze abgelaufen ist. Also stimmen die SVP-Vertreter in der Kommission für die Aufhebung ihrer Immunität? Ich glaube nicht. Die SVP weiss um die Notwendigkeit der Immunität. Man kann auch nicht darauf verzichten. Aber selbstverständlich muss man auch mit der Aufhebung seine Arbeit tun. Wer Misstände aufdeckt, der muss auch solche Nachteile in Kauf nehmen - leider. Zu der Partei Werden Sie weiter SVP-Vizepräsident und Strategiechef bleiben? Ich hänge nicht an diesen Ämtern. Aber die Frage ist noch offen. Wir werden zunächst über die künftige Führungsstruktur der Partei entscheiden müssen. So oder so tue ich meine Pflicht als Nationalrat.

15.03.2012

Christoph Blocher dénonce une grave erreur

Interview, Le Matin, 15 mars 2012, Fabian Muhieddine L’un des plus grands scandales politiques de cette année qui se termine par la demande d’un simple rapport. Déçu? Plutôt, étonné. Tout le monde sait que les membres de la direction de la BNS ne doivent pas spéculer avec des monnaies étrangères ou des actions suisses. C’est dangereux parce qu’il peut naître un conflit entre les intérêts de notre pays et la fortune personnelle de ces gens. C’est de cela dont il fallait débattre au parlement. A la place, les autres partis ont préféré défendre ceux qui ont fauté et attaquer l’UDC qui a rendu public cette affaire. Que voulez-vous? On sait depuis Sophocle que c’est toujours le messager qui est attaqué. Il y a quand même un nouveau règlement interne de la BNS, l’un des plus strictes au monde. Il interdit les transactions spéculatives au-dessus de 20 000 frs. Sinon, les membres de la BNS doivent placer leur argent dans un portefeuille spécial où ils ne peuvent pas donner d’ordre à celui qui le gère. Ca ne vous satisfait pas? Je l’ai lu un soir dans ma chambre d’hôtel ce règlement. Et je peux vous assurer que sans l’aide d’un conseiller, en moins d’une heure, j’ai trouvé plusieurs moyens de le contourner. Plus vous édictez de règles, et plus vous créez des lacunes. Je ne comprends pas pourquoi la BNS ne s’est pas contentée d’une seule phrase, qui plus est d’une banalité affligeante: le président et les membres de la direction, enfin ceux qui peuvent influencer la valeur des monnaies et des actions, n’ont pas le droit de spéculer. Le National a avant tout défendu l’indépendance nécessaire de la BNS. Vous pouvez le comprendre. Non. L’indépendance en matière de politique monétaire est nécessaire. Je n’ai jamais voulu changé cela. Mais, après l’affaire Hildebrand, on peut quand-même mieux veiller à l’éthique des dirigeants. Je prends encore un exemple du nouveau règlement de la BNS. Il prévoit que les comptes en banques des dirigeants puissent être vérifiés. Mais qui va le faire? Quand? Quelle est l’instance de surveillance? Le conseil fédéral ou le conseil de la banque? Le parlement a fait une grave erreur en refusant d’ouvrir ce débat. Ca me rappelle l’affaire Swissair. Là aussi, le parlement a soutenu les dirigeants… Jusqu’à ce qu’il soit trop tard!

