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20.12.2004
16.12.2004
Bern II Konferenz
Ansprache von Bundesrat Christoph Blocher anlässlich der Bern II Konferenz, von Donnerstag, 16. Dezember 2004, in Bern 16.12.2004, Bern Es gilt das gesprochene Wort Begrüssung Exzellenzen, sehr geehrte Damen und Herren Im Namen der Schweizer Regierung begrüsse ich Sie zu dieser zweiten internationalen Konferenz der Berner Initiative. Ich freue mich über Ihr grosses Interesse. Die Internationale Agenda für Migrationsmanagement (IAMM) Die Berner Initiative wurde im Juni 2001 gegründet. Sie ist seither weltweit auf grosses Interesse gestossen. Insbesondere in den letzten 6 Monaten, in deren Verlauf sie von zahlreichen Regierungen begutachtet werden konnte. Die Ansichten von Regierungsvertretern aller Weltregionen wurden in die "Internationale Agenda für Migrationsmanagement" (IAMM) aufgenommen, welche nun vorliegt. Ich hoffe, dass dieses repräsentative Dokument nun sowohl Ziel- als auch Herkunfts- oder Transitstaaten als Referenzsystem dienen wird. Bei der Agenda für Migrationsmanagement handelt es sich um ein unverbindliches Dokument, welches nicht in einem Verhandlungs- sondern in einem Konsultationsprozess erstellt wurde. Die Berner Initiative anerkennt explizit die Souveränität der Staaten im Bereich der Migrationskontrolle. Sie macht aber auch deutlich, wie wichtig eine verstärkte Zusammenarbeit zur Lösung der Migrationsprobleme ist. Migration als internationale Herausforderung Die internationale Migration stellt eine der bedeutendsten Herausforderungen unserer Zeit dar. Die Zahl der weltweiten Migranten wird in den nächsten Jahren kaum abnehmen: Einkommensunterschiede zwischen den Regionen, unterschiedliche Geburtenraten, Krisen, Konflikte, Umweltkatastrophen und kriegerische Auseinandersetzungen mit entsprechenden Flüchtlingsströmen können nicht ausgeschlossen werden. Dazu kommt, dass die Globalisierung, die leichteren Reisemöglichkeiten und billigen Transportmöglichkeiten die Migration begünstigen. Unkontrollierte "Migration" stellt die Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten vor Herausforderungen: Fragen nach der Integration von Migranten in die Gesellschaften ihrer Zielstaaten, der Durchführung von Grenzkontrollen, Fragen der nationalen Sicherheit und Fragen nach der Rückübernahme von Personen durch ihre Heimatstaaten sowie der Schutz von Migranten vor krimineller Ausbeutung zählen dabei zu den Hauptproblemen. Demgegenüber kann eine gelenkte Migration auch Nutzbringend sein. Sie kann sowohl zum Wohlstand der Zielstaaten als auch der Herkunftsstaaten beitragen. In den Zielstaaten sind die Migranten als Arbeitskräfte willkommen und ein Teil des erarbeiteten Vermögens fliesst in die Herkunftsländer zurück. Die Situation in der Schweiz Diese Fragen beschäftigt auch die Schweiz. Erlauben Sie mir daher einen Blick auf unsere Situation: Die Schweiz weist eine der höchsten Ausländerquoten aus: 20 % der Gesamtbevölkerung sind Ausländer. Auch im Bereich der Asylgesuche lag die Schweiz in den OECD-Staaten an der Spitze. Ins Gewicht fällt auch die Arbeitsmigration: Jede vierte erwerbstätige Person in unserem Land ist Ausländerin oder Ausländer. Die Integration der Ausländerinnen und Ausländer in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft funktioniert im Allgemeinen gut. Trotzdem gibt es auch Probleme: Die Arbeitslosigkeit ist bei Ausländerinnen und Ausländern mehr als doppelt so hoch wie bei Einheimischen. Vielen ausländischen Jugendlichen bereitet der Übergang von der obligatorischen Schule zur Berufslehre grosse Mühe. In den Städten stellt die hohe Zahl von fremdsprachigen Kindern aus zahlreichen Kultur- und Sprachgebieten in vielen Schulklassen ein Problem dar. Negative Schlagzeilen über Gewalttätigkeiten unter Jugendlichen unterschiedlicher Nationalität und die hohe Ausländerkriminalität führen in weiten Kreisen der Bevölkerung zu Verunsicherung. Gesetzesrevisionen Auch wenn ein bedeutender Teil der heutigen Asylsuchenden nicht mehr dem Bild des klassischen Flüchtlings entspricht, wie es 1951 für die Flüchtlingskonvention entworfen wurde, gibt es auch heute noch Menschen, die an Leib und Leben gefährdet sind und unseren Schutz brauchen. Die Schweiz wird auch in Zukunft verfolgten Menschen Schutz gewähren. Aber Menschen welche ohne asylrelevante Gründe in die Schweiz kommen, müssen so schnell wie möglich