Testi
01.08.2007
01.08.2007
1. August-Rede 2007 in Schwarzenburg
Ansprache von Bundesrat Christoph Blocher, am 31. Juli 2007, in Schwarzenburg 01.08.2007, Schwarzenburg Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Liebe Miteidgenossinnen Liebe Miteidgenossen Liebe Geburtstagsgäste 1. Was feiern wir heute? Wir sind heute hier zusammengekommen, um den 716. Geburtstag unseres Landes zu feiern! Sie haben mich zur Festrede geladen und ich möchte mich für diese Einladung bedanken. Schwarzenburg Natürlich wollte ich Ihre Gegend zuerst einmal kennen lernen. So stieg ich in der mittäglichen Sommerhitze vor einigen Tagen auf das nahe „Guggershörnli“, das durch „s’ Vreneli ab em Guggisberg“ Weltberühmtheit erlangt hat. Von dort wollte ich sehen, wo „Simelis Hans Joggeli änet em Berg“ wohnte. Und was sah ich? Schwarzenburg: Breit, bhäbig und in selbstbewusster Ruhe. Eine Berner Landgemeinde, nahe an der Kantons- und Konfessionsgrenze. Die Schweiz ist vielfältig. Das ist auch in einer Zeit, wo alles gleich gemacht werden soll, eine ausgesprochene Stärke! Diese Vielfalt ist aber nur möglich durch eine Staatsform, bei der diejenigen, die in der Politik entscheiden, so nahe wie möglich bei den Menschen sind, die es betrifft. Das ist ein Wesenszug unseres Landes. Tragen wir zu diesem Wesenszug Sorge. Wir feiern den 1. August auch dieses Jahr hier in Schwarzenburg und unzähligen anderen Orten in gut traditioneller Schweizerart, das heisst: * Bescheiden * In Gemeinschaft, stellvertretend für das ganze Land * Gleichzeitig mit zahlreichen andern Orten in der Schweiz, verbunden durch Höhenfeuer übers ganze Land hinweg Die Gründungsurkunde ist der Bundesbrief von 1291. Er ist Bekenntnis und Ausdruck des Willens zur Unabhängigkeit und zur Selbstbehauptung. * Er beginnt mit der Anrufung Gottes: Man stellt sich damit unter Gottes Schutz * Man beschliesst, das Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen: „ Wir wollen keine fremden Richter haben“. Wobei mit Richter damals auch die Regierenden gemeint waren. * An diese Richter – also an alle Behördenmitglieder - stellt man hohe charakterliche Voraussetzungen. * Man verspricht sich gegenseitig Hilfe zu leisten. * Man weiss, dass das Vorhaben schwierig ist, und schwört, für die Freiheit notfalls das Leben zu opfern. Am Anfang unseres Landes steht also ein Stück Pergament. Ein Schriftstück! Nur 20 cm breit und 32 cm hoch. 17 Zeilen umfasst es! Am Anfang der Schweiz * steht also nicht ein Herrscherwillen, also kein Beschluss eines Königs oder Kaisers * steht kein „hochkarätiges Expertengremium“ * stehen keine ausgeklügelten juristischen Verfassungsgrundsätze Am Anfang steht nur eine Willenserklärung von einfachen Landsleuten, die bereit sind und sich verpflichten, das Schicksal selbst in die Hand zu nehmen und sich den Pflichten dieser Selbständigkeit im Interesse von „Land und Lüt“ zu unterziehen! Die Macht soll in die Hände dieser Landsleute gelegt werden. Kurz ausgedrückt: In die Hand des Volkes. Dieser Grundgedanke hielt sich im Wesentlichen 716 Jahre, obwohl seither viel geschehen ist. Eines aber zeigte sich klar: Immer wenn die Schweiz von diesem vorgezeichneten Weg abkam, immer wenn die Schweiz sich mit Grossmächten einliess, immer wenn die Schweiz sich nicht auf sich selbst besann, drohte der Niedergang der Eidgenossenschaft und dies bis auf den heutigen Tag! Doch in der entscheidenden Auseinandersetzung fand die Schweiz immer wieder auf den eigenen Weg zurück. Dankbar sind wir, dass all den Grossmachtsgelüsten immer wieder eine Absage erteilt wurde. Darum ist der 1. August ein Tag der Dankbarkeit. Möge dies so bleiben. 2. Der Kampf für die Freiheit * Jede Zeit kennt ihre besonderen Gefahren. Jede Zeit hat ihre – oft selbsternannten - Vögte, die die Macht an sich reissen möchten. Obrigkeiten, die zum Nachteil von Volk und Land ihre eigene Macht ausdehnen möchten. Es winken Ansehen, Ruhm, Ämter, Geld und vielerlei mehr! * Oft nennen sich die modernen Vögte „Visionäre“. Aber sie rauben dem Mensch nur allzu oft seine Selbstbestimmung, seine Freiheit. * Es ist heute unverkennbar, dass Regierende in der ganzen Welt nach Grösse und Anerkennung streben (und es wäre eine Beschönigung, würde ich die eigene Regierung, der ich angehöre, hier in der Schweiz ausnehmen). Meist geht es dabei auf Kosten der eigenen Bevölkerung. Oh, dieser