Testi
15.01.1999
01.01.1999
Unsere Politik im 21. Jahrhundert
Albisgüetli-Rede 1999
09.12.1998
Mein Beitrag für die HandelsZeitung vom 9. Dezember 1998
Mein Beitrag für die HandelsZeitung vom 9. Dezember 1998 Volkswahl des Bundesrates - ein Gebot der Zeit In unserem Land hängt alle öffentliche Gewalt von der Volkssouveränität ab; diese verlangt in ihrer konsequenten Ausgestaltung die Wahl der Regierung durch die Regierten. Es entspräche dem Gebot einer sauberen Gewaltentrennung, wenn sich das Parlament auf seine ureigenste Aufgabe - die Gesetzgebung - beschränken würde. Auch ist heute das seit 1848 gültige Gleichgewicht zwischen Volksvertretung (Nationalrat) und Kantonsvertretung (Ständerat) nicht gegeben: der Nationalrat wirft bei der Bundesratswahl 200 Stimmen in die Waagschale, der Ständerat nur 46. Die Volkswahl des Bundesrates stand schon 1848 bei der Schaffung des Bundesstaates zur Diskussion, wurde aber mit einer hauchdünnen Mehrheit von 10 zu 9 Stimmen abgelehnt. Wäre damals die Volkswahl des Bundesrates beschlossen worden, könnten wir uns heute wohl schwerlich eine Alternative vorstellen. In allen Kantonen hat sich die Volkswahl der Kantonsregierungen durchgesetzt. Keinem einzigen Kanton gereichte dies zum Nachteil, nirgendwo vernehmen wir Klagen, es würden nur noch mediengewandte Blender, geschliffene Rhetoriker oder Millionäre in den Regierungen sitzen. Weshalb sollte bei der Bundesregierung nicht funktionieren, was bei den Kantonen zur allgemeinen Zufriedenheit längst funktioniert? Die Vorteile der Volkswahl sind offenkundig Bundesräte könnten den Volkswillen nicht mehr missachten und sich nicht mehr im Ausland für Volksentscheide entschuldigen - denn das Volk wäre ihr Wahlgremium. Verkommene, skandalöse Ränkespiele um die Bundesratswahlen wären nicht mehr denkbar. Der Bundesrat hätte ein Mandat des Volkes und wüsste eine Volksmehrheit hinter sich. Dem Bundesrat würde bewusst, wem er in all seinem Handeln verantwortlich ist: allein dem Schweizervolk. Die Wahl des Bundesrates durch das Volk wäre eine echte Regierungsreform, wirksamer als ein Präsidialsystem, wirksamer als ein paar Staatssekretäre und wirksamer als eine schön tönende neue Bundesverfassung.
02.12.1998
Strategie stimmte von Anfang an nicht
Interview mit der Berner Zeitung vom 2. Dezember 1998 Christoph Blocher bleibt dabei: Der Bundesrat hat schlecht verhandelt, er hätte auf einem viel höheren Transitpreis bestehen müssen. Ob er das Referendum ergreift, will Blocher aber noch offen lassen. Interview: Urs Moser Haben Sie Bundesrat Moritz Leuenberger gratuliert? Christoph Blocher: Ich wüsste nicht wozu. Er hat kein gutes Abkommen ausgehandelt. Das war allerdings auch nicht zu erwarten. Wenn die Strategie von Anfang an nicht stimmt, ist es schwierig, am Schluss noch etwas herauszuholen. Was lief falsch? Blocher: Der erste Fehler wurde ganz am Anfang gemacht, als der Bundesrat seinen Willen zum EU-Beitritt bekundete. Beim Transitpreis hat man zu schnell nachgegeben. Glauben Sie wirklich, dass mehr herauszuholen gewesen wäre? Ganz bestimmt. Die EU hätte bei einem so tiefen Transitpreis ein Festhalten an der 28-Tonnen-Limite akzeptiert. Die Schweiz hat aber gleich beides preisgegeben, die Gewichtslimite und den Transitpreis von 600 Franken. So kommt der Güterverkehr nicht auf die Schiene. Werden Sie das Referendum ergreifen? Blocher: Das lässt sich noch nicht sagen. Dass das Verkehrsabkommen so schlecht herauskommt, war ja zu erwarten gewesen. Es kommt jetzt auf das Gesamtpaket an, vor allem auf das Dossier Personenverkehr. Das klingt immerhin versöhnlicher als auch schon. Früher haben Sie gesagt, ein Transitpreis unter 600 Franken sei inakzeptabel. Blocher: Das ist auch heute meine Auffassung. Ich gebe zu: Wenn die Linke und die Grünen ihre Position preisgeben und mit der Wirtschaft zusammen antreten, ist auf der Verkehrsseite wahrscheinlich nicht mehr viel zu machen. Aber noch einmal: Am Schluss ist das Gesamtpaket zu beurteilen und über ein Referendum zu entscheiden. Ich bin nicht bereit, zum vornherein das Versprechen abzugeben, ein schlechtes Ergebnis zu akzeptieren. Sie als EWR-Gegner haben den Bundesrat ja auf den Weg der bilateralen Verhandlungen verwiesen. Können Sie es sich überhaupt leisten, jetzt ein Abkommen zu blockieren? Blocher: Natürlich. Es gab auch Nachteile durch das EWR-Nein, aber die sind fast alle durch bilaterale Verträge ausgemerzt worden, die bereits in Kraft sind. Und die Swissair ist auch nicht zugrunde gegangen. Die Schweiz ist nicht auf einen schnellen Abschluss der Verhandlungen angewiesen. Bei den Hauptpunkten, die noch offen sind, Landverkehr und freier Personenverkehr, geht es um die Interessen der EU. Für die Schweiz sind diese Abkommen von untergeordneter Bedeutung.
01.12.1998