24.02.2012

Aktionär

Interview mit dem Magazin «Scorecard» vom 24. Februar 2012 Welche Lehren ziehen Sie aus Ihren langjährigen Erfahrungen als Geschäftsleiter, Aktionär und Verwaltungsrat in der Frage der Rolle von Aktionären bei der Bestimmung der Konzernstrategie – in Familienunternehmen und in börsenkotierten Unternehmen? Eine Strategie ist ein genauer Plan zur Erreichung eines Ziels unter Einschluss sämtlicher Faktoren, die der Zielerreichung entgegenwirken können. Man kann sie nicht in einem grossen Gremium wie z. B. einer Aktionärsversammlung mit Tausenden von Leuten erarbeiten. In Familienunternehmen, mit oft nur einem Aktionär kann sich der Aktionär der Strategie besonders annehmen. Insbesondere kann er die Zielsetzung, den Plan und die Varianten zur Zielerreichung festlegen. Und er beschliesst sie auch. Wer die Konzernstrategie ausarbeiten soll, ist eine führungssystematische Frage. In meinen Unternehmen – auch in den grossen börsenkotierten – habe ich die Strategien immer von unten nach oben entwickelt. Ich habe weit unten immer die Frage gestellt: Was würdet ihr tun, wenn ihr Eigentümer wäret – welche Strategie des Unternehmers würdet ihr wählen? Dann mussten die Mitarbeiter Varianten bringen und Anträge stellen. Das Ergebnis kann man von der Generalversammlung genehmigen lassen oder dies dem Verwaltungsrat abschliessend überlassen. Einfache Schlüsselfaktoren können Aktionäre beurteilen. Aber im Detail eine Strategie zu beurteilen, ist bei grossen Gesellschaften nicht möglich und auch bei kleinen schwierig. Man muss sehen: Die Aktiengesellschaft ist eigentlich eine perfide Gesellschaftsform, weil sie die Verantwortung aufteilt und das Risiko der Eigentümer beschränkt. Verantwortung ist aber in der Führung nicht teilbar! Bei ganz grossen, börsenkotierten Gesellschaften sind Verantwortung und Führungsmacht der Eigentümer, d. h. der Aktionäre, ja derart pulverisiert, dass man ähnliche Verhältnisse hat wie im Kommunismus. Dort gehört das Eigentum auch allen, d. h. letztlich niemandem. Darum bildet sich dann eine Nomenklatur. In einer solchen Form darf man den Aktionären nicht zu viele schwierige Fragen zum Entscheid vorlegen, die sie gar nicht beantworten wollen und können. Welche Massnahmen auf Stufe Aktionär sind geeignet, um die nachhaltige Geschäftsentwicklung der Unternehmen und damit sowohl die Ansprüche der Aktionäre als auch jene der Kunden, des Personals und der Öffentlichkeit sicherzustellen? Wichtig ist zuerst einmal die Beurteilung einer glaubwürdigen Strategie. Die muss man kommunizieren. Wenn man den Aktionären etwas erklärt, können sie auch beurteilen, ob das richtig ist oder nicht. Welche Strategien sind erfolgreich? Ich bin ein extremer Anhänger der Konzentration auf Weniges. Aber es gibt auch solche, wie es Jack Welch bei General Electric war, die möglichst vieles wollen und diversifizieren. Wenn ich als Aktionär überzeugt bin, dass Konzentration wichtig ist, dann investiere ich in ein konzentriertes Unternehmen. Dann ist mir Coca Cola mehr wert als General Electric. Wenn ich aber der Meinung bin, Diversifikation ist das Richtige, dann investiere ich in ein anderes Unternehmen. Alle Strategien haben Vor- und Nachteile. Wenn ich selbst in eine Firma investieren wollte, habe ich immer in Personen – d. h. in die obersten Chefs – investiert und nicht in Strategien. Wenn Sie Vertrauen hatten in diese Personen, haben Sie investiert? Ja, und ich wollte die Personen auch kennenlernen. Mein