Testi
27.05.2004
03.05.2004
Unser Asylwesen hat langfristig keine Zukunft
03.05.2004, Basler Zeitung (Niklaus Ramseyer) Herr Bundesrat Blocher, wohin würden Sie gehen, wenn Sie flüchten müssten? Auf jeden Fall in ein reiches Land - am ehesten wohl nach Kanada. Im Bundesrat sind Sie nun für die Flüchtlingspolitik zuständig. Haben Sie merken müssen, dass diese komplizierter ist, als sie es früher etwa in Referaten vor der Auns dargestellt haben? Nein. Wenn ich die Flüchtlingspolitik als Politiker früher thematisiert habe, dann ging es mir vor allem um die Darstellung der Zustände. Und jetzt stelle ich nach eingehender Analyse fest, dass es zum Teil schlimmer ist, als ich gemeint hatte. Dass die Suche nach Lösungen im Staat kompliziert ist, das habe ich hingegen immer gewusst. Trotzdem nehme ich die dringensten Probleme jetzt auf und biete Lösungen. Und welches sind die wichtigsten Lösungen, die Sie nun in der Sondersession durchbringen wollen? Da ist vor allem die neue Drittstaatenregelung, gemäss der wir auf Gesuche von Leuten, die aus sicheren Drittstaaten zu uns kommen gar nicht mehr eintreten müssen. Dann das Beschwerdeverfahren an den Empfangsstellen und an Flughäfen und dort auch die Ausschaffungshaft. Schliesslich die Nothilferegelung nach Nichteintretensentscheiden, wie wir sie seit dem 1. April haben. Das sind alles nur weitere Verschärfungen des Gesetzes. Was bringen Sie eigentlich wirklich Neues? Ich frage meistens nicht, ob etwas neu sei oder nicht. Ich frage ob es etwas bringt. Und die Änderungen, die ich genannt habe,, würden die Situation schon ziemlich verbessern, wenn sie in der Sondersession nun durchkämen. Neu ist immerhin, dass man die Probleme offen auf den Tisch legt. Für die Kantone ist zudem wichtig, dass Bern ihre Sorgen ernst nimmt, und dass wir etwas machen wollen. Für mich ist vor allem aber die Erkenntnis neu, dass das Asylsystem, wie wir es jetzt haben, langfristig keine taugliche Lösung ist. Das gilt es mal offen einzugstehen. Und dann kann man neue Lösungen suchen. Sie sind also der dezidierten Meinung, dass das Schweizer Asylwesen nur vorübergehend noch verbessert werden kann, dass aber später ein ganz neues System kommen müsste. Ja. Nur heisst vorübergehend nicht einfach für die nächsten paar Monate. Was mir vorschwebt braucht eher Jahre, bis es umgesetzt ist. Und vorab müssen wir es mit anderen Ländern, vor allem mit unseren Nachbarländern, absprechen und koordinieren. Vorderhand verbessern wir darum dennoch das bestehende System, von dem ich aber überzeugt bin, dass es auf längere Sicht keine Zukunft haben kann. Haben Sie diese Position mit dem Gesamtbundesrat abgesprochen? Nein. Das sind nur erste Ideen, die ich jetzt in die politische Debatte werfe. Ich hoffe dabei, dass seriöse Kritik zurückkommt, oder dass sogar bessere Ideen kommen. Wie sieht denn Ihr grundlegend neues System aus? Ich gehe davon aus, dass wir heute fast eine Milliarde Franken im Jahr für ein bürokratisches System ausgeben, das nicht notwendig wäre, um 1000 Flüchtlinge bei uns zu beherbergen. Und es ist klar, dass wir für einen Bruchteil dieses Geldes ein Mehrfaches an echten Flüchtlingen aufnehmen oder direkt in Krisengebieten betreuen und unterstützen könnten. Die Schweizer Hilfe direkt vor Ort in den Krisengebieten wird aber keinen einzigen jener Asylbewerber, die individuell über die grüne Grenze kommen, daran hindern können. Darum gäbe es dann nur noch eine Asylpolitik für individuelle Flüchtlinge aus angrenzenden Ländern, direkt vor Ort, oder für Kontingente echter Flüchtlinge aus Krisengebieten. Ist dieses grundlegend neue Asylwesen ein grosses Ziel, das Sie sich als Bundesrat gesetzt haben, wie etwa damals Frau Dreifuss mit ihrer Mutterschaftsversicherung? Ja. Eine neue Asylpolitik zu erschaffen, die verstärkt den wirklich Verfolgten zu Gute kommt, und den teuren bürokratischen Leerlauf eindämmt und alle Asylsuchenden ohne Asylgründe abhält, das ist schon mein Ziel. Und wie sieht Ihr Zeithorizont aus? Zunächst muss ich mich jetzt mit den Verbesserungen an den bestehenden Regelungen auf das praktisch rasch Machbare konzentrieren. Gleichzeitig verfolge ich die Reaktionen auf meine langfristigen Vorschläge. Vielleicht kommen auch neue, bessere Ideen. Und dann werde ich eine kleine Gruppe einsetzen, die in aller Freiheit über das alles hinaus denkt. So bis Ende 2005 denke ich, sollten wir dann erste spruchreife Vorschläge haben. So dass man noch in dieser Legislatur etwas machen könnte.
