31.07.2013
Widerstand statt Anpassung
von Christoph Blocher,
Nationalrat und a.Bundesrat
31.7.2013, 20.15 Uhr, Salmsach (TG)
· 01.8.2013, 10.30 Uhr, Altstätten (SG)
· 01.8.2013, 16.30 Uhr, Flumserberg (SG)
· 01.8.2013, 20.00 Uhr, Berg am Irchel (ZH)
Gruss an die Miteidgenossen
Wie feiert die Schweiz Geburtstag?
In gut eidgenössischer Tradition, d.h.
– bescheiden
– in kleinem Rahmen
– in zahllosen Quartieren, Gemeinden
– mit einer Festansprache im Mittelpunkt
– mit dem gemeinsamen Singen der Landeshymne
– in Freude und Dankbarkeit
– Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips
Eine zentrale staatliche Feier mit viel staatlichem Pomp mit Auftritten der Regierung wäre unschweizerisch. Die oberste Behörde in der Schweiz ist weder Regierung noch Parlament, sondern die Stimmbürger, und das soll auch so bleiben.
Die Geburtstagsfeiern zeigen: Die Schweiz ist von unten entstanden. Im Zentrum des Landes steht das Unten. Was in andern Ländern unten ist, ist in der Schweiz oben: Das Volk ist der Souverän.
Die einzelnen Bürger zählen , dann die Familie, dann die Gemeinde, dann der Kanton. Nicht die Zentralregierung, nicht die Classe politique, nicht Protzerei, nicht staatliche Machtdemonstration zählt. Jede Feier ist stellvertretend die Feier für das ganze Land.
So hat der Bürger in der direkten Demokratie etwas zu sagen und er steht über den gewählten Politikern. Und gegen die verhängnisvolle Zentralisierung gilt der Föderalismus. Auch wenn diese hehren Prinzipien von der Classe politique zur Zeit immer mehr unterwandert werden, sind diese die tragenden Säulen des Landes.
Passen Sie auch auf im Kleinen: Wehren Sie sich gegen die Gemeindefusionen. Es ist der Versuch der Bürokraten, die kleinen Gemeinden mundtot zu machen
Warum feiern wir 1291?
Für Länder ist die Geburtsstunde oft nicht genau bestimmt. Das gilt insbesondere für die Schweiz. Dieses Land ist nicht durch einen obrigkeitlichen Gründungsakt entstanden, sondern geschichtlich gewachsen. Als eine der entscheidenden Gründungstaten der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde das Jahr 1291 gewählt. Warum?
Im politisch gewittrigen Sommer des Jahres 1291, in einer Zeit, in der nach dem Tod von König Rudolf I verschiedene europäische Herrscher versuchten – u.a. auch die Urschweiz – zu annektieren, kam es anfangs August – der Tag ist nicht näher bekannt – zur entscheidenden Freiheitstat: Die drei Urschweizer-Täler Uri, Schwyz und Nidwalden schlossen einen neuen Bund – der im Freiheitsbrief von 1291 niedergeschrieben ist. Die Verbündeten nannten sich schon damals „Eidgenossen“, weil sie einen Eid auf ewig leisteten. Es war nicht ein gelehrtes vielseitiges Dokument. Nein!
Der Bundesbrief von 1291 ist ein Pergament, 25 cm hoch und 32 cm breit
Da die mutigen Männer – wohl die damaligen Landammänner der drei Länder – nicht schreiben und lesen konnten, zogen sie einen Kirchenmann bei, der den Freiheitsbrief lateinisch niederschrieb.
Er beginnt „Im Namen Gottes, Amen“. (Noch heute beginnt auch die heutige Bundesverfassung mit dem Anruf „im Namen Gottes des Allmächtigen“).
Angesichts der „Arglist der Zeit“ wird festgehalten.
Was schworen sie?
In Zukunft auf ewige Zeiten keine Fremdherrschaft zu dulden.
Keine fremden Richter (Obrigkeit) zu wollen.
Hohe charakterliche Anforderungen an die Obrigkeit werden verlangt. Die Richter müssen unbestechlich sein und nur dem Wohl der Bürger dienen.
Selbstbestimmung und keine Fremdbestimmung.
Steuervögte werden abgelehnt.
Für Eigenverantwortung wird eingestanden.
Keiner soll gegen Ruhe und Ordnung vergehen.
