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Mandat de Conseiller Fédérale

01.09.2006

Der Druck auf Europa bleibt bestehen

Es gebe etliche Flüchtlinge, die ihre Papiere innerhalb der geforderten Frist von 48 Stunden einreichen, betont der Justizminister. – Südostschweiz: Für Bundesrat Christoph Blocher ist klar: Echte Flüchtlinge werden auch nach einem Ja zum Asylgesetz Aufnahme in der Schweiz finden. Zugleich räumt er aber ein, dass man Fehlentscheide nicht ganz ausschliessen kann. 01.09.2006, Aargauer Zeitung/Südostschweiz: Christoph Brunner und Daniel Foppa Herr Bundesrat Blocher, wenn die Asylvorlage angenommen wird, hat die Schweiz eines der schärfs-ten Asylrechte Europas. Ist das unserer humanitären Tradition angemessen? Die Schweiz hätte nicht eines der schärfsten Asylrechte. Es gibt gewisse Bestimmungen, die sind strenger als in anderen Ländern, doch in anderen Bereichen sind wir grosszügiger. So gibt es Länder, die im Gegensatz zu uns abgewiesenen Asylbewerbern weder Nothilfe noch Sozialhilfe gewähren; oder eine unbefristete Ausschaffungshaft kennen. Aber alle Länder kämpfen mit demselben Problem: Dass Personen, die keine Flüchtlinge sind, sich via Asylrecht eine Aufenthaltsbewilligung verschaffen wollen. Deshalb verschärfen Länder mit largen Gesetzen nun ihre Bestimmungen, wie zum Beispiel Holland. Dass bei fehlendem Pass oder Identitätskarte gar nicht mehr erst auf das Asylgesetz eingetreten werden soll, gibt es nirgendwo sonst in Europa. Das wird es auch bei uns nicht geben. Gesuche werden weiterhin behandelt, wenn Asylsuchende aus entschuldbaren Gründen keine Reise- oder Identitätspapiere vorlegen können oder wenn Hinweise auf Verfolgung vorliegen. Der letzte Punkt steht zwar so im Abstimmungsbüchlein, nicht aber im Gesetz. Ist das nicht Täuschung des Stimmbürgers? Nein, das ist es nicht. Diese Kritik an den Erläuterungen im Abstimmungsbüchlein ist haltlos. Im Gesetz steht klar, dass ein Asylverfahren eröffnet wird, wenn der Gesuchsteller glaubhaft machen kann, weshalb er keine Papiere hat. Oder wenn zusätzliche Abklärungen zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft nötig sind. Und das ist der Fall, wenn zum Beispiel Hinweise auf Verfolgung bestehen – so wenn etwa abgeklärt werden muss, ob ein vorgelegter Hinweis auch tatsächlich der Realität entspricht. Das bürgerliche Komitee gegen das Asylgesetz kritisiert weiter, dass gemäss Abstimmungsbüchlein beim Sozialhilfestopp der Situation von Minderjährigen oder Kranken Rechnung getragen wird. Doch auch das steht nicht im Gesetz. Das steht nirgends im Gesetz, weil es ein allgemeiner Rechtsgrundsatz ist, der gilt. Das neue Asylgesetz sieht jedoch auch vor, dass 15-Jährige in Ausschaffungshaft genommen werden können. Das stimmt. Ausschaffungshaft ist auch für 15 bis 18-jährige Jugendliche möglich. Oder auch für jüngere, die mit der Familie kommen und mit dieser gemeinsam über einen Raum verfügen. Im Weiteren wird bei Jugendlichen immer auch die Verhältnismässigkeit geprüft. Müsste die reiche Schweiz, das Land des Roten Kreuzes, nicht ein weniger toleranter sein? Die humanitäre Tradition der Schweiz wird gewahrt, und die Ausländer, die hier sind, sind gut zu behandeln. In der Schweiz leben 1,5 Millionen Ausländer, das sind fast 22 Prozent. Einen solch hohen Ausländeranteil gibt es abgesehen von Liechtenstein und Luxemburg nirgends in Europa. Trotz dieses hohen Anteils haben wir keine grosse Spannungen zwischen Schweizern und Ausländern. Wenn ich das mit Vertretern von Ländern bespreche, die einen weit tieferen Ausländeranteil haben und mit Problemen kämpfen, sind sie jeweils sehr erstaunt. Bei uns sind die Zustände besser, weil wir die Ausländersituation unter Kontrolle gehalten haben. Dort aber, wo wir Probleme haben, müssen wir die Gesetze anpassen. Das ist einerseits der Fall bei der Integration, namentlich wo der Ausländeranteil sehr hoch ist, und anderseits beim Asylrechtsmissbrauch. Sie sagen, dass der Ausländeranteil zu hoch ist. Was wäre für die Schweiz eine angemessene Zahl? Die Zahl ist nicht das entscheidende. Wenn wir Arbeit haben für diese Menschen und sie über eine Arbeitsbewilligung verfügen, dann können wir sie relativ gut integrieren. Das Problem stellt sich aber 2011, wenn die Personenfreizügigkeit voll in Kraft tritt. Das kann zu einem Zustrom von Arbeitskräften aus der EU und zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit in der Schweiz führen. Deshalb müssen wir den Zugang für Menschen aus Nicht-EU-Staaten einschränken, so wie es das Ausländergesetz vorsieht. Die vorgesehenen Verschärfungen werden von kirchlichen Gegnern der beiden Vorlagen als «unchristlich» bezeichnet. Ich halte das Vorgehen der Gegner für «unchristlich». Die beiden Vorlagen entstanden aus Verantwortung gegenüber unserem Land. Wenn wir aber die Gesetze so gestalten würden, wie es die Gegner wünschen, und es zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit und des Fremdenhasses käme – das wäre unchristlich. Natürlich wären es nicht die Moral-Verkünder von heute, die darunter leiden würden. Sondern diejenigen, die bereits heute die Lasten tragen. Schon Zwingli sagte: «Christ sein heisst nicht, christlich schwätzen.» Malen Sie nicht zu schwarz? Die Asylzahlen sind so niedrig wie seit zehn Jahren nicht mehr – auch ohne verschärftes Asylgesetz. Die Zahlen sind einerseits in ganz Europa zurückgegangen, weil es in Europa relativ ruhig ist. Sobald es aber zu Spannungen kommt, steigen die Zahlen wieder. Der Druck auf Europa bleibt bestehen, wie die zahlreichen Einwanderungsversuche von Afrika nach Spanien belegen. Auch wir würden diesen Druck früher oder später spüren, vor allem wenn wir nun falsche Signale aussenden. Anderseits gingen die Gesuchszahlen zurück, weil wir die Verfahren gestrafft haben und den Gesuchsstellern mit einem Nichteintretensentscheid nur noch Nothilfe und keine Sozialhilfe mehr erteilen. Ihre Schwester Judith Giovanelli-Blocher hat diese Woche in einem offenen Brief im «Blick» geschrieben, wer anständig