Schweizer im Ausland – Ausländer in der Schweiz
Rede von Bundesrat Christoph Blocher anlässlich des 84. Auslandschweizerkongresses vom 19. August 2006 in Basel
19.08.2006, Basel
Basel. Zum 84. Mal fand am 19. August der Auslandschweizer-Kongress statt. Bundesrat Christoph Blocher ging in seiner Rede darauf ein, wie Staaten mit ihren Einwanderern umgehen sollten. Er wies darauf hin, dass die Schweiz innerhalb Europas eines der anziehendsten Einwanderungsländer sei. Dies könne nur gut gehen, wenn die Integration ernst genommen werde, aber gleichzeitig die Missbräuche vor allem im Asylwesen konsequent bekämpft würden. Einwanderer sollten in der Schweiz durch Tüchtigkeit und Leistung zu Erfolg kommen können.
Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen.
1. Schweizer im Ausland
Der Schweizer Schriftsteller Max Frisch erklärte kurz vor seinem Tod: „Was mich mit diesem Staat heute noch verbindet: ein Reisepass.“ Immerhin, möchte man anfügen. Nicht jeder verfügt über einen Reisepass. Nicht jede Regierung erlaubt ihren Bürgern die Ausreise. Nicht jeder kann es sich leisten, andere Länder zu bereisen.
Bei Ihnen stehen die Dinge wohl anders. Zum 84. Mal findet der Auslandschweizer-Kongress statt. Sie oder Vorfahren von Ihnen haben irgendwann einmal die Schweiz verlassen und Sie fühlen sich trotzdem mit diesem Staat noch verbunden. Und ich nehme an, es ist mehr als ein Reisepass, der Sie an eine solche Veranstaltung wie heute kommen lässt.
Im Verlaufe der letzten Jahrhunderte sind Millionen Schweizerinnen und Schweizer ausgewandert. Vereinfacht gesagt, gab es früher drei Gründe, die Heimat zu verlassen:
Wirtschaftliche Not, Verfolgung und Unterdrückung oder man hatte etwas auf dem Kerbholz.
Doch die meisten suchten vor allem eine neue Perspektive.
So erklärte Mitte des 18. Jahrhunderts ein Theodor Vögtlin aus Läufelfingen (Basel-Land) seine Beweggründe wie folgt: „Es seye alhier nichts an Taglöhnen zu verdienen, und habe er nichts zu verlieren, weilen er von Vater und Mutter nichts zu erwartten habe.“
Heute – könnte man meinen – müsste niemand aus der Schweiz mehr fortgehen, weil hier kein Auskommen zu finden ist.
Und doch meldeten sich letztes Jahr rund 30’000 Schweizerinnen und Schweizer ab. Viele davon machen zwar bloss eine längere Reise oder bilden sich beruflich oder sprachlich weiter oder arbeiten für eine schweizerische Firma im Ausland, und die grosse Mehrheit kommt jeweils nach ein bis drei Jahren wieder zurück.
Es gibt allerdings auch andere: Sie gehen, um fortzubleiben. Etwa Renterinnen und Rentner, die vor allem aus klimatischen und finanziellen Gründen beispielsweise nach Spanien, Frankreich oder Thailand auswandern.
Oder Landwirte, die ihrem Beruf treu bleiben wollen, dies aber nur im Ausland glauben realisieren zu können. Ende 2005 lebten 634’216 Schweizer im Ausland. Davon sind 451’534 Doppelbürger. Wie wertvoll ein Schweizer Pass ist, haben in den letzten Wochen Schweizer erfahren, die als Doppelbürger im Libanon lebten: Sie erfuhren eine gut organisierte Rückführung aus dem umkämpften Libanon in ihr sicheres Heimatland Schweiz.
2. Ausländer in der Schweiz
Ich muss Ihnen ja nicht über die Vor- und Nachteile, ein Auslandschweizer zu sein, berichten. Das wissen Sie aus eigener Erfahrung viel besser. Was uns zur Zeit weit mehr beschäftigt, ist der Umgang mit Ausländern in der Schweiz. Die Frage, wie gehen wir mit jenen Menschen um, die in unser Land kommen wollen, ist alt. Jedes Jahr reisen rund 95’000 Menschen – was etwa der Bevölkerung von Winterthur entspricht – neu in unser Land ein. Die Schweiz nimmt gemessen an ihrer Grösse wesentlich mehr Zuwanderer auf als viele so genannte klassische Einwanderungsländer. Die Schweiz ist zu einem Einwanderungsland geworden.