Vieles wurde aus früher beschlossenen Freiheitsbriefen übernommen (Bundesbrief von 1273). Also eine Bestätigung. Aber:
„Neu ist eigentlich nur eine einzige, dafür aber besonders bedeutsame Bestimmung. Die Eidgenossen wollen, heisst es nämlich in auffallend kräftigen Wendungen, in ihren Tälern einen Richter, der sein Amt um irgend einen Preis oder um Geld so oder anders erworben hätte oder nicht ihr Miteinwohner oder Landsmann wäre, in keiner Weise annehmen oder anerkennen. Diese sämtlichen, in heilsamer Absicht zum allgemeinen Wohl getroffenen Abmachungen sollen mit Gottes Hilfe, so stellt die Urkunde am Schluss fest, für ewige Zeiten gelten.“ (Gottfried Guggenbühl, Geschichte der Schweizerischen Eidgenossenschaft, 1947?, Bd. 1, S. 90.
Meine Damen und Herren, liebe Festgemeinde,
Am 722. Geburtstag der Eidgenossenschaft spüren die Schweizer nicht nur das Gewicht sondern auch die Aktualität dieser Worte. Es ist die Bekräftigung zur „freiheitlichen Gestaltung der eigenen Geschichte“!
Die Geburtsurkunde wandte sich – und darin liegt vor allem ihre politische Aktualität – „ausdrücklich gegen jeden fremden Eingriff“ – damals wehrte man sich gegen das Haus Habsburg und im Laufe der Geschichte hatte man sich immer wieder gegen andere europäische Mächte zu wehren. Und heute?
Gerade heute, meine Damen und Herren, geht es wieder um das selbe. Doch wir haben nicht zu verzagen.
Angesichts der Arglist der Zeit
Solche arglistige Zeiten erlebte die Schweiz in ihrer über 722-jährigen Geschichte mehrmals. Meist, weil die "Regierenden“ versagten. Und leider müssen wir auch heute wieder sagen: "Es gibt nichts Neues unter der Sonne!" Wo steht unsere Bundesverwaltung, wo unsere Regierung, wo die Mehrheit der Parlamentarier?
Die Bürger fragen heute besorgt: Was wird die Zukunft bringen? Wird die Schweiz die Kraft für den notwendigen Widerstand aufbringen?
Angesichts der freiheitlichen, unabhängigen und besseren schweizerischen Verfassung geht es der Schweiz besser als anderen Staaten. Aber Neid, Habgier und Machtstreben fremder Staaten greift um sich: Amerika droht, die Franzosen fordern ultimativ, die Deutschen begnügen sich nicht mit der Abgeltungssteuer, die EU will Geld, Geld, Geld....... Auch nichts Neues unter der Sonne.
Kurz:
Wie 1291 trachten auch heute Grossmächte danach, die Eigenständigkeit der Schweiz einzuschränken.
Und die Schweiz? Ich stelle fest: Anpassung und ängstliches Nachgeben der Classe politique, wo das Auge reicht.
„Anpassung statt Widerstand“ gilt leider zur Zeit als verheerende obrigkeitliche Devise.Bisher konnte sich die Schweiz behaupten und ihre Freiheit unter Berufung auf den Bundesbrief verteidigen. Dafür sind wir unseren Vorfahren dankbar. Doch wird dies auch für die Zukunft gelten?
Rufen wir uns in Erinnerung: Widerstand statt Anpassung hat das Land stark gemacht!
Wir wissen es: Oft in der Schweizer Geschichte war es gerade die Obrigkeit, welche die Freiheit, Unabhängigkeit, den Sonderfall hätte verteidigen sollen, aber nicht bereit war, für das Land hinzustehen.
So leider auch heute:
Offen gesagt: Bundesverwaltung, Regierung und die Mehrheit des Parlaments sind nicht bereit, die Unabhängigkeit, Freiheit, Volksrechte, Selbstbestimmung, Neutralität mutig zu verteidigen, sondern sie wollen letztlich diese Werte preisgeben, und die Schweiz der EU eingliedern – und damit diese 722-jährige Schweiz preisgeben!
Doch diesen Leuten ist zuzurufen:
„Meine Damen und Herren, wie schon der Bundesbrief bekundete: Wir wollen weder fremdes Recht noch fremde Richter.“ Oder um Schiller zu zitieren: „Wir wollen keine fremden Richter haben.“
Also, auf in den Kampf für Freiheit und Wohlfahrt dieses freiheitsliebenden Landes. Die Lage ist ernst!
Trotz des klaren Freiheitsbriefes, trotz der klaren Bundesverfassungen von 1848, 1874, 1999 – also der heute geltenden – und trotz des klaren Votums der Schweiz vor 20 Jahren, dass die Schweizer keinen EWR/EU-Beitritt wollen, gibt die Classe politique keine Ruhe.