sei, stimme zwei Mal Nein. Ich habe den Brief nicht gelesen, kenne aber die Haltung meiner Schwester. Sie ist im Sozialbetrieb gross geworden und hat soziale Vorträge gehalten. Das ist ihr gutes Recht. Meine Schwester darf eine andere Haltung als ich vertreten – sie ist eine über 70jährige Frau. Würde sich meine Tochter so äussern, müsste ich mich wohl fragen, ob ich etwas mit der Erziehung falsch gemacht habe. Sie haben wiederholt betont: «Verfolgte werden aufgenommen, ob sie Ausweispapiere haben oder nicht. Daran gibt es nichts zu rütteln.» Wie können Sie garantieren, dass ein tatsächlich Verfolger ohne Papiere nach 48 Stunden nicht ausgeschafft wird? Diese Frist besteht ja heute schon, das ist nichts Neues. Zu Ihrer Frage: Ich halte es für ausgeschlossen, dass ein tatsächlich Verfolgter ohne Papiere nach 48 Stunden trotzdem ausgeschafft wird. Dass es einmal einen Fehlentscheid geben kann, das liegt in der Natur der Sache. Die 48 Stunden sollen dazu dienen, dass jene, die ihre Papiere versteckt haben, eine Chance haben, sie zu behändigen oder sich auf der Botschaft neue ausstellen zu lassen. Was, wenn jemand keine Papiere bringt? Das ist klar geregelt: Wenn jemand Name, Herkunftsland, Alter, Wohnort nennt, dann lässt sich nach einer Überprüfung dieser Angaben seine Identität feststellen und diese kann von der zuständigen Botschaft auch überprüft werden. Die Anhörungen finden in Anwesenheit eines Hilfswerks-Vertreters statt, und bei einem Nichteintretensentscheid besteht die Möglichkeit, vor die Asylrekurskommission zu gehen und eine Beschwerde einzureichen. Nochmals: Es besteht keine Gefahr, dass echte Flüchtlinge nicht aufgenommen werden. Wie viele kommen denn ohne Papiere in die Schweiz? 70 bis 80 Prozent der richtigen Flüchtlinge haben gültige Papiere. Wir haben aber sehr viele Asylsuchende auf den Flughäfen Genf und Kloten, die keine Papiere vorweisen. Neu wird es jetzt so sein: Die Fluggesellschaften sind dafür verantwortlich, dass Passagiere mit Papieren an den Zoll kommen – ansonsten sind sie verpflichtet, diese zurückzufliegen. Tun sie das nicht, werden sie mit bis zu 5000 Franken gebüsst. Sie sehen: Dieses Gesetz kann nur bekämpfen, wer Asylrechtsmissbräuche duldet oder fördert. Aber Sie gehen mit uns einig, dass die Frist von 48 Stunden etlichen Stimmbürgerinnen und -bürgern als äusserst kurz erscheint... Tatsache ist: Es gibt etliche Asylsuchende, die ihre Papiere innerhalb von 48 Stunden einreichen. Und wie gesagt, das gilt schon heute. Wenn jemand seine Identität nicht verschleiert und auf der Botschaft nachfragt, bekommt er Papiere ausgestellt, so dass er nach Hause reisen kann. Laut Bundesamt für Migration hatten 2005 70 Prozent aller anerkannten Flüchtlinge echte Papiere, aber nur 50 Prozent einen gültigen Pass respektive Identitätskarte. Wäre es also nicht fairer, man würde sagen, dass 50 Prozent aller echten Flüchtlinge diejenige Papiere haben, die nach der neuen Definition gültig sind? Nein, es geht darum, ob jemand gefälschte Papiere hat oder nicht. Wenn Fahrausweise und Geburtsurkunden nicht mehr zugelassen sind, wie viele bringen dann Pässe, und wie viele Identitätskarten? Wir wissen es nicht. Aber wie gesagt: Es geht um die 20 bis 30 Prozent der Flüchtlinge, die keine oder gefälschte Papiere haben, diese sind auch aufgenommen worden. Trotzdem kann man sehen, dass letztes Jahr 50 Prozent aller anerkannten Flüchtlinge keinen Pass und keine ID hatten... Wir wissen nicht, ob sie keine hatten. Weil andere Papiere akzeptiert sind, haben sie andere vorgewiesen – zu Recht. Besonders kritisiert wird auch der Sozialhilfestopp: Personen mit einem abgelehnten Asylgesuch bekommen mit dem neuen Asylgesetz keine Sozialhilfe mehr, sondern können Nothilfe beantragen. Ist doch noch zumutbar? Es geht um Leute, die sich illegal in der Schweiz aufhalten. Wie gesagt: In vielen anderen Länder bekommen diese Menschen nicht einmal Nothilfe gewährt, in der Schweiz bekommen sie zu essen und ein Dach über dem Kopf. Sehen Sie: Ein illegal anwesendes Ehepaar mit zwei Kindern kostet den Bund im Monat zum Beispiel 4800 Franken für Sozialhilfe. Die Sozialhilfe ist ein Hindernis für die freiwillige Heimkehr von illegal Anwesenden. Wir wollen diese mit der Nothilfe dazu bringen, dass sie von sich aus die Heimreise antreten. Stichwort Verlängerung der Ausschaffungshaft: Es gibt Untersuchungen, die sagen: Je länger sie dauert, desto unwahrscheinlicher ist ihr Erfolg. Bringt es also gar nichts? Das Ziel ist nicht, jemanden möglichst lange in Ausschaffungshaft zu stecken. Aber die Kantone müssen das durchführen, und man hat etwa 40 bis 50 schwierige Fälle pro Jahr. Die Verantwortlichen der Kantone waren nun klar der Meinung, dass 9 Monate zu kurz sind. 18 Monate wirken abschreckend, die Illegal Anwesenden werden früher gehen. Jeder Fall wird aber regelmässig von einem Richter überprüft. Wo steht die Schweiz punkto Rückübernahmeabkommen – müsste man solche nicht forcieren? Doch, und das tun wir auch, es bestehen im Moment 38 solcher Abkommen. Wir müssen aber aufpassen: Ein Rückübernahmeabkommen bedeutet, dass die Länder bereit sind, zwangsweise Ausschaffungen zu akzeptieren. Das kann nur bei ganz extremen Fällen angewendet werden. Warum? Wir haben vor kurzem 35 Personen in einen afrikanischen Staat ausgeschafft, was eine Organisation von 72 Begleitpersonen erforderte – Polizisten, Ärzte, Krankenschwestern – und etwa 70 000 Franken kostet. Wir sollten schauen, dass die illegal Anwesenden freiwillig zurückreisen. Wie sieht es mit Rückkehrhilfe aus? Das machen wir auch, es ist aber eine zwiespältige Sache, eine Gratwanderung. Wenn wir zu weit gehen, ziehen wir unweigerlich wieder neue Asylsuchende an. Was passiert politisch, wenn der Souverän am 24. September sowohl die Asylgesetzrevision als auch das Ausländergesetz ablehnt? Es würde die Schlepper animieren, ihrem Metier noch intensiver nachzugehen. Und die Zahl der Asylsuchenden, die keine Asylgründe haben, würde zunehmen. Die Arbeitslosigkeit und die Kosten würden steigen.