in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Internationales Engagement In vielen Fällen werden Migranten von Schleppern ausgenützt. Um diesem Problem entgegenzutreten, unterstützt die Schweiz die Convention Plus Initiative des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge und hat zusammen mit Südafrika die Co-Leitung des Projekts "Irreguläre Zweitbewegungen von Flüchtlingen und Asylsuchenden" übernommen. Die Schweiz hat sich ferner aktiv für die Einsetzung der "Global Commission on International Migration" engagiert, welche im Dezember 2003 gegründet wurde. Eine der Hauptaufgaben der Kommission ist es, die Migrationsthematik nachhaltig in die globale politische Agenda einzubringen. Und schliesslich ist auch die Berner Initiative ein Teil des Schweizerischen Beitrages an die globale Migrationsdebate. Ziel der Konferenz Mit der heutigen Konferenz hat die Berner Initiative: "Steuerung der internationalen Migration durch Zusammenarbeit", zu welcher wir mehr als 100 Staaten eingeladen haben, einen entscheidenden Punkt erreicht. Ziel dieser zweitägigen Diskussionen ist es, die Agenda den teilnehmenden Regierungsvertretern zu überreichen und sie als Arbeitsinstrument für den Migrationsdialog auf nationaler, regionaler oder globaler Ebene zu empfehlen. Von Bedeutung wird aber auch die Debatte über die weitere Entwicklung des Prozesses der Berner Initiative sein, welche von zahlreichen Partnerstaaten gewünscht wurde. Hier stellen sich folgende Fragen: - Wie können und sollen die Resultate des Prozesses auf regionaler und globaler Ebene verwendet werden? - Welche Rolle kann und soll die Berner Initiative im Rahmen der UNO Debatte über die Herausforderungen der internationalen Migration einnehmen, welche für den Herbst 2006 vorgesehen ist? - Wie soll die vorliegende Agenda der "Global Commission on International Migration" als Ergänzung ihres Berichtes zuhanden des UNO Generalsekretärs Kofi Annan im Herbst 2005 zur Verfügung gestellt werden? Ich wünsche ihnen für Ihre Arbeit in den kommenden zwei Tagen viel Erfolg und danke Ihnen für die Unterstützung, welche Sie im Rahmen der Berner Initiative geleistet haben.
19.11.2004
Die aktuelle Lage in der Asylpolitik
Referat von Herrn Bundesrat Christoph Blocher an der Jahresversammlung der Sozialdirektorenkonferenz (SODK) am 19. November 2004, in Neuenburg 19.11.2004, Neuenburg Es gilt das gesprochene Wort Sehr geehrte Damen und Herren Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren Ich danke Ihnen für die Einladung zu Ihrer Jahreskonferenz und benutze gerne die Gelegenheit, eine Standortbestimmung in der Schweizerischen Asylpolitik vorzunehmen. 1. Entspannung in der Asylpolitik? 1.1 Rückläufige Gesuchszahlen Ich beginne mit dem Erfreulichen: Die Zahl der Asylgesuche in der Schweiz ist in den ersten 10 Monaten dieses Jahres weiter gesunken. Besonders ausgeprägt war dieser Rückgang in den letzten zwei Monaten dieses Jahres: Seit dem Frühjahr sind die monatlichen Asylgesuchszahlen in der Schweiz um 29 Prozent zurückgegangen. Dieser Trend dauerte auch im Herbst an, einem Zeitraum, in dem bisher immer ein Anstieg der Gesuchseingänge zu verzeichnen war. Das ist bemerkenswert: Denn Länder wie Schweden, Norwegen oder Holland haben im gleichen Zeitraum eine Zunahme zu verzeichnen, andere stagnierten. Nur in Deutschland sanken die Asylgesuchszahlen ebenfalls, allerdings nur um minus 8 Prozent. Dies ist eine neue, interessante Entwicklung. Noch während des vergangenen Winters entsprach die Entwicklung der Asylgesuche in der Schweiz in etwa dem europäischen Durchschnitt, wobei der Rückgang in unserem Land geringer war, als in andern europäischen Ländern. Der Rückgang, der weit höher ist als der anderer europäischer Länder, dürfte auf 3 Gründe zurückzuführen sein: Bei aller Vorsicht in der Interpretation der Daten: 1. Seit dem 1. April dieses Jahres sind in der Schweiz Personen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde, von der Sozialhilfe ausgeschlossen. 2. Auch wirkt sich der höhere Druck auf eine konsequente Vollzugspolitik aus. 3. Schliesslich trägt auch die Beschleunigung des Asylverfahrens dazu bei, welche dadurch erreicht wurde, dass mehr Entscheide in den vier Empfangsstellen des Bundes gefällt werden. Dass die Reduktion der Sozialleistungen an die Asylsuchenden und die konsequente Handhabung des Asylverfahrens die Gesuchszahlen senken, deckt sich mit der Erfahrung anderer Länder (Dänemark, Norwegen, Holland, Deutschland). 