grösstes Erlebnis hatte ich, als die ABB am Boden war. Ich kannte Herrn Dormann aus seiner Zeit bei Hoechst und verfolgte, wie er diese Firma in Ordnung brachte. Dann habe ich Herrn Voser kennengelernt, den Finanzchef der ABB. Und als die Aktien praktisch am Boden waren, habe ich beiden in einem persönlichen Gespräch gesagt: Ich investiere mit der Ems-Chemie Holding in Ihre Firma 4,9 Prozent. Ich traue Ihnen zu, dass Sie es gut machen. Das ist gut herausgekommen. Der Aktionär muss wissen, weshalb er investiert: Ist es die Person, ist es die Strategie, ist es das Produkt? Welche Massnahmen sind geeignet, um die Gefahr eines Gaps zwischen dem Verwaltungsrat als Treuhänder der nachhaltigen Unternehmensentwicklung und den verschiedenen z. T. kurzfristigen Aktionärsinteressen zu vermeiden? Als Erstes muss man Verwaltungsräte wählen, die eine nachhaltige Unternehmensentwicklung garantieren. Der Verwaltungsrat ist für mich nicht der Treuhänder dieser Entwicklung, sondern er führt das Unternehmen. Der Verwaltungsrat muss eine Strategie vorlegen, die IN PERSONEN, NICHT IN STRATEGIEN INVESTIERT Christoph Blocher. Interview: Ueli Scheidegger Unternehmensstrategien können nicht in Aktionärsversammlungen mit Tausenden von Leuten erarbeitet werden, findet der langjährige Unternehmer und Verwaltungsrat Christoph Blocher. Aber: Einfache Schlüsselfaktoren können auch von Aktionären beurteilt werden. Als Aktionär habe er nicht in Strategien, sondern immer in Personen investiert, sagt Blocher, der ein «extremer Anhänger des Shareholder Value» ist. Im Interview redet er auch der jährlichen Wiederwahl der Verwaltungsräte das Wort. 19 nachhaltig ist. Und wenn die Aktionäre das ablehnen und eine kurzfristige Strategie wollen, die keinen nachhaltigen Gewinn bringt, dann muss der Aktionär entweder den Verwaltungsrat auswechseln oder aus dem Investment aussteigen. Sonst ist der Aktionär mitverantwortlich. Bei von Roll bin ich nach zwei Jahren sowohl aus dem Verwaltungsrat als auch aus dem Investment wieder ausgestiegen, weil ich die Unternehmensstrategie nicht mittragen konnte und wollte. Aber es gibt natürlich auch Aktionäre, die kein nachhaltiges Unternehmerinteresse haben, die wechseln dann halt die Firma. Wenn diese das Sagen haben, dann ist dies gefährlich: Ich habe Private-Equity- Unternehmen gesehen, die haben das Geld aus der Firma rausgeholt und so die nachhaltige Strategie gefährdet. Die Verfasser des Swiss Code of Best Practice haben 2002 die Definition des angloamerikanischen, quartalsorientierten und aktionärszentrierten Maximierungsansatzes übernommen, der die Kunden-, Personal- und Gesellschaftsansprüche explizit nicht berücksichtigt. Was spricht für, was gegen diesen Ansatz? Das ist für mich ein künstlicher Gegensatz. Ich bin ein extremer Anhänger des Shareholder Value. Bei meinen unternehmerischen Tätigkeiten habe ich immer gesagt: Gewinn erzielen ist die wichtigste und sozialste Maxime. Der Gewinn ist viel mehr als eine rechnerische Grösse, er ist das Tragende, das Blut des Unternehmens. Wer den höchsten Gewinn macht im Vergleich mit den Konkurrenten, hat das beste Produkt, die beste Lieferleistung, die besten Mitarbeiter, die besten Kunden, die besten Konstruktionen. Deshalb ist der Shareholder Value für mich kein Gegensatz zu den Kunden-, Personal und Gesellschaftsansprüchen. Denn eine Firma, die diese Ansprüche nicht berücksichtigt, hat keinen Shareholder Value und kann nicht überleben. Ich habe mich stets gewehrt gegen