01.09.2006

Bei einem Nein würden die Missbräuche zunehmen

Bundesrat Blocher zum Asyl- und Ausländergesetz 01.09.2006, NZZ, Monika Rosenberg und Christoph Wehrli Die Abstimmungsvorlagen werden von den Gegnern gerne als Blocher-Gesetze bezeichnet . . . Das ist eine bekannte Strategie; eine Person zuerst verunglimpfen, um dann die Gesetzesvorlagen mit dieser Person gleichzusetzen, in der Hoffnung, dass die Bürger aus Abneigung dann Nein stimmen. Aber in der Schweiz sind Abstimmungen keine Plebiszite. Sie haben aber die Revisionen doch ziemlich stark geprägt. In meiner Eigenschaft als Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements machte ich gleich nach Amtsantritt eine Analyse der Missstände im Asylwesen. An einer ganztägigen Aussprache wurde von allen Beteiligten, auch von den Hilfswerken, als Hauptproblem erkannt, dass die Asylsuchenden ihre Identität und ihre Reisepapiere nicht offenlegen. Warum? Ein hoher Beamter sagte, wer seine Identitätspapiere präsentiere, sei der Dumme im Umzug. Meines Erachtens ist aber derjenige der Dumme, der dies akzeptiert. Wird das nicht so bleiben? Welcher Anreiz sollte bestehen, die eigene Rückführung zu erleichtern? Es wird klare Verbesserungen geben. Es ist nicht zu viel verlangt, wenn man selbst von echten Flüchtlingen erwartet, dass sie sagen, wer sie sind und woher sie kommen. Sie haben in Zukunft ein Interesse, Papiere vorzuweisen, wenn sie welche haben. Echte Flüchtlinge werden aber auch ohne Papiere weiterhin aufgenommen, wenn sie ihre Identität offenlegen und glaubhaft machen, warum sie keine Ausweispapiere haben. Für die anderen erfolgt der Nichteintretensentscheid. Künftig wird man nicht mehr jahrelang nach der Identität suchen wie nach Ostereiern. Zudem: Wenn die illegal Anwesenden rascher zurückgeschickt werden können, wird den Schleppern das Handwerk gelegt. Zuerst sagten die Gegner, das revidierte Gesetz sei unmenschlich. Jetzt wird plötzlich gesagt, es werde kaum etwas nützen. Dann müssten die Gegner ja keine Angst haben. Es kommt natürlich darauf an, was die Praxis – auch die Rekursinstanzen – daraus macht. Umstritten ist zudem vor allem die Verschärfung der Zwangsmassnahmen. Die Verantwortlichen aus dem Vollzug legten dar, dass gewisse sehr resistente Personen – damals 40 bis 50 – die bisherige neunmonatige Ausschaffungshaft locker bis fast zum Ende absitzen und sich dann beim Einsteigen ins Flugzeug so verhalten, dass sich die Piloten weigern, sie mitzunehmen. Dann sind sie bei der heutigen Regelung wieder frei, weil die Zeit abgelaufen ist. Deshalb müsse die Ausschaffungshaft verlängert werden. Von der Verdoppelung versprechen sich die Leute an der Front, dass diese Leute dann früher von selbst gehen. Wenn man Weihnachten oder den Ramadan im Ausschaffungsgefängnis verbringen müsste, gehe man eher heim. Andere Länder kennen deshalb gar keine Obergrenze. Auch die Durchsetzungshaft wurde von den Kantonen verlangt, besonders nachdem das Bundesgericht entschieden hat, dass die Nothilfe auch dann gewährt werden muss, wenn die Betreffenden sich weigern, mit den Behörden zu kooperieren und ihren Namen preis-zugeben. Ich finde diesen Entscheid zwar nach wie vor falsch, aber wir haben uns daran zu halten. Kein Schweizer kann irgendwo soziale Unterstützung verlangen, ohne dass er sagt, wer er ist und wo er wohnt. Zum Konzept gehört auch der Sozialhilfestopp nach Ablehnung des Asylgesuchs. Wie soll von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden? Sobald ein Asylsuchender einen negativen rechtskräftigen Entscheid hat und er in seine Heimat zurückkehren kann, ist er verpflichtet, die Schweiz zu verlassen. Er hat dann keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe, kann jedoch bei Bedarf Nothilfe beantragen. Sie haben gesagt, Kirchen und Hilfswerke seien an der Verhinderung von Missbräuchen gar nicht interessiert. Wie meinen Sie das? Einzelne Vertreter von Hilfswerken haben jene, die sich weigerten, ihre Identität offenzulegen, beim Gang vors Bundesgericht unterstützt; sie zeigten sich stets erfreut über Gerichtsentscheide, die eigentlich den Missbrauch schützten. Die Hilfswerke müssten sich vielmehr um die echten Flüchtlinge und deren Integration kümmern. Es ist doch nicht in Ordnung, dass nur ein Viertel der erwerbsfähigen Flüchtlinge arbeitet. Hier fehlt es an der Integrationsarbeit. Wird es schon bald eine weitere Revision geben? Insgesamt sind wir mit der Revision des Asylgesetzes auf gutem Weg. Wir wahren die humanitäre Tradition der Schweiz, wir haben neu eine Härtefallregelung, Erleichterungen für vorläufig Aufgenommene beim Zugang zur Erwerbstätigkeit und beim Familiennachzug. Wir werden zudem viele Missbräuche verhindern können, ganz ausschliessen wird man sie aber nicht. Die bisherigen Revisionen haben diesbezüglich nicht viel genützt. Die erste wirksame Massnahme war der Sozialhilfestopp bei Nichteintretensentscheiden, was neu auch für Abgewiesene gelten soll. Ob dies die letzte Revision sein wird, hängt von der Praxis und den Umständen ab. Wir wissen nicht, was künftig im Bereich der Migration geschieht. Die vorgeschlage Lösung wird grosse Verbesserungen bringen, aber auch mit dieser Revision sind nicht alle Probleme gelöst. Wir haben das politisch Machbare getan. Wäre ein Nein zum Asylgesetz ein grosses Unglück oder einfach eine politische Niederlage? Bei einer Ablehnung würden die Asylgesuche mit Sicherheit ansteigen. Denn es würde sich sofort herumsprechen, dass man weiterhin aus wirtschaftlichen Gründen und ohne Asylgründe illegal in die Schweiz einreisen könnte und grosszügig Sozialhilfe bekäme. Die Missbräuche würden zunehmen. Zum Ausländergesetz. Neu werden aus Nicht-EU-Ländern nur noch Hochqualifizierte zugelassen. Was hat man sich darunter vorzustellen? Das ist nicht der zentrale Streitpunkt. Die Gegner haben eine völlig andere Vorstellung der Ausländerpolitik. Sie möchten der ganzen Welt Zugang zu unserem Arbeitsmarkt gewähren: Wer hier eine Arbeit findet, soll sie auch bekommen. Ab 2011 haben wir aber die volle Freizügigkeit mit der ganzen EU, und das müssen wir zuerst verkraften. Freizügigkeit auch mit dem Rest der Welt würde zu grosser Arbeitslosigkeit führen, die Sozialwerke belasten und enorme Spannungen im Land bewir-ken. Also muss man einschränken: Nur wenn man für eine bestimmte Arbeit niemanden in der EU findet, wird eine Bewilligung für jemanden ausserhalb der EU erteilt. Das ist dann eben der Fall bei den Lassen sich zwei Spezialisten. Weniger gut ausgebildete Arbeitskräfte werden wir noch lange in der EU rekrutieren können. ategorien von Ausländern in der Schweiz längerfristig aufrechterhalten? Wenn die Leute aus der EU den Schweizern gleichgestellt werden, gibt es halt Unterschiede zwischen EU-Angehörigen und den von ausserhalb der EU kommenden Staatsangehörigen. Schlechter gestellt als heute werden diese deswegen nicht. Was bringt das Ausländergesetz konkret für die Integration? Ich glaube, dass man wegkommen muss von gewissen romantischen Integrationsprojekten. Das Wichtigste ist die rasche Integration der Kinder bezüglich Sprache und Schule. In den USA müssen Kinder beispielsweise vor der Einschulung zuerst Englisch lernen. Es ist erstaunlich, dass die «Sozialen» jetzt plötzlich dagegen sind, dass Kinder möglichst vor dem 12. Altersjahr nachgezogen werden. Das war nämlich ein Begehren der Erziehungsdirektorenkonferenz zur besseren Integration der Kinder in der Schule, was später den Anschluss an den Arbeitsmarkt ermöglicht. Ich habe dem Bundesrat diese Woche einen Integrationsbericht vorgelegt. Hier gibt es noch sehr viel zu tun.