01.05.2004
«Ich bringe das provokativ zur Sprache»
SVP-Bundesrat Christoph Blocher nimmt vor der am Montag beginnenden Debatte über das Ausländer- und Asylgesetz Stellung zum umstrittenen Punkt der Integrationspolitik. 01.05.2004, Aargauer Zeitung (Martin Furrer) Herr Bundesrat, die bisherige Ausländerpolitik zielte auf ein «ausgewogenes Verhältnis» zwischen schweizerischer und ausländischer Bevölkerung. Wann erachten Sie dieses Verhältnis als ausgewogen? Ausgewogen ist das Verhältnis, wenn man nur diejenigen Personen einreisen lässt, die hier rechtmässig eine Arbeitsbewilligung erhalten können, und alle andere nicht. Die Zulassungsbewilligung gemäss neuem Ausländergesetz ist genau auf diese Zielsetzung ausgerichtet. Wobei zu sagen ist, dass die Schweiz früher eine restriktivere Politik mit Kontingenten betrieben hat. Mit dem freien Personenverkehr gegenüber den EU-Angehörigen fallen diese Bestimmungen weg. Gleichwohl kann die Anwesenheit von Ausländern für soziale Spannungen sorgen. Integration ist darum wichtig. Just die SVP lehnt im neuen Ausländergesetz den Integrationsartikel aber ab. Es gibt ja auch Leute, die wir mit guten Gründen nicht integrieren wollen. Im Asylbereich zum Beispiel macht es keinen Sinn, Menschen zu integrieren, weil sie ja bloss vorübergehenden Schutz benötigen. Im Ausländerrecht sieht es anders aus. Ja. Gleichwohl ist es nicht zwingend, für Integrationsmassnahmen gleich Millionen zu investieren. Wir müssen die Leute dazu bringen, sich selber aktiv zu integrieren. Wenn ich ein paar Jahre nach Amerika gehe, ist es doch auch an mir, mich anzupassen, indem ich beispielsweise die Sprache lerne. Ich würde aber niemanden zwingen, sich zu integrieren. Ich kenne italienische Familien, die seit 40 Jahren in der Schweiz leben und sich nicht integrieren wollten. Ist dies so schlimm ? Immerhin steckt nicht darin sozialer Sprengstoff, wenn sich gewisse Gruppen von Ausländern abkapseln. Es gibt solche Fälle. Aber wenn die Kinder von Ausländern hier zur Schule gehen, werden sie ja verpflichtet, sich zu integrieren. Das ist am wichtigsten. Und es kostet Geld. Ihr Ausländeramt hält für Integrationsmassnahmen ein Budget von 14 Millionen Franken bereit. Für Ihre Partei ist das zu viel. Und für Sie? Der Betrag ist nicht zu hoch. Aber dass man die Leute gegen ihren Willen integriert, halte ich für falsch. Im neuen Asylgesetz soll ein Status der humanitären Aufnahme für Personen geschaffen werden, die keine Flüchtlinge sind, die man aber nicht zurückschicken kann. Diese sollen integriert werden. Ist das sinnvoll? Es dürften jährlich rund hundert Personen in diese Kategorie fallen. Diese werden vielleicht sechs bis acht Jahren hier bleiben. Darum ist ihre Integration sinnvoll. Das darf aber kein Grund sein, sie nicht doch eines Tages wieder in die Heimat zurückzuschicken. Wer sich hier integrieren kann, kann sich auch in seiner Heimat integrieren. Sie wollen illegale Einwanderung noch härter bekämpfen. Was haben Sie vor? Das Problem ist, dass wir in Sachen illegale Einwanderung und Ausländerkriminalität mit der Analyse noch nicht fertig sind: Wir kennen die exakte Zahlen und Ursachen nicht. Bloss der Kanton Zürich hat entsprechende Statistiken. Wir wollen bis Ende Mai Daten zusammentragen. Wenn Sie früher stets Missstände kritisiert haben, taten Sie das also ohne jede Faktenkenntnis? Nein. Ein Missstand ist auch zu kritisieren, ohne