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05.07.2008

Combat pour les droits du peuple: les pratiques UE n’ont pas leur place en Suisse

Assemblée des délégués de l'UDC Suisse du 5 juillet 2008 à Brigue Le discours prononcé oralement fait foi Le «paquet» Ce que les partis gouvernementaux se sont permis durant la dernière session d'été est sans doute unique dans les annales du Parlement: ne reculant pas devant la sournoiserie la plus basse, ils ont lié deux projets de lois totalement distincts pour empêcher le peuple de se prononcer séparément sur chacun d'eux. L'un de ces textes concerne l'extension de la libre circulation des personnes à la Roumanie et la Bulgarie et l'autre la poursuite de la libre circulation actuelle avec les anciens Etats membres de l'UE. La majorité du Parlement a décidé de réunir ces deux projets pour en faire un "paquet", fort répugnant en l'occurrence, dans le but d'empêcher l'expression fidèle de la volonté populaire. Quelle est la conséquence de ce "paquet"? Le citoyen, qui veut dire NON à un projet mais OUI à l'autre, ne peut plus voter. S'il dit OUI, il approuve aussi le projet qu'il veut rejeter, s'il dit NON, il s'oppose également au texte qu'il souhaite accepter. Mesdames et Messieurs, il est intolérable de confronter le souverain à une question qui viole les règles de la Constitution fédérale! Or, celui qui lance un référendum contre ce projet, prête main à cette tromperie; il prend au sérieux cette fausse question et contribue en fait à ce que les citoyennes et les citoyens doivent trancher une question dont la formulation est indigne de la démocratie directe. Pourquoi cette lamentable mise en scène? Les partis gouvernementaux le savent bien: l'extension de la libre circulation des personnes à la Roumanie et à la Bulgarie telle qu'elle est présentée et à l'heure actuelle suscite beaucoup de scepticisme et risque donc d'être rejetée par le peuple. L'UDC a déjà clairement pris position: l'accord portant sur l'extension de la libre circulation des personnes à la Roumanie et à la Bulgarie doit être combattu. Le Parlement tente donc d'obtenir par des méthodes trompeuses un OUI à l'extension de la libre circulation des personnes à la Roumanie et à la Bulgarie. Et plus tard, on attribuera la responsabilité de cette décision au peuple. On les entend déjà, ces hypocrites: "C'était la volonté du peuple, le peuple a dit OUI" et ils tairont bien sûr soigneusement le fait que cette votation n'était qu'une tricherie. Et ces mêmes milieux pourront annoncer fièrement à Bruxelles: "Vous le voyez: la Suisse est le seul pays d'Europe où le peuple a pu se prononcer sur l'extension de la libre circulation des personnes, et ce peuple a dit oui." Et, bien évidemment, on omettra de préciser à cette occasion qu'en réalité le peuple suisse n'a pas pu participer à une votation libre. Mesdames et Messieurs, vous le sentez déjà: le but de ces manigances est de pousser la Suisse à adopter les pratiques antidémocratiques de l'UE. Avez-vous suivi la votation populaire en Irlande et les réactions des autres Etats de l'UE? Il y a là de quoi faire dresser les cheveux sur la tête d'un vrai démocrate. Et on voudrait que ces méthodes soient étendues à la Suisse? Fossoyeurs et faux-monnayeurs à l'œuvre Vous souvenez-vous des innombrables promesses que le gouvernement et le Parlement ont faites quand il s'agissait de faire accepter au peuple suisse la libre circulation des personnes? Il est intéressant à ce propos de relire les explications de vote du Conseil fédéral de 1999 à propos du projet de libre circulation des personnes avec l'UE. Je cite (traduction de l'allemand): "…; dans la septième année suivant l'entrée en vigueur, l'Assemblée fédérale décide si l'accord de libre circulation des personnes doit être poursuivi. Le peuple pourra en décider une fois de plus si un référendum est lancé." Et le Conseil fédéral poursuit: "Le Parlement décidera de plus si l'accord de libre circulation des personnes s'applique aussi aux Etats qui adhèrent ultérieurement à l'UE. Sur ce point aussi le peuple peut décider en cas de référendum." Cette promesse a été clairement rompue durant la session de juin 2008 lorsque le Parlement a décidé de réunir les deux projets en un seul "paquet". Le peuple suisse ne peut plus décider de l'extension de la libre circulation des personnes à la Roumanie et à la Bulgarie! Il est tout aussi intéressant de relire les explications de vote du Conseil fédéral concernant l'extension de la libre circulation des personnes avec l'UE en 2005. Je cite (traduction de l'allemand): "En 2009, le Parlement décidera si l'accord de libre circulation des personnes doit être poursuivi; en cas de référendum, les citoyens auront une fois de plus le dernier mot." Un peu plus loin on peut lire ce qui suit: "Une extension de la libre circulation des personnes à de futurs Etats membres de l'UE doit également être approuvée par le Parlement et elle est soumise au référendum facultatif." Cette promesse faite par le Conseil fédéral en 2005 a été rompue comme les autres. Les citoyennes et les citoyens ne pourront pas voter sur l'extension de la libre circulation des personnes à la Roumanie et à la Bulgarie. Cette politique est indigne de la Suisse. Que doit faire l'UDC? Mesdames et Messieurs, en analysant cette affaire dans tous ses détails et en prenant en considération les conséquences de cette violation d'une règle constitutionnelle et légale élémentaire, on doit bien se rendre à l'évidence: un référendum ne serait qu'un faux-semblant. Voilà pourquoi un parti démocratique comme l'UDC doit y renoncer! Un faux semblant de référendum et un faux-semblant de votation populaire sont indignes de la démocratie suisse. L'UDC ne doit pas participer à ce jeu. Nous ne jouons pas avec des dés pipés. Nous regrettons qu'il ne soit pas possible de lancer un référendum et que le Parlement prive le peuple de la possibilité de voter sur deux importants objets concernant l'UE. L'unique manière de contrer réellement pareils agissements est de voter à l'avenir pour l'Union démocratique du centre. L'UDC est le seul part qui défend sans concession la démocratie directe et qui combat les combines antidémocratiques visant à tromper le souverain. Voilà pourquoi, Mesdames et Messieurs, je vous propose de renoncer à lancer un faux-semblant de référendum et aussi à soutenir un faux-semblant de référendum. Laissons les partis gouvernementaux porter la responsabilité de leurs agissements quasi-dictatoriaux concernant la libre circulation des personnes avec la Bulgarie et la Roumanie. Ils entreront dans l'histoire comme les fossoyeurs de la démocratie directe.