die angloamerikanischen Einflüsse, darum war und bin ich dagegen, dass man diese Rechnungslegungsstandards übernimmt oder übernehmen muss. Aber es braucht auch eine gewisse Vergleichbarkeit und damit eine gewisse Einheitlichkeit der Rechnungslegung. Die Quartalsorientierung ist auch aus meiner Sicht sinnvoll. Als Unternehmer will ich die Zahlen sogar monatlich sehen. Wenn aber die Rechnungslegung immer komplizierter wird, führt dies dazu, dass man sich quartalsmässig mit den Umsatzzahlen begnügt. In diesem Heft nehmen u. a. auch namhafte Familienunternehmer Stellung. Einer beklagt ausdrücklich den «Vormarsch des angloamerikanischen Rechts in der Schweiz». Wie nehmen Sie als erfolgreicher Familienunternehmer und Jurist zu dieser Kritik Stellung? Da gebe ich ihm Recht. Wir mussten – ich war ja damals noch im Bundesrat – das Revisionsgesetz neu und kompliziert machen nur wegen des Sarbanes- Oxley- Acts – amerikanischer Vorschriften für die Vergleichbarkeit. Und wie immer bei den Amerikanern: Sie drohten, wenn dies in der Schweiz nicht gelte dann würden sie generell Schweizer Firmen benachteiligen! Die Amerikaner anerkennen keine Abschlüsse in Europa, die nicht diesem Standard entsprechen. Damit wurden alle Unternehmen, die in Amerika auftreten, einfach an die Wand gedrückt. Wir sollten in der Schweiz so weit wie möglich bremsen und – wenn diese Vorschriften kommen – nicht überstürzt handeln. Für kleine Unternehmen sind die Vorschriften sehr schwierig und aufwendig. Wir sollten das Aktienrecht für die Rechnungslegung und die Revisionen für kleine und für grosse Unternehmen unterschiedlich ausgestalten. Das ist zum Teil gelungen. Gegenwärtig wird versucht, den traditionellen nachhaltigen Schweizer Board-Primacy-Ansatz in Richtung des angloamerikanischen quartalsorientierten Shareholder- Empowerment- Ansatzes zu entwickeln. Was halten Sie davon? Ich halte nicht viel davon, weil es erneut lediglich eine Anpassung an die andern ist. Ich sehe den Sinn dahinter nicht! Die Unternehmen sollten diese Standards selbst wählen können – man kann das ja zum Teil auch. Es gibt vielleicht Unternehmen, die die Anpassung brauchen, weil sie in Amerika oder in andern Ländern auftreten, wo dieser Ansatz angewendet wird, dann sollen sie es eben machen. Oft wird die Meinung vertreten, die jährliche Wiederwahl der Verwaltungsräte sei ein weiterer anglo amerikanischer Trend, der die nachhaltige Entwicklung der Unternehmen behindere. Was spricht für, was gegen diese Meinung? Ich teile diese Auffassung nicht. Ich bin ein grosser Anhänger der jährlichen Wahl. In unseren Unternehmen wählen wir schon seit Langem die Verwaltungsräte jedes Jahr. Man stellt heute auch keine Mitarbeiter mehr an mit drei- oder fünfjährigen Arbeitsverträgen. Bei den Verwaltungsräten kommt dazu, dass diese in vielen Unternehmen ihre Saläre selber festlegen. Wenn jemand für drei Jahre gewählt wird und er jedes Jahr seinen Lohn bestimmt, kann man weder über den Lohn noch über die Dauer seines Mandats Einfluss auf ihn nehmen. Als ich als Bundesrat das neue Aktienrecht vorlegte, hatte ich mich für die jährliche Wiederwahl als Muss entschieden. Man hat sie jetzt im Gesetz gestrichen. Aber die Saläre müssen jedes Jahr genehmigt werden – so kann man ja auch steuern. Ich selber war 30 Jahre im Verwaltungsrat und bin jedes Jahr wiedergewählt worden (lacht). Aber jedes Jahr stellt man sich der Frage: Verlängern wir das Mandat wieder für ein Jahr oder nicht? Das ist doch sinnvoll.

14.02.2012

Für die Schweiz ein Verbrechen – aber für die USA eine Tugend

Leserbrief von Nationalrat Christoph Blocher vom 14. Febuar 2012 Die amerikanischen Steuerbehörden IRS verlangen von den Schweizer Banken, dass sie flächendeckend Informationen über amerikanische Steuerpflichtige und deren Vermögensverhältnisse in der Schweiz liefern. Dass die Situation betreffend Datenoffenlegung auf dem amerikanischen Finanzplatz selbst eine völlig andere ist, wird in den Schweizer Medien und von Schweizer Politikern nicht zur Kenntnis genommen. Dabei kennt Amerika eine der schärfsten Geheimhaltungsregeln was ausländische Kunden betrifft. Mit Ausnahme von Kanada, wo ein gegenseitiges Abkommen zum Datenaustausch besteht, werden keine Daten ausländischer Bankkunden erfasst, geschweige denn an andere Staaten weitergeleitet. Die amerikanische Steuerbehörde stellt sich auf den Standpunkt, dass ausländische Kunden, die in Amerika keinen Wohnsitz haben, in den USA nicht steuerpflichtig sind und somit keine Notwendigkeit zur Erfassung von Daten besteht. Mexiko versucht seit mehreren Jahren erfolglos, die amerikanischen Behörden dazu zu bewegen, Informationen zu Vermögen und Transaktionen von mexikanischen Staatsangehörigen, insbesondere bei Verdacht auf Waffen- und Drogenhandel, herauszugeben. Amerika wehrt sich dagegen. So haben sich Parlamentarier des Staates Florida am 2. März 2011 mit einem Brief an Präsident Obama erfolgreich dagegen zur Wehr gesetzt. Sie machen geltend, eine Änderung der Praxis, d.h. die Sammlung und Weitergabe von Informationen zu Transaktionen von Ausländern, würde zu einem Abfluss von Kapital an andere Finanzplätze führen. Dadurch gingen Arbeitsplätze und Investitionskapital in den USA verloren. Der Grund, warum Ausländer ihr Vermögen nicht in ihren Heimatstaaten versteuern, sei, dass deren Regierungen nicht vertrauenswürdig seien. Eine offizielle Deklaration der tatsächlichen Vermögensverhältnisse berge eine Gefahr für die persönliche Sicherheit der Betroffenen. Auf Grund dieser Argumente werden in den USA weiterhin keine Daten zu den von Ausländern deponierten Geldern erfasst. Zinsen auf diesen Guthaben sind steuerfrei und die Heimstaaten von diesen Kontoinhabern erhalten auch keine Information über die Höhe der ausbezahlten Zinsen. Bei Verhandlungen mit den Amerikanern sollten unsere Politiker so weit informiert sein, dass sie den Amerikanern den Spiegel vorhalten können, und sie damit konfrontieren, dass sie von der Schweiz Informationen verlangen, welche sie an ihrem eigenen Finanzplatz nicht einmal erfassen, geschweige denn an andere Staaten weiterleiten.

11.02.2012

Staatsschutz

Interview mit dem Tages-Anzeiger vom 11. Februar 2012 mit Herrn Daniel Foppa Der Bundesrat will dem Staatsschutz die Möglichkeit geben, Computer zu hacken und Wanzen zu verlegen. Sind Sie damit einverstanden? Mehr Mittel für den Staatsschutz sind stets heikel. Denn Regierungen neigen dazu, diese Instrumente nicht nur gegen mutmassliche Verbrecher, sondern auch gegen unliebsame politische Gegner missbräuchlich einzusetzen. Im kalten Krieg war das eher die Linke: heute, nachdem die Linke zum Regierungsfilz gehört, wohl eher gegen die SVP. Die SVP soll im Visier des Staatsschutzes sein? Die Versuchung ist jedenfalls da. Im Fall Hildebrand wurde der SVP vorgeworfen, sie würde einen Kampf gegen die Institutionen an sich führen und das Land destabilisieren, nur weil man in der Führung der Nationalbank keine schwerwiegenden Interessenskonflikte duldet. Der FDP-Strafrechtsprofessor René Rhinow sah die Demokratie gefährdet. Die Forderung wurde laut, Bundesanwaltschaft und Nachrichtendienst