Testi
01.06.2006
30.05.2006
Die Einflüsse des Asyl- und des Ausländergesetzes auf die Schweizer Gastronomie
Rede von Bundesrat Christoph Blocher an der Delegiertenversammlung der GastroSuisse vom 30. Mai 2006, in Zürich 30.05.2006, Zürich Zürich. An der Delegiertenversammlung der GastroSuisse informierte Bundesrat Christoph Blocher Vertreterinnen und Vertreter der Branche über die beiden Referenden zum neuen Ausländergesetz und zur grossen Asylgesetz-Revision. Er erläuterte die Hauptstossrichtung der beiden neuen Gesetze und ging auf die spezifischen Punkte ein, die das Gastronomie- und das Tourismusgewerbe besonders interessierten. Er sei sich der Bedeutung des Gastgewerbes für die schweizerische Volkswirtschaft und der Wichtigkeit der ausländischen Arbeitskräfte für die Branche bewusst. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. 1. Aufschwung spürbar Man sagt nicht ohne Grund in der Schweiz: Wenn es der Bauwirtschaft gut geht, geht es der ganzen Volkswirtschaft gut. Die Umkehrung des Satzes ist allerdings genauso wahr: Sobald die Baubranche kriselt, ist Krise, möglicherweise sogar eine Rezession angesagt. Man könnte diese Formel anpassen und auf Ihren Bereich anwenden: Wenn es dem schweizerischen Tourismus gut geht – dann geht es nicht nur der Schweiz gut, sondern der ganzen Welt. Schliesslich ist der Tourismus aus dem Ausland nach wie vor ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und die Menschen reisen dann, wenn sie in ihren Heimatländern über sichere Arbeitsplätze, gute Löhne und positive Aussichten verfügen. Die Weltwirtschaft zeigt zur Zeit tatsächlich gute bis erfreuliche Kennzahlen. Für etwas trübere Stimmung sorgen bloss der hohe Ölpreis und der schwache Dollar. Der allgemeine Aufschwung hat auch die Schweizer Gastronomie erfasst. Erstmals seit 2001 legt die Zahl der Übernachtungen wieder kräftig zu. Nach einer guten Wintersaison 2005/2006 soll nun auch im Sommer vor allem das Geschäft mit ausländischen Touristen nochmals anziehen. Es werden vermehrt deutsche Gäste erwartet, aber auch die Amerikaner reisen nach dem Einbruch rund um den Terroranschlag 2001 wieder verstärkt nach Europa. Bei der Zusammensetzung der ausländischen Gästezahlen zeigt sich der rasante Wandel in der Welt sehr deutlich. Wer hätte vor fünfzehn Jahren gedacht, dass heute Russland und die Volksrepublik China zu den stärksten Wachstumsmärkten zählen? Die Russen gehören sogar zu jenen Touristen, die pro Person und Tag am meisten Geld ausgeben. Umgekehrt blieb in den letzten Jahren vor allem die Kundschaft aus Deutschland aus. Die finanziellen Lasten der Wiedervereinigung schlugen sich auf die deutsche Volkswirtschaft nieder und die Ferienbudgets gehören nun mal zu den ersten Posten, wo die Bürger sparen. Bei den eigentlich reisefreudigen Deutschen wirkte sich das besonders stark auf die Schweiz aus, zumal unser Land als teuer gilt und der preisbewusste Tourist möglicherweise in ein anderes Land ausweicht. 2. Qualitätstourismus Allerdings kann der Massentourismus oder Billigtourismus ohnehin nie eine brauchbare Strategie für die Schweiz abgeben. Qualität ist unser Markenzeichen. Nicht nur in der Entwicklung und Ausarbeitung von Gütern. Qualität soll auch die Massgabe in der Hotellerie und Restauration sein. Qualität ist immer gefragt. Sie ist weit weniger konjunkturabhängig, denn kaufkräftige Kunden, die Wert auf exzellenten Service und Top-Infrastruktur legen, gibt es immer. Dazu kommt unsere einmalig schöne Landschaft. Wer das Matterhorn sehen will, muss in die Schweiz kommen. Wo gibt es ein vergleichbares Hochtal wie das Engadin zu besuchen? Welches Land bietet auf so wenig Raum eine derart vielfältige Landschaft und Vegetation? Der deutsche Komponist Felix Mendelssohn-Bartholdy (1809-1847) besuchte im 19. Jahrhundert die Innerschweiz und schrieb begeistert: „Ich bin auf dem Rigi, weiter braucht' ich nichts zu sagen, denn Ihr kennt den Berg. Wenn es nur nicht alles so unbegreiflich schön wäre!“ Wer dieses „unbegreiflich Schöne“ sehen will, wird in die Schweiz kommen müssen – oder in der Schweiz bleiben. Ich persönlich gehöre ja zu jenen, die ihre Ferien am liebsten im eigenen Land verbringen. Und ich bin offensichtlich nicht der einzige. Die Schweiz ist ein beliebtes Ferienziel. Für alle. Für Schweizerinnen und Schweizer wie auch für die ausländischen Gäste. Und diese kommen nach wie vor, Jahr für Jahr, Generation für Generation in unser Land. Sogar die Pioniere des schweizerischen Tourismus, die Engländer, kehren zurück. Die Zahl der britischen Gäste ist in letzter Zeit wieder markant gestiegen. Ich kann Ihnen also nur viel Erfolg wünschen und gute Geschäfte. Setzen Sie auf Ihre Stärken und der Erfolg wird Ihnen treu bleiben. 3. Zwei Vorlagen von Bedeutung Ich bin heute jedoch hier, um Sie in meiner Funktion als Justizminister über zwei wichtige Vorlagen zu informieren. Im September stehen zwei Referenden zur Abstimmung. Nämlich das Referendum zum neuen Ausländergesetz und ein zweites zur grossen Asylgesetz-Revision. Beide Geschäfte sind für Sie als Vertreterinnen und Vertreter der Gastronomie von Bedeutung. Aus naheliegenden Gründen: Wie bereits oben erwähnt, kommt eine Vielzahl der Touristen aus dem Ausland. Hier haben wir ein grosses Interesse, dass deren Einreise und deren Aufenthalt aus gesetzlicher Sicht so reibungslos wie möglich vonstatten geht. Der Tourist definiert sich – um es einmal salopp zu definieren – dadurch, dass er in ein Land einreist und später – hoffentlich zufrieden – wieder ausreist. Das Ausländergesetz befasst sich in seinem Kern mit einer anderen Frage: mit der Zuwanderung. Wir haben als Staat ein Interesse an einem möglichst freien Personenverkehr. Andererseits braucht es Regeln und Kontrollen, wenn es um die Immigration geht. Die politische Herausforderung besteht darin, diese beiden legitimen Bedürfnisse – freier Personenverkehr und kontrollierte Zuwanderung – miteinander auszubalancieren. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle kurz die Hauptstossrichtung der beiden neuen Gesetze erläutern, um dann noch auf die spezifischen Punkte einzugehen, die Sie von der Gastronomie und dem Tourismus her interessieren. 