05.07.2008

Kampf für die Volksrechte: Keine EU-Verhältnisse in der Schweiz

- Es gilt das gesprochene Wort - Referat vom 5. Juli 2008 an der SVP-Delegiertenversammlung in Brig Meine Damen und Herren, Das "Päckli" Was sich die Regierungsparteien in der Juni-Session geleistet haben, ist wohl einmalig: In schlaumeierischer und hinterhältiger Manier haben sie zwei völlig verschiedene Gesetzesvorlagen zusammengebunden, damit nicht mehr einzeln darüber abgestimmt werden kann. Eine betrifft die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien und die zweite betrifft die Weiterführung der bisherigen Personenfreizügigkeit mit den alten EU-Staaten. Diese beiden Vorlagen haben die Politiker in ein schmuddeliges "Päckli" zusammengebunden, um eine echte Stimmabgabe des Stimmbürgers zu verunmöglichen. Was ist die Folge dieses "Päcklis"? Der Stimmbürger, der zur einen Vorlage NEIN und zur anderen Vorlage JA sagen will, kann nicht mehr abstimmen! Sagt er JA, so heisst er eine Vorlage gut, die er ablehnen möchte, und sagt er NEIN, so verwirft er eine Vorlage, die er bejahen will! Meine Damen und Herren: Eine solch verfassungswidrige Abstimmungsfrage zu unterbreiten, ist unerhört! Wer nun ein Referendum zu dieser Vorlage ergreift, nimmt teil an diesem betrügerischen Spiel, nimmt diese Scheinfrage ernst, und hilft, sie dem Stimmbürger vorzulegen, was einer direkten Demokratie unwürdig ist! Warum dieses Trauerspiel? Die Regierungsparteien wissen: Die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien in der vorgelegten Form und zum jetzigen Zeitpunkt stösst auf grosse Skepsis und könnte vom Schweizer Volk abgelehnt werden. Die SVP hat klar entschieden: Das Abkommen betreffend Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien ist abzulehnen. Das Parlament versucht nun mit einer Schein-Abstimmung ein JA zur Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien hinzuschwindeln. Später wird man dann aber die Verantwortung dem Schweizer Volk zuschieben. Wir hören schon die Ausreden: "Ja, das war der Wille des Volkes, das Volk hat JA gesagt" und man wird verschweigen, dass es sich um gar keine echte Volksabstimmung gehandelt hat. Ebenso wird man dann der EU freudig mitteilen: "Ihr seht, die Schweiz ist das einzige Land Europas, wo das Volk über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit abstimmen konnte, und dieses Volk hat JA gesagt zu dieser Ausdehnung". Selbstverständlich wird man auch hier die Tatsache unterschlagen, dass das Volk nicht an einer freien Abstimmung teilnehmen konnte. Meine Damen und Herren, Sie ahnen es bereits: Die Schweiz soll sich den undemokratischen Zuständen in der EU annähern. Haben Sie die Volksabstimmung in Irland und die Reaktionen in den EU-Staaten miterlebt? Einem Demokraten muss es bange werden. Und jetzt soll es bei uns ähnlich zugehen. Totengräber und Falschmünzer am Werk Was haben Regierung und Parlament nicht alles versprochen, als es darum ging, die Personenfreizügigkeit dem Schweizer Volk schmackhaft zu machen? Lesen Sie in diesem Zusammenhang das Abstimmungsbüchlein zur Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahre 1999. Ich zitiere: "...; im siebten Jahr nach Inkrafttreten entscheidet die Bundesversammlung, ob das Abkommen über die Freizügigkeit weitergeführt wird. Darüber kann das Volk erneut abstimmen, sofern das Referendum ergriffen wird." Der Bundesrat fährt weiter: "Das Parlament wird zudem entscheiden, ob das Abkommen über die Freizügigkeit auch für Staaten gilt, die später der EU beitreten. Auch darüber kann das Volk im Falle eines Referendums abstimmen." Nach dem Päckli-Beschluss in der Juni-Session 2008 sind diese Versprechen gebrochen worden: Über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien kann das Schweizer Volk nicht mehr abstimmen! Lesen Sie auch das Abstimmungsbüchlein zur erweiterten Personenfreizügigkeit mit der EU im Jahre 2005. Ich zitiere: "Im Jahr 2009 entscheidet das Parlament, ob das Freizügigkeitsabkommen weiterzuführen ist; im Falle eines Referendums haben die Stimmberechtigen erneut das letzte Wort." Und dann wird weiter gesagt: "Auch eine Ausdehnung der Freizügigkeit auf künftige neue EU-Staaten muss vom Parlament genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum." Auch dieses bundesrätliche Versprechen vom Jahre 2005 ist gebrochen worden. Der Stimmbürger kann nicht über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien entscheiden. Das ist eines Landes wie der Schweiz unwürdig. Was hat die SVP nun zu tun? Meine Damen und Herren, wenn man jetzt die Sache in der ganzen Tiefe betrachtet und die Folgen des verfassungswidrigen Einbruchs in unsere Rechtsordnung bedenkt, hat man keine Möglichkeit für ein Referendum mehr, sondern lediglich noch für ein Schein-Referendum. Darauf muss aber eine demokratische Partei wie die SVP verzichten. Ein "Schein-Referendum" und eine "Schein-Volksabstimmung" ist der schweizerischen Demokratie unwürdig! Die SVP darf hier nicht mitspielen. Wir spielen nicht mit verzinkten Karten. Wir bedauern, dass man kein Referendum ergreifen kann und dass das Parlament dem Stimmbürger wichtige Vorlagen - die EU betreffend - entzieht. Wirklich helfen kann dabei letzlich wirksam nur eines, nämlich dass man in Zukunft die Schweizerische Volkspartei wählt. Sie ist die Partei, welche noch zur direkten Demokratie steht und undemokratische Tricks gegenüber dem Souverän ablehnt. Darum meine Damen und Herren, ich beantrage Ihnen auf dieses Schein-Referendum zu verzichten und auch kein Schein-Referendum zu unterstützen. Die Verantwortung für dieses geradezu diktatorische Vorgehen betreffend die Personenfreizügigkeit mit Bulgarien und Rumänien sollen die Regierungsparteien tragen! Als Totengräber der direkten Demokratie.

