Testi
Periodo Consiglio federale
01.05.2004
23.04.2004
EJPD-Vorsteher Blocher über den Strafvollzug
Ansprache von Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements, an der Feier zur Eröffnung der renovierten Strafanstalt Realta / Cazis GR 23.04.2004, Cazis Es gilt das gesprochene Wort Sehr geehrte Damen und Herren Es ist für mich keine fremde Gegend, in die ich heute gereist bin. In meiner früheren Tätigkeit hatte ich bekanntlich nicht weit von hier immer wieder zu tun. Ich bin denn auch gerne hierher ins Domleschg gekommen. Es braucht geeignete Strafanstalten Die Renovation einer Strafanstalt zum Anlass für eine Feier zu nehmen, ist wohl nur für weltfremde Träumer anstössig. Denn die Welt besteht bekanntlich nicht nur aus gesetzestreuen Bürgern. Es ist daher eine wichtige Aufgabe des Staates, Leute, die mit dem Strafrecht in Konflikt geraten sind, wieder auf den rechten Weg zurückzuführen und - wo nötig - die Gesellschaft vor ihnen zu schützen. Dazu braucht es geeignete Einrichtungen. Deshalb muss der Staat dafür sorgen, dass Anstalten wie zum Beispiel Realta ihren Auftrag auch dann noch optimal erfüllen können, wenn sich etwa die Betreuungskonzepte oder die Art der Insassen geändert haben, oder wenn die Bauwerke aus anderen Gründen ungeeignet und sanierungsbedürftig geworden sind. Kluger Umgang mit öffentlichen Mitteln Ich beglückwünsche alle politisch und in der Sache dafür Verantwortlichen zu dieser geglückten "sanften Sanierung" der Anstalt Realta. Sie ist für mich ein gutes Beispiel für den verantwortungsbewussten, sparsamen und zweckmässigen Umgang mit öffentlichen Geldern. Sie haben sich nicht mit der erstbesten Lösung zufrieden gegeben, sondern sich um bessere Alternativen bemüht und sie auch gefunden! Sie haben gezeigt, dass sich auch in älteren, aber zweckmässig sanierten Gebäuden ein moderner Gruppenvollzug und besondere Vollzugsprogramme erfolgreich durchführen lassen. Der Bund hat an diese Sanierung bisher gut dreieinhalb Millionen Franken an Baubeiträgen bezahlt. Nach der Schlussabrechnung soll noch eine weitere Million dazukommen. Das ist auch für den Bund nicht einfach ein Pappenstiel. Bekommt man aber, wie hier, den Eindruck, diese Mittel seien vernünftig und zweckmässig eingesetzt worden, so sind sie gut angelegt. Föderalismus im Strafvollzug Die Sanierung von Realta ist ausserdem ein aufschlussreiches Beispiel dafür, wie Bund und Kantone auf dem Gebiet des Strafvollzugs zusammenwirken können und sollen: Der Bund denkt mit, berät und leistet schliesslich seinen Obolus im Sinne des Gesetzes, aber der Vollzug bleibt Sache des Kantons. Das heisst für mich Föderalismus. Ob der Bund Vorschriften zum Straf- und Massnahmenvollzug erlassen soll, ist unter diesem Gesichtspunkt eine berechtigte Frage. Die letztes Jahr aufgenommenen Vorbereitungsarbeiten zu einem eidgenössischen Strafvollzugsgesetz wurden bekanntlich nicht zuletzt auf starken Druck von kantonaler Seite wieder gestoppt. Ich habe natürlich ein gewisses Verständnis für die Zurückhaltung vieler Kantone gegenüber neuen Zuständigkeiten des Bundes. Schon heute stellen aber das Strafgesetzbuch, Entscheide des Bundesgerichts und internationale Abkommen eine Reihe von Regeln auf, welche die Kantone im Strafvollzug zu beachten haben. Ein einheitliches Regelwerk könnte hier eine bessere Übersicht schaffen und damit die Möglichkeiten für die Nutzung von Synergien und auch für Einsparungen deutlicher hervortreten lassen. Einen Anfang bilden übrigens die gegen 30 Artikel, die der