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15.09.2005
15.09.2005
Kooperativer Föderalismus und geteilte Verantwortung?
Referat von Bundesrat Christoph Blocher anlässlich der Nationalen Föderalismuskonferenz, Donnerstag, 15. September 2005, Freiburg 15.09.2005, Freiburg Freiburg, 15.09.2005. Bundesrat Christoph Blocher nahm heute an der Nationalen Föderalismuskonferenz teil, in deren Zentrum der «kooperative Föderalismus» stand. Der Justizminister legte sein Bekenntnis zum Föderalismus ab und bedauerte dessen Degeneration zum kooperativen Föderalismus; dieser bedeute, dass Verantwortung geteilt und nicht mehr getragen würde. Die Schweiz müsse sich deshalb zum Wohle der Bürger, der Wirtschaft, der Arbeitsplätze und des Landes auf den wahren Kern des Föderalismus besinnen. Es gilt das gesprochene Wort Meine Damen und Herren Regierungsräte, Meine Damen und Herren Ständeräte Meine Damen und Herren Nationalräte Vertreterinnen und Vertreter der Kantone Meine Damen und Herren, Der «kooperative Föderalismus» steht im Zentrum dieses Kongresses. Erlauben Sie mir, dass ich als Bundesrat – aber auch als früherer Unternehmer – meine Erfahrungen und Überlegungen einbringe. 1. Bekenntnis zum Föderalismus Vorausschicken möchte ich, dass ich ein überzeugter Föderalist, ja ein Erzföderalist bin. Dies aus geschichtlichen, aus politischen, aber auch aus Gründen der Effizienz und Wirtschaftlichkeit. Zu den geschichtlichen Gründen: Unser Staat ist im Gegensatz zu fast allen Staaten Europas nicht durch einen Fürsten oder König erobert oder zusammengeschweisst worden. Er ist vielmehr aus dem freiwilligen Zusammenschluss autonomer und sehr unterschiedlicher „Völker“ – wie es in der früheren Bundesverfassung noch hiess – entstanden. Kantone haben sich im Laufe von mehr als 550 Jahren zu einem Bundesstaat, zu einer föderalen Schweiz zusammengeschlossen. Die Schweizerinnen und Schweizer wollten so ihre Unabhängigkeit und Selbständigkeit sichern und für ihr eigenes Wohlergehen sorgen! Sie schufen eine Alternative zu den anderen europäischen Nationalstaaten – die meisten waren bei der Gründung des schweizerischen Bundesstaates noch Monarchien –, die auf einem starken Zentrum, einer gemeinsamen Sprache und einer gemeinsamen Kultur beruhten und beruhen. Anders die Schweiz: In dieser Willensnation Schweiz ist der Föderalismus – schon aus historischen Gründen – der einzige Weg, in Einheit zu leben. Und weil der Föderalismus wesensnotwendig ist für unser Land gilt es, zu ihm Sorge zu tragen. Ich bin aber auch Föderalist aus politischen Gründen. Der Föderalismus gewährt die höchstmögliche direktdemokratische Mitbestimmung im überblickbaren Raum. Er verhindert eine «über dem Kopf der Bürger» regierende Zentralmacht. Auch die Effizienz führt mich zum Föderalismus. Darum habe ich im Unternehmen stets föderalistische – keine zentralistischen – Strukturen bevorzugt. D.h. möglichst autonome Unternehmenseinheiten! Der Föderalismus ist keine abstrakte Theorie, sondern ein vielfach erprobtes Erfolgsrezept! 2. Kooperativer Föderalismus als Zauberwort Nun hat sich der Föderalismus aber zum «kooperativen Föderalismus» entwickelt, oder vielleicht treffender: der Föderalismus ist zum kooperativen Föderalismus degeneriert. d.h. die Verantwortung wird nicht mehr entweder vom Bund oder den Kantonen getragen, sondern geteilt. Welch verlockende Wortschöpfung! Nur: Föderalismus bedeutet Autonomie und Eigenverantwortung der Gliedstaaten. Eine Zeit – es sind stets wirtschaftlich gute Zeiten –, die die Bürden und Lasten der Menschen möglichst abzustreifen sucht, liebt auch die Bürde der Verantwortung nicht. Also was gibt es Schöneres als diese zu teilen? Kooperation, «Coresponsabilité» oder eben kooperativer Föderalismus heissen die Zauberworte! Ich frage stets – das gebietet mir meine Führungserfahrung –, wer ist denn da wofür verantwortlich? Die Antwort weckt bei mir allergrösste Skepsis gegen den kooperativen Föderalismus. Denn ich weiss aus Führungserfahrung: Geteilte Verantwortung ist keine Verantwortung. Wenn es gut geht, sind alle verantwortlich. Wenn es schlecht geht? Niemand. Darum ist das System vor allem bei Funktionsträgern so beliebt. Darunter leiden aber stets die, die auf die Verantwortung der leitenden Leute angewiesen wären. Also im Staate die Bürger und Bürgerinnen. 3. Blick auf unser Land Beginnen wir beim Umfeld. Die Schweiz ist ein wohlhabendes Land, aber sie steckt seit den 1990er Jahren in einer wirtschaftlich unbefriedigenden Situation. Das reale Wachstum pro Kopf betrug zwischen 1990 und 2003 insgesamt 3 %, das sind jährlich 0.23 %, also praktisch Null-Wachstum. Bezüglich des Wohlstands pro Kopf – gemessen am kaufkraftbereinigten Bruttoinlandprodukt – haben uns seit 1990 Irland, Norwegen und Luxemburg überholt. Dafür ist anderes gewachsen: Vor allem die Staatsausgaben. In der Zeit zwischen 1990 und 2004 hat sich in der Schweiz die Staatsquote von 31.5% auf 38.9 % erhöht. Dies ist der höchste Zuwachs aller OECD-Länder. Die meisten OECD-Länder haben in dieser Zeit ihre Staatsquote reduziert, was wir trotz andauernden Jammerns über Sozialabbau noch gar nie geschafft haben. Allein die Verschuldung des Bundes stieg von knapp 40 Mia. 1990 auf knapp 130 Mia. im Jahre 2004. Sie hat sich also verdreifacht – obschon Volk und Stände eine Schuldenbremse mit überwältigendem Mehr beschlossen haben. Trotzdem wächst die Verschuldung weiter. Beschäftigungsschwierigkeiten, ein unsozialer Staat, mehr Armut werden die Folge sein! Wenn wir einen Blick auf die letzten Jahrzehnte werfen, müssen wir sagen: Während in der Schweiz in den früheren Jahrzehnten das Staatswachstum hinter dem Wirtschaftswachstum herhinkte, ist es heute umgekehrt. Das staatliche Wachstum hat das Wirtschaftswachstum bei weitem überholt. Die nahe Zukunft sieht nicht besser aus: Trotz flächendeckendem Gerede über Sparpakete und Sparen wachsen die Ausgaben der öffentlichen Hand weit mehr als die Wirtschaft und die Schulden nehmen im Bund in den nächsten 4 Jahren um 10 Mia. zu. Eine stagnierende Wirtschaft, welche die sinkende Wohlfahrt ankündigt und die Arbeitslosigkeit heraufbeschwört sowie eine steigende Steuer– und Schuldenlast, welche die Wirtschaft erneut schwächt, werden die Folge sein. Nun werden Sie sich fragen: Was haben diese Aussagen über das Staatswachstum und die schweizerischen Wirtschaftsprobleme mit dem kooperativen Föderalismus zu tun? Leider mehr, als man denkt. 