1.2 Bestandeszahlen Weniger ausgeprägt ist der Rückgang der Bestandeszahlen: Ende Oktober 2004 hielten sich rund 57'000 Personen des Asylbereichs in der Schweiz auf. Ende August waren es erstmals seit 1990 weniger als 60'000 Personen. Immerhin sind mehr Personen aus dem Asylprozess ausgeschieden als neu dazugekommen. Allerdings ist der Rückgang von rund 12% gegenüber dem Bestand des Vorjahres ungenügend. Das zeigt der Blick auf die Zusammensetzung der anwesenden Personen aus dem Asylbereich. Der Bestand setzt sich zusammen aus: - 7'000 Personen, deren Gesuch erstinstanzlich hängig ist, (Okt.03/04 -37,9 Prozent) - 11'400 Personen, deren Gesuch noch nicht rechtskräftig ist (-11,8 Prozent) - 15'000 Personen im Vollzug (- 10 Prozent) - und 23'000 vorläufig Aufgenommenen. (-0,8 Prozent) Hierzu ist folgendes zu sagen: Vor allem der Rückgang der Vollzugspendenzen von minus 10 Prozent ist noch ungenügend, ebenso der Rückgang der Pendenzen bei der Asylrekurskommission (ARK) von nur 11,8 Prozent. In der Schweiz leben insgesamt rund 20'000 anerkannte Flüchtlinge, welche nicht mehr im Asylprozess sind und deshalb in den Bestandstatistiken des BFF nicht mitgezählt werden. Dazu kommen rund 4'500 Flüchtlinge, welche sich noch in der finanziellen Zuständigkeit des Bundes befinden. Die übrigen Flüchtlinge haben vor mehr als fünf Jahren Asyl erhalten und sind in die Zuständigkeit der Kantone übergegangen. 1.3 Unbefriedigende Situation bei der Zahl der papierlosen Asylsuchenden Ganz unerfreulich ist die mangelnde Bereitschaft der Asylsuchenden ihre Identität offen zu legen. Rund 80% der Asylsuchenden weisen keine Papiere vor. Derzeit befinden sich rund 10'200 Personen - also etwa gleich viel wie vor einem Jahr - im Prozess der Papierbeschaffung. Diese Arbeit ist äusserst aufwendig, kostenintensiv, personalintensiv und führt in vielen Fällen nicht zum Erfolg. Dies deshalb, weil eine grosse Anzahl von Asylsuchenden sich der Ausschaffung widersetzt, untertaucht oder sich plötzlich als Angehörige eines anderen Staates erklärt. In all diesen Fällen sind die beschafften Papiere hinfällig und so auch die investierte Arbeit. Obwohl die Asylgesuche im vergangen Jahr gesunken sind, ist die Zahl derjenigen Personen, die sich im Prozess der Papierbeschaffung befinden, praktisch gleich geblieben. Dies zeigt, dass alles daran gesetzt werden muss, dass die Asylsuchenden bereits zu Beginn des Asylverfahrens Papiere einreichen, damit der aufwändige Prozess der Papierbeschaffung entfällt. 2. Die aktuelle Diskussion zum Thema Sozialhilfestopp und Nothilfe Das Solothurner Verwaltungsgericht hat am 10. November in vier Fällen entschieden, dass der Bezug der Nothilfe in Fällen unkooperativen Verhaltens der Ausreisepflichtigen unter Umständen verweigert werden darf. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat am 15. November 2004 gerade gegenteilig entschieden, und die Beschwerde von fünf Personen mit rechtskräftigem Nichteintretensentscheid gutgeheissen, denen der Kanton Bern die Nothilfe wegen unkooperativen Verhaltens verweigert hat. Für eine einheitliche Praxis muss eventuell das Bundesgericht in Lausanne sorgen. Ich halte hier mit aller Deutlichkeit fest, dass die Gewährung von Nothilfe lediglich in Nothilfesituationen zu erfolgen hat und dass es sich dabei um eine punktuelle, zeitlich befristete Unterstützung handeln muss. Falsch ist es aber, die Nothilfe als eine Art Sozialhilfesystem auf tiefem Niveau aufzuziehen und damit falsche Anreize zu schaffen. Personen mit rechtskräftigem Nichteintretensentscheid müssen die Schweiz selbstverantwortlich und unverzüglich verlassen, denn sie haben keine Aufenthaltsbewilligung. Sie sind illegal hier. Sie können bei der Vorbereitung der Ausreise organisatorische und finanzielle Unterstützung beanspruchen, haben aber keinen Anspruch auf weitere Unterstützung. 2.1 Monitoring Das Bundesamt für Flüchtlinge überprüft zusammen mit den Kantonen in einem Monitoring die Folgen des Ausschlusses von Personen mit rechtskräftigem Nichteintretens- und Wegweisungsentscheid aus dem Sozialhilfesystem. Der Bericht über die Erhebungen der ersten drei Monate (April bis Juni 2004) nach Inkrafttreten der Entlastungsmassnahmen liegt vor. Dieser erste Bericht entstand nicht zuletzt dank der Mithilfe der kantonalen Kontaktpersonen, also auch Ihren Mitarbeitenden. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die seit 1. April 2004 geltende Regelung der Nothilfe zu keinen grösseren Problemen geführt hat. Auch im Gesundheitsbereich nicht. Insgesamt sind während dieser drei Monate 1'788 Nichteintretensentscheide in Rechtskraft erwachsen. Für 273 Personen oder 15% der Personen mit rechtskräftigem Nichteintretensentscheid mussten die Kantone Nothilfe ausrichten. Unter denjenigen Personen, welche ihr Gesuch nach dem 1. April 2004 eingereicht haben, forderten nur rund 8% Nothilfe. Es ist nochmals zu betonen: Der Sinn der Regelung ist nicht der Bezug der Nothilfe, sondern die Heimreise derjenigen, auf deren Asylgesuch rechtskräftig nicht eingetreten wurde. Die Kosten für individuelle Nothilfe, die mit dem Monitoring erfasst wurden, beliefen sich in den Kantonen in diesem Zeitraum auf rund 162'000 Franken. Zusätzlich wurden jedoch in 13 Kantonen Nothilfestrukturen errichtet, welche Kosten von 449'000 Franken verursacht haben. Das sind keine guten Investitionen: Der Aufbau von speziellen und zusätzlichen Nothilfestrukturen könnte zu einer erhöhten Nachfrage nach Nothilfe führen, was nicht das Ziel der neuen Regelung ist. Ohne diese nicht gerechtfertigten Kosten, entstanden den Kantonen für die Nothilfe somit Kosten in der Höhe von 162'000 Franken. Dabei ist zu beachten, dass Erhebungsverzögerungen sowie Kosten, welche in den ersten Monaten noch nicht abgerechnet werden konnten (insbesondere im medizinischen Bereich), noch zu einer Korrektur führen dürften. Die Nothilfe- und Vollzugspauschalen, die der Bund den Kantonen für den gleichen Zeitraum ausrichtet, belaufen sich auf 1'072'000 Franken. Aufgrund des Vergleichs der Nothilfekosten von ca. 200'000 Franken mit den Bundesabgeltungen in der Höhe von etwas mehr als einer Million Franken ist daher nicht davon auszugehen, dass die Kantone bisher (April 2004 - Juni 2004) von einer nicht kompensierten Kostenverlagerung betroffen waren. Weiter wurde im Monitoring die Dauer des Verfahrens beleuchtet: Von den 1'788 Nichteintretensentscheiden, die von April 2004 bis Juni 2004 in Rechtskraft erwachsen sind, hat das Verfahren bei rund 20% der Personen länger als 6 Monate gedauert (bei gut 7% sogar länger als 1 Jahr). Besonders die Anwendung der neuen Massnahmen auf Personen, die sich lange Zeit in der Schweiz aufhalten und damit ihr Gesuch vor dem 1. April 2004 eingereicht hatten, gestaltet sich für die Kantone und Betroffenen weniger einfach als für die neuen Gesuche. Für diese Personengruppe haben die Kantone grosse Anstrengungen unternehmen müssen und tun dies auch weiterhin, damit diese die Schweiz auch tatsächlich bis Ende dieses Jahres verlassen. Solche Fälle werden jedoch in der Zukunft immer seltener sein. Die Einführung des Sozialhilfestopps bei Personen, die ihr Gesuch nach dem 1. April 2004 gestellt haben, ist vergleichsweise gut verlaufen und es ergaben sich keine grösseren Schwierigkeiten. Eine besondere Problemlage besteht bei den unbegleiteten Minderjährigen. Die Kantone müssen diese wegen des übergeordneten internationalen Rechts unterbringen (Kinderschutzkonvention), erhalten vom Bund aber keine Sozialhilfepauschalen mehr. Das BFF hat diese Problematik erkannt und prüft Lösungen. Schliesslich wurde das Verhalten der betroffenen Personen in den Empfangstellen und den Kantonen sowie gegenüber den Hilfswerken betrachtet. Den Empfangsstellen bringen die neuen Massnahmen bis anhin keine Probleme, weder bezüglich Umsetzung noch bezüglich Auswirkungen. Die Asylsuchenden verhalten sich nach Erhalt des Nichteintretensentscheides im Grossen und Ganzen ruhig und verlassen in aller Regel die Empfangsstelle von sich aus. Mit Hilfe von qualitativen Interviews sollen weitere Auswirkungen des Sozialhilfestopps eruiert werden. Diese Erkenntnisse werden in den Monitoring Jahresbericht Eingang finden, der Mitte 2005 erscheinen wird. Vorher werden zwei weitere Quartalsberichte publiziert, der nächste voraussichtlich Ende 2004. 