revidierte Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches dem Straf- und Massnahmenvollzug widmet. Damit sollen nun zuerst einmal Erfahrungen gesammelt werden, bevor man allenfalls Überlegungen zu einer weitergehenden Regelung des Bundes anstellt. Knappe Mittel wirkungsvoll einsetzen Der sparsame Umgang mit den knappen öffentlichen Mitteln wird aller Voraussicht nach noch für längere Zeit ein zentrales Thema auf allen staatlichen Ebenen sein. Sparen in diesem Sinn bedeutet nicht nur weniger Geld ausgeben, sondern vor allem das Geld besser einsetzen: das heisst so, dass damit grössere bzw. länger dauernde Wirkungen erzielt werden. Sparsames Wirtschaften heisst somit auch: Qualität vor Quantität. Diese Devise wurde auch bei den jüngsten Sparanstrengungen des Bundes ("Entlastungsprogramm 03") im Straf- und Massnahmenvollzug beherzigt, namentlich im kostenintensiven Bereich der Jugendheime. So sehen die neuen Regelungen unter Anderem bis 2007 ein grundsätzliches Moratorium für die Anerkennung neuer Jugendheime durch den Bund vor. Gleichzeitig konzentriert er seine Beitragsleistungen auf Erziehungseinrichtungen, die eine umfassende, ganzjährige Betreuung anbieten. Wer diese auf Qualität ausgerichteten Kriterien nicht erfüllt, verliert Ende 2004 das Recht auf Bundesbeiträge. Wenn der Bund seine Beiträge zunehmend an der verlangten Qualität ausrichtet, wird er bei den Erziehungsheimen und auch im Strafvollzug an Erwachsenen besonders auf eine erfolgreiche Integration bzw. Resozialisierung achten. Beides ist nicht billig zu haben, ist aber erwiesenermassen der beste Weg, um Rückfälle zu vermeiden und dadurch echte und dauerhafte Einsparungen zu erzielen. Gerade im Umgang mit der zunehmend "schwierigeren" Klientel der Vollzugseinrichtungen - immer mehr Inhaftierte sind psychisch auffällig -, ist überlegtes, sachkundiges Handeln ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Dafür bietet das SAZ, das Schweizerische Ausbildungszentrum für das Strafvollzugspersonal, geeignete Lehrgänge an. Es hat deshalb seinen guten Sinn, dass das SAZ im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA) wieder Bundessubventionen erhalten soll. Viele ausländische Gefangene in Schweizer Anstalten Der in vielen Strafanstalten - v. a. in den geschlossenen Einrichtungen - hohe Anteil ausländischer Gefangener verursacht nicht nur beträchtliche Kosten, sondern erschwert manchmal auch die Wiedereingliederung der anderen Häftlinge. Es ist daher sinnvoll, Alternativen zum herkömmlichen Strafvollzug in der Schweiz zu suchen. Eine Möglichkeit könnte das vom Parlament im letzten Dezember gutgeheissene Zusatzprotokoll zum Europäischen Überstellungsübereinkommen bieten. Danach können ausländische Verurteilte auch ohne ihre Zustimmung in ihr Heimatland zum Strafvollzug überstellt werden. Dieses Protokoll wird voraussichtlich noch vor den Sommerferien ratifiziert werden und tritt drei Monate später für die Schweiz in Kraft. Gerade bei so genannten Kriminaltouristen könnte diese neue Vollzugsalternative günstige Wirkungen haben. Im gleichen Zusammenhang verdient die in Österreich aufgekommene Idee, Haftplätze in Rumänien zu schaffen, Beachtung. Ich bin auch schon gefragt worden, ob die Schweiz ähnliche Schritte unternehmen oder sich mit anderen Staaten an einem solchen Vorhaben beteiligen könnte. Der Gedanke ist nicht uninteressant, wenn auch nicht völlig neu. Schon vor ein paar Jahren diskutierte man ja über die Errichtung einer schweizerischen Strafanstalt in