dass Sie jedes Detail haben. Ich habe etwas zum Ausdruck gebracht, das niemand zu sagen wagte, aber jeder wusste. Im Asylbereich dagegen können wir den Missbrauch zahlenmässig beziffern. Im Ausländerbereich liefern die Kantone deutliche Indizien, die meine Kritik bestätigen. Sie halten das heutige Asylverfahren langfristig für untauglich, weil es von der Flüchtlingssituation des zweiten Weltkriegs ausgeht. Weil sich Fluchtgründe tatsächlich geändert haben, anerkennt heute die EU auch Verfolgung durch nichtstaatliche Organisationen als Asylgrund. Soll sich die Schweiz dieser Regel anschliessen? Wir nehmen solche Leute ja heute schon vorläufig auf. Doch das Missbrauchspotenzial ist gross. Wenn es dazu führt, dass jeder Asyl erhält, der in seiner Heimat irgendeinen Nachteil erleidet, führt das zu uferlosen Zuständen. Sie wollen künftig anstelle von individuellen Asylverfahren Kontingente von Asylsuchenden aufnehmen. Ist das völkerrechtlich überhaupt möglich? Das ist eine Vision. Die Kontingente sollen nur für unsere unmittelbaren Nachbarstaaten gelten. Ich bringe das jetzt mal provokativ zur Sprache und hoffe jetzt, dass es breit diskutiert wird. Ob das mit dem Völkerrecht übereinstimmt, prüfen wir dann zuletzt.
23.04.2004
EJPD-Vorsteher Blocher über den Strafvollzug
Ansprache von Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements, an der Feier zur Eröffnung der renovierten Strafanstalt Realta / Cazis GR 23.04.2004, Cazis Es gilt das gesprochene Wort Sehr geehrte Damen und Herren Es ist für mich keine fremde Gegend, in die ich heute gereist bin. In meiner früheren Tätigkeit hatte ich bekanntlich nicht weit von hier immer wieder zu tun. Ich bin denn auch gerne hierher ins Domleschg gekommen. Es braucht geeignete Strafanstalten Die Renovation einer Strafanstalt zum Anlass für eine Feier zu nehmen, ist wohl nur für weltfremde Träumer anstössig. Denn die Welt besteht bekanntlich nicht nur aus gesetzestreuen Bürgern. Es ist daher eine wichtige Aufgabe des Staates, Leute, die mit dem Strafrecht in Konflikt geraten sind, wieder auf den rechten Weg zurückzuführen und - wo nötig - die Gesellschaft vor ihnen zu schützen. Dazu braucht es geeignete Einrichtungen. Deshalb muss der Staat dafür sorgen, dass Anstalten wie zum Beispiel Realta ihren Auftrag auch dann noch optimal erfüllen können, wenn sich etwa die Betreuungskonzepte oder die Art der Insassen geändert haben, oder wenn die Bauwerke aus anderen Gründen ungeeignet und sanierungsbedürftig geworden sind. Kluger Umgang mit öffentlichen Mitteln Ich beglückwünsche alle politisch und in der Sache dafür Verantwortlichen zu dieser geglückten "sanften Sanierung" der Anstalt Realta. Sie ist für mich ein gutes Beispiel für den verantwortungsbewussten, sparsamen und zweckmässigen Umgang mit öffentlichen Geldern. Sie haben sich nicht mit der erstbesten Lösung zufrieden gegeben, sondern sich um bessere Alternativen bemüht und sie auch gefunden! Sie haben gezeigt, dass sich auch in älteren, aber zweckmässig sanierten Gebäuden ein moderner Gruppenvollzug und besondere Vollzugsprogramme erfolgreich durchführen lassen. Der Bund hat an diese Sanierung bisher gut dreieinhalb Millionen Franken an Baubeiträgen bezahlt. Nach der Schlussabrechnung soll noch eine weitere Million dazukommen. Das ist auch für den Bund nicht einfach ein Pappenstiel. Bekommt man aber, wie hier, den Eindruck, diese Mittel seien