4. Geregelte Zuwanderung Die Ausländer-, aber insbesondere die Asylpolitik, beschäftigt die Schweizerinnen und Schweizer seit Jahren. Nicht die Aufnahme von Flüchtlingen, nicht die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, welche in der Schweiz ordnungsgemäss eine Aufenthaltsbewilligung erhalten haben, sind Stein des Anstosses: Nein, all jene, die sich über den Asylantrag oder auf andere Weise einen illegalen Aufenthalt erschlichen haben. Diese Zahl ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Und hier wollen die beiden Gesetzesvorlagen entgegen wirken. Es ist das Anliegen jedes Staates, für seine Bürger zu sorgen. Darum bestimmt heute auch jede Regierung auf dieser Welt, wann Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung erhalten und wann nicht. Mit Ausländern, welche eine Aufenthaltsbewilligung korrekt beantragten und eine solche Bewilligung auch erhielten, hat die Schweiz im Grossen und Ganzen keine Probleme. Wir stehen mit einem Ausländeranteil von rund 22 Prozent an der Spitze der europäischen Staaten! Trotzdem kennt unser Land keine gettoähnlichen Banlieues mit schwerwiegenden Ausschreitungen und fremdenfeindlichen Übergriffen. Das verdanken wir vor allem einer funktionierenden Wirtschaftsordnung, die es fertig bringt, überhaupt so viele Menschen zu beschäftigen. Trotz des hohen Ausländeranteils blieb die Arbeitslosigkeit in den letzten Jahren eine der niedrigsten in Europa. Aber – und auch das gilt es in diesem Zusammenhang zu erwähnen – die Arbeitslosigkeit unter Ausländern ist konstant etwa drei Mal so hoch wie diejenige von Schweizerinnen und Schweizern. Mit dem Ja zu den Bilateralen II haben die Stimmbürger auch der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten zugestimmt. Das neue Ausländergesetz regelt im Wesentlichen noch, unter welchen Voraussetzungen die aussereuropäischen Bürger eine Arbeitsbewilligung und unter welchen Voraussetzungen sie Familiennachzug geltend machen können. Ebenso soll geregelt werden, was gegen illegal Anwesende zu tun ist, damit sie das Land verlassen und die Schweiz für diese Personen grundsätzlich an Attraktivität verliert. Bei der grosszügigen Lösung gegenüber den EU-Bürgern – sie werden in Zukunft der einheimischen Bevölkerung rechtlich praktisch gleichgestellt – versteht es sich doch von selbst, dass völlig offene Grenzen gegenüber allen Staaten der Welt nicht in Frage kommen kann. Leider war es nicht möglich, die Linken und Grünen ins Boot zu holen. Sie sind für eine andere Ausländerpolitik: Sie plädieren die totale Personenfreizügigkeit. Eine solche globale Öffnung würde aber unser ganzes Sozialsystem kollabieren lassen. Das muss in dieser Deutlichkeit gesagt sein. 5. Wider den Missbrauch im Asylwesen Die Schweiz hat nie nur jenen Menschen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, nach denen unser Arbeitsmarkt verlangte. Wir haben auch stets Leute aufgenommen, die in ihrem eigenen Land an Leib und Leben verfolgt waren. Die Schweiz versteht sich als grosszügiges Flüchtlingsland für die wirklich Verfolgten. Denken Sie an alle die Glaubensflüchtlinge in der Reformationszeit. Es waren tüchtige Leute. Auf sie gehen ganze Industriezweige der Schweiz zurück. So die Uhrenherstellung, aber auch grosse Anteile der schweizerischen Chemie- und Pharmaindustrie. Später fanden auch politisch Verfolgte im Zweiten Weltkrieg Schutz in der Schweiz. Trotz aller Unzulänglichkeit der Behörden: Kein Staat der Welt hat pro Kopf mehr Flüchtlinge aufgenommen als unser Land. Später kamen die Menschen aus den kommunistischen Staaten. Ich verweise auf die Ungarn, die vor genau 50 Jahren in der Schweiz Zuflucht fanden. Nein, die humanitäre Tradition gegenüber Flüchtlingen bestreitet keiner. Niemand will einer verfolgten Person die Aufnahme verweigern. Aber was wir nicht gelöst haben, sind die enormen Missbräuche, die im Bereich Asylwesen wuchern. Bis vor zwei Jahren wurden diese Missbräuche von den Politikern stets bestritten – und noch heute gibt es Kreise, die diese unschöne Wirklichkeit leugnen. Was aber nichts an der Tatsache ändert, dass bloss etwa 10 Prozent der Asylsuchenden als echte Flüchtlinge anerkannt werden. Der Asylrechtsmissbrauch steht nicht isoliert da. Er ist oft auch der Ausgangsort zum Erschleichen von Sozialhilfe, um zumindest eine vorläufige Aufnahme zu erwirken, dahinter verbergen sich auch einträgliche Schleppergeschäfte und organisierte Kriminalität namentlich im Drogenhandel. Was aber den einzelnen Bürger ganz tief verärgert, ist das schamlose Ausnützen der Gastfreundschaft. Das neue Asylgesetz gewährleistet und garantiert Schutz für echte Flüchtlinge in unserem Land, aber eben so die Beseitigung der eklatanten Missstände im Asylwesen. Hier geht es vor allem um die vorsätzliche Vernichtung der Reisepapiere. Die meisten haben ihre Pässe versteckt oder vernichtet. Warum? Weil derjenige, der seine Papiere nicht vorweist gegenüber den anderen im Vorteil ist, weil die Abklärung der Identität sehr viel Zeit beansprucht. Das Verfahren wird verzögert, der Aufenthalt verlängert und die Schweiz zahlt darüber hinaus Sozialhilfe. Selbst wenn das Gesuch negativ entschieden wird, kann die Person das Land noch lange nicht verlassen, da ihr die Dokumente fehlen oder weil sie sich schlicht weigert, freiwillig zurückzureisen. Dumm sind nicht diejenigen, die dieses System ausnützen, sondern diejenigen, die dieses System zur Verfügung stellen. Darum ändern wir die gesetzlichen Grundlagen. 6. Tourismus und Personalbedarf Über die Bedeutung des Gastgewerbes für die schweizerische Volkswirtschaft braucht man vor diesem Publikum keine Worte zu verlieren. Die Wichtigkeit der ausländischen Arbeitskräfte kann für die Branche auf der anderen Seite gar nicht überschätzt werden: Über die Hälfte aller in den Bereichen Hotellerie und Restauration geleisteten Arbeitsstunden werden von Personen mit einem ausländischen Pass erbracht. Um seine Personalbedürfnisse abdecken zu können, hat das Gastgewerbe bei den Vorbereitungen zum neuen Ausländergesetz stets die Möglichkeit für Bewilligungen an Hilfskräften aus Ländern von ausserhalb der EU-EFTA gefordert. Ein Grund dafür war, dass Personen aus Drittstaaten - im Gegensatz zu EU-Bürgern - weniger berufliche und geographische Mobilität geniessen. Sie können so bei besseren konjunkturellen Bedingungen nicht einfach aus den Randgebieten in die Zentren wechseln oder gar in einer anderen Branche eine Stelle suchen. Lohnvergleiche mit anderen Wirtschaftszweigen zeigen aber auch das Gastgewerbe in den hinteren Rängen. Dabei drückt der hohe Anteil an Personal mit