25.06.2008

Maler Karl Landolt portraitiert a. Bundesrat Christoph Blocher

Medienmitteilung vom 25. Juni 2008 in Herrliberg Maler Karl Landolt portraitiert a. Bundesrat Christoph Blocher Die "Ahnengalerie" des Kantons Zürich beherbergt die Portraits der Zürcher Bundesräte, sowie der Zürcher Regierungspräsidenten. Der Kanton als Auftraggeber lässt den Portraitierten die Künstlerwahl. Die Vorgabe besteht einzig darin, einen Zürcher Kunstschaffenden oder einen mit einem ausgewiesenen Zürcher Bezug zu beauftragen. Die "Ahnengalerie" des Kantons Zürich beherbergt die Portraits der Zürcher Bundesräte, sowie der Zürcher Regierungspräsidenten. Der Kanton als Auftraggeber lässt den Portraitierten die Künstlerwahl. Die Vorgabe besteht einzig darin, einen Zürcher Kunstschaffenden oder einen mit einem ausgewiesenen Zürcher Bezug zu beauftragen. A. Bundesrat Christoph Blocher hat sich für Karl Landolt entschieden. Er meint dazu: "Ich wählte Karl Landolt, weil dieser in meiner näheren Heimat am Zürichsee wohnt und somit einen engen Bezug zu dieser Region hat." Kennen gelernt hat a. Bundesrat Blocher den Maler Karl Landolt im Jahre 1972 anlässlich der Kunstausstellung mit lebenden Künstlern "Züri Land", die er als Präsident der kulturellen Vereinigung Mittwochgesellschaft Meilen durchgeführt hat. Karl Landolt (1925) ist in Stäfa am Zürichsee geboren, wo er noch heute wohnt. Nach einer handwerklichen Berufslehre besuchte er 1945 bis 1947 die Kunst-gewerbeschule Zürich. Es folgten Aufenthalte in Paris und Südfrankreich. Er liess sich zum Lehrer für Zeichnen an der ETH und der Universität Zürich ausbilden. Zu den Schwerpunkten seines künstlerischen Schaffens gehören Malerei und Druckgraphik. Der Künstler hat a. Bundesrat Christoph Blocher in seinem Garten gemalt. Auf die Frage nach seinen Gründen für diesen Standort sagt Landolt spontan: "Christoph Blocher ist ein Mensch der naturverbunden ist. Der See, die Berge und das Wetter gehören zu dieser Verbundenheit." Das Portrait wird nach der Medienkonferenz im Walcheturm in Zürich in der "Ahnengalerie" ausgestellt sein.