31.08.2006

«Ich will verantwortungsvoll handeln»

Er frage sich immer, ob seine Kritiker Recht hätten, sagt Bundesrat Christoph Blocher. Aber er kenne auch die Motive der Gegner. 31.08.2006, Berner Zeitung, Markus Eisenhut, Michael Hug, Andreas Z'Graggen Wie leben Sie eigentlich mit dem Vorwurf, ein Unmensch zu sein, der übermässig hart mit Flüchtlingen umgeht? Fragen Sie sich in stillen Momenten, ob daran etwas Wahres sein könnte? Sicher frage ich mich das immer wieder. Wenn ich kritisiert werde, frage ich mich immer, ob die Kritik berechtigt ist. Aber mit der Zeit weiss ich auch, wer mich auf diese Art angreift und warum. Viele Gegner wollen einfach in die Welt posaunen, welch gute und soziale Menschen sie sind, da ist es am Besten, die Andern zu erniedrigen. Aber das sind billige Bekenntnisse, denen nur selten Taten folgen. Und welche Ueberlegungen stellen sie bezüglich des eigenen Handelns an? Ich frage mich, ob ich verantwortungsvoll handle. Würde ich die Gesetze verschärfen, weil ich die Menschen nicht gern habe, dann wäre das nicht in Ordnung. Aber ich weiss doch, dass unser Land eine Personenfreizügigkeit für die ganze Welt - was die Gegner der Gesetze wollen - niemals verkraften könnte. Stellen Sie sich vor, was das für die Arbeitslosigkeit, unsere Sozialwerke, die Fürsorge bedeuten würde, welche Spannungen das gäbe. Die Schweiz ist nicht fremdenfeindlich. Bei uns leben 21,8 Prozent Ausländerinnen und Ausländer, das ist einer der höchsten Anteile in ganz Europa. Tiefgreifende Spannungen kennen wir heute nicht. Würden sich die Gegner durchsetzen, befürchte ich, wären Fremdenfeindlichkeit und Hass die Folge. Unterstützen Sie als Privatmann soziale Projekte? Ja, aber ich rede nicht gern darüber. Ich tue es, um zu helfen, nicht um den Gutmenschen ins Schaufenster zu stellen. Nicht alle meine Unterstützungen waren erfolgreich. Würden Sie es nicht mehr tun? Nicht mehr oder zumindest nicht so. Besser wäre ohnehin, die Industrialisierung armer Länder zu vollziehen. Das würde den Druck verringern. Das habe ich als Unternehmer auch getan. Aber nicht aus sozialem Engagement, sondern weil ich als Industrieller tätig war. Die Welt funktioniert nicht zuletzt dank Unternehmern, die investieren und Arbeitsmöglichkeiten schaffen. Die Moralisten, die ständig austeilen, würden besser Arbeit schaffen. Das schafft Wohlfahrt und mindert die Armut! Wie stimmen Sie eigentlich ab? Schriftlich oder an der Urne? In der Regel geh ich an die Urne, ich bin da ein wenig altmodisch. Wenns nicht geht, stimme ich auch ab und zu schriftlich ab. Jedenfalls stimme ich ab, diesmal sogar mit zweimal Ja. Wie gefällt es Ihnen in Bern? Ich wohne zwar unter der Woche in Bern, aber ich bekomme nicht allzuviel mit von der Stadt. Am Morgen gehe ich jeweils von meiner Wohnung ins Bundeshaus, das ist meine schönste Zeit des Tages. Wir, die um diese Zeit schon an der Arbeit sind, kennen uns mittlerweile, grüssen uns schon von Weitem und witzeln: "Wir sind die Schwerarbeiter". Nehmen Sie auch am kulturellen Leben teil? Nicht sehr viel. Ab und zu gehe ich ins Theater. Der Bundesrat hat dort eine eigene Loge. Aber ich habe wenig freie Abende und am Wochenende bin ich zuhause. Ich gehe auch gerne nach Hause, ich möchte nicht die ganze Zeit so nah beim Bundeshaus sein. Was sagen Sie zu den Ereignissen der letzten Tage um Swissfirst? Ich kann dazu nicht viel sagen, ich kenne die Angelegenheit nur aus der Zeitung. Es heisst, Sie hätten enge Beziehungen zu Swissfirst-Chef Thomas Matter. Kürzlich hat mir jemand aus einer Zeitung ein "Beziehungsgeflecht" von Swissfirst gezeigt. Bei meinem Namen stand: „Kennt ihn“. Darauf sagte ich: In dem Fall gehöre ich auch zum Beziehungsgeflecht von Jean Ziegler und Peter Bodenmann und von wem weiss ich was alles. Gut kenne ich den Vater von Thomas Matter, der nach seinem Rücktritt bei Roche zwei Jahre in meinem Verwaltungsrat war. Dadurch kenne ich auch den Sohn. Aber mehr als Sie weiss ich auch nicht, was dort geschehen ist. Aber die Amtsstellen klären jetzt ja alles ab. Muss die Insidernorm verschärft werden? Das muss sie unabhängig von diesem Fall. Voraussagen für Geschäftszahlen gehören in die Insidernorm, das wissen wir schon lange. Zu den Pensionskassen: Wenn es dort Probleme gibt, dann haben die Aufsichtsorgane den Chef zu kontrollieren. Neue Gesetze braucht es da nicht. Immer wenn einer Pleite macht, geht das Geschrei nach einer neuen Regulierung los. Ich frage dann jeweils: Wollt ihr ein Gesetz, Pleite machen sei verboten? Dabei hat hier gar niemand Pleite gemacht.

