Testi
13.03.2006
06.03.2006
«Ich plädiere für Zurückhaltung»
«Christoph Blocher - die Verschärfung des Asylrechts und die Forderung nach einem Einbürgerungsstopp für Muslime» 06.03.2006, SonntagsZeitung, Christoph Lauener und Denis von Burg SonntagsZeitung: "Sie reduzieren die Asylinfrastruktur um die Hälfte und wollen stattdessen im Notfall die Armee einsetzen. Ist das nicht ein Missbrauch der Armee?" Nur für allfällige Notfälle, d.h. in kriegsähnlichen Zuständen, wenn ....zig Tausend in das Land strömen sollten und nur bis maximal sechs Monate. In dieser Zeit sind die Kapazitäten in Bund und Kantonen aufgebaut. Wäre es nicht besser, Ihre ursprüngliche Idee aufzunehmen und in den jeweiligen Krisengebieten Sammellager einzurichten, um die Flüchtlingsströme aufzuhalten? Die Idee besteht noch immer. Die EU arbeitet an Schutzzonen; da könnte sich die Schweiz auch beteiligen. Wenn dies konkret wird, werde ich es dem Bundesrat vorschlagen. Das entbindet uns aber nicht von einer konsequenten Asylpolitik im eigenen Land. Sie können die Infrastruktur massiv abbauen: Warum braucht es noch eine Verschärfung des Asylrechts? Mit über 10'000 Asylgesuchen pro Jahr gehört die Schweiz immer noch zu den europäischen Ländern mit dem höchsten Zugang pro Kopf der Bevölkerung. Und nach wie vor sind die meisten keine echten Flüchtlinge, d.h. ohne Asylgründe. Ca. 20 % aller Asylsuchenden werden zudem leider polizeilich wegen Straftaten aufgegriffen - insbesondere wegen Drogenhandel. Viele Abgewiesene bleiben illegal im Land und beziehen Sozialhilfe. Diese Situation kann nur mit dem neuen Asylgesetz verbessert werden. Im Abstimmungskampf werden sie mit der Kirche eine moralische Instanz gegen sich haben. Es ist zwar in Ordnung, wenn die Kirche sich um die Armen kümmert. Aber im Asylbereich stiehlt sie sich aus der Verantwortung. Und sagt leider Tatsachenwidriges. Nämlich? Kirchliche Kreise behaupten, einer ohne Papiere habe in Zukunft keine Chance mehr auf Asyl. Dabei steht im neuen Gesetz, dass dies nicht stimmt. Kein echter Flüchtling wird negativ betroffen sein! Wer ohne Papiere ist, muss jedoch seinen Namen, Wohnort und sein Herkunftsland bekannt geben, sowie Fluchtweg und Fluchtgrund. Ist das wirklich zu viel verlangt? Nur für solche, die das Asylrecht missbrauche wollen, ist dies ein Problem. Viele bekämpfen das Asylgesetz, weil sie von diesen Missbräuchen profitieren! Die Asyl- und Ausländerdebatte wird auch von der Frage des richtigen Umgangs mit den Muslimen in der Schweiz beeinflusst. Sind unsere Grundwerte durch den Islam bedroht? Dies ist eine Frage der Anzahl. Die Bedrohung wird geringer, wenn wir unsere Grundwerte im eigenen Land entschieden verteidigen. Wer hier ist, muss sich an die hier geltenden Regeln halten. Es gibt den Ruf nach Sonderregelungen, wie etwa Dispensationen von bestimmten Schulfächern. Sehr fragwürdig. Die gesetzlichen Regeln sind von allen einzuhalten. Besteht zum Beispiel eine Vorschrift, den Schwimmunterricht zu besuchen, so haben diesen auch Gegner zu besuchen. ... und dürfen auch kein Kopftuch tragen? Wenn es für Schüler keine Kleidervorschrift gibt, ist das Kopftuch erlaubt. Wer aber unsere Grundwerte ablehnt und die Gesetze und Vorschriften nicht einhalten will und kann, muss konsequent sein und das Land verlassen! Dürfen wir umgekehrt die Muslime mit Mohammed-Karikaturen provozieren? Natürlich ist nicht jede Provokation nötig und gescheit. Aber der Staat hat sich keinesfalls einzumischen. Denn es