Sie wissen aus eigener Erfahrung, dass keiner sich einfach so in einem anderen Land niederlassen kann. Sogar spezielle Abkommen, wie etwa die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union, kennen bestimmte Regeln.
Es ist das Anliegen jedes Staates, für seine Bürger zu sorgen. Darum bestimmt heute auch jede Regierung auf dieser Welt, wann Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung erhalten – und wann eben nicht.
Mit Ausländern, welche eine Aufenthaltsbewilligung korrekt beantragten und eine solche Bewilligung auch erhielten, hat die Schweiz im Grossen und Ganzen keine Probleme. Wir stehen mit einem Ausländeranteil von 21,9 Prozent oder 1’656’721 Personen (Stand April 2006) nach Liechtenstein und Luxemburg an der Spitze der westeuropäischen Staaten!
Die sechs grössten Nationengruppen bilden: Italien (295’083), Serbien und Montenegro (194’977), Portugal (170’385), Deutschland (161’564) und die Türkei (75’061). Zurzeit wohnen zwischen 6 und 8 Prozent der Bevölkerung des Kosovo in der Schweiz. Die Mehrheit der Ausländer lebt als Niedergelassene (Ausweis C) oder Aufenthalter (Ausweis B) in der Schweiz.
Trotz dieser hohen Ausländerzahlen kennt unser Land keine ghettoähnlichen Vorstädte mit schwerwiegenden Ausschreitungen und fremdenfeindlichen Übergriffen.
Das verdanken wir vor allem einer funktionierenden Wirtschaft, welche es fertig bringt, überhaupt so viele Menschen zu beschäftigen und damit auch zu integrieren. Die Arbeit ist der beste Weg zur Integration. Darum ist es auch wichtig, dass der Anreiz zu arbeiten höher ist, als sich um staatliche Leistungen zu bemühen.
3. Das neue Ausländergesetz
Also: Nicht die zahlreichen ausländischen Arbeitskräfte, welche in der Schweiz ordnungsgemäss eine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben, sind Stein des Anstosses:
Nein, all jene, die sich ungerechtfertigt, illegal in unserem Land aufhalten, mit schlimmen Belastungen für Bund, Kantone und Gemeinden. Zeit, Kraft, Geld werden verbraucht. Behörden, Gerichte, Gefängnisse, soziale Dienste unnötig stark belastet. Das soll sich ändern.
Im September stimmen wir nun über ein neues Ausländergesetz ab. Dieses regelt im Wesentlichen, unter welchen Voraussetzungen die nichteuropäischen Bürger eine Arbeitsbewilligung beantragen und unter welchen Voraussetzungen sie den Familiennachzug geltend machen können. Ebenso soll mit neuen Regelungen die illegale Einreise wie auch der illegale Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern bekämpft werden.
Dabei müssen wir eines beachten: Mit der Personenfreizügigkeit gegenüber der EU haben theoretisch ab 1. Mai 2011 450 Millionen Menschen die Möglichkeit hier zu wohnen und zu arbeiten. Da versteht es sich doch von selbst, dass völlig offene Grenzen gegenüber allen Staaten der Welt nicht in Frage kommen können. Eine totale Personenfreizügigkeit würde unser ganzes Sozialsystem kollabieren lassen. Eine verantwortungsvolle Politik gegenüber der eigenen Bevölkerung sieht anders aus.
4. Humanitäre Tradition
Die Schweiz hat freilich nie nur jenen Menschen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, nach denen unser Arbeitsmarkt verlangte. Wir haben stets auch Leute aufgenommen, die in ihrem eigenen Land an Leib und Leben verfolgt waren. Natürlich gab es früher für diese Menschen weder Sozialleistungen noch andere Unterstützungen durch den Staat. Aber man liess sie einreisen und sie wurden von Privaten beherbergt und haben sich dann schnell selbst zu helfen gewusst. Denken Sie an alle die Glaubensflüchtlinge in der Reformationszeit, etwa die Hugenotten. Es waren tüchtige Leute. Auf sie gehen ganze Industriezweige der Schweiz zurück.
Ein anderes Beispiel: Heuer ist es genau 50 Jahre her, dass viele Ungarn in die Schweiz geflüchtet sind. Nach der Niederschlagung des Ungarn-Aufstandes durch sowjetische Truppen flohen rund 14’000 Ungarn in die Schweiz. Ihnen war eine Welle uneingeschränkter Solidarität und Sympathie gewiss. Der Bundesrat stellte damals für die Aufnahme der ungarischen Flüchtlinge keine Bedingungen. Damit bewies die Schweiz, dass sie sehr wohl in speziellen Krisensituationen grosszügig reagieren kann. Die Behörden durften dabei auf die Unterstützung der Bevölkerung zählen. Denn es gab keinen Anlass an der Aufrichtigkeit und Not der Flüchtlinge zu zweifeln.