31.08.2006

Heute ist es von Vorteil, seine Identität zu verschleiern

Auch nach einer Annahme des revidierten Asylgesetzes werde kein Flüchtling der Einschätzung einer einzigen Amtsstelle ausgeliefert sein, sagt Bundesrat Christoph Blocher. Die Änderung beschleunige nur das Verfahren. 31.08.2006, Berner Zeitung, Michael Hug, Markus Eisenhut, Andreas Z'Graggen Herr Bundesrat, warum erwarten Sie von uns als Stimmberechtigten, dass wir den Behörden am 24. September mehr Kompetenzen für den Vollzug der Asylpolitik geben? Bundesrat Christoph Blocher: Damit wir das Verfahren beschleunigen und die Schweiz als Asylland weniger attraktiv machen können. Heute ist es ein Vorteil für den Asylsuchenden, seine Identität nicht preiszugeben. Er kann lange im Land bleiben und Sozialhilfe beziehen, obwohl er kein Flüchtling ist. Wir können es diesen Leuten nicht einmal verübeln, wenn sie diese Chance zu nutzen versuchen. Aber es ist nicht richtig, wenn ein Staat sagt: "Du bist illegal hier, Du musst nach hause" - und gleichzeitig bezahlt man ihm trotzdem noch jahrelang grosszügig Sozialleistungen. Zudem ist es völlig richtig, wenn nicht mehr die Behörde, sondern der Asylsuchende selbst künftig seine Identität glaubhaft machen muss. Für ihn es einfacher, zu sagen wer er ist und wo er wohnt. Die heutige Situation ist unhaltbar. Trotzdem: Man kennt Sie als einen, der dem Staat misstraut. Und nun erwarten Sie von uns, dass wir dem Staat bei der Handhabung der Flüchtlingspolitik mehr Vertrauen schenken. Nein. Dem Staat gegenüber soll man immer misstrauisch sein. Aber wenn es Leute braucht, die darüber entscheiden, ob ein Asylsuchender aufgenommen wird, dann müssen sie auch mit sinnvollen Instrumenten ausgerüstet werden, ob das nun Staatsangestellte oder Private sind. Dazu kommt, dass die Anwendung von Rechtsmitteln im Asylbereich grosszügig ist. Wenn ein Asylsuchender gute Anwälte hat, dann sind viele Wege offen, um immer wieder neue Rechtsmittel zu ergreifen, um das Verfahren noch weiter zu verzögern. So dauert es oft jahrelang bis endgültig entschieden ist. Sie sagen, 80 Prozent der Asylsuchenden, die in die Schweiz einreisen wollen, hätten keine Papiere. Andere Quellen behaupten, es seien nur wenig mehr als die Hälfte. Was ist nun richtig? 70 bis 80 Prozent, diese Zahlen schwanken immer ein wenig, haben keine gültigen Identitätspapiere. Rund ein Viertel der Leute legen zweitrangige Papiere - etwa einen Führerausweis oder einen Geburtsschein vor. Der allergrösste Teil dieser Dokumente ist gefälscht. Unter dem geltenden Gesetz müssen diese Papiere anerkannt werden. Ob sie echt oder gefälscht sind, weiss man dann erst bei der Ausreise, wenn die Botschaft des betreffenden Landes mitteilt, dass die Person oder die Adresse gar nicht existiert. Dagegen sehen wir aus der Statistik, dass von den anerkannten Flüchtlingen rund 70 bis 80 Prozent Papiere vorgelegt haben. Bei den abgewiesenen Asylsuchenden ist es umgekehrt. Also Pass oder Identitätskarte? Nein, heute anerkennen wir wie gesagt auch Führerausweise oder Geburtsscheine. Bei den Afrikanern hatten in den letzten vier Monaten nur fünf bis zehn Prozent gültige Papiere vorgelegt. Tatsache ist, dass Leute, die wirklich bedroht sind, ein Interesse daran haben, ihre Identität zu klären. Ist es denn nicht selbstverständlich, dass jemand der kommt und etwas will, seinen richtigen Namen, Wohnort und Alter bekannt gibt? Und dass er gültige Reisepapiere vorweist und diese nicht vorenthält? Was passiert mit einem, der überstürzt und ohne Papiere flüchten musste. Erhält er einen Nichteintretensentscheid, weil er seine Papiere nicht innert 48 Stunden vorlegen kann? Nein. Wenn er glaubhaft darlegen kann, warum er keine Papiere hat, erhält er trotzdem ein reguläres Asylverfahren. Und selbst wenn ein Fehler passiert, kann er den Nichteintretensentscheid noch vor die Asylrekurskommission ziehen. Auch unter dem neuen Gesetz ist kein Flüchtling der Einschätzung einer einzigen Amtsstelle ausgeliefert. Es gibt sicher auch traumatisierte Leute, die sich vor einer Behörde nicht artikulieren können. Wie ist sichergestellt, dass solche Menschen nicht durch die Maschen fallen? Unsere Befrager haben eine grosse Erfahrung im Umgang mit Asylsuchenden. Sie können mit solchen Menschen umgehen. Auch hier ist einiges Gespür nötig, weil es solche gibt, die traumatisiert sind. Aber oft werden die unglaublichsten Fluchtgeschichten erzählt. Unsere Leute kennen die vorbereiteten Versionen natürlich auch. Ein anderes Problem ist das Alter: Viele sagen, sie seien 17. Kürzlich hatten wir eine über 50jährige Frau, die behauptete, sie sei 17 Jahre alt. Wenn die Flüchtlingseigenschaft unsicher ist und es weitere Abklärungen braucht, gibt es keinen Nichteintretensentscheid. Wird das neue Asylgesetz verhindern, dass die Behörden erfundenen Geschichten auf den Leim gehen? Nein. Es gibt sicher Leute, die wir zu unrecht aufgenommen haben und das wird es auch weiterhin geben. Aber immerhin werden wir bei jenen, die ihre Identität unentschuldbar nicht preisgeben, rascher entscheiden und sie ausweisen können. Das ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand und es wird dazu führen, dass weniger unechte Flüchtlinge versuchen, überhaupt in die Schweiz zu kommen. Bedeutet das auch, dass auf Seite der Behörden Personal abgebaut wird? Ja, wenn man weniger benötigt, muss dies geschehen. Allein im Bundesamt für Migration haben wir bereits 200 Stellen reduziert. Ebenso konnten wir die Aufwendungen des Bundes für das Asylwesen von einer Milliarde auf rund 850 Millionen verringern. Die Asylgesetzrevision wird das System um weitere 100 Millionen Franken entlasten. Womit ein weiterer Stellenabbau zu erwarten ist. Klar, wenn weniger Leute zu unrecht kommen, können auch die Strukturen bei Bund und Kantonen zurückgefahren werden. Nicht nur dort: Es werden auch weniger Anwälte, die in grosser Zahl vom Asylverfahren leben, Aerzte, Psychologen, Mediatoren, Betreuer etc. gebraucht werden. Darum ist der Sturmlauf gegen die Gesetzesrevision von dieser Seite auch begreiflich. Was glauben Sie: Wenn im Bundesamt für Migration eine Abstimmung über das neue Asylgesetz durchgeführt würde, würde es sich für oder gegen das Gesetz aussprechen? Es würde sicher angenommen, weil es eine Verbesserung gegenüber dem heutigen Zustand bringt. Diese Leute haben das Gesetz ja gemacht, bis jetzt habe ich keine Anzeichen dafür, dass sie mit dem Resultat nicht einverstanden wären. Immerhin würden sie sich mit einem Ja auch einen weiteren Stellenabbau verordnen. Ach so. Möglich, dass es einzelne gibt, die so denken. Leute, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, sollen künftig ebenso wie jene mit einem Nichteintretensentscheid keine Sozialhilfe mehr erhalten. Wir haben jetzt zwei Jahre Erfahrung mit dem Sozialhilfestopp für Asylbewerber mit einem Nichteintretensentscheid. Anfänglich hiess es, das werde furchtbar, die Leute würden abtauchen und in die Kriminalität abgleiten. Nach zwei Jahren wissen wir: Die Kriminalität bei diesen Leuten ist geringer als bei der Gesamtheit der Asylsuchenden und die Leute reisen