geht jetzt um viel: Um die Erhaltung unserer Freiheitsrechte - in diesem Fall der Pressefreiheit. Es ist die höchste Pflicht des Staates, diese zu verteidigen. Das gilt auch im aktuellen Fall der Muslim-Karrikaturen. Der Staat hat der Pressefreiheit lediglich strafrechtliche Grenzen zu setzen. Er darf die Pressefreiheit keinesfalls mit moralischen oder ethischen Begründungen einschränken. Soll etwa der Staat sagen, was moralisch, was dumm, was gescheit, was anständig ist? Auch den Muslimen kann man erklären, dass sie gerade von diesen Freiheitsrechten profitieren. Zum Beispiel von der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Aber wir selbst müssen entschieden zu unseren Werten stehen und diese hochhalten! Auch wenn dies manchmal unangenehm ist. Immer weniger Leute glauben, dass die Muslime das verstehen. Die SVP der Stadt Luzern fordert einen Einbürgerungsstopp für Muslime. Was sagen Sie dazu? Dies ist wohl etwas zu generell. Man würde die Leute zum vornherein stigmatisieren. Aber es ist bedeutungsvoll, bei der Einbürgerung genau darauf zu achten, dass sich die Bewerber mit unseren Werten und unserer Rechtsordnung identifizieren können. Man hat vorsichtig zu sein. Was heisst vorsichtig sein? Viele Muslime leben in einer anderen Kultur. Die Einbürgerung ist aber auch ein Bekenntnis zu unserer Kultur. Die Eingebürgerten erhalten schliesslich auch das Stimmrecht und können dann zum Beispiel auch über aus ihrer Sicht zu fortschrittliche Frauenrechte abstimmen. Das gibt Konflikte. Auch Identitätskonflikte. Deshalb plädiere ich für Vorsicht und Zurückhaltung, wenn nicht klar ist, ob sich diese Menschen mit unserer Wertordnung identifizieren können. War man sich der Problematik zu wenig bewusst? Eindeutig. In ganz Europa. Wir waren lange zu wenig sensibilisiert. Die Anschläge in London haben gezeigt, dass schon lange eingebürgerte englische Muslime eben doch gegen England Partei nahmen. Trotz Einbürgerung fühlten sie sich nicht als Engländer. Vorsicht und Zurückhaltung sind hier keine schlechten Ratgeber. Einbürgerungen könnten eine Integrationshilfe sein. Einbürgerungen sind nicht der Anfang sondern die Folge einer Integration. Einbürgerungen können den Identitätskonflikt auch verschärfen. Sie müssen sehen: Diese Menschen leben dann in einer Doppelkultur. Man darf nicht glauben, wer eingebürgert wird, wechselt automatisch auch die Identität. Eine staatliche Anerkennung des Islams und eine staatliche Imamausbildung könnte doch die Integration fördern? Auch das glaube ich nicht. Sie fördern damit eine fremde Kultur auf Kosten der eigenen. Die Religionsfreiheit haben wir zu garantieren, aber nicht staatlich die Religionen zu fördern. Stösst die multikulturelle Gesellschaft an Grenzen? Die Gefahren einer lange Zeit unkritisch angestrebten multikulturellen Gesellschaft werden heute wenigstens diskutiert. Man glaubte an die friedliche Koexistenz völlig verschiedener Kulturen, Religionen, Sitten und Gebräuche, indem man forderte, die eigenen Grundwerte zurückzunehmen. So wurde in der Schweiz in den letzten 20 Jahren nicht nur das Fremde überhöht sondern die eigenen Werte, das Besondere und die schweizerische Geschichte schlecht gemacht. Zur Schweiz stehen, galt vielerorts als anrüchig. Nicht nur der Karrikaturenstreit und die Terroranschläge zeigen, wie bedroht heute unsere Werte sind, wenn wir sie nicht entschieden verteidigen. Wir dürfen stolz sein auf diese. Immer mehr Menschen erkennen dies erfreulicherweise.