4. Kooperativer Föderalismus und überbordender Staat Ich sage es Ihnen offen. Der kooperative Föderalismus ist weder föderalistisch noch besonders kooperativ. Es ist lediglich bequem, befreit im Augenblick von den Lasten der Verantwortung und verwischt diese. Er ist Ursache für zahlreiche Fehlentwicklungen. Überbordender Staat und kooperativer Föderalismus hängen zusammen, sind Ausdruck derselben unheilvollen Mentalität. Darum: der kooperative Föderalismus ist nicht nur nicht effizient, sondern auch teuer – zu teuer. Er entspricht letztlich dem Hang zur «Harmonisierung», zur Gleichmacherei und zum Perfektionismus, ohne Verantwortung übernehmen zu müssen. Der kooperative Föderalismus ist Ausdruck des Mangels an Vertrauen in die kleinere Gemeinschaft. Er vertraut der Tatkraft der Kantone nicht mehr. Während der Staat und insbesondere die Aufgaben des Bundes Schritt um Schritt ausgebaut worden sind, hat man die Kompetenzen der Kantone Schritt um Schritt abgebaut. Meist ohne dies zu merken oder zuzugestehen. Ganz übertragen hat man die Aufgaben nie: Man hat sie halb weggenommen oder besser: Man hat sie abgekauft mit Subventionen. Die Kantone vergassen dabei: Wer zahlt, befiehlt. In harmonisierter Gemeinsamkeit führte dies zum kooperativen Föderalismus und zum unheilvollen Trend des staatlichen Ausbaus und zur Überschuldung. Hier eine Rechtsetzungskompetenz des Bundes, dort eine ausweitende Neuinterpretation eines Grundrechts, hier eine neue Subvention, dort eine dichtere Normierung des Bundes, hier das Scheitern eines Konkordats und die Übernahme der Verantwortung durch den Bund, dort ein Bundesgesetz, welches verfassungsrechtliche Spielräume stärker ausnutzt und so weiter und so fort. Und der auf Selbstverantwortung der Gemeinden, der Kantone und des Bundes gegründete Föderalismus hat sich verformt zu einem verflochtenen und unüberschaubaren Gebilde, das wir schönfärberisch kooperativen Föderalismus nennen. Das System wird aber zunehmend komplizierter und ist geprägt von Unübersichtlichkeit und Doppelspurigkeiten, was die demokratischen Mitspracherechte schwächt. 5. Mitverantwortung als Ausrede Die geteilte Verantwortung ist das Grundübel. Geteilte Verantwortung ist ein Widerspruch in sich selbst und wohin diese fehlgeleitete Idee führt, sehen wir in der Realität des kooperativen Föderalismus tagtäglich. Der Bund klagt, der Bundeshaushalt sei ein blosser Transferhaushalt und es gäbe deshalb keine Möglichkeit zum Sparen. Wie recht er doch hat! Die Kantone klagen über die stets zunehmenden Vorschriften des Bundes, die ihren Spielraum einengen. Wie recht sie doch haben! Unser Land ist gefangen in einem Knäuel von Verflechtungen und Abhängigkeiten. Wir haben einen gordischen Knoten, und der heisst «Coresponsabilité». Zwar versucht der kooperative Föderalismus, es allen Recht zu machen. Alle sind nett zu einander und erwecken den Anschein, als ob sie einander helfen würden. Und sie helfen einander auch, aber auf Kosten des Steuerzahlers, auf Kosten der demokratischen Mitwirkung und auf Kosten der Effizienz. Um die Sache funktioneller zu machen, werden immer mehr Entscheide in paritätischen Organen, an runden Tischen, in Koordinationsorganen, Direktorenkonferenzen, Diskussionsplattformen, und was solcher Dinge mehr sind, gefällt. 6. Erkenntnisse Was ich hier sage, ist so neu nicht. Die politische Landschaft, die Verantwortlichen im Bund, in den Kantonen und in den Gemeinden spüren dies. Sie versuchen vorsichtig zu entflechten, begehen allerdings gleichzeitig neue Sünden. Ein hoffnungsvoller Anfang – wenn auch ein bescheidener – ist der neue Finanzausgleich. Klare Zuweisungen der Führungsverantwortung mit übereinstimmender Finanzverantwortung ist das Ziel. Plötzlich kommt aber auch von ganz anderer Seite Kritik und diese Seite schüttet das Bad mit dem Kinde aus. Man will den Föderalismus schlechthin abschaffen. Man will zentralisieren. Statt 26 Kantone nur noch wenige Grossregionen. Abgesehen davon, dass dieses Denken allein verwaltungstechnisch motiviert ist, verkennt diese Forderung das Grundübel: Nicht der Föderalismus ist das Problem, sondern der kooperative Föderalismus ist es. Nicht auf den ausgetretenen Pfaden des kooperativen Föderalismus gilt es zu gehen, nein, das Gegenteil ist zu tun: Echter Föderalismus mit möglichst viel Kompetenz: Eigenverantwortung im Steuer- und Ausgabenbereich – ist notwendig. Eine Re-Formation des Föderalismus ist angezeigt. 