Angesichts des Drucks aus dem Ausland ist die Pflicht der Behörden „Widerstand – nicht Anpassung“. Das entspricht dem Bundesbrief, der Bundesverfassung und dem Willen der Bevölkerung.
Nehmen wir uns also an den alten Eidgenossen ein Vorbild: Sie verloren 1515 die Schlacht bei Marignano und damit die Mailänder Kriege. Doch sie verhandelten als Verlierer so gut, dass sie das ganze Tessin, das Veltlin, Chiavenna und Bormio erhielten.
Meine Damen und Herren, heute sind Sie, der einzelne Bürger und die Bürgerinnen und Bürger ,aufgerufen, zum Rechten zu sehen:
Wie sagte uns schon im 19. Jahrhundert Gottfried Keller:
„Keine Regierung und keine Bataillone vermögen Recht und Freiheit zu schützen, wo der Bürger nicht imstande ist, selber vor die Haustür zu stehen und nachzusehen, was es gibt“ („Fähnlein der sieben Aufrechten“, 1860).
Der neueste Schlag gegen Freiheit und Wohlfahrt
Worum geht es dann ganz konkret:
Meine Damen und Herren, kurz vor den Sommerferien verkündete Bundesbern, man gedenke der EU, die den Wunsch nach „institutionellen Anpassungen“ hegt, entgegenzukommen. Man sei bereit, automatisch EU-Recht zu übernehmen und den EU-Gerichtshof als Gericht zu akzeptieren. Also, Sie sehen: Fremdes Recht statt Schweizer Recht, – dazu auch fremde Richter sollen gelten. Unsere Geburtsurkunde soll missachtet, unsere seit 722 Jahren erfolgreichen Staatssäulen sollen eingerissen werden.
Damit geht es um die wichtigste Frage des Landes: Sollen die Schweizerinnen und Schweizer in Zukunft noch selbst bestimmen können oder nicht? Oder werden die Schweizer gezwungen, fremdes Recht und fremde Richter zu übernehmen?
Die Folgen des verwerflichen Tuns sind leicht zu erkennen: Wenn wir nach und nach das EU-Recht übernehmen, ist die Schweiz am Schluss in der EU, ohne dass die Stimmbürger etwas zu sagen hätten. Und wo es Widerstand gegen dieses fremde Recht im Alltag gibt, da werden fremde Richter für die Anwendung des fremden Rechtes sorgen.
Und in den gleichen Monaten hören wir vom schweizerischen Bundesgericht, von jetzt an stehe generell ausländisches Recht – man nennt es Völkerrecht – über dem Landesrecht.
Die arglistige Zeit des Bundesbriefes wiederholt sich: Administrationen, Exekutive, Judikative und die Legislative wollen das freiheitsliebende Volk – den Souverän – austricksen.
Sie sehen, meine Damen und Herren, das Gegenteil des Bundesbriefes wird da zelebriert. Damit wäre Freiheit, Unabhängigkeit und der wirtschaftlich gute Zustand dahin.
Wir haben uns nicht seit 1291 immer wieder gegen fremde Richter gewehrt, um diesen ewigen Bund mit ein paar juristischen Tricks ausser Kraft setzen zu lassen! Nein, der Geburtstag – der 722ste! – sei Anlass, um den Kampf für die Freiheit, gegen fremde Obrigkeit und fremde Richter einzuleiten.
Die Habsburger schickten ihre Vögte in die Gründerkantone. Gegen sie haben sich die Schweizer erfolgreich zur Wehr gesetzt. Heute sitzen die Vögte leider in den eigenen Amtsstuben. Es ist an uns – Bürgerinnen und Bürger – uns dagegen zur Wehr zu setzen.
Mit übergeordnetem Recht – dem Völkerrecht, das man moralisch der dumpfen Volksseele überordnet – will man die direkte Demokratie ausser Kraft setzen.
Darum: Der Souverän ist gefordert. Er muss im kommenden Jahr an die Urne, um dem verwerflichen Tun unserer Obrigkeit ein Ende zu setzen.
Wie sieht der „Angreifer“ die Schweiz?
Meine Damen und Herren
Wir stehen in einem Wirtschaftskrieg. Das ist die „Arglist der Zeit“.
Sie haben richtig gehört: Es handelt sich um einen Wirtschaftskrieg. Also hat man sich darauf einzurichten.
Und weil in der Schweiz noch etwas zu holen ist, steht diese Schweiz im Fokus der Angriffe. Und wie sieht uns denn der „Angreifer“?
Wie analysieren die Amerikaner die Schweiz?