03.03.2006
Die Welt ist voller theologischer Themen
«Im schweizerischen Bundesrat sitzen Persönlichkeiten mit prononciert protestantischem Hintergrund: Nach Moritz Leuenberger hat die "Reformierte Presse" nun auch Christoph Blocher auf diesen Hintergrund hin befragt - und zu einigen brisanten politischen Themen.» 03.03.2006, Reformierte Presse, Monika Dettwiler und Stephan Landis Reformierte Presse: Herr Bundesrat, wo und wie erleben Sie heute die Kirche? Bundesrat Christoph Blocher: Ich gehöre zur Landes-kirche, ich leide mit und unter ihr: Ich besuche hin und wieder den sonntäglichen Gottesdienst – wenn er denn stattfindet: Kürzlich versuchte ich es in einer Berner Oberländer Kirche. Auf 10 Uhr war die Verkündigung von Gottes Wort angesagt. Nach einem Fussmarsch standen wir – ein kleines zufälliges Grüpplein – zur „befohlenen“ Zeit vor der Kirchentür. An ihr hing ein Zettel: Heute, Gottesdienst um 17 Uhr. „Unordnung“, murmelte ein vor der Tür stehender Dorfbewohner. Und in der leeren Kirche waren die schönen, mittelalterlichen Fresken geschmacklos mit zerknitterten, fahlfarbenen Stoffbahnen verhängt: „ Wieder eine Kirche, die ihren Auftrag nicht wahrnimmt“ – so war mein Gedanke. Aber schön ist: Auch dies vermag die alles umfassende Kirche nicht zu zerstören. Erzählen Sie ihren Enkeln die biblischen Ge-schichten? Wie beschäftigen Sie sich persönlich mit kirchlichen und theologischen Themen? Natürlich haben unsere Enkel Kinderbibeln. Natürlich wollen sie sie erzählt haben. Das gehört doch schon zur Allgemeinbildung. Die Welt ist voller theologischer Themen. Wie sollte ich mich nicht damit beschäftigen. Der Theologe, mit dem ich mich am meisten beschäftige, ist Karl Barth. Ich lese gerade zum sechsten Mal seinen „Römerbrief“. Das ist zentral: Der Glaube als Zuspruch Gottes. Kein billiges Mittel, um das Himmelreich zu erreichen. Alle, alle sind wir erlöst. Das ist die frohe Botschaft. Wann und wie haben Kirche und protestantischer Glaube Sie geprägt? Wo und wie man geprägt wurde, weiss man nie schlüssig. Ich vermute, für meinen Teil, wohl schon im Elternhaus. Ich stamme aus einem reformierten Pfarrhaus. Mein Vater war ein Pfarrer positiver Richtung, seine engen Beziehungen zur damaligen Bekennenden Kirche in Deutschland und zu Karl Barth habe ich als kleiner Knabe intensiv miterlebt. Theologen gingen ein und aus, man hörte Diskussionen mit, wohl ohne viel zu verstehen. War es das? Oder die täglichen Geschichten und Gebete der Mutter? Sonntagsschule? Vielleicht, aber vielleicht auch ganz anderes. So wichtig ist das alles nicht. Gottes Geist weht, wo er will. Christ und Unternehmer – das geht heute für manche Menschen schlecht zusammen. Und für Sie? O diese Wortpaare: Christ und Pfarrer, Christ und Beamter, Christ und Unternehmer, Christ und Verbrecher, Christ und… Hier der gute Christ – dort der böse Unternehmer! Wer so fragt, weiss nicht, was ein Christ und nicht was ein Unternehmer ist. Die Kirche ist alles umfassend. Alle gehören wir dazu. Ich weiss nicht, warum ein Unternehmer nicht dazu gehören sollte. Der Unternehmer steckt sein Vermögen, seine Arbeitskraft, sein Wissen in die Forschung, die Produktion und den