vernünftig und zweckmässig eingesetzt worden, so sind sie gut angelegt. Föderalismus im Strafvollzug Die Sanierung von Realta ist ausserdem ein aufschlussreiches Beispiel dafür, wie Bund und Kantone auf dem Gebiet des Strafvollzugs zusammenwirken können und sollen: Der Bund denkt mit, berät und leistet schliesslich seinen Obolus im Sinne des Gesetzes, aber der Vollzug bleibt Sache des Kantons. Das heisst für mich Föderalismus. Ob der Bund Vorschriften zum Straf- und Massnahmenvollzug erlassen soll, ist unter diesem Gesichtspunkt eine berechtigte Frage. Die letztes Jahr aufgenommenen Vorbereitungsarbeiten zu einem eidgenössischen Strafvollzugsgesetz wurden bekanntlich nicht zuletzt auf starken Druck von kantonaler Seite wieder gestoppt. Ich habe natürlich ein gewisses Verständnis für die Zurückhaltung vieler Kantone gegenüber neuen Zuständigkeiten des Bundes. Schon heute stellen aber das Strafgesetzbuch, Entscheide des Bundesgerichts und internationale Abkommen eine Reihe von Regeln auf, welche die Kantone im Strafvollzug zu beachten haben. Ein einheitliches Regelwerk könnte hier eine bessere Übersicht schaffen und damit die Möglichkeiten für die Nutzung von Synergien und auch für Einsparungen deutlicher hervortreten lassen. Einen Anfang bilden übrigens die gegen 30 Artikel, die der revidierte Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches dem Straf- und Massnahmenvollzug widmet. Damit sollen nun zuerst einmal Erfahrungen gesammelt werden, bevor man allenfalls Überlegungen zu einer weitergehenden Regelung des Bundes anstellt. Knappe Mittel wirkungsvoll einsetzen Der sparsame Umgang mit den knappen öffentlichen Mitteln wird aller Voraussicht nach noch für längere Zeit ein zentrales Thema auf allen staatlichen Ebenen sein. Sparen in diesem Sinn bedeutet nicht nur weniger Geld ausgeben, sondern vor allem das Geld besser einsetzen: das heisst so, dass damit grössere bzw. länger dauernde Wirkungen erzielt werden. Sparsames Wirtschaften heisst somit auch: Qualität vor Quantität. Diese Devise wurde auch bei den jüngsten Sparanstrengungen des Bundes ("Entlastungsprogramm 03") im Straf- und Massnahmenvollzug beherzigt, namentlich im kostenintensiven Bereich der Jugendheime. So sehen die neuen Regelungen unter Anderem bis 2007 ein grundsätzliches Moratorium für die Anerkennung neuer Jugendheime durch den Bund vor. Gleichzeitig konzentriert er seine Beitragsleistungen auf Erziehungseinrichtungen, die eine umfassende, ganzjährige Betreuung anbieten. Wer diese auf Qualität ausgerichteten Kriterien nicht erfüllt, verliert Ende 2004 das Recht auf Bundesbeiträge. Wenn der Bund seine Beiträge zunehmend an der verlangten Qualität ausrichtet, wird er bei den Erziehungsheimen und auch im Strafvollzug an Erwachsenen besonders auf eine erfolgreiche Integration bzw. Resozialisierung achten. Beides ist nicht billig zu haben, ist aber erwiesenermassen der beste Weg, um Rückfälle zu vermeiden und dadurch echte und dauerhafte Einsparungen zu erzielen. Gerade im Umgang mit der zunehmend "schwierigeren" Klientel der Vollzugseinrichtungen - immer mehr Inhaftierte sind psychisch auffällig -, ist überlegtes, sachkundiges Handeln ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Dafür bietet das SAZ, das Schweizerische Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal, geeignete Lehrgänge an. Es hat deshalb seinen guten Sinn, dass das SAZ im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) wieder Bundessubventionen erhalten soll. Viele ausländische Gefangene in Schweizer Anstalten Der in vielen Strafanstalten - v. a. in den geschlossenen Einrichtungen - hohe Anteil ausländischer Gefangener verursacht nicht nur beträchtliche Kosten, sondern erschwert manchmal auch die Wiedereingliederung der anderen Häftlinge. Es ist daher sinnvoll, Alternativen zum herkömmlichen Strafvollzug in der Schweiz zu suchen. Eine Möglichkeit könnte das vom Parlament im letzten Dezember gutgeheissene Zusatzprotokoll zum Europäischen Überstellungsübereinkommen bieten. Danach können ausländische Verurteilte auch ohne ihre Zustimmung in ihr Heimatland zum Strafvollzug überstellt werden. Dieses Protokoll wird voraussichtlich noch vor den Sommerferien ratifiziert werden und tritt drei Monate später für die Schweiz in Kraft. Gerade bei so genannten Kriminaltouristen könnte diese neue Vollzugsalternative günstige Wirkungen haben. Im gleichen Zusammenhang verdient die in Österreich aufgekommene Idee, Haftplätze in Rumänien zu schaffen, Beachtung. Ich bin auch schon gefragt worden, ob die Schweiz ähnliche Schritte unternehmen oder sich mit anderen Staaten an einem solchen Vorhaben beteiligen könnte. Der Gedanke ist nicht uninteressant, wenn auch nicht völlig neu. Schon vor ein paar Jahren diskutierte man ja über die Errichtung einer schweizerischen Strafanstalt in Südamerika! Möglicherweise lässt sich diese Idee aber im europäischen Umfeld leichter verwirklichen. Darum wird das Bundesamt für Justiz namentlich mit den österreichischen Verantwortlichen dieses Thema erörtern. Auf Grund der eingeholten Auskünfte wird es besser möglich sein, diese kostensenkende Variante zum traditionellen Strafvollzug bei ausländischen Gefangenen einzuschätzen. Nach der Annahme der Verwahrungsinitiative Realta ist als halboffene Strafanstalt konzipiert. Sie beherbergt daher grundsätzlich keine gemeingefährlichen Gewaltverbrecher, bei denen ein Fluchtrisiko besteht. Damit ist auch gesagt, dass hier keine Verwahrungen vollzogen werden. Daran wird sich auch nach der Annahme der Verwahrungsinitiative nichts ändern. Die deutliche Gutheissung dieser Initiative durch Volk und Stände ist für mich Ausdruck eines verbreiteten Misstrauens gegenüber der Justiz sowie dem Straf- und Massnahmenvollzug auf allen Ebenen unseres Staates. Diese beunruhigende Diagnose veranlasst mich, in Ihrem Kreise dieses Thema kurz aufzugreifen und Sie darüber zu informieren, wie der Bund in nächster Zukunft die Umsetzung dieser Initiative anzupacken gedenkt. Klarer Auftrag von Volk und Ständen Eines vorweg: Volk und Stände haben uns am 8. Februar einen klaren Auftrag erteilt, und wir werden alles daran setzen, ihn bestmöglich zu erfüllen. Sie haben den Medien entnehmen können, dass ich dafür eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Herrn Direktor Koller vom Bundesamt für Justiz eingesetzt habe. Neben zwei Vertreterinnen des Initiativkomitees gehören ihr Sachverständige der Strafrechtswissenschaft, der Strafverfolgung, der Strafjustiz, der Psychiatrie und selbstverständlich auch des Straf- und Massnahmenvollzugs an. Umsetzung des neuen Verfassungsartikels Die Arbeitsgruppe ist beauftragt, bis zum Sommer dieses Jahres Gesetzesbestimmungen zu entwerfen, welche die in der Volksabstimmung angenommene Verfassungsvorschrift konkretisieren. Diese Regeln