14.06.2008

Wollen nicht auf Landwirtschaft verzichten

Die Bauern bräuchten mehr Freiheit als Unternehmer, sagt Christoph Blocher. Das Problem sei die Abnehmerstruktur. Interview im "Schweizer Bauer" vom 14. Juni 2008 Interview: Simon Marti, Martin Messer «Schweizer Bauer»: Sie haben eine landwirtschaftliche Lehre gemacht. Warum sind Sie nicht Bauer geworden? Christoph Blocher: Mein Vater war Pfarrer, und ich hatte keinen Hof. Wenn ich einen Hof gehabt hätte, wär ich Bauer geblieben. Möchten Sie unter den heutigen Bedingungen Bauer sein? Ja. Ich glaube, man kann auch heute etwas erreichen. Die Rahmenbedingungen stimmen aber nicht. Wenn Sie Landwirtschaftsminister wären: Was würden Sie anders machen? Ich würde die ganze Sache entbürokratisieren und den Bauern mehr Bewegungsfreiheit als Unternehmer zugestehen. Beispiel Milchmarkt: Dort  zieht sich der Staat zurück – Ist das der Schritt in die richtige Richtung? Das wäre es. Aber in der Regulierung der Produktion zieht er sich nicht zurück. Anderseits ist die Abnehmerstruktur zu eng: hier stehen die Bauern quasi einem Kartell gegenüber. Wir haben nun gerade einen Milchstreik erlebt. Halten Sie das für ein gutes Mittel? Der Milchstreik ist ein typisches Zeichen für diese Kartellstruktur. Wenn die Bauern mehr Konkurrenz bei den Abnehmern hätten, bräuchte es keinen Milchstreik. Die schmale Struktur zieht sich bis zum Detailhandel (Coop und Migros) durch. Was muss man tun? Die Bauern müssen eigene Vermarktungsstrukturen – und so mehr Wettbewerb – schaffen. Die Napfmilch AG ist fast gescheitert, Baer wurde von einem französischen Konzern übernommen – ist es nicht zu schwierig, die Abnehmerstruktur zu verändern? Natürlich, weil die Grossen inzwischen eben so stark sind. Bei Baer haben aber ja nur die Eigentumsverhältnisse geändert, der Neue wird die Milch wohl auch weiterhin abnehmen. Denken Sie, dass die Wettbewerbskommission mehr eingreifen müsste? Ich habe nichts dagegen, wenn die Weko das untersucht. Aber sie tut nichts. Die Schweiz ist zu klein. In Amerika würde so eine Marktmacht aufgeteilt. Würde ein Agrarfreihandel mit der EU bei den Verarbeitern mehr Wettbewerb schaffen? Im Ausland vielleicht. Aber das Problem Landwirtschaft würde dies verschärfen. Die Konsumentenpreise würden keinesfalls um 25 Prozent sinken . Das ist eine Fehlrechnung. Wenn zum Beispiel Stocki 25 Prozent billiger wird, wäre die Verbilligung grösser als der Kostenanteil für den Rohstoff. Da müsste der Bauer ja noch etwas draufzahlen, damit die Kartoffeln abgenommen werden. Zudem ist die Landwirtschaft nicht vollständig dem freien Markt unterstellt. In der Bundesverfassung sind ihr Ziele vorgegeben – sichere Versorgung, Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, Pflege der Kulturlandschaft, dezentrale Besiedelung – und hinter diesen Zielen stehe ich voll. Wenn sie die Landwirtschaft voll der freien Marktwirtschaft aussetzen, dann werden diese Ziele nicht mehr erreicht. Schon gar nicht gegen die grossen Strukturen in England, Holland, oder auch Deutschland. Von den Billiglohnländern nicht zu sprechen! Auch nicht mit Spezialitäten? Mit Spezialitäten