Verkauf von Gütern. Macht er es gut, wird er reich, wie seinerzeit Abraham. Macht er es schlecht, wird er arm. Macht er es gut, entstehen Arbeitsplätze und Wohlstand, mit dem sich auch Löhne der Kirchenleute zahlen lassen. Was soll da so verwerflich sein? Erfolg hat der Unternehmer nur dann, wenn er dem Auftrag gemäss lebt. Zentral ist dabei die Verantwortung. Und in der Politik? Als Sie Bundesrat geworden sind, haben Sie gesagt, Sie träten Ihr Amt an im Vertrauen darauf, „dass Gott uns helfe, dass es gut herauskommt“ – und sind danach von einigen Medien kritisiert worden. Sind Sie ein eminent christlicher Politiker? Ich habe damals die Formulierung der Präambel der Bundesverfassung sinngemäss gebraucht. Sie heisst nicht: „ Es kommt gut, weil ich Christ bin“. Nein, es ist ein Hilferuf. Es ist der alteidgenössische Ruf: „So wahr uns Gott helfe“. Wer daran Anstoss nimmt, will wohl selber Herr und Meister sein. Die Aufgabe als Bundesrat, die ich damals - an jenem Tag - neu zu übernehmen hatte, ist schwierig. Es ist ja vieles schief gelaufen im Staate. Ich liess mich wählen, um das zu korrigieren. Ist es da vermessen, in den Saal zu rufen: „So wahr uns Gott helfe?“ Im Bundeshaus, wo so viel Nebensächliches, so viele Intrigen, so viel Miss- und Mediengunst vom Auftrag abhalten! Nehmen Sie als Beispiel die Asylpolitik: Die Lösung der bestehenden Probleme ist eine Gratwanderung, wo man auf beide Seiten abstürzen kann: Zu nachgeberisch führt zu unhaltbaren Verhältnissen. Zu hart führt zu unrecht gegenüber Verfolgten. Mir scheint die kirchliche Obrigkeit hat sich aus dieser grossen Verantwortung geschlagen: Sie erweckt den Eindruck, sich für Flüchtlinge einzusetzen. Wer will dies nicht? Doch sie nimmt in Kauf, dass sie den grossen Missbrauch fördert und damit die Flüchtlingspolitik in Verruf bringt. Dies hat viel mit Selbstgerechtigkeit und Selbstgefälligkeit zu tun. Aber geht das in der Asylpolitik zusammen: Christsein und Abschreckung von Flüchtlingen, etwa indem abgewiesene Asylsuchende nur noch Nothilfe bekommen? Abgewiesene Asylsuchende sind gerade keine Flüchtlinge. Sie haben das Land zu verlassen. Flüchtlinge werden durch das neue Asylgesetz nicht abgeschreckt. Aber solche, die keine sind. Auch für einen Christen ist das verständlich. Natürlich ist es eine undankbare und schwierige Aufgabe, Asylgesuche zu entscheiden und Abgewiesene zurückzuschicken. Für wen denn nicht? Doch ohne die konsequente Anwendung des Asylgesetzes geht es nicht. Darum gilt: Flüchtlinge, die an Leib und Leben bedroht sind, nehmen wir auf. Das ist traditionelle schweizerische Flüchtlingspolitik und soll auch so bleiben, wenn das neue Asylgesetz angenommen wird. Dies hat wohl auch einen christlichen Hintergrund. Wer aber nicht bedroht ist und keine Bewilligung hat, muss nach Haus zurückkehren. Wen man die Kritiker der Asylgesetzrevision fragt: „Sollen wir denn alle aufnehmen?“, ist die Antwort: „Nein, das denn doch nicht.