Südamerika! Möglicherweise lässt sich diese Idee aber im europäischen Umfeld leichter verwirklichen. Darum wird das Bundesamt für Justiz namentlich mit den österreichischen Verantwortlichen dieses Thema erörtern. Auf Grund der eingeholten Auskünfte wird es besser möglich sein, diese kostensenkende Variante zum traditionellen Strafvollzug bei ausländischen Gefangenen einzuschätzen. Nach der Annahme der Verwahrungsinitiative Realta ist als halboffene Strafanstalt konzipiert. Sie beherbergt daher grundsätzlich keine gemeingefährlichen Gewaltverbrecher, bei denen ein Fluchtrisiko besteht. Damit ist auch gesagt, dass hier keine Verwahrungen vollzogen werden. Daran wird sich auch nach der Annahme der Verwahrungsinitiative nichts ändern. Die deutliche Gutheissung dieser Initiative durch Volk und Stände ist für mich Ausdruck eines verbreiteten Misstrauens gegenüber der Justiz sowie dem Straf- und Massnahmenvollzug auf allen Ebenen unseres Staates. Diese beunruhigende Diagnose veranlasst mich, in Ihrem Kreise dieses Thema kurz aufzugreifen und Sie darüber zu informieren, wie der Bund in nächster Zukunft die Umsetzung dieser Initiative anzupacken gedenkt. Klarer Auftrag von Volk und Ständen Eines vorweg: Volk und Stände haben uns am 8. Februar einen klaren Auftrag erteilt, und wir werden alles daran setzen, ihn bestmöglich zu erfüllen. Sie haben den Medien entnehmen können, dass ich dafür eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Herrn Direktor Koller vom Bundesamt für Justiz eingesetzt habe. Neben zwei Vertreterinnen des Initiativkomitees gehören ihr Sachverständige der Strafrechtswissenschaft, der Strafverfolgung, der Strafjustiz, der Psychiatrie und selbstverständlich auch des Straf- und Massnahmenvollzugs an. Umsetzung des neuen Verfassungsartikels Die Arbeitsgruppe ist beauftragt, bis zum Sommer dieses Jahres Gesetzesbestimmungen zu entwerfen, welche die in der Volksabstimmung angenommene Verfassungsvorschrift konkretisieren. Diese Regeln sollen die Verwahrungsbestimmungen des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches ergänzen. Im gleichen Zug wird die Arbeitsgruppe zu prüfen haben, ob der Katalog schwerer Straftaten, die nach dem neuen Verwahrungsartikel (Art. 64 nStGB) Anlass zu einer Verwahrung sein können, nicht zu eng sei, wie namentlich Strafverfolgungskreise beanstanden. Die Arbeitsgruppe steht vor der anspruchsvollen Aufgabe, die Forderung der Initiative nach beschränkter Überprüfbarkeit der Verwahrung bei extrem gefährlichen Straftätern rechtlich einwandfrei umzusetzen. Ich will den Ergebnissen dieser Arbeit nicht vorgreifen. Aber es ist mir wichtig, dass eine Lösung dabei herauskommt, die für die Mehrheit, die der Initiative zugestimmt hat, glaubwürdig und nicht bloss ein juristischer Kniff ist. Zeitplan Der von der Arbeitsgruppe in diesem Sinne entwickelte Gesetzesentwurf wird dann kommenden Herbst in die Vernehmlassung geschickt. Diese Konsultation sollte bis gegen Ende Jahr ausgewertet sein, so dass der Bundesrat im Frühling 2005 Botschaft und Gesetzesentwurf zu Handen des Parlaments wird verabschieden können. Wenn alles gut geht, könnte die Ergänzung des Verwahrungsrechts auf Grund der Initiative zusammen mit dem revidierten Allgemeinen Teil des StGB und dem neuen Jugendstrafgesetz Anfang 2006 in Kraft treten. Auswirkungen der neuen Alternativsanktionen Die Änderungen bei den Verwahrungsvorschriften werden die Strafanstalt Realta kaum betreffen, da hier ja keine Verwahrungen vollzogen werden. Ein zweiter Schwerpunkt der