ewige Drang nach Grösse! Als ob nicht gerade die Schweiz als Kleinstaat gute Erfahrungen gemacht hätte. * Der Wunsch, überall – wo der Glanz der Macht aufscheint – dabei zu sein, ist eine Dauererscheinung der hohen Politik. * Dazu gehören auch die imposanten Konferenzen, Symposien, internationalen Vereinbarungen, welche nur allzu oft die Rechte des Volkes schmälern oder gar ausser Kraft setzen. Bei internationalen Abmachungen werden Volksrechte abgetreten und so dem Volke die Entscheide entzogen. Es sei – so heisst es dann beschönigend – eben „übergeordnetes Recht“. Als wäre es direkt von Gott erlassen! Auf jeden Fall ist es „dem vom Volk gesetzten Recht übergeordnet“. Das ist aber so ziemlich genau das Gegenteil, von dem, was der Bundesbrief wollte. Man nennt es auch internationales Recht oder noch schöner „Völkerrecht“, als hätten es alle Völker demokratisch gesetzt. „Übergeordnetes Recht“? Übergeordnetes Recht bricht Landesrecht! Damit ist ja alles gesagt, aber was ist es dann für ein Recht? Und – wenn es schon nicht der liebe Gott erlassen hat, welches sind denn die Götter, die dieses so übergeordnete Recht erlassen oder bestimmt haben? Wer genau hinschaut, sieht: Es sind internationale Experten, hochkarätige Juristen, angesehene Professoren, Kongresse, internationale Foren, internationale Organisationen, Regierungen, welche miteinander Verträge abschliessen, die dann über dem Landesrecht stehen. Sicher sind alles hoch gebildete und ehrenwerte Leute! Nur eines sind sie sicher nicht: „Landsleute“. Es sind nicht die, welche 1291 auf dem Rütli durch den Schwur auserwählt worden sind, um die Regeln selbst setzen zu können. Sie sind nicht das eigene Volk. Die heutige Tendenz, die Volksrechte leichtfertig durch übergeordnetes Recht, eben so genanntes „Völkerrecht“, zu ersetzen, nimmt beängstigend zu. Das ist meine kurze Erfahrung in der Zeit, in der mir das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement anvertraut worden ist. Und dies ist genau das Gegenteil des Freiheitsbriefes von 1291. Wer leichtfertig versucht, die Entscheidungsmöglichkeit des Volkes und der Stimmbürger auszuschalten oder zu umgehen, bedroht die Freiheit. Was heisst aber Freiheit? In der Schweiz heisst Freiheit auch und vor allem Vertrauen in den einzelnen Bürger. Es darf nicht sein, dass sog. „höheres“ Recht, oder „internationales Recht“, oder „Völkerrecht“ das demokratisch bestimmte Recht der eigenen Staatsbürger leichtfertig beschränkt oder gar ausser Kraft setzt. Man ist schnell bereit, den Willen des Volkes unter Berufung auf höheres Recht, ausser Kraft zu setzen. Denken wir daran: Der Bundesbrief ist die Absage an unkontrollierte staatliche Macht und eine geradezu rebellische Absage an die Einschränkung des Volkswillens. Darum ist der Kampf gegen „Vögte“, die den Volkswillen einschränken, eine Daueraufgabe. Es ist der dauernde Kampf um die Freiheit. 3. 1. August in Dankbarkeit feiern In Dankbarkeit begehen wir heute den Geburtstag unseres Landes. Bedenken wir: Die heutige Wohlfahrt des Landes und seine wirtschaftliche Stärke ist nicht zuletzt der Selbstbestimmung des Volkes und der Selbstverantwortung der Bürger zu verdanken. Darum gilt es, sich gegen ungerechtfertigte Eingriffe zu wehren. Die Schweiz legt hohen Wert darauf, selbst die Zukunft bestimmen zu können, und zwar durch Regeln, welche das Volk setzt. Die internationalen Gremien haben dies zu respektieren. Das gilt aber auch für unser eigenes Parlament, für unsere Regierung und unsere Gerichte. Auch sie haben sich nicht über Volksentscheide und über durch das Volk gesetztes Recht hinwegzusetzen! Dazu gehört aber auch die Pflicht der Verantwortlichen, seien es jene in der Regierung, seien es Richter, seien es Volllzugsbehörden, (beispielsweise die Strafvollzugsbehörden) diese Gesetze auch anzuwenden! Nicht zuletzt infolge der hohen Zahl der Gesetze in unserem Lande werden viele Gesetze gar nicht angewendet oder dann nur in einzelnen Fällen gegenüber Leuten, die man nicht mag und denen man eine Strafe gönnen will. Das ist auch Rechtsmissbrauch. Mit dieser Botschaft - meine Damen und Herren - wollen wir auch die nächsten 366 Tage, das 717. Lebensjahr unseres Landes, in Angriff nehmen. Schliessen wir die heutige Geburtstagsrede mit dem dichterischen Gelöbnis – aber durchaus in Übereinstimmung mit dem alten Bundesbrief: Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern. In keiner Not uns trennen und Gefahr. Wir wollen frei sein, wie die Väter waren, Eher den Tod als in der Knechtschaft leben Wir wollen trauen auf den höchsten Gott Und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen.“