2.2 Kriminalität Im Monitoringbericht wurde auch die Frage nach allfällig veränderten Verhaltensstrategien der Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid bezüglich Ausreise, Delinquenz und Schwarzarbeit betrachtet. Auch wenn eine abschliessende Beurteilung zur Zeit noch nicht möglich ist, lässt sich sagen, dass innerhalb der ersten 3 Monate 200 Personen (das sind 11%) aller Personen mit einem Nichteintretens-Entscheid, insgesamt 265 Mal durch die Polizei angehalten worden sind. Bei 39 Prozent der Anhaltungen ist ausschliesslich der illegale Aufenthalt der angehaltenen Person festgestellt worden. Daneben führten insbesondere Betäubungsmitteldelikte, geringfügiger Diebstahl sowie Hausfriedensbruch zu Anhaltungen durch die Polizei. Bezogen auf alle erfassten Personen mit Nichteintretens-Entscheid ist die von April 2004 bis Juni 2004 beobachtete Delinquenz der Personen mit rechtskräftigem Nichteintretens-Entscheid eher tief. Er betrug 1,1 Prozent bei Diebstahldelikten und 1,6 Prozent bei Delikten gegen das Betäubungsmittelgesetz. Diese Zahlen liegen weit unter den Deliktsraten der Asylsuchenden generell. 3. Geplante Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen Die unbefriedigende Situation in einzelnen Bereichen des Asylverfahrens erfordern weitere Massnahmen. Ich habe deshalb dem Bundesrat auf dringende Bitte seitens der Kantone am 25. August 2004 einige Änderungen in der Vorlage zur Teilrevision des Asylgesetzes vorgeschlagen, welchen er in den wesentlichen Punkten zugestimmt hat. Neben der Asylgesetzrevision braucht es weitere Anstrengungen wie den Abschluss von Rückübernahmeabkommen oder die Konzentration der Kräfte im Migrationsbereich durch die Schaffung des Migrationsamtes. Die laufende Asylgesetzrevision, beinhaltet gemäss Botschaft eine Reihe von wesentlichen Änderungen: - Neue Haftbestimmungen - Die humanitäre Aufnahme an Stelle der heutigen vorläufigen Aufnahme - Ein neues Finanzierungsmodell - Die Ablösung des Sicherheits- und Rückerstattungssystems (SiRück) durch ein vereinfachtes System - Anpassungen im Bereich der Krankenversicherung mit dem Ausschluss der Asylsuchenden aus dem Risikoausgleich Der Bundesrat hat zudem am 25. August 2004 beschlossen, die folgenden Ergänzungs- und Änderungsanträge in die Staatspolitische Kommission des Ständerates einzubringen. Im Bereich der Zwangsmassnahmen sind dies: - Die Verlängerung der Maximaldauer der Ausschaffungshaft - Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Ein- und Ausgrenzung und - die Einführung der kurzfristigen Festhaltung, dies insbesondere zur Klärung der Identität. Im Bereich der Beschleunigung von Asylverfahren: - Die Änderung des Nichteintretenstatbestandes bei Papierlosen - Die Einführung von Gebühren im Wiedererwägungs-Verfahren vor dem BFF - Die Erweiterung der Datenbekanntgabe im Rahmen des Weg- und Ausweisungsvollzugs - und Massnahmen zur Beschleunigung von Beschwerdeverfahren Schliesslich im Bereich von sozialpolitischer und finanzrelevanter Massnahmen: - Einen Sozialhilfestopp für alle Personen mit einem rechtskräftig negativen Asylentscheid. Als Folge der Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle abgewiesenen Asylsuchenden befürchtet eine Mehrheit der Kantone eine Kostenverlagerung auf die Kantone. Sorgen bereiten insbesondere jene Personen, welche sich bereits im Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorgeschlagenen Massnahmen in der Vollzugsphase befinden. Ich habe diese Bedenken ernst genommen und dem Bundesrat eine Übergangsregelung unterbreitet, wonach der Bund den Kantonen die Sozialhilfe noch während längstens drei Jahren ab Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung pauschal rückerstattet. Die Kantone können damit selbst bestimmen, wen sie wann aus der Sozialhilfe ausschliessen. Damit erhalten sie den nötigen Spielraum um den Sozialhilfestopp ihren Möglichkeiten entsprechend umzusetzen und der Situation von besonders verletzlichen Personen Rechnung zu tragen. Sind einzelne der betroffenen Personen nach drei Jahren immer noch in der Schweiz, erhält der Kanton in jedem Fall die Nothilfepauschale. Für Personen, die nach Ablehnung ihres nach Inkrafttreten der neuen Regelung eingereichten Asylgesuchs die Schweiz verlassen müssen, wird eine einmalige Pauschale ausgerichtet. Die Höhe der Nothilfepauschale wird auf Verordnungsstufe zu regeln sein. Eine Erhöhung gegenüber dem im Rahmen der informellen Konsultation vorgesehenen Betrag wird angesichts ihrer Rückmeldungen geprüft. Mit der neuen Übergangsregelung und mit einer allfälligen Anhebung dieser Nothilfepauschale sollte es den Kantonen ohne Kostenverlagerung möglich sein, das neue Konzept umzusetzen. 