7. Rückbesinnung auf den Föderalismus Der verschüttete Föderalismus, die Kantons- und Gemeindeautonomie sind zu stärken. Das Wesen unseres Föderalismus ist die Vielfältigkeit der Kantone. Föderalismus kommt von «foedus» – Vertrag. Verträge können aber nur selbständige Personen schliessen. Nicht bevormundete. Die Kantone haben sich in freier Selbstbestimmung – eben vertraglich – zu einem grösseren Ganzen zusammengeschlossen. Einen Vertrag schliessen selbständige Staatswesen. Das Übergeordnete beruht stets auf den untergeordneten Teilen. Die Kantone sind die selbständigen Säulen des Bundes: Das ist der Kerngedanke des Subsidiaritätsprinzips. Ein Aufbau von unten nach oben. Der Bund ist durch die Kantone gegeben – nicht umgekehrt. Im föderalistischen Denken steht der Einzelne, die Familie, dann die Gemeinde, dann der Kanton im Vordergrund. Erst am Schluss steht der Bund – dann und nur dann und soweit nötig. Darauf ist mit Nachdruck zu pochen. Vor allem von den Gemeinden und Kantonen. Zentralen wollen zentralisieren. Wir sehen dies deutlich beim Bund, wo die Politiker zusammen mit der Verwaltung immer wieder neue Aktivitäten erfinden, mit denen man den Radius auf Kosten der Kantone ausweiten könnte. Wir sehen dies auch bei der Europäischen Union, die zwar auf Verträgen beruht, wo aber mittlerweile die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit den Spitzenpolitikern und Spitzenbeamten der Mitgliederländer – ohne vom betroffenen Bürger gestört zu werden – eine Dynamik und Gleichmacherei entwickelt hat, angesichts derer die Gründerväter der EU sich im Grabe umdrehen würden. Eine Rückbesinnung auf den Föderalismus würde bedeuten, dass Kompetenzen nicht ohne Not auf die höhere Ebene verlagert werden. Die Rückgängigmachung vergangener Sünden wäre dringend! Leider erliegen Politiker und Stimmbürger in heutiger Zeit oft dem Irrtum zu glauben, was grösser und mächtiger sei, sei auch besser und effizienter. Sobald in den Kantonen ein Problem besteht, wird nach dem Bund gerufen. Man will eine einheitliche Lösung. Und die einheitliche Lösung scheint auf den ersten Blick überlegen zu sein. Keine Konkurrenz. Keine unbequemen Vergleichsmöglichkeiten. Kein Zwang zur Verbesserung. Man kann ruhig und selig und vereint vor sich hindösen. Der kooperative Föderalismus schwächt den Hauptvorteil des Föderalismus, nämlich den Wettbewerb der Systeme. Langsam aber sicher wird er lahm gelegt. 8. Die Konkurrenz der Systeme Die Verhinderung des Wettbewerbs ist vermutlich der gravierendste Nachteil des kooperativen Föderalismus und der Zentralisierung. Dies in der Schweiz wie auch auf europäischer Ebene. Wettbewerb wird von den Politikern und der Verwaltung gescheut, wie der Teufel das Weihwasser scheut. Harmonisierung und Ausgleich sind die Zauberworte. Eigenständiges Handeln wird verfemt mit Begriffen wie «Kantönligeist» oder «nationalstaatlicher Egoismus». Damit verabschieden sich die Schweiz und Europa von dem, was sie zu dem gemacht hat, was sie sind. Sie verabschieden sich vom Wettbewerb der Systeme, von der bereichernden Vielfalt. Der Nobelpreisträger Friedrich von Hayek sagte: «In viel größerem Maß als bisher muss erkannt werden, dass unsere gegenwärtige gesellschaftliche Ordnung nicht in erster Linie das Ergebnis eines menschlichen Entwurfs ist, sondern aus einem wettbewerblichen Prozess hervorging, in dem sich die erfolgreicheren Einrichtungen durchsetzten.» Somit kann man nur im Vergleich zu anderen Systemen erkennen, wenn und wo Fehler gemacht werden. 9. Ungleichheit als Wert und Chance Eine Rückbesinnung auf den Föderalismus würde bedeuten, dass Ungleichheit nicht als schlecht, sondern als Chance anerkannt wird. Das ist die Realität. Das Gegenteil ist kraftlose Träumerei. Nach Jahrzehnten gleichmacherischer Rhetorik ist mittlerweile jede Ungleichheit zu einem Unwert geworden. Dies auch im föderalistischen Bereich. Dabei wird vergessen, dass Ungleichheit eine Vorbedingung und eine Folge von Lebendigkeit und Dynamik ist. Wollen wir Ungleichheit vermeiden, dann müssen wir jegliche Dynamik in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Bildung abdämpfen. Dies ist uns im Wirtschaftlichen ja – leider! – ziemlich gut gelungen. Je mehr Gleichheit wir in unserem föderalistischen System schaffen, desto mehr wird die Vitalität erstickt. 10. Was ist zu tun? Sehr geehrte Damen und Herren, im Zentrum der Nationalen Föderalismuskonferenz 2005 steht das Thema «Der kooperative Föderalismus vor neuen Herausforderungen». Bei der Staatsgründung 1848 war der Föderalismus ein etwas wild wuchernder, aber durchaus kräftiger Baum. In den letzten 157 Jahren hat man ihn immer wieder zurückgestutzt. Im Moment kommt der Baum – oder muss ich mittlerweile von Bonsai sprechen? – vor lauter Zurückstutzen gar nicht mehr richtig zum Blühen. Also ändern wir dies: - Anstatt zu jammern, sollten die Gemeinden, Kantone und Landesgegenden sich ihrer Handlungsspielräume bewusst werden und ihre Probleme eigenverantwortlich anpacken. - Anstatt bei Problemen in einzelnen Aufgabengebieten mit dem Finger (und der hohlen Hand) auf den Bund zu zeigen, ist die Lösung bei den Kantonen zu suchen. - Anstatt den Kantonen und Gemeinden mit immer neuen Bundesbeiträgen zu Hilfe zu eilen, sollte der Bund mit einem Abbau seiner Aufgaben und seiner Steuerlast die finanziellen Spielräume der Kantone und Gemeinden erhöhen. - Anstatt auf die Vorteile einer Bundeslösung hinzuweisen, sind deren unerwünschte Nebenwirkungen zu thematisieren. - Anstatt das Subsidiaritätsprinzip als nicht justiziable Spielerei zu betrachten, sollte dieses Prinzip in der Praxis der Behörden mit Zähnen versehen werden. - Anstatt der Vereinheitlichung und Harmonisierung das Wort zu reden, ist der Wettbewerb der Systeme zu fördern. - Anstatt Zusammenwirken und «Mitverantwortung» zu propagieren, ist die Eigenständigkeit in den Vordergrund zu rücken. - Anstelle des kooperativen Föderalismus gilt es den eigenverantwortlichen Föderalismus anzustreben und tatkräftig zu verwirklichen. Nur so kann verhindert werden, dass ein tragender Pfeiler unseres schweizerischen Selbstverständnisses und unseres Gemeinwesens bis zur Unkenntlichkeit verändert und in seinem Innersten geschwächt wird. Eine Rückbesinnung – und um eine solche handelt es sich – auf den wahren Kern des Föderalismus dient dem Wohle der Bürger, dem Wohl der Wirtschaft, dem Wohl der Arbeitsplätze und dem Wohl des Landes. Also: Tun wir es!