kann sie es vielleicht, aber nur wenige Flächen und Orte kommen dafür in Frage. Vom unternehmerischen Standpunkt her hätte die Schweiz wohl den grössten Erfolg, wenn sie sich voll auf Milch- und Viehwirtschaft konzentrieren würde, auch die Forschung und Entwicklung der Produkte müsste sich darauf konzentrieren, und hochwertige Spezialitäten entwickeln.In der Milchproduktion sind wir auch am konkurrenzfähigsten. Also könnte man den Milchbereich sektoriell öffnen, um dem Druck eines WTO-Abschlusses zu begegnen? Wir sind nicht dagegen, dass wir in gewissen Sektoren öffnen. Aber es ist nicht meine Sache zu sagen, in welchem Sektor das sinnvoll wäre. Das müsste der Bundesrat prüfen und vorschlagen. Es ist Sache des Bundesrates herauszufinden, wo sektorielle Abkommen sinnvoll wären. Vergeben Sie sich damit nicht eine Chance, wenn Sie auf einen guten Gegenvorschlag verzichten? Eine Partei oder ein einzelner Politiker hat diese Mittel und Unterlagen nicht, um dies darzulegen. Dafür hat man die Regierung und Verwaltung. Was wollen Sie denn tun, wenn es in der Doha-Runde der WTO zu einem Abschluss kommt? Sie können nur etwas dem Freihandel unterstellen, auf das sie auch verzichten können. Bei Massentextilien war das so – jetzt stellen wir keine mehr her. Aber auf die Landwirtschaft wollen wir ja nicht verzichten. Gibt es ein Abkommen in der WTO, mit grossen Zugeständnissen, erhält der Bauer massiv weniger für seine Produkte. Dann müssten sie entweder die Abgeltungen anderswie erhöhen, oder die Landwirtschaft - und damit alle Zielsetzungen der Agrarpolitik - werden preisgegeben. Gerade die SVP wehrt sich doch jeweils stark gegen höhere Staatsausgaben? Wenn die Doha-Runde dem Export so wahnsinnig viel bringen sollte, dann hätte man das Geld. Sie haben gesagt, Sie stehen zu den Aufträgen in der Verfassung. Diese werden aber doch durch die Auflagen garantiert, die Sie weghaben wollen? Ich bin nicht gegen Umwelt- und Tierschutz, aber die detaillierten Bestimmungen gehen zu weit. Ein Bauer darf Ökowiesen erst Mitte Juni mähen, damit es eine schöne Blumenwiese gibt. Das hat nichts zu tun mit Landwirtschaft, das ist Parkpflege. Ich habe im Garten auch solche Wiesen. Aber ich habe nicht das Gefühl, ich sei ein Bauer. Sie sprechen oft von den zu hohen Kosten. Parallelimporte könnten hier eine Erleichterung bringen. Warum wehren Sie sich dagegen? Für patentgeschützte Güter ist der Schutz des geistigen Eigentums dringend. Für den Wissens-, Forschungs- und Werkplatz Schweiz ist das zentral. Der Preisüberwacher spricht von 20 bis 45 Prozent Kostenreduktion. Das sind Behauptungen und Versprechen, die nicht in Erfüllung gehen. Aber natürlich wird etwas billiger, wenn man Eigentum (auch geistiges) nimmt und verteilt. Wenn ich den Bauern das Privat-Eigentum (Haus und Hof) wegnehme und verteile, dann wird es für den Erwerber auch billiger. Nur führt dann das dazu, dass niemand mehr Eigentum schafft. Schutz vor geistigem und Sach-Eigentum ist ein Grundwert. Sie fordern eine produzierende Landwirtschaft. Die dazu nötige bewirtschaftbare Fläche wird immer mehr überbaut. Was soll man dagegen tun? Sie können