tieferen Qualifikationen den Durchschnittslohn nach unten. Um im Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt mit anderen Branchen bestehen zu können, müssen die Löhne aber konkurrenzfähig sein. In den letzten Jahren hatten die schweizerische Hotellerie und Restauration keine Schwierigkeiten, das notwendige Personal im eigenen Land oder in der EU/EFTA zu finden. Allein im letzten Jahr sind mehr als 5'900 Personen aus diesen Staaten mit Bewilligungen von über einem Jahr zum Stellenantritt im Gastgewerbe in die Schweiz eingereist. Stellen für die Dauer zwischen vier und zwölf Monaten haben 19'600 Personen aus diesen Ländern angetreten. Dabei stammen die Arbeitskräfte sogar fast ausschliesslich aus den "alten EU-Ländern". Vor gut zwei Monaten ist zudem das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU auf die neuen Mitgliedstaaten ausgedehnt worden. Dies verschafft der schweizerischen Wirtschaft den Zutritt zu einem zusätzlichen riesigen Arbeitskräftereservoir von 75 Mio. Einwohnern. Sowohl während des Zeitraums vor Inkrafttreten des Protokolls als auch seit dessen Inkrafttreten werden die Höchstzahlen für Kurzaufenthalter stark beansprucht. Es handelt sich dabei in erster Linie um Hilfskräfte in der Landwirtschaft, aber auch der Tourismus und das Gastgewerbe (in erster Linie saisonale Tätigkeiten) verzeichnen eine steigende Nachfrage nach Hilfskräften. Die Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes gegenüber Mittel- und Osteuropa gibt den inländischen Unternehmen zudem die Möglichkeit, auf ein stark erweitertes Arbeitskräfteangebot zurückzugreifen. Dies umfasst sowohl den qualifizierten als auch den Hilfskräftebereich. Die Schweizer Unternehmen sind somit gegenüber den Europäischen Konkurrenten nicht mehr benachteiligt. 7. Konkrete Massnahmen Die nächste EU-Erweiterung um Rumänien und Bulgarien wird diesen Rekrutierungsraum in absehbarer Zeit womöglich noch einmal vergrössern. So kann weit in die Zukunft hinein auch der Bedarf an Hilfskräften, den insbesondere die Landwirtschaft und das Gastgewerbe aufweisen, abgedeckt werden. Bei genauer Betrachtung stellt man fest, dass das neue Ausländergesetz - als ein Teil des dualen Zulassungssystems - für Ihre Branche grundsätzlich keine wesentlichen Änderungen bringen wird. Im Rahmen der Personenfreizügigkeit können die Personalbedürfnisse abgedeckt werden. Bei besonderen Anliegen haben die Behörden mit den Branchenverbänden stets nach Lösungen gesucht und werden dies auch weiterhin tun. So sind z. B. im letzten Jahr 250 Spezialitätenköche aus verschiedenen, teilweise weit entfernten Ländern zugelassen worden. Sie setzen mit ihren Kenntnissen und Fertigkeiten in der schweizerischen Gastronomielandschaft exotische Farbtupfer. Solche Fachkräfte werden auch unter dem neuen Ausländergesetz in die Schweiz einreisen können. Damit kann das kulinarische Angebot auch für Touristen aus fernen Ländern ergänzt werden. Die berufliche und sprachliche Integration ausländischer Personen stellt einen wichtigen Teil des neuen Ausländergesetzes dar. Das Gastgewerbe kann von diesen Massnahmen bei Arbeitskräften im unteren Qualifikationsbereich profitieren. Auch für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene stellt das Gastgewerbe mit rund 40 % aller Erwerbsverhältnisse (ca. 3000 Stellen) die wichtigste Branche dar. In den letzten Jahren wurden daher in verschiedenen Kantonen Ausbildungsprojekte im Gastrobereich für diese Personengruppen aufgebaut. Weil der Bund die Erwerbsquote von anerkannten Flüchtlingen erhöhen will, wird das Bundesamt für Migration ab 1. September 2006 verschiedene Pilotprojekte mit Berufs- und Branchenverbänden durchführen. So werden 15 Flüchtlinge während neun Monate eine Fachausbildung in den Bereichen Küche, Service und Hauswirtschaft absolvieren. Mit der seit 1. April 2006 in Kraft getretenen revidierten Begrenzungsverordnung wurden die vorläufig Aufgenommenen im Bezug auf die Arbeitsmarktzulassung Ausländern mit einer Jahresaufenthaltsbewilligung gleichgestellt. Dadurch verbessern sich die Chancen dieser Personengruppe auf dem Arbeitsmarkt eine Stelle zu finden. 8. Ziel: Weniger Missbrauch, bessere Integration Trotzdem gilt es festzuhalten: Die bisherige Ausländerpolitik bereitet auch Probleme: * Die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung ist teilweise mangelhaft. * Die Arbeitslosigkeit unter den Ausländerinnen und Ausländern ist mit 7,4 Prozent (Stand Januar 2006) zu hoch. Besonders problematisch ist die teilweise noch höhere Arbeitslosigkeit bei ausländischen Jugendlichen aus gewissen Staaten. * Die Straffälligkeit von Ausländern ist nach wie vor hoch. * Die Zahl der ausländischen IV-Bezüger ist mit rund 35 Prozent überproportional hoch. Die Hauptgründe hierfür sind: * Viele illegal Anwesende * Viele Asylsuchende, die keine Asylgründe haben * Schlecht qualifizierte ehemalige Saisonniers aus früheren Jahren * Schlecht integrierte ausländische Jugendliche mit schulischen Schwierigkeiten insbesondere wegen mangelhaften Sprachkenntnissen * lückenhafte Grenzkontrolle * Kriminaltouristen Hier setzt die Revision des Ausländergesetzes an. Unter anderem: Mit einer beschränkten Zulassung von gut qualifizierten Arbeitskräften, die von der Wirtschaft benötigt werden. Mit Massnahmen gegen Illegalität, wie generell erhöhten Strafandrohungen und der Verweigerung der Eheschliessung bei Scheinehen. Aber auch mit einem früherem Familiennachzug und damit besserer Integration. Nach der Zulassung wird der Berufs-, Stellen- und Kantonswechsel vereinfacht; bürokratische Bewilligungsverfahren werden abgebaut. Ich habe eingangs der spezifischen Ausführungen festgehalten: Wir haben verschiedene Bedürfnisse und Sorgen aufeinander abzustimmen. Wir wollen gute und qualifizierte Arbeitskräfte. Wir wollen möglichst einfache Reisebedingungen. Wir wollen gute Gastgeber sein. Wir wünschen uns einen liberalen, wenig regulierten Arbeitsmarkt. Wir wollen echten Flüchtlingen Zuflucht bieten. Gleichzeitig dürfen wir gegenüber den realen Problemen nicht die Augen verschliessen. Mit Blauäugigkeit schaffen wir keine Lösungen. Das neue Ausländergesetz und die Asylgesetzrevision sind Vorlagen, die den genannten Bedürfnissen Rechnung tragen, sich aber auch nicht scheuen, entsprechende Massnahmen zur Behebung von Missbräuchen und Problemen einzuleiten. Beide Vorlagen verdienen Ihre Unterstützung.