10.09.2005
Referat von Bundesrat Christoph Blocher zum 100-jährigen Bestehen des Aargauischen Anwaltsverbandes
Gehalten am Samstag, 10. September 2005 auf Schloss Lenzburg 10.09.2005, Lenzburg Lenzburg, 10.09.2005. Anlässlich des 100. Geburtstags des Aargauischen Anwaltsverbandes sprach Bundesrat Christoph Blocher über verschiedene Gesetzgebungsänderungen, welche den Anwaltsberuf betreffen. Thema war unter anderem die laufende Justizreform mit der Totalrevision der Bundesrechtspflege sowie der Vereinheitlichung des Strafprozess- und des Zivilprozessrechts. Weiter ging der Justizminister auch auf andere bedeutende Totalrevisionen wie die Bologna-Revision des eidgenössichen Anwaltsgesetzes ein. Es gilt das gesprochene Wort Herr Präsident, Frau Grossratspräsidentin, Herren Bundesrichter, Herr Obergerichtspräsident, Meine Damen und Herren Gerichtspräsidenten, Geschätzte Mitglieder des Anwaltsverbandes, Sehr geehrte Damen und Herren, Sie feiern heute den 100. Geburtstag Ihres Verbandes auf Schloss Lenzburg, welches zu den ältesten und bedeutendsten Höhenburgen der Schweiz gehört. Dass Sie mich als Festredner an diesen geschichtsträchtigen Ort eingeladen haben, trifft sich gut, denn ich habe bekanntlich keine Berührungsängste zu Schlössern und schon gar nicht zu Schlössern im Kanton Aargau, wo die Wiege der Habsburger liegt, deren Reichsadler unser eigenes Schloss im Bündnerland ziert. Vor hundert Jahren gab es in der ganzen Schweiz kaum mehr als 200 Anwälte. Heute zählt der Schweizerische Anwaltsverband rund 7'300 Anwälte und Anwältinnen. Mit knapp 300 Aktivmitgliedern ist der Aargauische Anwaltsverband zwar nicht einer der grössten kantonalen Verbände, befindet sich aber nach seiner Mitgliederzahl auf Platz 7, was bedeutet, dass der Anwaltsverband im Vergleich zur Bevölkerung des Kantons relativ viele Mitglieder hat. Entweder sind die Aargauer überdurchschnittlich streitsüchtig oder überdurchschnittlich gesetzestreu. Tatsache ist, dass der Anwaltsberuf in allen Lebensbereichen immer unersetzlicher wird. Wer ein Haus baut, weiss heute nicht, ob der Architekt oder der Anwalt wichtiger ist. Wer eine Firma kauft, kann u.U. mit dem Steueranwalt mehr verdienen als mit der Firma. Das ist an sich nicht gerade Ausdruck eines freiheitlichen Rechtsstaates. Der Umfang des Rechts und damit auch die Zahl der Gesetzeslücken nehmen kontinuierlich zu und die Fälle, mit denen Sie konfrontiert werden, werden komplexer. Zudem ändert sich die die Gesetzgebung immer schneller. Die hohe Zahl der Rechtsfälle, der Wandel, die Regelungsdichte und die internationale Verflechtung tragen dazu bei, dass Sie sich immer mehr spezialisieren müssen. Justizreform Ich weiss nicht, ob Sie sich bewusst sind, dass Sie sich mitten in einer umfassenden Justizreform befinden. So in einer Totalrevision der Bundesrechtspflege mit dem Ziel : - eines entlasteten und einheitlichen Bundesgerichts in Lausanne und Luzern - eines neuen Bundesstrafgerichts in Bellinzona - eines neuen Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen. - eines für die Kantone obligatorisch vorgeschrie-benen zweistufigen Instanzenzugs Zudem stehen wir vor einem vereinheitlichten: - Strafprozessrecht - und Zivilprozessrecht Neben diesen die Justiz betreffenden Erlasse stehen wir in bedeutenden Totalrevisionen – ich erinnere an: - das GmbH Recht - das Revisionsaufsichtsrecht - die Transparenzvorlage - dazu wird das OR in Bezug auf das Aktienrecht revidiert - das Haager Trustübereinkommen ist umzusetzen - und schliesslich – für Sie von besonderem Interesse - steht eine Revision des Anwaltsgesetzes bevor. Sie werden verstehen, dass ich hier weder überall Neues, noch für Sie besonders Interessantes zu sagen habe. Doch das Anwaltsgesetz dürfte die meisten von Ihnen interessieren. Sie sehen daraus auch die Interdependenzen zu ausländischen Regelungen. Jede Bindung hat ihre Folgen. Ihnen als Anwalt sollte es ja bekannt sein: „Darum prüfe, wer sich ewig bindet…“ A. Bologna-Revision des eidg. Anwaltsgesetzes 1999 haben die europäischen Bildungsminister in Bologna in einer freiwilligen Selbstverpflichtung die Schaffung eines europäischen Bildungsraums verabredet. Europa sollte als Bildungsstandort weltweit gestärkt und konkurrenzfähig gemacht werden. Ich glaube nicht, dass dies mit Bologna erreicht wird. Aber es gilt trotzdem. Gemäss Bologna sollen alle Studiengänge bis 2010 auf ein zweistufiges System aus einem berufsqualifizierenden Bachelor- und einem weiter führenden Master-Abschluss umgestellt werden. Dadurch möchte man eine transparente und vergleichbare Ausgestaltung der Studiengänge erreichen. Die Schweiz zählt auch zu diesen Bologna-Staaten und darum hat diese Reform auch Auswirkungen auf das eidgenössische Anwaltsgesetz. Mit der Bologna-Reform soll nämlich das bisher zur Eintragung notwendige Lizentiat durch den Bachelor oder Master ersetzt werden. Wir hatten die Frage zu stellen, ob ein Bachelor für eine Eintragung ins Anwaltsregister genügen oder ob der Master verlangt werden soll. Die Beantwortung dieser Frage ist auch für die Kantone bei der Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen für die Anwaltsprüfung von Bedeutung. Eine Umfrage des Bundesamts für Justiz bei den interessierten Kreisen im Sommer des vergangenen Jahres hat gezeigt, dass die Mehrheit, darunter insbesondere auch der Schweizerische Anwaltsverband, für den Master als Voraussetzung der Registrierung ist. Es versteht sich, dass Sie – die Sie ja schon anerkannte Anwältinnen und Anwälte sind, für die höhere Hürde plädieren. Um jedoch den praktischen Erfordernissen und Verhältnissen Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat einen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt, wonach - für den Registereintrag der Master notwendig ist, - für die Zulassung zum Anwaltspraktikum der Bachelor jedoch genügt. Ende Juni ist das Vernehmlassungsverfahren abgeschlossen worden. Es zeigt sich, dass die grosse Mehrheit der Vernehmlasser den Master als Voraussetzung für den Registereintrag befürwortet. Beim zweiten Punkt, d.h. bei der Zulassung zum Anwaltspraktikum mit einem Bachelor, sind die Meinungen der Vernehmlasser hingegen geteilt. Der Bundesrat wird die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens nun bald zur Kenntnis nehmen und die Botschaft zur Revision des Anwaltsgesetzes wahrscheinlich noch in diesem Herbst an das Parlament weiterleiten. Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2007 in Kraft treten. Nun noch ein Wort zu den anderen Vorhaben: B. Totalrevision der Bundesrechtspflege Der Bereich Justiz gleicht schon seit einigen Jahren einer Grossbaustelle. Mehrere Verfassungsvorgaben werden auf Gesetzesstufe im Projekt "Totalrevision der Bundesrechtspflege" umgesetzt. Dieses Projekt umfasst – wie anfänglich erwähnt – drei Bundesgesetze: - das Bundesgerichtsgesetz, - das Verwaltungsgerichtsgesetz und - das Strafgerichtsgesetz. 