rascher aus. Können Sie Zahlen nennen? Bei den Bezügern von Nothilfe liegt die Kriminalität bei rund acht Prozent. Bei der Gesamtheit der Asylsuchenden liegt sie bei rund 30 Prozent, wobei wir hier nur Zahlen aus dem Kanton Zürich haben. Die Zahlen beziehen sich auf Aufgegriffene, nicht auf Verurteilte und sie sind nicht vollständig vergleichbar. Aber sie geben doch einen Anhaltspunkt. Sicher richtig ist, dass die Kriminalität durch den Sozialhilfestopp nicht angestiegen ist. Zwei Drittel der Betroffenen beziehen gar nie Nothilfe und wir haben viele Anzeichen dafür, dass sie grösstenteils ausreisen und nicht untertauchen. Und auch die rund 30 Prozent, die Nothilfe beziehen, nehmen im Durchschnitt lediglich 113 Tage lang Nothilfe in Anspruch. Das heisst, sie beziehen dreimal weniger lange Geld, als sie vorher Sozialhilfe bezogen. Die Erfahrungen sind also gut und das bestätigen mittlerweile auch die Gemeinden und Kantone. Von der Sozialhilfe sollen selbst Kinder, Kranke und Alte nicht mehr profitieren können. Ist das nicht sehr hartherzig? In der Praxis gibt es einigen Spielraum. Die Kantone sind frei, wie sie mit ihren Asylsuchenden umgehen. Es ist vorgesehen, dass die Kantone für jeden abgewiesenen Asylsuchenden einen Pauschalbetrag für die Nothilfe erhalten. Es ist aber ihre Sache, wie lange sie Nothilfe gewähren und wen sie mit welcher Härte behandeln. Wir wollen bloss verhindern, dass findige Anwälte hier wieder Ansprüche einklagen, indem sie sich auf irgendeinen Ausnahmepassus berufen. Jugendliche zwischen 15 und 18 sind zum Teil schon kräftige Burschen, aber ein dreijähriges Kind oder eine kranke Person wird sicher anders behandelt. Reicht der Pauschalbetrag, den der Bund den Kantonen bezahlt, aus? Da gibt es grosse Unterschiede. Kantone, die gut arbeiten haben unter dem Strich einen Ueberschuss, den anderen, die bei den Ausschaffungen trödeln, reicht es natürlich nicht. Welchen Kantonen reicht es nicht? Ich möchte keine Namen nennen. Die stadtbernische Regierung hat erklärt, sie sei gegen das Asylgesetz. Alle rot-grünen Regierungen sind dagegen. Das ist eine ideologische Frage. Kommt dazu, dass das Gesetz jenen, die untätig bleiben, tatsächlich Mehrkosten verursacht. Daraus schliessen wir, dass der Kanton Bern zu jenen gehört, denen das Geld nicht reicht. Das stimmt nicht. Der Kanton Bern steht nicht schlecht da, das muss ich sagen. Das Problem ist natürlich in den Städten akut und auch dies ist nicht nur deren Schuld. Die Ausgewiesenen zieht es in die Städte, sie haben dort mehr Möglichkeiten. Aus diesem Grund werden wir die Städte künftig auch besser entschädigen müssen, da reklamieren sie zu Recht. Aber ich bin dagegen, dass wir einfach so viel bezahlen, wie es sie kostet, wenn sie nichts tun. Wenn die rotgrünen Regierungen ihre Leute nicht zurückschicken wollen, müssen sie diese Kosten eben selbst bezahlen. Wie viele Menschen sind betroffen, wenn nach Annahme des Gesetzes die Sozialhilfe gestrichen wird? Im Moment leben über 9'000 Personen hier, die ausreisen müssten. Für über 6200 suchen wir die Papiere, weil wir ihre Identität nicht kennen. Alle diese Leute könnten nach Hause, wenn sie wollten. Die Botschaften geben ihnen Papiere. Sie müssen nur ihre Identität offenlegen. Beziehen über 9'000 Leute mit einem negativen Asylentscheid Sozialhilfe oder sind in dieser Zahl auch jene eingeschlossen, die nach einem Nichteintretensentscheid nur Nothilfe erhalten? Die sind nicht eingeschlossen. Wenn sie von 6200 Leuten keine Papiere haben, dann sind immer noch 3000, von denen sie vorhanden sind. Warum reisen diese Leute nicht aus? Sie sind einfach hier, weil es ihnen nicht schlecht geht, weil ihnen Zeit gelassen wird und sie heute Sozialhilfe beziehen können. Das hat unterschiedliche Gründe, warum die Kantone sie noch nicht ausgeschafft haben. Zum Teil sind sie schon jahrelang hier. Wird sich das von einem Tag auf den andern ändern, wenn das Gesetz angenommen wird? Nein. Es gibt Übergangsregelungen für Personen, die bereits einen rechtskräftigen negativen Entscheid haben. Wir müssen den Kantonen etwas Zeit geben, diese Menschen sind teilweise in festen Wohnungen eingemietet, haben Kinder in der Schule, da müssen wir etwas beweglich sein. Deshalb erhalten die Kantone auch eine höhere Entschädigung von 15'000 Franken. Auch bei der Einführung des Sozialhilfeausschlusses für Personen mit einem NEE hatten wir damals eine grosszügige Übergangsregelung vorgesehen: Der Bund bezahlte damals den Kantonen für diese so genannten Übergangsfälle noch während neun Monaten die ordentliche Sozialhilfe. Je nachdem wie schnell die Kantone das Gesetz vollziehen, reicht das Geld oder eben nicht. Dieses Modell ermöglicht es den Kantonen auch, Alte oder Kranke anders zu behandeln, als kräftige Junge. Sie stellen einfach den Geldhahnen des Bundes ab. Aber wenn ein Kanton mit einem besonders hohen Nein-Anteil zum Asylgesetz aus der eigenen Kasse einen weniger strengen Vollzug finanzieren will, dann kann er das? Jaja, aber das machen sie nicht, wenn sie es selbst bezahlen müssen. Das hat bisher noch kein Kanton gemacht. Mehrkosten verursacht aber auch die die Verlängerung der Ausschaffungshaft. Nein. Erstens sind das sehr wenige, schwierige Einzelfälle die so lange in Haft bleiben. Und zweitens werden es noch weniger werden, weil sie Angst haben, sie müssten 18 Monate bleiben. Falls Ihre Prognose nicht stimmt, wäre es aber günstiger, den Leuten Sozialhilfe zu bezahlen, statt sie einzusperren. Die Alternative ist nicht Sozialhilfe oder Ausschaffungsgefängnis. Die Alternative ist Sozialhilfe oder heimschicken. Das Gefängnis spielt erst eine Rolle, wenn die Massnahme anders nicht durchgesetzt werden kann. Gibt es andere europäische Länder mit ähnlich scharfen Gesetzen? Natürlich. Oesterreich macht gerade gute Erfahrungen mit einer Verschärfung, Holland, Dänemark, Norwegen, alle gehen in die selbe Richtung. In zahlreichen Ländern gibt es nach einem ablehnenden Entscheid überhaupt keine Entschädigung mehr für die Asylsuchenden - auch keine Nothilfe mehr. Die müssen wir nach dem Entscheid des Bundesgerichtes in der Schweiz weiterhin gewähren, sogar wenn jemand nicht einmal den Namen bekannt gibt. Auch bei der Ausschaffungshaft gibt es Länder, die überhaupt keine zeitliche Höchst-Limite kennen. Bei uns ist diese begrenzt. Spanien hat in mehreren Wellen den Aufenthalt sogenannter Sans-Papiers legalisiert. Warum nicht die Schweiz? Diese Leute sind nicht ohne Papiere da, wie man meinen könnte. Die sind einfach illegal hier, arbeiten irgendwo schwarz, aber sie kosten den Staat nichts und sind nicht kriminell. Deshalb bereiten sie uns auch keine grossen Sorgen. Aber sie haben keine Aufenthaltsbewilligung, bezahlen keine Sozialabgaben. Sie müssen das Land verlassen. Aber wenn man ihren Aufenthalt - wie in Spanien - legalisiert, dann kommen sie aus ihren Verstecken heraus, gehen zu einem wesentlich höheren Lohn in den allgemeinen Arbeitsmarkt. In die freigewordenen illegalen Arbeitsplätze rücken sofort neue Sans-Papiers nach. Das ist die Crux. Es bleibt dabei: Wer illegal hier ist, muss nach Hause.