27.05.2006
150 Jahre Oestlicher Cavallerie-Verein
Jubiläumsansprache von Bundesrat Christoph Blocher 27. Mai 2006, in Wil SG 27.05.2006, Wil SG Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. 1. Eine persönliche Erinnerung Lassen Sie mich mit einer persönlichen Erinnerung und einer persönlichen Bemerkung beginnen. Wie ja einige von Ihnen wissen, habe ich nach meiner obligatorischen Schulzeit eine Ausbildung zum Bauern absolviert. Sie ist bis heute (bis und mit Bundesrat) der einzige „ordentliche“ Beruf geblieben, den ich gelernt habe. Während meiner Ausbildung zum Landwirt schätzte ich ein Privileg besonders: Die Arbeit mit den Pferden und – in meiner spärlichen Freizeit – vor allem das Ausreiten, der Reitsport. Es war ein spezielles Vergnügen, diese Kraft des Pferdes einerseits in Arbeit oder dann in der Form der Fortbewegung umzusetzen. So entstand bei mir auch der verständliche Wunsch, im Militärdienst der Kavallerie beizutreten. Was sich als gar nicht so einfach erwies. Denn die Kavallerie war so konzipiert, dass der Dienstleistende ausserhalb der Militärzeit für das Pferd zu sorgen hatte. Das heisst, er hatte für Unterbringung, Pflege und Fütterung zu schauen. So war es wenig erstaunlich, dass vor allem Bauernsöhne der Kavallerie angehörten. Da ich zwar Bauer war, aber ohne eigenen Hof dastand, lehnte das Militär meinen Antrag ab. Trotz meines Versprechens, ich würde das Ross an einem geeigneten Ort platzieren – es blieb bei einem Nein. Sie sehen, ich bin knapp daran gescheitert, Kavallerist zu werden. Sonst würde ich heute hier vielleicht sogar als Mitglied Ihres Vereins sprechen. Trotz der Enttäuschung bin ich aber damals meiner Pferdeleidenschaft treu geblieben. Denn ich konnte ein Pferd ausreiten, das nicht mir, aber einem Studienkollegen gehörte. Dieser war zwar auch kein Bauernsohn, hatte aber einen reichen Vater, der ihm die Haltung ermöglichte. Der damalige Kollege war der spätere Filmemacher Markus Imhof. Die einen oder anderen unter Ihnen werden seinen Namen kennen. Imhof, der vor allem als Regisseur des Flüchtlingsdramas „Das Boot ist voll“ bekannt wurde, begann seine Karriere mit Dokumentarfilmen. Dazu gehörte auch sein Werk über die berittenen Truppen, das er nach dem Namen und der Nummer seines Pferdes „Ormenis 199+69“ nannte. Dieser Dokumentarfilm wurde zum regelrechten Skandal, weil er ein ziemlich kritisches Bild über die Kavallerie entwarf und darin die Frage aufgeworfen wurde, ob die Dragoner überhaupt noch zeitgemäss seien. Die Premiere fand 1970 statt, just als die Heeresleitung über die Abschaffung der Reitertruppen diskutierte. Pikanterweise wurde Imhof bei der Realisierung seines Films von den Kavallerieverbänden finanziell unterstützt, die entsprechend sauer auf das Endprodukt reagierten. Sie erwirkten sogar ein Aufführungsverbot. (Ich habe vor drei Jahren die Tellaufführung auf dem Rütli gesponsert. Ich kann Ihnen versichern, dass ich auch sauer geworden wäre, hätte in der Hohlen Gasse plötzlich Gessler den Tell erschossen, statt der Freiheitskämpfer Tell den Tyrannen.) 2. Eine persönliche Bemerkung Das ist die persönliche Erinnerung. Erlauben Sie mir jetzt noch eine persönliche Bemerkung. Ich habe die teilweise heftigen Auseinandersetzungen rund um den Dokumentarfilm Imhofs erwähnt. 1973 wurde die Kavallerie dann tatsächlich aufgelöst. Die Gründe dafür sind bekannt: Einerseits die Kosten und vor allem fehlte die Einsicht in den militärischen Nutzen von berittenen Truppen. Man hielt sie für eine überholte, eher folkloristische Ausprägung des Schweizer Wehrwillens. Der schnelle Fortschritt in der Waffentechnologie liess die Pferde als überflüssig erscheinen. Das mag auf den ersten Blick schon zutreffen. Natürlich macht es keinen Sinn zu Pferd Panzerbrigaden anzugreifen, wie das die polnische Armee noch im Zweiten Weltkrieg versuchte. Aber gerade die letzten Jahre zeigten, dass der Kleinkrieg mit teilweise – ich sage jetzt einmal – primitiven Waffen eine Wiedergeburt feiert. In den unwegsamen Gebieten Afghanistans oder Pakistans gehört das Pferd zur Ausrüstung von terroristischen und rebellischen Bewegungen. Denn es bildet einen Gegenentwurf zur hochgerüsteten Militärtechnologie. Der Kleinkrieger setzt auf seine Stärken: auf die Beweglichkeit, Unscheinbarkeit, Unabhängigkeit, auf lokale Kenntnisse – und der Kleinkrieger nützt die Schwächen des Gegners aus. Seine Militärtechnologie ist sicher sehr effizient – solange sie funktioniert. Die enge Vernetzung macht sie aber auch angreifbar. Darum sollte man schon in der Planung vermeiden, verwundbare Zentren zu schaffen, von denen die ganze Verteidigung abhängig ist. Dezentralisierung, Verantwortung von unten, höchste Flexibilität heissen die zeitgemässen Antworten. Sie merken, dass die zeitgemässen Antworten gar nicht so viel anders sind als in den Jahren der Gründung Ihres Verbandes. Es gibt eben Grundsätze, die Bestand haben. Nun, ich will an diesem Festtag nicht über mögliche Kriege und Bedrohungen sprechen. Ich will Ihnen ja auch nicht vorsätzlich die gute Laune verderben. Und doch gilt es festzuhalten, dass ihr Verband ohne seine militärische Vergangenheit in der heutigen Form undenkbar wäre. Das werden wir bei der historischen Würdigung noch sehen. Wir sind alle dankbar, dass Sie Ihre Arbeit in den letzten Jahren anders ausrichten konnten: Der Ostschweizer Kavallerieverband nimmt eine zentrale Funktion ein, wenn es um die Förderung und Ausbildung im Reitsport geht. Sie stellen kompetente Instruktoren. Sie bilden Vereinstrainer und Fachpersonal aus. Sie veranstalten Wettkämpfe und jährliche Wettbewerbe. Sie stellen ein breites Angebot von Kursen für Interessierte zusammen. Das ist viel Arbeit und viel Engagement. Was beides nicht selbstverständlich ist. Auch dafür gebührt Ihnen Dank und Anerkennung. 