“ Darum ist die Zustimmung zum neuen Asylgesetz unerlässlich. Flüchtlinge sind aufzunehmen und Missbräuche zu verhindern. Aber Flüchtlinge ohne Papiere werden doch schlechter behandelt. Und viele echte Flüchtlinge haben keine Papiere. Flüchtlinge werden nicht schlechter behandelt. Übrigens: Echte Flüchtlinge – nicht irgendwelche Personen mit asylfremden Gründen – kommen heute zu 80 Prozent mit Papieren. Bei den anderen, die keine Flüchtlinge sind, ist es gerade umgekehrt. Auch in Zukunft wird kein wirklich bedrohter Flüchtling, der ohne Papiere kommt, abgewiesen werden. Aber alle diejenigen, die heute die Papiere vernichten, die Identität leugnen, falsche Angaben machen, nicht sagen wollen, wo und wie sie gekommen sind, damit sie hier bleiben können, obwohl sie kein Recht dazu hätten, müssen die Schweiz verlassen. Darunter sind leider viele Kriminelle, oft Drogenhändler. In diesen Fällen muss gehandelt werden können, ohne dass man die Flüchtlinge trifft. Das gewährleistet das neue Asylgesetz. Schüren Sie mit Ihrer Politik nicht Fremdenangst? Beschönigen bringt nichts. Schlimm ist es, wenn über die tatsächlichen Verhältnisse nicht gesprochen oder diese beschönigt werden. Viele, weniger bemittelte Schweizer erleben die Illegal-Anwesenden als Bedrohung. Sie leben auch täglich damit. Dies erzeugt Angst. Sie glauben, dass diese Personen vom Staat verhätschelt werden. Diese Menschen leben in einfachen Verhältnissen und erleben das Zusammensein mit diesen Fremden hautnah. Oft erleben sie viele Leute davon als Dealer oder als sehr gewaltbereit. Um Fremdenangst zu beseitigen, soll die Obrigkeit die Missstände nicht vertuschen, sondern die Probleme nennen. Darum haben die Leute auch das Verlangen, dass Probleme angegangen und gelöst werden. Das gibt Vertrauen und nimmt die Fremdenangst. Der neue Zürcher SVP-Präsident Hansjörg Frei sagt, die jetzt staatstragende SVP müsse anständiger, respektvoller politisieren. Eine Stiländerung? Ich schaue nicht in erster Linie auf den Stil, sondern auf die Substanz. Manchmal ist es unanständig gegenüber Missständen anständig zu bleiben. Als Oppositionspartei, was die SVP in den neunziger Jahren war, musste Sie provokativ auftreten. Ich bin glücklich, wenn dies nicht mehr nötig sein sollte. Also mehr Zurückhaltung, weniger Aggressivität, Stichwort Messerstecherplakat? Das besagte Plakat hat die Wirklichkeit symbolisiert und aufgerüttelt – Politiker, Strafverfolger, Richter. Es rief auf, Verantwortung zu übernehmen. Wer Verantwortung für ein Anliegen trägt, muss manchmal provozieren. Doch nicht jede Provokation macht Sinn. Es kommt auf das Motiv an. So wurde ich angefragt, ob es richtig sei, die viel besprochenen Karikaturen zu veröffentlichen. Meine Antwort: Der Staat hat dies nicht zu entscheiden. Er hat sich hier nicht reinzumischen. Es gilt die Rede- und Pressefreiheit und Sie hat allerhöchste Priorität. Als Privatmann gebe ich einem solchen Journalisten den Ratschlag: Wenn Sie mit der Veröffentlichung ein grosses Anliegen vertreten, dann müssen Sie’s machen. Aber wenn Sie’s tun, um eine Glaubensgemeinschaft zu verletzen, dann ist das ein schlechtes Motiv. Dann lassen Sie es besser sein. Aus einem guten Motiv geschieht selten etwas Schlechtes, umgekehrt aus einem schlechten Motiv selten etwas Gutes. Noch ein anderes politisches Feld: Vertreten Sie und ihre Partei ein konservatives Familienmodell? Müsste dann nicht auch