4. Rückübernahmeabkommen Die Rückkehr abgewiesener Asylsuchender ist weiterhin ein vorrangiges Ziel. Um die Rückkehr in gewisse Herkunftsländer zu deblockieren braucht es Abkommen mit diesen Staaten. In den vergangenen Jahren wurden rund 20 Abkommen abgeschlossen. In diesem Jahr traten ein Rückübernahme-Abkommen mit Moldavien und der Ukraine in Kraft. Unterzeichnet wurde ein Abkommen mit Slowenien. Mit Georgien und Libanon wurden dieses Jahr Abkommen bereit zur Paraphierung. Zurzeit sind zudem mehrere Abkommen in Vorbereitung und Verhandlung, insbesondere mit Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie einigen afrikanischen Staaten. 5. Die Zusammenlegung vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) und vom Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) Seit 1. Januar 2004 amte ich als Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes. Am 7. Juni 2004 hat der Bundesrat der Zusammenlegung des BFF und des IMES im Grundsatz zugestimmt und am 3. November 2004 Herrn Eduard Gnesa zum Direktor des neuen Amtes gewählt. Ab 1. Januar 2005 wird das Bundesamt für Migration in seinen neuen Strukturen operationell sein. Weshalb diese Zusammenlegung und was soll damit erreicht werden? Eine Analyse der Situation im Asyl- und Ausländerbereich zeigt deutlich, dass nur mit einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise die Probleme im Migrationsbereich gelöst werden können. Die Zusammenlegung der beiden verantwortlichen Ämter ist deshalb ein logischer Schritt weg von einer getrennten Behandlung des Ausländer- und Asylbereichs. Die Idee der Fusion ist nicht neu und stand seit Jahren immer wieder zur Diskussion. Nun wird diese überfällige Zusammenlegung realisiert. 6. Die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen In den letzten Monaten ist es offenbar in den Kantonen und in den verschiedenen Konferenzen zu einer gewissen Verunsicherung gekommen. Die einleitenden Ausführungen Ihrer Präsidentin, Frau Staatsrätin Lüthi, haben dies deutlich gemacht. Der Bund und die Kantone müssen noch besser zusammenarbeiten. Das gemeinsame Tragen der jeweiligen Politik ist deshalb zentrale Voraussetzung für das Funktionieren unseres Staatswesens. Ich habe in den letzten 10 Monaten besonders intensiv mit den Kantonen und besonders intensiv im Asyl- und Sicherheitsbereich zusammengearbeitet. Allerdings sind meine Hauptansprechpartner die Justiz- und Polizeidirektoren. Auch die neuen Asylvorschläge sind auf Wunsch der Kantone entstanden. Und sie wurdenden Kantonen in einer erneuten Konsultation unterbreitet. Was heisst das konkret? - Wir brauchen regelmässige Kontakte und einen offenen Dialog. In welcher Form dieser am besten sichergestellt werden kann, muss noch festgelegt werden. Am Schluss sind es natürlich die Gesamtregierungen, welche die Stellungnahmen abgeben. - Städte und Gemeinden sind keine institutionellen Partner des Bundes, spielen aber heute in vielen Bereichen, insbesondere auch im Migrationsbereich eine wesentliche Rolle und ihr Einbezug ist unerlässlich. In welcher Form die Kantone diesen Einbezug sehen, ist Ihrer Initiative überlassen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
18.11.2004
Weniger neue Asylgesuche seit Fürsorgestopp
Bundesrat Blocher für bessere Integration der Flüchtlinge 18.11.2004, Neue Zürcher Zeitung (Beat Waber und Christoph Wehrli) Der Ausschluss von Asylsuchenden mit Nichteintretensentscheid aus der Fürsorge - Beschränkung auf Nothilfe - ist nach wie vor umstritten. Bundesrat Christoph Blocher nimmt zur Kritik Stellung und legt dar, wie er die Zahl unbegründeter Asylgesuche reduzieren und die Aufnahme von Verfolgten verbessern will. Er äussert sich auch zu anderen aktuellen Fragen aus dem Bereich des Justiz- und Polizeidepartements. Das Berner Verwaltungsgericht hat geurteilt, die Nothilfe an Personen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten worden ist, dürfe nicht an die Bedingung geknüpft werden, dass die Person bei der Beschaffung von Reisepapieren kooperiere. Hatten Sie das erwartet? Nein. Doch es berührt unser Grundanliegen nicht. Es geht um Leute, die das Land verlassen müssen. Wir geben ihnen aber Nothilfe, die das überleben garantiert. Was das Gericht entschieden hat, ist nicht ganz unbedenklich. Die Praxis kann benützt werden für Missbräuche. Die Berner Regierungsrätin Dora Andres sieht allerdings Handlungsbedarf. Wir haben ein Problem mit den Leuten, die sich weigern, ihre Papier zu zeigen, um die Ausschaffung zu verhindern. Jetzt verstärkt sich die Tendenz, dass die Ausschaffungshaft unbefristet sein müsse. Da hat Frau Andres recht. Dies und die Durchsetzungshaft werden in der Asylgesetzrevision verstärkt aufs Tapet kommen. Der Bundesrt hat