nicht verhindern, dass die Menschen Häuser bauen. Man kann raumplanerisch etwas verbessern, am richtigen Ort einzonen, verdichtet bauen. Es gibt eine Initiative, die in den nächsten 20 Jahren kein Bauland mehr einzonen und so die Landwirtschaftsfläche erhalten will. Woher nimmt man denn das Land, um zu wohnen? Von der Waldfläche? Pro Sekunde wird 1m2 verbaut. Sie haben keine Angst, dass schleichend Boden verloren geht? Wenn es immer weniger Platz zum Produzieren gibt, und immer mehr Leute, die konsumieren, steigen die Preise. Das ist doch gut für die verbleibenden Bauern. Und der Bauer ist ja nicht der einzige, der Land braucht. Die Industrie braucht Land, zum Wohnen braucht es Land, Strassen und Eisenbahnen brauchen Land, und Sie können diese Entwicklung nicht aufhalten. Aber Sie wollen doch die Produktion sichern? Dazu braucht es den Boden. Man darf auch nicht so auf Statistiken vertrauen. Das sind Schreckgespenster. Ich habe in den 60er-Jahren gelernt, dass wir in Jahre 2000 in der Schweiz 10 Millionen Einwohner haben werden. Heute ist 2008, und wir haben 7,5 Millionen. Wie wollen Sie so die Lebensgrundlage für die kommenden Generationen sicherstellen? Im Extremfall wird die Schweiz eben zu einem Stadtstaat. Doch auch in diesem wird es Landwirtschaftsland geben, das es zu nutzen gilt! Aber: der Versorgungsgrad wird sinken. Der Selbstversorgungsgrad der Schweiz liegt heute bei unter 60 Prozent. Reicht das? Solange wir Nahrungsmittel zukaufen können, reichen 60 Prozent. In Notzeiten reicht es nicht. Wenn man intensivieren würde, könnte man die Produktion auf der gleichen Fläche wieder steigern. Die Schweiz hat dies in Notzeiten immer wieder getan. So die Schweiz im 2. Weltkrieg, als sie sogar Kartoffeln auf der Sechseläutenwiese in der Stadt Zürich anpflanzte. Die intensive Landwirtschaft hat aber auch Grenzen, zum Beispiel wenn Seen überdüngt werden? In den 60er Jahren hat man gesagt, 1980 könne man nicht mehr ohne Gasmaske herumlaufen. Meine Enkel baden heute im Zürichsee... Weil man etwas gemacht und vorgebeugt hat. Ja, eben. Es geht stets um das Normale. Wenn sie in normalem Rahmen intensiv Landwirtschaft betreiben, kippt kein See. Wenn sie die Nahrung brauchen, produzieren sie Kartoffeln an Stelle von Blumenwiesen. Sie sagten am Anfang, Sie wären gerne Bauer geworden. Heute könnten Sie sich einen Hof leisten... Als ich Ems gekauft habe, hatte ich zwei Bauernhöfe mit 200 Hektaren, aber keine Zeit und Fähigkeit mehr diese zu bewirtschaften. Ich musste ja das Unternehmen führen. Was haben Sie mit den Höfen gemacht? Ich konnte sie nicht verpachten. Das Pachtrecht ist so eng, dass sie nicht  wissen, ob sie das Land je wieder zurück bekommen, wenn sie es brauchen. Darum wird heute das Land rund um die Fabrik als Golfplatz und gleichzeitig als Reservezone genutzt. Wenn es gebraucht wird, kann man es so oder anders nutzen. Werden Sie jetzt noch Bauer? Nein das nicht mehr. Die Liebe zur Landwirtschaft ist noch da, aber das jugendliche Alter und die heutigen Fachkenntnisse fehlen.

12.06.2008

«Meine Begegnung mit Berufswahlschülern»

Artikel im «Der Glattfelder» vom 12. Juni 2008