ihre Tochter Magdalena zu Hause bei ihren kleinen Kindern bleiben? Die SVP glaubt, dass die Familie, wo Vater und Mutter für die Kinder gemeinsam sorgen, eine nicht überlebte Familienform ist. Sie wehrt sich dagegen, dass man versucht, diese traditionelle Familie schlechter zu stellen und vom Staat aus zu benachteiligen. Die SVP ist eine Mittelstandspartei mit vielen Selbständigerwerbenden und Familienbetrieben, bei denen die Frauen schon immer mitarbeiteten. Die SVP wehrt sich zum Beispiel gegen eine Benachteiligung der Familienfrau gegenüber der Frau, die ihre Kinder auf Kosten des Staates in die Krippe bringt, auch wenn Sie das finanziell nicht nötig hat. Aber die SVP ist auch eine freiheitsliebende Partei und schreibt den Leuten kein Familienbild vor. Jeder soll leben können, wie er will, nur die Verantwortung für die Kinder haben die Eltern zu tragen. Wenn das nicht mehr geht, weil es sich um einen schweren Sozialfall handelt, dann hat die Fürsorge einzugreifen. Meine Tochter und ihr Mann leben in einer traditionellen Familie, auch wenn beide berufstätig sind. Sie haben für ihre Kinder zu sorgen und ihre „Nanny“ selbst zu finanzieren. Was Kirchengremien momentan sehr beschäftigt, sind Probleme der Globalisierung. Wie stehen Sie dazu? Die Kirche beschäftigt sich mit allen, was Mode ist. Globalisierung ist eine Tatsache. Die Menschen reisen, gehen aufs Internet. Dass sie auch miteinander Handel treiben, ist ein Ausdruck davon. Damit hatte ich nie Mühe; schliesslich habe ich auch ein Unternehmen geführt, dass 90 Prozent der Produkte aus der Schweiz im Ausland verkaufte. Auch die Kirche schätzt es ja, wenn Grenzen fallen – der grösste Glo-balisierer war schliesslich der Apostel Paulus. Und manche Kirchenleute sind von allem Fremden gerade zu fasziniert. Ich bin allerdings für klar definierte Grenzen. Diese stecken Verantwortungsbereiche ab. In grenzenlosen Gebilden sind alle für alles verantwortlich, niemand für eine bestimmte Sache. Das gefällt Politikern. Das ist begreiflich. Sie betonen die personale Verantwortung: Typisch protestantisch? Auftrag und Verantwortung sind namentlich dort, wo geführt werden sollte, zentrale Begriffe. Sie liegen auch in der Tradition der grossen protestantischen Ethiker und eines Max Webers. Könnten Sie sich vorstellen, nach Ihrer Bundesratszeit eine leitende Funktion in der Kirche zu übernehmen? (lacht) Nein. Wenn ich manchmal als Prediger für einen Laiensonntag angefragt werde, antworte ich: Ich halte nur Vorträge. Predigen sollen die Pfarrer, aber die sollen dann auch wirklich predigen. Zur Zukunft der Kirche: Was denken Sie zu einer Trennung von Kirche und Staat? Ich glaube, eine Loslösung läge im Interesse der Kirche, die dann keine Rücksichten mehr auf den Staat nehmen müsste. Aber das ist keine zentrale Frage. An ihrer Beantwortung wird die Kirche nicht zugrunde gehen – ebenso wenig wie sie von der Kirchenobrigkeit, die nicht bei der Sache ist, zugrundegerichtet werden kann. Die Kirche ist nicht nur eine Organisationsstruktur: Die Kirche, von der die Glaubensbekenntnisse sprechen, ist eine allumfassende Gemeinschaft. Sie mag viele Fehlentwicklungen ertragen und wird überleben!