Diese humanitäre Tradition bestreitet keiner. Diese humanitäre Tradition wird auch von einer grossen Mehrheit der Bevölkerung getragen. Aber die Politik hat sich eben auch jener Fälle anzunehmen, die diese humanitäre Tradition gezielt ausnützen wollen. Wer die echten Flüchtlinge schützen will, muss auch die Missbräuche angehen.
5. Humanitäre Tradition wahren – Missbräuche stoppen. Das neue Asylgesetz
Auch heute nimmt die Schweiz jährlich etwa 1’500 an Leib und Leben verfolgte Flüchtlinge aus der ganzen Welt auf. Unsere humanitäre Tradition gegenüber Flüchtlingen bestreitet keiner. Und das soll und wird auch so bleiben.
Aber, meine Damen und Herren, was wir nicht gelöst haben, sind die enormen Missbräuche, die im Bereich Asylwesen wuchern.
Über 85 Prozent aller Asylsuchenden sind keine Flüchtlinge.
Viele davon möchten vom hohen Lebensstandard in der Schweiz profitieren. Sie leben von der Sozialhilfe und sind nicht selten in einträgliche Schleppergeschäfte und die organisierte Kriminalität, namentlich in den Drogenhandel, verwickelt.
Das ist Asylrechtsmissbrauch. Nichts anderes. Ich will Ihnen die Verhältnisse an einem Beispiel verdeutlichen: Im Kanton Zürich sind bei einem Bestand von 4’250 Asylbewerbern letztes Jahr 1’258 Personen der Justiz übergeben worden. Das entspricht fast dreissig Prozent!
Bis vor wenigen Jahren wurden diese Missbräuche von vielen Politikern rundweg bestritten – und noch heute gibt es Kreise, die diese unschöne Wirklichkeit leugnen oder verdrängen. Doch diese Probleme müssen ernsthaft angegangen werden, wenn man die Flüchtlingstradition wahrnehmen will. Viel zu hoch ist auch der Bestand im Vollzugsprozess. Und hier zeigt sich das Hauptproblem: Der Grossteil der Asylsuchenden kommt ohne gültige Reisepapiere.
Hier will das neue Asylgesetz anknüpfen. Es soll nicht mehr wie bis anhin profitieren, wer seine Identität verschleiert und verleugnet oder mit den Behörden nicht kooperiert. Wer seine Papiere nicht innerhalb von 48 Stunden besorgen kann (oder glaubhaft nachweisen kann, warum sie nicht zu beschaffen sind), erhält einen Nichteintretensentscheid. Ich glaube, jeder echte Flüchtling ist bereit, seine Herkunft offen zu legen und konstruktiv mitzuwirken. Das sind keine unverhältnismässigen Forderungen. Und es ist auch tatsächlich so, dass von den anerkannten Flüchtlingen die grosse Mehrheit (rund 70 Prozent) mit gültigen Papieren einreist. Auch in Zukunft gilt nach wie vor: Wirklich an Leib und Leben Verfolgte werden weiterhin als Flüchtlinge aufgenommen, ob mit oder ohne Papiere.
6. Das Zusammenleben ermöglichen
Als Auslandschweizer werden Sie diese neuen Gesetze und Regelungen mit besonderer Aufmerksamkeit studieren. Zu Recht. Schliesslich haben Sie ein neues oder zweites Zuhause ausserhalb der Schweiz gefunden. Sie wissen, was es heisst, alles hinter sich zu lassen. Sie haben von der Grosszügigkeit anderer Länder profitiert. Sie haben die Chancen und Möglichkeiten ergriffen, die Ihnen ein anderer Staat geboten hat. Aber genauso werden Sie Verständnis dafür haben, dass ein Staat seine Zuwanderung regeln muss und sich gegen Missbräuche zu wehren hat.
Auch die Schweiz lebt von ehrgeizigen, strebsamen Zuwanderern und ihren Nachkommen. Sie sollen durch Tüchtigkeit und Leistung zu Erfolg kommen können. Genau darum geht es in einem freiheitlich organisierten Staat. Und so, wie Sie sich mit der Schweiz auf Ihre ganz persönliche Weise verbunden fühlen, soll das auch den Ausländern in der Schweiz möglich sein. Integration hat nie Selbstverleugnung gemeint.