sollen die Verwahrungsbestimmungen des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches ergänzen. Im gleichen Zug wird die Arbeitsgruppe zu prüfen haben, ob der Katalog schwerer Straftaten, die nach dem neuen Verwahrungsartikel (Art. 64 nStGB) Anlass zu einer Verwahrung sein können, nicht zu eng sei, wie namentlich Strafverfolgungskreise beanstanden. Die Arbeitsgruppe steht vor der anspruchsvollen Aufgabe, die Forderung der Initiative nach beschränkter Überprüfbarkeit der Verwahrung bei extrem gefährlichen Straftätern rechtlich einwandfrei umzusetzen. Ich will den Ergebnissen dieser Arbeit nicht vorgreifen. Aber es ist mir wichtig, dass eine Lösung dabei herauskommt, die für die Mehrheit, die der Initiative zugestimmt hat, glaubwürdig und nicht bloss ein juristischer Kniff ist. Zeitplan Der von der Arbeitsgruppe in diesem Sinne entwickelte Gesetzesentwurf wird dann kommenden Herbst in die Vernehmlassung geschickt. Diese Konsultation sollte bis gegen Ende Jahr ausgewertet sein, so dass der Bundesrat im Frühling 2005 Botschaft und Gesetzesentwurf zu Handen des Parlaments wird verabschieden können. Wenn alles gut geht, könnte die Ergänzung des Verwahrungsrechts auf Grund der Initiative zusammen mit dem revidierten Allgemeinen Teil des StGB und dem neuen Jugendstrafgesetz Anfang 2006 in Kraft treten. Auswirkungen der neuen Alternativsanktionen Die Änderungen bei den Verwahrungsvorschriften werden die Strafanstalt Realta kaum betreffen, da hier ja keine Verwahrungen vollzogen werden. Ein zweiter Schwerpunkt der Strafgesetzrevision dürfte hingegen direkte Auswirkungen auf Realta und ähnliche Anstalten haben: der Ersatz kurzer Freiheitsstrafen durch alternative Sanktionen wie die Geldstrafe nach dem Tagessatzsystem oder die gemeinnützige Arbeit. Da in Realta bisher auch viele kurze Freiheitsstrafen vollzogen wurden, ist anzunehmen, dass die Zahl der dafür benötigten Zellenplätze sinken wird, auch wenn im Zuge der Sanierung die Zellenzahl schon vermindert wurde. Auf der anderen Seite dürften die erwähnten "schwierigen" und damit betreuungsintensiven Gefangenen zahlreicher werden. Das sind neue und schwierige Herausforderungen. Doch ich weiss, dass die für den Strafvollzug Verantwortlichen längst daran sind, zweckmässige Reaktionen darauf auszuarbeiten. Es wird gute Arbeit geleistet Ich bin mir bewusst, dass in den Strafvollzugskonkordaten, den einzelnen Kantonen und ganz besonders in den verschiedenen Vollzugseinrichtungen Tag für Tag wichtige und hervorragende Arbeit in einem schwierigen Umfeld geleistet wird. Dieser Dienst an einzelnen Menschen und an der Bevölkerung erfährt leider von der Öffentlichkeit - und gelegentlich auch von der Politik - nicht immer die verdiente Aufmerksamkeit und Dankbarkeit. Anerkennung, Dank und Glückwunsch Ich benütze daher gerne diese Gelegenheit, um Ihnen - stellvertretend für alle, die überall im Land auf dem Gebiet des Straf- und Massnahmenvollzugs wirken - zu versichern: "in Bern oben" wird Ihre Arbeit beachtet und geschätzt! In diesem Sinne möchte ich Ihnen auch meine Anerkennung und meinen Dank aussprechen für das, was Sie auf diesem wichtigen Gebiet leisten. Der Strafanstalt Realta - und allen, die mit ihr verbunden sind - wünsche ich, dass mit dieser sanften, aber zweckmässigen Sanierung ihrer Gebäude die schon bisher geleistete gute Arbeit noch erfolgreicher weitergeführt werden kann.
11.04.2004