31.08.2006

Heute ist der Ehrliche der Dumme, das muss sich ändern

Das neue Asylgesetz, das sowohl im Nationalrat als auch im Ständerat eine deutliche Mehrheit fand, trägt klar die Handschrift von Bundesrat Christoph Blocher. Das BT sprach mit ihm. 31.08.2006, Bündner Tagblatt, Christian Buxhofer Die Zahl der Asylbewerber ist seit längerer Zeit wieder rückläufig. Weshalb wollen Sie das Asylgesetz trotzdem verschärfen? Die Zahlen sind ja nicht von allein zurückgegangen. Einerseits ist derzeit die Situation in ganz Europa ruhig, andererseits greifen die von uns bereits eingeleiteten Massnahmen. Das zeigt sich allein daran, dass die Zahlen in der Schweiz im Vergleich zu anderen europäischen Staaten überproportional zurückgegangen sind. Welche Massnahmen haben sich hier als besonders wirkungsvoll erwiesen? Wir haben das Asylverfahren stark gestrafft. Und wir haben dafür gesorgt, dass schneller entschieden wird und dass die Ausschaffung von Asylbewerbern, deren Gesuche abgelehnt wurden, zügiger erfolgt. Im weiteren hat sich der Ausschluss der Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE) aus der Sozialhilfe bewährt. Offensichtlich haben Sie also jetzt schon genug Handhabe, um dem Asylproblem Herr zu werden. Wir haben tatsächlich schon einiges erreicht. Eine Verbesserung gab es beispielsweise bei jenen Personen, bei denen wir nicht auf das Gesuch eintreten. Diese erhalten neu keine Sozialhilfe mehr, sondern nur noch Nothilfe. Zwei Drittel gehen deshalb bereits innert weniger Tage wieder heim. Das Hauptproblem ist also praktisch schon gelöst. Nein, eben nicht. Wir haben noch immer 10 000 Gesuche pro Jahr, von denen 85 Prozent von Leuten gestellt werden, welche die Voraussetzungen, um als Flüchtlinge anerkannt zu werden, nicht erfüllen. Ohne neues Gesetz erreichen wir hier nichts. Wir müssen eine Grundlage haben, damit wir uns vermehrt um die echten Flüchtlinge kümmern können. Es hat doch keinen Sinn, dass wir jedes Jahr mehrere Tausend unechte Flüchtlinge in unserem Land unterbringen, um sie dann nach einigen Jahren wieder heimzuschicken. Sie verlassen das Land nicht, weil sie hier grosszügige Sozialleistungen erhalten und ihre Herkunft nicht bekannt geben. Daraus resultiert illegaler Aufenthalt mit all den finanziellen und kriminellen Folgen. In welchem Bereich sehen Sie den grössten Handlungsbedarf? Wir müssen dafür sorgen, dass beim Identitätsnachweis kein Missbrauch mehr betrieben werden kann. Wir suchen heute jährlich bei über 6200 Asylbewerbern genaue Angaben über ihre Herkunft. Viele von ihnen kommen mit gefälschten Ausweisen in die Schweiz oder vernichten beispielsweise ihre Papiere noch vor der Landung im Flugzeug. Und damit fahren sie heute erst noch besser als jene Asylbewerber, die uns die Papiere anstandslos geben. Das ist doch eine verkehrte Welt! Sie erwarten allen Ernstes, dass Flüchtlinge zuerst zu ihrem Staat, der sie ja verfolgt, gehen und einen Reisepass verlangen, bevor sie in der Schweiz um Asyl nachsuchen? Von den echten Flüchtlingen, die wir in den letzten Jahren aufgenommen haben, hatten zwischen 70 und 80 Prozent einen Reisepass oder einen Identitätsausweis. Die übrigen 20 bis 30 Prozent konnten glaubhaft erklären, wer sie sind und woher sie kommen. Bei den unechten Flüchtlingen ist es genau umgekehrt: da haben die meisten keinen Pass und oft helfen sie uns auch nicht bei den entsprechenden Abklärungen. Aber es gibt auch echte Flüchtlinge, die keine Papiere vorweisen und keine beschaffen können. Natürlich. Hier haben wir aber eim neuen Gesetz vorgesorgt. Zum Beispiel werden Asylgesuche von Menschen, die in ihrem Heimatstaat offensichtlich verfolgt werden oder deren Heimatstaat sich weigert, ihnen einen Ausweis auszustellen, trotz fehlender Papiere behandelt. Wer aber seine Personalien nicht preisgibt, schwindelt oder gefälschte Papiere vorweist, muss einen Nichteintretensentscheid in Kauf nehmen. Ist eine Frist von 48 Stunden zur Beschaffung der Papiere realistisch? Diese Frist haben wir ja schon heute. Da geht es vor allem darum, jenen Asylbewerbern, die ihre Papiere verstecken, eine Bedenkfrist einzuräumen. Und dann ist es ja nicht so, dass wir jemanden, der auch nach 48 Stunden noch keine Papiere hat, einfach fortschicken. Auch im beschleunigten Verfahren findet eine Anhörung statt, wo die asylsuchende Person ihre Situation schildern kann. Übrigens im Beisein der Hilfswerke. Wer hier glaubwürdig darlegen kann, weshalb er keine Papiere hat, erhält ein normales Verfahren. Abgelehnt werden in dieser Phase wirklich nur die eindeutigen Fälle. Und auch hier besteht übrigens die Möglichkeit, bei der Asylrekurskommission einen Rekurs einzulegen und ein Wiedererwägungsgesuch zu stellen. Es ist also nicht so, dass diese Menschen einfach von einem Beamten zurückgeschickt werden. Allerdings ist bei der Rückschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern tatsächlich ein härterer Stil festzustellen. Selbst wenn es sich um Kinder oder Familien handelt. Sie sprechen verschiedene Fälle an, die durch die Medien gezogen wurden, wohl auch den Fall Wiesen, wo eine Familie nach Ablauf der Ausreisefrist in den Kosovo zurückgebracht wurde. Diese Familie hatte jedoch nie ein Asylgesuch gestellt. Oft ist es so, dass nicht alle Fakten publik gemacht werden. Uns sind vielfach sogar die Hände gebunden, um eine Richtigstellung zu bewirken. Denken Sie nur an den Fall der angeblich 14-jährigen Mongolin, die in Tat und Wahrzeit über 20-jährig war und zuhause ein gutes Beziehungsnetz hatte und sogar Geld nach Hause schicken konnte. Und was sagen Sie zu Wiesen? Noch einmal, hier handelt es sich um Personen, die keine Aufenthaltsbewilligung hatten. Bei Wiesen ist es jetzt angeblich zu einem Happy End gekommen, weil die Gemeinde den Familienvater als Abwart angestellt hat. Aber das ist doch problematisch! Ich bekam Briefe von Einheimischen, die diesen Job auch gerne gehabt hätten. Das ist immer so, wenn man Einzelfälle hochjubelt, dann ist einer besser gestellt und alle anderen benachteiligt. Wenn ein abgewiesener Asylbewerber beispielsweise nach einer Veranstaltung zu mir kommt und mir seine Situation klagt, dann tut er mir auch leid. Und was geben Sie zur Antwort? ‘Ich würde Sie gerne hier behalten, wenn Sie alleine wären. Aber wenn ich Ihnen eine Bewilligung geben würde, müsste ich Tausend anderen auch eine geben.