Wohlgesinnte Kreise aus Amerika fragen besorgt: „Was ist aus Euch tapferen Schweizern geworden? Früher bewunderten wir Euch Schweizer für Eure Standhaftigkeit und Unnachgiebigkeit, und heute gebt Ihr schon nach, bevor die Verhandlungen beginnen.“
Oder: Lesen Sie den Bericht des französischen Senats (1) über die Finanzpolitik, auch wenn es schönere Lektüren gibt. Der Bericht ist 745 Seiten lang. Ein kleiner Einblick genügt, um zu erkennen, wie Frankreich die schweizerische Classe politique beurteilt. Gemäss diesem Bericht wird die Schweiz als sehr anfällig auf politischen Druck von aussen beurteilt; die Schweiz gebe – solchem Druck ausgesetzt – rasch nach.
Wörtlich heisst es:
… en lisant régulièrement la presse helvétique, on constate d'ailleurs que la classe politique suisse est relativement fragile : lorsqu'on passe à l'offensive, elle a tendance à accorder des concessions et il faut continuer à mettre la pression sur ce territoire.» (2)
Oder auf Deutsch übersetzt lesen wir:
„Wenn man regelmässig die schweizerische Presse liest, stellt man überdies fest, dass die schweizerische Classe politique relativ fragil ist: Wenn man in die Offensive geht, neigt sie (gemeint ist die schweizerische Classe politique) dazu, Konzessionen zu machen. Man muss weiterhin Druck auf dieses Land ausüben.“
Dies muss ändern!!Nur ein wuchtiges Nein zur Übernahme fremden Rechts und fremder Richter kann hier Abhilfe schaffen! (3)
Ausblick
Meine Damen und Herren
In der Schweizer Geschichte ist das Land oft vom rechten Weg abgekommen. Aber stets – und das ist das Grossartige – selbst, wenn die Obrigkeit versagte, gab es Leute in der Bevölkerung, welche die Obrigkeit von ihren Irrwegen abhielten. Zum Beispiel vor 20 Jahren durch das überzeugende Nein zum EWR/EU-Beitritt. Dank einer besseren Verfassung, welche den Bürger mit der direkten Demokratie, mit der Unabhängigkeit, der dauernd bewaffneten Neutralität und dem Föderalismus in den Mittelpunkt stellt.
In einer Zeit des Grössenwahns und globalen Geschwätzes scheint dies unterzugehen.
Da haben sich die Bürger zu wehren. Wir müssen das Rahmenabkommen mit der EU, wo fremdes Recht und fremde Richter akzeptiert werden und die Schweiz schliesslich in der EU landet, an der Urne bekämpfen!
Ich bin überzeugt, dass es uns gelingt, unsere traditionellen, auf dem Bundesbrief beruhenden Werte zu bewahren. Gegen eine irregeleitete Obrigkeit! Nur so können wir auch die kommenden Geburtstagsfeiern in Freiheit und Dankbarkeit feiern.
Meine Damen und Herren, ich bin zuversichtlich. Ich stelle fest, bei den Bürgern beginnt es in den Köpfen zu tagen. Noch nie waren so wenige Leute für den EU-Beitritt, noch nie war die Neutralität so beliebt! Nur die Politiker in Bern haben dies noch nicht begriffen.
Schauen und hören Sie hinaus in die Welt. Sie werden sehen, dass Jakob Burckhardt Recht hatte:
"Der Kleinstaat ist vorhanden, damit ein Fleck auf der Welt sei, wo die grösstmögliche Quote der Staatsangehörigen Bürger im vollen Sinne sind... Denn der Kleinstaat hat überhaupt nichts, als die wirkliche tatsächliche Freiheit, wodurch er die gewaltigen Vorteile des Grossstaates, selbst dieses Machtideal, völlig aufwiegt."
Und halten wir uns also an Gottfried Keller:
„Keine Regierung und keine Bataillone vermögen Recht und Freiheit zu schützen, wo der Bürger nicht imstande ist, selber vor die Haustür zu stehen und nachzusehen, was es gibt“ („Fähnlein der sieben Aufrechten“, 1860).
Die Schweizer werden es tun!
Indem wir auf die Kraft der einfachen Bürger hoffen, werden wir dann in aller Bescheidenheit im Kleinstaat Schweiz auch die kommenden Geburtstage feiern können.
Zuversichtlich auf diese tiefe innere Kraft des Volkes hoffend, wünsche ich Ihnen allen einen schönen Geburtstag.
(1) http://www.senat.fr/rap/r11-673-2/r11-673-2.html
(2) http://www.senat.fr/rap/r11-673-2/r11-673-2.html
(3) http://www.senat.fr/rap/r11-673-2/r11-673-2.html