3. Aus Eigeninitiative entstanden Mit rund 20'000 aktiven Pferdesportfreunden stellt der Verband Ostschweizerischer Kavallerie- und Reitvereine die grösste Sektion in der Schweiz. Gegründet wurde der OKV vor 150 Jahren. Damals galt sein Hauptziel der Etablierung von Reitertruppen in der Schweizer Armee. Ausserdem wollte er deren Ausbildung fördern, auch ausserhalb der Dienstzeit. Man hatte festgestellt, dass die Reiterei je nach Gegend sehr unterschiedlich ausgerüstet war und da die Tiere meist nur für die Feldarbeit eingesetzt wurden, mussten zahlreiche Pferde für ungeeignet erklärt werden. Manche waren nicht einmal zugeritten. Man erkannte also die allgemeinen Missstände in der Reiterei. Es zeugt vom typisch schweizerischen Selbstverständnis, dass man sich umgehend zu organisieren begann und die Verbesserung der Zustände selber in die Hand nahm. Eigeninitiative hiess das Gebot der Stunde. Mit den zahlreichen Reitvereinen sollte das Niveau und damit auch die Wehrfähigkeit der Kavalleristen gefördert werden. Ich habe es bereits erwähnt, einen Dragoner oder eben „Eidgenoss“ konnte sich nicht jeder „leisten“. Nur unterschied sich die Schweizer Milizarmee dabei von anderen, ausländischen Truppen. Während etwa im habsburgischen Österreich oder in der preussischen Armee vor allem Adelige in der Kavallerie dienten, prägten bei uns die Bauernsöhne die Reitertruppen. Allerdings waren die Reittruppen immer so etwas wie ein Stiefkind in der Bewaffnung. Das hatte durchaus historische Gründe. Schliesslich waren es die alten Eidgenossen, die mit ihren wendigen Fussheeren und ihren Langspiessen das Kriegswesen im Spätmittelalter revolutionierten. Mit ihrer neuen Taktik und Bewaffnung knackten sie die schwerfälligen Reiterheere der Adeligen und bereiteten ihnen blutige Niederlagen. Ausserdem verbanden die alten Schweizer die Reiter nicht zu Unrecht mit den ihnen verhassten Rittern. Erst als die berittenen Einheiten der Tagsatzungsarmee unter General Dufour im Sonderbundskrieg 1847 zu überzeugen vermochten, fand hier ein Umdenken statt. 4. Hohe Kosten In der Schweiz gibt es bekanntlich erst seit 1848 eine gemeinsame Armee. Früher war die Ausrüstung, Ausbildung und das Stellen von Kontingenten Sache der Kantone. Davon erzählen auch die vielen Zeughäuser in den Städten und auf der Landschaft. In der neuen Bundesverfassung wurde nun festgehalten: Artikel 18: Jeder Schweizer ist wehrpflichtig. Artikel 19: Das Bundesheer, welches aus den Kontingenten der Kantone gebildet wird, besteht: a) aus dem Bundesauszug, wozu jeder Kanton auf 100 Seelen schweizerischer Bevölkerung 3 Mann zu stellen hat… Artikel 20: Um in dem Bundesheere die erforderliche Gleichmässigkeit und Dienstfähigkeit zu erzielen, werden folgende Grundsätze festgesetzt: 1. Ein Bundesgesetz bestimmt die allgemeine Organisation des Bundesheeres. 2. Der Bund übernimmt: a) den Unterricht der Genietruppen, der Artillerie und der Kavallerie, wobei jedoch den Kantonen, welche die Waffengattungen zu stellen haben, die Lieferung der Pferde obliegt. Wenn hier von „Lieferung der Pferde“ gesprochen wird, dann wird vor allem die Frage der Finanzierung unterschlagen. In dieser Zeit hatte jeder Dragoner sein Pferd sowie einen grossen Teil seiner Ausrüstung selber zu stellen. Das erklärt auch die geringe Zahl der Kavalleristen. Das System der Bundespferde oder eben „Eidgenossen“ lag damals noch in weiter Ferne. Die hohen Kosten einer schlagkräftigen Reitertruppe stiessen in der föderalen Schweiz auf Ablehnung. Erst die Einführung der Bundespferde schuf hier Abhilfe. Ausserdem wurden die Dragoner so zum wohl ausgeprägtesten Mitglied der Miliz, weil sie ja verpflichtet wurden, die Dienstpferde jeweils nach Hause zu nehmen. Mit Recht wird in Ihrer Jubiläumschronik darauf hingewiesen, dass dies für die Armee auch eine Verpflichtung bedeutete: Sie musste sich das Wohlwollen der Vereine und Verbände sichern, weil diese wegen ihrer breiten gesellschaftlichen Verankerung ein hohes politisches Mobilisierungspotenzial besassen. Man kann diese Rücksicht für schädlich halten. Ich erachte sie für äusserst positiv. Es war immer ein Plus der Milizarmee, dass sie von Menschen geprägt wurde, die sonst in einer ganz anderen Lebenswelt standen. Dieser Umstand führte zu einem wohltuenden Ausgleich zwischen zivilen und militärischen Interessen. 5. Die Bedeutung der Vereine Dass sich 1856 die Reitfreunde in Vereinen zusammenfanden, entsprach dem Geist der Zeit, speziell dem Geist der Schweizer. Es gibt kaum ein Land, das eine derart grosse Vereinsdichte aufweist wie das unsrige. Laut einer Umfrage bezeichnen sich 41 Prozent der Befragten als aktives Mitglied eines Vereins. Allein im 19. Jahrhundert wurden schätzungsweise 30'000 bis 50'000 Vereine gegründet (und zwar ohne die lokalen Sektionen der grossen kantonalen oder gesamtschweizerischen Verbände). Bekannt sind die vielen Musikvereine, Chöre, Schützen- und Sportvereine. Die Vereine bildeten ein wichtiges Rückgrat für den Bundesstaat, der 1848 entstehen sollte. Denn die gemeinsamen Feste, die nationalen Anlässe, die eidgenössischen Wettkämpfe stärkten den Zusammenhalt und förderten die patriotische Gesinnung. In diese Tradition reihten sich auch die Kavallerievereine ein, denen es ja besonders um die Stärkung des Wehrwillens ging. Sie stehen in dieser Tradition. Ein intaktes Vereinswesen zeugt von einer intakten Gesellschaft. Wo sich die Bürger freiwillig zusammen tun, sich aus Eigeninitiative organisieren, wo mit jungen Menschen gearbeitet wird (sei es im Sport oder in der Musik), wo Frauen und Männer sich engagieren und ihre Freizeit dafür hergeben – dort wirkt die gelebte Gemeinschaft im Kleinen. Und das ist das Entscheidende. Wir sehen, wie der Zusammenhalt in den Dörfern und auf dem Land noch funktioniert und dass diese Bindungen sich in alle Bereiche des Zusammenlebens positiv auswirken. Seit 150 Jahren arbeitet Ihr Verband in diesem Sinn. Und ich hoffe, Sie werden noch lange in diesem Sinn weiterarbeiten. Herzliche Gratulation zu Ihrem Jubiläum.