1. Die neuen Gerichtsgesetze Von diesen drei Gesetzen ist das Strafgerichtsgesetz bereits verabschiedet und in Kraft: Das Bundesstrafgericht hat seine Tätigkeit am 1. April 2004 in Bellinzona aufgenommen. Es dürfte zurzeit wohl eines der wenigen Gerichte unseres Landes sein, das von sich noch nicht sagt, es sei völlig überlastet... Die beiden anderen Gesetze, das Bundesgerichtsgesetz und das Verwaltungsgerichtsgesetz, sind nach langen und intensiven parlamentarischen Beratungen am 17. Juni dieses Jahres verabschiedet worden. Sie werden nach dem derzeitigen Stand der Planung am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Damit sind die Grundlagen geschaffen, damit: - das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht entlastet werden; - das komplizierte und unübersichtliche Rechtsmittelsystem im Interesse der Rechtssuchenden vereinfacht wird; - und die Lücken beim gerichtlichen Rechtsschutz geschlossen werden (Rechtsweggarantie). Das neue Bundesverwaltungsgericht wird die heutigen rund 34 Rekurskommissionen und Beschwerdedienste ersetzen. Es wird seinen Betrieb am 1. Januar 2007 in Bern aufnehmen und voraussichtlich im Jahre 2010 an seinen endgültigen Standort in St.Gallen umziehen. Tragende Säulen und politisch schwere Brocken sind das neue Strafprozessrecht und das neue Zivilprozessrecht. 2. Vereinheitlichung des Strafprozessrechts Die Vereinheitlichung des Strafprozessrechts ist ein Anliegen, das älter ist als der Aargauische Anwaltsverband. Nun sollen die 26 kantonalen Strafprozessordnungen, die kantonalen Bestimmungen über das Jugendstrafverfahren und der Bundesstrafprozess noch in diesem Jahrzehnt durch eine einheitliche schweizerische Strafprozessordnung und eine schweizerische Jugendstrafprozessordnung abgelöst werden. Es ist geplant, dass der Bundesrat die Botschaft im Herbst dieses Jahres verabschieden wird, so dass im nächsten Jahr mit dem Beginn der parlamentarischen Beratungen gerechnet werden kann. 3. Die Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts Die dritte Säule, die ich hier erwähnen möchte, ist die Vereinheitlichung des Zivilprozessrechts. Der Bundesrat wird seine Botschaft dem Parlament voraussichtlich in der ersten Hälfte des nächsten Jahres (2006) vorlegen. C. Entwicklungen im Gesellschaftsrecht Abgesehen von der Aktienrechtsrevision von 1991 wurde das Gesellschaftsrecht seit 1936 praktisch nicht mehr überarbeitet. Die Wirtschaft ist jedoch in den letzten Jahrzehnten viel dynamischer geworden. Auch die bekannten Unternehmensskandale am Anfang dieses Jahrtausends (ich erinnere an Enron, Swissair etc.) haben einen Reformstau aufgezeigt. Das Gesellschaftsrecht wird daher in den nächsten Jahren modernisiert. Einige Projekte haben wir bereits zum Abschluss gebracht: Das Fusionsgesetz beispielsweise ist seit 2004 in Kraft und hat sich in der Praxis gut eingespielt. Andere Vorhaben stehen vor ihrer Verwirklichung. 1. Das neue GmbH-Recht Das geltende GmbH-Recht stammt wie gesagt aus dem Jahr 1936 und entspricht den heutigen wirtschaftlichen Bedürfnissen nicht mehr. Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Rechtsform hat erheblich, ja fast explosionsartig zugenommen: waren es im Jahre 1992 noch ca. 3'000 GmbH, gab es im Jahre 2004 bereits annährend 77'000. Mit dem neuen GmbH-Recht wird die GmbH als "personenbezogene Kapitalgesellschaft" ausgestaltet. Die GmbH ist für Betriebe gedacht, in denen die persönlichen Qualitäten der Gesellschafter im Vordergrund stehen – dies im Unterschied zur AG, wo in erster Linie die rein finanzielle Beteiligung der Aktionäre massgebend ist. Die GmbH ist also insbesondere auf die Bedürfnisse von KMU ausgerichtet. Das neue GmbH-Recht wird zahlreiche Instrumente dispositiver Natur zur Verfügung stellen. Damit sollen sich die Gesellschafter ihr Unternehmen "mass-schneidern" können. Durch die Aufhebung unnötiger Hürden – zum Beispiel durch die Ermöglichung der "Einmann-GmbH" – erleichtert und fördert der Entwurf die Gründung von Jungunternehmen. Die Vorlage befindet sich momentan in der Differenzbereinigung und wird voraussichtlich 2007 in Kraft treten. 2. Das neue Revisionsrecht Der Entwurf für ein neues Revisionsrecht stellt zusammen mit den Regeln zur Offenlegung der Kaderlöhne ein erstes wichtiges Paket zur Verbesserung der Corporate Governance dar. Die Vorlage bringt vor allem zwei Neuerungen: Für die Revisionspflicht ist neu nicht mehr die Rechtsform, sondern die wirtschaftliche Bedeutung eines Unternehmens entscheidend. Künftig wird auf die Grösse eines Unternehmens abgestellt. Dann wird die Schaffung einer staatlichen Aufsichtsbehörde vorgesehen, die über die Zulassung von Revisoren entscheidet und gewährleistet, dass Revisionsdienstleistungen nur von qualifizierten Personen erbracht werden. Auch diese Vorlage befindet sich in der Differenzbereinigung und dürfte voraussichtlich 2007 in Kraft treten. 3. Die anstehende Aktienrechtsrevision Ein weiteres Grossprojekt im Bereich des Gesellschaftsrechts ist die erneute Revision des Aktienrechts. Sie soll namentlich die Corporate Governance und die Rechnungslegung verbessern. Auch hier besteht Revisionsbedarf: Die Vorlage wird diverse Vorschriften enthalten, die insbesondere die Stellung der Aktionäre stärken und die gesellschaftsinterne Transparenz verbessern. Neu geregelt wird zudem auch die institutionelle Stimmrechtsvertretung. Die Eröffnung der Vernehmlassung zur Reform des Aktienrechts ist für Ende 2005 geplant. D. Haager Trust-Übereinkommen Zum Schluss möchte ich Sie noch kurz über das Haager Übereinkommen über das auf Trusts anzuwendende Recht informieren. Dieses Abkommen soll nach dem Willen des Bundesrates ratifiziert werden. Der Trust ist insbesondere in Staaten angelsächsischer Rechtstradition verbreitet. Der Begriff bezeichnet ein Rechtsverhältnis, bei dem bestimmte Vermögenswerte treuhänderisch auf eine oder mehrere Personen (trustees) übertragen werden, welche diese zu verwalten und für einen vom Treugeber (settlor) vorgegebenen Zweck zu verwenden haben. Auch in der Schweiz liegen zahlreiche zu Trusts gehörende, beziehungsweise im Namen von Trusts verwaltete Vermögenswerte. Immer mehr Banken haben eigene Trust-Abteilungen. Daneben spezialisieren sich immer mehr in der Schweiz niedergelassene Firmen auf die Verwaltung von Trusts. Auch Treuhandgesellschaften sowie Anwältinnen und Anwälte sind zunehmend im Bereich der Trust-Planung und –Administration tätig. Auch die Trust-Gesetzgebung trägt also dazu bei, die Rahmenbedingungen für wirtschaftliche Tätigkeit in der Schweiz zu verbessern. Das EJPD ist nun dabei, die Vorlage unter Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse zu überarbeiten und einen Entwurf für eine bundesrätliche Botschaft zu erstellen. Mit dieser ist bis zum Ende des Jahres zu rechnen. Meine Damen und Herren, Sie sehen, die Gesetzgebungsbaustellen in meinem Departements sind derer viele. Ich hoffe, dass Sie nun nicht völlig erschöpft, sondern für die weiteren Teile des Festakts gestärkt sind. Ich jedenfalls bin froh, für den Rest des Abends meinen Kopf aus den gesetzgeberischen Schlingen zu ziehen und hier in Freiheit und gesellschaftlichem Freiraum mit Ihnen einen Jubiläumsabend verbringen zu dürfen.
08.09.2005
Wohin geht die Ausländer- und Asylpolitik?