04.02.2006
Swisscom – Haltung des Bundesrates
Referat von Bundesrat Christoph Blocher anlässlich der Delegiertenversammlung der SVP Schweiz vom 4. Februar 2006 in Stans (NW) 04.02.2006, Stans Stans, 4. Februar 2006. Christoph Blocher erläuterte anlässlich der Delegiertenversammlung der SVP Schweiz die Gründe und Auswirkungen des Bundesratsbeschlusses betreffend der Swisscom. Dabei ging er auf deren Auslandstrategie und das Risiko für den Bund ein, welches sich durch den grossen Bundesanteil ergäbe. Er thematisierte den Rücktritt des CEO’s, die verschiedenen Varianten des Verkaufs sowie die Sicherung der Grundversorgung. Es gilt das gesprochene und das geschriebene Wort Herr Parteipräsident Meine Damen und Herren Der Bundesrat hat in den vergangenen Monaten wegweisende Entscheide zur Zukunft der Swisscom gefällt. Er hat dies getan, nachdem er sich in den zwei vergangenen Jahren wiederholt mit der Beteiligung des Bundes an dieser Unternehmung befasst hatte. Ich werde Ihnen in meinem Referat darlegen, welche Beschlüsse der Bundesrat gefasst hat und welches die Gründe und Auswirkungen sind. 1. Ausgangslage Die Swisscom ist seit 1998 eine börsenkotierte Unternehmung. Der Bund hat seither stets einen Anteil von rund zwei Dritteln gehalten. Auf ihrem Höchststand war die Swisscom-Aktie im März 2000 über 750 Franken wert. Zu diesem Zeitpunkt entsprach der Bundesanteil mehr als 35 Milliarden Franken. Unterdessen – und bereits vor dem Beschluss des Bundesrates, die Swisscom zu verkaufen – ist dieser stolze Betrag auf rund die Hälfte geschmolzen. Die Aktienkurse der grossen Schweizer Unternehmungen sind im vergangenen Jahr um rund einen Drittel gestiegen. Der Kurs der Swisscom fiel um 7 %. Der Bund hat mit seinem Swisscom-Engagement massiv Vermögen verloren. Die Swisscom, welche aus einer Monopolsituation gekommen ist, ist vermehrt dem freien Markt und damit der Konkurrenz ausgesetzt. Darum kämpft sie gegen stagnierende Umsätze. Die Unternehmensleitung sah ihr Heil im Zukauf von grossen ausländischen Unternehmungen. Offenbar hatte man nichts gelernt aus den zahlreichen gescheiterten Auslandengagements: In Indien, Malaysia, Österreich, Deutschland, Tschechien und Ungarn. Dort hat die Swisscom Milliarden mit einer aggressiven und abenteuerlichen Auslandstrategie verloren. Der Bund als Eigentümer musste mit dieser Strategie ein gigantisches Risiko eingehen. Mit Sicherheit würde der Bund weit mehr haften als ein privater Aktionär. Zudem kommen alle Telekommunikationsunternehmen, so auch die Swisscom, in zunehmend schwierige Verhältnisse, da immer mehr leitungsunabhängige Technologien benützt werden. 2. Was hat der Bundesrat beschlossen? Im November 2005 standen die Verhandlungen zur Übernahme der irischen Gesellschaft Eircom durch die Swisscom kurz vor dem Abschluss. Auch für die dänische Gesellschaft TDC zeigte die Swisscom Interesse. Der Bundesrat – als Vertreter des Mehrheitsaktionärs Bund – musste rasch handeln, wenn er diese abenteuerliche Strategie verhindern wollte. Er wies nach gründlichen Diskussionen die Swisscom an, Investitionen in ausländische Telekommunikationsunternehmen zu unterlassen, was er später spezifizierte in „Telekommunikationsunternehmen mit Grundversorgungsauftrag“. Im Weiteren beschloss er, die Ausschüttungen zu erhöhen, um ein vernünftiges Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital zu erhalten. Gleichzeitig erkannte der Bundesrat, dass der Bund nicht der richtige Eigentümer einer Unternehmung ist, die international in grossem Umfang tätig sein will. Der Staat darf kein derart grosses unternehmerisches Risiko tragen. Er muss das Unternehmertum den Privaten überlassen. An einem Unternehmen, das im freien Markt steht, sollte es daher überhaupt keine Bundesbeteiligung geben. Deshalb beschloss der Bundesrat, die gesetzliche Verpflichtung abzuschaffen, wonach der Bund eine Mehrheitsbeteiligung an der Swisscom halten muss. 3. Wo stehen wir heute? Erfreulicherweise hat in der Zwischenzeit selbst der Verwaltungsrat der Swisscom eingesehen, dass