ja schon entschieden, dass die Dauer der Ausschaffungshaft zu verlängern sei. Sie wollen die Nothilfe unattraktiv gestalten. Stellen Sie dieses Recht denn an sich in Frage? Nein, wir lassen niemand verhungern. Aber wer illegal, ohne Aufenthaltsbewilligung da ist, muss nach Hause. Wenn sich jemand sagen kann, für mich wird gesorgt, selbst wenn ich stehle oder wenn ich meine Identität nicht preisgebe, dann wird es problematisch. Von den Kantonen her verstärkt sich aber auch die Kritik, der Bund wälze die Probleme einfach auf sie ab. Was antworten Sie den Kantonen? Wir decken den Kantonen die Kosten, die ihnen entstehen. Pro Nichteintretensentscheid zahlen wir 600 Franken. In den ersten drei Monaten machte dies eine Million Franken aus. Für die Nothilfe wurden effektiv nur etwa 160 000 Franken aufgewendet, dazu 450 000 Franken für Investitionen; wir wollen aber nicht, dass neue Infrastrukturen errichtet werden. Wir müssen die Leute, die illegal da sind, vielmehr zur Rückkehr veranlassen. Die Praxis hat es auch in anderen Ländern gezeigt: Wenn man mit den Leistungen an die abgewiesenen Asylsuchenden zurückfährt, gehen die Leute schneller nach Hause. Zudem wollen wir, dass weniger Leute ohne Asylgrund in die Schweiz kommen. Und in dieser Hinsicht steht die Schweiz wesentlich besser da als die anderen europäischen Länder. Die Zahl der Asylgesuche sank vom Frühjahr 2004 bis September 2004 um 29 Prozent, während in den anderen westeuropäischen Ländern in der gleichen Periode die Gesuche stabil geblieben oder gestiegen sind. Ein Grund dürfte sein, dass wir die blosse Nothilfe eingeführt und den Druck auf den Asylvollzug erhöht haben. Dänemark hat die Sozialhilfe für das ganze Verfahren der Asylsuche reduziert und hat seither 70 Prozent weniger Asylsuchende, und von denen, die noch kamen, waren der Grossteil echte Flüchtlinge - bei uns sind es lediglich 7 bis 8 Prozent. Im Bericht über die ersten drei Monate wird festgehalten, es sei für ein Urteil noch zu früh. Dennoch will der Bundesrat das System der blossen Nothilfe auf alle abgewiesenen Asylsuchenden ausdehnen. Das haben der Bundesrat und der Nationalrat bereits beschlossen. Die grossen Städte befürchten Kriminalität und Bettelei. Die Kantone sind nicht grundsätzlich gegen dieses System. Das Problem sind die Fristen und Beträge. Da müssen wir Anpassungen vornehmen. Wenn Asylsuchende jahrelang da sind, sind die vorgeschlagenen Fristen für die Ausreise zu kurz. Und wie schätzen Sie die Gefahr der Kriminalität ein? Die Städte waren immer gegen das Konzept; Sozialhilfe zu geben, ist eben auch einfacher. Von den Personen mit Nichteintretensentscheid fielen in den ersten drei Monaten (April bis Juni) 1,1 Prozent wegen Diebstahldelikten auf und 1,6 Prozent wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz, was eine tiefe Zahl ist. Von einer signifikanten Zunahme kann man keinesfalls sprechen. Es ist anzunehmen, dass viele Weggewiesene in eines unserer Nachbarländer gehen. Das System von Dublin, dem sich die Schweiz anschliessen soll, erlaubt es, festzustellen, woher diese Menschen kommen. Ist nicht damit zu rechnen, dass sie hierher zurückgeschickt werden? Gemäss Dublin müssten wir solche Personen zwar wieder zurücknehmen. Aber der Vorteil ist, dass wir Zweitgesuche auch abgeben können. Die internen Massnahmen der Staaten - das sagen mir auch alle, die bei Dublin schon dabei sind - sind allerdings viel wichtiger. Je weniger erstmalige Gesuche ein Land hat, desto weniger muss es allenfalls zurücknehmen. Sie haben die Aufnahme echter Flüchtlinge erwähnt. Die Asylgesetzrevision sieht für Kriegsflüchtlinge und ähnliche die humanitäre Aufnahme vor. Sie waren dagegen, der Bundesrat hält aber daran fest. Werden Sie dafür kämpfen? Gegen die humanitäre Aufnahme, wie sie der Nationalrat vorsieht, sind alle Kantone, weil sie nach sieben Jahren die Aufgenommenen in ihre Obhut übernehmen müssten. Ich war der Meinung, es handle sich hierbei nur um einen kleinen Teil der heute 23 500 vorläufig Aufgenommenen. Unterdessen habe ich bemerkt, dass 95 Prozent in die neue Kategorie fallen würden. Da kommt die Frage der Bezahlung auf, ebenso die des Familiennachzugs. Die humanitäre Aufnahme soll aber gerade den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern und so die Fürsorgekosten vermindern. Wir suchen jetzt mit den Kantonen eine Lösung, die sie tragen können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Ist