Strafgesetzrevision dürfte hingegen direkte Auswirkungen auf Realta und ähnliche Anstalten haben: der Ersatz kurzer Freiheitsstrafen durch alternative Sanktionen wie die Geldstrafe nach dem Tagessatzsystem oder die gemeinnützige Arbeit. Da in Realta bisher auch viele kurze Freiheitsstrafen vollzogen wurden, ist anzunehmen, dass die Zahl der dafür benötigten Zellenplätze sinken wird, auch wenn im Zuge der Sanierung die Zellenzahl schon vermindert wurde. Auf der anderen Seite dürften die erwähnten "schwierigen" und damit betreuungsintensiven Gefangenen zahlreicher werden. Das sind neue und schwierige Herausforderungen. Doch ich weiss, dass die für den Strafvollzug Verantwortlichen längst daran sind, zweckmässige Reaktionen darauf auszuarbeiten. Es wird gute Arbeit geleistet Ich bin mir bewusst, dass in den Strafvollzugskonkordaten, den einzelnen Kantonen und ganz besonders in den verschiedenen Vollzugseinrichtungen Tag für Tag wichtige und hervorragende Arbeit in einem schwierigen Umfeld geleistet wird. Dieser Dienst an einzelnen Menschen und an der Bevölkerung erfährt leider von der Öffentlichkeit - und gelegentlich auch von der Politik - nicht immer die verdiente Aufmerksamkeit und Dankbarkeit. Anerkennung, Dank und Glückwunsch Ich benütze daher gerne diese Gelegenheit, um Ihnen - stellvertretend für alle, die überall im Land auf dem Gebiet des Straf- und Massnahmenvollzugs wirken - zu versichern: "in Bern oben" wird Ihre Arbeit beachtet und geschätzt! In diesem Sinne möchte ich Ihnen auch meine Anerkennung und meinen Dank aussprechen für das, was Sie auf diesem wichtigen Gebiet leisten. Der Strafanstalt Realta - und allen, die mit ihr verbunden sind - wünsche ich, dass mit dieser sanften, aber zweckmässigen Sanierung ihrer Gebäude die schon bisher geleistete gute Arbeit noch erfolgreicher weitergeführt werden kann.
11.04.2004
Wir müssen vermeiden, Partei zu ergreifen
Zum ersten Mal äussert sich Bundesrat Christoph Blocher zur Terrorgefahr. Dank der Polizeihoheit der Kantone und der Neutralität verfüge die Schweiz über zwei Trümpfe, sagt der neue Polizeiminister. Und erklärt, warum er sich daneben auch noch für das Steuerpaket einsetzt. 11.04.2004, NZZ am Sonntag (Luzi Bernet und Markus Häfliger) NZZ am Sonntag: An Ihrer Pressekonferenz in Buchs haben Sie kein Wort über den Terrorismus verloren. Ist das für Sie als Polizeiminister kein Thema? Christoph Blocher: Es beschäftigt mich sehr, aber darüber sollte man an einer Pressekonferenz nicht reden. Warum nicht? Der Kampf gegen den Terrorismus ist stetig sehr intensiv in meinem Departement, aber es gibt nichts, das man an die grosse Glocke hängen muss. Dadurch schafft man unnötig Ängste. Die Schweiz nimmt den Kampf gegen den Terrorismus sehr ernst und unternimmt im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles, um die Sicherheit des Landes und seiner Bewohner zu gewährleisten. Ich will, dass die Schweiz ein sicheres Land bleibt und von unserem Territorium aus die Sicherheit anderer Staaten nicht gefährdet wird. Der gesetzliche Handlungsbedarf wird zurzeit geprüft. Der Bundesrat hat in der Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz vom Juni 2002 Lücken bei der präventiven Überwachung festgestellt. Zur Diskussion steht namentlich, ob präventive Telefonüberwachungen zugelassen werden sollen. Bereiten Ihnen als liberalem Menschen solche Massnahmen keine Mühe? Doch. Wir stehen im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit. Mit der Terrorismusbekämpfung lässt sich jede Freiheitsbeschränkung