Jahreskonferenz der Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörende VKM 08.09.2005, Zürich Zürich, 08.09.2005. Bundesrat Christoph Blocher sprach heute an der Jahreskonferenz der Vereinigung der Kantonalen Migrationsbehörden VKM vor zahlreichen Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Bundesbehörden über aktuelle Fragen aus dem Asyl- und Ausländerbereich. Er machte deutlich, dass es in der Verantwortung der Führungskräfte auf allen Ebenen liege, die Ausländer- und Asylpolitik zu steuern und dafür zu sorgen, dass die Ziele dieser Politik erreicht werden. In Bezug auf das Hauptziel des vergangenen Jahres, die Zahl der Gesuchsteller ohne asylrelevante Gründe zu senken, seien bereits Anfangserfolge erzielt worden. Es gilt das gesprochene Wort Herr Präsident, Herr Regierungsrat, Herr Stadtpräsident, Meine Damen und Herren, Einleitende Bemerkungen «Wohin geht die Ausländer- und Asylpolitik?» Die Antwort ist einfach: Sie geht dorthin, wo die Politik will. Darum frage ich anders: „Wie ist die Ausländer- und Asylpolitik zu gestalten?» oder einfacher «Was ist in der Ausländer- und Asylpolitik zu tun?» Mit einer solchen Fragestellung ist von Beginn weg klar, dass eine Entwicklung nicht einfach irgendwohin «geht», sondern dorthin, wo wir – namentlich die Führungskräfte in diesem Bereich – (dazu gehören wir hier wohl alle in diesem Saal!) sie steuern. Gewisse Entwicklungen werden heute viel zu rasch als zwingend, unabänderlich hingenommen. Die Berufung auf diese Entwicklungen begründet und rechtfertigt den eigenen Misserfolg! Je nachdem sind es etwa «die Globalisierung», die «Mobilität», «die soziokulturellen Faktoren» und vieles mehr, die Grund sind, dass man nichts machen kann. Das sind in der Regel Ausreden, um den Misserfolg zu vertuschen. Dabei geht es einzig und allein darum, die bestehenden Probleme zu lösen. Dies bedingt aber, dass man sich klare Ziele setzt, den besten Weg wählt, diesen – trotz aller Schwierigkeiten – geht und die Beschlüsse durchsetzt. Es liegt in der Verantwortung der Führungskräfte auf allen Ebenen dafür zu sorgen, dass die Ziele der Asyl- und Ausländerpolitik politisch erreicht werden. Aufgrund der geteilten Zuständigkeiten – und damit auch Abhängigkeiten – in der Schweizer Asyl- und Ausländerpolitik ist es deshalb wichtig, dass Bund, Kantone und Gemeinden das gleiche Ziel verfolgen. Dabei sind die Verantwortungen klar abzugrenzen, dann aber auch wahrzunehmen. Erlauben Sie mir zuerst einige Ausführungen zur Asylpolitik, jenem Bereich, in welchem die Probleme am dringendsten sind. Daran anschliessend komme ich auf den Ausländerbereich zu sprechen. Asylpolitik 1. Rückgang der Gesuche Hauptziel war im vergangenen Jahr, die Zahl der Gesuchsteller ohne asyl-relevante Gründe zu senken. Hier haben wir Anfangserfolge verzeichnet: So ist die Zahl der Asylgesuche seit dem vergangenen Jahr kontiniuerlich gesunken und der Trend hält an. Im laufenden Jahr haben bis Ende August 6'375 Personen in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt. Im Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode bedeutet dies einen Rückgang um 39.7 %. Erstmals in der Asylgeschichte ist die Schweiz erfolgreicher als ihre europäischen Nachbarn: Im europäischen Mittel betrug der Rückgang lediglich 22 %. Das lässt darauf schliessen, dass die ergriffenen Massnahmen, insbesondere die stark verkürzten Verfahren und der Sozialhilfestopp für Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE), Wirkung zeigen. 2. Höhere Anerkennungsquote für Flüchtlinge Der Anteil der Asylgewährungen an den erstinstanzlichen Entscheiden hat innerhalb eines Jahres von 7,1 % auf 10,4 % zugenommen. Die gestiegene Anerkennungsquote zeigt, dass die Menschen, die Flüchtlinge im Sinne des Asylgesetzes sind, auch tatsächlich den Schutz unseres Landes erhalten. Durch die geschaffenen Massnahmen wurde die humanitäre Tradition der Schweiz nicht gefährdet. Diese erfreuliche Entwicklung leitet mich aber auch gleich zu den negativen Punkten über, welche aufzeigen werden, dass die Lage im Asylbereich nach wie vor unbefriedigend ist. 3. Immer noch zu viel Missbrauch Die grosse Mehrzahl der Personen, die in der Schweiz um Asyl nachsuchen, sind keine Flüchtlinge. Rechnet man die Zahl der vorläufig aufgenommenen Personen zu jener der anerkannten Flüchtlinge hinzu, so macht diese zusammen doch nur rund 39 % aller Asylentscheide aus. Somit werden rund 60 % aller Asylgesuche unbegründet oder gar missbräuchlich gestellt, was in Zukunft nicht mehr möglich sein darf! 4. Fehlende Integration Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene, von denen letztlich die grosse Mehrheit in der Schweiz bleibt, sind mangelhaft integriert. Die Erwerbstätigkeit, neben der Sprache das wichtigste Integrationsinstrument, ist bei diesen Gruppen viel zu tief. So arbeiten bei den erwerbsfähigen vorläufig Aufgenommenen nur 34 %, bei den anerkannten Flüchtlingen sind es gar nur 24,2 %. Das zeigt: Die Integrationsbestrebungen haben ihr Ziel nicht erreicht. Die Integrationsarbeit ist ungenügend. Das muss sich ändern! 5. Zu wenig Anreize Weiterer Missstand: Die Anreize zur Unabhängigkeit von staatlichen Leistungen sind ungenügend. In zahlreichen Fällen ist die Sozialhilfe höher als der im Falle einer Erwerbstätigkeit ausbezahlte Lohn. Entsprechend besteht für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge zuwenig Anreiz, eine Arbeit anzunehmen. 6. Vollzugsprobleme Das bedeutendste Problem besteht aber nach wie vor im Vollzug. Zahlreiche abgewiesene Asylsuchende wie im Übrigen auch andere illegal anwesende Personen verlassen das Land nicht. Die Gründe hierfür sind Ihnen bekannt: Die meisten Asylsuchenden legen ihre Identität nicht offen und weisen keine Ausweispapiere vor. Kann aber dem Herkunftsland die Identität nicht belegt werden, ist dieses Land auch nicht verpflichtet, einen abgewiesenen Asylsuchenden wieder zurückzunehmen. Trotzdem erhalten die Abgewiesenen, welche verpflichtet wären Heim zu gehen, nicht etwa nur Überlebenshilfe, sondern Sozialhilfe. 7. Schlussfolgerung: zu attraktiv Die Schlussfolgerung daraus ist und bleibt: Die Schweiz ist für Asylsuchende, die keine oder ungenügende Asylgründe haben, nach wie vor ein zu attraktives Land. Das gilt auch für Personen, die trotz negativem Entscheid illegal in der Schweiz bleiben. 