01.08.2007
1. August-Rede 2007
An seiner 1. August-Rede in Schwarzenburg, Andermatt, Hallau und Gruyères lobte Bundesrat Christoph Blocher den Willen zur Unabhängigkeit und zur Selbstbehauptung, welcher im Bundesbrief von 1291 zum Ausdruck komme. Er warnte, dass der Niedergang der Eidgenossenschaft drohe, wenn dieser Grundgedanke missachtet und der vorgezeichnete Weg verlassen würde. 01.08.2007, Schwarzenburg, Andermatt, Hallau, Gruyères Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. Liebe Miteidgenossinnen, liebe Miteidgenossen, liebe Geburtstagsgäste Wir feiern den 1. August auch dieses Jahr an unzähligen Orten in gut traditioneller Schweizerart, das heisst: Bescheiden, in Gemeinschaft, stellvertretend für das ganze Land, gleichzeitig an zahlreichen Orten in der Schweiz. Die Gründungsurkunde ist der Bundesbrief von 1291. Er ist Bekenntnis und Ausdruck des Willens zur Unabhängigkeit und zur Selbstbehauptung. Dieser Grundgedanke hielt sich im Wesentlichen 716 Jahre, obwohl seither viel geschehen ist. Eines aber zeigte sich klar: Immer wenn die Schweiz von diesem vorgezeichneten Weg abkam, immer wenn die Schweiz sich mit Grossmächten einliess, immer wenn die Schweiz sich nicht auf sich selbst besann, drohte der Niedergang der Eidgenossenschaft und dies bis auf den heutigen Tag! Doch in der entscheidenden Auseinandersetzung fand die Schweiz immer wieder auf den eigenen Weg zurück. Jede Zeit kennt ihre besonderen Gefahren. Jede Zeit hat ihre – oft selbsternannten - Vögte, die die Macht an sich reissen möchten. Bei internationalen Abmachungen werden Volksrechte abgetreten und so dem Volke die Entscheide entzogen. Es sei – so heisst es dann beschönigend – eben „übergeordnetes Recht“. Auf jeden Fall ist es „dem vom Volk gesetzten Recht übergeordnet“. Das ist das Gegenteil, von dem, was der Bundesbrief wollte. Man nennt es auch internationales Recht oder noch schöner „Völkerrecht“, als hätten es alle Völker demokratisch gesetzt. „Übergeordnetes Recht bricht Landesrecht! Damit ist ja alles gesagt. Die heutige Tendenz, die Volksrechte leichtfertig durch übergeordnetes Recht zu ersetzen, nimmt beängstigend zu. Das ist meine kurze Erfahrung in der Zeit, in der mir das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement anvertraut worden ist. Und dies ist genau das Gegenteil des Freiheitsbriefes von 1291. Wer leichtfertig versucht, die Entscheidungsmöglichkeit des Volkes und der Stimmbürger auszuschalten oder zu umgehen, bedroht die Freiheit. In der Schweiz heisst Freiheit auch und vor allem Vertrauen in den einzelnen Bürger. Denken wir daran: Der Bundesbrief ist die Absage an unkontrollierte staatliche Macht und eine geradezu rebellische Absage an die Einschränkung des Volkswillens. Darum ist der Kampf gegen „Vögte“, die den Volkswillen einschränken, eine Daueraufgabe. Es ist der dauernde Kampf um die Freiheit. In Dankbarkeit begehen wir heute den Geburtstag unseres Landes. Die heutige Wohlfahrt des Landes und seine wirtschaftliche Stärke ist nicht zuletzt der Selbstbestimmung des Volkes und der Selbstverantwortung der Bürger zu verdanken. Die Schweiz legt hohen Wert darauf, selbst die Zukunft bestimmen zu können, und zwar durch Regeln, welche das Volk setzt. Die internationalen Gremien haben dies zu respektieren. Das gilt aber auch für unser eigenes Parlament, für unsere Regierung und unsere Gerichte. Auch sie haben sich nicht über Volksentscheide und über durch das Volk gesetztes Recht hinwegzusetzen! Dazu gehört aber auch die Pflicht der Verantwortlichen, seien es jene in der Regierung, seien es Richter, seien es Volllzugsbehörden, (beispielsweise die Strafvollzugsbehörden) diese Gesetze auch anzuwenden! Nicht zuletzt infolge der hohen Zahl der Gesetze in unserem Lande werden viele Gesetze gar nicht angewendet oder dann nur in einzelnen Fällen gegenüber Leuten, die man nicht mag und denen man eine Strafe gönnen will. Das ist auch Rechtsmissbrauch. Mit dieser Botschaft - meine Damen und Herren - wollen wir auch die nächsten 366 Tage, das 717. Lebensjahr unseres Landes, in Angriff nehmen.