der eingeschlagene Weg der Auslandexpansion ein zu risikoreicher Weg ist. Er hat die geplanten Akquisitionen darum annulliert. Er wird eine andere Strategie innerhalb der vom Bund festgesetzten Eckwerte ausarbeiten! Der Verwaltungsrat und der CEO haben sich konsequenterweise getrennt. Für die Ausschüttung der überschüssigen flüssigen Mittel kann der Bund – als Mehrheitsaktionär – sorgen. Damit steht von den Beschlüssen des Bundesrates einzig noch die Aufhebung der gesetzlichen Verpflichtung zur Mehrheitsbeteiligung zur Umsetzung an. Vor 10 Tagen hat der Bundesrat seine Vorschläge in die Vernehmlassung gegeben. Bis Anfang März haben alle Parteien, Verbände, Behörden und weitere Kreise die Möglichkeit, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Die SVP tut gut daran, dieses Geschäft eingehend zu prüfen und ihre Vorschläge einzubringen! In dieser Vernehmlassung stellt der Bundesrat neben der Grundsatzfrage des Verkaufs Varianten zur Diskussion, wie sich der Bund von seinen Swisscom-Aktien trennen soll. Eine Möglichkeit besteht darin, nur die Hälfte der Aktien des Bundes zu verkaufen und die andere Hälfte dem Volk gratis zu verteilen und eine gewisse Zeit lang zu sperren. So würde das Bundesvermögen an diejenigen zurückbezahlt, welche diese durch die überhöhten Gebühren zur Monopolzeit der Swisscom geschaffen haben. Das Vermögen würde damit auch dem Einfluss der Politik entzogen. Es käme in den privaten Umlauf. Denn es darf nicht vergessen werden, dass diese Milliarden bei einer Verteilung ans Volk nicht einfach verloren gehen, sondern wieder in den privaten Sektor zurückfliessen. Dort sorgen sie für Konsum, für Arbeitsplätze, für Wirtschaftswachstum. 4. Sicherung der Grundversorgung Der Bundesrat hat sich auch die Frage gestellt, ob seine Beschlüsse Auswirkungen auf die Grundversorgung der Schweizer Bevölkerung mit Dienstleistungen der Telekommunikation haben. Der Bundesrat ist klar zum Schluss gekommen, dass die Grundversorgung auch ohne Bundesbeteiligung an der Swisscom vollumfänglich gewährleistet bleibt. Im Gesetz, in der Verordnung und in der Konzession ist die Grundversorgung im Detail geregelt und damit gewährleistet. An diesen Bestimmungen wird mit dem Verkauf der Swisscom kein Komma geändert. Zur Grundversorgung gehört demnach der Telefondienst genauso wie der Zugang zum Internet. Weiter ist sichergestellt, dass der Umfang der Grundversorgung regelmässig den Bedürfnissen von Gesellschaft und Wirtschaft und dem Stand der Technik angepasst wird. Die Grundversorgung wird heute bekanntlich durch die Swisscom erbracht. Die entsprechende Konzession ist bis Ende 2007 befristet und wird anschliessend neu ausgeschrieben. Auch andere, private Unternehmungen sind sehr interessiert, die Grundversorgung erbringen zu können. Das Interesse der Privaten beweist, dass auch die Erbringung von Grundversorgungsdienstleistungen wirtschaftlich attraktiv und daher gesichert ist. 5. Auswirkungen des Beschlusses Für die Swisscom bedeuten die Beschlüsse des Bundesrates vorerst eine Einschränkung, weil sie im Ausland nicht so tätig werden kann wie sie es wünscht. Diese Einschränkung gilt selbstverständlich nur so lange, als der Bund Eigentümer ist. Nachher ist es Sache der neuen Eigentümer, eine Strategie festzulegen. Es ist daher wichtig, dass sich der Bund schnell von der Swisscom trennt. Für den Bund bedeutet der Entscheid, dass er das unternehmerische Risiko nicht mehr tragen muss. Wir haben bei der Swissair gesehen, was es heisst, wenn man im Ausland Gesellschaften kauft, die unter der gleichen Schwäche leiden wie die eigene Gesellschaft. Ein Fall Swissair genügt. Dort besass der Bund nur 6%, bei der Swisscom sind es über 60%. 6. Schluss Der Bundesrat hat seine Beschlüsse zur Verselbständigung der Swisscom nach reiflicher Überlegung gefasst. Er entspricht bewährten unternehmerischen Grundsätzen und der politischen Haltung, welche die SVP seit Jahren konsequent verfolgt. Nun gilt es, den Kampf im Parlament und im Hinblick auf die Volksabstimmung weiterzuführen.
26.01.2006