22.05.2006
Der Unternehmer, die Schweiz und Europa – Ein dreifacher Sonderfall
Rede von Bundesrat Christoph Blocher vor dem Schweizerisch-Deutschen Wirtschaftsclub, am 22. Mai 2006 in Frankfurt am Main 22.05.2006, Frankfurt am Main Frankfurt am Main, 22.05.2006. Bundesrat Christoph Blocher berichtet vor dem Schweizerisch-Deutschen Wirtschaftsclub in Frankfurt am Main über seinen Werdegang, seine Erfahrungen als Unternehmer in der Politik, über die Besonderheiten des schweizerischen Politsystems und die Stellung unseres Landes in Europa. Es gilt sowohl das mündliche wie das schriftliche Wort, der Redner behält sich vor, auch stark vom Manuskript abzuweichen. 1. Kein Unternehmer von Geburt Die Veranstalter des heutigen Anlasses haben mich gebeten, über meinen Werdegang zum Unternehmer und vom Unternehmer zum Politiker zu berichten. Das Interesse zeigt mir, dass es sich offenbar um eine ziemlich exotische Karriere handeln muss. Tatsächlich werden selten mittellose Pfarrerssöhne Eigentümer eines weltweit tätigen Konzerns. Selten sind weltweit tätige Unternehmer in der Politik aktiv. Und selten verkauft ein Unternehmer seine Firma seinen Kindern, um in der Regierung Einsitz zu nehmen. Dass Unternehmer in der Schweiz aber auch auf parlamentarischer Ebene wirken können und es mehr solche gibt als in vergleichbaren Ländern, hat mit der Besonderheit der Schweiz zu tun. Damit habe ich über drei Sonderfälle zu berichten: Über den Sonderfall Unternehmer, den Sonderfall Schweiz als politisches System und über den Sonderfall der Schweiz in Europa. Wenn ich jetzt von „Sonderfall“ spreche, möchte ich gleich anfügen, dass die Bezeichnung keine Wertung beinhaltet, sondern nur einen Umstand beschreibt, dem wir selten begegnen. Ein Sonderfall weicht ab vom Normalen. Er ist deshalb etwas Besonderes oder etwas Abnormales! Wie Sie wissen, gehören die Unternehmer einer eher kleinen Gruppe innerhalb der Gesellschaft an. Der Unternehmer an sich ist also schon ein Sonderfall von einem Menschen. Bei mir kann man sogar von einer glücklichen „Verirrung“ sprechen: Was die familiären Voraussetzungen betrifft, würde es kaum verwundern, wenn ich Schulmeister oder Theologe geworden wäre. Denn ich bin, wie bereits erwähnt, in einem protestantischen Pfarrhaus mit 10 Geschwistern aufgewachsen. Mein Sinn für die Wirklichkeit und somit für das Greifbare, Sichtbare und folglich auch Machbare war jedoch schon sehr früh sehr ausgeprägt, so dass mich die berufliche Betätigung in der geistigen Welt des Pfarrhauses nicht anzog. Erklären kann und muss ich mir diese Veranlagung nicht. Jedenfalls begann ich unmittelbar nach der obligatorischen Schulzeit mit einer Ausbildung zum Bauern. Ich bin also ein gelernter Landwirt. Das ist mein erster und bis heute einzig richtiger Beruf. Erst danach holte ich im zweiten Bildungsweg die Matura (vergleichbar mit dem deutschen Abitur) nach, studierte Jurisprudenz und doktorierte über das Bodenrecht. Da mein Vater zwar über viel Literatur, aber wenig Kapital verfügte, war es mir nicht möglich, einen Bauernhof zu erwerben. Das war mit ein Grund, mich doch noch für den universitären Weg zu entscheiden. Die einfachen Verhältnisse zwangen mich auch, die späteren Schulen als Werkstudent zu absolvieren. Wobei die Formulierung jetzt negativer klingt, als es tatsächlich war. Schliesslich lernte ich durch diese Tätigkeit meinen späteren Arbeitgeber kennen. Dies war insofern schicksalhaft, als ich dieses Unternehmen, das in miserablem Zustand war, fast ausschliesslich mit Bankkrediten kaufen konnte – und zwar deshalb, weil das Unternehmen niemand sonst in der Schweiz wollte. Ich führte dann während rund zwanzig Jahren das Unternehmen EMS Chemie. Die Firma – die ich 2003 vor dem Eintritt in die Regierung an meine Kinder verkaufte – beschäftigt heute rund 3’000 Mitarbeiter, erzielt einen Jahresumsatz von ca. 1,2 Milliarden Franken, verkauft über 90 Prozent ihrer Produkte ins Ausland und gilt – im Vergleich zur Konkurrenz – als überdurchschnittlich ertragsreich. Die EMS AG ist vor allem in der Entwicklung und Herstellung von polymeren Werkstoffen tätig. 2. Ein Unternehmer in der Politik Man betreibt in der Schweiz die Politik im Nebenamt. So engagierte ich mich von Anfang an als interessierter Bürger und aktiver Unternehmer gleichzeitig: Nämlich vier Jahre als Gemeinderat (kommunale Exekutive), dann fünf Jahre im Parlament des Kantons Zürich (kantonale Legislative) und schliesslich vierundzwanzig Jahre im Nationalrat (vergleichbar mit dem Bundestag). Es ist klar, dass politisches Engagement und Unternehmertum eine doppelte Beanspruchung bedeuten. Darum ist die Zahl von Unternehmerpersönlichkeiten in der Politik eher gering. Aber der Nutzen Unternehmer/Politiker liegt in dieser oft fast unerträglichen Doppelbelastung. Wie anders könnte der Unternehmer seine wertvolle Erfahrung und Unabhängigkeit in die Politik einbringen? Und wie die politischen Gesetzmässigkeiten in die Wirtschaft einfliessen lassen, wenn er nicht gleichzeitig Unternehmer und Politiker wäre? Oft wird die Frage gestellt: Sind Unternehmer überhaupt gute Politiker? Können sie es überhaupt? Da gab es schon vor meiner Wahl in den Bundesrat die wohlmeinende Stimme eines Politologieprofessors, der warnend anmerkte, Wirtschaft und Politik seien dann zwei Paar unterschiedliche Schuhe und man müsse nicht meinen, wer das eine könne, beherrsche auch das andere Metier. Nun, dieser Professor weiss, wovon er spricht. Er hat Zeit seines Lebens nie ein politisches Amt ausgeübt, war nie im Wirtschaftsleben und hat nie auch nur einen Bleistift selber verkaufen müssen. Wie auch immer. Ich war Unternehmer, Nationalrat, absolvierte jedes Jahr drei Wochen Militärdienst bis ich 55 Jahre alt war, zuletzt im Range eines Oberst, als Regimentskommandant. Aussergewöhnlich schien, dass ich im Dezember 2003 EMS an unsere Kinder verkaufte, um am 5. Januar 2004 in die Schweizer Regierung einzutreten, denn ich wurde zum Bundesrat gewählt. Nach 24 Jahren Nationalrat, in welchen ich zunehmend gegen mehr staatliche Tätigkeit, gegen Steuererhöhungen und für die Wahrung der schweizerischen Unabhängigkeit eintrat, bin ich nun also Mitglied der siebenköpfigen Landesregierung. 