müssten sich mit dem Fall befassen – mit der SVP wohlgemerkt, und nicht mit den Vergehen des Nationalbankpräsidenten! Ich sagte mir: "Pass auf, jetzt werden wir bald abgehört und wie Staatsfeinde behandelt!" Der Staatsschutz soll nur in Fällen von Terrorismus, Spionage und Proliferation abhören können. Das sind nicht unbedingt Kernkompetenzen der SVP. Weil die Versuchung besteht, solche Mittel auch in unangemessenen Fällen einzusetzen, ist die Kontrolle entscheidend. Ich finde es nicht problematisch, wenn der Staatsschutz mehr Kompetenzen erhält, aber nur mit besserer Kontrolle. Als Justizminister habe ich das seiner Zeit selber vorgeschlagen. Das Geschäft ging dann jedoch an Verteidigungsminister Samuel Schmid über, und dort wurden auf Druck des Auslandgeheimdienstes die Kontrollmechanismen geschwächt. Die Vorlage scheiterte denn auch im Parlament. Wie müssten die Kontrollmechanismen aussehen? Es braucht nicht nur einen richterlichen Entscheid, um das Abhören zu bewilligen, sondern auch eine Information des Betroffenen, sobald die Aktion abgeschlossen ist und keine Strafverfolgung resultiert. Dies hat grundsätzlich von Amtes wegen zu erfolgen. Ist es sinnvoll, Terrorverdächtige darüber zu informieren, sie seien überwacht worden. Ausnahmefälle kann es geben. Wenn der Staatsschutz eine Person ohne konkretes Ergebnis überwacht hat, aber der Ansicht ist, aus Sicherheitsgründen dürfe keine nachträgliche Information erfolgen, dann soll dies wiederum ein Richter entscheiden. Die grundsätzliche Pflicht zur nachträglichen Information ist die entscheidende Präventionsmassnahme. Dadurch überlegt sich der Nachrichtendienst sehr gut, wen er überwacht. Er muss damit rechnen, dass Unfug später auskommt. Weshalb kann man solche Überwachungen nicht einfach den Strafverfolgungsbehörden überlassen? Die Strafverfolgungsbehörden dürfen nicht wie der Staatsschutz präventiv tätig werden. Offenbar plant der Bundesrat, Bürger nur auf deren Ersuchen hin zu informieren, ob sie überwacht worden sind oder nicht. Wie soll denn ein unbescholtener Bürger von sich aus auf die Idee kommen, beim Datenschützer nachzufragen, ob er überwacht worden sei oder nicht? Wie wird sich die SVP im Parlament bei der Beratung des Nachrichtendienstgesetzes verhalten? Das hängt davon ab, ob die Vorlage mit den erwähnten Kontrollmechanismen ausgestattet wird. Die SVP wird diese Forderung in ihrer Vernehmlassungsantwort einbringen. Verzichtet der Bundesrat darauf, lehne ich das Gesetz ab. Die Vorlage wird in der SVP ohnehin einen schweren Stand haben. Es gibt Stimmen, die grundsätzlich gegen mehr Kompetenzen für den Staatsschutz sind. Wird SVP-Bundesrat Ueli Maurer die Kritik der eigenen Partei berücksichtigen, oder die Wünsche des Staatsschutzes höher gewichten? Man wird sehen: Es geht um eine Gratwanderung, es geht um Freiheit und Sicherheit. Wenn sich ein Anschlag ereignet, dreht die öffentliche Meinung sehr schnell zu mehr Sicherheit. Ich habe das als Justizminister 2003-2007 - in den Jahren nach den Anschlägen vom 11. September 2001 - selbst erlebt: Das Parlament warf dem Bundesrat vor, die Schweiz hätte einen zu schwachen Staatsschutz, und es müsse sofort etwas geschehen. Auch die USA warfen der Schweiz vor, sie täte zu wenig für die Bekämpfung des Terrorismus. Sie betonen, wie wichtig ein gut kontrollierter Staatsschutz ist. Zu Ihrer Zeit als Justizminister legte der Ihnen unterstellte Inlandnachrichtendienst jedoch 210 000 Fichen auf Vorrat an, ohne zu kontrollieren, ob diese Daten staatsschutzrelevant sind. Sie stammen zwar nicht alle aus meiner Zeit, aber ich erachte die 210 000 Fichen als unproblematisch. Die