27.07.2007
Schweiz wenig erfreut über geplante Online-Einreiseregistrierung
Die USA planen eine Verschärfung der Einreiseregeln für Europäer. Auch Schweizer sollen sich 48 Stunden vor dem Abflug in die USA online registrieren müssen. Bundesrat Christoph Blocher ist darüber "nicht sehr erfreut". 27.07.2007, Washington (sda) Seine Bedenken habe er in einer Unterredung mit dem US-Minister für innere Sicherheit, Michael Chertoff, geltend gemacht, sagte Blocher am Freitagabend der Nachrichtenagentur SDA. Wenn man sich vor einer US-Reise registrieren und einen Fragebogen ausfüllen müsse, sei das eine zusätzliche administrative Belastung. Chertoff habe ihn "ein wenig besänftigt", sagte Blocher. Der US-Minister habe versichert, dass es nicht für jede Einreise eine Registrierung brauche, sondern diese jeweils für ein oder zwei Jahre gelte. Es handle sich für Chertoff um eine "rein formelle Angelegenheit". Allerdings sei klar, dass die USA die Einreise verweigern könnten, wenn die Antworten nicht befriedigten, sagte Blocher. Die Initiative für die Online-Registrierung sei vom Kongress ausgegangen; Blocher erwartet, dass die Vorlage demnächst verabschiedet wird. Die Schweiz werde gegen die Neuerung nicht viel unternehmen können, erklärte der Justizminister. Auch die EU wird nicht Widerstand leisten, wie der zuständige Sprecher der EU-Kommission kürzlich sagte. Denn die Neuregelung gewährleistet eine Gleichbehandlung aller EU-Bürger. Bislang sind die Bürger eines Teil der osteuropäischen EU-Staaten visumspflichtig. Neues Terrorabkommen ab Ende Jahr Blocher sprach in den USA auch mit Justizminister Alberto Gonzales, FBI-Direktor Robert Mueller und Nachrichtendienstkoordinator Mike McConnell. Mit Gonzales habe er namentlich über den neuen Vertrag über die Zusammenarbeit in der Terrorismusbekämpfung gesprochen, sagte Blocher der SDA. Die Eidgenössischen Räte gaben in diesem Jahr Grünes Licht. Das Abkommen soll nach den Worten Blochers Ende 2007/Anfang 2008 – nach Ablauf der Referendumsfrist - in Kraft gesetzt werden. Im Zentrum dieses Vertrags steht für den Justizminister die Absicht zur Zusammenarbeit bei Verbrechen, die sowohl in den USA als auch in der Schweiz einem Straftatbestand unterliegen. Blocher sagte, er habe gegenüber den US-Gesprächspartnern unterstrichen, dass die Schweiz ein eigener, kleiner Staat sei und "dass die Amerikaner, wenn sie mit uns zusammenarbeiten wollen, die schweizerische Rechtsordnung voll und ganz berücksichtigen müssen". Früher habe dies Schwierigkeiten bereitet, räumte Blocher ein. In den letzten drei Jahren habe die Schweiz aber auf diesen Sachverhalt gepocht; "seither haben wir keine Probleme mehr". Daten über Flugpassagiere Nicht gesprochen hat Blocher über Flugpassagierdaten. Das Abkommen Schweiz-USA läuft im Herbst 2008 aus. Die Staatssekretäre Gerber und Ambühl hätten sich auf ihren jüngsten US-Reisen mit dem Thema befasst, sagte Blocher. Die EU hatte am Freitag ein neues Abkommen mit den USA unterzeichnet. Blocher betonte, dass die Schweiz nicht darum herumkommen werde, bei der Neuerung mitzumachen, wenn Schweizer in die USA einreisen wollen. Man werde aber auf keinen Fall strengere Bedingungen als die EU akzeptieren.
07.07.2007