es nicht ein Illusion, mit einer Rückkehr der Aufgenommenen in ihre Heimat zu rechnen? Wenn jemand in einer Weise verfolgt ist, dass er nicht zurückkehren kann, müssen wir ihn wie einen Flüchtling behandeln. Das wäre konsequent, dafür setze ich mich ein. Aber es kommt noch etwas dazu. Heute haben wir Flüchtlinge in der Schweiz, die seit zwölf Jahren da sind und immer noch von Sozialleistungen leben. Wir sollten sie in kurzer Zeit ausbilden, damit sie möglichst rasch ihren Lebensunterhalt selbständig bestreiten können. Dabei wären sie den Einheimischen auf dem Arbeitsmarkt gleichgestellt. Was haben sie konkret vor? Ich habe für die gezielte Integration einen Projektauftrag erteilt. Wir haben ja auch viele Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien, die hier geboren sind und keine gute Ausbildung haben. Sie sind auf Stellen ausgerichtet, die mit den flankierenden Massnahmen wegrationalisiert werden dürften. Auch hier muss gezielt etwas geschehen. Sollen auch Kriegsflüchtlinge für längere Zeit aufgenommen werden? Ein Krieg ist kein Dauerzustand. Kriegsflüchtlinge sind nicht auf Dauer humanitär aufzunehmen. Nach dem Krieg müssen sie wieder zurückkehren. Nach dem Kosovokrieg war dies ja auch der Fall. Wie sieht die weitere Zukunft aus? Wir müssen den Zustrom von Leuten ohne Asylgründe zurückbinden und vor allem das Problem der Papierlosen bekämpfen. Von den anerkannten Flüchtlingen haben 70 Prozent Papiere, von den anderen haben 80 Prozent keine. Erste Massnahmen sind ergriffen worden: Asylsuchende ohne Ausweispapiere können zum Beispiel kein Handy kaufen und keinen Fahrausweis bekommen. Wenn wir die genannten Probleme im Griff haben, können wir eine Asylpolitik betreiben, die grösserflächiger ist. Denn das heutige Asylverfahren ist nicht für eine Massenwanderung gemacht. Ein anderes Thema: die Einbürgerung. Sie haben einen Bericht in Auftrag gegeben. Und die Ständeratskommission hat gerade neue Vorschläge präsentiert. Wie stellen Sie sich dazu? Bei der Bestandesaufnahme geht es zum Beispiel um die Frage der Moblilitätshindernisse und zunehmend auch um das Doppelbürgerrecht. Manche, speziell Muslime, können gar nicht auf ihr erstes Bürgerrecht verzichten. Da stellt sich die Frage: Wo liegt nun die Loyalität? Ich habe hier aber noch keinen Entscheid gefällt. Wir brauchen noch bis etwa Mitte des nächstens Jahres. Beim Verfahren bin ich für eine demokratische Einbürgerung. Es stellt sich aber die Frage, ob man mit einem Beschwerderecht noch voll demokratisch sein kann. Kommt eine neue Einbürgerungsvorlage? Nach drei Nein mit einer neuen Einbürgerungsvorlage zu kommen, wäre chancenlos und auch respektlos. Sie haben kürzlich eine Revision des Staatsschutzgesetzes angekündigt, mit der präventive Telefonabhörungen möglich werden sollen. Weshalb erachten Sie dies als nötig? Wir haben im Bundesrat den Grundsatzentscheid gefällt, aber noch nicht konkretisiert. Der Fall des mutmasslichen Terroristen Achraf hat erneut gezeigt, dass andere Länder weniger restriktiv sind. Spanien konnte verdächtigte Personen präventiv abhören, auch bei Telefongesprächen aus der Schweiz. Ich bin aber entschieden dagegen, zu weit zu öffnen und gleich jeden abhören zu lassen. Wir planen deshalb, nicht einen Leiter der Nachrichtendienste, der Bundeskriminalpolizei oder der Kantonspolizei zu präventiven Abhörungen zu ermächtigen, sondern zum Beispiel ein kleines Gremium, das zum Beispiel aus drei pensionierten Strafrichtern bestehen würde. Es sollen erfahrene Personen sein, es muss rasch gehen, und die Stelle muss nicht permanent besetzt sein, weil wir gar nicht Hunderte solcher Abhörungen wollen. Denkbar ist auch ein Entscheid auf Stufe Departement oder Bundesrat. Der Persönlichkeitsschutz muss auf jeden Fall gewährleistet sein. Wo besteht überhaupt eine Lücke? Bei Verdacht auf Vorbereitungshandlungen oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung greift ja bereits das geltende Strafrecht. Man braucht aber viel, um den Verdacht zu erhärten - etwas zu viel. Wir haben nach der Fichenaffäre die Behörden wohl etwas zu stark zurückgebunden. Jetzt müssen wir den richtigen Mittelweg finden. Wird jemand als gefährlich eingeschätzt - zum Beispiel gewaltbereite Extremisten oder aufgrund von Hinweisen ausländischer Behörden -, so stellt sich die Frage, ob man bereits mit der Abhörung einsetzen darf, auch ohne konkreten Verdacht auf eine Vorbereitung von Straftaten.
12.11.2004