meisten sind Einträge illegaler Ausländer, darunter auch Kriminaltouristen und dergleichen. Aber es war ein Fehler, dass man nicht in der gebotenen Zeit überprüft hat, ob diese Daten gelöscht oder ausgewertet werden sollen. Die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments sprach von einer illegalen Praxis des Inlandnachrichtendienstes. Die Datenpflege war nicht korrekt und wurde korrigiert. Diese Daten wurden aber vor allem mittels Beobachtung und Auswertung von öffentlichen Quellen erfasst und nicht mit Überwachungsmethoden, wie sie jetzt zur Debatte stehen. Nun diskutieren wir über aktive, geheime staatliche Eingriffe in die Bürgerrechte. Die Schweiz steht momentan nicht wegen drohender terroristischer Anschläge unter Druck, sondern wegen des Steuerstreits mit den USA. Wie verhält sich Ihrer Ansicht nach der Bundesrat dabei? Schlecht. Die Regierung schützt die schweizerische Rechtsordnung nicht mehr. Falls Schweizer Banken gegen US-Recht verstossen haben sollten, gibt es einen Rechtsweg, den die US-Justiz einzuhalten hat. Der Bundesrat hat dafür zu sorgen, dass Amerika dies befolgt. In der Schweiz soll Schweizer Recht und nicht amerikanische Willkür gelten! Tut das die Regierung nicht? Bisher spricht der Bundesrat vor allem von Fehlverhalten schweizerischer Banken. Johann Schneider-Amman sprach von «Altlasten» der Banken, Doris Leuthard warf diesen vor, sie hätten wissen müssen, was sie tun – lauter solche Banalitäten. Das mag ja alles zutreffen. Aber eine Regierung hat vor seine Bürger hinzustehen, und die Rechtsordnung zu verteidigen, auch wenn jemand Unrecht verübt haben sollte. Die Regierung muss mit allen Mitteln durchsetzen, dass gegen Unrecht mit Rechtsmitteln und nicht mit Erpressungen und willkürlicher Zerstörung des schweizerischen Bankensystems vorgegangen wird. Der Bundesrat hat den Amerikanern codierte Bankkundendaten geliefert und verhandelt mit ihnen über ein Steuerabkommen. Was ist daran falsch? Mit problematischen Datenlieferungen hat der Bundesrat von Beginn weg seine Position geschwächt. Die USA führen einen Wirtschaftskrieg gegen unsere Banken. Da hätte der Bundesrat den Spiess umdrehen und die USA öffentlich bezichtigen müssen. Wer sich nicht für seinen Rechtsstandpunkt wehrt, wird vor allem in USA nicht respektiert. Die USA haben in einigen Staaten ein strikteres Bankgeheimnis als die Schweiz, und dort leisten die USA überhaupt keine Rechtshilfe bei Steuervergehen! Als die US-Justiz gegenüber Mexiko Rechtshilfe und Amtshilfe wenigstens bei hochkriminellen Drogen- und Waffengeldern leisten wollte, wehrten sich amerikanische Politiker dagegen. Mir liegt ein Brief von kalifornischen Abgeordneten vor. Diese schreiben den Justizbehörden, es dürfe auf keinen Fall Amts- und Rechtshilfe geleistet werden. Ausländische Gelder, die in den USA geschützt seien, seien die Ursache für mehr Investitionen, tieferer Zinse etc. Solche Tatsachen muss der Bundesrat öffentlich machen:, sich für die Schweizer Rechtsordnung wehren und nicht willfährig alles preisgeben! Das kann wohl kaum die Verhandlungstaktik des Bundesrats sein. Doch, das muss sie sein. Der Bundesrat versteht die Amerikaner nicht. Wenn die Amerikaner mit einer Forderung auftreten, erwarten Sie, dass das Gegenüber Paroli bietet. Geschieht das nicht, verlieren sie den Respekt. Im Fall des Steuerstreits sehen sie das Nachgeben des Bundesrats als Schuldeingeständnis an. US-Anwälte haben mich gefragt: Was ist los mit der Schweiz? Früher seien schweizerische Verhandlungspartner hoch geschätzt gewesen: Sie galten zwar als "stur" - aber erfolgreich. Persönlichkeiten wie Minister Walter Stucki haben in