3. Der Grundsatz muss stimmen Wer führen will, muss entscheiden. Wer entscheiden will, muss frei sein. Wer frei sein will, muss delegieren. Wer delegieren will, braucht Übersicht. Wer die Übersicht behaupten will, darf sich vom täglichen Kleinkram nicht auffressen lassen. Das gilt überall, wo man führen muss. Sei es im Unternehmen, sei es im Staat. Die schweizerische Verwaltung läuft bestens und vollständig autochthon. Wer will, kann sich in die Verwaltung versenken wie in ein warmes Bad. Termin folgt auf Termin, Sitzung reiht sich an Sitzung, ein Auftritt jagt den nächsten und in zehn Minuten beginnt schon wieder eine Besprechung. Es war also meine dringendste und wichtigste Aufgabe, mich freizuschaufeln, um der bürokratischen Maschinerie zu entkommen. Nur so entsteht der nötige Raum für Führung und Entscheidung. Ein Unternehmer analysiert permanent die Situation, die Konkurrenz, die eigene Arbeit und sucht mit seinen Leuten nach den besten Lösungen. Dann liegt es an ihm, Entscheidungen zu treffen und diese auch durchzusetzen. Sofern das Unternehmen gesund ist, haben alle Beteiligten das gemeinsame Ziel, den einmal getroffenen Entscheid mitzutragen und die Unternehmung zum Erfolg zu führen. In der Politik ist das nicht immer so. Viele Beteiligte sind nicht unbedingt an der besten Lösung interessiert. Das ist mitunter schwer nachvollziehbar, aber es ist so. Schliesslich geht es auch um den Faktor Macht und um den Faktor Mensch in der Politik. Umso wichtiger ist es, dass man sich über das Grundsätzliche im Klaren ist. Ich bin in einem liberalen, freiheitlichen Fundament verankert, das Erfolg und Eigenverantwortung fördert. Nur dieser Weg führt uns weiter. Davon bin ich überzeugt und darum versuche ich dies durchzusetzen. Wer glaubt, mit mehr Staat, mit letztlich sozialistischen Rezepten für mehr Wohlstand und Arbeit zu sorgen, der ist auf dem Holzweg. Der Wohlfahrtsstaat arbeitet strukturell ineffizient, weil er Erfolg mit Steuern und anderen Abgaben belastet, Misserfolg aber durch Transferzahlungen und Subventionen belohnt. Das zeigt nicht nur der Niedergang des Ostblocks, sondern das zeigen auch aktuelle Beispiele westeuropäischer Staaten, deren „Soft-Sozialismus“ (Robert Nef) die Volkswirtschaft schleichend erodieren lässt. Wer das nicht erkennt, hat die Weltgeschichte verschlafen. 4. Der dreifache Sonderfall Aufgrund der thematischen Vorgaben habe ich für heute einen Referatstitel gesetzt, der die spezielle Ausgangslage wie folgt zusammenfasst: „Der dreifache Sonderfall. Der Unternehmer, die Schweiz und Europa.“ Wie gesagt: Der Unternehmer an sich ist ja bereits ein seltenes Exemplar in der Gesellschaft. Unternehmer, die in die Politik wechseln, sind noch seltener. Warum das aber in der Schweiz etwas häufiger vorkommt als in anderen Ländern, hat mit unserem politischen System zu tun – womit wir beim zweiten Sonderfall wären: Das politische System in der Schweiz. Die Schweiz ist föderalistisch aufgebaut, damit ist auch der Aufbau von unten nach oben gemeint. Der Föderalismus schafft derart kleinräumige Strukturen, dass in unserem Land vieles auf der Milizbasis ausgeübt werden kann. Oder etwas weniger theoretisch ausgedrückt: Der Schweizer Parlamentarier ist durchwegs ein Feierabendpolitiker, selbst auf nationaler Ebene. Wir haben kein Berufsparlament. Ein Drittel der Mitglieder unserer Fraktion in Bern – der schweizerischen Volkspartei (SVP) - sind Selbständige. Anwälte und Bauern nicht mitgezählt. Sie können mal nachrechnen, was im Deutschen Bundestag übrig bleibt, wenn Sie die Lehrer und Verbandsvertreter abzählen. Unser Milizsystem ist einer der grossen Pluspunkte. Ohne Föderalismus wäre diese Milizarbeit jedoch nicht denkbar. Ich bin schon deshalb ein grosser Anhänger des Föderalismus. Ich weiss, dass in Deutschland aktuell eine Debatte über die Föderalismusreform geführt wird und viele gebrauchen dabei das Wort „Föderalismus“ mit einem Gesichtsausdruck, als ob es sich um eine gefährliche Krankheit handelte. Alle, die den Zentralstaat als Alternative predigen, tun dies. Denn Föderalismus heisst nichts anderes als Dezentralisation, d.h. so viel Eigenständigkeit, so viel Eigenverantwortung wie nur möglich auf jeder politischen Stufe. Der Föderalismus ist der einzige Weg, so etwas wie Wettbewerb innerhalb eines Staates herzustellen – sofern man nicht bloss von Föderalismus schwafelt, sondern ihn auch konsequent umsetzt. Seine wichtigste Funktion ist, dass er für den Bürger Ausweichmöglichkeiten schafft. 5. Steuerwettbewerb in der Schweiz Ich kann Ihnen das am Beispiel des interkantonalen Steuerwettbewerbs in der Schweiz verdeutlichen. Kürzlich hat ein kleiner, bislang wenig beachteter Bergkanton – er hat wenig reiche Leute, ist klein und abgelegen – ein neues Steuergesetz verabschiedet. Der Clou: Dieses beinhaltet einen degressiven Steuersatz. Das heisst, je höher das Einkommen, desto geringer nicht etwa die Steuer, aber immerhin der Steuersatz. Man muss sich diesen Steuersatz allerdings in Form von Bauklötzchen vorstellen. Alle zahlen den gleichen Prozentsatz für den ersten Bauklotz, sagen wir bis ca. 100'000 Franken Steuereinkommen. Den gleichen Prozentsatz dann für 100'000 bis 200'000 Franken. Ab einem Steuereinkommen von 300'000 Franken wird der Satz für die zusätzlichen Einkommen radikal gesenkt. (Diese Zahlen sind nicht verbindlich. Sie dienen nur der Veranschaulichung.) Was Sie als Wirtschaftsvertreter zusätzlich interessiert: Der besagte Kanton Obwalden hat auch die Bestimmungen für Unternehmenssteuern überarbeitet. Eingeführt wird eine Einheitssteuer von 6,6 Prozent (bisher 16 bis 20 Prozent), die in allen Gemeinden gilt. Für Firmen wird damit – unter Einbezug der direkten Bundessteuer – eine Gesamtsteuerlast von 13,1 Prozent resultieren. Sie können sich den medialen und politischen Aufschrei kaum