begründen. Besonders deutlich sieht man das in den USA. Wir leben in einer ungewissen Zeit und die Gefahr besteht, dass man sich vom Moment zu stark beeindrucken lässt und überstürzt Massnahmen trifft. Wenn die Polizei neue Mittel fordert, muss man das deshalb genau prüfen. Diese Güterabwägung führen wir zurzeit durch. Ist die Schweiz genügend gegen den Terrorismus gewappnet? Gefahren kann man nie hundertprozentig ausschliessen. Wir sind aber sehr wachsam. Als Vorteil erachte ich die Polizeihoheit der Kantone und die damit verbundene Kleinräumigkeit der Überwachung. Ein Vorteil ist auch unsere Neutralität. Die präventiv-polizeilichen Mittel befinden sich in meinem Departement in Prüfung. Sie glauben, Neutralität schützt vor Terroranschlägen? Neutralität schützt den Kleinen, weil er sich nicht in die Machtkämpfe der Grossen einmischt. Terrorismus ist eine Kriegsform in einer Auseinandersetzung zwischen grossen Machtgebilden: Zum einen zwischen Israel und Palästina, zum anderen zwischen islamistischen Kräften und dem Westen. Jedoch kann auch die Schweiz von Anschlägen betroffen werden. Neutralität hin oder her: Der islamistische Terror richtet sich gegen den Westen, zu dem auch die Schweiz gehört. Es ist anzunehmen, dass die Islamisten ihre Ziele auswählen. Ihr Kampf richtet sich gegen jene, die Partei nehmen. Dass es Spanien getroffen hat, war vermutlich kein Zufall. Als kleiner Staat müssen wir radikal gegen jeden antreten, der unsere Rechtsordnung verletzt. Gleichzeitig müssen wir vermeiden, Partei zu ergreifen. Natürlich können auch Schweizer, wie in Luxor oder Bali, unschuldige Opfer von Terroranschlägen werden. Islamisten sind auch in Inland aktiv. Welche Gefahr geht von ihnen aus? Zum Kampf gegen den Terrorismus gehört, dass wir jene Kreise, die dafür empfänglich sind, besser beobachten. Aber wir dürfen uns nicht in Auseinandersetzungen ausserhalb unserer Landesgrenzen einmischen und dort Position beziehen. Die Schweiz ist zurzeit kein Ziel des internationalen Terrorismus. In der inneren Sicherheit wird immer mehr Militär eingesetzt. Verursacht das Ihnen keine Bauchschmerzen? Nein, denn das Militär ist für gewisse Aufgaben der inneren Sicherheit gar nicht geeignet. Es leistet einfache Hilfs- und Bewachungsdienste. Wenn die Polizei zum Beispiel beim WEF und bei anderen kurzfristigen oder grösseren Einsätzen mit vielen Leuten verstärkt werden muss, ist ein Armeeeinsatz sinnvoll. Kurzfristig? Die Botschaften werden seit Jahren durch die Armee bewacht und sollen es nun dauerhaft bleiben. Ja, aber wir haben momentan auf der Welt eine spezielle Situation. Ich gebe auch zu, dass wir diese Lösung haben, weil sie kostengünstig ist und der Bund keine andere Möglichkeit hat. Wenn diese Situation jedoch 20, 30 Jahre lang dauern sollte, müssten die Polizeikräfte in den Kantonen aufgestockt werden. Immer lauter wird kritisiert, dass Soldaten Wache schieben anstatt in ihrem Kernauftrag, der Landesverteidigung, ausgebildet zu werden. Diese Gefahr besteht tatsächlich. Man muss aufpassen, dass die Politiker die Armee nicht missbrauchen. Wobei Bewachungsaufgaben wenigstens einen Sicherheitshintergrund haben - im Gegensatz zu Armeeeinsätzen bei Sportanlässen. Bundesrat Schmid möchte die Armee, das Bundesamt für Polizei und das Grenzwachtkorps des Finanzdepartementes zu einem Sicherheitsdepartement fusionieren. Was halten Sie davon? Heute dienen zu viele Akteure der Inneren Sicherheit: die Kantone, das Bundesamt für Polizei, der Bundessicherheitsdienst, die Bundesanwaltschaft, das Grenzwachtkorps, die Nachrichtendienste. Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, dass unter meiner Leitung zusammen mit dem VBS und dem EFD geprüft wird, wie man die Kräfte, die der inneren Sicherheit dienen, zusammenfassen kann. Ist es für Sie denkbar, das Bundesamt für Polizei ans VBS abzutreten? Das ist eine Variante, muss aber nicht unbedingt sein. Sinnvoll ist es aber zu prüfen, ob einzelne Dienste zusammenzulegen sind. Ob im VBS oder in meinem Departement, ist sekundär. Sie haben eine staatliche Verzichtsplanung gefordert. Bringt das neue Entlastungsprogramm dies? Das Entlastungsprogramm 2004 besteht erst aus der Zielsumme von 2,5 Milliarden Franken. Meines Erachtens müsste es zu einer Verzichtsplanung führen. Die Gefahr ist jedoch gross, dass man lediglich Investitionsprojekte streicht. Eine Verzichtsplanung in dem Sinne, dass man staatliche Aufgaben nicht mehr wahrnimmt - davon spüre ich noch nichts. Wo sehen Sie im Justiz- und Polizeidepartement Möglichkeiten, den Aufwand zu reduzieren? Zwei Drittel der Ausgaben in meinem Departement betreffen das Asylwesen; es handelt sich insbesondere um Geld, das wir für Personen, die keinen Asylgrund haben, ausgeben. Im Moment kann ich noch nicht sagen, wo man hier abbauen kann, aber wir sind mitten in der Arbeit. Dann stellt sich die Frage, ob man gewisse Bundesämter privatisieren könnte. Das Institut für Rechtsvergleichung beispielsweise könnte man an Universitäten angliedern. Und schliesslich gibt es Dinge, auf die man schlicht verzichten müsste, zum Beispiel auf alle Unterstützungsmassnahmen zugunsten der Marktwirtschaft. Vergangene Woche sagten Sie, auch beim öffentlichen Verkehr müsse man abbauen. Was meinten Sie damit? Stellen Sie sich einmal an eine Eisenbahnstation mit Taktfahrplan. Da kommen Züge mit einer oder zwei Personen - ein unglaublicher Luxus. Da muss man sich schon fragen, ob man das weiter anbieten will oder ob man es nicht billiger haben könnte. Und dann haben wir natürlich zwei Alpentransversalen . . . . . . die aber schon im Bau sind. Richtig. Aber der Bundesrat will bei der Neat jetzt eine Auslegeordnung. Wir müssen wissen, wie es mit der Rentabilität steht. Die Tragik besteht darin, dass man wahrscheinlich feststellen wird, dass es kein Zurück mehr gibt. Und dann werden halt andere Projekte gestrichen. Darauf läuft es hinaus. Wir bauen einfach zwei zu grosse Bahnlinien. Man muss wissen, wie hoch die Betriebskosten sein werden. Sie haben stets die Meinung vertreten, man müsse dem Staat Mittel entziehen, um ihn zum Sparen zu zwingen. Genau darum geht es am 16. Mai. Es sieht aber schlecht aus für das Steuerpaket. Es sieht schlecht aus, weil die Bürger noch gar nicht wissen, worum es geht. Praktisch alle, die heute Steuern zahlen, werden mit dem Steuerpaket weniger Steuern zahlen. Wer weniger Steuern zahlt, hat mehr Mittel zum Ausgeben. Das hilft der Wirtschaft und verbessert das Investitionsklima. Ist die Abstimmung noch zu gewinnen? Ich hoffe, dass diejenigen, die die Kampagne führen, endlich damit anfangen. Es sind ja noch viele Bürger unentschlossen. Man muss ihnen erklären: Endlich weniger Steuern, und zwar praktisch für alle. Das werde ich in verschiedenen Vorträgen erklären. Ihre Partei hat sich immer gegen Abstimmungspropaganda durch Bundesräte gewehrt. Kampagnen und Abstimmungspropaganda durch Bundesbern, insbesondere mit Mitteln des Bundes, sind abzulehnen. Dass ein Bundesrat für die Vorlagen des Bundes spricht, hat mich nie gestört.