den Nachkriegsjahren energisch und erfolgreich mit den Amerikanern verhandelt. Natürlich schliesst Konsequenz und Entschiedenheit einen Deal am Schluss nicht aus! Wie verhandelt denn Staatssekretär Michael Ambühl? Er will zu schnell ein Ergebnis vorweisen können. Und ich zweifle daran, dass er den Amerikanern die Zähne zeigt. Das Finanzdepartement ist schlecht vorbereitet. Ich hätte schon lange erwartet, dass eine Delegation des Bundesrats nach Washington gereist wäre und der US-Regierung unseren Standpunkt dargelegt und den Amerikanern den Spiegel vorgehalten hätte. So wie die USA geht man nicht mit einem befreundeten Rechtsstaat um. Da regiert die Macht und nicht das Recht. Das ist auch für Amerikaner unwürdig! Der Bundesrat lässt derzeit einen Bericht zur künftigen Ausrichtung des Finanzplatzes erarbeiten. Darin wird er von den Banken voraussichtlich eine Weissgeldstrategie fordern. Es ist dumm und verheerend, dass man diesen moralistischen Begriff überhaupt verwendet. Daraus folgt ja wohl, dass die Schweiz bisher eine Schwarzgeldstrategie verfolgte. Unsäglich, was diese "Gutmenschen" an schlechtem anrichten. Zudem kann niemand erklären, wie diese Strategie funktionieren soll. Wenn jemand seinen Lohn auf die Bank bringt, wie soll er denn beweisen, dass er dieses Geld versteuert hat? Oder wie soll ein Unternehmen, das Geld anlegt, nachweisen, dass dieses Geld versteuert ist? Das ist doch Blödsinn. Fakt ist, dass die bisherige Bereitschaft von Schweizer Banken, unversteuertes Geld zu akzeptieren, dem Finanzplatz enorm schadet. Die Preisgabe des Bankkundengeheimnisses schadet vor allem. Wenn Schweizer Banken heute Anzeichen haben, dass jemand Geld zum Zwecke der Steuerhinterziehung anlegt, dann sollen sie dieses Geld von sich aus ablehnen. Aber die Verantwortung dafür liegt allein beim Kunden. Die Bank hat die Privatsphäre des Kunden zu schützen, aber nicht für hinterzogene Gelder zu bewerben. Das ist auch in der Schweiz verboten. An der Albisgüetlitagung haben Sie eine Strafanzeige gegen Philipp Hildebrand angekündigt. Wann reichen Sie die ein? Wir bereiten das mit einem Anwalt vor. Das ganze ist komplex. Möglicherweise warten wir aber auch erst das Ergebnis der vom Bankrat angekündigten Untersuchung der Finanztransaktionen seit 2009 ab. Dann würde endlich alles auf dem Tisch liegen. Sie erwarten, dass weitere heikle Finanztransaktionen zum Vorschein kommen? Offengelegt wurde bisher nur ein kleiner Teil, und nur für 2011! Ein Konto einer einzigen Bank und nur soweit die "Weltwoche" dies offengelegt hat. Andere Konti von Hildebrand und der weiteren Familie liegen noch im Dunkeln. Um endlich solche für die Schweiz gefährlichen Interessenskonflikte zu beseitigen, sind nicht nur Hildebrands Transaktionen zu untersuchen, - sondern auch beim Personenkreis, der über die Nationalbankinterventionen im August/September 2011 orientiert wurde. Welche Chefbeamten, welche Bundesräte usw. haben von diesem Entscheid gewusst, und haben nach diesem Datum Dollar- oder Euro- und Aktienkäufe bei sich oder Dritten veranlasst? Sie verdächtigen tatsächlich Bundesräte der Insidergeschäfte? Nachdem sogar der Präsident der Nationalbank Devisen- und Aktiengeschäfte betrieb und dies vom Bundesrat erst noch mit einem Persilschein gedeckt wurde, bin ich sehr misstrauisch. Wenn jemand weiss, dass die Nationalbank in nächster Zeit interveniert, ist die Versuchung gross, solche Käufe zu tätigen. Darum werden solche Interventionen durch die Nationalbanken normalerweise völlig überraschend und geheim beschlossen. Es geht um für das Land ausserordentliche Interessenskonflikte, wenn dies nicht eingehalten wird.