vorstellen, nachdem das Obwaldner Volk dieses Steuergesetz an der Urne genehmigte. „Egoistisch“ und „verfassungswidrig“ waren noch die höflichsten Kommentare. Der Protest kam vornehmlich von links und von jenen Kantonen, deren Kreativität eher darauf ausgerichtet ist, neue Einnahmequellen zu erschliessen statt die Bürger zu entlasten. Dass sich schlussendlich auch noch die EU bemüssigt fühlte, die tiefen, degressiven Steuersätze als mit dem Freihandelsabkommen unvereinbar zu erklären, war dann doch des Bösen zuviel. Was aber in diesem Fall den Protest erschwerte (und darum habe ich das Beispiel besprochen) war der Umstand, dass dieses neue Steuergesetz nicht etwa von oben verordnet, sondern durch einen Volksentscheid legitimiert wurde. Damit sind wir wieder beim zweiten Sonderfall angelangt. Weltweit einzigartig ist der direktdemokratische Aufbau der Schweiz. Das heisst: Die Bürgerinnen und Bürger können nicht nur wählen, sondern auch über Sachfragen abstimmen. In diesem Fall haben überwältigende 86% der Obwaldner Bevölkerung für dieses neue Steuergesetz votiert. Der Souverän hat entschieden. Punkt. Es ist also so, dass in der Schweiz der Bürger – und damit auch jeder Steuerzahler – über die Höhe der Staatseinnahmen bestimmen kann. Die Tatsache, dass unsere Mehrwertsteuer bei 7,6% liegt, haben wir insofern mehr dieser Kompetenz und nicht etwa der Einsicht von Politikern zu verdanken. Erst kürzlich schickten die Schweizerinnen und Schweizer eine Mehrwertsteuererhöhung von einem Prozent bachab. Und erst noch eine, die zweckbestimmt war für die populäre Alters- und Hinterbliebenenversicherung. Auch einer Mehrwertsteuererhöhung von 0,1% müsste obligatorisch die Mehrheit des Volkes und die Mehrheit der Kantone zustimmen! Sie begreifen den Unterschied, wenn sie sich erinnern, wie leicht und schnell CDU/CSU und SP nach den Wahlen einer Erhöhung um 3% Mehrwertsteuer zustimmten. Das wäre in der Schweiz unmöglich. 6. Die direkte Demokratie Die direkte Demokratie betrifft das eigentliche Wesen der Schweiz. Wenn wir vom Sonderfall Schweiz sprechen, dann ist diese Einrichtung gemeint. Die direkte Demokratie ist die Staatsform des Misstrauens. Und ich muss Ihnen gleich sagen, ich halte das Misstrauen der Bürger gegenüber den Politikern für eine Tugend, ja für eine Notwendigkeit. Mit der direkten Demokratie kann sich dieses Misstrauen eben umgehend äussern: Nämlich in der Möglichkeit, Nein zu sagen. Was schon ganz wichtig sein kann. Es ist ja bereits viel erreicht in der Politik, wenn man Unsinn verhindern kann. Man hat übrigens meine Partei öffentlich gerne als Nein-Sager-Partei abqualifiziert. Dabei zeigte das Etikett bloss, dass wir ordnungspolitisch auf Kurs blieben, wo alle anderen umfielen. Die direkte Demokratie – dazu gehört auch das Initiativ- und Referendumsrecht – fördert die Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der Politik. Denn jeder sieht, dass es auf ihn ankommt. Insofern führt das auch zu grösserer Selbstverantwortung und Selbstverpflichtung gegenüber der res publica. Ich wäre ohne direkte Demokratie wohl kaum in die Politik gegangen, hätte die Doppelbelastung wegen zu grosser Ineffizienz nicht in Kauf genommen. Mit Referenden und Initiativen ist in grossen Fragen Einfluss zu gewinnen. Die wohl bedeutsamste Entscheidung war das Volks-Nein gegen den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1992. Hätte damals der Souverän anders gestimmt, wäre die Schweiz heute wohl Mitglied der EU! 7. Die Seele der Schweiz Ich habe über den Sonderfall „Unternehmer in der Politik“ gesprochen und Ihnen dargelegt, wie speziell die Schweizer Staatsmechanik funktioniert. Somit sind wir bei der dritten Stufe angelangt: Die Schweiz in Europa. Die Schweiz ist – falls es Ihnen entgangen sein sollte – nicht Mitglied der Europäischen Union. Machen wir uns nichts vor: Diese Nichtmitgliedschaft wäre ohne die direkte Demokratie, das heisst ohne ein deutliches Nein der Schweizer Bevölkerung zum Beitritt undenkbar. Zuletzt stimmten 2001 77% gegen einen Beitritt. Umgekehrt wäre aber auch die direkte Demokratie und eine EU-Mitgliedschaft schlicht unvereinbar. Wenn ich heute also von einem dreifachen Sonderfall spreche – vom Unternehmer in der Politik, von den Besonderheiten des schweizerischen Politsystems und der Stellung unseres Landes in Europa – habe ich das Pferd eigentlich von hinten aufgezäumt. Die Schweiz, wie sie heute ist, ist nur als souveränes Konstrukt denkbar. Unsere Nichtmitgliedschaft ist keine generelle Absage an die EU als Gebilde, sondern in erster Linie ein Bekenntnis zu dem, was die Schweiz ausmacht. Ein Beitritt hätte für uns weit substanziellere Folgen als für alle anderen Staates dieses Kontinents – und ich spiele damit nicht nur auf den Wegfall des Bankgeheimnisses an. Es gibt – und das sage ich Ihnen auch als ehemaliger Unternehmer – es gibt Dinge jenseits von Angebot und Nachfrage. Die Schweiz hat ihre Rolle und auch Aufgabe als neutraler Kleinstaat in der Weltgemeinschaft gefunden. Das heisst nicht Abschottung oder Abwehr gegenüber allem Fremden. Wir zählen über 22 Prozent Ausländer. Dies stellt eine der höchsten Quoten in Europa dar. Ungefähr ein Drittel der Bevölkerung hat ausländische Wurzeln. Unsere Wirtschaft ist extrem exportorientiert. Die Schweizerinnen und Schweizer sind mit der Welt verbunden, reisen, reden in verschiedenen Sprachen, wir sind ein Tourismusland – aber wir beharren auf unserer Souveränität. Oder um es auf eine Formel zu bringen: Wir sind weltoffen, ohne uns deswegen einbinden zu lassen. Auch nicht in die Europäische Union. Ich meine, dies sei zukunftsweisend! Föderalismus, Neutralität, direkte Demokratie sind für unser Land mehr als nur schmückendes Beiwerk. Diese politischen Einrichtungen bilden das eigentliche Wesen oder wenn Sie so wollen, sie bilden die Seele der Schweiz. Auf seine eigene Seele sollte aber kein Land freiwillig verzichten. Das sage ich Ihnen als Schweizer in Europa und als ehemaliger Unternehmer, der nun in der Regierung tätig ist.
20.05.2006