8. Was ist zu tun? Um die bestehenden Missstände zu beheben, müssen somit Massnahmen ergriffen werden, welche einerseits - ungerechtfertigte Asylgesuche von Beginn weg als aussichtslos erscheinen lassen, sowie - Personen mit einem rechtskräftig negativen Entscheid dazu anhalten, unser Land umgehend wieder zu verlassen. 8.1. Ausdehnung des Sozialhilfestopps Der auf den 1. April 2004 eingeführte Sozialhilfestopp für Personen mit Nichteintretensentscheid hat die Situation verbessert. Der am 23. August veröffentlichte Monitoring-Jahresbericht hat klar aufgezeigt, dass die mit dieser Massnahme verbundene gewünschte Wirkung auch tatsächlich eingetroffen ist. Ich will an dieser Stelle nur die wichtigsten Punkte wiederholen: - Die abschreckende Wirkung dieser Massnahme hat massgeblich dazu beigetragen, dass die Zahl der ungerechtfertigen Asylgesuche gesunken ist. Dies überproportional zu anderen Ländern und in Koppelung mit kürzeren Behandlungsfristen. - Die im Vorfeld geäusserte Befürchtung, Personen mit einem NEE (Nichteintretensentscheid) würden in die Kriminalität gedrängt, sind nicht eingetroffen. Die Delinquentenquote ist ein Bruchteil derjenigen im Asylbereich. - Die pro NEE (Nichteintretensentscheid) an die Kantone ausbezahlte Pauschale von Fr. 600.– hat über das gesamte Berichtsjahr (April 04 – März 05) gesehen – ausgereicht. Den Kantonen wurde gesamthaft Fr. 200'000.– zu viel ausbezahlt, ohne Berücksichtigung der sg. Investitionen in neue Strukturen. Gleichzeitig ist aber nicht zu verkennen, dass die Kostenvergütungen im 4. Quartal des Berichtsjahres (Januar-März) allein nicht mehr ausgereicht haben. Es scheint somit richtig zu sein, die Pauschalentschädigung von Fr. 600.– anzuheben. Wir haben den Kantonen mitgeteilt, dass wir noch die Halbjahreszahlen 2005 abwarten wollen und dann rückwirkend auf den 1.1.2005 eine Anpassung vornehmen und in diesem Zusammenhang auch allfällige Strukturkosten anschauen. Die Gesamtbilanz des Ausschlusses von Personen mit einem NEE (Nichteintretensentscheid) von der Sozialhilfe ist im Gesamten positiv. Die Katastrophenszenarien, die in Zusammenhang mit dieser Massnahme an die Wand gemalt wurden, sind nicht eingetroffen. Damit allein sind die Probleme aber nicht gelöst. 8.2. Ausdehnung des Sozialhilfestopps aufnegative Asylentscheide Die Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle rechtskräftig negativen Asylentscheide ist unerlässlich. Denn die Botschaft an diese Leute muss klar sein: Sie sind ebenso wie Personen mit einem NEE (Nichteintretensentscheid) dazu verpflichtet, unser Land wieder zu verlassen. Es darf nicht sein, dass sie besser behandelt werden als alle anderen illegal Anwesenden. Damit Härtefälle vermieden werden können, ist neben dem Sozialhilfestopp der Verkürzung der Verfahrensdauer weiterhin grösste Beachtung zu schenken. 8.3. Kürzere Verfahren Die Dauer der Verfahren konnte erheblich verkürzt werde. So werden heute 2/3 der Verfahren innerhalb von 2 Monaten entschieden. Doch die Gesamtdauer der Verfahren ist immer noch zu lang! Das Monitoring hat gezeigt, dass gerade jene Personen, die einen raschen Entscheid erhalten, sich eher mit ihrer Situation abfinden, den Asylbereich verlassen und auch weniger um Nothilfe nachfragen. Die Verkürzung der Verfahren ist daher weiter voranzutreiben. Die Entscheide sollen wenn immer möglich in den Empfangszentren des Bundes gefällt werden, so dass bei Abweisung die Heimreise gerade von dort aus direkt erfolgen kann. In der Berichtsperiode des Monitoring (April 04 – März 05) wurden bereits rund 40 % der Entscheide in den Empfangszentren gefällt. In der Vergleichsperiode des Vorjahres waren es erst 29 %. Fortschritte, aber ungenügende. Das BFM ist angehalten, hier das Ziel rascher zu erreichen. Entscheidend ist, dass auch auf zweitinstanzlicher Ebene, also bei der Asylrekurskommission (ARK), die Verfahrensdauer verkürzt wird. Die Behandlungsfristen sind hier nach wie vor deutlich zu lang. Da die ARK eine unabhängige Rechtsbehörde ist, sind die Einflussmöglichkeiten gering. Ich habe aber mit der ARK die unbefriedigende Situation besprochen und ihr auf Anfang Jahr 10 zusätzliche Stellen bewilligt. Ich erwarte im Gegenzug, dass die ARK die nötigen Reorganisationsmassnahmen ergreift, damit die Gesuchsbehandlung beschleunigt erfolgen kann. Andernfalls ist es Aufgabe des Parlaments einzugreifen. 8.4. Förderung der Ausreise Die Mittel zur Förderung der freiwilligen Rückkehr sind klar zu priorisieren, denn zwangsweise Rückführungen sind immer mit grossem Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden. Die freiwillige Rückkehr kann auf der einen Seite durch positive Anreize wie Rückkehrberatung und –hilfe gefördert werden. Diese wird neu auch in den Empfangszentren angeboten und soll aufgrund der Erfahrungen auf die Nichteintretensentscheide ausgedehnt werden. Für eine Erfolgskontrolle ist es aber noch zu früh. Auf der anderen Seite müssen die Aufenthaltsbedingungen von ausreisepflichtigen Personen in der Schweiz so gestaltet sein, dass sie an einem weiteren Verbleiben in unserem Land das Interesse verlieren. Deswegen darf die Nothilfe für Personen mit einem NEE (Nichteintretensentscheid) - und hoffentlich auch bald für jene mit einem rechtskräftig negativen Entscheid - nicht attraktiv ausgestaltet sein. Auf keinen Fall sind neue Infrastrukturen zu schaffen. Die Nothilfe ist eine Überlebenshilfe bis die Leute ausreisen, nicht Sozialhilfeersatz. Dies ist nicht Sinn und Zweck. Es ist ein auf wenige Tage angelegtes Instrument, welches allein das Überleben sichern soll. Die Kantone haben aber in der Monitoring-Berichtszeit die Bezüger von Nothilfe während durchschnittlich 68 Tagen unterstützt – das ist viel zu lang! Die Leute müssen vorher das Land verlassen. Einige Kantone liegen aber deutlich unter dieser Zahl und haben somit ein gutes Resultat erzielt. Der Monitoring-Bericht hat klar aufgezeigt, dass neue Infrastrukturen nur neue Anreize zum Bezug von Nothilfe und damit eines andauernden Aufenthaltes in der Schweiz schaffen. Grundsätzlich können keine Dauereinrichtungen begründet werden. 8.5. Zwangsmassnahmen Ein weiteres Instrument, den ausreisepflichtigen Personen den längeren Aufenthalt in unserem Land unattraktiv zu gestalten, sind die Zwangsmassnahmen, die bei renitenten Personen zur Anwendung kommen können. Die in der laufenden Asylgesetzrevision vorgeschlagenen Massnahmen werden den Handlungsspielraum der kantonalen Behörden noch erweitern. Natürlich ist die Anwendung der Zwangsmassnahmen immer unangenehm und mit Aufwand und Kosten verbunden; auf längere Sicht aber werden sie durch ihren Abschreckungseffekt dazu beitragen, dass die Gesamtkosten im Asylbereich sinken. 