‘ Und wenn sich eine solche Politik herumsprechen würde, kämen Hunderttausende in die Schweiz. Unter Beschuss geraten ist neue Gesetz auch, weil abgewiesene Asylbewerber von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden und nur noch Nothilfe erhalten. Abgewiesene würden so in die Illegalität und wohl auch in die Kriminalität gedrängt. Wir haben ja diesen Wechsel vor gut zwei Jahren bei jenen Asylbewerbern eingeführt, auf deren Gesuch nicht eingetreten wurde. Damals wurden genau diese Befürchtungen laut. Die zweijährige Erfahrung zeigt nun aber, dass die Kriminalitätsrate bei dieser Personengruppe wesentlich tiefer ist als im gesamten Asylbereich. Interessant ist auch, dass zwei Drittel der Personen, die mit einem Nichteintretensentscheid konfrontiert waren, gar nie Nothilfe beansprucht haben. Die haben ihr Flugticket genommen und sind heim oder weiter gereist. Dass mehr Leute untertauchen als früher, dafür gibt es hingegen keinerlei Anzeichen. Der Wechsel von der Sozial- zur Nothilfe hat sich also bewährt? Eindeutig. Seither bleiben Asylbewerber mit Nichteintretensentscheid dreimal weniger lang in der Schweiz als vorher, als sie noch Sozialhilfe erhielten. Neu möchten wir neben Asylbewerbern mit Nichteintretensentscheid auch den abgewiesenen Asylbewerbern nur noch Nothilfe geben. Das würde zu einer markanten Erleichterung unseres Asylwesens führen. Nur schon aus diesem Grund hoffe ich auf ein Ja zum neuen Asylgesetz. Man bedenke: Es geht nur um Leute, die illegal hier sind und das Land verlassen müssen, nicht um Flüchtlinge. … und deshalb nehmen Sie auch den Vorwurf in Kauf, ein Menschen verachtendes Gesetz ausgearbeitet zu haben. Das ist wirklich kein schöner Vorwurf. Wer ist schon gerne ein Menschenverächter? Da wird Dreck geworfen. Wer eine grosse Verantwortung gegenüber den Menschen, die hier zuhause sind oder die sich legal hier aufhalten, wahrnimmt, muss Angriffe ertragen können. Die Vorstellungen der Referendumsbefürworter sind hier nicht tauglich. Den Pfarrern gebe ich zu bedenken: Ich muss bei meiner Verantwortung bleiben. Und der Pfarrer hat seine. Es käme auch nicht gut heraus, wenn ich als Pfarrer amten würde. Aber noch einmal: wir möchten mit der Verschärfung des Asylgesetzes nur die Missbräuche verhindern. Das zeigt sich auch daran, dass wir einige Punkte auch zugunsten der Flüchtlinge und Schutzbedürftigen änderten, so etwa die neue Härtefallregelung und den Rechtsschutz. Heute ist der Ehrliche der Dumme und das muss sich ändern. Beim Asylgesetz wollen Sie auch die Fluggesellschaften in die Pflicht nehmen. Viele Asylbewerber kommen heute mit dem Flugzeug in die Schweiz – und trotzdem haben sie keine Reisepapiere. Das ist doch gar nicht möglich! Deshalb verpflichten wir die Fluggesellschaften, dass sie nur Passagiere transportieren, die gültige Reisespapiere haben und die diese bei der Einreise auch vorweisen können. Wenn sie das nicht machen, müssen die Fluggesellschaften neu diese Passagiere wieder zurücktransportieren. Wenn die Fluggesellschaften ihrer Pflicht nicht nachkommen, werden wir sie neu mit bis zu 5000 Franken büssen können. Das sind praktische Massnahmen, die sicher einen dämpfenden Einfluss haben werden. Einschränkungen bei der Einreise von Ausländern streben Sie auch mit dem neuen Ausländergesetz an. Ist nur noch die ausländische Elite in der Schweiz willkommen? Brauchen wir, gerade im Tourismus und in der Landwirtschaft, auch Hilfskräfte? In Europa haben wir ja jetzt die Personenfreizügigkeit. Da hat es genügend Hilfskräfte, die gerne in der Schweiz arbeiten. Wir haben heute auf unserem Kontintent noch immer Regionen mit einer Arbeitslosigkeit bis zu 60 Prozent. Und gerade weil hier auch eine grosse Nachfrage besteht und die Personenfreizügigkeit gilt, müssen wir mit dem Ausländergesetz den Zugang von Personen von ausserhalb der EU und der EFTA regeln. Wir haben in der Schweiz seit jeher den Grundsatz, bei freien Stellen zuerst im eigenen Arbeitsmarkt, neu also auch in Europa, zu schauen. Wenn wir dort niemanden finden, dann kommen auch die Märkte ausserhalb von Europa in Frage. Das sind dann halt meistens Spitzenkräfte. Die Gegner des Ausländergesetzes betrachten dies als Diskriminierung. Die Unterscheidung lässt sich nicht vermeiden und wie gesagt haben wir das schon immer so gehandhabt. Wir können unmöglich allen die Möglichkeit geben, hier zu arbeiten und hier zu leben. Wenn alle Afrikaner, alle Chinesen, alle Inder, alle Südamerikaner in die Schweiz kommen können, um hier zu arbeiten, dann hat dies eine enorme Arbeitslosigkeit, eine riesige Belastung der Sozialwerke und eine grosse Belastung der Fürsorgekasse zur Folge. Und dann wird es tatsächlich Menschen verachtend, denn das gibt Spannungen und Feindschaften. Deshalb ist die Beschränkung leider notwendig. Das neue Ausländergesetz sieht auch die Förderung der Integration vor. Ein Anliegen, das gerade von der SVP immer wieder bekämpft wurde. Wie machen Sie diese Gesetzesänderung ihren Parteifreunden schmackhaft? Unsere Partei hat sich dann gegen Integrationsprojekte gewehrt, wenn es um Leute ging, die wir gar nicht integrieren dürfen. Es geht doch nicht, dass Leute integriert werden, die sich illegal hier aufhalten und wieder heim müssen. Aber jene Ausländerinnen und Ausländer, die hier leben und arbeiten, die müssen sich integrieren und die wollen wir integrieren. Und wie soll diese Integration erfolgen? Im Vordergrund stehen ganz klar das Erlernen einer schweizerischen Landessprache und die gute Einschulung der ausländischen Kinder und Jugendlichen. Hier bestehen grosse Lücken, die gefüllt werden müssen. Ich denke beispielsweise an obligatorische Sprachkurse. Bei Flüchtlingen ist auch die rasche Eingliederung in die private Arbeitswelt wichtig.