04.04.2004
Unsere Asylpolitik ist grundsätzlich falsch
Bundesrat Christoph Blocher über sein Modell für eine neue Migrationspolitik und Sparmöglichkeiten im Staatshaushalt 04.04.2004, SonntagsZeitung (Denis von Burg und Andreas Windlinger) Sie haben angekündigt mit einem eigentlichen Verzichtsprogramm in den Bundesrat zu gehen. Wie soll das aussehen? Es liegt noch nicht vor. Der Staat sollte grundsätzlich auf Ausgaben verzichten, die nicht der Erfüllung seiner Aufgaben dienen. Ein Beispiel ist der ganze Bereich der Wirtschaftsförderung. Die vom Bund geleisteten Subventionen an Organisationen wie Tourismus- und Hotellerieförderung, Osec, Präsenz Schweiz und so weiter müssten wohl gestrichen werden. Wir brauchen auch keine staatliche Wohnbauförderung. Diese staatliche Hilfe verhindert letztlich den Bau billiger Wohnungen. Warum? Wenn der Staat hier subventioniert, haben Privatunternehmer überhaupt keinen Anreiz mehr, billige Wohnungen zu bauen, weil diese Wohnungen immer teurer sind, als die vom Staat subventionierten. Jetzt fördert der Staat zum Beispiel 5000 billige Wohnungen. Es braucht aber vielleicht 30'000. Der günstige private Wohnungsbau hat sich jetzt aber weitgehend zurückgebildet, und die Wohnungen werden teurer. Sie wollen nur in anderen Departementen sparen. Nein, ich arbeite auch an einem Modell für eine neue Asylpolitik - in diesem Bereich erfolgen in meinem Departement die grössten Ausgaben. Wir lassen heute 20'000 Menschen ins Land, um dann nach langen und teuren Asylverfahren 1000 Menschen als echte Flüchtlinge zu beherbergen und 19'000 wieder wegzuschicken. Das ist ein grundsätzlich falsches System. Wie sieht ihre Alternative aus? Ich habe lediglich erste Vorstellungen: Statt weiterhin alle Gesuche aus der ganzen Welt zu prüfen, könnte man zum Beispiel pro Jahr 3000 echte Flüchtlinge aus Krisengebieten aufnehmen, die dann gezielt auch im Arbeitsmarkt integriert würden - bei Beachtung der Drittstaatenregelung. Ob dies möglich und völkerrechtlich vereinbar wäre, muss geprüft werden. Das wäre ein radikaler Abbau in der Asylpolitik der Schweiz. Nein, wir können so unseren humanitären Verpflichtungen effizienter nachkommen. Sie müssen sehen: Heute gibt alleine der Bund jährlich 900 Millionen für die Asylpolitik aus. Wäre es nicht besser, mit weniger Geld mehr echte Flüchtlinge unterzubringen? Wenn wir nicht Tausende von Menschen hier hätten, die gar keine wirklichen Flüchtlinge sind, könnten wir mit weniger Geld mehr wirklich Verfolgte aufnehmen. Was haben sie kurzfristig vor? Auf den 1. April ist die neue Regelung für Nichteintretensentscheide in Kraft getreten. Zusätzlich muss Asylsuchenden, die keine Papiere vorweisen wollen und ihre Identität absichtlich verheimlichen, die Zulassung erschwert werden. In der Folge werden weniger um Asyl nachsuchen, und wir können leichter feststellen, wer wirklich verfolgt ist und Anrecht auf Asyl hat. Das muss jetzt ausgearbeitet werden.
04.04.2004