8.6. Papierlosigkeit Auf Bundesseite schliesslich wird nach wie vor viel Energie in die Beschaffung von Identitäts- und Reisepapier gesteckt. Derzeit sind rund 7’500 Personen im Papierbeschaffungsprozess. Es wird geltend gemacht, die Papierbeschaffung durch den Bund sei nicht genügend. Solche Pauschalvorwürfe sind aber für die Behebung allfälliger Probleme nicht sehr hilfreich. Ich bitte die kantonalen Ämter diesen Vorwurf zu belegen und zu spezifizieren, damit er behoben werden kann. Das gilt allgemein: Ich bitte Sie, bei Unzufriedenheit mit der Arbeit des Bundes diese konkret, klar und detailliert zu benennen. Dann wird abgeklärt und wenn nötig Massnahmen getroffen. 8.7. Rückübernahmeabkommen Der Abschluss von Rückübernahmeabkommen wird vorangetrieben, damit verbindliche Mittel zur Rückübernahme geschaffen werden. Oft scheitert dies leider an nicht erfüllbaren Gegenforderungen. Wo solche Abkommen nicht abgeschlossen werden können, zum Beispiel weil ein Staat unerfüllbare Gegenforderungen stellt, versuchen wir, die nötigen Grundlagen auf operationeller Ebene zu schaffen. Dass dies auch eine erfolgreiche Strategie sein kann zeigt der Fall Nigeria. Zwar besteht hier ein Rückübernahmeabkommen, doch ist dieses vom nigerianischen Parlament nicht ratifiziert und somit nicht in Kraft. Doch die Zusammenarbeit verläuft derzeit trotzdem befriedigend. 9. Welche Asylstrukturen? Mit all diesen Massnahmen soll die Zahl der missbräuchlichen Asylgesuche in der Schweiz weiter gesenkt, die Abreise erhöht und zugleich die Integration der Aufgenommenen verbessert werden. Ziel muss sein, dass nur noch Verfolgte, die Anrecht auf Verbleib haben, ein Gesuch in unserem Land stellen. Das Bundesamt für Migration richtet seine Planung für das nächste Jahr deshalb auf eine reduzierte Zahl von Gesuchen aus, nämlich auf 10'000. Die heutige Kapazität bei Bund und Kantonen reicht für ca. 20'000 -25'000 Gesuche. Dieser Apparat ist zu gross und zu teuer. Sollte die Anzahl Neugesuche höher ausfallen, beispielsweise aufgrund eines Zustroms von Flüchtlingen aufgrund eines kriegerischen Konfliktes, muss ein Notfallkonzept zur Verfügung stehen, welches derzeit ausgearbeitet wird. Ende Jahr werden die entsprechenden Arbeiten beendet und die entsprechenden Beschlüsse gefasst sein. Mit all den ausgeführten Massnahmen wird die humanitäre Tradition der Schweiz in keiner Weise tangiert. Unser Land gewährt auch weiterhin allen Personen Schutz, die diesen gemäss Flüchtlingskonvention nötig haben. Was wir aber mit aller Konsequenz bekämpfen, ist der Missbrauch des Asylwesens. Ausländerpolitik 10. Gesamtwertung Angesichts der Tatsache, dass 20,2 % der Schweizer Bevölkerung ausländischer Nationalität sind, kann gesagt werden, dass die Ausländerpolitik im Grossen und Ganzen gut funktioniert. Die Schweiz hat eine der höchsten Ausländeranteile aller Länder der Welt und trotzdem gibt es keine grösseren Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Völkergruppen in unserem Lande. Es sind aber Einzelprobleme anzugehen. 11. Probleme 11.1 Fehlende Integration Nicht nur bei den Flüchtlingen, auch bei den Ausländerinnen und Ausländern ist die Integration häufig mangelhaft. Zwar kennen wir in der Schweiz Zustände, wie sie beispielsweise in den Vororten der englischen Vorstädte oder der französischen Banlieus herrschen, kaum. Dennoch müssen wir achtsam sein, dass nicht auch hier Parallelgesellschaften entstehen, die wenig Berührungspunkte zur Schweizer Gesellschaftsordnung haben und unser liberales Gedankengut ablehnen. Es geht somit darum, diese Personen in unsere Gesellschaft zu integrieren. Das wichtigste Integrationsmittel ist neben der Sprache die Arbeit. Hier ist aber zu beobachten, dass die Arbeitslosigkeit bei der ausländischen Bevölkerung besonders ausgeprägt ist. So sind heute rund 40 % aller Arbeitslosen ausländischer Nationalität. 11.2 Kriminalität Weiter sind einzelne Ausländergruppen in überdurchschnittlichem Masse an kriminellen Taten beteiligt. Die Kriminalitätsstatistik für 2004 weist bei den Verzeigungen einen Ausländeranteil von 53,9 % aus. Die grosse Mehrheit hiervon, nämlich 81,2 %, hatte ihren Wohnsitz in der Schweiz. 11.3. Illegale Einwanderer Schliesslich hält sich eine bedeutende Zahl von Personen illegal in unserem Land auf. Gemäss der jüngsten Studie des GfS dürfte sich ihre Zahl um rund 90'000 Personen bewegen. Diese sind mehrheitlich im Schwarzmarkt tätig, was wiederum mit erheblichen negativen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen verbunden ist. Verschiedene Städte glauben, das Problem damit zu lösen, indem man die Illegalen legalisiert, bzw. naturalisiert. Dies ist keine Lösung – was wir wohl noch in der anschliessenden Diskussion behandeln können. 12. Was ist zu tun? 12.1 Bessere Integration Ich habe die Frage der Integration für nächstes Jahr zu einem Schwerpunktthema erklärt. Das Bundesamt für Migration ist beauftragt, einen entsprechenden Bericht und ein Konzept zu erstellen. Ich will den Resultaten dieser Arbeit hier nicht vorgreifen. Es kann aber bereits jetzt gesagt werden, dass der wichtigste Punkt – neben der Beherrschung einer Landessprache - die Integration in den Arbeitsmarkt ist. Dabei soll es nicht darum gehen, in den Arbeitsmarkt einzugreifen und künstliche Strukturen zu schaffen. Vielmehr müssen vermehrt Anreize geschaffen werden, um erwerbslose und sozialhilfeabhängige Flüchtlinge verstärkt in die Berufswelt zu integrieren. 12.2 Bekämpfung der Kriminalität Ich verspreche mir von einer besseren Integration insgesamt einen Rückgang der Kriminalität. Für diejenigen Ausländer aber, welche sich in unserem Land strafbar machen, müssen die entsprechenden Gesetze in voller Konsequenz zur Anwendung kommen. Schlusswort Asyl- und Ausländerpolitik wird auf Bundesebene gelegentlich abstrakt und ohne Blick auf die konkreten Probleme diskutiert. Sie aber sind direkt an der Front mit den bestehenden Problemen konfrontiert, Sie spüren die Auswirkungen der politischen Entscheide in Ihrer Arbeit unmittelbar. Deshalb ist es mir wichtig, dass Ihre Erfahrungen und Meinungen auf Bundesebene gehört werden. Ich fordere Sie dazu auf, Vorschläge einzubringen, wie wir die bestehenden Probleme lösen können. Nicht lösen können wir uns dabei von den Schwierigkeiten diese müssen wir wohl tragen! Für Ihre bedeutungsvolle Arbeit danke ich Ihnen – als Migrationsverantwortliche in den Kantonen!
07.09.2005